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253336 · Beschlussvorlage

Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich des Amtes für Soziales und Wohnen und Förderung der Maßnahmen für Menschen mit psychischer Behinderung bei Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH, Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. und Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V. in den Jahren 2025 und 2026

Nummer
253336
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonner Talweg Straße· Südstadt, Bonn
  • Moltkeplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Eifelstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Rheindorfer Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253336
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich des Amtes
für Soziales und Wohnen und Förderung der
Maßnahmen für Menschen mit psychischer
Behinderung bei Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-
Sieg gGmbH, Caritasverband für die Stadt Bonn
e.V. und Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-
Sieg e.V. in den Jahren 2025 und 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Begründung der Eilbedürftigkeit:
Die Vorlage ist trotz Ablauf der Vorlagenfrist auf die Tagesordnung des ASMG
am 09.07.2025 zu nehmen, da es sich um einen Grundsatzbeschluss handelt,
der Auswirkungen auf alle Beschlussvorlagen des Amtes 50 in der Produkt-
gruppe 1.05.06 Förderung der Wohlfahrtspflege hat. Im Rahmen der Haus-
haltsberatungen war Amt 50 zur Haushaltskonsolidierung aufgefordert. Ein fes-
ter Betrag wurde als Zielwert definiert. Es wurden entsprechende Konsolidie-
rungsvorschläge von der Verwaltung erarbeitet, mit den betroffenen Träger
besprochen und dem ASMG am 20.05.2025 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Für 3 Konsolidierungsvorschläge wurde in der Sitzung am 20.05.2025 kein Be-
schluss gefasst. Die Verwaltung wurde um erneute Prüfung gebeten. Die Dring-
lichkeit der Vorlage im ASMG am 09.07.2025 ergibt sich aus zweierlei Grün-
den.
Gegenwärtig ist unklar, wann die nächste Sitzung des ASMG stattfindet, welche
die erste Sitzung nach der Kommunalwahl ist. Es ist nicht auszuschließen, dass
die erste Sitzung erst im Jahr 2026 stattfinden wird. Da der Beschluss sich
auch auf das Haushaltsjahr 2025 bezieht, ist ein Beschluss noch im laufenden
Haushaltsjahr 2025 erforderlich.
Sollte der ASMG den Vorschlägen der Verwaltung nicht folgen, dann bleibt der
Zielwert zur Haushaltskonsolidierung für Amt 50 weiterhin bestehen. Die Ver-
waltung muss dann die verfügbaren Budgets bei anderen Förderprojekten kür-
zen. Diese Budgets sind aber dann bereits durch entsprechende Einzelbe-
schlüsse des ASMG und dann nachlaufend durch Förderbescheide gebunden.
Eine Kürzung wäre dann nicht mehr möglich. Alternativ müssten alle Förder-
maßnahmen des Amtes 50 pauschal zunächst befristet reduziert werden, um
dann nachlaufend die Konsolidierungsvorgaben bei allen Trägern umsetzen zuSeite 1 von 11
Seite 2
können. Dies entspricht aber eindeutig nicht der Absicht der Verwaltung und
wäre auch nicht im Sinne der Bonner Wohlfahrtsverbände und Träger.
Beschlussvorschlag
1. Die Vorschläge des Amtes für Soziales und Wohnen zur
Haushaltskonsolidierung bei den Trägern Gemeindepsychiatrie
Bonn/Rhein-Sieg gGmbH, Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. und
Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V. müssen mangels
weiterer Konsolidierungsmöglichkeiten im Segment der
Daseinsvorsorge umgesetzt werden.
2. Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH erhält im Jahr 2025 eine
Förderung in Höhe von bis zu 3.163.647 €.
Die Förderung dient der Finanzierung folgender niederschwelliger
Angebote für Menschen mit einer psychischen Behinderung:
• Krisen-Prävention und Krisen-Intervention
• Niederschwelliger Zugang zur Teilhabe am Arbeitsmarkt
• Antistigma-, Inklusions- und Netzwerkarbeit.
Im Jahr 2026 beträgt die Förderung bis zu 3.300.107 €.
3. Der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. erhält zur Finanzierung des
Caritas-Tageszentrums – CaTz im Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe
von bis zu 190.950 €. Im Jahr 2026 beträgt der Zuschuss bis zu
195.770 €.
