253359 · Beschlussvorlage
Förderung der Frauenberatungsstelle und Ambulanten Begleitung von Hilfe für Frauen in Not e.V. in den Jahren 2025/2026
Kerndaten
- Nummer
- 253359
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253359 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Frauenberatungsstelle und Ambulanten Begleitung von Hilfe für Frauen in Not e.V. in den Jahren 2025/2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein Hilfe für Frauen in Not e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten zum Betrieb der Frauenberatungsstelle und seiner Ambulanten Begleitung eine Förderung in Höhe von maximal: 56.100 EUR im Jahr 2025 und 56.100 EUR im Jahr 2026. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung „Häusliche Gewalt verletzt im höchstem Maß den scheinbar geschützten Raum der Familie und hinterlässt immer tiefe Spuren bei den Betroffenen.“ (Hilfe für Frauen in Not e.V.) Die Beratungsstelle steht allen Frauen offen, die sich in einer Notsituation befinden und in einem geschützten Raum Hilfe und Unterstützung zur Bewältigung ihrer Problemlagen suchen. Zielgruppe sind Frauen mit ihren jeweiligen individuellen Fragestellungen und Anliegen. Neben ihrem Schwerpunkt auf Beratung in Krisen und Notfallsituationen, berät die Fachberatungsstelle bei Schwierigkeiten in Partnerschaft, Familie, Beziehung und Beruf. Die Beratungsstelle ist eine eigenständige Einrichtung des Vereins Hilfe für Frauen in Not e.V., der zudem eines der beiden Bonner Frauenhäuser betreibt. Schwerpunktthemen dieser psychosozialen Beratung und Begleitung sind:Seite 1 von 5 Seite 2 • Krisenintervention • Trennung und Scheidung • Häusliche Gewalt • Erziehungsprobleme • Partnerschaftsprobleme • Probleme der Alltagsbewältigung • Schwierigkeiten von alleinerziehenden Frauen • Probleme in der Alltagsbewältigung • Aufenthaltsprobleme • Zwangsverheiratung • Vermittlung an andere Einrichtungen und Institutionen Aus der Krisenintervention kann sich eine langfristige Beratung und Unterstützung ergeben, besonders, wenn sich die Frauen für eine Trennung entscheiden, aber nicht unbedingt einen Aufenthalt im Frauenhaus benötigen. Hier bietet die Beratungsstelle einen geschützten, anonymen Raum für die Themen und Bedarfe der Ratsuchenden. Die Frauenberatungsstelle ist zu festen Zeiten geöffnet, darüber hinaus können ratsuchende Frauen nach telefonischer Terminvereinbarung persönlich, anonym und kostenlos Beratung in Anspruch nehmen. Eine mehrsprachige Beratung für Migrantinnen ist möglich. Auch die Begleitung zu Behörden, Gericht oder Ämtern gehört zu den Angeboten der Einrichtung. In 2023 fanden insgesamt 268 und in 2024 260 persönliche Beratungstermine statt (2021: 256, 2022: 268). Hiervon war die Fachberatungsstelle bei 341 Beratungsterminen im Förderzeitraum 2023/2024 wegen Häuslicher Gewalt und Problemen im Kontext von Trennung und Belangen des Sorgerechts gefragt. Bei allen Ratsuchenden wurden zusätzlich große Probleme in Behördenangelegenheiten (Ausländeramt, Ausweispapieren, Jobcenter- Angelegenheiten, usw.) deutlich. Die in der Beratung und durch die Einrichtung geschaffene Atmosphäre trug dazu bei, dass viele Frauen mehrmals, bzw. über das primäre Beratungsanliegen hinausgehend die Beratungsstelle aufsuchten. Als Gründe wurde das Gefühl geäußert, sich hier angenommen und sicher zu fühlen. Einige Frauen nutzten das Angebot der Fachberatungsstelle zudem als Möglichkeit des sozialen Kontakts z.B. gemeinsamer Kaffee mit anderen Frauen. Als besondere Themen im Förderzeitraum sind zu nennen: • Multiproblemlagen von ratsuchenden Frauen (Gewalterfahrungen, Sucht, gesundheitliche Probleme, finanzielle Schwierigkeiten) • Umgang