253341 · Beschlussvorlage
Förderung der Beratungsstelle TuBF e.V. in den Jahren 2025/2026
Kerndaten
- Nummer
- 253341
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253341 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Beratungsstelle TuBF e.V. in den Jahren 2025/2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein TuBF e.V. (Therapie, Beratung und Coaching für Frauen) erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten zum Betrieb der Beratungsstelle eine Förderung in Höhe von maximal: 261.000 EUR im Jahr 2025 und 269.000 EUR im Jahr 2026. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung „Wir erleben, dass finanzielle, Handlungs- wie auch emotionale (Spiel)Räume enger werden. Konflikte verschärfen sich. Vertraute Antworten führen nicht mehr zu Lösungen. Alles fühlt sich existentieller an, geht mehr unter die Haut, scheint unausweichlicher.“ (TuBF e.V. Jahresrundbrief 2024) Die Anlaufstelle für psychosoziale und psychologische Beratung in der Bonner Altstadt, die seit vielen Jahren gefördert wird, bietet durch die Vielfalt der Kontaktmöglichkeiten einen niedrigschwelligen, an die verschiedenen Bedürfnisse und Möglichkeiten angepassten, Zugang für die weiter ansteigende Zahl an Ratsuchenden. Das Beratungsangebot bietet sowohl für ein großes Spektrum bezüglich derSeite 1 von 5 Seite 2 Zielgruppe, als auch hinsichtlich der nachgefragten Themen die Möglichkeit, in einer persönlichen Krisensituation bedarfsgerechte Unterstützung zu erhalten. TuBF begleitet und unterstützt Frauen und INTA+ durch psychologische Beratung in ihren vielfältigen Lebens- und Liebesentwürfen, ihren Veränderungswünschen, ihrer Selbstbestimmung in Verbundenheit mit anderen Menschen und all dies zum Teil in sehr prekären Lebenslagen. 2024 nahmen 589 Personen zwischen 14 und 80 Jahren das Beratungsangebot, je nach Präferenz in Präsenz, per Telefon oder per Video wahr. 75 Bonner Frauen und INTA+ mit geringem Einkommen, bzw. mit Transferleistungsbezug, wurden 2024 über einen längeren Zeitraum psychologisch begleitet. Beratungsanlässe in den offenen Beratungszeiten sind z.B.: • Beziehungskonflikte und Trennungen, • Armut, Verschuldung, sozialer Abstieg • Ängste, Unsicherheit und Überforderung, • problematisches Essverhalten, • seelische Krisen, • Verlust und Trauer, • Erfahrung von Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit, • alle Formen von Gewalterfahrung, • eigenes gewalttätiges Verhalten und • berufsbezogene Themen. Drei Rechtsanwältinnen bieten zweimal im Monat juristische Informationen zu familienrechtlichen Fragen an, insbesondere zu den Themen Trennung/Scheidung, Unterhaltsrecht und Sorgerecht. Nach den Einsamkeits- und Isolationserfahrungen im Kontext verschiedene Krisensituationen der letzten Jahre haben diverse Formen sozialer Ängste stark zugenommen, mit der Konsequenz erhöhter Nachfrage nach psychotherapeutischer Unterstützung, die von niedergelassenen Psychotherapeut*innen nicht mehr aufgefangen werden können. Hier leisten die Mitarbeiterinnen mit therapeutischer Ausbildung wertvolle Übergangsbegleitungen sowie, abhängig von den Kapazitäten, längerfristige Unterstützung. Im Jahr 2024 nutzten ca. 36% Ratsuchende mit einem Migrationshintergrund das Beratungsangebot. Von Seiten der TuBF kann zusätzlich zur deutschen Sprache Beratung in Englisch, Russisch, Georgisch, Spanisch und Türkisch angeboten werden. Darüber hinaus wird auch spezifisch zu Themen rund um das Leben mit Handicap beraten, diese erfolgt durch die selbst betroffene langjährige Mitarbeiterin. Für TuBF e.V. ist die Wertschätzung aller Identitäten bezogen auf Geschlecht, Gender und sexuelle Orientierung ausgesprochen wichtig und unterstützt deren vielfältige Lebensentwürfe, insbesondere die Menschen, die sich in einer binären, zweigeschlechtlichen Geschlechterordnung nicht wiederfinden. Dies spiegelt sich auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wieder, wo der Begriff INTA+ integriert wurde (intergeschlechtlich, nicht-binär, transident, a-gender). Die Folge waren vermehrte Anfragen in diesem Kontext, insgesamt ca. 13% aller Ratsuchenden waren Personen mit nicht-heteronormativen Geschlechtsidentitäten oder sexuellen Orientierungen.Seite 2 von 5 Seite 3 Insgesamt sieht sich das neunköpfige Team der TuBF-Beratungsstelle mit dem gesamten gesellschaftlichen Spektrum konfrontiert. Unabhängig von Herkunft, Bildungsstand, Handicap und Lebensentwurf finden Frauen und INTA+ in problematischen Lebenssituationen hier eine qualifizierte Anlaufstelle, die eine große Bandbreite an Beratungsoptionen bietet, von reinen Informationen, über Krisenintervention, bis hin zu therapeutischer Begleitung. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Beratungsstelle nutzt TuBF neben der Homepage, die sehr zeitnah aktualisiert wird und somit auch auf aktuelle Veranstaltungen hinweist, den TuBF-Blog, der sich regelmäßig mit aktuellen Themen befasst. 2024 hat die Beratungsstelle in Form verschiedener Veranstaltungen besonders das Thema patriarchale Gewalt in den Fokus genommen (z.B. Initiative „Gewaltschutz inklusiv“, Kampagnen zum Gewaltschutzgesetz, Veranstaltungen zum Orange Day und zum Internationalen Frauentag). Darüber hinaus vernetzt sich TuBF mit anderen (Frauen-) Beratungsstellen in diversen Arbeitskreisen (Opferschutz, Frühe Hilfen etc.). Die Förderung wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Landesmittel und anderen Einnahmen werden bei der Ermittlung der städtischen Förderung angerechnet. Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt: 2023: 260.000 Euro 2024: 272.120 Euro 2025: 261.000 Euro 2026: 269.000 Euro Die Verwendungsnachweise wurden stets termingerecht und vollständig vorgelegt. Der Verein TuBF ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2025 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg.Seite 3 von 5 Seite 4 Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 261.000,00 EUR 150000506 / 73.1000 2025 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 261.000,00 EUR Haushaltsjahr 2026 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 269.000,00 EUR 150000506 / 73.1000 2026 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 269.000,00 EURSeite 4 von 5 Seite 5 Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de