253354 · Beschlussvorlage
Förderung von Suchthilfeangeboten in den Fachstellen für Suchtberatung •Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas / Diakonie •Betreuungszentrum Quantiusstraße des Vereins für Gefährdetenhilfe gG-GmbH und •PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH in den Jahren 2025 und 2026
Kerndaten
- Nummer
- 253354
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Quantiusstraße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253354 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung von Suchthilfeangeboten in den Fachstellen für Suchtberatung •Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas / Diakonie •Betreuungszentrum Quantiusstraße des Vereins für Gefährdetenhilfe gG-GmbH und •PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH in den Jahren 2025 und 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten erhalten: • die Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas / Diakonie Zuschüsse in Höhe von maximal 747.822 EUR für das Jahr 2025 und 771.486 EUR für das Jahr 2026 • das Betreuungszentrum des Vereins für Gefährdetenhilfe gB-GmbH (VFG) Zuschüsse in Höhe von maximal 2.005.000 EUR für das Jahr 2025 und 2.063.000 EUR für das Jahr 2026 • die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH Zuschüsse in Höhe von maximal 95.000 EUR für das Jahr 2025 und 97.850 EUR für das Jahr 2026. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung Die drei geförderten Fachstellen für Suchtberatung sind unverzichtbarer Bestandteile eines umfassenden Suchthilfesystems, das den Bürgerinnen undSeite 1 von 8 Seite 2 Bürgern der Bundesstadt Bonn Unterstützungsleistungen anbietet sowie eine Grundversorgung mit ambulanten Hilfeangeboten für Menschen mit Suchtproblemen sicherstellt. • Fachambulanz Sucht des Ambulanten Suchthilfe Caritas / Diakonie Die Angebote der Fachambulanz Sucht richten sich an alle Bonner Bürgerinnen und Bürger ab dem Lebensalter von 21 Jahren. Die Fachambulanz Sucht bietet ein breit gefächertes Angebot an Beratung, Behandlung und Betreuung bei Problemen mit Alkohol, illegalen Drogen und Medikamenten. Ebenso stehen die Beratungsangebote der Fachambulanz Sucht Menschen mit Verhaltenssüchten wie pathologisches Glücksspiel, Computersucht u.a. offen. Darüber hinaus wendet sich die Fachambulanz Sucht an Personen im sozialen Umfeld von suchtmittelgefährdeten und –abhängigen Menschen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Familienangehörige, Bezugspersonen aus dem privaten und beruflichen Umfeld sowie aus anderen sozialen Kontexten. Die Fachambulanz Sucht hat ein differenziertes Angebotsprofil, das durch niedrigschwellige Zugangswege und verschiedene, auf die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe passgenau zugeschnittene Hilfeangebote gekennzeichnet ist. Besondere Charakteristika und Schwerpunkte der Angebotsstruktur sind: • Täglich stattfindende Sprechstunden, die ohne Voranmeldung wahrgenommen werden können, • Kurz-, mittel- und langfristige Beratungsprozesse in Form von Einzel- und Gruppenberatung, • Vorbereitung und Beantragung suchtrehabilitativer Maßnahmen, • Verhaltenstherapeutisch geprägte, psycho-edukative Beratungsprogramme zur Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsumverhalten und dem Aufbau von Abstinenzmotivation, • Angebote für Bezugspersonen von suchtmittelabhängigen oder – gefährdeten Menschen. Auf der Basis eines ganzheitlichen Gesundheitsverständnisses hat die Arbeit der Fachambulanz Sucht zum Ziel, bei missbräuchlichem, riskantem und schädlichem Gebrauch von legalen und illegalen Drogen psychische, physische und soziale Störungen abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Da jede Form der positiven persönlichen Veränderung als dynamischer Prozess verstanden wird, den die Fachambulanz mit jeweils passgenau abgestimmten Angeboten unterstützt, müssen jeweils unterschiedliche Schwerpunkte (Motivationsaufbau, Harm Reduction, Krisen-interventionen usw.) im Zentrum der Interventionen und Maßnahmen stehen. Die Angebote der Einrichtung verfolgen dabei das übergeordnete Ziel, den von Suchtmittelabhängigkeit betroffenen Menschen ausstiegsorientierte Hilfen anzubieten. Ziele sind:Seite 2 von 8 Seite 3 • dauerhafte Abstinenz, • Verbesserung