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253376-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Mangelnde Sauberkeit an städtischen Schulen beseitigen

Nummer
253376-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 02.07.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253376 BBB-Antrag: Reinigung der Bonner Schulen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253376-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Mangelnde Sauberkeit an städtischen Schulen
beseitigen
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 02.07.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Der Bonner General-Anzeiger berichtete am 11. Juni 2025, an vielen Bonner
Schulen lägen „eklatante Mängel hinsichtlich der Sauberkeit vor“. Diese Aussa-
ge stützt sich auf eine Datenerhebung der Bonner Grundschulen zum Thema
Schulreinigung.
Im Rahmen einer Personalversammlung der Bonner Grundschulen am 10. April
dieses Jahres wurde dem SGB mitgeteilt, dass es derzeit viele Beschwerden
über die Reinigungsleistungen an den Bonner Grundschulen gäbe. Dem SGB
sind diverse Probleme bekannt, die insbesondere zum Zeitpunkt des Jahres-
wechsels 2024/2025 und in den Folgemonaten Januar, Februar und März d.J.
zu verzeichnen waren. Innerhalb dieses Zeitraums wechselten an vielen Objek-
ten die Reinigungsfirmen (Hintergrund: Vertragswechsel am 01. Januar 2025).
Das SGB nahm zu den vorgetragenen Reinigungsproblemen noch in der Per-
sonalversammlung Stellung und bot an, im Rahmen eines separaten Termins
die Reinigungsproblematik mit den Grundschulen zu besprechen.
Zur Ermittlung der Reinigungsqualität wird bislang folgendes Vorgehen prakti-
ziert:
Seitens des SGB erfolgt monatlich durch Übersendung eines „Links“ eine (On-
line-)Abfrage bei den Schulleitungen bezüglich der Reinigungsqualität. Abge-
fragt wird hierbei, inwieweit die Reinigungsleistungen insgesamt und in den
Teilbereichen „Klassen“, „Sanitär“ und „Sport“ bewertet werden. Diese Abfrage
ist dazu bestimmt, den Schulleitungen die Möglichkeit einer eigenständigen
Bewertung zu ermöglichen. Für den Zeitraum vom 01. Januar 2025 bis 30. April
2025 liegen dem SGB insgesamt 128 Rückmeldungen von Grundschulen vor
(Beteiligt haben sich 30 von 52 Grundschulen). 21 der 128 Bewertungen waren
positiv, 60 zufriedenstellend/ausreichend und 47 schlecht.
Seitens der weiterführenden Schulen liegen dem SGB für o.g. Bewertungszeit-
raum vom 01. Januar 2025 bis 30. April 2025 insgesamt 69 Rückmeldungen
vor (Beteiligt haben sich 18 von 35 weiterführenden Schulen). 23 Bewertungen
waren positiv, 30 zufriedenstellend/ausreichend und 16 schlecht.Seite 1 von 2
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Die Reinigungsleistung wird arbeitstäglich durch den zuständigen Hausmeister
kontrolliert. Zusätzlich hat das SGB vier Reinigungskontrolleure und einen Ge-
bäudereinigermeister beschäftigt, die die Reinigungsleistung engmaschig be-
gleiten. Sofern eine Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht wird, erstellt der
Hausmeister gegenüber der Reinigungsfirma eine Reklamationsanzeige und
informiert zeitgleich das Beschwerdemanagement des SGB. Die nicht gereinig-
ten Bereiche werden bei der Rechnung in Abzug gebracht, zusätzlich erhält die
Reinigungsfirma für jeden nicht gereinigten Raum eine monetäre Sanktion in
Form eines vertraglich festgelegten Malus-Abzuges. Sollte sich der Reini-
gungszustand nicht dauerhaft verbessern, besteht ebenfalls die Möglichkeit, mit
den Modalitäten der Ersatzvornahme, Ermahnung, Abmahnung bis hin zur
außerordentlichen Kündigung zu reagieren.
Nachstehende Schritte werden zur weiteren Qualitätsverbesserung nun durch
das SGB initiiert:
1. Infoflyer an alle Schulleitungen zum Thema Reinigung: Organisation der
Reinigung, Ansprechpartner, Ablauf von Mängelmeldungen, kritisches
Nutzerverhalten
2. Ergänzende Infoveranstaltung für alle Schulen/Schulleitungen online
3. Gespräch mit allen Reinigungsfirmen zur gegenwärtigen Reinigungssi-
tuation
4. Einführung eines neuen, digitalen Qualitätsmesssystems („eQMS“) zur
Optimierung des Meldeprozesses von Reinigungsmängeln und zur
Schaffung von Transparenz
5. Optimierung der Verträge bei künftigen Ausschreibungen, u.a. durch In-
tegration eines digitalen Messsystems
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de