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253343 · Beschlussvorlage

Förderung der Frauenberatungsstelle, des Frauenhauses und „Wohnraum finden“ von Frauen helfen Frauen e.V. im Jahr 2025

Nummer
253343
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253343
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Frauenberatungsstelle, des
Frauenhauses und „Wohnraum finden“ von Frauen
helfen Frauen e.V. im Jahr 2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. erhält zu den nachgewiesenen,
anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten seiner
Frauenberatungsstelle eine Förderung in Höhe von maximal:
80.800 EUR im Jahr 2025
und
zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und
Sachkosten seines Frauenhauses (inklusive „Wohnraum finden“) eine
Förderung in Höhe von maximal:
320.500 EUR im Jahr 2025
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten
Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können
Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter
ist ausgeschlossen.
Begründung
1. Frauenberatungsstelle
Die Frauenberatungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. ist eine in
Bonn zentral gelegene, fest etablierte Anlaufstelle für Frauen mit Gewalterfah-
rungen. Sie bietet allen betroffenen Frauen, völlig unabhängig von Faktoren,
wie Alter, Herkunft, soziale Zugehörigkeit oder finanzieller Hintergrund einen
geschützten Raum, in dem parteilich, kostenlos und auf Wunsch anonym bera-
ten wird. Dieses niedrigschwellige, qualifizierte Angebot steht inzwischenSeite 1 von 5
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zweimal pro Woche in Form von offenen Beratungsstunden zur Verfügung,
ansonsten nach Terminabsprache.
Vor dem Hintergrund des Gewaltschutzgesetzes, welches u.a. die Möglichkeit
für die Polizei beinhaltet, gewalttätige Partner für 10 Tage der Wohnung zu
verweisen, besteht eine Kooperation mit der Bonner Polizei. In solchen Fällen
wird die Beratungsstelle per Fax informiert. In diesen 10 Tagen kann von den
Betroffenen beim Familiengericht die Überlassung der gemeinsamen Wohnung
und/oder ein Kontakt- und Näherungsverbot gegen den Gewalttäter erwirkt
werden. Die Frauenberatungsstelle hat ein mehrsprachiges Faltblatt entwickelt,
das die Polizei bei einem Einsatz den betroffenen Frauen direkt als erste Infor-
mation aushändigen kann. Bei vorliegendem Einverständnis gehen die Mitar-
beiterinnen der Beratungsstelle dann proaktiv auf die Frauen beratend zu. Wei-
terer Bestandteil des Angebotes ist die Beratung von Bezugspersonen gewalt-
betroffener Frauen oder ihrer Kinder. Dies sind oft Familienangehörige, Freun-
de/Freundinnen oder Arbeitskollegen/Arbeits-kolleginnen, aber auch Lehrer und
Lehrerinnen, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen usw.
Inhalte der Beratungen sind Themen wie z.B.:
- Aufklärung zum Thema Gewalt in der Beziehung
- Akute Verletzungen und gegebenenfalls Notwendigkeit direkter medizini-
scher Versorgung
- Körperliche und psychische Verletzungsfolgen, auch langfristiger Art
- Versuch einer gemeinsamen Prognose zur akuten Gefährdung der Frau
durch den Täter einschließlich der Konsequenzen für das weitere Vorgehen
- Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz
- Folgen (mit)erlebter Gewalt für die Kinder
- Strafrechtliche und zivilrechtliche Bestimmungen/Familienrecht
- Ausländerrechtliche Folgen einer möglichen Trennung
- Soziale Folgen, Umgang mit der Herkunftsfamilie
- Sicherheitstipps für Frauen und Kinder
- Vermittlung in weitergehende Hilfen
- Stalking
- Allgemeine Probleme mit dem Partner/der Partnerin
- Trennung, Scheidung, Unterhaltsfragen
- Probleme mit den Kindern, Patchwork-Familien
- Fragen zum Sorge- bzw. Umgangsrecht
- Sozialrechtliche Fragen, Existenzsicherung
- Beruf, Arbeit, Mobbing
Teilweise suchen die betroffenen Frauen den Kontakt über eine telefonische
Beratung. Außerhalb der Beratungszeit findet eine Rufumleitung von der Bera-
tungsstelle ins Frauenhaus statt, so dass die Anrufe nicht ins Leere laufen.
