253358 · Beschlussvorlage
Förderung der Diamorphinambulanz in den Jahren 2025 und 2026
Kerndaten
- Nummer
- 253358
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253358 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Diamorphinambulanz in den Jahren 2025 und 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Das Universitätsklinikum Bonn erhält zum Betrieb seiner Diamorphinambulanz einen Zuschuss zur Deckung des jährlichen Betriebskostendefizits in Höhe von bis zu 50.000 € im Jahre 2025 und bis zu 51.500 € im Jahre 2026. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung Die Diamorphinambulanz wird seit 2002 in gemeinsamer Trägerschaft vom Universitätsklinikum Bonn und der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie be- trieben. Das Suchthilfeangebot richtet sich an Bonner Bürgerinnen und Bürger ab 23 Jahren, die seit mehr als fünf Jahren heroinabhängig sind, aktuell intravenös konsumieren, unter einer schweren körperlichen und einer psychischen Erkran- kung leiden und zwei erfolglose Behandlungen hinter sich haben, eine davon muss eine mindestens sechsmonatige Substitutionsbehandlung sein. Die Behandlung erfolgt auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sowie der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Das Behandlungsangebot mit 60 Behandlungsplätzen umfasst die dreimal täg- lich und siebenmal wöchentlich stattfindende diamorphingestützte Substituti- onsbehandlung, psychiatrische Behandlung und psychosoziale Betreuung. Damit werden schwerstkranke Opiatabhängige erreicht, die bislang nicht erfolg- reich behandelt werden konnten. Zugleich werden die negativen Folgen der Drogenabhängigkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgemildert.Seite 1 von 4 Seite 2 Die psychosoziale Betreuung durch die Ambulante Suchthilfe Caritas/Diakonie wird aus Mitteln der Eingliederungshilfe als Einzelfallhilfe kostendeckend finan- ziert. Seit Oktober 2010 ist die medizinische Behandlung in die Regelversorgung der Krankenkassen aufgenommen. Das Universitätsklinikum Bonn beklagt seit Jahren ein Finanzierungsdefizit, da sich die von den Krankenkassen erbrachten Leistungen nicht vollständig über das Regelsystem refinanzieren lassen. Das Universitätsklinikum Bonn stellt für die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung drei Vollzeitstellen für Ärztin- nen/Ärzte und sechs Vollzeitstellen für medizinische Fachkräfte zur Verfügung. Bei 60 von den Krankenkassen finanzierten Behandlungsplätzen ist die vollständige Refinanzierung der Personalkosten nicht zu realisieren. Dies führte dazu, dass das Universitätsklinikum Bonn in 2020 die Übernahme des Finanzierungsdefizits durch die Stadt beantragte. In der Verwaltung führte dies zu einem umfangreichen Erörterungsprozess zur Fortführung der Diamorphinambulanz bzw. alternativen Lösungen für die Per- sonengruppe. In diesem Prozess wurden verschiedene Szenarien von unterschiedlichen Trä- gerschaften/Betriebsmöglichkeiten (u. a. Umverteilung auf niedergelassene Ärzte, Gründung einer Schwerpunktpraxis) bis zur Schließung der Diamor- phinambulanz aus fachlicher Sicht bewertet. Eine Schließung der Diamor- phinambulanz wird danach aus fachlicher Sicht ausgeschlossen. Dies gilt gleichfalls für eine Umverteilung der Patientinnen und Patienten auf die nieder- gelassenen Ärzte, was auch aufgrund der restriktiven rechtlichen Vorgaben kaum realisierbar ist. Die Bildung einer Schwerpunktpraxis wird mangels Wirtschaftlichkeit an dem Standort (Platzkapazitäten, Angebotserwei- terung) ebenfalls kritisch gesehen. Unter Berücksichtigung des Standortes und der Beibehaltung der Behandlungsplätze wird im Ergebnis die Fortführung durch das UKB gemeinsam mit der Ambulanten Suchthilfe als die einzig sinn- volle Variante erachtet. Substitution ist nicht der Weg zu Abstinenz, sondern der Weg zur Sicherung des Überlebens des Einzelnen und zur Besserung seines Gesundheitszu- stands. Diese Anhebung der Lebensqualität verbunden mit den weiteren Zielen der Substitutionsbehandlung (Absprung aus dem Drogenmilieu, Vermeidung von Beschaffungskriminalität) macht das bisherige Angebot aus fachlicher Sicht alternativlos. Die Förderung hat sich wie folgt entwickelt: 2023: 100.063,57 EUR 2024: 100.063,57 EUR 2025: 50.000,00 EUR 2026: 51.500,00 EUR Auf Basis der letzten Verwendungsnachweise und somit der tatsächlich benötigten kommunalen Mittel kann der Förderbetrag für die Jahre 2025 und 2026 entsprechend reduziert werden.Seite 2 von 4 Seite 3 Die Ambulante Suchthilfe Caritas/ Diakonie sowie das Universitätsklinikum Bonn sind aufgrund ihrer Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geför- derten Leistungen für die genannten Zielgruppen zu erbringen und haben sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden von den Trägern bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen für das Jahr 2025: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung Wohlfahrt 15000050601 Förderung Wohlfahrt Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 50.000,00 EUR 150000506 / 73.1000 2025 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 50.000,00 EUR Finanzielle Auswirkungen für das Jahr 2026: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung Wohlfahrt 15000050601 Förderung Wohlfahrt Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 3 von 4 Seite 4 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 51.500,00 EUR 150000506 / 73.1000 2026 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 51.500,00 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de