253357 · Beschlussvorlage
Förderung der Hospizberatungsstelle mit ambulantem Hospizdienst des Bonn Lighthouse e.V. für 2025
Kerndaten
- Nummer
- 253357
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253357 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Hospizberatungsstelle mit ambulantem Hospizdienst des Bonn Lighthouse e.V. für 2025 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein Bonn Lighthouse e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten seiner Hospizberatungsstelle mit ambulantem Hospizdienst Zuschüsse in Höhe von maximal 120.710,00 EUR im Jahr 2025 Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung „eine oft übersehene Zielgruppe, ohne starke Lobby“ (Bonn Lighthouse e.V.) Der Verein Bonn Lighthouse e.V. setzt sich seit 1992 für die Belange chronisch kranker und sterbender Menschen ein, insbesondere für eine umfassende, an den jeweiligen körperlichen, geistigen, seelischen, spirituellen und sozialen Bedürfnissen orientierte Betreuung, deren Ziel es ist, die individuelle Lebensqualität in der letzten Lebensphase zu erhalten, bzw. zu verbessern, um ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben und Sterben zu ermöglichen. Angehörige, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie nahestehende Personen einschließlich aller Trauernden sind in die Beratung und Betreuung miteingeschlossen. Mit dem vorliegenden Zuschuss wird die Beratungsstelle des Vereins einschließlich des Ambulanten Hospizdienstes gefördert.Seite 1 von 4 Seite 2 Die Beratungsstelle als bekannte Anlaufstelle koordiniert sämtliche Angebote des Vereins und bietet persönliche und fachliche Beratungen zu allen Themen der Bereiche Pflege sowie Tod und Sterben an. Im Rahmen des Ambulanten Hospizdienstes begleiten überwiegend ehrenamtliche Mitarbeitende Sterbende und deren Angehörige in ihrem häuslichen Umfeld. Diese werden hierfür von Bonn Lighthouse e.V. fachlich ausgebildet und während ihrer Tätigkeit begleitet und unterstützt. Als Ergänzung zu anderen Diensten der Sozialarbeit, der medizinischen Versorgung und Seelsorge leistet der ambulante Hospizdienst einen wichtigen Beitrag, Sterbenden ein Leben bis zuletzt im vertrauten Umfeld zu ermöglichen. Stationäre Aufenthalte sollen in diesen Fällen verkürzt, bzw. ganz vermieden werden. Bonn Lighthouse e.V. bietet darüber hinaus eine Patient*innen- und Angehörigenbegleitung auf der Palliativstation Saunders der Bonner Universitätsklinik an. Dreimal wöchentlich werden Patientinnen und Patienten, teils ohne Angehörige, vom Besuchsdienst aufgesucht, ggfs. erfolgt auch eine Sterbebegleitung. Gefördert werden in der Beratungsstelle seit vielen Jahren insgesamt 0,8 VZÄ Geschäftsführung, 1,1 VZÄ qualifizierte Betreuung sowie Verwaltungs- und Hausmeisteraufgaben zuzüglich Sachkosten. Eigenmittel des Trägers in Form von Spenden und Bußgeldern sowie Einnahmen nach SGB V werden bei der Förderung berücksichtigt. Ein weiterer elementarer Bereich von Bonn Lighthouse e.V. ist das Wohnprojekt, in dem Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen und deutlich verkürzter Lebenserwartung so selbständig wie möglich leben und betreut werden. Das Wohnprojekt mit 16 Plätzen wird einzelfallbezogen finanziert und ist grundsätzlich nicht Teil des vorliegenden Zuschusses. Seit dem Zeitpunkt der Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) liegt die Eingliederungshilfe für Erwachsene in der Zuständigkeit des Landschaftsverbands Rheinland (LVR). Hospizfälle werden weiterhin in der Zuständigkeit der Bundesstadt Bonn finanziert. Aktuell befindet sich Bonn Lighthouse e.V. trotz entsprechenden Bemühens völlig unverschuldet weiterhin im Prozess der Umsetzung der neuen Leistungsvereinbarung mit dem LVR, wie andere Träger auch. Generell gilt, dass in jedem Einzelfall des Wohnprojektes umfangreiche Anträge der Betroffenen gestellt werden müssen, die dann detailliert nach den bisher nicht absehbaren Bedarfsermessungsgrundlagen des LVR (gemäß BEI_NRW) individuell geprüft werden. Aus dieser aktuellen Situation ergaben sich in 2024 erstmals für die