253351 · Beschlussvorlage
Förderung der SOLWODI Beratungsstelle in den Jahren 2025 und 2026
Kerndaten
- Nummer
- 253351
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Maximilianstraße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253351 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der SOLWODI Beratungsstelle in den Jahren 2025 und 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag SOLWODI Deutschland e. V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten der SOLWODI-Fachberatungsstelle Bonn eine Förderung im Rahmen einer limitierten Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von maximal: 74.000 EUR im Jahr 2025 und 74.000 EUR im Jahr 2026. Die Fachberatungsstelle Bonn wird neben der städtischen Förderung durch Eigenmittel des Dachverbands finanziert. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung SOLWODI steht für „SOLidarity with WOmen in DIstress“ – Solidarität mit Frauen in Not. Die 1985 in Kenia gegründete internationale Menschenrechts- und Hilfsorganisation arbeitet unabhängig und überkonfessionell und ist bundesweit an 18 Standorten mit 21 Fachberatungsstellen und 14 Schutz- und Wohnprojekten für Frauen und Kinder in Not vertreten. Seit 1987 unterstützt SOLWODI Migrantinnen in Deutschland. Die Fachberatungsstellen bieten ganzheitliche psychosoziale Betreuung und Beratung sowie Vermittlung juristischer und medizinischer Hilfe an. Frauen und Kinder werden beim Ausstieg aus der Prostitution und der Entwicklung neuer Zukunftsperspektiven unterstützt in vielfältiger Hinsicht unterstützt. SOLWODI unterstützt vor allem:Seite 1 von 5 Seite 2 • Betroffene von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (Zwangsprostitution) • Betroffene von FGM (weibliche Genitalverstümmelung), • bei Zwangsverheiratung und Bedrohung durch Ehrenmord, • bei Gewalt und Problemen in Ehe und Partnerschaft, • in Ausbeutungssituationen und • bei juristischen Problemen. Das Hilfespektrum der Beratung umfasst: • eine ausführliche Erstberatung, • eine psychosoziale Betreuung, ggfs. über längere Zeiträume • bei Bedarf eine sichere Unterbringung in den SOLWODI- Schutzwohnungen, • Beratung und Begleitung von Opferzeuginnen in Menschenhandelsprozessen, • spezielle Beratung bei Zwangsheirat, • Begleitung/Unterstützung während des Asylverfahrens, • Vermittlung in Alphabetisierungs-und Deutschkursen sowie weiteren qualifizierenden Maßnahmen, • Unterstützung bei Wohnungs-und Arbeitssuche, • Integrationshilfen, • Unterstützung und Begleitung bei Behördengängen, • eine spezialisierte Rückkehrberatung • aufsuchende Arbeit Der deutschlandweit tätige Verein mit dem primären Fokus auf die von Menschenhandel, (Zwangs-)Prostitution und Genitalverstümmelung betroffenen Frauen setzt sich damit mit einer gesamtgesellschaftlichen, internationalen Problematik auseinander. Die vier Fachberaterinnen der Beratungsstelle in der Bonner Maximilianstraße bieten für die in Bonn und Umgebung lebenden Betroffenen die Möglichkeit, die entsprechenden Schritte für einen Ausstieg aus einem oft langjährigen traumatisierenden Prozess aufzuzeigen und zu begleiten. In vielen Fällen sind die ratsuchenden Frauen mehrfachbetroffen und haben neben der enormen psychischen Belastung mit diversen medizinischen Problemstellungen zu kämpfen. 2024 erreichten die Beratungsstelle 131 Erstkontakte, von denen 37 in die regelmäßige Betreuung aufgenommen wurden. Die Frauen stammen aus 27 Ländern, wobei Guinea sowohl bei den Neuaufnahmen, als auch bei den 52 aus Vorjahren weiterbetreuten Frauen zahlenmäßig den größten Anteil ausmacht. Der Zugang zur Beratungsstelle erfolgt vielfach über Fachpersonal von Erstunterkünften (bei Frauen aus Drittstaaten) sowie über Empfehlungen anderer (ggfs. auch ehemaliger) Klientinnen. Geflüchtete Frauen fühlen sich häufig zusätzlichem Belastungsdruck durch schwierige Wohnverhältnisse in den Unterbringungseinrichtungen und der Angst vor der Ablehnung ihres Asylantrages ausgesetzt. Im