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253345 · Beschlussvorlage

Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in den Jahren 2025/2026

Nummer
253345
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253345
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge
Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in
den Jahren 2025/2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V., Diakonisches
Werk Bonn und Region, donum vitae e.V. und pro familia e.V. erhalten für ihre
Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Mittel
aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz
des ungeborenen Lebens“ in Höhe von maximal:
7.773,25 EUR im Jahr 2025 und
7.773,25 EUR im Jahr 2026.
Für den Sonderfonds werden damit im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 31.093
EUR und im Jahr 2026 Mittel in Höhe von 31.093 EUR zur Verfügung gestellt.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten
Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können
Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter
ist ausgeschlossen.
Begründung
„Da ist die unbürokratische Hilfe aus dem Bonner Hilfsfonds eine
Unterstützung, durch die unsere Schwangeren und Mütter wieder
zuversichtlicher einer Lebensperspektive mit dem Neugeborenen
entgegensehen.“
(EVA - Schwangerschaftsberatungsstelle)
Aus diesem Sonderfonds erhalten die oben aufgeführten BonnerSeite 1 von 4
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Schwangerschaftsberatungsstellen seit vielen Jahren finanzielle Mittel für
Schwangere und Mütter, die während oder direkt nach der Schwangerschaft
um Hilfe ersuchen.
Mit diesen Mitteln kann den schwangeren Frauen und jungen Müttern eine
finanzielle Unterstützung angeboten werden, wenn finanzielle Not ein
wesentlicher Grund für die Annahme einer Notlagensituation gem. § 218 ff
StGB sein könnte. Ein Anspruch auf gesetzliche Hilfen darf nicht bestehen,
bzw. diese Hilfe darf im besonderen Einzelfall nicht ausreichend sein.
Die Träger dokumentieren durch einen anonymisierten Verwendungsnachweis
die Notlage der Schwangeren, bzw. der jungen Mutter und bestätigen den
rechtmäßigen Mitteleinsatz.
Mit Hilfe des Sonderfonds können in diesen problematischen Situationen
dringend benötigte Sachmittel für das Kind beschafft, durch Schwangerschaft
und/oder Geburt entstandene finanzielle Ausfälle und sonstige Defizite
ausgeglichen oder abgemindert werden – unter der Maßgabe, dass keine
anderen vorrangigen Ansprüche (z.B. SGB II oder XII) zur erforderlichen
Bedarfsdeckung zur Verfügung stehen.
Durch den vorzulegenden Verwendungsnachweis ist sichergestellt, dass der
Träger nur Mittel erhält, die von ihm auch tatsächlich weitergereicht wurden.
Die Auszahlungen erfolgen unterjährig auf Abruf.
Die maximale Förderung pro Beratungsstelle entwickelte sich wie folgt:
2023: 7.470,00 EUR 2024: 7.620,00 EUR
2025: 7.773,25 EUR 2026: 7.773,25 EUR
Die Träger sind aufgrund ihrer Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die
geförderten Leistungen für die genannten Zielgruppen zu erbringen. Sie haben
sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der
Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines
Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden von allen Trägern
bislang stets ordnungsgemäß erfüllt.
Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,
um die Unterstützung für die betreffende Zielgruppe in Bonn durch die
Einrichtung aufrecht zu erhalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2025
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.Seite 2 von 4
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Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
31.093,00
EUR
150000506 /
73.1000
2025 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
31.093,00 EUR
Haushaltsjahr 2026
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
31.093,00
EUR
150000506 /
73.1000
2026 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
31.093,00 EUR
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Datenstand: 02.11.2026, 20:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de