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253357 · Beschlussvorlage

Förderung der Hospizberatungsstelle mit ambulantem Hospizdienst des Bonn Lighthouse e.V. für 2025

Nummer
253357
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253357
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Hospizberatungsstelle mit
ambulantem Hospizdienst des Bonn Lighthouse
e.V. für 2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein Bonn Lighthouse e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten
und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten seiner
Hospizberatungsstelle mit ambulantem Hospizdienst Zuschüsse in Höhe von
maximal
120.710,00 EUR im Jahr 2025
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026
geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche
Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine
Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.
Begründung
„eine oft übersehene Zielgruppe, ohne starke Lobby“ (Bonn Lighthouse
e.V.)
Der Verein Bonn Lighthouse e.V. setzt sich seit 1992 für die Belange chronisch
kranker und sterbender Menschen ein, insbesondere für eine umfassende, an
den jeweiligen körperlichen, geistigen, seelischen, spirituellen und sozialen
Bedürfnissen orientierte Betreuung, deren Ziel es ist, die individuelle
Lebensqualität in der letzten Lebensphase zu erhalten, bzw. zu verbessern, um
ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben und Sterben zu ermöglichen.
Angehörige, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie nahestehende
Personen einschließlich aller Trauernden sind in die Beratung und Betreuung
miteingeschlossen.
Mit dem vorliegenden Zuschuss wird die Beratungsstelle des Vereins
einschließlich des Ambulanten Hospizdienstes gefördert.Seite 1 von 4
Seite 2
Die Beratungsstelle als bekannte Anlaufstelle koordiniert sämtliche Angebote
des Vereins und bietet persönliche und fachliche Beratungen zu allen Themen
der Bereiche Pflege sowie Tod und Sterben an.
Im Rahmen des Ambulanten Hospizdienstes begleiten überwiegend
ehrenamtliche Mitarbeitende Sterbende und deren Angehörige in ihrem
häuslichen Umfeld. Diese werden hierfür von Bonn Lighthouse e.V. fachlich
ausgebildet und während ihrer Tätigkeit begleitet und unterstützt.
Als Ergänzung zu anderen Diensten der Sozialarbeit, der medizinischen
Versorgung und Seelsorge leistet der ambulante Hospizdienst einen wichtigen
Beitrag, Sterbenden ein Leben bis zuletzt im vertrauten Umfeld zu ermöglichen.
Stationäre Aufenthalte sollen in diesen Fällen verkürzt, bzw. ganz vermieden
werden.
Bonn Lighthouse e.V. bietet darüber hinaus eine Patient*innen- und
Angehörigenbegleitung auf der Palliativstation Saunders der Bonner
Universitätsklinik
an. Dreimal wöchentlich werden Patientinnen und Patienten, teils ohne
Angehörige, vom Besuchsdienst aufgesucht, ggfs. erfolgt auch eine
Sterbebegleitung.
Gefördert werden in der Beratungsstelle seit vielen Jahren insgesamt 0,8 VZÄ
Geschäftsführung, 1,1 VZÄ qualifizierte Betreuung sowie Verwaltungs- und
Hausmeisteraufgaben zuzüglich Sachkosten. Eigenmittel des Trägers in Form
von Spenden und Bußgeldern sowie Einnahmen nach SGB V werden bei der
Förderung berücksichtigt.
Ein weiterer elementarer Bereich von Bonn Lighthouse e.V. ist das
Wohnprojekt, in dem Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen und
deutlich verkürzter Lebenserwartung so selbständig wie möglich leben und
betreut werden. Das Wohnprojekt mit 16 Plätzen wird einzelfallbezogen
finanziert und ist grundsätzlich nicht Teil des vorliegenden Zuschusses.
Seit dem Zeitpunkt der Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) liegt
die Eingliederungshilfe für Erwachsene in der Zuständigkeit des
Landschaftsverbands Rheinland (LVR). Hospizfälle werden weiterhin in der
Zuständigkeit der Bundesstadt Bonn finanziert.
Aktuell befindet sich Bonn Lighthouse e.V. trotz entsprechenden Bemühens
völlig unverschuldet weiterhin im Prozess der Umsetzung der neuen
Leistungsvereinbarung mit dem LVR, wie andere Träger auch. Generell gilt,
dass in jedem Einzelfall des Wohnprojektes umfangreiche Anträge der
Betroffenen gestellt werden müssen, die dann detailliert nach den bisher nicht
absehbaren Bedarfsermessungsgrundlagen des LVR (gemäß BEI_NRW)
individuell geprüft werden.