und Änderung von problematischen psychosozialen Verhaltensweisen, Einstellungen und kognitiven Schemata, • Erhöhung der sozialen Kompetenz, besonders der zwischenmenschlichen Interaktion und Beziehungsfähigkeit, • berufliche Integration bzw. Re-Integration und Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, • Entwicklung eines angemessenen Krankheitsverständnisses und eines gesundheitsförderlichen Umgangs mit der eigenen Suchtmittelabhängigkeit, • Entwicklung von realitätsorientierten Lebens- und Handlungsperspektiven, • Aktivierung von Ressourcen, • soziale Sicherung durch Maßnahmen zum Erhalt des Wohnraumes, der Arbeit und sozialer Unterstützungsstruktur, • Sicherung der Teilhabe durch Verhinderung/Milderung von sozialer Desintegration, Ausgrenzung und Diskriminierung, • Stabilisierung von Entwicklungserfolgen, • Beratung und Betreuung hinsichtlich der Suchtmittelabhängigkeit, • Hilfen zur Überwindung der (drohenden) Wohnungslosigkeit, zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage, zur beruflichen Wiedereingliederung und zum Aufbau tragfähiger sozialer Bindungen, • Medizinische Versorgung, die darauf zielt, Erkrankung zu heilen, zu lindern bzw. ihre Verschlimmerung zu verhüten, • aufsuchende Hilfen zur Motivation von unversorgten Suchtmittelabhängigen zur Inanspruchnahme von Hilfen und zur Anbindung suchtmittelabhängiger Nicht-Bonner an die örtlich zuständigen Hilfeangebote der Heimatgemeinden. Die bisherige Förderung wird unverändert in folgendem Umfang fortgeführt: Gefördert werden 0,6 VZÄ Leitungsanteil, 4,25 VZÄ Sozialarbeit, 1,5 VZÄ Verwaltung sowie 0,2 VZÄ Hausmeister. Darüber hinaus werden Sach- und Overheadkosten gefördert. Bei der Förderung werden Eigenanteile des Trägers sowie Landesmittel (41.000 EUR) berücksichtigt. Die Förderung der Fachambulanz hat sich wie folgt entwickelt: 2023 2024 2025 2026Seite 3 von 8 Seite 4 672.440 EUR 684.040 EUR 747.822 EUR 771.486 EUR Der Trägerverbund Ambulante Suchthilfe Caritas / Diakonie ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurde von den Verbänden bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. • Betreuungszentrum Quantiusstraße des Vereins für Gefährdetenhilfe gB-GmbH (VFG) Träger der Hilfeangebote des Betreuungszentrums Quantiusstraße ist der Verein für Gefährdetenhilfe gB-GmbH (VFG). Die Hilfeangebote im Betreuungszentrum Quantiusstraße wenden sich an suchtmittelabhängige Menschen in besonderen sozialen Lebenslagen. Bei der Suchtmittelabhängigkeit handelt es sich vorwiegend um eine Abhängigkeit von illegalen Drogen, aber auch von Alkohol und Medikamenten. Ein erheblicher Teil der Zielgruppe weist zudem psychische Probleme und körperliche Erkrankungen auf. Wesentliche Merkmale der besonderen Lebensverhältnisse sind (drohende) Wohnungslosigkeit, Obdachlosen- und Drogenszene als in der Regel einziges soziales Umfeld, Mittellosigkeit und Verschuldung, Arbeitslosigkeit, Straffälligkeit und Beschaffungskriminalität, mangelnde Gesundheit und Verwahrlosung. Zur Verbesserung der Lebenssituation dieser Menschen baut der Verein für Gefährdetenhilfe innovative, pragmatische und bedarfsgerechte sowie eng vernetzte Hilfesysteme auf. Das Betreuungszentrum Quantiusstraße bietet: • Beratung und Betreuung hinsichtlich der Suchtmittelabhängigkeit • Hilfen zur Überwindung der (drohenden) Wohnungslosigkeit, zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage, zur beruflichen Wiedereingliederung und zum Aufbau tragfähiger sozialer Bindungen • Medizinische Versorgung, die darauf zielt, Erkrankung zu heilen, zu lindern bzw. ihre Verschlimmerung zu verhüten • aufsuchende Hilfen zur Motivation von unversorgten Suchtmittelabhängigen zur Inanspruchnahme von Hilfen und zur Anbindung suchtmittelabhängiger Nicht-Bonner*innen an die örtlich zuständigen Hilfeangebote der Heimatgemeinden. Folgende Angebote des Betreuungszentrums Quantiusstraße werden gefördert: • Kontaktcafé und KleiderkammerSeite 4 von 8 Seite 5 • Beratungsstelle • aufsuchende Arbeit • Beratung für suchtmittelabhängige Menschen aus den osteuropäischen Ländern sowie für Menschen aus dem arabischsprachigen Raum • Clearingstelle • Drogentherapeutische Ambulanz (DTA) mit Drogenkonsumraum • Bonner Feger • Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärungs- und