253336 · Beschlussvorlage
Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich des Amtes für Soziales und Wohnen und Förderung der Maßnahmen für Menschen mit psychischer Behinderung bei Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH, Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. und Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V. in den Jahren 2025 und 2026
Kerndaten
- Nummer
- 253336
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonner Talweg
- Moltkeplatz
- Eifelstraße
- Rheindorfer Straße
- Duisdorf
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253336 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich des Amtes für Soziales und Wohnen und Förderung der Maßnahmen für Menschen mit psychischer Behinderung bei Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein- Sieg gGmbH, Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. und Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein- Sieg e.V. in den Jahren 2025 und 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Begründung der Eilbedürftigkeit: Die Vorlage ist trotz Ablauf der Vorlagenfrist auf die Tagesordnung des ASMG am 09.07.2025 zu nehmen, da es sich um einen Grundsatzbeschluss handelt, der Auswirkungen auf alle Beschlussvorlagen des Amtes 50 in der Produkt- gruppe 1.05.06 Förderung der Wohlfahrtspflege hat. Im Rahmen der Haus- haltsberatungen war Amt 50 zur Haushaltskonsolidierung aufgefordert. Ein fes- ter Betrag wurde als Zielwert definiert. Es wurden entsprechende Konsolidie- rungsvorschläge von der Verwaltung erarbeitet, mit den betroffenen Träger besprochen und dem ASMG am 20.05.2025 zur Beschlussfassung vorgelegt. Für 3 Konsolidierungsvorschläge wurde in der Sitzung am 20.05.2025 kein Be- schluss gefasst. Die Verwaltung wurde um erneute Prüfung gebeten. Die Dring- lichkeit der Vorlage im ASMG am 09.07.2025 ergibt sich aus zweierlei Grün- den. Gegenwärtig ist unklar, wann die nächste Sitzung des ASMG stattfindet, welche die erste Sitzung nach der Kommunalwahl ist. Es ist nicht auszuschließen, dass die erste Sitzung erst im Jahr 2026 stattfinden wird. Da der Beschluss sich auch auf das Haushaltsjahr 2025 bezieht, ist ein Beschluss noch im laufenden Haushaltsjahr 2025 erforderlich. Sollte der ASMG den Vorschlägen der Verwaltung nicht folgen, dann bleibt der Zielwert zur Haushaltskonsolidierung für Amt 50 weiterhin bestehen. Die Ver- waltung muss dann die verfügbaren Budgets bei anderen Förderprojekten kür- zen. Diese Budgets sind aber dann bereits durch entsprechende Einzelbe- schlüsse des ASMG und dann nachlaufend durch Förderbescheide gebunden. Eine Kürzung wäre dann nicht mehr möglich. Alternativ müssten alle Förder- maßnahmen des Amtes 50 pauschal zunächst befristet reduziert werden, um dann nachlaufend die Konsolidierungsvorgaben bei allen Trägern umsetzen zuSeite 1 von 11 Seite 2 können. Dies entspricht aber eindeutig nicht der Absicht der Verwaltung und wäre auch nicht im Sinne der Bonner Wohlfahrtsverbände und Träger. Beschlussvorschlag 1. Die Vorschläge des Amtes für Soziales und Wohnen zur Haushaltskonsolidierung bei den Trägern Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH, Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. und Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V. müssen mangels weiterer Konsolidierungsmöglichkeiten im Segment der Daseinsvorsorge umgesetzt werden. 2. Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH erhält im Jahr 2025 eine Förderung in Höhe von bis zu 3.163.647 €. Die Förderung dient der Finanzierung folgender niederschwelliger Angebote für Menschen mit einer psychischen Behinderung: • Krisen-Prävention und Krisen-Intervention • Niederschwelliger Zugang zur Teilhabe am Arbeitsmarkt • Antistigma-, Inklusions- und Netzwerkarbeit. Im Jahr 2026 beträgt die Förderung bis zu 3.300.107 €. 3. Der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. erhält zur Finanzierung des Caritas-Tageszentrums – CaTz im Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 190.950 €. Im Jahr 2026 beträgt der Zuschuss bis zu 195.770 €. Die Förderung für diese beiden Träger erfolgt gemäß der Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Im Zeitraum 2025/2026 wird ein zusätzlicher Betrag zur Verfügung gestellt (in den Gesamtförderbeträgen enthalten), um eine reibungslose Umstellung der Angebote zu ermöglichen. Die Gesamtfördersumme entspricht den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. 4. Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V. erhält in den Jahren 2025 und 2026 eine Förderung in Höhe von 50.000 €. Die Förderung dient der Mitfinanzierung der Schulprojekte. Es wird darüber hinaus geprüft, ob im Rahmen der Haushaltsmittel eine erhöhte Förderung möglich ist. Bei dieser Prüfung wird die Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales beachtet. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung Zusammenfassung:Seite 2 von 11 Seite 3 1.) Die Bundesstadt Bonn muss in den Jahren 2025 und 2026 sparen. Dafür musste das Amt für Soziales und Wohnen Vorschläge machen. Dadurch bekommen einige Vereine leider einen niedrigeren Zuschuss. 2.) Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbh (GP) hat viele verschiedene Hilfsangebote für Menschen, die eine psychische Behinderung haben. Vor einigen Jahren hat sich das Gesetz über diese Angebote verändert. Deswegen können sie nicht mehr nach diesem Gesetz finanziert werden. Jetzt möchte die Stadt Bonn GP einen Zuschuss zahlen, damit die Menschen mit psychischer Behinderung weiter alle Hilfen erhalten können. Der Zuschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt, diese stehen in Richtlinien, die der Rat der Stadt Bonn beschlossen hat. Die Richtlinien heißen: Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Im Jahr 2025 soll GP höchstens 3.163.647 € bekommen, in 2026 höchstens 3.300.107 €. Das sind die Summen, die auch im Haushalt der Stadt Bonn vorgesehen sind. 3.) Das Caritas-Tageszentrum – CaTz ist ein Hilfsangebot für Menschen, die eine psychische Behinderung haben, es ist so ähnlich wie ein Café, in dem man sich treffen kann. Es gibt dort auch Kurse und Beratung. Vor einigen Jahren hat sich das Gesetz über diese Angebote verändert. Deswegen kann das CaTz nicht mehr nach diesem Gesetz finanziert werden. Jetzt möchte die Stadt Bonn dem Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. (CV) einen Zuschuss zahlen, damit die Menschen mit psychischer Behinderung weiter in das CaTz kommen können. Der Zuschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt, diese stehen in Richtlinien, die der Rat der Stadt Bonn beschlossen hat. Die Richtlinien heißen: Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Im Jahr 2025 soll der CV höchstens 190.950 € bekommen, in 2026 höchstens 195.770 €. Das sind die Summen, die auch im Haushalt der Stadt Bonn vorgesehen sind. 4.) Der Verein „Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V.“ soll einen Zuschuss von der Stadt Bonn bekommen. Es sollen Veranstaltungen an Schulen in Bonn bezahlt werden. Schülerinnen und Schüler erhalten dadurch Informationen über psychische Behinderung. Und wie man damit umgehen kann. Es gibt verschiedene Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler passend zu ihrem Alter. Es gibt auch Beratung. Die soll helfen während Schülerinnen und Schüler auf einen Termin bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten warten müssen. In den Jahren 2025 und 2026 soll der Verein 50.000 € bekommen. Wenn es später möglich ist, kann der Verein vielleicht mehr Geld bekommen, das muss noch geschaut werden. Zu 1.) Haushaltskonsolidierung Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit hat die Konsolidierungsvorschläge in seiner Sitzung am 20.05.2025 beraten (DS-Nr.: 253029). Er ist den Vorschlägen des Amtes 50 für Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH, Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. und Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-Sieg e.V. zunächst nicht gefolgt. Der AusschussSeite 3 von 11 Seite 4 bat für die nächste Sitzung des ASMG um weitergehende schriftliche Erläuterungen zu den Angeboten und möglichen anderen Konsolidierungsmöglichkeiten. Aufgrund des Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes (siehe auch DS-Nr.: 232278) ist der Landschaftsverband Rheinland für die Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig. Ein Teil der bisher von der Bundesstadt Bonn finanzierten Leistungen werden durch den LVR übernommen. Die verbleibenden Leistungen werden durch die Bundesstadt Bonn im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und auf der Basis der „Richtlinie über die Gewährung von freiwilligen Zuschüssen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn zur Förderung von sozialen Maßnahmen und zur Förderung von Vereinen, Verbänden und Organisationen im sozialen Bereich – Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales“ finanziert. Dies führt zu einer Reduzierung des Gesamtförderbetrages. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 wurde im Bereich der bisherigen Maßnahmen der Eingliederungshilfe ein Konsolidierungsbetrag von 500.000 € umgesetzt. Dennoch ist für alle betroffenen Leistungsanbieter eine Förderung oberhalb der Richtlinienförderung möglich. So können die beiden Jahre genutzt werden nötigenfalls Ausstiegsszenarien zu entwickeln. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung war das Amt für Soziales und Wohnen aufgefordert, bei Maßnahmen mit den Bindungsgraden 5-7 7 % gegenüber der ursprünglichen Mittelanmeldung einzusparen. Das Amt für Soziales und Wohnen hat sich entschieden, hier nicht linear 7 % bei allen Maßnahmen zu kürzen, sondern diesen Konsolidierungsbeitrag durch Reduzierungen bei einzelnen Maßnahmen zu erbringen. Unter anderem betrifft dies die Schulprojekte von HfpK. Die Mittel sind im Haushalt mit dem Bindungsgrad 6 (Leistungen aufgrund politischer Beschlüsse) gekennzeichnet. Das Amt für Soziales und Wohnen konnte dem Konsolidierungsauftrag durch diese Entscheidungen gerecht werden. Aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Soziales, Migration und Wohnen vom 20.05.2025 wurden die Vorschläge durch die Verwaltung erneut geprüft. Insbesondere wurde erneut überlegt, inwiefern andere Kostenträger zumindest Teile der Maßnahmen übernehmen könnten. Hier wurden keine kurzfristigen Lösungsmöglichkeiten gesehen. Auch eine Verschiebung von Haushaltsmitteln, die derzeit noch für andere Aufgaben vorgesehen sind, kommt nicht in Betracht, da dies zu weiteren Kürzungen bei anderen wichtigen Angeboten oder zur Streichung anderer Angebote im Segment der Daseinsvorsorge führen würde. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass ein Verzicht auf die vorgeschlagenen Konsolidierungsbeiträge nur möglich wäre, wenn zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden könnten. Mit den Leistungsanbietern haben Gespräche stattgefunden. Sie sind vom gemeinsamen Bemühen von Verwaltung und Trägern geprägt, unter den veränderten Rahmenbedingungen ein angemessenes Angebot zur Teilhabe für die Menschen mit Behinderung in Bonn zu erhalten. Zu 2.) Förderung von Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH (GP)Seite 4 von 11 Seite 5 Das Jahr 2024 wurde genutzt, um weitere Gespräche mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) als nunmehr zuständigem Träger der Eingliederungshilfe zu führen. Leider ist es nicht gelungen, die Leistungen der GP in die Kostenträgerschaft des LVR zu überführen. Dies hat seine Ursache darin, dass sämtliche Leistungen von GP sehr niederschwellig ansetzen. Um die Leistungen in Anspruch zu nehmen, muss seitens der Klient*innen nur die (teilweise zu Beginn auch noch sehr geringe) Bereitschaft bestehen das Angebot wahrzunehmen. Antragsverfahren und Bedarfsermittlungsverfahren finden entweder gar nicht statt (zum Beispiel im Bereich der offenen Beratung) oder sind möglichst niederschwellig gestaltet (zum Beispiel bei der Nutzung der niederschwelligen Werkstatt). Dadurch wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass Angebote zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung zugänglich, bedarfsgerecht und personenzentriert ausgerichtet sein müssen. Die Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX können diesem Anspruch aufgrund des erforderlichen Antrags und des hochschwelligen Bedarfsermittlungsinstruments in Nordrhein-Westfalen insbesondere für Menschen mit einer psychischen Behinderung nicht genügen. Die Leistungen von GP entsprechen den bisherigen Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Darüber hinaus werden die freiwilligen Leistungen wie das Krisentelefon weiterhin finanziert. Im Detail handelt es sich um folgende Leistungen: Krisen-Prävention und Krisen-Intervention • Krisentelefon anonymes Beratungstelefon in Zeiten fehlender persönlicher Beratungs- und Kontaktmöglichkeiten, Erreichbarkeit montags bis freitags von 19- 22 Uhr, samstags, sonn- und feiertags