Aus dieser aktuellen Situation ergaben sich in 2024 erstmals für die
Hospizberatungsstelle zusätzliche Bedarfe, qualitativ sowie quantitativ, für
deren Umsetzung in 2024 zusätzlich 1,0 VZÄ inklusive Sachkosten (86.800,00
EUR) erforderlich wurde. Aufgrund des fortlaufenden Überleitungsprozesses,
der jedoch weiterhin mit zeitlichen Verzögerungen durch stetige RückfragenSeite 2 von 4
Seite 3
und Klärungen verbunden ist, kann in 2025 eine 50 % Reduzierung der
zusätzlichen Förderung vorgenommen werden. Die verbleibende zusätzliche
Förderung von 0,5 VZÄ inklusive Sachkosten (46.160,00 EUR) ist jedoch
weiterhin dringend erforderlich, zum Clearing für die Antragstellung beim LVR
und zur Betreuung der Hospizfälle in Zuständigkeit der Bundesstadt Bonn.
Der Antragsprozess bedeutet für die sich ohnehin in einer extrem belastenden
Situation befindenden Zielgruppe zusätzliche Unsicherheit und Stress, der
aufgefangen werden muss.
Die Erfassung im Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW stellt auch für den
Träger einen hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand dar. Weiterhin müssen
Antragstellende intensiv begleitet werden, sowohl in praktischer Hinsicht
bezüglich der Abwicklung des Antragsverfahrens, als auch in erheblichem
Maße psychosozial betreut und stabilisiert werden.
Die Arbeit von Bonn Lighthouse zeichnet sich durch einen hohen Einsatz an
ausgebildeten und fachlich begleiteten Ehrenamtlichen aus. In 2023 leisteten
36 Ehrenamtliche 2650 Stunden im Ambulanten Hospizdienst. In 2024 wurde
von 41 Menschen insgesamt 2500 Stunden Ehrenamtsarbeit geleistet. Im
zurückliegenden Förderzeitraum wurden in 2023 47 Menschen und in 2024 64
Menschen vom Ambulanten Hospizdienst unterstützt.
Insgesamt ist ein zunehmender Bedarf an Trauerbegleitung in der
Eingliederungshilfe festzustellen. 25 Personen wurden in 2023 und 24 im Jahr
2024 im Rahmen der Trauerbegleitung von Bonn Lighthouse begleitet.
Nach wie vor kommen die meisten Anfragen nach Aufnahme in das
Wohnprojekt aus der Personengruppe der suchterkrankten Menschen.
Zum einen hat Bonn Lighthouse in ganz Bonn und weitreichender Umgebung
ein Alleinstellungsmerkmal für die Betreuung von schwer erkrankten Menschen
mit Suchtbiographie inne, zum anderen ist eine höhere Lebenserwartung
Langzeit-Opiatabhängiger zu beobachten. Aufgrund des hohen spezifischen
psychosozialen Begleitungsbedarfs dieser Zielgruppe wird deren Begleitung
weiterhin einen hohen Stellenwert einnehmen. Vor dem Hintergrund, dass für
diese Zielgruppe weiträumig keine alternative Unterbringungsmöglichkeit
besteht, schließt Bonn Lighthouse seit vielen Jahren eine elementare
Betreuungslücke in der Bundesstadt, die sowohl für die Betroffenen, als auch
gesellschaftlich nicht vertretbare weitreichende Konsequenzen hätte.
Die Förderung von Bonn Lighthouse e.V. hat sich wie folgt entwickelt:
2023 98.500,00 EUR
2024 194.550,00 EUR
2025 120.710,00 EUR
Die Förderung in 2025 beinhaltet Kosten in Höhe von 46.160,00 EUR für die
Clearingstelle zum Wohnprojekt inkl. Betreuung von Hospizfällen.
Bonn Lighthouse e.V. ist aufgrund seiner Kompetenzen und ErfahrungenSeite 3 von 4
Seite 4
geeignet, die geförderten Leistungen für die genannten Zielgruppen zu
erbringen. Der Verein schließt mit seinem Angebot eine Lücke in der sozialen
Infrastruktur Bonns und hat sich seit vielen Jahren in seinem Aufgabenfeld
bewährt sowie dieses bedarfsorientiert weiterentwickelt.
Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die
Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom
Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt.
Um den Arbeitsaufwand für Politik und Verwaltung nicht ineffizient zu erhöhen,
wird angestrebt, Förderbeschlüsse immer für den gesamten Zeitraum eines
Doppelhaushalts zu fassen. Im vorliegenden Fall wird lediglich für 2025 die
Beschlussvorlage zur Entscheidung gegeben, um in einem kürzeren Abstand
über die Entwicklung des geförderten Angebots im Zusammenhang mit der
Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu berichten und die
Förderung ggfs. anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst.
Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst.
Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
120.710,00 EUR
150000506 /
73.1000
2025 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
120.710,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de