Der Verein erhält keine weiteren öffentlichen Gelder für die Frauenberatungs-
stelle und ist auf Spenden und Geldbußen angewiesen.
2. Frauenhaus
„Wir stehen sehr oft vor dem Problem, dass es keinen Platz in anderen
Frauenhäusern gibt und deshalb eine Weitervermittlung schlicht nicht
möglich ist.“Seite 2 von 5
Seite 3
(Frauen helfen Frauen e.V. – Jahresbericht 2023)
Das Frauenhaus bietet Frauen und ihren Kindern, die von körperlicher, seeli-
scher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, Schutz durch eine sichere
Unterkunft und professionelle Beratung und Unterstützung. Die Aufnahme er-
folgt schnell und unbürokratisch rund um die Uhr. Ist die Sicherheit der betrof-
fenen Frau in Bonn nicht gegeben, wird versucht, einen anderen Frauenhaus-
platz mit entsprechendem geographischen Abstand zu finden.
Die Dauer des Aufenthaltes im Frauenhaus ist in erster Linie abhängig von
Aspekten der Sicherheit, vom Unterstützungsbedarf der Frau und ihrer Kinder
sowie zunehmend von der äußerst schwierigen Situation auf dem Bonner
Wohnungsmarkt. Ist die Sicherheit der betroffenen Frau in Bonn nicht gegeben,
wird versucht, einen Frauenhausplatz an einem anderen Ort zu finden.
Die Beratung und Unterstützung der Bewohnerinnen basiert auf dem Grundsatz
der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Sie umfasst die telefonische Beratung im Vorfeld ei-
ner Aufnahme, die verschiedenen Beratungsangebote während des Aufenthal-
tes sowie die nachgehende Beratung von Frauen nach dem Frauenhausauf-
enthalt. Die Angebote orientieren sich jeweils an der individuellen Lebenssitua-
tion und den Bedürfnissen der betroffenen Frauen.
Mögliche Unterstützungsangebote sind:
- Krisenintervention und Stabilisierung
- Unterstützung bei der Entwicklung tragfähiger Perspektiven und ihrer prakti-
schen Umsetzung (z.B. Wohnungssuche, Arbeitssuche etc.)
- Begleitung der Frauen zu Ämtern, Behörden, Ärzten, Polizei, Gericht etc.
(bei Bedarf)
- Gruppenangebote und Gesprächskreise
- Beratung zu Themenkomplexen wie gesundheitliche Folgen von
Gewalt, Folgen (mit)erlebter Gewalt für Kinder, zivilrechtliche Möglichkeiten,
Wege aus der Gewalt u.v.m.
Darüber hinaus finden regelmäßig Gruppenangebote statt und die Frauen ha-
ben diverse Möglichkeiten für Austausch, Begegnung und Unterstützung unter-
einander.
Neben dem „Haupthaus“ sind inzwischen weitere sechs Wohnungen zur Unter-
bringung von Frauen (und deren Kindern) angemietet, die aus bestimmten
Gründen nicht im Frauenhaus leben können. Auch diese werden von den Mit-
arbeiterinnen des Frauenhauses jeweils nach entsprechendem individuellen
Bedarf begleitet und unterstützt. Insgesamt stehen aktuell 29 Schutzplätze
(Frauen und Kinder) zur Verfügung.
