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253354 · Beschlussvorlage

Förderung von Suchthilfeangeboten in den Fachstellen für Suchtberatung •Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas / Diakonie •Betreuungszentrum Quantiusstraße des Vereins für Gefährdetenhilfe gG-GmbH und •PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH in den Jahren 2025 und 2026

Nummer
253354
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Quantiusstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253354
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung von Suchthilfeangeboten in den
Fachstellen für Suchtberatung
•Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe
Caritas / Diakonie
•Betreuungszentrum Quantiusstraße des Vereins
für Gefährdetenhilfe gG-GmbH und
•PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH
in den Jahren 2025 und 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und
Overheadkosten erhalten:
• die Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas / Diakonie
Zuschüsse in Höhe von maximal 747.822 EUR für das Jahr 2025 und
771.486 EUR für das Jahr 2026
• das Betreuungszentrum des Vereins für Gefährdetenhilfe gB-GmbH
(VFG) Zuschüsse in Höhe von maximal 2.005.000 EUR für das Jahr
2025 und 2.063.000 EUR für das Jahr 2026
• die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH Zuschüsse in Höhe von maximal
95.000 EUR für das Jahr 2025 und 97.850 EUR für das Jahr 2026.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten
Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können
Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter
ist ausgeschlossen.
Begründung
Die drei geförderten Fachstellen für Suchtberatung sind unverzichtbarer
Bestandteile eines umfassenden Suchthilfesystems, das den Bürgerinnen undSeite 1 von 8
Seite 2
Bürgern der Bundesstadt Bonn Unterstützungsleistungen anbietet sowie eine
Grundversorgung mit ambulanten Hilfeangeboten für Menschen mit
Suchtproblemen sicherstellt.
• Fachambulanz Sucht des Ambulanten Suchthilfe Caritas / Diakonie
Die Angebote der Fachambulanz Sucht richten sich an alle Bonner Bürgerinnen
und Bürger ab dem Lebensalter von 21 Jahren. Die Fachambulanz Sucht bietet
ein breit gefächertes Angebot an Beratung, Behandlung und Betreuung bei
Problemen mit Alkohol, illegalen Drogen und Medikamenten. Ebenso stehen
die Beratungsangebote der Fachambulanz Sucht Menschen mit
Verhaltenssüchten wie pathologisches Glücksspiel, Computersucht u.a. offen.
Darüber hinaus wendet sich die Fachambulanz Sucht an Personen im sozialen
Umfeld von suchtmittelgefährdeten und –abhängigen Menschen. Hierbei
handelt es sich insbesondere um Familienangehörige, Bezugspersonen aus
dem privaten und beruflichen Umfeld sowie aus anderen sozialen Kontexten.
Die Fachambulanz Sucht hat ein differenziertes Angebotsprofil, das durch
niedrigschwellige Zugangswege und verschiedene, auf die Bedürfnisse der
jeweiligen Zielgruppe passgenau zugeschnittene Hilfeangebote gekennzeichnet
ist. Besondere Charakteristika und Schwerpunkte der Angebotsstruktur sind:
• Täglich stattfindende Sprechstunden, die ohne Voranmeldung
wahrgenommen werden können,
• Kurz-, mittel- und langfristige Beratungsprozesse in Form von Einzel-
und Gruppenberatung,
• Vorbereitung und Beantragung suchtrehabilitativer Maßnahmen,
• Verhaltenstherapeutisch geprägte, psycho-edukative
Beratungsprogramme zur Auseinandersetzung mit dem eigenen
Konsumverhalten und dem Aufbau von Abstinenzmotivation,
• Angebote für Bezugspersonen von suchtmittelabhängigen oder –
gefährdeten Menschen.
Auf der Basis eines ganzheitlichen Gesundheitsverständnisses hat die Arbeit
der Fachambulanz Sucht zum Ziel, bei missbräuchlichem, riskantem und
schädlichem Gebrauch von legalen und illegalen Drogen psychische, physische
und soziale Störungen abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre
Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Da jede Form der
positiven persönlichen Veränderung als dynamischer Prozess verstanden wird,
den die Fachambulanz mit jeweils passgenau abgestimmten Angeboten
unterstützt, müssen jeweils unterschiedliche Schwerpunkte (Motivationsaufbau,
Harm Reduction, Krisen-interventionen usw.) im Zentrum der Interventionen
und Maßnahmen stehen. Die Angebote der Einrichtung verfolgen dabei das
übergeordnete Ziel, den von Suchtmittelabhängigkeit betroffenen Menschen
ausstiegsorientierte Hilfen anzubieten.
Ziele sind:Seite 2 von 8
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• dauerhafte Abstinenz,
• Verbesserung und Änderung von problematischen psychosozialen
Verhaltensweisen, Einstellungen und kognitiven Schemata,
• Erhöhung der sozialen Kompetenz, besonders der
zwischenmenschlichen Interaktion und Beziehungsfähigkeit,
• berufliche Integration bzw. Re-Integration und Erhaltung bzw.
Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit,
• Entwicklung eines angemessenen Krankheitsverständnisses und eines
gesundheitsförderlichen Umgangs mit der eigenen
Suchtmittelabhängigkeit,
• Entwicklung von realitätsorientierten Lebens- und
Handlungsperspektiven,
• Aktivierung von Ressourcen,
• soziale Sicherung durch Maßnahmen zum Erhalt des Wohnraumes, der
Arbeit und sozialer Unterstützungsstruktur,
• Sicherung der Teilhabe durch Verhinderung/Milderung von sozialer
Desintegration, Ausgrenzung und Diskriminierung,
• Stabilisierung von Entwicklungserfolgen,
• Beratung und Betreuung hinsichtlich der Suchtmittelabhängigkeit,
• Hilfen zur Überwindung der (drohenden) Wohnungslosigkeit, zur
Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage, zur beruflichen
Wiedereingliederung und zum Aufbau tragfähiger sozialer Bindungen,
• Medizinische Versorgung, die darauf zielt, Erkrankung zu heilen, zu
lindern bzw. ihre Verschlimmerung zu verhüten,
• aufsuchende Hilfen zur Motivation von unversorgten
Suchtmittelabhängigen zur Inanspruchnahme von Hilfen und zur
Anbindung suchtmittelabhängiger Nicht-Bonner an die örtlich
zuständigen Hilfeangebote der Heimatgemeinden.
Die bisherige Förderung wird unverändert in folgendem Umfang fortgeführt:
Gefördert werden 0,6 VZÄ Leitungsanteil, 4,25 VZÄ Sozialarbeit, 1,5 VZÄ
Verwaltung sowie 0,2 VZÄ Hausmeister. Darüber hinaus werden Sach- und
Overheadkosten gefördert. Bei der Förderung werden Eigenanteile des Trägers
sowie Landesmittel (41.000 EUR) berücksichtigt.
Die Förderung der Fachambulanz hat sich wie folgt entwickelt:
2023 2024 2025 2026Seite 3 von 8
Seite 4
672.440 EUR 684.040 EUR 747.822 EUR 771.486 EUR
Der Trägerverbund Ambulante Suchthilfe Caritas / Diakonie ist aufgrund seiner
Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die
genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser
Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen
Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines
Verwendungsnachweises) wurde von den Verbänden bislang stets
ordnungsgemäß erfüllt.
• Betreuungszentrum Quantiusstraße des Vereins für Gefährdetenhilfe
gB-GmbH (VFG)
Träger der Hilfeangebote des Betreuungszentrums Quantiusstraße ist der
Verein für Gefährdetenhilfe gB-GmbH (VFG).
Die Hilfeangebote im Betreuungszentrum Quantiusstraße wenden sich an
suchtmittelabhängige Menschen in besonderen sozialen Lebenslagen.
Bei der Suchtmittelabhängigkeit handelt es sich vorwiegend um eine
Abhängigkeit von illegalen Drogen, aber auch von Alkohol und Medikamenten.
Ein erheblicher Teil der Zielgruppe weist zudem psychische Probleme und
körperliche Erkrankungen auf.
Wesentliche Merkmale der besonderen Lebensverhältnisse sind (drohende)
Wohnungslosigkeit, Obdachlosen- und Drogenszene als in der Regel einziges
soziales Umfeld, Mittellosigkeit und Verschuldung, Arbeitslosigkeit,
Straffälligkeit und Beschaffungskriminalität, mangelnde Gesundheit und
Verwahrlosung. Zur Verbesserung der Lebenssituation dieser Menschen baut
der Verein für Gefährdetenhilfe innovative, pragmatische und bedarfsgerechte
sowie eng vernetzte Hilfesysteme auf.
Das Betreuungszentrum Quantiusstraße bietet:
• Beratung und Betreuung hinsichtlich der Suchtmittelabhängigkeit
• Hilfen zur Überwindung der (drohenden) Wohnungslosigkeit, zur
Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage, zur beruflichen
Wiedereingliederung und zum Aufbau tragfähiger sozialer Bindungen
• Medizinische Versorgung, die darauf zielt, Erkrankung zu heilen, zu
lindern bzw. ihre Verschlimmerung zu verhüten
• aufsuchende Hilfen zur Motivation von unversorgten
Suchtmittelabhängigen zur Inanspruchnahme von Hilfen und zur
Anbindung suchtmittelabhängiger Nicht-Bonner*innen an die örtlich
zuständigen Hilfeangebote der Heimatgemeinden.
