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253353 · Beschlussvorlage

Verschiebung der vorgesehenen Evaluation der freiwilligen Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile für den Betrieb der Kindertagesstätten freier Träger auf das Kita-Jahr 2026/27

Nummer
253353
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253353
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Verschiebung der vorgesehenen Evaluation der
freiwilligen Übernahme der gesetzlichen
Trägeranteile für den Betrieb der
Kindertagesstätten freier Träger auf das Kita-Jahr
2026/27
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Einer Verschiebung der vorgesehenen Evaluation der freiwilligen Über-
nahme der gesetzlichen Trägeranteile für den Betrieb der Kinderta-
gesstätten freier Träger auf das Kita-Jahr 2026/27 wird zugestimmt.
2. Die Fachverwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Evaluation mögli-
che Einsparpotentiale sowie Verfahrensvereinfachungen ergebnisoffen
zu prüfen.
Begründung
Bei der Beschlussfassung im März 2023 hat der Rat der Bundesstadt Bonn (DS
230479) unter Ziffer 3 entschieden, dass für das Kita-Jahr 2025/26 auf Basis
einer zuvor durchgeführten Evaluation über eine angepasste Fortführung in den
politischen Gremien beraten werden soll.
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ist die Verwaltung davon ausgegangen,
dass zum Start der Evaluation bereits belastbare Ergebnisse der KiBiz-
Verwendungsnachweise für die Kindergartenjahre 2020/21-2022/23 sowie ein
Entwurf der Novellierung für das KiBiz vorliegen werden.
Aktuell liegen nur die Ergebnisse aus dem Verwendungsnachweis 2020/21 vor
(Zeitraum vor der Sonderfinanzierung). Die Träger mussten die Verwendungs-
nachweise des Kita-Jahres 2021/22 bis zum 31.03.2025 dem Amt für Kinder,
Jugend und Familie einreichen. Nach erfolgter Prüfung durch die Fachverwal-
tung dürften belastbare Ergebnisse im 3. Quartal 2025 vorliegen.
Ein Entwurf der Novellierung für das KiBiz liegt bis heute nicht vor. Eine seriöse
Beurteilung der finanziellen Situation zum heutigen Zeitpunkt ist daher aktuell
nicht möglich. Über eine mögliche Fortführung der Sonderfinanzierung unterSeite 1 von 3
Seite 2
Berücksichtigung einer vorzunehmenden Evaluierung sollte demnach erst für
das Kita-Jahr 2026/2027 entschieden werden.
Für die Kita-Jahre 2023/2024 sowie 2024/2025 stellt sich die Inanspruchnahme
des Stufenmodells der Sonderfinanzierung wie folgt dar:
Für das Kita-Jahr 2023/24 verteilt sich die Inanspruchnahme des Stufenmodells
auf insgesamt 146 Einrichtungen wie folgt:
Die 146 bewilligten Fälle verteilen sich auf
➢ 73 x nur Stufe I (Zuwendung ohne Bedingungen)
➢ 34 x Stufe I u. II (zusätzl. Bereitstellung von Überschreitungsplätzen
nach § 28 Abs. 2 KiBiz)
➢ 10 x Stufe I u. III (zusätzl. Bereitstellung von Belegplätzen für das
Familienbüro)
➢ 17 x Stufe I, II u. III (zusätzl. Bereitstellung von Überschreitungsplätzen
nach § 28 Abs. 2 KiBiz und Belegplätzen für das
Familienbüro)
➢ 12 x sog. Günstigerprüfung
(Vergleichsberechnung mit den bisherigen
Sonderzuschüssen)
Die Zahlungen an die freien Träger hatten ein Finanzvolumen von rund 3,8 Mio.
€.
Insgesamt wurden 99 Plätze nach Stufe II (Überbelegungsplätze nach § 28
Abs.2 KiBiz) und 84 Plätze nach Stufe III (städt. Belegplätze) zusätzlich verein-
bart.
Für das Kita-Jahr 2024/25 verteilen sich die Inanspruchnahme der Stufenmo-
delle auf insgesamt 145 Einrichtungen wie folgt:
Die 145 bewilligten Fälle verteilen sich auf
➢ 69 x nur Stufe I (Zuwendung ohne Bedingungen)
➢ 32 x Stufe I u. II (zusätzl. Bereitstellung von Überschreitungsplätzen
nach § 28 Abs. 2 KiBiz)
➢ 11 x Stufe I u. III (zusätzl. Bereitstellung von Belegplätzen für das
Familienbüro)
➢ 21 x Stufe I, II u. III (zusätzl. Bereitstellung von Überschreitungsplätzen
nach § 28 Abs. 2 KiBiz und Belegplätzen für das
Familienbüro)
➢ 12 x sog. Günstigerprüfung
(Vergleichsberechnung mit den bisherigen
Sonderzuschüssen)
Die Zahlungen an die freien Träger hatten ein Finanzvolumen von rund 4,22
Mio. €.Seite 2 von 3
Seite 3
Insgesamt wurden 115 Plätze nach Stufe II (Überbelegungsplätze nach § 28
Abs. 2 KiBiz) und 86 Plätze nach Stufe III (städt. Belegplätze) zusätzlich ver-
einbart.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de