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253351 · Beschlussvorlage

Förderung der SOLWODI Beratungsstelle in den Jahren 2025 und 2026

Nummer
253351
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Maximilianstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253351
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der SOLWODI Beratungsstelle in den
Jahren 2025 und 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
SOLWODI Deutschland e. V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und
ungedeckten Personal- und Sachkosten der SOLWODI-Fachberatungsstelle
Bonn eine Förderung im Rahmen einer limitierten Fehlbedarfsfinanzierung in
Höhe von maximal:
74.000 EUR im Jahr 2025 und
74.000 EUR im Jahr 2026.
Die Fachberatungsstelle Bonn wird neben der städtischen Förderung durch
Eigenmittel des Dachverbands finanziert.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten
Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können
Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter
ist ausgeschlossen.
Begründung
SOLWODI steht für „SOLidarity with WOmen in DIstress“ – Solidarität mit
Frauen in Not. Die 1985 in Kenia gegründete internationale Menschenrechts-
und Hilfsorganisation arbeitet unabhängig und überkonfessionell und ist
bundesweit an 18 Standorten mit 21 Fachberatungsstellen und 14 Schutz- und
Wohnprojekten für Frauen und Kinder in Not vertreten. Seit 1987 unterstützt
SOLWODI Migrantinnen in Deutschland. Die Fachberatungsstellen bieten
ganzheitliche psychosoziale Betreuung und Beratung sowie Vermittlung
juristischer und medizinischer Hilfe an. Frauen und Kinder werden beim
Ausstieg aus der Prostitution und der Entwicklung neuer Zukunftsperspektiven
unterstützt in vielfältiger Hinsicht unterstützt.
SOLWODI unterstützt vor allem:Seite 1 von 5
Seite 2
• Betroffene von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
(Zwangsprostitution)
• Betroffene von FGM (weibliche Genitalverstümmelung),
• bei Zwangsverheiratung und Bedrohung durch Ehrenmord,
• bei Gewalt und Problemen in Ehe und Partnerschaft,
• in Ausbeutungssituationen und
• bei juristischen Problemen.
Das Hilfespektrum der Beratung umfasst:
• eine ausführliche Erstberatung,
• eine psychosoziale Betreuung, ggfs. über längere Zeiträume
• bei Bedarf eine sichere Unterbringung in den SOLWODI-
Schutzwohnungen,
• Beratung und Begleitung von Opferzeuginnen in
Menschenhandelsprozessen,
• spezielle Beratung bei Zwangsheirat,
• Begleitung/Unterstützung während des Asylverfahrens,
• Vermittlung in Alphabetisierungs-und Deutschkursen sowie weiteren
qualifizierenden Maßnahmen,
• Unterstützung bei Wohnungs-und Arbeitssuche,
• Integrationshilfen,
• Unterstützung und Begleitung bei Behördengängen,
• eine spezialisierte Rückkehrberatung
• aufsuchende Arbeit
Der deutschlandweit tätige Verein mit dem primären Fokus auf die von
Menschenhandel, (Zwangs-)Prostitution und Genitalverstümmelung betroffenen
Frauen setzt sich damit mit einer gesamtgesellschaftlichen, internationalen
Problematik auseinander. Die vier Fachberaterinnen der Beratungsstelle in der
Bonner Maximilianstraße bieten für die in Bonn und Umgebung lebenden
Betroffenen die Möglichkeit, die entsprechenden Schritte für einen Ausstieg aus
einem oft langjährigen traumatisierenden Prozess aufzuzeigen und zu
begleiten. In vielen Fällen sind die ratsuchenden Frauen mehrfachbetroffen und
haben neben der enormen psychischen Belastung mit diversen medizinischen
Problemstellungen zu kämpfen.
2024 erreichten die Beratungsstelle 131 Erstkontakte, von denen 37 in die
regelmäßige Betreuung aufgenommen wurden. Die Frauen stammen aus 27
Ländern, wobei Guinea sowohl bei den Neuaufnahmen, als auch bei den 52
aus Vorjahren weiterbetreuten Frauen zahlenmäßig den größten Anteil
ausmacht. Der Zugang zur Beratungsstelle erfolgt vielfach über Fachpersonal
von Erstunterkünften (bei Frauen aus Drittstaaten) sowie über Empfehlungen
anderer (ggfs. auch ehemaliger) Klientinnen. Geflüchtete Frauen fühlen sich
häufig zusätzlichem Belastungsdruck durch schwierige Wohnverhältnisse in
den Unterbringungseinrichtungen und der Angst vor der Ablehnung ihres
Asylantrages ausgesetzt.
