253345 · Beschlussvorlage
Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in den Jahren 2025/2026
Kerndaten
- Nummer
- 253345
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253345 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in den Jahren 2025/2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V., Diakonisches Werk Bonn und Region, donum vitae e.V. und pro familia e.V. erhalten für ihre Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Mittel aus dem Sonderfonds „Hilfen für Schwangere und junge Mütter zum Schutz des ungeborenen Lebens“ in Höhe von maximal: 7.773,25 EUR im Jahr 2025 und 7.773,25 EUR im Jahr 2026. Für den Sonderfonds werden damit im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 31.093 EUR und im Jahr 2026 Mittel in Höhe von 31.093 EUR zur Verfügung gestellt. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung „Da ist die unbürokratische Hilfe aus dem Bonner Hilfsfonds eine Unterstützung, durch die unsere Schwangeren und Mütter wieder zuversichtlicher einer Lebensperspektive mit dem Neugeborenen entgegensehen.“ (EVA - Schwangerschaftsberatungsstelle) Aus diesem Sonderfonds erhalten die oben aufgeführten BonnerSeite 1 von 4 Seite 2 Schwangerschaftsberatungsstellen seit vielen Jahren finanzielle Mittel für Schwangere und Mütter, die während oder direkt nach der Schwangerschaft um Hilfe ersuchen. Mit diesen Mitteln kann den schwangeren Frauen und jungen Müttern eine finanzielle Unterstützung angeboten werden, wenn finanzielle Not ein wesentlicher Grund für die Annahme einer Notlagensituation gem. § 218 ff StGB sein könnte. Ein Anspruch auf gesetzliche Hilfen darf nicht bestehen, bzw. diese Hilfe darf im besonderen Einzelfall nicht ausreichend sein. Die Träger dokumentieren durch einen anonymisierten Verwendungsnachweis die Notlage der Schwangeren, bzw. der jungen Mutter und bestätigen den rechtmäßigen Mitteleinsatz. Mit Hilfe des Sonderfonds können in diesen problematischen Situationen dringend benötigte Sachmittel für das Kind beschafft, durch Schwangerschaft und/oder Geburt entstandene finanzielle Ausfälle und sonstige Defizite ausgeglichen oder abgemindert werden – unter der Maßgabe, dass keine anderen vorrangigen Ansprüche (z.B. SGB II oder XII) zur erforderlichen Bedarfsdeckung zur Verfügung stehen. Durch den vorzulegenden Verwendungsnachweis ist sichergestellt, dass der Träger nur Mittel erhält, die von ihm auch tatsächlich weitergereicht wurden. Die Auszahlungen erfolgen unterjährig auf Abruf. Die maximale Förderung pro Beratungsstelle entwickelte sich wie folgt: 2023: 7.470,00 EUR 2024: 7.620,00 EUR 2025: 7.773,25 EUR 2026: 7.773,25 EUR Die Träger sind aufgrund ihrer Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannten Zielgruppen zu erbringen. Sie haben sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden von allen Trägern bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um die Unterstützung für die betreffende Zielgruppe in Bonn durch die Einrichtung aufrecht zu erhalten. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2025 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.Seite 2 von 4 Seite 3 Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 31.093,00 EUR 150000506 / 73.1000 2025 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 31.093,00 EUR Haushaltsjahr 2026 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 31.093,00 EUR 150000506 / 73.1000 2026 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 31.093,00 EUR Anlage/nSeite 3 von 4 Seite 4 KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de