← Vorlagen

253358 · Beschlussvorlage

Förderung der Diamorphinambulanz in den Jahren 2025 und 2026

Nummer
253358
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 78,4 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.383 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
253358
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Diamorphinambulanz in den Jahren
2025 und 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Das Universitätsklinikum Bonn erhält zum Betrieb seiner
Diamorphinambulanz einen Zuschuss zur Deckung des jährlichen
Betriebskostendefizits in Höhe von bis zu 50.000 € im Jahre 2025 und bis zu
51.500 € im Jahre 2026.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten
Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können
Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter
ist ausgeschlossen.
Begründung
Die Diamorphinambulanz wird seit 2002 in gemeinsamer Trägerschaft vom
Universitätsklinikum Bonn und der Ambulanten Suchthilfe Caritas/Diakonie be-
trieben.
Das Suchthilfeangebot richtet sich an Bonner Bürgerinnen und Bürger ab 23
Jahren, die seit mehr als fünf Jahren heroinabhängig sind, aktuell intravenös
konsumieren, unter einer schweren körperlichen und einer psychischen Erkran-
kung leiden und zwei erfolglose Behandlungen hinter sich haben, eine davon
muss eine mindestens sechsmonatige Substitutionsbehandlung sein.
Die Behandlung erfolgt auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes
(BtMG) sowie der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).
Das Behandlungsangebot mit 60 Behandlungsplätzen umfasst die dreimal täg-
lich und siebenmal wöchentlich stattfindende diamorphingestützte Substituti-
onsbehandlung, psychiatrische Behandlung und psychosoziale Betreuung.
Damit werden schwerstkranke Opiatabhängige erreicht, die bislang nicht erfolg-
reich behandelt werden konnten. Zugleich werden die negativen Folgen der
Drogenabhängigkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgemildert.Seite 1 von 4
Seite 2
Die psychosoziale Betreuung durch die Ambulante Suchthilfe Caritas/Diakonie
wird aus Mitteln der Eingliederungshilfe als Einzelfallhilfe kostendeckend finan-
ziert.
Seit Oktober 2010 ist die medizinische Behandlung in die Regelversorgung der
Krankenkassen aufgenommen.
Das Universitätsklinikum Bonn beklagt seit Jahren ein Finanzierungsdefizit, da
sich die von den Krankenkassen erbrachten Leistungen nicht vollständig über
das Regelsystem refinanzieren lassen. Das Universitätsklinikum Bonn stellt für
die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung drei Vollzeitstellen für Ärztin-
nen/Ärzte und sechs Vollzeitstellen für medizinische Fachkräfte zur Verfügung.
Bei 60 von den Krankenkassen finanzierten Behandlungsplätzen ist die
vollständige Refinanzierung der Personalkosten nicht zu realisieren.
Dies führte dazu, dass das Universitätsklinikum Bonn in 2020 die Übernahme
des Finanzierungsdefizits durch die Stadt beantragte.
In der Verwaltung führte dies zu einem umfangreichen Erörterungsprozess zur
Fortführung der Diamorphinambulanz bzw. alternativen Lösungen für die Per-
sonengruppe.
In diesem Prozess wurden verschiedene Szenarien von unterschiedlichen Trä-
gerschaften/Betriebsmöglichkeiten (u. a. Umverteilung auf niedergelassene
Ärzte, Gründung einer Schwerpunktpraxis) bis zur Schließung der Diamor-
phinambulanz aus fachlicher Sicht bewertet. Eine Schließung der Diamor-
phinambulanz wird danach aus fachlicher Sicht ausgeschlossen. Dies gilt
gleichfalls für eine Umverteilung der Patientinnen und Patienten auf die nieder-
gelassenen Ärzte, was auch aufgrund der restriktiven rechtlichen
Vorgaben kaum realisierbar ist. Die Bildung einer Schwerpunktpraxis wird
mangels Wirtschaftlichkeit an dem Standort (Platzkapazitäten, Angebotserwei-
terung) ebenfalls kritisch gesehen. Unter Berücksichtigung des Standortes und
der Beibehaltung der Behandlungsplätze wird im Ergebnis die Fortführung
durch das UKB gemeinsam mit der Ambulanten Suchthilfe als die einzig sinn-
volle Variante erachtet.
Substitution ist nicht der Weg zu Abstinenz, sondern der Weg zur Sicherung
des Überlebens des Einzelnen und zur Besserung seines Gesundheitszu-
stands. Diese Anhebung der Lebensqualität verbunden mit den weiteren Zielen
der Substitutionsbehandlung (Absprung aus dem Drogenmilieu, Vermeidung
von Beschaffungskriminalität) macht das bisherige Angebot aus fachlicher Sicht
alternativlos.
Die Förderung hat sich wie folgt entwickelt:
2023: 100.063,57 EUR 2024: 100.063,57 EUR
2025: 50.000,00 EUR 2026: 51.500,00 EUR
Auf Basis der letzten Verwendungsnachweise und somit der tatsächlich
benötigten kommunalen Mittel kann der Förderbetrag für die Jahre 2025 und
2026 entsprechend reduziert werden.Seite 2 von 4
Seite 3
Die Ambulante Suchthilfe Caritas/ Diakonie sowie das Universitätsklinikum
Bonn sind aufgrund ihrer Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geför-
derten Leistungen für die genannten Zielgruppen zu erbringen und haben sich
seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung
verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages
sowie eines Verwendungsnachweises) wurden von den Trägern bislang stets
ordnungsgemäß erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen für das Jahr 2025:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung Wohlfahrt 15000050601 Förderung Wohlfahrt
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
50.000,00 EUR 150000506 /
73.1000
2025 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
50.000,00 EUR
Finanzielle Auswirkungen für das Jahr 2026:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung Wohlfahrt 15000050601 Förderung Wohlfahrt
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 3 von 4
Seite 4
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
51.500,00 EUR 150000506 /
73.1000
2026 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
51.500,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de