253340 · Beschlussvorlage
Förderung der Beratung für Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. in den Jahren 2025 und 2026
Kerndaten
- Nummer
- 253340
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253340 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Beratung für Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. in den Jahren 2025 und 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält in den Jahren 2025 und 2026 eine Förderung in Höhe von bis zu 19.500,00 € zur Finanzierung der Beratung von Menschen mit einer Hörbehinderung. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache: Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) bietet für taube oder schwerhörige Menschen eine besondere Beratung an. Die Beraterin ist Sozialarbeiterin und nutzt selbst auch die Gebärdensprache. Sie kann bei schwierigen Dingen helfen, wie zum Beispiel dabei, Schreiben von Ämtern zu verstehen. Einmal in der Woche kann man ohne Termin zur Beratungsstelle kommen, die Beraterin kann auch zu Terminen bei Behörden mitgehen. Für die Beratung bekommt die BG einen Zuschuss von 19.500 €. Der Zuschuss ist in jedem Jahr gleich hoch. Die Beratung von Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Behinderten-Seite 1 von 4 Seite 2 Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erfolgt in Form • einer wöchentlich stattfindenden offenen Sprechstunde und • aufsuchender und begleitender Beratung. Sie wird von einer gebärdensprachkompetenten Sozialarbeiterin durchgeführt. Nach Auskunft der Beratungsstelle leben in Deutschland derzeit ca. 83.000 taube Menschen, 140.000 hochgradig hörgeschädigte Menschen. 200.000 Menschen nutzen die Gebärdensprache zur Kommunikation. Es gibt deutschlandweit ca. 800 Gebärdensprachdolmetschende. In der Region Bonn ist es häufig schwierig für Behördentermine oder ähnliches Gebärdensprachdolmetschende zu gewinnen. Hier bietet die Beratungsstelle neben der Beratung durch den Verband zur Förderung der Hörgeschädigten eine wichtige Unterstützung. Einige Auszüge aus den Quartalsberichten der Beratungsstelle verdeutlichen, wie das Beratungsangebot genutzt wird und wie sich die Situation der Menschen mit Hörbehinderung in Bonn darstellt: „Ein häufiges Anliegen war weiterhin die Erklärung von Briefen der Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit, beispielsweise, die juristisch abgesichert formuliert wurden und dementsprechend herausfordernd für die Ratsuchenden zu lesen waren. Besonders verwirrend war für einige, ob die Schreiben reine Informationen darstellten oder ob Handlungsbedarf bestand. In diesen Fällen wurden die Berater*innen über Videotelefonie oder Videonachrichten kontaktiert und bei Bedarf ein Termin vereinbart. Messengerdienste wie Whatsapp sind unter Gehörlosen das Medium mit dem vorrangig kommuniziert wird, da unkompliziert videotelefoniert werden kann. Für Infos, die an eine größere Gruppe herangetragen werden sollen, wird von Vereinen gerne Instagram genutzt. In der Vergangenheit wurde innerhalb der Gehörlosen-Gemeinschaft der Mitglieder-Schwund bei den „klassischen“ Gehörlosen-Vereinen thematisiert. Kritisiert wurde unter anderem, dass hierbei die jüngere Generation an tauben Menschen nicht nachrücken und sich einbringen würde. Die Abnahme an Mitgliedern ist nicht zu leugnen, aber gleichzeitig bietet Social Media die Chance den Zugang zu speziellen Gruppierungen zu finden, die das eigene Interesse eher ansprechen und sich unkomplizierter zu organisieren.“ Die Beratungsstelle steht in enger Kooperation mit dem Verband zur Förderung Hörgeschädigter/Gehörlosenverein „Einigkeit“ 1931 e.V. und der Katholischen Behindertenseelsorge/Bonn-Rhein-Sieg. In den Jahren 2025/2026 plant die BG gemeinsam mit den übrigen Akteuren in der „Szene der tauben Menschen“ Angebote zu koordinieren und aufeinander abzustimmen. Ein besonderes Anliegen ist die Organisation von barrierefreien Kulturangeboten und Veranstaltungen. Die Erfahrung mit der ersten Bonner Inklusionskonferenz am 09.05.2025 hat gezeigt, wie gut die Teilhabe von Menschen mit Hörbehinderung ist, wenn Veranstaltungen durch mehrereSeite 2 von 4 Seite 3 Gebärdensprachdolmetschende begleitet werden können. Kommunikation unter den Konferenzteilnehmenden kann so unkompliziert und spontan angeboten werden. Die Finanzierung der Beratung erfolgt • mit einem jährlichen Pauschalbetrag von 3.000 € für die wöchentliche offene Sprechstunde und Koordinationsaufwand sowie • mit einem Stundensatz analog TVöD E9 b (für 2025 bis zu 53,78 €) für die aufsuchende und begleitende Beratung. Dieser wird spitz abgerechnet. Im Jahr 2022 umfasste die Förderung 17.443,38 €, 2023 wurden 15.932,64 € gezahlt. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2025 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst. Träger 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst. Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 19.500,00 € 150000506/73.1000 2025 0,00 € Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 19.500,00 € Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2026 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 3 von 4 Seite 4 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst. Träger 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst. Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 19.500,00 € 150000506/73.1000 2026 0,00 € Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 19.500,00 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de