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253338 · Beschlussvorlage

Sonderfonds „Kontrazeptiva“ im Jahr 2025/2026

Nummer
253338
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253338
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Sonderfonds „Kontrazeptiva“ im Jahr 2025/2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Den Trägern AWO Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg e.V., Diakonisches Werk
Bonn und Region gGmbH, Diakonisches Werk An Sieg und Rhein, donum vitae
e.V. und pro familia e.V. werden für ihre Beratungsstellen für
Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung Mittel aus dem Sonderfonds
„Kontrazeptiva“ insgesamt Mittel in Höhe von
21.224 € im Jahr 2025 und
21.224 € im Jahr 2026
zur Verfügung gestellt.
Die Förderung wurde im Rahmen der Haushaltsplanungen fortgeschrieben.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten
Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können
Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter
ist ausgeschlossen.
Begründung
„Somit konnten wir mit dazu beitragen, dass einkommensschwache
Frauen
Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln erhielten und ungewollte
Schwangerschaften verhindert werden konnten.“
(donum vitae Schwangerschaftsberatungsstelle)
Aus dem Sonderfonds „Kontrazeptiva“ erhalten die Bonner Beratungsstellen für
Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung seit vielen Jahren Mittel, die
an entsprechende Hilfesuchende zur Kostendeckung von VerhütungsmittelnSeite 1 von 4
Seite 2
weitergegeben werden. Mit diesen Mitteln, die bislang auf Grundlage eines
Ratsbeschlusses gezahlt wurden, kann den Betroffenen die für eine individuelle
Familienplanung notwendige finanzielle Unterstützung angeboten werden,
wenn deren aktuelle Situation keinen Spielraum für die Beschaffung bietet.
Vorrangige Ansprüche auf gesetzliche Hilfen (Krankenkasse, Leistungen nach
SGB II, SGB XII oder AsylBLG) werden hierbei im Einzelfall geprüft und
berücksichtigt.
Mithilfe dieser Zuwendung kann finanziell benachteiligten Menschen die
bewusste Entscheidung für eine Schwangerschaft erheblich erleichtert werden,
gleichzeitig werden ggfs. hohe Folgekosten vermieden. Von entscheidender
Bedeutung ist die Vermeidung der immensen psychosozialen
Belastungssituation, in die Frauen bei ungewollter Schwangerschaft geraten,
insbesondere wenn eine ohnehin schwierige finanzielle Situation vorliegt.
Die Träger erstellen jährlich einen anonymisierten Nachweis über das gewählte
Verhütungsmittel und die Situation der Nachfragenden. Hierdurch ist
sichergestellt, dass der jeweilige Träger nur Mittel erhält, die von ihm auch
tatsächlich weitergereicht wurden.
Die Förderung der letzten Jahre hat sich wie folgt entwickelt:
2023: 20.000 € 2024: 20.800 €
2025: 21.224 € 2026: 21.224 €
Das Diakonische Werk An Sieg und Rhein hat bei der Bundesstadt Bonn ab
2025 die Beteiligung an der Verteilung der Sondermittel analog zu den
Beratungsstellen der weiteren Träger beim Amt für Soziales und Wohnen
beantragt. Der Träger, welcher ebenfalls dem Arbeitskreis der Bonner
Schwangerschaftsberatungsstellen angehört, musste seine Klientinnen bislang
immer an kooperierende Schwangerschaftsberatungsstellen anderer Träger
verweisen. Der oben beschriebene niederschwellige Zugang war daher für
diese Zielgruppe im rechtsrheinischen Bereich bislang nicht gegeben. Diesem
Zugangsproblem soll mit der Aufnahme der Antragstellerin in den Kreis der
verteilenden Träger Abhilfe geschaffen werden.
Die Träger sind aufgrund ihrer Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die
geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen. Sie haben
sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der
Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines
Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden von allen Trägern
bislang stets ordnungsgemäß erfüllt.
Die Zuschussgewährung ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig,
um die Unterstützung für die betreffende Zielgruppe in Bonn durch die
Einrichtung aufrecht zu erhalten.Seite 2 von 4
Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2025
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
21.224,00
EUR
150000506/
73.1000
2025 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00
EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
21.224,00
EUR
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2026
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
21.224,00
EUR
150000506/
73.1000
2026 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00
EURSeite 3 von 4
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Haushaltsbelastung
jährlich
21.224,00
EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de