253363 · Beschlussvorlage
Zuschuss an Der Paritätische NRW e.V. - Kreisgruppe Bonn für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung Sozialer Arbeit und die Förderung des sozialen Netzes in den Jahren 2025 und 2026
Kerndaten
- Nummer
- 253363
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253363 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Zuschuss an Der Paritätische NRW e.V. - Kreisgruppe Bonn für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung Sozialer Arbeit und die Förderung des sozialen Netzes in den Jahren 2025 und 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Kreisgruppe Bonn des Paritätischen NRW e.V. wird für die Jahre 2025 und 2026 ein Zuschuss für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung eines verlässlichen Angebots- und Leistungsspektrums Sozialer Arbeit und das Fördern eines sozialen Netzes in Bonn gewährt. Für die Jahre 2025 und 2026 wird jeweils ein Zuschuss in Höhe von 37.248 EUR gewährt. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung „Stark für soziale Arbeit in Bonn.“ (Der Paritätische NRW e.V. - Kreisgruppe Bonn) Der Paritätische – Kreisgruppe Bonn übt als Dachverband eine wichtige Funktion für viele Träger und Institutionen Sozialer Arbeit in Bonn aus, die nicht über umfangreiche Möglichkeiten der Verwaltung und der Darstellung ihrer Anliegen verfügen. Ohne konfessionell oder parteipolitisch gebunden zu sein, fühlt sich der Paritätische den Anliegen seiner Mitgliedsorganisationen sowie den Grundsätzen der Toleranz, Offenheit und Vielfalt verpflichtet. Gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen vertritt der ParitätischeSeite 1 von 3 Seite 2 insbesondere die Belange der von Ungleichheit und Ausgrenzung betroffenen Menschen. „Als Kreisgruppe des Paritätischen Wohlfahrtsverbands NRW sind wir Ansprechpartner für unsere Mitgliedsorganisationen vor Ort. […] Wir sind für alle Menschen da, die sich sozial engagieren wollen. Außerdem helfen wir bei der Suche nach und der Gründung von Selbsthilfegruppen und unterstützen die Selbsthilfe von pflegenden Angehörigen.“ Aus Sicht der Sozialverwaltung stellt der Verband eine wichtige Säule des sozialen Netzes in der Bundesstadt dar. Er berät und begleitet in Bonn knapp 100 Mitgliedsorganisationen aus unterschiedlichen Fachgebieten, wie z.B. der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, Frauenhäuser, Begegnungseinrichtungen oder dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Somit wird ein breites Wirkungsspektrum der Sozialen Arbeit entfaltet. Durch die trägerübergreifende Beratungstätigkeit und Verbandsarbeit werden die Mitgliedsorganisationen u.a. mit Netzwerkarbeit, Beratung bei der Akquise von Fördermitteln, Ausrichtung von Fachtagen und Informationsveranstaltungen unterstützt. Im zurückliegenden Förderzeitraum stand er seinen Mitgliedsorganisationen insbesondere im Kontext des andauernden Fachkräftemangels beratend zur Seite. Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt: 2023: 35.802 EUR 2024: 36.518 EUR 2025: 37.248 EUR 2026: 37.248 EUR Die Einnahmen des Verbandes bestehen fast ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen, die bei der Gewährung des Zuschusses berücksichtigt werden. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie korrekten Verwendungsnachweises) wurden seitens des Verbandes bisher stets ordnungsgemäß erfüllt. Vor diesem Hintergrund befürwortet die Verwaltung die weitere Förderung der Verbandsarbeit. Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um die Unterstützung für die betreffende Zielgruppe in Bonn durch die Einrichtung aufrecht zu erhalten. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2025:Seite 2 von 3 Seite 3 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung der Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung der Wohlfahrt Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 37.248,00 EUR 150000506 / 73.1000 2025 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 37.248,00 EUR Haushaltsjahr 2026: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung der Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung der Wohlfahrt Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 37.248,00 EUR 150000506 / 73.1000 2026 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 37.248,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de