← Vorlagen

253346 · Beschlussvorlage

Förderung der Beratung für Menschen mit Hörbehinderung des Gehörlosenvereins Einigkeit 1931 e.V. in den Jahren 2025 und 2026

Nummer
253346
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Röttgener Straße Straße· Ippendorf, Bonn
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 85,7 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (7.001 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
253346
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Beratung für Menschen mit
Hörbehinderung des Gehörlosenvereins Einigkeit
1931 e.V. in den Jahren 2025 und 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Gehörlosenverein Einigkeit 1931 e.V. erhält im Jahr 2025 einen Zuschuss
in Höhe von bis zu 9.563 €. Die Förderung dient der Finanzierung der Beratung
und Begleitung für Menschen mit Hörbehinderung.
Im Jahr 2026 beträgt die Förderung bis zu 10.285 €.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten
Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können
Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter
ist ausgeschlossen.
Begründung
Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache:
Der Gehörlosenverein Einigkeit 1931 e.V. (Gehörlosenverein) berät und
begleitet taube Menschen in Bonn. Es gibt auch Übersetzungen in
Gebärdensprache. Dafür bekommt der Verein in den Jahren 2025 und 2026
einen Zuschuss. Der Zuschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen
gezahlt, diese stehen in Richtlinien, die der Rat der Stadt Bonn beschlossen
hat. Die Richtlinien heißen: Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Im
Jahr 2025 soll der Gehörlosenverein höchstens 9.563 € bekommen, in 2026
höchstens 10.285 €. Das sind die Summen, die auch im Haushalt der Stadt
Bonn vorgesehen sind.
Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit hat sich zuletzt in seiner
Sitzung am 17.01.2024 mit den Auswirkungen des Inkrafttretens desSeite 1 von 4
Seite 2
Bundesteilhabegesetzes auf die Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen beschäftigt (DS-Nr.: 232278).
Die Beratung des Gehörlosenvereins Einigkeit Bonn 1931 e.V.
(Gehörlosenverein) wurde aufgrund des damaligen Beschlusses im Jahr 2024
weiter finanziert.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel und auf der Basis der „Richtlinie über die Gewährung von
freiwilligen Zuschüssen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn zur Förderung
von sozialen Maßnahmen und zur Förderung von Vereinen, Verbänden und
Organisationen im sozialen Bereich – Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse
Soziales“.
Durch die besondere Situation des Gehörlosenvereins – es gibt keine fest
angestellten Beratenden, sondern es werden Honorare für die Beratenden
vereinbart, teilweise erfolgt die Beratung ehrenamtlich - wird die
Reduzierung des Gesamtförderbetrages aufgrund der Anwendung der
Förderrichtlinie voraussichtlich nur geringe Defizite beim Gehörlosenverein
verursachen. Details werden sich im Rahmen der
Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2024 zeigen. Im Rahmen der
Haushaltsplanung 2025/2026 konnte trotz der erfolgten Konsolidierung noch
ein Betrag berücksichtigt werden, der oberhalb der Richtlinienförderung liegt.
So könnte ein evtl. entstehendes Defizit noch aufgefangen und die beiden
Jahre 2025 /2026 genutzt werden, Anpassungen vorzunehmen.
In Bonn und Umgebung leben nach Angaben des Gehörlosenvereins etwa 400
gehörlose Menschen, von denen nicht wenige mehrfachbehindert sind. Die
Vereinsräume in der Röttgener Straße 73 werden von vielen Gehörlosen
genutzt, um soziale Kontakte zu knüpfen und Beratung im Alltag zu bekommen.
Der Gehörlosenverein weist darauf hin, dass die Kommunikation in Deutscher
Gebärdensprache (DGS) eine andere Grammatik hat, die nicht der Grammatik
der deutschen Lautsprache entspricht (andere Wort-und Satzstellung, bzw.
Reihung).
Eindrücklich schildert der Gehörlosenverein: „Der Wortschatz ist viel kleiner und
weniger differenziert als der von normal Hörenden man spricht von nur 30%.
Sie verstehen keine Fremdwörter, Mode,- oder Dialekte,- oder Fachbegriffe,
keine Sprichwörter, Redewendungen und ähnliches. Sie verstehen auch keine
längeren Sätze. Schon gar nicht, wenn sie einen komplizierten Satzbau haben.
Sie verstehen auch bei Schriftstücken lediglich die einfache Sprache. Sie
können ohne Gebärdensprachdolmetscher nur eingeschränkt kommunizieren.
Viele Gehörlose neigen zudem dazu, so zu tun als ob sie alles verstanden
haben, auch wenn es tatsächlich nicht so ist.“
Das Angebot des Gehörlosenvereins umfasst:
• Beratung durch die Dolmetschenden an den offenen
Versammlungstagen des Gehörlosenvereins, jeden 2. Sonntag im
Monat und dienstags in geraden Kalenderwochen
• Beratung nach TerminvereinbarungSeite 2 von 4
Seite 3
• Hausbesuche oder
• Begleitung, zum Beispiel zum Arzt, zu Behörden, zu Gesprächen am
Arbeitsplatz oder in Kita, Schule, OGS.
Häufige Beratungsthemen sind Hilfen beim Stellen verschiedenster Anträge,
Information über vorhandene Hilfsmittel/ Hilfsmittelanbieter und insbesondere
die Unterstützung durch die Dolmetschenden bei der Verständigung.
Die Beratung wird für Menschen mit Hörbehinderung, insbesondere gehörlose
Menschen, die die Deutsche Gebärdensprache (DGS) nutzen angeboten. Der
Zuschuss dient der Refinanzierung der Beratung für gehörlose Bonner
Bürger*innen.
Die Beratung erfolgt durch zwei diplomierte Berufsdolmetschende und ein
erfahrenes Vereinsmitglied.
Mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. besteht eine enge
Zusammenarbeit. Die Möglichkeit aus zwei verschiedenen
Beratungsangeboten zu wählen ist für die Menschen mit Hörbehinderung in
Bonn wichtig. So bietet die Beratung durch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn
e.V. sozialarbeiterische Kompetenz, die Beratung durch den Gehörlosenverein
ist durch die übrigen Angebote des Vereinslebens, wie z.B. Ausflüge,
Museumsbesuche, Feste „alltagsnah“. Sinnvoll sind auch die verschiedenen
Standorte in Tannenbusch und Röttgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2025
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,
sonst. Träg.
15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst.
Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
9.563,00 € 150000506/73.1000 2025 0,00 €
Einzahlungen /
ErträgeSeite 3 von 4
Seite 4
Haushaltsbelastung
jährlich
9.563,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2026
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,
sonst. Träg.
15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst.
Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
10.285,00 € 150000506/73.1000 2026 0,00 €
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
10.285,00 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de