Die Förderung für diese beiden Träger erfolgt gemäß der Förderrichtlinie
freiwillige Zuschüsse Soziales. Im Zeitraum 2025/2026 wird ein
zusätzlicher Betrag zur Verfügung gestellt (in den
Gesamtförderbeträgen enthalten), um eine reibungslose Umstellung der
Angebote zu ermöglichen. Die Gesamtfördersumme entspricht den zur
Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
4. Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V. erhält in den Jahren
2025 und 2026 eine Förderung in Höhe von 50.000 €. Die Förderung
dient der Mitfinanzierung der Schulprojekte. Es wird darüber hinaus
geprüft, ob im Rahmen der Haushaltsmittel eine erhöhte Förderung
möglich ist. Bei dieser Prüfung wird die Förderrichtlinie freiwillige
Zuschüsse Soziales beachtet.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026
geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche
Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine
Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen.
Begründung
Zusammenfassung:Seite 2 von 11
Seite 3
1.) Die Bundesstadt Bonn muss in den Jahren 2025 und 2026 sparen. Dafür
musste das Amt für Soziales und Wohnen Vorschläge machen. Dadurch
bekommen einige Vereine leider einen niedrigeren Zuschuss.
2.) Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbh (GP) hat viele verschiedene
Hilfsangebote für Menschen, die eine psychische Behinderung haben. Vor
einigen Jahren hat sich das Gesetz über diese Angebote verändert. Deswegen
können sie nicht mehr nach diesem Gesetz finanziert werden. Jetzt möchte die
Stadt Bonn GP einen Zuschuss zahlen, damit die Menschen mit psychischer
Behinderung weiter alle Hilfen erhalten können. Der Zuschuss wird unter
bestimmten Voraussetzungen gezahlt, diese stehen in Richtlinien, die der Rat
der Stadt Bonn beschlossen hat. Die Richtlinien heißen: Förderrichtlinie
freiwillige Zuschüsse Soziales. Im Jahr 2025 soll GP höchstens 3.163.647 €
bekommen, in 2026 höchstens 3.300.107 €. Das sind die Summen, die auch im
Haushalt der Stadt Bonn vorgesehen sind.
3.) Das Caritas-Tageszentrum – CaTz ist ein Hilfsangebot für Menschen, die
eine psychische Behinderung haben, es ist so ähnlich wie ein Café, in dem
man sich treffen kann. Es gibt dort auch Kurse und Beratung. Vor einigen
Jahren hat sich das Gesetz über diese Angebote verändert. Deswegen kann
das CaTz nicht mehr nach diesem Gesetz finanziert werden. Jetzt möchte die
Stadt Bonn dem Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. (CV) einen Zuschuss
zahlen, damit die Menschen mit psychischer Behinderung weiter in das CaTz
kommen können. Der Zuschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen
gezahlt, diese stehen in Richtlinien, die der Rat der Stadt Bonn beschlossen
hat. Die Richtlinien heißen: Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Im
Jahr 2025 soll der CV höchstens 190.950 € bekommen, in 2026 höchstens
195.770 €. Das sind die Summen, die auch im Haushalt der Stadt Bonn
vorgesehen sind.
4.) Der Verein „Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V.“ soll einen
Zuschuss von der Stadt Bonn bekommen.
Es sollen Veranstaltungen an Schulen in Bonn bezahlt werden. Schülerinnen
und Schüler erhalten dadurch Informationen über psychische Behinderung.
Und wie man damit umgehen kann. Es gibt verschiedene Veranstaltungen für
Schülerinnen und Schüler passend zu ihrem Alter. Es gibt auch Beratung. Die
soll helfen während Schülerinnen und Schüler auf einen Termin bei einer
Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten warten müssen.
In den Jahren 2025 und 2026 soll der Verein 50.000 € bekommen. Wenn es
später möglich ist, kann der Verein vielleicht mehr Geld bekommen, das muss
noch geschaut werden.
Zu 1.) Haushaltskonsolidierung
Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit hat die
Konsolidierungsvorschläge in seiner Sitzung am 20.05.2025 beraten (DS-Nr.:
253029). Er ist den Vorschlägen des Amtes 50 für Gemeindepsychiatrie
Bonn/Rhein-Sieg gGmbH, Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. und Hilfe für
psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V. zunächst nicht gefolgt. Der AusschussSeite 3 von 11
Seite 4
bat für die nächste Sitzung des ASMG um weitergehende schriftliche
Erläuterungen zu den Angeboten und möglichen anderen
Konsolidierungsmöglichkeiten.
