253352 · Beschlussvorlage
Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und –treffs freier Träger in den Jahren 2025 und 2026
Kerndaten
- Nummer
- 253352
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Dürenstraße Hauptort
- Frankengraben
- Oberkassel
- Auerberg
- Duisdorf
- Alt-Godesberg
- Bonn
- Beuel
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253352 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und – treffs freier Träger in den Jahren 2025 und 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und –treffs freier Träger auf Grundlage der städtischen Förderrichtlinien wird fortgeführt. Für das Jahr 2025 erhalten die Träger zur Finanzierung ihrer Seniorenbegegnungsstätten bzw. Seniorentreffs Zuschüsse bis zu einer Höhe von 448.038 Euro und im Jahr 2026 bis zu 461.470 Euro. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung Seniorenbegegnungsstätten und -treffs sind vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unverzichtbare Orte der sozialen Teilhabe, Prävention und Integration. Sie tragen mit ihren vielfältigen, niedrigschwelligen Angeboten der Begegnung, Bildung und Beratung dazu bei, den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft aktiv zu begegnen und das Leben im Alter positiv zu gestalten. In Bonn handelt es sich um folgende Einrichtungen freier Träger, die auf Basis der im Frühjahr 2017 vom Rat beschlossenen Förderrichtlinien für Begegnungsstätten (Drucksachen-Nr. 1513099NV13 und 1711523) bestimmten Kategorien zugeordnet wurden: Kleine und mittlere Seniorenreffs • DRK-Seniorenbegegnungsstätten in Oberkassel und Auerberg / DRK- Kreisverband Bonn e. V. • Caritas-Begegnungsstätte Thomas-Morus / Caritasverband für die StadtSeite 1 von 5 Seite 2 Bonn e. V. • AWO-Seniorenbegegnungsstätte Ohm-Thiebes-Haus / AWO Ortsverein Beuel e. V. • AWO-Seniorenbegegnungsstätte Lotte-Lemke / AWO Ortsverein Bonn- Stadt e. V. • AWO-Stadtteiltreff Duisdorf / AWO Ortsverein Bonn-Duisdorf e. V. • AWO-Nachbarschaftszentrum Im Frankengraben / AWO Ortsverein Bad Godesberg e.V. Seniorenbegegnungsstätten mit umfangreichem Bildungsangebot • Tenten – Haus der Begegnung / VEBOWAG • Seniorenbegegnungsstätte Offene Tür Dürenstraße / OT Duerenstraße e. V. • Margarete-Grundmann-Haus / Paritätische Sozialdienste gGmbH Die einzelnen Förderbeträge sind der dieser Vorlage beigefügten Anlage zu entnehmen. Bei allen Förderungen handelt es sich um Höchstzuschussbeträge, deren Verwendung im Folgejahr entsprechend nachzuweisen ist. Eventuelle Überzahlungen werden zurückgefordert. Erstmalig sind die grundsätzlich förderfähigen Bedarfe aufgrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel limitiert: Im Jahr 2025 übersteigen die anerkennungsfähigen ungedeckten Gesamtkosten in Höhe von 475.864 € die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 448.038 €. Im Jahr 2026 werden die anerkennungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 485.449 € durch zur Verfügung stehende Haushaltsmittel in Höhe von 461.470 € begrenzt. Bereits in den Jahren 2023 und 2024 überschritten die förderfähigen Kosten die ursprünglich eingestellten Haushaltsansätze. Hier konnte jedoch noch eine Deckung innerhalb des Gesamtansatzes für das Teilergebnis aufgrund von Minderleistungen bei anderen Ansätzen erfolgen (s. Drucksachen-Nr. 231243 und 232255). Aufgrund der geforderten Konsolidierungsmaßnahmen in den Jahren 2025 / 2026 und der weiterhin angespannten Haushaltslage ist ein derartiger Ausgleich nicht mehr möglich.Seite 2 von 5 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Für das Jahr 2025: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 448.038,00 EUR 150000506/73.1000 2025 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 448.038,00 EUR Für das Jahr 2026: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 461.470,00 EUR 150000506/73.1000 2026 Einzahlungen / Erträge 0,00 EURSeite 3 von 5 Seite 4 Haushaltsbelastung jährlich 461.470,00 EUR Anlage/n 1 Darstellung der einrichtungsbezogenen Förderungsbeträge 2025 und 2026 (öffentlich)Seite 4 von 5 Anlage zur Beschlussvorlage „Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und –treffs freier Träger in den Jahren 2025 und 2026“ Fördersummen der einzelnen Einrichtungen: Träger / Einrichtung Förderung 2024 in EURO maximale Förderung 2025 in EURO maximale Förderung 2026 in EURO DRK/Auerberg, Oberkassel* 17.340,00 € 7.868 € 7.321 € Caritas / Thomas- Morus-Haus 6.120,00 € 7.106 € 7.416 € AWO/Duisdorf 14.100,00 € 16.687 € 17.471 € AWO/Beuel 18.730,00 € 20.257 € 20.950 € AWO/Bonn Stadt** 25.342,00 € 35.081 € 36.372 € AWO/Bad Godesberg 28.223,00 € 30.352 € 31.566 € Vebowag/ Tentenhaus 99.878,00 € 104.030 € 107.074 € Paritäter/ Margarete- Grundmann-Haus 85.190,00 € 97.092 € 101.146 € OT Duerenstraße*** 107.720,00 € 129.564 € 132.155 € *Personal- und Angebotsverringerung im Förderzeitraum. **zusätzliche Einstellung einer anerkennungsfähigen geringfügig beschäftigten Person. ***anerkennungsfähiges neues Personal in Festanstellung nach altersbedingtem Wegfall Ehrenamtlicher. Förderung gesamt: Förderung 2024 in EURO maximale Förderung 2025 in EURO maximale Förderung 2026 in EURO 402.643 € 448.038 € 461.470 €Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de