253376-04 · Mitteilungsvorlage
Reinigung an den städtischen Bonner Schulen
Kerndaten
- Nummer
- 253376-04
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253376-04 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Reinigung an den städtischen Bonner Schulen Beratungsfolge Schulausschuss 04.11.2026 Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB 19.11.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Am 10.09.2026 fand seitens des SGB unter Leitung des Betriebsleiters, Hr. Jaghou, und unter Beteiligung der Sprecher bzw. Vertreter-/innen der Grund- schulen, weiterführenden Schulen und Berufskollegs ein Austausch zu den aktuellen Reinigungsstandards und Entwicklungen in der Schulreinigung statt (sog. „Runder Tisch“). Ziel des Austauschs war es, gemeinsam Verbesserungspotenziale in der Schulreinigung zu identifizieren und zu prüfen, wie sich diese, im Rahmen ver- fügbarer Haushaltsmittel, künftig vertraglich umsetzen lassen. Reinigungsstandards im Allgemeinen Die aktuellen Reinigungsstandards, also der vertraglich festgelegte Leistungs- katalog durchzuführender Reinigungsarbeiten, wurden allen Beteiligten – Schulleitungen, Lehrkräften und Hausmeistern – ausführlich vorgestellt und von diesen als umfassend und ausreichend eingeschätzt. Die Einhaltung der ver- einbarten Leistungen überprüft das SGB regelmäßig durch vier städtische Rei- nigungskontrolleure, die stichprobenartig vor Ort kontrollieren; die Ergebnisse fließen in regelmäßige Gespräche mit den beauftragten Firmen ein. Um die Kommunikation zwischen Schulen und SGB weiter zu verbessern, hatte das SGB bereits im Herbst 2025 eine Online-Informationsveranstaltung für alle Schulleitungen angeboten. Dabei ging es um die wesentlichen Vertragsinhalte sowie um die Wege, über die Mängel künftig gemeldet werden können. Die dafür eingerichtete Mailadresse reinigung@bonn.de wird seitdem rege und mit guter Resonanz genutzt. Die Reinigungsstandards werden fortlaufend evaluiert. Mit Blick auf die Haus- haltslage und die damit verbundene Haushaltskonsolidierung und Aufgabenkri- tik kann nicht ausgeschlossen werden, dass Anpassungen erforderlich werden. Reinigung der Sanitärbereiche und Nutzerverhalten Thematischer Schwerpunkt zum o.g. Termin war die Reinigung der Sanitärbe- reiche. Eine arbeitstägliche Unterhaltsreinigung der Toiletten und eine Zwi- schenreinigung findet nach den großen Pausen statt. Im Zusammenhang mit den Reinigungsarbeiten im Sanitärbereich wies dasSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) SGB auf ein zunehmendes kritisches Nutzerverhalten hin. Fälle des Vandalis- mus und vorsätzlicher unsachgemäßer Toilettennutzung häufen sich mittlerwei- le. Dies führt u.a. bei den ausführenden Reinigungskräften zu spürbarem Frust. Grundsätzlich führen die Schulhausmeister morgens Arbeitskontrollen durch und informieren das SGB und die zuständige Reinigungsfirma über eine unzu- reichende Durchführung der Reinigungsmaßnahmen. Dies zeigen die Haus- meister dem SGB i.d.R. mittels der o.g. allgemeinen E-Mailadresse an. Sofern seitens der Reinigungsfirma dann keine Abhilfe geschaffen wird, greifen ver- tragliche Sanktionen (z.B. Beauftragung von Ersatzvornahmen). Im Hinblick auf die nicht täglich zu erbringenden Leistungen, beispielsweise die jeden Monat einmalig durchzuführende Intensivreinigung von Sanitärbereichen, wünschen die Schulen einen verbindlich vorzugebenden Termin der Leistungs- erbringung. Seitens der Schulen wurde daher die Idee platziert, dass diese Reinigungen nach einem festgelegten Zyklus jeweils nacheinander erfolgen könnten, z. B. sollte die monatliche Intensivreinigung jeden Freitag an einer anderen Schule erfolgen. Das SGB hat diese Idee positiv aufgenommen und klärt derzeit mit den Reinigungsfirmen, ob und wie sie sich umsetzen lässt. Sonderreinigungen und weitere Punkte Es wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, dass auf Wunsch und Antrag der Schulen vor Ende der Sommerferien eine Sonderreinigung beantragt werden kann. Ausblick auf das weitere Vorgehen Voraussichtlich im ersten Quartal 2027 wird ein elektronisches Qualitätsmess- system (EQSS) eingeführt, um Mängel per Onlinesystem zu melden. Dies soll die Dokumentation und Kommunikation zwischen allen Beteiligten erleichtern und die Behebung von Reinigungsmängeln beschleunigen. Perspektivisch sol- len alle Beteiligten (SGB, Schulen, Firmen) Zugriff auf die Software erhalten. Ferner wird derzeit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft, ob für die Hallenbereiche ein Reinigungsroboter zum Einsatz kommen könnte. Diesbe- züglich gab es bereits eine Probereinigung an der Gesamtschule „bonnsfünfte“. Hierdurch könnte ggfs. die Zwischenreinigungen zwischen Schulbetrieb und Vereinen ermöglicht werden. Das SGB und die Schulen wollen sich zukünftig einmal jährlich in diesem Rah- men zu der Schulreinigung austauschen. Im Ergebnis besteht ein grundsätzlich gemeinsames Verständnis zu den konkreten Herausforderungen im Reini- gungsbereich und man wird diesen gemeinsam und in einem weiterhin engen Austausch begegnen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de