Im Zuge des Asylverfahrens, aber auch nach Abschluss, benötigen die Frauen
Unterstützung bei den erforderlichen Anträgen bei Behörden (z.B. Jobcenter,Seite 2 von 5
Seite 3
Familienkasse), Wohnungs-und Arbeitssuche, Krankenversicherung etc.. In
diesem Bereich sind zusätzlich 2 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen tätig.
Aufgrund der besonderen Thematik ist die Ansprechbarkeit auch über die
Bonner Stadtgrenzen hinaus wichtig. Zum einen gibt es in der Umgebung kein
vergleichbares Angebot, zum anderen kann eine gewisse räumliche Distanz
aus Sicherheitsgründen notwendig sein. In bestimmten Fällen stünde eine
Abweisung in keinem Verhältnis zu den möglichen Konsequenzen, schließlich
sind Betroffene teilweise kriminellen, mafiösen Strukturen ausgesetzt. Zudem
sieht SOLWODI die „Bereitstellung einer geeigneten und sicheren
Unterbringung“ (Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des
Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer) durch die Bundesstadt Bonn
oft nicht ausreichend sichergestellt und organisiert in diesen Fällen eigeninitiativ
bedarfsgerechte Unterbringungen außerhalb von Bonn, wobei die Beratung
aber weiterhin durch die Bonner Fachkräfte fortgeführt wird.
Bezüglich der aufsuchenden Arbeit auf dem Bonner Straßenstrich arbeitet
SOLWODI mit anderen Kooperationspartnern zusammen, u.a. dem
Gesundheitsamt. Da 2024 nur wenige neue Erstkontakte auf diesem Wege
zustande kamen, ist für 2025 eine Wiederaufnahme der aufsuchenden Arbeit in
den Bonner Bordellen geplant.
Vor dem Hintergrund der überregionalen Relevanz der Thematik ist die
Netzwerk-und Öffentlichkeitsarbeit unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit von
SOLWODI. Es wird an diversen Arbeitskreisen, Gremien und Projekten
teilgenommen. 2024 wurde die Netzwerkarbeit weiter ausgebaut, z.B. mit der
Flüchtlingshilfe Bonn e.V., dem psychosozialen Zentrum im Haus Mondial der
Caritas Bonn sowie Migrationsberatungsstellen. Die Beratungsstelle führt
Workshops zu speziellen Fachthemen durch, 2024 z.B. zum Thema „Soziale
Arbeit mit Überlebenden von weiblicher Genitalverstümmelung/Beschneidung“,
der ausgebucht war. Zum gleichen Thema wurde eine Themenwoche (inklusive
Ausstellung) im Rahmen der Projektwerkstätten der Hochschule Koblenz
organisiert.
Seit September 2024 ist das Team von SOLWODI an den Aktivitäten des
Projektes „Lichtblicke“ beteiligt, welches eine Laufzeit von 3 Jahren hat und
sich gemeinsam mit dem International Rescue Committee (IRC) mit
einheitlichen Mechanismen zur Identifizierung betroffener Frauen (im Kontext
Menschenhandel) in Flüchtlingsunterkünften beschäftigt, um deren Schutz zu
erhöhen und Unterstützungssysteme zu etablieren. Mitarbeitende in
Unterkünften sollen durch entsprechende Schulungen qualifiziert und
sensibilisiert werden.
Als etablierte, überregional operierende Institution verfügt SOLWODI über
Möglichkeiten, zusätzlich zum kommunalen Zuschuss, projektgebundene Mittel
sowie Spenden zu akquirieren. Zur Sicherstellung des Angebotes der
Fachberatungsstelle Bonn ist der kommunale Zuschuss jedoch dringend
erforderlich und angemessen. Mithilfe der finanziellen Unterstützung dieses
Angebots übernimmt die Bundesstadt Bonn Verantwortung gegenüber den
Betroffenen aus Bonn und Umgebung und leistet einen Beitrag zur Integration
aufgrund von sexualisierter Gewalt geflüchteter Frauen.
Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt:Seite 3 von 5
Seite 4
2023: 74.000 EURO
2024: 74.000 EURO
2025: 74.000 EURO
2026: 74.000 EURO
Finanzielle Auswirkungen:
Haushalt 2025
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst.
Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst.
Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
74.000,00 EUR 150000506 /
73.1000
2025 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
74.000,00 EUR
Haushalt 2026
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst.
Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst.
Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 4 von 5
Seite 5
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
74.000,00 EUR 150000506 /
73.1000
2026 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
74.000,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 01:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de