253362 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Ippendorf, Auf dem Heidgen 52 - Errichtung einer Gaube und Änderung Dachgeschoss in separate WE Az. 10805/2024
Kerndaten
- Nummer
- 253362
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Auf dem Heidgen Hauptort
- Ippendorf
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253362 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Ippendorf, Auf dem Heidgen 52 - Errichtung einer Gaube und Änderung Dachgeschoss in separate WE Az. 10805/2024 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag negativ zu bescheiden, weil das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht und somit gegen § 30 Baugesetzbuch verstößt. Begründung Nach dem vorliegenden Bauantrag soll eine Baugenehmigung für den Umbau des Dachgeschosses bei dem Wohngebäude Auf dem Heidgen 52, Bonn, er- teilt werden. In diesem Rahmen sollen eine Dachgaube errichtet und das Dachgeschoss als separate Wohneinheit (Einbau Küche, Bad) umgebaut werden, so dass ansch- ließend drei eigenständige Wohnungen in dem Gebäude vorhanden sind. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 7618-13 vom 30.11.1990, so dass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) richtet. Im vorliegenden Fall setzt der einschlägige Bebauungsplan für den betreffen- den Bereich ein reines Wohngebiet mit eingeschossigen Baukörpern als Ein- zelhäuser und eine offene Bauweise fest. In den textlichen Festsetzungen (Nr. 2) wird darüber hinaus bestimmt, dass im reinen Wohngebiet nur Wohngebäu- de mit nicht mehr als 2 Wohnungen zulässig sind. Abweichend hiervon ist die Errichtung einer dritten Wohneinheit beabsichtigt, so dass das Vorhaben gegen den Bebauungsplan verstößt und nur über eine Befreiung (gem. § 31 BauGB) zugelassen werden könnte. Trotz mehrfacher Aufforderungen wurde der dafür notwendige Antrag auf Be-Seite 1 von 3 Seite 2 freiung von der Antragstellerin jedoch nicht eingereicht, so dass der Verstoß gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ausgeräumt werden kann. Darüber hinaus liegen entsprechend der eingereichten Planung auch bauord- nungsrechtliche Verstöße hinsichtlich der notwendigen PKW- und Fahrradab- stellplätze vor, die trotz mehreren Aufforderungen ebenfalls nicht ausgeräumt wurden. Aufgrund der aufgeführten planungs- und bauordnungsrechtlichen Verstöße kann eine Baugenehmigung nicht erteilt werden, so dass die Ablehnung des Antrags beabsichtigt ist. Anlage/n 1 Auszug Liegenschaftskataster Auf dem Heidgen 52 (öffentlich) 2 Übersichts-Lageplan Auf dem Heidgen 52 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de