von 18 – 23 Uhr • Aufsuchender Dienst Aufsuchen von psychisch erkrankten oder psychisch auffälligen Personen in ihrem Umfeld, stabile Lebenssituation gewährleisten, Vermittlung in adäquate auch nicht-psychiatrische Angebote, Auffälligkeiten bewerten, rudimentäres Clearing anbieten, Dauer maximal 12 Monate pro Klient*in • Kontakt- und Beratungsstellen Standorte Bonner Talweg 33 und Moltkeplatz 2; niederschwelliges Kontaktangebot, tagesstrukturierende Anteile, offene Angebote zu Freizeit/Alltag/Kunst/Kultur, themenzentrierte Gruppenangebote, Selbsthilfetreffen, Café-ähnliche Atmosphäre, Anlaufstelle auch für alle Bonner*innen im Sozialraum • Offene Beratung Offenes Beratungsangebot in den Kontakt- und Beratungsstellen (MoltkeplatzSeite 5 von 11 Seite 6 und Bonner Talweg), sowie an den Standorten Eifelstraße, Rheindorfer Str., LVR- Klinik und in geringem Umfang aufsuchend, Beratung ohne Anmeldung oder mit Termin, lösungsorientierte Kurzberatung zur Bewältigung akuter Problemlagen • Clearing Allgemeinpsychiatrie Assistenz-/ Clearing mit dem Ziel die Bedarfslagen zu konkretisieren und bei Bedarf in adäquate Angebote zu vermitteln, Wohnraum wird angeboten, Verweildauer pro Klient*in maximal 12 Monate • Wohnungswirtschaft Verwaltung und Betreuung der seitens GP zur Verfügung gestellten Wohnungen, teilweise Unterstützung der Mieter*innen bei der Wohnungssuche. Niederschwelliger Zugang zur Teilhabe am Arbeitsmarkt Arbeitsangebot mit dem Ziel Grundarbeitsfähigkeiten zu erlernen und zu erproben, Vermittlung in adäquate, möglichst sozialversicherungspflichtige Arbeitsmöglichkeiten, Begleitung durch den Fachdienst Arbeit als „sozialem Dienst“ zu allen Themen der beruflichen Rehabilitation Spontanarbeitsangebot ohne besondere Voraussetzungen pro Klient*in für maximal 6 Monate, danach Arbeitstraining mit individueller Zielvereinbarung für maximal 24 Monate Antistigma-, Inklusions- und Netzwerkarbeit, Projektkoordination Gemeindepsychiatrische Grundlagenarbeit, insbesondere Sicherstellung des Sozialraummanagements, Unterstützung von Netzwerken (z.B. Arbeitskreis Teilhabe-mit-Wirkung, JUPS, bonn-rhein-sieg-fairbindet, AG Reha und Arbeit) Projektarbeit, Antistigma-Arbeit, Unterstützung von Selbsthilfeorganisationen Psychiatrieerfahrener und Angehöriger Vergleichbare Leistungen werden in diesem Umfang in Bonn von keinem anderen Leistungsanbieter zur Verfügung gestellt. Kontakt- und Beratungsstellen (auch Sozialpsychiatrische Zentren genannt) werden auch durch den Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. angeboten. Sämtliche Angebote sind derzeit voll ausgelastet und bieten einen wichtigen Zugang zu adäquaten Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit psychischer Behinderung. Der folgenden Tabelle können die Unterschiedsbeträge zwischen den verfügbaren Haushaltsmitteln und dem derzeit vorliegenden Antrag von GP entnommen werden. Jahr Haushaltsmittel Antrag GP Differenz 2025 3.163.647 € 3.221.439 € 57.792 €Seite 6 von 11 Seite 7 2026 3.300.107 € 3.362.100 € 61.993 € Die Verwaltung wird die Gespräche mit GP zu Details der Finanzierung fortsetzen. In diesem Rahmen wird unter anderem zu klären sein, ob zukünftig alle Leistungen aufrechterhalten werden können oder vor dem Hintergrund der reduzierten Finanzierungsmöglichkeiten Angebote qualitativ verändert oder eingestellt werden müssen. Welche Angebote im einzelnen hiervon betroffen sind, steht noch nicht fest: Zu 3.) Förderung des Tageszentrums des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e.V. (CaTz) Von den beiden bisherigen Leistungen des CV konnte das interne Arbeitstraining in die Kostenträgerschaft des LVR überführt werden, eine Leistungsvereinbarung zwischen dem LVR und dem CV wurde abgeschlossen. Das CaTz ist eine Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit einer psychischen Behinderung, auch Sozialpsychiatrisches Zentrum genannt. In Bonn betreibt neben dem Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. (CV) auch Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH Kontakt- und Beratungsstellen. Mit beiden Leistungsanbietern wurde vereinbart, dass in Bonn in jedem Stadtteil Kontakt- und Beratungsangebote vorgehalten werden. Gemeindepsychiatrie Bonn/Rhein-Sieg gGmbH deckt in diesem Rahmen die Bonner Innenstadt und Bad Godesberg ab. Der CV