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253360 · Beschlussvorlage

Finanzierung der Ambulanten Dienste der Wohnungslosenhilfe des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e.V. für das Jahr 2025

Nummer
253360
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Kaiserstraße Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253360
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Finanzierung der Ambulanten Dienste der
Wohnungslosenhilfe des Caritasverbandes für die
Stadt Bonn e.V. für das Jahr 2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für die Erbringung seiner bedarfsgerecht entwickelten Ambulanten Dienste der
Wohnungslosenhilfe erhält der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. eine
Förderung in Höhe von bis zu 800.000 € für die Jahre 2025 und 2026.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026
geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche
Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine
Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.
Begründung
Die Gesamtförderung der Wohnungslosenhilfe der Caritas setzt sich in den
Jahren 2025 und 2026 wie folgt zusammen:
Freiwilliger Zuschuss 800.000,00 €
Fachberatungsstelle gesetzl. Leistungen § 67 SGB XII, kommunal 148.426,16 €
Fachberatungsstelle gesetzl. Leistungen § 67 SGB XII
über-örtl. Sozialhilfe-Träger 148.426,16 €
gesamt 1.096.852,32 €
Die freiwillige Förderung beinhaltet die Finanzierung der folgenden
Einzelmodule der Ambulanten Dienste der Wohnungslosenhilfe einschließlich
anteiliger Leitungskosten:
• Straßensozialarbeit
• Tagesaufenthalt City-Station einschließlich Angebot "Kalte Nächte"
• ClearingSeite 1 von 4
Seite 2
• Ambulante Wohnhilfen in eigenem Wohnraum, in
Wohngemeinschaften und im Wohnhaus Kaiserstr. 7
Die Leistungen nach § 67 ff SGB XII richten sich an Menschen, bei denen
besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind
und die nicht in der Lage sind, diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu
überwinden. Im Rahmen der Leistungserbringung ist es erforderlich, eine dem
Hilfeziel entsprechende Abstimmung verschiedener notwendiger Hilfen
vorzunehmen. Dabei sollen auch geeignete Hilfen, die nicht nach dem §§ 67 ff
SGB XII erbracht werden, im Sinne der Hilfeziele einbezogen werden.
Die Ausrichtung der Angebote erfolgt in einer stetigen Orientierung an den
tatsächlichen Bedarfen. Falls erforderlich, werden die Angebote entsprechen
angepasst. Die Leistungen sind dabei so zu organisieren, dass Prävention,
Alltagsnähe, Integration, Partizipation und Dezentralisierung die Gestaltung des
Hilfesystems prägen.
Die Nachfrage bei der Wohnungslosenhilfe ist im abgelaufenen Jahr weiter
gestiegen. Diese Tendenz wird durch die Belegungszahlen der städtischen
Wohnungslosenunterkünfte bestätigt. Der Ausgrenzungsprozess der von
Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen hat im Jahr 2024 nicht
abgenommen.
Die Überwindung von Wohnungslosigkeit ist im Einzelfall möglich. Aufgrund
des bestehenden Nachfrageüberhangs am Wohnungsmarkt ist es aber auch
unabdingbar, dass auf der strukturellen Ebene gehandelt werden muss. Ohne
zusätzlichen Wohnraum, gerade für den durch den u.a. vom Caritasverband
betreuten Personenkreis, kann die Wohnungslosigkeit nicht abgebaut werden.
Der Caritasverband der Stadt Bonn e.V. ist aufgrund seiner Kompetenz und
Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe
zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung
bewährt.
Die Finanzierung der Fachberatungsstelle für Wohnungsnotfälle des
Caritasverbandes erfolgt zu 50% aus kommunalen Mitteln und zu 50% durch
den Landschaftsverband Rheinland (LVR). Es handelt sich hierbei um eine
gesetzliche Leistung für den Personenkreis nach §§ 67 ff. SGB XII. Es erfolgt in
diesem Zuge keine Einzelfallhilfe, sondern die Personal- und Sachkosten der
Beratungsstelle werden entsprechend den Richtlinien des LVR finanziert. Die
Antragstellung durch den Träger erfolgt an den LVR. Dieser ermittelt die
Förderhöhe und erlässt den jährlichen Förderbescheid. Auf Basis dieses
Bescheides erfolgt die Finanzierung des kommunalen Anteils von 50%
unmittelbar an den Träger.
Die Auszahlungen der vergangenen Jahre betrugen 2023 734.400 €
2024 776.300 €
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2025Seite 2 von 4
Seite 3
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
800.000,00 EUR 150000506 /
73.1000
2025 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
800.000,00 EUR
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2026
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
800.000,00 EUR 150000506 /
73.1000
2026 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
800.000,00 EURSeite 3 von 4
Seite 4
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de