253342 · Beschlussvorlage
Förderung des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bonn/Rhein-Sieg e.V. in den Jahren 2025 und 2026
Kerndaten
- Nummer
- 253342
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Brüser Berg Hauptort
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253342 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bonn/Rhein-Sieg e.V. in den Jahren 2025 und 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Blinden- und Sehbehindertenverein Bonn/Rhein-Sieg e.V. erhält im Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 20.196 €. Der Zuschuss dient der Finanzierung des Beratungs- und Unterstützungsangebotes für Menschen mit einer Sehbehinderung. Im Jahr 2026 beträgt die Förderung bis zu 22.441 €. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache: Der Blinden- und Sehbehindertenverein Bonn-Rhein/Sieg e.V. (Blindenverein) berät und unterstützt blinde und sehbehinderte Menschen in Bonn. Dafür bekommt der Verein in den Jahren 2025 und 2026 einen Zuschuss. Der Zuschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt, diese stehen in Richtlinien, die der Rat der Stadt Bonn beschlossen hat. Die Richtlinien heißen: Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Im Jahr 2025 soll der Blindenverein höchstens 20.196 € bekommen, in 2026 höchstens 22.441 €. Das sind die Summen, die auch im Haushalt der Stadt Bonn vorgesehen sind.Seite 1 von 4 Seite 2 Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 17.01.2024 mit den Auswirkungen des Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes auf die Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beschäftigt (DS-Nr.: 232278). Das Angebot des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bonn/Rhein-Sieg e.V. (Blindenverein) wurde aufgrund des damaligen Beschlusses im Jahr 2024 weiter finanziert. Die Gespräche mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) als zuständigem Träger der Eingliederungshilfe wurden im Jahr 2024 fortgesetzt. Es konnte erreicht werden, dass 50 % der Kosten des Angebotes ab dem Jahr 2024 weiterhin im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX) finanziert werden. Der LVR hat hierzu im Januar 2025 eine Leistungsvereinbarung mit dem Blindenverein abgeschlossen, die rückwirkend ab 2024 gültig ist. Der LVR erstattet der Stadt Bonn seinen Anteil an den Kosten für das Jahr 2024. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Abrechnung der Kosten. Die Finanzierung der Bundesstadt Bonn erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und auf der Basis der „Richtlinie über die Gewährung von freiwilligen Zuschüssen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn zur Förderung von sozialen Maßnahmen und zur Förderung von Vereinen, Verbänden und Organisationen im sozialen Bereich – Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales“. Die Reduzierung des Gesamtförderbetrages aufgrund der Anwendung der Förderrichtlinie wird durch voraussichtlich nur geringe Defizite beim Blindenverein verursachen. Details werden sich im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2024 zeigen. Die Leistungsvereinbarung des LVR mit dem Blindenverein läuft am 31.12.2025 zunächst aus. Der LVR wird den Zeitraum nutzen, um zu prüfen, inwiefern das Angebot seine Beratungsverpflichtung nach § 106 SGB IX unterstützt. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 konnte trotz der erfolgten Konsolidierung noch ein Betrag berücksichtigt werden, der oberhalb der Richtlinienförderung liegt. So können die beiden Jahre 2025 /2026 genutzt werden, notwendige Anpassungen vorzunehmen. Der Blindenverein bietet Beratung und Unterstützung für Menschen mit einer Sehbehinderung und deren Bezugspersonen an. Ziele der Beratung und Unterstützung sind die Integration in die Gemeinschaft, die Stärkung des Selbstwertgefühls, die Förderung der Selbständigkeit und die Durchsetzung gesetzlich geregelter finanzieller Hilfen. Dabei ist die Beratung und Unterstützung individuell ausgerichtet und orientiert sich am Bedarf des Hilfesuchenden. Das Angebot des Blindenvereins umfasst: • Beratung in der Geschäftsstelle in Bonn-Beuel, dienstags von 10- 12 Uhr und donnerstags von 15-17 Uhr sowie nach Terminvereinbarung • Beratung im Nachbarschaftszentrum Brüser Berg jeden 2. Montag im MonatSeite 2 von 4 Seite 3 • Telefonische Beratung • Hausbesuche und Begleitung Beratungsschwerpunkte sind: • Hilfe beim Erledigen der Post und bei Behördenangelegenheiten • Hilfsmittel • Gesundheit und Pflege • Grundlegende Alltagsbewältigung. Hierbei ist die Unterstützung besonders hilfreich für blinde Menschen, die nicht auf Unterstützung aus dem familiären Umfeld zurückgreifen können oder die gerade erst erblindet sind. Durch die Beratung wird es den Menschen mit einer Sehbehinderung ermöglicht selbstbestimmt zu leben. Das Beratungsangebot steht Menschen aus Bonn und den umliegenden Kommunen offen. Der Zuschuss der Bundesstadt Bonn bezieht sich auf die Beratungsleistungen für Bonner Bürger*innen. Die Beratung für die Bewohner*innen des Rhein-Sieg-Kreises wird von dort bezuschusst. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2025 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst.Träg Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 20.196,00 € 150000506/73.1000 2025 0,00 € Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung 20.196,00 €Seite 3 von 4 Seite 4 jährlich Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2026 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst.Träg Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 22.441,00 € 150000506/73.1000 2026 0,00 € Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 22.441,00 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de