Hospizberatungsstelle zusätzliche Bedarfe, qualitativ sowie quantitativ, für deren Umsetzung in 2024 zusätzlich 1,0 VZÄ inklusive Sachkosten (86.800,00 EUR) erforderlich wurde. Aufgrund des fortlaufenden Überleitungsprozesses, der jedoch weiterhin mit zeitlichen Verzögerungen durch stetige RückfragenSeite 2 von 4 Seite 3 und Klärungen verbunden ist, kann in 2025 eine 50 % Reduzierung der zusätzlichen Förderung vorgenommen werden. Die verbleibende zusätzliche Förderung von 0,5 VZÄ inklusive Sachkosten (46.160,00 EUR) ist jedoch weiterhin dringend erforderlich, zum Clearing für die Antragstellung beim LVR und zur Betreuung der Hospizfälle in Zuständigkeit der Bundesstadt Bonn. Der Antragsprozess bedeutet für die sich ohnehin in einer extrem belastenden Situation befindenden Zielgruppe zusätzliche Unsicherheit und Stress, der aufgefangen werden muss. Die Erfassung im Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW stellt auch für den Träger einen hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand dar. Weiterhin müssen Antragstellende intensiv begleitet werden, sowohl in praktischer Hinsicht bezüglich der Abwicklung des Antragsverfahrens, als auch in erheblichem Maße psychosozial betreut und stabilisiert werden. Die Arbeit von Bonn Lighthouse zeichnet sich durch einen hohen Einsatz an ausgebildeten und fachlich begleiteten Ehrenamtlichen aus. In 2023 leisteten 36 Ehrenamtliche 2650 Stunden im Ambulanten Hospizdienst. In 2024 wurde von 41 Menschen insgesamt 2500 Stunden Ehrenamtsarbeit geleistet. Im zurückliegenden Förderzeitraum wurden in 2023 47 Menschen und in 2024 64 Menschen vom Ambulanten Hospizdienst unterstützt. Insgesamt ist ein zunehmender Bedarf an Trauerbegleitung in der Eingliederungshilfe festzustellen. 25 Personen wurden in 2023 und 24 im Jahr 2024 im Rahmen der Trauerbegleitung von Bonn Lighthouse begleitet. Nach wie vor kommen die meisten Anfragen nach Aufnahme in das Wohnprojekt aus der Personengruppe der suchterkrankten Menschen. Zum einen hat Bonn Lighthouse in ganz Bonn und weitreichender Umgebung ein Alleinstellungsmerkmal für die Betreuung von schwer erkrankten Menschen mit Suchtbiographie inne, zum anderen ist eine höhere Lebenserwartung Langzeit-Opiatabhängiger zu beobachten. Aufgrund des hohen spezifischen psychosozialen Begleitungsbedarfs dieser Zielgruppe wird deren Begleitung weiterhin einen hohen Stellenwert einnehmen. Vor dem Hintergrund, dass für diese Zielgruppe weiträumig keine alternative Unterbringungsmöglichkeit besteht, schließt Bonn Lighthouse seit vielen Jahren eine elementare Betreuungslücke in der Bundesstadt, die sowohl für die Betroffenen, als auch gesellschaftlich nicht vertretbare weitreichende Konsequenzen hätte. Die Förderung von Bonn Lighthouse e.V. hat sich wie folgt entwickelt: 2023 98.500,00 EUR 2024 194.550,00 EUR 2025 120.710,00 EUR Die Förderung in 2025 beinhaltet Kosten in Höhe von 46.160,00 EUR für die Clearingstelle zum Wohnprojekt inkl. Betreuung von Hospizfällen. Bonn Lighthouse e.V. ist aufgrund seiner Kompetenzen und ErfahrungenSeite 3 von 4 Seite 4 geeignet, die geförderten Leistungen für die genannten Zielgruppen zu erbringen. Der Verein schließt mit seinem Angebot eine Lücke in der sozialen Infrastruktur Bonns und hat sich seit vielen Jahren in seinem Aufgabenfeld bewährt sowie dieses bedarfsorientiert weiterentwickelt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Um den Arbeitsaufwand für Politik und Verwaltung nicht ineffizient zu erhöhen, wird angestrebt, Förderbeschlüsse immer für den gesamten Zeitraum eines Doppelhaushalts zu fassen. Im vorliegenden Fall wird lediglich für 2025 die Beschlussvorlage zur Entscheidung gegeben, um in einem kürzeren Abstand über die Entwicklung des geförderten Angebots im Zusammenhang mit der Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu berichten und die Förderung ggfs. anzupassen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 120.710,00 EUR 150000506 / 73.1000 2025 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 120.710,00 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de