253344 · Beschlussvorlage
Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Bundesstadt Bonn in den Jahren 2025 und 2026
Kerndaten
- Nummer
- 253344
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253344 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Bundesstadt Bonn in den Jahren 2025 und 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält zur Wahrnehmung der Aufgabe der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn im Jahr 2025 eine Förderung in Höhe von bis zu 375.400,00 €. Die Förderung beträgt im Jahr 2026 bis zu 386.660,00 €. Der Zuschuss dient der Finanzierung der Aufgaben, die der BG in einem öffentlich- rechtlichen Vertrag übertragen werden. Die Förderung erfolgt gemäß der Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Die Fördersumme entspricht den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache: Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) ist eine Vereinigung von Menschen mit Behinderung und vielen Vereinen. Sie ist seit 20 Jahren auch die Behindertenbeauftragte der Stadt Bonn. Diese Aufgabe bedeutet, dass sie darauf achtet, wie inklusiv die Bundesstadt Bonn ist. Menschen mit Behinderung sollen in Bonn genauso gut leben können wie alle anderen Menschen. Damit die BG diese Aufgabe erledigen kann, bekommt sie von der Bundesstadt Bonn einen Zuschuss. Der Zuschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt, diese stehen in Richtlinien, die der Rat der Stadt Bonn beschlossen hat. Die Richtlinien heißen: Förderrichtlinie freiwilligeSeite 1 von 5 Seite 2 Zuschüsse Soziales. Im Jahr 2025 soll die BG bis zu 375.400,00 € bekommen. Im Jahr 2026 386.660,00 €. Bereits seit 20 Jahren übernimmt die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) die Funktion der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn. Mit Beschluss vom 29.09.2005 (DS-Nr.: 0512494) hat der Rat entschieden: „1. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. (BG) wird mit der Wahrnehmung der Funktion der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn beauftragt. 2. Die sächliche und finanzielle Ausstattung der BG wird, da sie eine Pflichtaufgabe übernimmt, im Rahmen des bereits gewährten Betriebskostenzuschusses finanziert.“ Mit dieser - immer noch deutschlandweit herausragenden – Entscheidung übertrug der Rat die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung bereits lange vor dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention den Menschen mit Behinderung selbst. Hintergrund dieser Entscheidung war die Erkenntnis, dass niemand die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung besser beurteilen kann als sie selbst. Die Fokusgruppen der BG werden von der Verwaltung inzwischen intensiv genutzt. Durch diesen Beschluss des Rates werden die Ziele des • Artikels 29 der UN-Behindertenrechtskonvention • § 13 des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) • § 9 des Inklusionsgrundsätzegesetzes NRW (IGGNRW) • § 27 a der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) umgesetzt. Am 20.5.2025 hat der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen einstimmig dem Rat den Beschluss des Plans „Bonn Inklusiv“ – Teilhabeplan der Bundesstadt Bonn Version 2025 empfohlen (DS-Nr.: 252987). In die Entwicklung dieses Plans war die BG auf vielfältige Weise und umfassend eingebunden. So wurden zum Beispiel Expert*innen in eigener Sache für die Arbeitsgruppen zu den einzelnen Lebensbereichen benannt und in enger Absprache mit der Bundesstadt Bonn die Öffentlichkeitsarbeit im Zuge der Entwicklung des Plans koordiniert. Für die Übersetzung des Plans „Bonn Inklusiv“ in einfache Sprache koordiniert die BG die Prüfgruppe der „Textheldinnen und Texthelden“. Im Rahmen der Umsetzung des Plans „Bonn Inklusiv“ wird die BG die Federführung für 2 Standards und 4 Handlungsempfehlungen übernehmen. Sie wird eine Gruppe von Expert*innen und Experten in eigener Sache einrichtenSeite 2 von 5 Seite 3 und koordinieren, die im Rahmen des Monitorings in die Wirkungsmessung der Handlungsempfehlungen des Plans „Bonn Inklusiv“ eingebunden wird. Für die Umsetzung einiger Handlungsempfehlungen werden der BG voraussichtlich in den nächsten Jahren weitere Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag beschreibt unabhängig davon weitere konkrete Aufgaben der BG: • Öffentlichkeitsarbeit insbesondere zur Bewusstseinsbildung und zur Vermeidung von Stigmatisierung • Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung • Internetpräsenz zu allen für Menschen mit Behinderung relevanten allgemeinen Informationen • Ansprechpartnerin für Verwaltung und Politik bezüglich der inklusiven Ausrichtung von Entscheidungen und der Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung • Mitwirkung in den politischen Gremien • Lotsenfunktion für Menschen mit Behinderung und deren Verbände • Beteiligung bei Maßnahmen der Bundesstadt Bonn bezüglich der Barrierefreiheit im weitesten Sinne • Entwicklung und Verbesserung von inklusiven Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Bonner*innen mit Behinderung und der Bundesstadt Bonn. Die Förderung dient der Finanzierung der Geschäftsstelle. Neben der Geschäftsführerin sind dort 2 weitere hauptamtliche Mitarbeiterinnen tätig. Weite Teile der Aufgaben der BG werden vom ehrenamtlichen Vorstand und Koordinator*innen für die verschiedenen Themenbereiche übernommen. Deren Aufgaben werden von der Geschäftsstelle koordiniert. Neben den Personalkosten werden die Raum- und Sachkosten finanziert. Der BG stehen barrierefreie Räumlichkeiten zur Verfügung, die auch für Beratungsangebote und Gesprächsrunden/Fortbildungen oder sonstige Zusammenkünfte genutzt werden können. Die Förderung der BG erfolgt nach der Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales als Festbetragsfinanzierung. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2025 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonstSeite 3 von 5 Seite 4 Träg. Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 375.400,00 EUR 150000506 / 73.1000 2025 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 375.400,00 EUR Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2026 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 386.660,00 EUR 150000506 / 73.1000 2026 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 386.660,00 EURSeite 4 von 5 Seite 5 Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de