Das Frauenhaus ist seit Bestehen regelmäßig voll belegt bis überfüllt. Frauen,
die nicht aufgenommen werden können, werden darin unterstützt, einen freien
Platz in einem anderen Haus zu finden. Die Situation gestaltet sich zunehmend
schwieriger, unter anderem aufgrund der stetig steigenden Wohnungsnot, die
für manche Frauen zwangsläufig zu einer längeren Verweildauer im Frauen-
haus führt. Zudem sind Frauen im Asylverfahren teilweise aufgrund mangeln-
den Transferleistungsanspruchs und/oder Wohnsitzauflagen gezwungen, dort
wohnen zu bleiben.
„Wohnraum finden“
Die Thematik, für Bewohnerinnen des Frauenhauses eine Wohnung zu finden,Seite 3 von 5
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sobald sie für ein selbständiges Wohnen bereit sind, hat sich vor dem Hinter-
grund eskalierter Wohnungsnot und Mietpreise zu einer gewaltigen Herausfor-
derung entwickelt, die sich inzwischen nicht nur auf die Bezieherinnen von So-
zialleistungen beschränkt, sondern auch Erwerbstätige betrifft. Um aber drin-
gend benötigte Frauenhausplätze wieder „frei zu machen“ ist die Vermittlung
zum Auszug bereiter Frauen in eine eigene Wohnung von enormer Bedeutung.
Diesbezüglich leistet das Projekt „Wohnraum finden“, welches seit 2017 besteht
und bis 2020 über eine Landesprojektförderung finanziert wurde, einen ent-
scheidenden Beitrag. Eine Mitarbeiterin steht konkret für das Thema zur Verfü-
gung und berät auch Ratsuchende bei der Frauenberatungsstelle, so dass in
einigen Fällen ggfs. auch Frauenhausaufenthalte vermieden werden können.
Die Frauen werden beraten und bedarfsgerecht unterstützt, sowohl bei den
organisatorischen Schritten, Vorbereitung notwendiger Unterlagen, wie Schufa-
Auskunft, Antrag WBS, aktive Wohnungssuche), als auch den inhaltlichen Fra-
gestellungen (welche Bedingungen sind wichtig, finanzielle Möglichkeiten, wel-
che Hilfe brauche ich dabei?). Da der Großteil der suchenden Frauen zur Per-
sonengruppe gehört, für die es extrem schwer ist, als Mieterinnen akzeptiert zu
werden, insbesondere bei der enormen Konkurrenz, stellt Öffentlichkeits-und
Netzwerkarbeit einen zentralen Bereich des Projektes dar. Vielfach konnten
Wohnungen nur durch spezifische Kontakte zu einzelnen Wohnungsgenossen-
schaften gefunden werden. Da die Wohnungslage sich immer weiter zuspitzt,
wird die Kooperation im Netzwerk weiter ausgebaut und intensiviert werden
müssen, damit auszugswillige Frauen nicht länger als benötigt Plätze im Frau-
enhaus „blockieren“.
Neben dem Landeszuschuss setzt der Verein Eigenmittel zur Finanzierung in
Form von Geldbußen, Spenden und den Einnahmen von Selbstzahlerinnen ein,
die ebenfalls bei der städtischen Förderung berücksichtigt werden. Die vorlie-
gende Förderung bezieht sich auf die Betreuungsleistung des Frauenhauses.
Darüber hinaus zahlt das Amt für Soziales und Wohnen für die Bezieherinnen
von Sozialleistungen einen Tagesmietsatz.
Die Förderung hat sich wie folgt entwickelt:
Frauenberatungsstelle Frauenhaus
(inkl. „Wohnraum finden“)
2023 76.826 EUR 285.530 EUR
2024 78.360 EUR 293.730 EUR
2025 80.800 EUR 320.500 EUR
Der Verein hat die geforderten Verwendungsnachweise stets fristgerecht vorge-
legt und seine formalen Pflichten zuverlässig erfüllt.Seite 4 von 5
Seite 5
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Ford.Träg.Wohlf.pfl., Ver-
einen, sonstige Träger
1.50.00.05.06.01 Ford.Träg.Wohlf.pfl.,Vereinen,
sonstige Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
401.300,00 EUR 150000506 /
73.1000
2025 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
401.300,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 18:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de