Aufgrund des Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes (siehe auch DS-Nr.:
232278) ist der Landschaftsverband Rheinland für die Leistungen der
Eingliederungshilfe zuständig. Ein Teil der bisher von der Bundesstadt Bonn
finanzierten Leistungen werden durch den LVR übernommen. Die
verbleibenden Leistungen werden durch die Bundesstadt Bonn im Rahmen der
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und auf der Basis der „Richtlinie über
die Gewährung von freiwilligen Zuschüssen auf dem Gebiet der Bundesstadt
Bonn zur Förderung von sozialen Maßnahmen und zur Förderung von
Vereinen, Verbänden und Organisationen im sozialen Bereich – Förderrichtlinie
freiwillige Zuschüsse Soziales“ finanziert. Dies führt zu einer Reduzierung des
Gesamtförderbetrages.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 wurde im Bereich der bisherigen
Maßnahmen der Eingliederungshilfe ein Konsolidierungsbetrag von 500.000 €
umgesetzt. Dennoch ist für alle betroffenen Leistungsanbieter eine Förderung
oberhalb der Richtlinienförderung möglich. So können die beiden Jahre genutzt
werden nötigenfalls Ausstiegsszenarien zu entwickeln.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung war das Amt für Soziales und
Wohnen aufgefordert, bei Maßnahmen mit den Bindungsgraden 5-7 7 %
gegenüber der ursprünglichen Mittelanmeldung einzusparen. Das Amt für
Soziales und Wohnen hat sich entschieden, hier nicht linear 7 % bei allen
Maßnahmen zu kürzen, sondern diesen Konsolidierungsbeitrag durch
Reduzierungen bei einzelnen Maßnahmen zu erbringen.
Unter anderem betrifft dies die Schulprojekte von HfpK. Die Mittel sind im
Haushalt mit dem Bindungsgrad 6 (Leistungen aufgrund politischer Beschlüsse)
gekennzeichnet.
Das Amt für Soziales und Wohnen konnte dem Konsolidierungsauftrag durch
diese Entscheidungen gerecht werden. Aufgrund des Beschlusses des
Ausschusses für Soziales, Migration und Wohnen vom 20.05.2025 wurden die
Vorschläge durch die Verwaltung erneut geprüft. Insbesondere wurde erneut
überlegt, inwiefern andere Kostenträger zumindest Teile der Maßnahmen
übernehmen könnten. Hier wurden keine kurzfristigen Lösungsmöglichkeiten
gesehen. Auch eine Verschiebung von Haushaltsmitteln, die derzeit noch für
andere Aufgaben vorgesehen sind, kommt nicht in Betracht, da dies zu
weiteren Kürzungen bei anderen wichtigen Angeboten oder zur Streichung
anderer Angebote im Segment der Daseinsvorsorge führen würde. Im Ergebnis
ist festzuhalten, dass ein Verzicht auf die vorgeschlagenen
Konsolidierungsbeiträge nur möglich wäre, wenn zusätzliche Haushaltsmittel
zur Verfügung gestellt werden könnten.
Mit den Leistungsanbietern haben Gespräche stattgefunden. Sie sind vom
gemeinsamen Bemühen von Verwaltung und Trägern geprägt, unter den
veränderten Rahmenbedingungen ein angemessenes Angebot zur Teilhabe für
die Menschen mit Behinderung in Bonn zu erhalten.
Zu 2.) Förderung von Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH (GP)Seite 4 von 11
Seite 5
Das Jahr 2024 wurde genutzt, um weitere Gespräche mit dem
Landschaftsverband Rheinland (LVR) als nunmehr zuständigem Träger der
Eingliederungshilfe zu führen.
Leider ist es nicht gelungen, die Leistungen der GP in die Kostenträgerschaft
des LVR zu überführen. Dies hat seine Ursache darin, dass sämtliche
Leistungen von GP sehr niederschwellig ansetzen. Um die Leistungen in
Anspruch zu nehmen, muss seitens der Klient*innen nur die (teilweise zu
Beginn auch noch sehr geringe) Bereitschaft bestehen das Angebot
wahrzunehmen. Antragsverfahren und Bedarfsermittlungsverfahren finden
entweder gar nicht statt (zum Beispiel im Bereich der offenen Beratung) oder
sind möglichst niederschwellig gestaltet (zum Beispiel bei der Nutzung der
niederschwelligen Werkstatt). Dadurch wird dem Grundsatz Rechnung
getragen, dass Angebote zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung
zugänglich, bedarfsgerecht und personenzentriert ausgerichtet sein müssen.
