253376-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Mangelnde Sauberkeit an städtischen Schulen beseitigen
Kerndaten
- Nummer
- 253376-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253376-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Mangelnde Sauberkeit an städtischen Schulen beseitigen Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 02.07.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Der Bonner General-Anzeiger berichtete am 11. Juni 2025, an vielen Bonner Schulen lägen „eklatante Mängel hinsichtlich der Sauberkeit vor“. Diese Aussa- ge stützt sich auf eine Datenerhebung der Bonner Grundschulen zum Thema Schulreinigung. Im Rahmen einer Personalversammlung der Bonner Grundschulen am 10. April dieses Jahres wurde dem SGB mitgeteilt, dass es derzeit viele Beschwerden über die Reinigungsleistungen an den Bonner Grundschulen gäbe. Dem SGB sind diverse Probleme bekannt, die insbesondere zum Zeitpunkt des Jahres- wechsels 2024/2025 und in den Folgemonaten Januar, Februar und März d.J. zu verzeichnen waren. Innerhalb dieses Zeitraums wechselten an vielen Objek- ten die Reinigungsfirmen (Hintergrund: Vertragswechsel am 01. Januar 2025). Das SGB nahm zu den vorgetragenen Reinigungsproblemen noch in der Per- sonalversammlung Stellung und bot an, im Rahmen eines separaten Termins die Reinigungsproblematik mit den Grundschulen zu besprechen. Zur Ermittlung der Reinigungsqualität wird bislang folgendes Vorgehen prakti- ziert: Seitens des SGB erfolgt monatlich durch Übersendung eines „Links“ eine (On- line-)Abfrage bei den Schulleitungen bezüglich der Reinigungsqualität. Abge- fragt wird hierbei, inwieweit die Reinigungsleistungen insgesamt und in den Teilbereichen „Klassen“, „Sanitär“ und „Sport“ bewertet werden. Diese Abfrage ist dazu bestimmt, den Schulleitungen die Möglichkeit einer eigenständigen Bewertung zu ermöglichen. Für den Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis 30. April 2025 liegen dem SGB insgesamt 128 Rückmeldungen von Grundschulen vor (Beteiligt haben sich 30 von 52 Grundschulen). 21 der 128 Bewertungen waren positiv, 60 zufriedenstellend/ausreichend und 47 schlecht. Seitens der weiterführenden Schulen liegen dem SGB für o.g. Bewertungszeit- raum vom 01. Januar 2025 bis 30. April 2025 insgesamt 69 Rückmeldungen vor (Beteiligt haben sich 18 von 35 weiterführenden Schulen). 23 Bewertungen waren positiv, 30 zufriedenstellend/ausreichend und 16 schlecht.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Reinigungsleistung wird arbeitstäglich durch den zuständigen Hausmeister kontrolliert. Zusätzlich hat das SGB vier Reinigungskontrolleure und einen Ge- bäudereinigermeister beschäftigt, die die Reinigungsleistung engmaschig be- gleiten. Sofern eine Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht wird, erstellt der Hausmeister gegenüber der Reinigungsfirma eine Reklamationsanzeige und informiert zeitgleich das Beschwerdemanagement des SGB. Die nicht gereinig- ten Bereiche werden bei der Rechnung in Abzug gebracht, zusätzlich erhält die Reinigungsfirma für jeden nicht gereinigten Raum eine monetäre Sanktion in Form eines vertraglich festgelegten Malus-Abzuges. Sollte sich der Reini- gungszustand nicht dauerhaft verbessern, besteht ebenfalls die Möglichkeit, mit den Modalitäten der Ersatzvornahme, Ermahnung, Abmahnung bis hin zur außerordentlichen Kündigung zu reagieren. Nachstehende Schritte werden zur weiteren Qualitätsverbesserung nun durch das SGB initiiert: 1. Infoflyer an alle Schulleitungen zum Thema Reinigung: Organisation der Reinigung, Ansprechpartner, Ablauf von Mängelmeldungen, kritisches Nutzerverhalten 2. Ergänzende Infoveranstaltung für alle Schulen/Schulleitungen online 3. Gespräch mit allen Reinigungsfirmen zur gegenwärtigen Reinigungssi- tuation 4. Einführung eines neuen, digitalen Qualitätsmesssystems („eQMS“) zur Optimierung des Meldeprozesses von Reinigungsmängeln und zur Schaffung von Transparenz 5. Optimierung der Verträge bei künftigen Ausschreibungen, u.a. durch In- tegration eines digitalen Messsystems Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de