253346 · Beschlussvorlage
Förderung der Beratung für Menschen mit Hörbehinderung des Gehörlosenvereins Einigkeit 1931 e.V. in den Jahren 2025 und 2026
Kerndaten
- Nummer
- 253346
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Tannenbusch Hauptort
- Röttgener Straße
- Röttgen
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253346 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Beratung für Menschen mit Hörbehinderung des Gehörlosenvereins Einigkeit 1931 e.V. in den Jahren 2025 und 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Gehörlosenverein Einigkeit 1931 e.V. erhält im Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 9.563 €. Die Förderung dient der Finanzierung der Beratung und Begleitung für Menschen mit Hörbehinderung. Im Jahr 2026 beträgt die Förderung bis zu 10.285 €. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache: Der Gehörlosenverein Einigkeit 1931 e.V. (Gehörlosenverein) berät und begleitet taube Menschen in Bonn. Es gibt auch Übersetzungen in Gebärdensprache. Dafür bekommt der Verein in den Jahren 2025 und 2026 einen Zuschuss. Der Zuschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt, diese stehen in Richtlinien, die der Rat der Stadt Bonn beschlossen hat. Die Richtlinien heißen: Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Im Jahr 2025 soll der Gehörlosenverein höchstens 9.563 € bekommen, in 2026 höchstens 10.285 €. Das sind die Summen, die auch im Haushalt der Stadt Bonn vorgesehen sind. Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 17.01.2024 mit den Auswirkungen des Inkrafttretens desSeite 1 von 4 Seite 2 Bundesteilhabegesetzes auf die Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beschäftigt (DS-Nr.: 232278). Die Beratung des Gehörlosenvereins Einigkeit Bonn 1931 e.V. (Gehörlosenverein) wurde aufgrund des damaligen Beschlusses im Jahr 2024 weiter finanziert. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und auf der Basis der „Richtlinie über die Gewährung von freiwilligen Zuschüssen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn zur Förderung von sozialen Maßnahmen und zur Förderung von Vereinen, Verbänden und Organisationen im sozialen Bereich – Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales“. Durch die besondere Situation des Gehörlosenvereins – es gibt keine fest angestellten Beratenden, sondern es werden Honorare für die Beratenden vereinbart, teilweise erfolgt die Beratung ehrenamtlich - wird die Reduzierung des Gesamtförderbetrages aufgrund der Anwendung der Förderrichtlinie voraussichtlich nur geringe Defizite beim Gehörlosenverein verursachen. Details werden sich im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2024 zeigen. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 konnte trotz der erfolgten Konsolidierung noch ein Betrag berücksichtigt werden, der oberhalb der Richtlinienförderung liegt. So könnte ein evtl. entstehendes Defizit noch aufgefangen und die beiden Jahre 2025 /2026 genutzt werden, Anpassungen vorzunehmen. In Bonn und Umgebung leben nach Angaben des Gehörlosenvereins etwa 400 gehörlose Menschen, von denen nicht wenige mehrfachbehindert sind. Die Vereinsräume in der Röttgener Straße 73 werden von vielen Gehörlosen genutzt, um soziale Kontakte zu knüpfen und Beratung im Alltag zu bekommen. Der Gehörlosenverein weist darauf hin, dass die Kommunikation in Deutscher Gebärdensprache (DGS) eine andere Grammatik hat, die nicht der Grammatik der deutschen Lautsprache entspricht (andere Wort-und Satzstellung, bzw. Reihung). Eindrücklich schildert der Gehörlosenverein: „Der Wortschatz ist viel kleiner und weniger differenziert als der von normal Hörenden man spricht von nur 30%. Sie verstehen keine Fremdwörter, Mode,- oder Dialekte,- oder Fachbegriffe, keine Sprichwörter, Redewendungen und ähnliches. Sie verstehen auch keine längeren Sätze. Schon gar nicht, wenn sie einen komplizierten Satzbau haben. Sie verstehen auch bei Schriftstücken lediglich die einfache Sprache. Sie können ohne Gebärdensprachdolmetscher nur eingeschränkt kommunizieren. Viele Gehörlose neigen zudem dazu, so zu tun als ob sie alles verstanden haben, auch wenn es tatsächlich nicht so ist.“ Das Angebot des Gehörlosenvereins umfasst: • Beratung durch die Dolmetschenden an den offenen Versammlungstagen des Gehörlosenvereins, jeden 2. Sonntag im Monat und dienstags in geraden Kalenderwochen • Beratung nach TerminvereinbarungSeite 2 von 4 Seite 3 • Hausbesuche oder • Begleitung, zum Beispiel zum Arzt, zu Behörden, zu Gesprächen am Arbeitsplatz oder in Kita, Schule, OGS. Häufige Beratungsthemen sind Hilfen beim Stellen verschiedenster Anträge, Information über vorhandene Hilfsmittel/ Hilfsmittelanbieter und insbesondere die Unterstützung durch die Dolmetschenden bei der Verständigung. Die Beratung wird für Menschen mit Hörbehinderung, insbesondere gehörlose Menschen, die die Deutsche Gebärdensprache (DGS) nutzen angeboten. Der Zuschuss dient der Refinanzierung der Beratung für gehörlose Bonner Bürger*innen. Die Beratung erfolgt durch zwei diplomierte Berufsdolmetschende und ein erfahrenes Vereinsmitglied. Mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. besteht eine enge Zusammenarbeit. Die Möglichkeit aus zwei verschiedenen Beratungsangeboten zu wählen ist für die Menschen mit Hörbehinderung in Bonn wichtig. So bietet die Beratung durch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. sozialarbeiterische Kompetenz, die Beratung durch den Gehörlosenverein ist durch die übrigen Angebote des Vereinslebens, wie z.B. Ausflüge, Museumsbesuche, Feste „alltagsnah“. Sinnvoll sind auch die verschiedenen Standorte in Tannenbusch und Röttgen. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2025 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst. Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst. Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 9.563,00 € 150000506/73.1000 2025 0,00 € Einzahlungen / ErträgeSeite 3 von 4 Seite 4 Haushaltsbelastung jährlich 9.563,00 € Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2026 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst. Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst. Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 10.285,00 € 150000506/73.1000 2026 0,00 € Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 10.285,00 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de