253349 · Beschlussvorlage
Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof
Kerndaten
- Nummer
- 253349
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Blumenhof Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253349 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Kooperationsvereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Petrus zum Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof wird für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 fortgeführt. 2. Für den Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof werden Mittel in Höhe von maximal 9.800 Euro jährlich zur Finanzierung der Mietnebenkosten zur Verfügung gestellt. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung Seit dem 1. April 2017 wird die Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof auf Grundlage des Hauptausschuss-Beschlusses vom 03.12.2015 (Dr.: 1513256NV3) im Rahmen einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung durch die Katholische Kirchengemeinde St. Petrus geleitet und durch ehrenamtliche Kräfte betrieben. Die fortlaufende unentgeltliche Überlassung der Räumlichkeiten durch die Wohnbau GmbH ab dem 01.01.2025 konnte im November 2023 mit dem Abschluss eines neuen Überlassungsvertrages für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2031 gesichert werden. Nach Auslaufen der letzten Kooperationsvereinbarung zum 31.12.2024 soll nun aufgrund der fortlaufend positiven Bilanz die Kooperationsvereinbarung für die Jahre 2025 und 2026 fortgeschrieben werden. Hierbei umfasst die bisherige und dem Vorschlag nach fortzuführende Förderung aus städtischen Mitteln die Übernahme der monatlichen Nebenkosten i. H. v. 802 Euro, die ausweislich des Überlassungsvertrages –Seite 1 von 4 Seite 2 wie bisher - unmittelbar an die Wohnbau GmbH zu überweisen sind. Auf Grundlage des Kooperationsvertrages können zudem Kosten, die sich aus dem Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte ergeben (Stromkosten, die nicht unter den Allgemeinstrom fallen, Rundfunkgebühren, Telefon/Internet sowie Reinigungskosten) sowie Wartungskosten für den 2024 eingebauten, über von der Kirchengemeinde eingeworbene Stiftungsmittel finanzierten und von hiesiger Seite für sachgerecht befundenen Treppenlifters unter Berücksichtigung eventuell erzielter Gewinne mit der Bundesstadt Bonn bzw. der Stiftung Bonner Altenhilfe abgerechnet werden. Zudem wird laut der Vereinbarung darüber hinaus das Honorar für maximal zwei Kurse (Gedächtnistraining) fortlaufend aus Mitteln der Stiftung Bonner Altenhilfe finanziert. Die Förderung betrug in den Jahren 2022: 5.609,18 EUR aus Stiftungsmitteln und 6.600 EUR aus städtischen Mitteln 2023: 3.237,24 EUR aus Stiftungsmitteln und 9.624 EUR aus städtischen Mitteln 2024: 4.353,80 EUR aus Stiftungsmitteln und 9.624 EUR aus städtischen Mitteln Die Begegnungsstätte Blumenhof ist eine etablierte kleine Begegnungsstätte, die mit ihrem laufenden Tagesgeschäft zuverlässig einen stabilen Kreis an Besuchenden erreicht. Die Kosten des ausschließlich durch Ehrenamt übernommenen Betriebsablaufes werden fortlaufend durch den Verkauf von Speisen und Getränken gedeckt. Ausweislich der fristgerecht für das Jahr 2024 vorgelegten Finanzabrechnung wurde auch im vergangenen Jahr grundsätzlich wieder kostendeckend gearbeitet. Aufgrund gestiegener Lebensmittelkosten, welche nicht immer unmittelbar an die von der allgemeinen Preissteigerung ohnehin schon betroffenen Besucher*innen weitergegeben wurden, ist im vergangenen Jahr nachvollziehbarerweise ein geringfügiger Fehlbedarf i. H. v. ca. 85 EUR entstanden, der aus Stiftungsmitteln übernommen wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Begegnungsstätte weiterhin in geschätztem und bewährtem ehrenamtlichen Engagement fortlaufend für ihre Zielgruppe arbeitet und auch zukünftig kostendeckend agieren kann. Vor diesem Hintergrund befürwortet die Verwaltung eine fortlaufende Finanzierung der Begegnungsstätte für die Dauer der aktuellen Haushaltsperiode im Rahmen der oben geschilderten Modalitäten. Finanzielle Auswirkungen: Für das Jahr 2025: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 2 von 4 Seite 3 1.05.04 Sonstige Soziale Einrichtungen 1.50.00.05.04.01 Sonstige Soziale Einrichtungen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 9.800,00 EUR 150000504/74.1000 2025 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 9.800,00 EUR Für das Jahr 2026: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.04 Sonstige Soziale Einrichtungen 1.50.00.05.04.01 Sonstige Soziale Einrichtungen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 9.800,00 EUR 150000504/74.1000 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 9.800,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 4 Seite 4Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de