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253349 · Beschlussvorlage

Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof

Nummer
253349
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Blumenhof Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253349
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Kooperationsvereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde
St. Petrus zum Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof wird
für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 fortgeführt.
2. Für den Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof werden
Mittel in Höhe von maximal 9.800 Euro jährlich zur Finanzierung der
Mietnebenkosten zur Verfügung gestellt.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten
Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können
Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter
ist ausgeschlossen.
Begründung
Seit dem 1. April 2017 wird die Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof auf
Grundlage des Hauptausschuss-Beschlusses vom 03.12.2015 (Dr.:
1513256NV3) im Rahmen einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung
durch die Katholische Kirchengemeinde St. Petrus geleitet und durch
ehrenamtliche Kräfte betrieben.
Die fortlaufende unentgeltliche Überlassung der Räumlichkeiten durch die
Wohnbau GmbH ab dem 01.01.2025 konnte im November 2023 mit dem
Abschluss eines neuen Überlassungsvertrages für den Zeitraum 01.01.2025 –
31.12.2031 gesichert werden.
Nach Auslaufen der letzten Kooperationsvereinbarung zum 31.12.2024 soll nun
aufgrund der fortlaufend positiven Bilanz die Kooperationsvereinbarung für die
Jahre 2025 und 2026 fortgeschrieben werden.
Hierbei umfasst die bisherige und dem Vorschlag nach fortzuführende
Förderung aus städtischen Mitteln die Übernahme der monatlichen
Nebenkosten i. H. v. 802 Euro, die ausweislich des Überlassungsvertrages –Seite 1 von 4
Seite 2
wie bisher - unmittelbar an die Wohnbau GmbH zu überweisen sind.
Auf Grundlage des Kooperationsvertrages können zudem Kosten, die sich aus
dem Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte ergeben (Stromkosten, die nicht
unter den Allgemeinstrom fallen, Rundfunkgebühren, Telefon/Internet sowie
Reinigungskosten) sowie Wartungskosten für den 2024 eingebauten, über von
der Kirchengemeinde eingeworbene Stiftungsmittel finanzierten und von
hiesiger Seite für sachgerecht befundenen Treppenlifters unter
Berücksichtigung eventuell erzielter Gewinne mit der Bundesstadt Bonn bzw.
der Stiftung Bonner Altenhilfe abgerechnet werden.
Zudem wird laut der Vereinbarung darüber hinaus das Honorar für maximal
zwei Kurse (Gedächtnistraining) fortlaufend aus Mitteln der Stiftung Bonner
Altenhilfe finanziert.
Die Förderung betrug in den Jahren
2022: 5.609,18 EUR aus Stiftungsmitteln und 6.600 EUR aus städtischen
Mitteln
2023: 3.237,24 EUR aus Stiftungsmitteln und 9.624 EUR aus städtischen
Mitteln
2024: 4.353,80 EUR aus Stiftungsmitteln und 9.624 EUR aus städtischen
Mitteln
Die Begegnungsstätte Blumenhof ist eine etablierte kleine Begegnungsstätte,
die mit ihrem laufenden Tagesgeschäft zuverlässig einen stabilen Kreis an
Besuchenden erreicht. Die Kosten des ausschließlich durch Ehrenamt
übernommenen Betriebsablaufes werden fortlaufend durch den Verkauf von
Speisen und Getränken gedeckt.
Ausweislich der fristgerecht für das Jahr 2024 vorgelegten Finanzabrechnung
wurde auch im vergangenen Jahr grundsätzlich wieder kostendeckend
gearbeitet. Aufgrund gestiegener Lebensmittelkosten, welche nicht immer
unmittelbar an die von der allgemeinen Preissteigerung ohnehin schon
betroffenen Besucher*innen weitergegeben wurden, ist im vergangenen Jahr
nachvollziehbarerweise ein geringfügiger Fehlbedarf i. H. v. ca. 85 EUR
entstanden, der aus Stiftungsmitteln übernommen wurde.
Es ist davon auszugehen, dass die Begegnungsstätte weiterhin in geschätztem
und bewährtem ehrenamtlichen Engagement fortlaufend für ihre Zielgruppe
arbeitet und auch zukünftig kostendeckend agieren kann.
Vor diesem Hintergrund befürwortet die Verwaltung eine fortlaufende
Finanzierung der Begegnungsstätte für die Dauer der aktuellen
Haushaltsperiode im Rahmen der oben geschilderten Modalitäten.
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Jahr 2025:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 2 von 4
Seite 3
1.05.04 Sonstige Soziale Einrichtungen 1.50.00.05.04.01 Sonstige Soziale Einrichtungen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
9.800,00 EUR 150000504/74.1000 2025 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
9.800,00 EUR
Für das Jahr 2026:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.04 Sonstige Soziale Einrichtungen 1.50.00.05.04.01 Sonstige Soziale Einrichtungen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
9.800,00 EUR 150000504/74.1000 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
9.800,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 4
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Datenstand: 02.11.2026, 18:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de