mit, bzw. nach Trennung (Wohnungssuche, Umgang der Kinder, Sorgerechtsregelungen, usw.) • Vermehrter Bedarf an Begleitungen von Frauen aufgrund von Sprachbarrieren (bspw. zu Ämtern, Rechtsanwälten, Gericht, Ärzten, Jugendamt, Kitas, Schulen). Ambulante BegleitungSeite 2 von 5 Seite 3 Die Ambulante Begleitung ist zwischenzeitlich ein etabliertes Angebot des Frauenvereins und eine intensive Form der Nachbetreuung nach einem Aufenthalt im Frauenhaus. Die Beratung findet hier in der Regel aufsuchend im eigenen Wohnraum der beratenen Frau statt und verfolgt die Zielsetzung „Alleine leben lernen“. Es gibt Frauen, die eine längerfristige Begleitung in Anspruch nehmen müssen, aufgrund bestimmter Lebenssituationen, Sprachproblemen, Krankheiten, Beeinträchtigungen, Schulden, Opfer von außergewöhnlich heftiger häuslicher Gewalt, Ängste, akute Krisen und vieles mehr. Der Zeitrahmen wird an die persönliche Situation der betroffenen Frau/Familie angepasst und es handelt sich dabei in der Regel um eine aufsuchende Sozialarbeit. Das Ziel dieser Maßnahme ist immer (wieder) „Allein leben Lernen“. Das Angebot des Vereins wird durch einzelne Projekte zur besonderen Förderung von Frauen und Kindern erweitert. Beispiele hierfür sind: Das an Grundschulkinder mit Gewalterfahrung gerichtete Gruppenangebot „Mut tut Gut“, das Befähigungsangebot „Kinder lernen Lernen – Lücken schließen und Erfolge feiern“ oder das jeden Mittwoch stattfindende Mutter-Kind- Frühstück - „Viola“. Die Beratungsstelle Hilfe für Frauen in Not e.V. erbringt seit Jahren einzelfallbezogene Beratungsleistungen, die bis 2018 über Fallpauschalen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII und § 16a SGB II (kommunale Leistung) finanziert wurden. Im Rahmen der Veränderungen in Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz ist eine Abwicklung der Förderung nicht mehr im Rahmen dieser Eingliederungshilfe möglich. Da die Einzelfallberatung jedoch ein wichtiges Angebot für Bonner Frauen ist, wurde diese Förderung im Rahmen der Mittelanmeldung ab 2019 in die Pauschalförderung integriert. Es entstehen keine Mehrkosten; es wurden vielmehr die bis 2018 für zwei Aufgabenbereiche eingeplanten Mittel fortgeschrieben und in einer Pauschalförderung zusammengeführt. Die Förderung wird als Defizitfinanzierung gewährt. Der Verein erhält darüber hinaus keine weiteren öffentlichen Gelder für die Beratungsstelle. Die Förderung der Frauenberatungsstelle hat sich wie folgt entwickelt: 2023: 51.670 EUR 2024: 52.700 EUR 2025: 56.100 EUR 2026: 56.100 EUR Hilfe für Frauen in Not e.V. ist aufgrund seiner Qualifikation und langjährigen Erfahrung geeignet, die geförderten Hilfen anzubieten. Die Beratungsstelle dient u.a. als Schnittstelle zum Auftrag des Frauenhauses. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,Seite 3 von 5 Seite 4 um die Unterstützung für die betreffende Zielgruppe in Bonn durch die Einrichtung aufrecht zu erhalten. Finanzielle Auswirkungen: Haushalt 2025 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung der Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung der Wohlfahrt Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 56.100,00 EUR 150000506 / 73.1000 2025 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 56.100,00 EUR Haushalt 2026 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung der Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung der Wohlfahrt Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 56.100,00 EUR 150000506 / 73.1000 2026 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung 56.100,00 EURSeite 4 von 5 Seite 5 jährlich Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de