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253359 · Beschlussvorlage

Förderung der Frauenberatungsstelle und Ambulanten Begleitung von Hilfe für Frauen in Not e.V. in den Jahren 2025/2026

Nummer
253359
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253359
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Frauenberatungsstelle und
Ambulanten Begleitung von Hilfe für Frauen in Not
e.V. in den Jahren 2025/2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein Hilfe für Frauen in Not e.V. erhält zu den nachgewiesenen,
anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten zum Betrieb der
Frauenberatungsstelle und seiner Ambulanten Begleitung eine Förderung in
Höhe von maximal:
56.100 EUR im Jahr 2025 und 56.100 EUR im Jahr 2026.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten
Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können
Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter
ist ausgeschlossen.
Begründung
„Häusliche Gewalt verletzt im höchstem Maß den scheinbar geschützten Raum
der Familie und hinterlässt immer tiefe Spuren bei den Betroffenen.“
(Hilfe für Frauen in Not e.V.)
Die Beratungsstelle steht allen Frauen offen, die sich in einer Notsituation
befinden und in einem geschützten Raum Hilfe und Unterstützung zur
Bewältigung ihrer Problemlagen suchen. Zielgruppe sind Frauen mit ihren
jeweiligen individuellen Fragestellungen und Anliegen.
Neben ihrem Schwerpunkt auf Beratung in Krisen und Notfallsituationen, berät
die Fachberatungsstelle bei Schwierigkeiten in Partnerschaft, Familie,
Beziehung und Beruf.
Die Beratungsstelle ist eine eigenständige Einrichtung des Vereins Hilfe für
Frauen in Not e.V., der zudem eines der beiden Bonner Frauenhäuser betreibt.
Schwerpunktthemen dieser psychosozialen Beratung und Begleitung sind:Seite 1 von 5
Seite 2
• Krisenintervention
• Trennung und Scheidung
• Häusliche Gewalt
• Erziehungsprobleme
• Partnerschaftsprobleme
• Probleme der Alltagsbewältigung
• Schwierigkeiten von alleinerziehenden Frauen
• Probleme in der Alltagsbewältigung
• Aufenthaltsprobleme
• Zwangsverheiratung
• Vermittlung an andere Einrichtungen und Institutionen
Aus der Krisenintervention kann sich eine langfristige Beratung und
Unterstützung ergeben, besonders, wenn sich die Frauen für eine Trennung
entscheiden, aber nicht unbedingt einen Aufenthalt im Frauenhaus benötigen.
Hier bietet die Beratungsstelle einen geschützten, anonymen Raum für die
Themen und Bedarfe der Ratsuchenden.
Die Frauenberatungsstelle ist zu festen Zeiten geöffnet, darüber hinaus können
ratsuchende Frauen nach telefonischer Terminvereinbarung persönlich,
anonym und kostenlos Beratung in Anspruch nehmen. Eine mehrsprachige
Beratung für Migrantinnen ist möglich. Auch die Begleitung zu Behörden,
Gericht oder Ämtern gehört zu den Angeboten der Einrichtung.
In 2023 fanden insgesamt 268 und in 2024 260 persönliche Beratungstermine
statt (2021: 256, 2022: 268). Hiervon war die Fachberatungsstelle bei 341
Beratungsterminen im Förderzeitraum 2023/2024 wegen Häuslicher Gewalt
und Problemen im Kontext von Trennung und Belangen des Sorgerechts
gefragt. Bei allen Ratsuchenden wurden zusätzlich große Probleme in
Behördenangelegenheiten (Ausländeramt, Ausweispapieren, Jobcenter-
Angelegenheiten, usw.) deutlich.
Die in der Beratung und durch die Einrichtung geschaffene Atmosphäre trug
dazu bei, dass viele Frauen mehrmals, bzw. über das primäre
Beratungsanliegen hinausgehend die Beratungsstelle aufsuchten. Als Gründe
wurde das Gefühl geäußert, sich hier angenommen und sicher zu fühlen.
Einige Frauen nutzten das Angebot der Fachberatungsstelle zudem als
Möglichkeit des sozialen Kontakts z.B. gemeinsamer Kaffee mit anderen
Frauen.
