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253352 · Beschlussvorlage

Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und –treffs freier Träger in den Jahren 2025 und 2026

Nummer
253352
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Dürenstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Frankengraben Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253352
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und –
treffs freier Träger in den Jahren 2025 und 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und –treffs freier Träger auf
Grundlage der städtischen Förderrichtlinien wird fortgeführt.
Für das Jahr 2025 erhalten die Träger zur Finanzierung ihrer
Seniorenbegegnungsstätten bzw. Seniorentreffs Zuschüsse bis zu einer Höhe
von 448.038 Euro und im Jahr 2026 bis zu 461.470 Euro.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten
Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können
Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter
ist ausgeschlossen.
Begründung
Seniorenbegegnungsstätten und -treffs sind vor dem Hintergrund des
demografischen Wandels unverzichtbare Orte der sozialen Teilhabe,
Prävention und Integration. Sie tragen mit ihren vielfältigen, niedrigschwelligen
Angeboten der Begegnung, Bildung und Beratung dazu bei, den
Herausforderungen einer alternden Gesellschaft aktiv zu begegnen und das
Leben im Alter positiv zu gestalten.
In Bonn handelt es sich um folgende Einrichtungen freier Träger, die auf Basis
der im Frühjahr 2017 vom Rat beschlossenen Förderrichtlinien für
Begegnungsstätten (Drucksachen-Nr. 1513099NV13 und 1711523) bestimmten
Kategorien zugeordnet wurden:
Kleine und mittlere Seniorenreffs
• DRK-Seniorenbegegnungsstätten in Oberkassel und Auerberg / DRK-
Kreisverband Bonn e. V.
• Caritas-Begegnungsstätte Thomas-Morus / Caritasverband für die StadtSeite 1 von 5
Seite 2
Bonn e. V.
• AWO-Seniorenbegegnungsstätte Ohm-Thiebes-Haus / AWO Ortsverein
Beuel e. V.
• AWO-Seniorenbegegnungsstätte Lotte-Lemke / AWO Ortsverein Bonn-
Stadt e. V.
• AWO-Stadtteiltreff Duisdorf / AWO Ortsverein Bonn-Duisdorf e. V.
• AWO-Nachbarschaftszentrum Im Frankengraben / AWO Ortsverein Bad
Godesberg e.V.
Seniorenbegegnungsstätten mit umfangreichem Bildungsangebot
• Tenten – Haus der Begegnung / VEBOWAG
• Seniorenbegegnungsstätte Offene Tür Dürenstraße / OT Duerenstraße
e. V.
• Margarete-Grundmann-Haus / Paritätische Sozialdienste gGmbH
Die einzelnen Förderbeträge sind der dieser Vorlage beigefügten Anlage zu
entnehmen.
Bei allen Förderungen handelt es sich um Höchstzuschussbeträge, deren
Verwendung im Folgejahr entsprechend nachzuweisen ist. Eventuelle
Überzahlungen werden zurückgefordert.
Erstmalig sind die grundsätzlich förderfähigen Bedarfe aufgrund der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel limitiert:
Im Jahr 2025 übersteigen die anerkennungsfähigen ungedeckten
Gesamtkosten in Höhe von 475.864 € die zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel in Höhe von 448.038 €.
Im Jahr 2026 werden die anerkennungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von
485.449 € durch zur Verfügung stehende Haushaltsmittel in Höhe von 461.470
€ begrenzt.
Bereits in den Jahren 2023 und 2024 überschritten die förderfähigen Kosten die
ursprünglich eingestellten Haushaltsansätze. Hier konnte jedoch noch eine
Deckung innerhalb des Gesamtansatzes für das Teilergebnis aufgrund von
Minderleistungen bei anderen Ansätzen erfolgen (s. Drucksachen-Nr. 231243
und 232255). Aufgrund der geforderten Konsolidierungsmaßnahmen in den
Jahren 2025 / 2026 und der weiterhin angespannten Haushaltslage ist ein
derartiger Ausgleich nicht mehr möglich.Seite 2 von 5
Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Jahr 2025:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
448.038,00
EUR
150000506/73.1000 2025 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
448.038,00
EUR
Für das Jahr 2026:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
461.470,00
EUR
150000506/73.1000 2026
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EURSeite 3 von 5
Seite 4
Haushaltsbelastung
jährlich
461.470,00
EUR
Anlage/n
1 Darstellung der einrichtungsbezogenen Förderungsbeträge 2025 und 2026
(öffentlich)Seite 4 von 5
Anlage zur Beschlussvorlage „Förderung der Seniorenbegegnungsstätten und –treffs
freier Träger in den Jahren 2025 und 2026“
Fördersummen der einzelnen Einrichtungen:
Träger / Einrichtung Förderung 2024
in EURO
maximale
Förderung 2025
in EURO
maximale
Förderung 2026
in EURO
DRK/Auerberg,
Oberkassel* 17.340,00 € 7.868 € 7.321 €
Caritas / Thomas-
Morus-Haus 6.120,00 € 7.106 € 7.416 €
AWO/Duisdorf 14.100,00 € 16.687 € 17.471 €
AWO/Beuel 18.730,00 € 20.257 € 20.950 €
AWO/Bonn Stadt** 25.342,00 € 35.081 € 36.372 €
AWO/Bad Godesberg 28.223,00 € 30.352 € 31.566 €
Vebowag/ Tentenhaus 99.878,00 € 104.030 € 107.074 €
Paritäter/ Margarete-
Grundmann-Haus 85.190,00 € 97.092 € 101.146 €
OT Duerenstraße*** 107.720,00 € 129.564 € 132.155 €
*Personal- und Angebotsverringerung im Förderzeitraum.
**zusätzliche Einstellung einer anerkennungsfähigen geringfügig beschäftigten Person.
***anerkennungsfähiges neues Personal in Festanstellung nach altersbedingtem Wegfall Ehrenamtlicher.
Förderung gesamt:
Förderung 2024
in EURO
maximale Förderung
2025 in EURO
maximale Förderung
2026 in EURO
402.643 € 448.038 € 461.470 €Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 18:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de