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253344 · Beschlussvorlage

Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Bundesstadt Bonn in den Jahren 2025 und 2026

Nummer
253344
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253344
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn
e.V. als Behindertenbeauftragte der Bundesstadt
Bonn in den Jahren 2025 und 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält zur Wahrnehmung der
Aufgabe der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn im Jahr 2025 eine
Förderung in Höhe von bis zu 375.400,00 €. Die Förderung beträgt im Jahr
2026 bis zu 386.660,00 €.
Der Zuschuss dient der Finanzierung der Aufgaben, die der BG in einem
öffentlich- rechtlichen Vertrag übertragen werden.
Die Förderung erfolgt gemäß der Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales.
Die Fördersumme entspricht den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten
Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können
Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter
ist ausgeschlossen.
Begründung
Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache:
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) ist eine Vereinigung von
Menschen mit Behinderung und vielen Vereinen. Sie ist seit 20 Jahren auch die
Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn. Diese Aufgabe bedeutet, dass sie
darauf achtet, wie inklusiv die Bundesstadt Bonn ist. Menschen mit
Behinderung sollen in Bonn genauso gut leben können wie alle anderen
Menschen. Damit die BG diese Aufgabe erledigen kann, bekommt sie von der
Bundesstadt Bonn einen Zuschuss. Der Zuschuss wird unter bestimmten
Voraussetzungen gezahlt, diese stehen in Richtlinien, die der Rat der Stadt
Bonn beschlossen hat. Die Richtlinien heißen: Förderrichtlinie freiwilligeSeite 1 von 5
Seite 2
Zuschüsse Soziales. Im Jahr 2025 soll die BG bis zu 375.400,00 € bekommen.
Im Jahr 2026 386.660,00 €.
Bereits seit 20 Jahren übernimmt die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.
(BG) die Funktion der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn.
Mit Beschluss vom 29.09.2005 (DS-Nr.: 0512494) hat der Rat entschieden:
„1. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. (BG) wird mit
der Wahrnehmung der Funktion der Behindertenbeauftragten der
Bundesstadt Bonn beauftragt.
2. Die sächliche und finanzielle Ausstattung der BG wird, da sie eine
Pflichtaufgabe übernimmt, im Rahmen des bereits gewährten
Betriebskostenzuschusses finanziert.“
Mit dieser - immer noch deutschlandweit herausragenden – Entscheidung
übertrug der Rat die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung
bereits lange vor dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention den
Menschen mit Behinderung selbst. Hintergrund dieser Entscheidung war die
Erkenntnis, dass niemand die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit
Behinderung besser beurteilen kann als sie selbst. Die Fokusgruppen der BG
werden von der Verwaltung inzwischen intensiv genutzt.
Durch diesen Beschluss des Rates werden die Ziele des
• Artikels 29 der UN-Behindertenrechtskonvention
• § 13 des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW)
• § 9 des Inklusionsgrundsätzegesetzes NRW (IGGNRW)
• § 27 a der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
umgesetzt.
Am 20.5.2025 hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen
einstimmig dem Rat den Beschluss des Plans „Bonn Inklusiv“ – Teilhabeplan
der Bundesstadt Bonn Version 2025 empfohlen (DS-Nr.: 252987).
In die Entwicklung dieses Plans war die BG auf vielfältige Weise und
umfassend eingebunden. So wurden zum Beispiel Expert*innen in eigener
Sache für die Arbeitsgruppen zu den einzelnen Lebensbereichen benannt und
in enger Absprache mit der Bundesstadt Bonn die Öffentlichkeitsarbeit im Zuge
der Entwicklung des Plans koordiniert. Für die Übersetzung des Plans „Bonn
Inklusiv“ in einfache Sprache koordiniert die BG die Prüfgruppe der
„Textheldinnen und Texthelden“.
Im Rahmen der Umsetzung des Plans „Bonn Inklusiv“ wird die BG die
Federführung für 2 Standards und 4 Handlungsempfehlungen übernehmen. Sie
wird eine Gruppe von Expert*innen und Experten in eigener Sache einrichtenSeite 2 von 5
Seite 3
und koordinieren, die im Rahmen des Monitorings in die Wirkungsmessung der
Handlungsempfehlungen des Plans „Bonn Inklusiv“ eingebunden wird. Für die
Umsetzung einiger Handlungsempfehlungen werden der BG voraussichtlich in
den nächsten Jahren weitere Ressourcen zur Verfügung gestellt werden
müssen.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag beschreibt unabhängig davon weitere konkrete
Aufgaben der BG:
• Öffentlichkeitsarbeit insbesondere zur Bewusstseinsbildung und zur
Vermeidung von Stigmatisierung
• Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung
• Internetpräsenz zu allen für Menschen mit Behinderung relevanten
allgemeinen Informationen
• Ansprechpartnerin für Verwaltung und Politik bezüglich der inklusiven
Ausrichtung von Entscheidungen und der Wahrung der Belange von
Menschen mit Behinderung
• Mitwirkung in den politischen Gremien
• Lotsenfunktion für Menschen mit Behinderung und deren Verbände
• Beteiligung bei Maßnahmen der Bundesstadt Bonn bezüglich der
Barrierefreiheit im weitesten Sinne
• Entwicklung und Verbesserung von inklusiven
Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Bonner*innen mit
Behinderung und der Bundesstadt Bonn.
Die Förderung dient der Finanzierung der Geschäftsstelle. Neben der
Geschäftsführerin sind dort 2 weitere hauptamtliche Mitarbeiterinnen tätig.
Weite Teile der Aufgaben der BG werden vom ehrenamtlichen Vorstand und
Koordinator*innen für die verschiedenen Themenbereiche übernommen. Deren
Aufgaben werden von der Geschäftsstelle koordiniert. Neben den
Personalkosten werden die Raum- und Sachkosten finanziert. Der BG stehen
barrierefreie Räumlichkeiten zur Verfügung, die auch für Beratungsangebote
und Gesprächsrunden/Fortbildungen oder sonstige Zusammenkünfte genutzt
werden können.
Die Förderung der BG erfolgt nach der Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse
Soziales als Festbetragsfinanzierung.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2025
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonstSeite 3 von 5
Seite 4
Träg. Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
375.400,00 EUR 150000506 /
73.1000
2025 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
375.400,00 EUR
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2026
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst
Träg.
15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst
Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
386.660,00 EUR 150000506 /
73.1000
2026 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
386.660,00 EURSeite 4 von 5
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Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 18:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de