Folgende Angebote des Betreuungszentrums Quantiusstraße werden
gefördert:
• Kontaktcafé und KleiderkammerSeite 4 von 8
Seite 5
• Beratungsstelle
• aufsuchende Arbeit
• Beratung für suchtmittelabhängige Menschen aus den osteuropäischen
Ländern sowie für Menschen aus dem arabischsprachigen Raum
• Clearingstelle
• Drogentherapeutische Ambulanz (DTA) mit Drogenkonsumraum
• Bonner Feger
• Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärungs- und Verständnisarbeit
• Fachberatung nach § 67 SGB XII
Die bisherige Förderung wird unverändert in folgendem Umfang fortgeführt:
Gefördert werden 0,9 VZÄ Leitung, 9,25 VZÄ Sozialarbeit, 1,25 VZÄ Arzt
(Drogen-therapeutische Ambulanz), 10,5 VZÄ Betreuer/Aufsichten, 0,8125 VZÄ
Verwaltung, 0,55 VZÄ Hausmeister, 0,5 VZÄ multiprofessionelles Team
(Sozialarbeit, med. Personal sowie Verwaltung) für die in 2024 erweiterten
Öffnungszeiten sowie Konsumplätze im Drogenkonsumraum und 0,75 VZÄ
Anleitung Bonner Feger sowie Sach- und Overheadkosten.
In die Förderung des Betreuungszentrums Quantiusstraße fließen ein
Landeszuschuss (86.900 EUR), Leistungen des Landschaftsverbands
Rheinland zur Fachberatung nach § 67 SGB II (68.463,30 € für 2025,
Förderung 2026 wird noch festgelegt) sowie Eigenmittel des Trägers ein.
(Hinweis: Ärztliche Leistungen werden in der Drogentherapeutischen Ambulanz
gefördert, da diese städtische Förderung Voraussetzung für die
Landesfinanzierung in Höhe von 86.900 EUR ist.)
Die Förderung des Betreuungszentrums Quantiusstraße hat sich wie folgt
entwickelt:
2023 2024 2025 2026
1.661.000 EUR 1.922.740 EUR 2.005.000 EUR 2.063.000
EUR
Der Verein für Gefährdetenhilfe ist aufgrund seiner Kompetenzen und
Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe
zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung
bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere
die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom
Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt.
• PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH
Die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH ist eine anerkannte gemeinnützige
Einrichtung und Träger im Suchthilfeverbund der Stadt Bonn. Die AngeboteSeite 5 von 8
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sind komplementär und interdisziplinär aufgebaut mit dem Ziel der
gesellschaftlichen Wiedereingliederung von suchtkranken und arbeitslosen
Menschen.
Der Name PAUKE steht für Projekt, Arbeit, Umwelt, Kommunikation und
Eingliederung. Als etablierte und erfahrene Dienstleistungsorganisation im
sozialen Sektor gestaltet die PAUKE Integration in den Bereichen Arbeit,
Wohnen und soziale Kontakte durch professionelle Beratung, lebensnahe
Betreuung und berufliche Qualifizierung.
Zielpersonenkreis der Hilfeangebote der PAUKE sind:
• abstinenzorientierte Abhängige – Schwerpunkt illegale Drogen,
• hilfesuchende Abhängige
• Langzeitarbeitslose
• interessierte Bürger*innen/Öffentlichkeit
Die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH steht allen Hilfesuchenden und
Interessierten offen, die konkret nach Ausstiegshilfen suchen oder ein
Orientierungsgespräch sowie Unterstützung in einer Krise wünschen, die
Informationen zu den Themen Sucht, Ausstiegshilfen und Prävention benötigen
und/oder Fragen allgemeiner Art zu Drogen, Alkohol und Medikamenten haben.
Schwerpunkt der Arbeit der Ambulanten Beratung ist die niederschwellige
anonyme Beratung.
Darüber hinaus koordiniert die Ambulante Beratung die Selbsthilfegruppe der
PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH und dient diesbezüglich als Anmelde- bzw.
Informationsstelle und berät im Allgemeinen zu allen Selbsthilfegruppen im
Suchtbereich der Region.
Alle Angebote der PAUKE zielen auf eigenverantwortliches Handeln, Stärkung
des Selbsthilfepotentials und Stabilisierung der erreichten Abstinenz mit dem
Ziel einer erfolgreichen und selbstbestimmten Integration der Klient*innen in die
Gesellschaft.
Gefördert werden 1,05 VZÄ Sozialarbeit, 0,12 VZÄ Psychologe sowie 5,0
geringfügig Beschäftigte / Übungsleiter*innen. Darüber hinaus werden Sach-
und Overheadkosten gefördert. Bei der Förderung werden Eigenanteile des
Trägers sowie Landesmittel (41.000 EUR) berücksichtigt.
Die Förderung der PAUKE hat sich wie folgt entwickelt:
2023 2024 2025 2026
92.620 EUR 94.690 EUR 95.000 EUR 97.850 EUR
Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die
geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich
seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der FörderungSeite 6 von 8
Seite 7
verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages
sowie eines Verwendungsnachweises) wurde von den Verbänden bislang stets
ordnungsgemäß erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2025:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.847.822,00
EUR
150000506 /
73.1000
2025 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
2.847.822,00
EUR
Haushaltsjahr 2026:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.932.336,00
EUR
150000506 /
73.1000
2026 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung 2.932.336,00Seite 7 von 8
Seite 8
jährlich EUR
Anlage/n
KeineSeite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 21:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de