Verständnisarbeit • Fachberatung nach § 67 SGB XII Die bisherige Förderung wird unverändert in folgendem Umfang fortgeführt: Gefördert werden 0,9 VZÄ Leitung, 9,25 VZÄ Sozialarbeit, 1,25 VZÄ Arzt (Drogen-therapeutische Ambulanz), 10,5 VZÄ Betreuer/Aufsichten, 0,8125 VZÄ Verwaltung, 0,55 VZÄ Hausmeister, 0,5 VZÄ multiprofessionelles Team (Sozialarbeit, med. Personal sowie Verwaltung) für die in 2024 erweiterten Öffnungszeiten sowie Konsumplätze im Drogenkonsumraum und 0,75 VZÄ Anleitung Bonner Feger sowie Sach- und Overheadkosten. In die Förderung des Betreuungszentrums Quantiusstraße fließen ein Landeszuschuss (86.900 EUR), Leistungen des Landschaftsverbands Rheinland zur Fachberatung nach § 67 SGB II (68.463,30 € für 2025, Förderung 2026 wird noch festgelegt) sowie Eigenmittel des Trägers ein. (Hinweis: Ärztliche Leistungen werden in der Drogentherapeutischen Ambulanz gefördert, da diese städtische Förderung Voraussetzung für die Landesfinanzierung in Höhe von 86.900 EUR ist.) Die Förderung des Betreuungszentrums Quantiusstraße hat sich wie folgt entwickelt: 2023 2024 2025 2026 1.661.000 EUR 1.922.740 EUR 2.005.000 EUR 2.063.000 EUR Der Verein für Gefährdetenhilfe ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. • PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH Die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH ist eine anerkannte gemeinnützige Einrichtung und Träger im Suchthilfeverbund der Stadt Bonn. Die AngeboteSeite 5 von 8 Seite 6 sind komplementär und interdisziplinär aufgebaut mit dem Ziel der gesellschaftlichen Wiedereingliederung von suchtkranken und arbeitslosen Menschen. Der Name PAUKE steht für Projekt, Arbeit, Umwelt, Kommunikation und Eingliederung. Als etablierte und erfahrene Dienstleistungsorganisation im sozialen Sektor gestaltet die PAUKE Integration in den Bereichen Arbeit, Wohnen und soziale Kontakte durch professionelle Beratung, lebensnahe Betreuung und berufliche Qualifizierung. Zielpersonenkreis der Hilfeangebote der PAUKE sind: • abstinenzorientierte Abhängige – Schwerpunkt illegale Drogen, • hilfesuchende Abhängige • Langzeitarbeitslose • interessierte Bürger*innen/Öffentlichkeit Die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH steht allen Hilfesuchenden und Interessierten offen, die konkret nach Ausstiegshilfen suchen oder ein Orientierungsgespräch sowie Unterstützung in einer Krise wünschen, die Informationen zu den Themen Sucht, Ausstiegshilfen und Prävention benötigen und/oder Fragen allgemeiner Art zu Drogen, Alkohol und Medikamenten haben. Schwerpunkt der Arbeit der Ambulanten Beratung ist die niederschwellige anonyme Beratung. Darüber hinaus koordiniert die Ambulante Beratung die Selbsthilfegruppe der PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH und dient diesbezüglich als Anmelde- bzw. Informationsstelle und berät im Allgemeinen zu allen Selbsthilfegruppen im Suchtbereich der Region. Alle Angebote der PAUKE zielen auf eigenverantwortliches Handeln, Stärkung des Selbsthilfepotentials und Stabilisierung der erreichten Abstinenz mit dem Ziel einer erfolgreichen und selbstbestimmten Integration der Klient*innen in die Gesellschaft. Gefördert werden 1,05 VZÄ Sozialarbeit, 0,12 VZÄ Psychologe sowie 5,0 geringfügig Beschäftigte / Übungsleiter*innen. Darüber hinaus werden Sach- und Overheadkosten gefördert. Bei der Förderung werden Eigenanteile des Trägers sowie Landesmittel (41.000 EUR) berücksichtigt. Die Förderung der PAUKE hat sich wie folgt entwickelt: 2023 2024 2025 2026 92.620 EUR 94.690 EUR 95.000 EUR 97.850 EUR Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der FörderungSeite 6 von 8 Seite 7 verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurde von den Verbänden bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2025: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.847.822,00 EUR 150000506 / 73.1000 2025 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 2.847.822,00 EUR Haushaltsjahr 2026: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.932.336,00 EUR 150000506 / 73.1000 2026 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung 2.932.336,00Seite 7 von 8 Seite 8 jährlich EUR Anlage/n KeineSeite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de