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253342 · Beschlussvorlage

Förderung des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bonn/Rhein-Sieg e.V. in den Jahren 2025 und 2026

Nummer
253342
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Brüser Berg Ortsteil· Hardtberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253342
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung des Blinden- und
Sehbehindertenvereins Bonn/Rhein-Sieg e.V. in
den Jahren 2025 und 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Bonn/Rhein-Sieg e.V. erhält im Jahr
2025 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 20.196 €. Der Zuschuss dient der
Finanzierung des Beratungs- und Unterstützungsangebotes für Menschen mit
einer Sehbehinderung.
Im Jahr 2026 beträgt die Förderung bis zu 22.441 €.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten
Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können
Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter
ist ausgeschlossen.
Begründung
Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache:
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Bonn-Rhein/Sieg e.V. (Blindenverein)
berät und unterstützt blinde und sehbehinderte Menschen in Bonn. Dafür
bekommt der Verein in den Jahren 2025 und 2026 einen Zuschuss. Der
Zuschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt, diese stehen in
Richtlinien, die der Rat der Stadt Bonn beschlossen hat. Die Richtlinien heißen:
Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Im Jahr 2025 soll der
Blindenverein höchstens 20.196 € bekommen, in 2026 höchstens 22.441 €.
Das sind die Summen, die auch im Haushalt der Stadt Bonn vorgesehen sind.Seite 1 von 4
Seite 2
Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit hat sich zuletzt in seiner
Sitzung am 17.01.2024 mit den Auswirkungen des Inkrafttretens des
Bundesteilhabegesetzes auf die Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen beschäftigt (DS-Nr.: 232278).
Das Angebot des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bonn/Rhein-Sieg e.V.
(Blindenverein) wurde aufgrund des damaligen Beschlusses im Jahr 2024
weiter finanziert.
Die Gespräche mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) als zuständigem
Träger der Eingliederungshilfe wurden im Jahr 2024 fortgesetzt. Es konnte
erreicht werden, dass 50 % der Kosten des Angebotes ab dem Jahr 2024
weiterhin im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem 9. Sozialgesetzbuch
(SGB IX) finanziert werden. Der LVR hat hierzu im Januar 2025 eine
Leistungsvereinbarung mit dem Blindenverein abgeschlossen, die rückwirkend
ab 2024 gültig ist. Der LVR erstattet der Stadt Bonn seinen Anteil an den
Kosten für das Jahr 2024. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Abrechnung
der Kosten.
Die Finanzierung der Bundesstadt Bonn erfolgt im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel und auf der Basis der „Richtlinie über die
Gewährung von freiwilligen Zuschüssen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn
zur Förderung von sozialen Maßnahmen und zur Förderung von Vereinen,
Verbänden und Organisationen im sozialen Bereich – Förderrichtlinie freiwillige
Zuschüsse Soziales“.
Die Reduzierung des Gesamtförderbetrages aufgrund der Anwendung der
Förderrichtlinie wird durch voraussichtlich nur geringe Defizite beim
Blindenverein verursachen. Details werden sich im Rahmen der
Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2024 zeigen. Die
Leistungsvereinbarung des LVR mit dem Blindenverein läuft am 31.12.2025
zunächst aus. Der LVR wird den Zeitraum nutzen, um zu prüfen, inwiefern das
Angebot seine Beratungsverpflichtung nach § 106 SGB IX unterstützt. Im
Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 konnte trotz der erfolgten
Konsolidierung noch ein Betrag berücksichtigt werden, der oberhalb der
Richtlinienförderung liegt. So können die beiden Jahre 2025 /2026 genutzt
werden, notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Der Blindenverein bietet Beratung und Unterstützung für Menschen mit einer
Sehbehinderung und deren Bezugspersonen an. Ziele der Beratung und
Unterstützung sind die Integration in die Gemeinschaft, die Stärkung des
Selbstwertgefühls, die Förderung der Selbständigkeit und die Durchsetzung
gesetzlich geregelter finanzieller Hilfen. Dabei ist die Beratung und
Unterstützung individuell ausgerichtet und orientiert sich am Bedarf des
Hilfesuchenden.
Das Angebot des Blindenvereins umfasst:
• Beratung in der Geschäftsstelle in Bonn-Beuel, dienstags von 10- 12
Uhr und donnerstags von 15-17 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
• Beratung im Nachbarschaftszentrum Brüser Berg jeden 2. Montag im
MonatSeite 2 von 4
Seite 3
• Telefonische Beratung
• Hausbesuche und Begleitung
Beratungsschwerpunkte sind:
• Hilfe beim Erledigen der Post und bei Behördenangelegenheiten
• Hilfsmittel
• Gesundheit und Pflege
• Grundlegende Alltagsbewältigung.
Hierbei ist die Unterstützung besonders hilfreich für blinde Menschen, die nicht
auf Unterstützung aus dem familiären Umfeld zurückgreifen können oder die
gerade erst erblindet sind. Durch die Beratung wird es den Menschen mit einer
Sehbehinderung ermöglicht selbstbestimmt zu leben.
Das Beratungsangebot steht Menschen aus Bonn und den umliegenden
Kommunen offen. Der Zuschuss der Bundesstadt Bonn bezieht sich auf die
Beratungsleistungen für Bonner Bürger*innen. Die Beratung für die
Bewohner*innen des Rhein-Sieg-Kreises wird von dort bezuschusst.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2025
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,
sonst.Träg.
15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,
sonst.Träg
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
20.196,00 € 150000506/73.1000 2025 0,00 €
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung 20.196,00 €Seite 3 von 4
Seite 4
jährlich
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2026
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,
sonst.Träg.
15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,
sonst.Träg
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
22.441,00 € 150000506/73.1000 2026 0,00 €
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
22.441,00 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 05:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de