Als besondere Themen im Förderzeitraum sind zu nennen:
• Multiproblemlagen von ratsuchenden Frauen (Gewalterfahrungen, Sucht,
gesundheitliche Probleme, finanzielle Schwierigkeiten)
• Umgang mit, bzw. nach Trennung (Wohnungssuche, Umgang der Kinder,
Sorgerechtsregelungen, usw.)
• Vermehrter Bedarf an Begleitungen von Frauen aufgrund von
Sprachbarrieren (bspw. zu Ämtern, Rechtsanwälten, Gericht, Ärzten,
Jugendamt, Kitas, Schulen).
Ambulante BegleitungSeite 2 von 5
Seite 3
Die Ambulante Begleitung ist zwischenzeitlich ein etabliertes Angebot des
Frauenvereins und eine intensive Form der Nachbetreuung nach einem
Aufenthalt im Frauenhaus. Die Beratung findet hier in der Regel aufsuchend im
eigenen Wohnraum der beratenen Frau statt und verfolgt die Zielsetzung
„Alleine leben lernen“.
Es gibt Frauen, die eine längerfristige Begleitung in Anspruch nehmen müssen,
aufgrund bestimmter Lebenssituationen, Sprachproblemen, Krankheiten,
Beeinträchtigungen, Schulden, Opfer von außergewöhnlich heftiger häuslicher
Gewalt, Ängste, akute Krisen und vieles mehr. Der Zeitrahmen wird an die
persönliche Situation der betroffenen Frau/Familie angepasst und es handelt
sich dabei in der Regel um eine aufsuchende Sozialarbeit. Das Ziel dieser
Maßnahme ist immer (wieder) „Allein leben Lernen“.
Das Angebot des Vereins wird durch einzelne Projekte zur besonderen
Förderung von Frauen und Kindern erweitert. Beispiele hierfür sind:
Das an Grundschulkinder mit Gewalterfahrung gerichtete Gruppenangebot „Mut
tut Gut“, das Befähigungsangebot „Kinder lernen Lernen – Lücken schließen
und Erfolge feiern“ oder das jeden Mittwoch stattfindende Mutter-Kind-
Frühstück - „Viola“.
Die Beratungsstelle Hilfe für Frauen in Not e.V. erbringt seit Jahren
einzelfallbezogene Beratungsleistungen, die bis 2018 über Fallpauschalen im
Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII und § 16a SGB II (kommunale
Leistung) finanziert wurden.
Im Rahmen der Veränderungen in Zusammenhang mit dem
Bundesteilhabegesetz ist eine Abwicklung der Förderung nicht mehr im
Rahmen dieser Eingliederungshilfe möglich. Da die Einzelfallberatung jedoch
ein wichtiges Angebot für Bonner Frauen ist, wurde diese Förderung im
Rahmen der Mittelanmeldung ab 2019 in die Pauschalförderung integriert. Es
entstehen keine Mehrkosten; es wurden vielmehr die bis 2018 für zwei
Aufgabenbereiche eingeplanten Mittel fortgeschrieben und in einer
Pauschalförderung zusammengeführt.
Die Förderung wird als Defizitfinanzierung gewährt. Der Verein erhält darüber
hinaus keine weiteren öffentlichen Gelder für die Beratungsstelle.
Die Förderung der Frauenberatungsstelle hat sich wie folgt entwickelt:
2023: 51.670 EUR
2024: 52.700 EUR
2025: 56.100 EUR
2026: 56.100 EUR
Hilfe für Frauen in Not e.V. ist aufgrund seiner Qualifikation und langjährigen
Erfahrung geeignet, die geförderten Hilfen anzubieten. Die Beratungsstelle
dient u.a. als Schnittstelle zum Auftrag des Frauenhauses. Die mit der
Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines
Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang
stets ordnungsgemäß erfüllt.
Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,Seite 3 von 5
Seite 4
um die Unterstützung für die betreffende Zielgruppe in Bonn durch die
Einrichtung aufrecht zu erhalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushalt 2025
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung der Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung der Wohlfahrt
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
56.100,00 EUR 150000506 /
73.1000
2025 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
56.100,00 EUR
Haushalt 2026
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung der Wohlfahrt 1.50.00.05.06.01 Förderung der Wohlfahrt
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
56.100,00 EUR 150000506 /
73.1000
2026 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung 56.100,00 EURSeite 4 von 5
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jährlich
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de