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253376-04 · Mitteilungsvorlage

Reinigung an den städtischen Bonner Schulen

Nummer
253376-04
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
21.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
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  1. 253376 BBB-Antrag: Reinigung der Bonner Schulen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253376-04
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Reinigung an den städtischen Bonner Schulen
Beratungsfolge
Schulausschuss 04.11.2026 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 19.11.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Am 10.09.2026 fand seitens des SGB unter Leitung des Betriebsleiters, Hr.
Jaghou, und unter Beteiligung der Sprecher bzw. Vertreter-/innen der Grund-
schulen, weiterführenden Schulen und Berufskollegs ein Austausch zu den
aktuellen Reinigungsstandards und Entwicklungen in der Schulreinigung statt
(sog. „Runder Tisch“).
Ziel des Austauschs war es, gemeinsam Verbesserungspotenziale in der
Schulreinigung zu identifizieren und zu prüfen, wie sich diese, im Rahmen ver-
fügbarer Haushaltsmittel, künftig vertraglich umsetzen lassen.
Reinigungsstandards im Allgemeinen
Die aktuellen Reinigungsstandards, also der vertraglich festgelegte Leistungs-
katalog durchzuführender Reinigungsarbeiten, wurden allen Beteiligten –
Schulleitungen, Lehrkräften und Hausmeistern – ausführlich vorgestellt und von
diesen als umfassend und ausreichend eingeschätzt. Die Einhaltung der ver-
einbarten Leistungen überprüft das SGB regelmäßig durch vier städtische Rei-
nigungskontrolleure, die stichprobenartig vor Ort kontrollieren; die Ergebnisse
fließen in regelmäßige Gespräche mit den beauftragten Firmen ein.
Um die Kommunikation zwischen Schulen und SGB weiter zu verbessern, hatte
das SGB bereits im Herbst 2025 eine Online-Informationsveranstaltung für alle
Schulleitungen angeboten. Dabei ging es um die wesentlichen Vertragsinhalte
sowie um die Wege, über die Mängel künftig gemeldet werden können. Die
dafür eingerichtete Mailadresse reinigung@bonn.de wird seitdem rege und mit
guter Resonanz genutzt.
Die Reinigungsstandards werden fortlaufend evaluiert. Mit Blick auf die Haus-
haltslage und die damit verbundene Haushaltskonsolidierung und Aufgabenkri-
tik kann nicht ausgeschlossen werden, dass Anpassungen erforderlich werden.
Reinigung der Sanitärbereiche und Nutzerverhalten
Thematischer Schwerpunkt zum o.g. Termin war die Reinigung der Sanitärbe-
reiche. Eine arbeitstägliche Unterhaltsreinigung der Toiletten und eine Zwi-
schenreinigung findet nach den großen Pausen statt.
Im Zusammenhang mit den Reinigungsarbeiten im Sanitärbereich wies dasSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
SGB auf ein zunehmendes kritisches Nutzerverhalten hin. Fälle des Vandalis-
mus und vorsätzlicher unsachgemäßer Toilettennutzung häufen sich mittlerwei-
le. Dies führt u.a. bei den ausführenden Reinigungskräften zu spürbarem Frust.
Grundsätzlich führen die Schulhausmeister morgens Arbeitskontrollen durch
und informieren das SGB und die zuständige Reinigungsfirma über eine unzu-
reichende Durchführung der Reinigungsmaßnahmen. Dies zeigen die Haus-
meister dem SGB i.d.R. mittels der o.g. allgemeinen E-Mailadresse an. Sofern
seitens der Reinigungsfirma dann keine Abhilfe geschaffen wird, greifen ver-
tragliche Sanktionen (z.B. Beauftragung von Ersatzvornahmen).
Im Hinblick auf die nicht täglich zu erbringenden Leistungen, beispielsweise die
jeden Monat einmalig durchzuführende Intensivreinigung von Sanitärbereichen,
wünschen die Schulen einen verbindlich vorzugebenden Termin der Leistungs-
erbringung. Seitens der Schulen wurde daher die Idee platziert, dass diese
Reinigungen nach einem festgelegten Zyklus jeweils nacheinander erfolgen
könnten, z. B. sollte die monatliche Intensivreinigung jeden Freitag an einer
anderen Schule erfolgen. Das SGB hat diese Idee positiv aufgenommen und
klärt derzeit mit den Reinigungsfirmen, ob und wie sie sich umsetzen lässt.
Sonderreinigungen und weitere Punkte
Es wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, dass auf Wunsch und Antrag der
Schulen vor Ende der Sommerferien eine Sonderreinigung beantragt werden
kann.
Ausblick auf das weitere Vorgehen
Voraussichtlich im ersten Quartal 2027 wird ein elektronisches Qualitätsmess-
system (EQSS) eingeführt, um Mängel per Onlinesystem zu melden. Dies soll
die Dokumentation und Kommunikation zwischen allen Beteiligten erleichtern
und die Behebung von Reinigungsmängeln beschleunigen. Perspektivisch sol-
len alle Beteiligten (SGB, Schulen, Firmen) Zugriff auf die Software erhalten.
Ferner wird derzeit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft, ob für die
Hallenbereiche ein Reinigungsroboter zum Einsatz kommen könnte. Diesbe-
züglich gab es bereits eine Probereinigung an der Gesamtschule „bonnsfünfte“.
Hierdurch könnte ggfs. die Zwischenreinigungen zwischen Schulbetrieb und
Vereinen ermöglicht werden.
Das SGB und die Schulen wollen sich zukünftig einmal jährlich in diesem Rah-
men zu der Schulreinigung austauschen. Im Ergebnis besteht ein grundsätzlich
gemeinsames Verständnis zu den konkreten Herausforderungen im Reini-
gungsbereich und man wird diesen gemeinsam und in einem weiterhin engen
Austausch begegnen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de