253338 · Beschlussvorlage
Sonderfonds „Kontrazeptiva“ im Jahr 2025/2026
Kerndaten
- Nummer
- 253338
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253338 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Sonderfonds „Kontrazeptiva“ im Jahr 2025/2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Den Trägern AWO Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V., Diakonisches Werk Bonn und Region gGmbH, Diakonisches Werk An Sieg und Rhein, donum vitae e.V. und pro familia e.V. werden für ihre Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Mittel aus dem Sonderfonds „Kontrazeptiva“ insgesamt Mittel in Höhe von 21.224 € im Jahr 2025 und 21.224 € im Jahr 2026 zur Verfügung gestellt. Die Förderung wurde im Rahmen der Haushaltsplanungen fortgeschrieben. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung „Somit konnten wir mit dazu beitragen, dass einkommensschwache Frauen Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln erhielten und ungewollte Schwangerschaften verhindert werden konnten.“ (donum vitae Schwangerschaftsberatungsstelle) Aus dem Sonderfonds „Kontrazeptiva“ erhalten die Bonner Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung seit vielen Jahren Mittel, die an entsprechende Hilfesuchende zur Kostendeckung von VerhütungsmittelnSeite 1 von 4 Seite 2 weitergegeben werden. Mit diesen Mitteln, die bislang auf Grundlage eines Ratsbeschlusses gezahlt wurden, kann den Betroffenen die für eine individuelle Familienplanung notwendige finanzielle Unterstützung angeboten werden, wenn deren aktuelle Situation keinen Spielraum für die Beschaffung bietet. Vorrangige Ansprüche auf gesetzliche Hilfen (Krankenkasse, Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylBLG) werden hierbei im Einzelfall geprüft und berücksichtigt. Mithilfe dieser Zuwendung kann finanziell benachteiligten Menschen die bewusste Entscheidung für eine Schwangerschaft erheblich erleichtert werden, gleichzeitig werden ggfs. hohe Folgekosten vermieden. Von entscheidender Bedeutung ist die Vermeidung der immensen psychosozialen Belastungssituation, in die Frauen bei ungewollter Schwangerschaft geraten, insbesondere wenn eine ohnehin schwierige finanzielle Situation vorliegt. Die Träger erstellen jährlich einen anonymisierten Nachweis über das gewählte Verhütungsmittel und die Situation der Nachfragenden. Hierdurch ist sichergestellt, dass der jeweilige Träger nur Mittel erhält, die von ihm auch tatsächlich weitergereicht wurden. Die Förderung der letzten Jahre hat sich wie folgt entwickelt: 2023: 20.000 € 2024: 20.800 € 2025: 21.224 € 2026: 21.224 € Das Diakonische Werk An Sieg und Rhein hat bei der Bundesstadt Bonn ab 2025 die Beteiligung an der Verteilung der Sondermittel analog zu den Beratungsstellen der weiteren Träger beim Amt für Soziales und Wohnen beantragt. Der Träger, welcher ebenfalls dem Arbeitskreis der Bonner Schwangerschaftsberatungsstellen angehört, musste seine Klientinnen bislang immer an kooperierende Schwangerschaftsberatungsstellen anderer Träger verweisen. Der oben beschriebene niederschwellige Zugang war daher für diese Zielgruppe im rechtsrheinischen Bereich bislang nicht gegeben. Diesem Zugangsproblem soll mit der Aufnahme der Antragstellerin in den Kreis der verteilenden Träger Abhilfe geschaffen werden. Die Träger sind aufgrund ihrer Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen. Sie haben sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden von allen Trägern bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig, um die Unterstützung für die betreffende Zielgruppe in Bonn durch die Einrichtung aufrecht zu erhalten.Seite 2 von 4 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2025 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 21.224,00 EUR 150000506/ 73.1000 2025 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 21.224,00 EUR Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2026 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 21.224,00 EUR 150000506/ 73.1000 2026 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EURSeite 3 von 4 Seite 4 Haushaltsbelastung jährlich 21.224,00 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de