Die Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX können diesem Anspruch
aufgrund des erforderlichen Antrags und des hochschwelligen
Bedarfsermittlungsinstruments in Nordrhein-Westfalen insbesondere für
Menschen mit einer psychischen Behinderung nicht genügen.
Die Leistungen von GP entsprechen den bisherigen Leistungen im Rahmen der
Eingliederungshilfe. Darüber hinaus werden die freiwilligen Leistungen wie das
Krisentelefon weiterhin finanziert.
Im Detail handelt es sich um folgende Leistungen:
Krisen-Prävention und Krisen-Intervention
• Krisentelefon
anonymes Beratungstelefon in Zeiten fehlender persönlicher Beratungs- und
Kontaktmöglichkeiten, Erreichbarkeit montags bis freitags von 19- 22 Uhr,
samstags, sonn- und feiertags von 18 – 23 Uhr
• Aufsuchender Dienst
Aufsuchen von psychisch erkrankten oder psychisch auffälligen Personen in
ihrem Umfeld, stabile Lebenssituation gewährleisten, Vermittlung in adäquate
auch nicht-psychiatrische Angebote, Auffälligkeiten bewerten, rudimentäres
Clearing anbieten, Dauer maximal 12 Monate pro Klient*in
• Kontakt- und Beratungsstellen
Standorte Bonner Talweg 33 und Moltkeplatz 2; niederschwelliges
Kontaktangebot, tagesstrukturierende Anteile, offene Angebote zu
Freizeit/Alltag/Kunst/Kultur, themenzentrierte Gruppenangebote,
Selbsthilfetreffen, Café-ähnliche Atmosphäre, Anlaufstelle auch für alle
Bonner*innen im Sozialraum
• Offene Beratung
Offenes Beratungsangebot in den Kontakt- und Beratungsstellen (MoltkeplatzSeite 5 von 11
Seite 6
und Bonner Talweg), sowie an den Standorten Eifelstraße, Rheindorfer Str.,
LVR- Klinik und in geringem Umfang aufsuchend, Beratung ohne Anmeldung
oder mit Termin, lösungsorientierte Kurzberatung zur Bewältigung akuter
Problemlagen
• Clearing Allgemeinpsychiatrie
Assistenz-/ Clearing mit dem Ziel die Bedarfslagen zu konkretisieren und bei
Bedarf in adäquate Angebote zu vermitteln, Wohnraum wird angeboten,
Verweildauer pro Klient*in maximal 12 Monate
• Wohnungswirtschaft
Verwaltung und Betreuung der seitens GP zur Verfügung gestellten
Wohnungen, teilweise Unterstützung der Mieter*innen bei der Wohnungssuche.
Niederschwelliger Zugang zur Teilhabe am Arbeitsmarkt
Arbeitsangebot mit dem Ziel Grundarbeitsfähigkeiten zu erlernen und zu
erproben, Vermittlung in adäquate, möglichst sozialversicherungspflichtige
Arbeitsmöglichkeiten, Begleitung durch den Fachdienst Arbeit als „sozialem
Dienst“ zu allen Themen der beruflichen Rehabilitation
Spontanarbeitsangebot ohne besondere Voraussetzungen pro Klient*in für
maximal 6 Monate, danach Arbeitstraining mit individueller Zielvereinbarung für
maximal 24 Monate
Antistigma-, Inklusions- und Netzwerkarbeit, Projektkoordination
Gemeindepsychiatrische Grundlagenarbeit, insbesondere Sicherstellung des
Sozialraummanagements, Unterstützung von Netzwerken (z.B. Arbeitskreis
Teilhabe-mit-Wirkung, JUPS, bonn-rhein-sieg-fairbindet, AG Reha und Arbeit)
Projektarbeit, Antistigma-Arbeit, Unterstützung von Selbsthilfeorganisationen
Psychiatrieerfahrener und Angehöriger
Vergleichbare Leistungen werden in diesem Umfang in Bonn von keinem
anderen Leistungsanbieter zur Verfügung gestellt.
Kontakt- und Beratungsstellen (auch Sozialpsychiatrische Zentren genannt)
werden auch durch den Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. angeboten.
Sämtliche Angebote sind derzeit voll ausgelastet und bieten einen wichtigen
Zugang zu adäquaten Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit psychischer
Behinderung.
Der folgenden Tabelle können die Unterschiedsbeträge zwischen den
verfügbaren Haushaltsmitteln und dem derzeit vorliegenden Antrag von GP
entnommen werden.
