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253340 · Beschlussvorlage

Förderung der Beratung für Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. in den Jahren 2025 und 2026

Nummer
253340
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253340
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Beratung für Menschen mit einer
Hörbehinderung durch die Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V. in den Jahren 2025 und
2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält in den Jahren 2025 und
2026 eine Förderung in Höhe von bis zu 19.500,00 € zur Finanzierung der
Beratung von Menschen mit einer Hörbehinderung.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten
Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können
Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter
ist ausgeschlossen.
Begründung
Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache:
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) bietet für taube oder
schwerhörige Menschen eine besondere Beratung an. Die Beraterin ist
Sozialarbeiterin und nutzt selbst auch die Gebärdensprache. Sie kann bei
schwierigen Dingen helfen, wie zum Beispiel dabei, Schreiben von Ämtern zu
verstehen. Einmal in der Woche kann man ohne Termin zur Beratungsstelle
kommen, die Beraterin kann auch zu Terminen bei Behörden mitgehen. Für die
Beratung bekommt die BG einen Zuschuss von 19.500 €. Der Zuschuss ist in
jedem Jahr gleich hoch.
Die Beratung von Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Behinderten-Seite 1 von 4
Seite 2
Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erfolgt in Form
• einer wöchentlich stattfindenden offenen Sprechstunde und
• aufsuchender und begleitender Beratung.
Sie wird von einer gebärdensprachkompetenten Sozialarbeiterin durchgeführt.
Nach Auskunft der Beratungsstelle leben in Deutschland derzeit ca. 83.000
taube Menschen, 140.000 hochgradig hörgeschädigte Menschen. 200.000
Menschen nutzen die Gebärdensprache zur Kommunikation. Es gibt
deutschlandweit ca. 800 Gebärdensprachdolmetschende.
In der Region Bonn ist es häufig schwierig für Behördentermine oder ähnliches
Gebärdensprachdolmetschende zu gewinnen. Hier bietet die Beratungsstelle
neben der Beratung durch den Verband zur Förderung der Hörgeschädigten
eine wichtige Unterstützung.
Einige Auszüge aus den Quartalsberichten der Beratungsstelle verdeutlichen,
wie das Beratungsangebot genutzt wird und wie sich die Situation der
Menschen mit Hörbehinderung in Bonn darstellt:
„Ein häufiges Anliegen war weiterhin die Erklärung von Briefen der
Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit, beispielsweise, die juristisch
abgesichert formuliert wurden und dementsprechend herausfordernd für die
Ratsuchenden zu lesen waren. Besonders verwirrend war für einige, ob die
Schreiben reine Informationen darstellten oder ob Handlungsbedarf bestand. In
diesen Fällen wurden die Berater*innen über Videotelefonie oder
Videonachrichten kontaktiert und bei Bedarf ein Termin vereinbart.
Messengerdienste wie Whatsapp sind unter Gehörlosen das Medium mit dem
vorrangig kommuniziert wird, da unkompliziert videotelefoniert werden kann.
Für Infos, die an eine größere Gruppe herangetragen werden sollen, wird von
Vereinen gerne Instagram genutzt.
In der Vergangenheit wurde innerhalb der Gehörlosen-Gemeinschaft der
Mitglieder-Schwund bei den „klassischen“ Gehörlosen-Vereinen thematisiert.
Kritisiert wurde unter anderem, dass hierbei die jüngere Generation an tauben
Menschen nicht nachrücken und sich einbringen würde. Die Abnahme an
Mitgliedern ist nicht zu leugnen, aber gleichzeitig bietet Social Media die
Chance den Zugang zu speziellen Gruppierungen zu finden, die das eigene
Interesse eher ansprechen und sich unkomplizierter zu organisieren.“
Die Beratungsstelle steht in enger Kooperation mit dem Verband zur Förderung
Hörgeschädigter/Gehörlosenverein „Einigkeit“ 1931 e.V. und der Katholischen
Behindertenseelsorge/Bonn-Rhein-Sieg.
In den Jahren 2025/2026 plant die BG gemeinsam mit den übrigen Akteuren in
der „Szene der tauben Menschen“ Angebote zu koordinieren und aufeinander
abzustimmen. Ein besonderes Anliegen ist die Organisation von barrierefreien
Kulturangeboten und Veranstaltungen. Die Erfahrung mit der ersten Bonner
Inklusionskonferenz am 09.05.2025 hat gezeigt, wie gut die Teilhabe von
Menschen mit Hörbehinderung ist, wenn Veranstaltungen durch mehrereSeite 2 von 4
Seite 3
Gebärdensprachdolmetschende begleitet werden können. Kommunikation
unter den Konferenzteilnehmenden kann so unkompliziert und spontan
angeboten werden.
Die Finanzierung der Beratung erfolgt
• mit einem jährlichen Pauschalbetrag von 3.000 € für die wöchentliche
offene Sprechstunde und Koordinationsaufwand sowie
• mit einem Stundensatz analog TVöD E9 b (für 2025 bis zu 53,78 €) für
die aufsuchende und begleitende Beratung. Dieser wird spitz abgerechnet.
Im Jahr 2022 umfasste die Förderung 17.443,38 €, 2023 wurden 15.932,64 €
gezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2025
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,
sonst. Träger
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,
sonst. Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
19.500,00 € 150000506/73.1000 2025 0,00 €
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
19.500,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2026
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 3 von 4
Seite 4
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,
sonst. Träger
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,
sonst. Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
19.500,00 € 150000506/73.1000 2026 0,00 €
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
19.500,00 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de