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253367 · Beschlussvorlage

Finanzierung der Gemeinwesenarbeit in Trägerschaft des Vereins für Gefährdetenhilfe gB-GmbH (VFG) im Quartier „Am Nippenkreuz" in den Jahren 2025 und 2026

Nummer
253367
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Am Nippenkreuz Straße· Schweinheim, Bad Godesberg Hauptort
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253367
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Finanzierung der Gemeinwesenarbeit in
Trägerschaft des
Vereins für Gefährdetenhilfe gB-GmbH (VFG) im
Quartier „Am Nippenkreuz" in den Jahren 2025
und 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Im Jahr 2025 wird die Gemeinwesenarbeit des Vereins für Gefährdetenhilfe gB-
GmbH (VFG) im Quartier „Am Nippenkreuz“ in einem Umfang von bis zu
222.480 EUR und im Jahr 2026 in einem Umfang von bis zu 229.100 EUR
finanziert.
Mit dieser Finanzierung werden die angemessenen Personal- und Sachkosten
für 2,5 VZÄ (davon 1,5 VZÄ für Sozialarbeit incl. Leitung sowie 1 VZÄ für
Hausmeistertätigkeiten) abgedeckt.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten
Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können
Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter
ist ausgeschlossen.
Begründung
„Die Aufrechterhaltung des Angebots für die Mieterinnen und Mieter aus der
Nachbarschaft,
aber auch für viele andere Menschen, die bei uns Unterstützung und Beratung
finden, ist ein Beitrag zur Stabilisierung des Einzelnen,
aber auch des Systems Nachbarschaft.“
(Susanne Brüggen, Jahresbericht 2024)
Bereits seit dem Jahr 2010 betreibt der VFG, dessen Leitbild sich als
Interessenvertretung derer, die hilfebedürftig sind, am Rande der Gesellschaft
stehen und aus dem sozialen Netz heraus zu fallen drohen, definiert, im
Quartier „Am Nippenkreuz“ das Stadteilcafé. Hier wird vorrangig denSeite 1 von 4
Seite 2
Bewohnenden der gleichnamigen Wohnanlage und der anderen umliegenden
sozial geförderten Wohnungen in Mehlem, die Möglichkeit geboten, sich
einfach zu treffen, sehr günstig zu essen und trinken, an Angeboten
teilzunehmen und/oder unterstützende Beratungsleistungen in Anspruch zu
nehmen.
Das Stadtteilcafé stellt für viele Besuchende eine wichtige, oft auch die einzige
Anlaufstelle dar, die sich bedarfsgerecht an ihren Anliegen orientiert. Mehr als
90% der Besuchenden sind auf Transferleistungen angewiesen, rund 85%
leben alleine. Sowohl die Möglichkeit, sich ganz ohne Geldausgabe in
Gemeinschaft aufhalten zu können, als auch mit sehr geringen Mitteln etwas
konsumieren zu können, leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Teilhabe
und gegen die Vereinsamung der Menschen. In Kombination mit dem Angebot
der niederschwelligen Sozialberatung gelingt es meist, die vielfältigen
Probleme, die häufig durch bürokratische Überforderung und gesundheitliche
Beeinträchtigungen entstehen, zu lösen. Durch die hervorragende Vernetzung
der Sozialarbeiterinnen vor Ort, sowohl mit den Behörden, als auch der
Vebowag sowie anderen engagierten Akteuren des Stadtteils lassen sich
existenziell bedrohliche Konsequenzen fast immer vermeiden, was für alle
Beteiligten als großer Gewinn geschätzt wird.
Trotz teilweise sehr schwierigen personellen Bedingungen konnte die Zahl der
Besuchenden und der Beratungen gehalten werden. Insbesondere die
Personalfindung für das Café gestaltete sich aufgrund der Herausforderungen
im Kontext vieler (schwer) psychisch kranker Besucher(innen) schwierig, ist
aber inzwischen gelungen. Dies bietet die Möglichkeit, neue Angebote
anzugehen, wie z.B. den Garten nutzbar zu machen und gemeinsam mit
Bewohnenden zu gestalten.
Insgesamt ist festzustellen, dass die niederschwelligen Angebote der
Gemeinwesenarbeit und der Beratung für das Quartier „Am Nippenkreuz“
absolut unerlässlich sind. Die Einrichtung ist für die Menschen die zentrale
Anlaufstelle Ihrer Lebensgestaltung, ohne die weder die finanzielle
Existenzsicherung, noch eine soziale Teilhabe möglich wäre.
Aus den genannten Gründen ist eine Fortführung der Finanzierung dieses
Angebots mit städtischen Mitteln unverzichtbar.
Die Förderung hat sich wie folgt entwickelt:
2023: 200.000 € 2024: 216.000 €
2025: 222.480 €
2026: 229.100 €
Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen
geeignet, die geförderten Leistungen zu erbringen. Der Träger hat sich seit
vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung
verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages
sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets
ordnungsgemäß erfüllt.
Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,Seite 2 von 4
Seite 3
um die Unterstützung für die betreffende Zielgruppe in Bonn durch die
Einrichtung aufrecht zu erhalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushalt 2025
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.T
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
222.480,00
EUR
150000506 /
73.1000
2025 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
222.480,00
EUR
Haushalt 2026
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.T
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
229.100,00
EUR
150000506 /
73.1000
2026 0,00 EURSeite 3 von 4
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Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
229.100,00
EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 02:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de