Zuge des Asylverfahrens, aber auch nach Abschluss, benötigen die Frauen Unterstützung bei den erforderlichen Anträgen bei Behörden (z.B. Jobcenter,Seite 2 von 5 Seite 3 Familienkasse), Wohnungs-und Arbeitssuche, Krankenversicherung etc.. In diesem Bereich sind zusätzlich 2 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen tätig. Aufgrund der besonderen Thematik ist die Ansprechbarkeit auch über die Bonner Stadtgrenzen hinaus wichtig. Zum einen gibt es in der Umgebung kein vergleichbares Angebot, zum anderen kann eine gewisse räumliche Distanz aus Sicherheitsgründen notwendig sein. In bestimmten Fällen stünde eine Abweisung in keinem Verhältnis zu den möglichen Konsequenzen, schließlich sind Betroffene teilweise kriminellen, mafiösen Strukturen ausgesetzt. Zudem sieht SOLWODI die „Bereitstellung einer geeigneten und sicheren Unterbringung“ (Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer) durch die Bundesstadt Bonn oft nicht ausreichend sichergestellt und organisiert in diesen Fällen eigeninitiativ bedarfsgerechte Unterbringungen außerhalb von Bonn, wobei die Beratung aber weiterhin durch die Bonner Fachkräfte fortgeführt wird. Bezüglich der aufsuchenden Arbeit auf dem Bonner Straßenstrich arbeitet SOLWODI mit anderen Kooperationspartnern zusammen, u.a. dem Gesundheitsamt. Da 2024 nur wenige neue Erstkontakte auf diesem Wege zustande kamen, ist für 2025 eine Wiederaufnahme der aufsuchenden Arbeit in den Bonner Bordellen geplant. Vor dem Hintergrund der überregionalen Relevanz der Thematik ist die Netzwerk-und Öffentlichkeitsarbeit unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit von SOLWODI. Es wird an diversen Arbeitskreisen, Gremien und Projekten teilgenommen. 2024 wurde die Netzwerkarbeit weiter ausgebaut, z.B. mit der Flüchtlingshilfe Bonn e.V., dem psychosozialen Zentrum im Haus Mondial der Caritas Bonn sowie Migrationsberatungsstellen. Die Beratungsstelle führt Workshops zu speziellen Fachthemen durch, 2024 z.B. zum Thema „Soziale Arbeit mit Überlebenden von weiblicher Genitalverstümmelung/Beschneidung“, der ausgebucht war. Zum gleichen Thema wurde eine Themenwoche (inklusive Ausstellung) im Rahmen der Projektwerkstätten der Hochschule Koblenz organisiert. Seit September 2024 ist das Team von SOLWODI an den Aktivitäten des Projektes „Lichtblicke“ beteiligt, welches eine Laufzeit von 3 Jahren hat und sich gemeinsam mit dem International Rescue Committee (IRC) mit einheitlichen Mechanismen zur Identifizierung betroffener Frauen (im Kontext Menschenhandel) in Flüchtlingsunterkünften beschäftigt, um deren Schutz zu erhöhen und Unterstützungssysteme zu etablieren. Mitarbeitende in Unterkünften sollen durch entsprechende Schulungen qualifiziert und sensibilisiert werden. Als etablierte, überregional operierende Institution verfügt SOLWODI über Möglichkeiten, zusätzlich zum kommunalen Zuschuss, projektgebundene Mittel sowie Spenden zu akquirieren. Zur Sicherstellung des Angebotes der Fachberatungsstelle Bonn ist der kommunale Zuschuss jedoch dringend erforderlich und angemessen. Mithilfe der finanziellen Unterstützung dieses Angebots übernimmt die Bundesstadt Bonn Verantwortung gegenüber den Betroffenen aus Bonn und Umgebung und leistet einen Beitrag zur Integration aufgrund von sexualisierter Gewalt geflüchteter Frauen. Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt:Seite 3 von 5 Seite 4 2023: 74.000 EURO 2024: 74.000 EURO 2025: 74.000 EURO 2026: 74.000 EURO Finanzielle Auswirkungen: Haushalt 2025 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 74.000,00 EUR 150000506 / 73.1000 2025 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 74.000,00 EUR Haushalt 2026 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 4 von 5 Seite 5 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 74.000,00 EUR 150000506 / 73.1000 2026 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 74.000,00 EUR Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de