253353 · Beschlussvorlage
Verschiebung der vorgesehenen Evaluation der freiwilligen Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile für den Betrieb der Kindertagesstätten freier Träger auf das Kita-Jahr 2026/27
Kerndaten
- Nummer
- 253353
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253353 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Verschiebung der vorgesehenen Evaluation der freiwilligen Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile für den Betrieb der Kindertagesstätten freier Träger auf das Kita-Jahr 2026/27 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Einer Verschiebung der vorgesehenen Evaluation der freiwilligen Über- nahme der gesetzlichen Trägeranteile für den Betrieb der Kinderta- gesstätten freier Träger auf das Kita-Jahr 2026/27 wird zugestimmt. 2. Die Fachverwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Evaluation mögli- che Einsparpotentiale sowie Verfahrensvereinfachungen ergebnisoffen zu prüfen. Begründung Bei der Beschlussfassung im März 2023 hat der Rat der Bundesstadt Bonn (DS 230479) unter Ziffer 3 entschieden, dass für das Kita-Jahr 2025/26 auf Basis einer zuvor durchgeführten Evaluation über eine angepasste Fortführung in den politischen Gremien beraten werden soll. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass zum Start der Evaluation bereits belastbare Ergebnisse der KiBiz- Verwendungsnachweise für die Kindergartenjahre 2020/21-2022/23 sowie ein Entwurf der Novellierung für das KiBiz vorliegen werden. Aktuell liegen nur die Ergebnisse aus dem Verwendungsnachweis 2020/21 vor (Zeitraum vor der Sonderfinanzierung). Die Träger mussten die Verwendungs- nachweise des Kita-Jahres 2021/22 bis zum 31.03.2025 dem Amt für Kinder, Jugend und Familie einreichen. Nach erfolgter Prüfung durch die Fachverwal- tung dürften belastbare Ergebnisse im 3. Quartal 2025 vorliegen. Ein Entwurf der Novellierung für das KiBiz liegt bis heute nicht vor. Eine seriöse Beurteilung der finanziellen Situation zum heutigen Zeitpunkt ist daher aktuell nicht möglich. Über eine mögliche Fortführung der Sonderfinanzierung unterSeite 1 von 3 Seite 2 Berücksichtigung einer vorzunehmenden Evaluierung sollte demnach erst für das Kita-Jahr 2026/2027 entschieden werden. Für die Kita-Jahre 2023/2024 sowie 2024/2025 stellt sich die Inanspruchnahme des Stufenmodells der Sonderfinanzierung wie folgt dar: Für das Kita-Jahr 2023/24 verteilt sich die Inanspruchnahme des Stufenmodells auf insgesamt 146 Einrichtungen wie folgt: Die 146 bewilligten Fälle verteilen sich auf ➢ 73 x nur Stufe I (Zuwendung ohne Bedingungen) ➢ 34 x Stufe I u. II (zusätzl. Bereitstellung von Überschreitungsplätzen nach § 28 Abs. 2 KiBiz) ➢ 10 x Stufe I u. III (zusätzl. Bereitstellung von Belegplätzen für das Familienbüro) ➢ 17 x Stufe I, II u. III (zusätzl. Bereitstellung von Überschreitungsplätzen nach § 28 Abs. 2 KiBiz und Belegplätzen für das Familienbüro) ➢ 12 x sog. Günstigerprüfung (Vergleichsberechnung mit den bisherigen Sonderzuschüssen) Die Zahlungen an die freien Träger hatten ein Finanzvolumen von rund 3,8 Mio. €. Insgesamt wurden 99 Plätze nach Stufe II (Überbelegungsplätze nach § 28 Abs.2 KiBiz) und 84 Plätze nach Stufe III (städt. Belegplätze) zusätzlich verein- bart. Für das Kita-Jahr 2024/25 verteilen sich die Inanspruchnahme der Stufenmo- delle auf insgesamt 145 Einrichtungen wie folgt: Die 145 bewilligten Fälle verteilen sich auf ➢ 69 x nur Stufe I (Zuwendung ohne Bedingungen) ➢ 32 x Stufe I u. II (zusätzl. Bereitstellung von Überschreitungsplätzen nach § 28 Abs. 2 KiBiz) ➢ 11 x Stufe I u. III (zusätzl. Bereitstellung von Belegplätzen für das Familienbüro) ➢ 21 x Stufe I, II u. III (zusätzl. Bereitstellung von Überschreitungsplätzen nach § 28 Abs. 2 KiBiz und Belegplätzen für das Familienbüro) ➢ 12 x sog. Günstigerprüfung (Vergleichsberechnung mit den bisherigen Sonderzuschüssen) Die Zahlungen an die freien Träger hatten ein Finanzvolumen von rund 4,22 Mio. €.Seite 2 von 3 Seite 3 Insgesamt wurden 115 Plätze nach Stufe II (Überbelegungsplätze nach § 28 Abs. 2 KiBiz) und 86 Plätze nach Stufe III (städt. Belegplätze) zusätzlich ver- einbart. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de