253367 · Beschlussvorlage
Finanzierung der Gemeinwesenarbeit in Trägerschaft des Vereins für Gefährdetenhilfe gB-GmbH (VFG) im Quartier „Am Nippenkreuz" in den Jahren 2025 und 2026
Kerndaten
- Nummer
- 253367
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Am Nippenkreuz Hauptort
- Mehlem
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253367 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Finanzierung der Gemeinwesenarbeit in Trägerschaft des Vereins für Gefährdetenhilfe gB-GmbH (VFG) im Quartier „Am Nippenkreuz" in den Jahren 2025 und 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Im Jahr 2025 wird die Gemeinwesenarbeit des Vereins für Gefährdetenhilfe gB- GmbH (VFG) im Quartier „Am Nippenkreuz“ in einem Umfang von bis zu 222.480 EUR und im Jahr 2026 in einem Umfang von bis zu 229.100 EUR finanziert. Mit dieser Finanzierung werden die angemessenen Personal- und Sachkosten für 2,5 VZÄ (davon 1,5 VZÄ für Sozialarbeit incl. Leitung sowie 1 VZÄ für Hausmeistertätigkeiten) abgedeckt. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung „Die Aufrechterhaltung des Angebots für die Mieterinnen und Mieter aus der Nachbarschaft, aber auch für viele andere Menschen, die bei uns Unterstützung und Beratung finden, ist ein Beitrag zur Stabilisierung des Einzelnen, aber auch des Systems Nachbarschaft.“ (Susanne Brüggen, Jahresbericht 2024) Bereits seit dem Jahr 2010 betreibt der VFG, dessen Leitbild sich als Interessenvertretung derer, die hilfebedürftig sind, am Rande der Gesellschaft stehen und aus dem sozialen Netz heraus zu fallen drohen, definiert, im Quartier „Am Nippenkreuz“ das Stadteilcafé. Hier wird vorrangig denSeite 1 von 4 Seite 2 Bewohnenden der gleichnamigen Wohnanlage und der anderen umliegenden sozial geförderten Wohnungen in Mehlem, die Möglichkeit geboten, sich einfach zu treffen, sehr günstig zu essen und trinken, an Angeboten teilzunehmen und/oder unterstützende Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Das Stadtteilcafé stellt für viele Besuchende eine wichtige, oft auch die einzige Anlaufstelle dar, die sich bedarfsgerecht an ihren Anliegen orientiert. Mehr als 90% der Besuchenden sind auf Transferleistungen angewiesen, rund 85% leben alleine. Sowohl die Möglichkeit, sich ganz ohne Geldausgabe in Gemeinschaft aufhalten zu können, als auch mit sehr geringen Mitteln etwas konsumieren zu können, leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Teilhabe und gegen die Vereinsamung der Menschen. In Kombination mit dem Angebot der niederschwelligen Sozialberatung gelingt es meist, die vielfältigen Probleme, die häufig durch bürokratische Überforderung und gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen, zu lösen. Durch die hervorragende Vernetzung der Sozialarbeiterinnen vor Ort, sowohl mit den Behörden, als auch der Vebowag sowie anderen engagierten Akteuren des Stadtteils lassen sich existenziell bedrohliche Konsequenzen fast immer vermeiden, was für alle Beteiligten als großer Gewinn geschätzt wird. Trotz teilweise sehr schwierigen personellen Bedingungen konnte die Zahl der Besuchenden und der Beratungen gehalten werden. Insbesondere die Personalfindung für das Café gestaltete sich aufgrund der Herausforderungen im Kontext vieler (schwer) psychisch kranker Besucher(innen) schwierig, ist aber inzwischen gelungen. Dies bietet die Möglichkeit, neue Angebote anzugehen, wie z.B. den Garten nutzbar zu machen und gemeinsam mit Bewohnenden zu gestalten. Insgesamt ist festzustellen, dass die niederschwelligen Angebote der Gemeinwesenarbeit und der Beratung für das Quartier „Am Nippenkreuz“ absolut unerlässlich sind. Die Einrichtung ist für die Menschen die zentrale Anlaufstelle Ihrer Lebensgestaltung, ohne die weder die finanzielle Existenzsicherung, noch eine soziale Teilhabe möglich wäre. Aus den genannten Gründen ist eine Fortführung der Finanzierung dieses Angebots mit städtischen Mitteln unverzichtbar. Die Förderung hat sich wie folgt entwickelt: 2023: 200.000 € 2024: 216.000 € 2025: 222.480 € 2026: 229.100 € Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen zu erbringen. Der Träger hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,Seite 2 von 4 Seite 3 um die Unterstützung für die betreffende Zielgruppe in Bonn durch die Einrichtung aufrecht zu erhalten. Finanzielle Auswirkungen: Haushalt 2025 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.T Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 222.480,00 EUR 150000506 / 73.1000 2025 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 222.480,00 EUR Haushalt 2026 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.T Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 229.100,00 EUR 150000506 / 73.1000 2026 0,00 EURSeite 3 von 4 Seite 4 Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 229.100,00 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de