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253363 · Beschlussvorlage

Zuschuss an Der Paritätische NRW e.V. - Kreisgruppe Bonn für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung Sozialer Arbeit und die Förderung des sozialen Netzes in den Jahren 2025 und 2026

Nummer
253363
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253363
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Zuschuss an Der Paritätische NRW e.V. -
Kreisgruppe Bonn für den Aufbau, die Gestaltung
und die Weiterentwicklung Sozialer Arbeit und die
Förderung des sozialen Netzes in den Jahren 2025
und 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Kreisgruppe Bonn des Paritätischen NRW e.V. wird für die Jahre 2025 und
2026 ein Zuschuss für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung
eines verlässlichen Angebots- und Leistungsspektrums Sozialer Arbeit und das
Fördern eines sozialen Netzes in Bonn gewährt.
Für die Jahre 2025 und 2026 wird jeweils ein Zuschuss in Höhe von 37.248
EUR gewährt.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten
Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können
Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter
ist ausgeschlossen.
Begründung
„Stark für soziale Arbeit in Bonn.“
(Der Paritätische NRW e.V. - Kreisgruppe Bonn)
Der Paritätische – Kreisgruppe Bonn übt als Dachverband eine wichtige
Funktion für viele Träger und Institutionen Sozialer Arbeit in Bonn aus, die nicht
über umfangreiche Möglichkeiten der Verwaltung und der Darstellung ihrer
Anliegen verfügen. Ohne konfessionell oder parteipolitisch gebunden zu sein,
fühlt sich der Paritätische den Anliegen seiner Mitgliedsorganisationen sowie
den Grundsätzen der Toleranz, Offenheit und Vielfalt verpflichtet.
Gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen vertritt der ParitätischeSeite 1 von 3
Seite 2
insbesondere die Belange der von Ungleichheit und Ausgrenzung betroffenen
Menschen.
„Als Kreisgruppe des Paritätischen Wohlfahrtsverbands NRW sind wir
Ansprechpartner für unsere Mitgliedsorganisationen vor Ort. […] Wir sind für
alle Menschen da, die sich sozial engagieren wollen. Außerdem helfen wir bei
der Suche nach und der Gründung von Selbsthilfegruppen und unterstützen die
Selbsthilfe von pflegenden Angehörigen.“
Aus Sicht der Sozialverwaltung stellt der Verband eine wichtige Säule des
sozialen Netzes in der Bundesstadt dar. Er berät und begleitet in Bonn knapp
100 Mitgliedsorganisationen aus unterschiedlichen Fachgebieten, wie z.B. der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, Frauenhäuser,
Begegnungseinrichtungen oder dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Somit wird ein breites Wirkungsspektrum der Sozialen Arbeit entfaltet. Durch
die trägerübergreifende Beratungstätigkeit und Verbandsarbeit werden die
Mitgliedsorganisationen u.a. mit Netzwerkarbeit, Beratung bei der Akquise von
Fördermitteln, Ausrichtung von Fachtagen und Informationsveranstaltungen
unterstützt.
Im zurückliegenden Förderzeitraum stand er seinen Mitgliedsorganisationen
insbesondere im Kontext des andauernden Fachkräftemangels beratend zur
Seite.
Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt:
2023: 35.802 EUR
2024: 36.518 EUR
2025: 37.248 EUR
2026: 37.248 EUR
Die Einnahmen des Verbandes bestehen fast ausschließlich aus
Mitgliedsbeiträgen, die bei der Gewährung des Zuschusses berücksichtigt
werden.
Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die
Vorlage eines Antrages sowie korrekten Verwendungsnachweises) wurden
seitens des Verbandes bisher stets ordnungsgemäß erfüllt.
Vor diesem Hintergrund befürwortet die Verwaltung die weitere Förderung der
Verbandsarbeit.
Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,
um die Unterstützung für die betreffende Zielgruppe in Bonn durch die
Einrichtung aufrecht zu erhalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2025:Seite 2 von 3
Seite 3
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung der Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung der Wohlfahrt
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
37.248,00 EUR 150000506 /
73.1000
2025 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
37.248,00 EUR
Haushaltsjahr 2026:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung der Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung der Wohlfahrt
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
37.248,00 EUR 150000506 /
73.1000
2026 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
37.248,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 03:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de