Jahr Haushaltsmittel Antrag GP Differenz
2025 3.163.647 € 3.221.439 € 57.792
€Seite 6 von 11
Seite 7
2026 3.300.107 € 3.362.100 € 61.993
€
Die Verwaltung wird die Gespräche mit GP zu Details der Finanzierung
fortsetzen.
In diesem Rahmen wird unter anderem zu klären sein, ob zukünftig alle
Leistungen aufrechterhalten werden können oder vor dem Hintergrund der
reduzierten Finanzierungsmöglichkeiten Angebote qualitativ verändert oder
eingestellt werden müssen. Welche Angebote im einzelnen hiervon betroffen
sind, steht noch nicht fest:
Zu 3.) Förderung des Tageszentrums des Caritasverbandes für die Stadt Bonn
e.V. (CaTz)
Von den beiden bisherigen Leistungen des CV konnte das interne
Arbeitstraining in die Kostenträgerschaft des LVR überführt werden, eine
Leistungsvereinbarung zwischen dem LVR und dem CV wurde abgeschlossen.
Das CaTz ist eine Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit einer
psychischen Behinderung, auch Sozialpsychiatrisches Zentrum genannt. In
Bonn betreibt neben dem Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. (CV) auch
Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH Kontakt- und Beratungsstellen.
Mit beiden Leistungsanbietern wurde vereinbart, dass in Bonn in jedem
Stadtteil Kontakt- und Beratungsangebote vorgehalten werden.
Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH deckt in diesem Rahmen die
Bonner Innenstadt und Bad Godesberg ab. Der CV konzentriert seine
Angebote insbesondere auf die Stadtbezirke Beuel und Duisdorf. Die Kontakt-
und Beratungsstellen stellen einen sehr niederschwelligen Erstzugang zu
Leistungen für Menschen mit einer psychischen Behinderung dar.
Das Ziel des CaTz beschreibt der CV in seinem Konzept wie folgt:
Besucher*innen bietet es einen Ort der Kontaktgestaltung und Gemeinschaft,
an dem sie Unterstützung erhalten, eine Tagesstruktur finden und dauerhafte
Kontakte knüpfen können.
Die Angebote des CaTz umfassen
• den Offenen Treff als eine niedrigschwellige Anlaufstelle, an dem
lebenspraktische alltagsnahe Hilfen, Begegnung, Beziehungen in einem
wertschätzenden Milieu geboten werden,
• ein Informations- und Beratungsangebot
o innerhalb der Öffnungszeiten des Offenen Treffs,
o außerhalb der Öffnungszeiten der Offenen Treffs einmal
wöchentlich als offene Sprechstunde sowie nach Vereinbarung,
• Gruppenaktivitäten mit verschiedenen regelmäßigen Angeboten sowie
Angeboten zur Vorbereitung von Festen, Feierlichkeiten und Ferien-
Freizeiten.Seite 7 von 11
Seite 8
Das offene Angebot umfasst insgesamt 30 Stunden wöchentlich, es wird
gemeinsam mit den Besucher*innen entwickelt.
Dabei steht das CaTz zwar schwerpunktmäßig Menschen mit einer
psychischen Behinderung zur Verfügung, das Angebot ist jedoch offen für
Angehörige oder Interessierte aus dem Sozialraum, so entsteht ein sehr
niederschwelliges Angebot der Teilhabe mit Café-Charakter.
Der folgenden Tabelle können die Unterschiedsbeträge zwischen den
verfügbaren Haushaltsmitteln und dem derzeit vorliegenden Antrag des CV
entnommen werden.
Jahr Haushaltsmittel Antrag CV Differenz
2025 190.950 € 198.413 € 7.463
€
2026 195.770 € 199.254 € 3.484
€
Die Verwaltung wird mit dem CV Gespräche zu Details der Finanzierung
aufnehmen.
In diesem Rahmen wird unter anderem zu klären sein, ob zukünftig alle
Leistungen des CaTz aufrechterhalten werden können oder ob einige vor dem
Hintergrund der reduzierten Finanzierungsmöglichkeiten qualitativ verändert
oder eingestellt werden müssen.
Zu 4.) Förderung der Schulprojekte des Vereins Hilfe für psychisch Kranke
Bonn/ Rhein-Sieg e.V. (HfpK)
HfpK bietet seit 2002 das Schulprojekt „Seele trifft auf Schule“ an Schulen in
der Region Bonn/Rhein-Sieg an. Im Jahr 2021 kamen jeweils nach einer
Modellphase die Angebote „SEELENschlau“ und „SEELENstark“ hinzu. 2024
wurden die drei Projekte unter dem Dach „SEELENschule“ gebündelt.
