253360 · Beschlussvorlage
Finanzierung der Ambulanten Dienste der Wohnungslosenhilfe des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e.V. für das Jahr 2025
Kerndaten
- Nummer
- 253360
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Kaiserstraße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253360 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Finanzierung der Ambulanten Dienste der Wohnungslosenhilfe des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e.V. für das Jahr 2025 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die Erbringung seiner bedarfsgerecht entwickelten Ambulanten Dienste der Wohnungslosenhilfe erhält der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. eine Förderung in Höhe von bis zu 800.000 € für die Jahre 2025 und 2026. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung Die Gesamtförderung der Wohnungslosenhilfe der Caritas setzt sich in den Jahren 2025 und 2026 wie folgt zusammen: Freiwilliger Zuschuss 800.000,00 € Fachberatungsstelle gesetzl. Leistungen § 67 SGB XII, kommunal 148.426,16 € Fachberatungsstelle gesetzl. Leistungen § 67 SGB XII über-örtl. Sozialhilfe-Träger 148.426,16 € gesamt 1.096.852,32 € Die freiwillige Förderung beinhaltet die Finanzierung der folgenden Einzelmodule der Ambulanten Dienste der Wohnungslosenhilfe einschließlich anteiliger Leitungskosten: • Straßensozialarbeit • Tagesaufenthalt City-Station einschließlich Angebot "Kalte Nächte" • ClearingSeite 1 von 4 Seite 2 • Ambulante Wohnhilfen in eigenem Wohnraum, in Wohngemeinschaften und im Wohnhaus Kaiserstr. 7 Die Leistungen nach § 67 ff SGB XII richten sich an Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die nicht in der Lage sind, diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu überwinden. Im Rahmen der Leistungserbringung ist es erforderlich, eine dem Hilfeziel entsprechende Abstimmung verschiedener notwendiger Hilfen vorzunehmen. Dabei sollen auch geeignete Hilfen, die nicht nach dem §§ 67 ff SGB XII erbracht werden, im Sinne der Hilfeziele einbezogen werden. Die Ausrichtung der Angebote erfolgt in einer stetigen Orientierung an den tatsächlichen Bedarfen. Falls erforderlich, werden die Angebote entsprechen angepasst. Die Leistungen sind dabei so zu organisieren, dass Prävention, Alltagsnähe, Integration, Partizipation und Dezentralisierung die Gestaltung des Hilfesystems prägen. Die Nachfrage bei der Wohnungslosenhilfe ist im abgelaufenen Jahr weiter gestiegen. Diese Tendenz wird durch die Belegungszahlen der städtischen Wohnungslosenunterkünfte bestätigt. Der Ausgrenzungsprozess der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen hat im Jahr 2024 nicht abgenommen. Die Überwindung von Wohnungslosigkeit ist im Einzelfall möglich. Aufgrund des bestehenden Nachfrageüberhangs am Wohnungsmarkt ist es aber auch unabdingbar, dass auf der strukturellen Ebene gehandelt werden muss. Ohne zusätzlichen Wohnraum, gerade für den durch den u.a. vom Caritasverband betreuten Personenkreis, kann die Wohnungslosigkeit nicht abgebaut werden. Der Caritasverband der Stadt Bonn e.V. ist aufgrund seiner Kompetenz und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die Finanzierung der Fachberatungsstelle für Wohnungsnotfälle des Caritasverbandes erfolgt zu 50% aus kommunalen Mitteln und zu 50% durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR). Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Leistung für den Personenkreis nach §§ 67 ff. SGB XII. Es erfolgt in diesem Zuge keine Einzelfallhilfe, sondern die Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle werden entsprechend den Richtlinien des LVR finanziert. Die Antragstellung durch den Träger erfolgt an den LVR. Dieser ermittelt die Förderhöhe und erlässt den jährlichen Förderbescheid. Auf Basis dieses Bescheides erfolgt die Finanzierung des kommunalen Anteils von 50% unmittelbar an den Träger. Die Auszahlungen der vergangenen Jahre betrugen 2023 734.400 € 2024 776.300 € Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2025Seite 2 von 4 Seite 3 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 800.000,00 EUR 150000506 / 73.1000 2025 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 800.000,00 EUR Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2026 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 800.000,00 EUR 150000506 / 73.1000 2026 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 800.000,00 EURSeite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de