HfpK beSchreibt seine Angebote anschaulich wie folgt:
„„SEELE trifft auf Schule“ gibt es seit siebzehn Jahren in Bonn und im Rhein-
Sieg-Kreis. Im Laufe der Projektgeschichte haben wir über 250
Schulveranstaltungen durchgeführt und rund 9.000 Schüler/-innen der Mittel-
und Oberstufe, Schüler/-innen der Berufskollegs, Lehrkräfte,
Schulsozialarbeiter/-innen und Eltern weitergebildet. Während der Zeit der
Corona-Pandemie wurden mit „SEELENschlau“ und „SEELENstark“ gezielt und
bedarfsorientiert zwei neue Projekte ins Leben gerufen. Diese Angebote
existieren seit 2021 und haben sich seitdem sehr gut etabliert.
Von „SEELENschlau“, das als Projekt spielerischer und niedrigschwelliger
angelegt ist, haben seit dem Start bereits an die 2.000 Schüler/-innen der
Klassen 4-8 profitiert.
„SEELENstark“ dient jungen Menschen im Alter von 14-18 Jahren in
psychischen Notlagen als Online Therapie- und Beratungsangebot und wurdeSeite 8 von 11
Seite 9
schon von vielen Betroffenen hilfreich genutzt.
Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt seit dem Beginn der Förderung durch die
Bundesstadt Bonn im Jahr 2019 mit 70% der durchgeführten Veranstaltungen
in Bonn und dient vor allem Bonner Schüler/-innen, Kollegien, pädagogischen
Fachkräften und Eltern.“
Das Gesamtangebot als Bildungsprojekt für Schüler*innen, stellt eine wichtige
Maßnahme gegen die Stigmatisierung von Menschen mit psychischen
Behinderungen dar. Es sensibilisiert sehr früh dafür eigene Bedarfe zu
erkennen und zu thematisieren und hat dadurch sicher auch präventiven
Charakter. Das Angebot wird von den Schulen insbesondere seit der Corona-
Pandemie verstärkt nachgefragt.
Für die Jahre 2025 und 2026 sind jeweils 38 Veranstaltungen an Schulen
geplant, hinzu kommt das Angebot von SEELENstark mit 4 psychosozialen
Beratungseinheiten pro Monat.
Der folgenden Tabelle können die Unterschiedsbeträge zwischen den
verfügbaren Haushaltsmitteln und dem derzeit vorliegenden Antrag des HfpK
entnommen werden.
Jahr Haushaltsmittel Antrag HfpK Differenz
2025 50.000 € 108.000 € 58.000
€
2026 50.000 € 110.300 € 60.300
€
Die anerkennungsfähigen Kosten laut Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse
Soziales, liegen höher als 50.000 €. Sollten im Rahmen der detaillierten
Planungen mit anderen Leistungsanbietern Haushaltsmittel verfügbar werden,
wird eine Anpassung der Finanzierung von HfpK geprüft.
Mit HfpK haben Gespräche zur Konsolidierungsnotwendigkeit stattgefunden, in
einer Stellungnahme hatte HfpK ausgeführt, dass die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen es dem Verein nicht ermöglichen, das Defizit
aufzufangen. Ob die Maßnahmen im geplanten Umfang durchgeführt werden
können, ist abhängig davon, ob zusätzliches Fundraising erfolgreich ist. HfpK
weist auf folgendes hin: „Bei der gegenwärtigen Kostenstruktur der
Maßnahmen bezogen auf fixe Kosten und variable Kosten, würde eine
Verringerung der Veranstaltungen in erster Linie die Maßnahmen
„SEELENschlau“ und „SEELENstark“ betreffen. Diese Maßnahmen sind im
stärkeren Maße als „Seele trifft auf Schule“ durch variable Kosten geprägt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2025:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 9 von 11
Seite 10
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst
Träg.
15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst
Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
3.404.597,00 € 150000506 /
73.1000
2025 0,00 €
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
3.404.597,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2026:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst
Träg.
15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst
Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
3.545.877,00 € 150000506 /
73.1000
2026 0,00 €
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
3.545.877,00 €Seite 10 von 11
Seite 11
Anlage/n
KeineSeite 11 von 11

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Datenstand: 02.11.2026, 17:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de