konzentriert seine Angebote insbesondere auf die Stadtbezirke Beuel und Duisdorf. Die Kontakt- und Beratungsstellen stellen einen sehr niederschwelligen Erstzugang zu Leistungen für Menschen mit einer psychischen Behinderung dar. Das Ziel des CaTz beschreibt der CV in seinem Konzept wie folgt: Besucher*innen bietet es einen Ort der Kontaktgestaltung und Gemeinschaft, an dem sie Unterstützung erhalten, eine Tagesstruktur finden und dauerhafte Kontakte knüpfen können. Die Angebote des CaTz umfassen • den Offenen Treff als eine niedrigschwellige Anlaufstelle, an dem lebenspraktische alltagsnahe Hilfen, Begegnung, Beziehungen in einem wertschätzenden Milieu geboten werden, • ein Informations- und Beratungsangebot o innerhalb der Öffnungszeiten des Offenen Treffs, o außerhalb der Öffnungszeiten der Offenen Treffs einmal wöchentlich als offene Sprechstunde sowie nach Vereinbarung, • Gruppenaktivitäten mit verschiedenen regelmäßigen Angeboten sowie Angeboten zur Vorbereitung von Festen, Feierlichkeiten und Ferien- Freizeiten.Seite 7 von 11 Seite 8 Das offene Angebot umfasst insgesamt 30 Stunden wöchentlich, es wird gemeinsam mit den Besucher*innen entwickelt. Dabei steht das CaTz zwar schwerpunktmäßig Menschen mit einer psychischen Behinderung zur Verfügung, das Angebot ist jedoch offen für Angehörige oder Interessierte aus dem Sozialraum, so entsteht ein sehr niederschwelliges Angebot der Teilhabe mit Café-Charakter. Der folgenden Tabelle können die Unterschiedsbeträge zwischen den verfügbaren Haushaltsmitteln und dem derzeit vorliegenden Antrag des CV entnommen werden. Jahr Haushaltsmittel Antrag CV Differenz 2025 190.950 € 198.413 € 7.463 € 2026 195.770 € 199.254 € 3.484 € Die Verwaltung wird mit dem CV Gespräche zu Details der Finanzierung aufnehmen. In diesem Rahmen wird unter anderem zu klären sein, ob zukünftig alle Leistungen des CaTz aufrechterhalten werden können oder ob einige vor dem Hintergrund der reduzierten Finanzierungsmöglichkeiten qualitativ verändert oder eingestellt werden müssen. Zu 4.) Förderung der Schulprojekte des Vereins Hilfe für psychisch Kranke Bonn/ Rhein-Sieg e.V. (HfpK) HfpK bietet seit 2002 das Schulprojekt „Seele trifft auf Schule“ an Schulen in der Region Bonn/Rhein-Sieg an. Im Jahr 2021 kamen jeweils nach einer Modellphase die Angebote „SEELENschlau“ und „SEELENstark“ hinzu. 2024 wurden die drei Projekte unter dem Dach „SEELENschule“ gebündelt. HfpK beSchreibt seine Angebote anschaulich wie folgt: „„SEELE trifft auf Schule“ gibt es seit siebzehn Jahren in Bonn und im Rhein- Sieg-Kreis. Im Laufe der Projektgeschichte haben wir über 250 Schulveranstaltungen durchgeführt und rund 9.000 Schüler/-innen der Mittel- und Oberstufe, Schüler/-innen der Berufskollegs, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter/-innen und Eltern weitergebildet. Während der Zeit der Corona-Pandemie wurden mit „SEELENschlau“ und „SEELENstark“ gezielt und bedarfsorientiert zwei neue Projekte ins Leben gerufen. Diese Angebote existieren seit 2021 und haben sich seitdem sehr gut etabliert. Von „SEELENschlau“, das als Projekt spielerischer und niedrigschwelliger angelegt ist, haben seit dem Start bereits an die 2.000 Schüler/-innen der Klassen 4-8 profitiert. „SEELENstark“ dient jungen Menschen im Alter von 14-18 Jahren in psychischen Notlagen als Online Therapie- und Beratungsangebot und wurdeSeite 8 von 11 Seite 9 schon von vielen Betroffenen hilfreich genutzt. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt seit dem Beginn der Förderung durch die Bundesstadt Bonn im Jahr 2019 mit 70% der durchgeführten Veranstaltungen in Bonn und dient vor allem Bonner Schüler/-innen, Kollegien, pädagogischen Fachkräften und Eltern.“ Das Gesamtangebot als Bildungsprojekt für Schüler*innen, stellt eine wichtige Maßnahme gegen die Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Behinderungen dar. Es sensibilisiert sehr früh dafür eigene Bedarfe zu erkennen und zu thematisieren und hat dadurch sicher auch präventiven Charakter. Das Angebot wird von den Schulen insbesondere seit der Corona- Pandemie verstärkt nachgefragt. Für die Jahre 2025 und 2026 sind jeweils 38 Veranstaltungen an Schulen geplant, hinzu kommt das Angebot von SEELENstark mit 4 psychosozialen Beratungseinheiten pro Monat. Der folgenden Tabelle können die Unterschiedsbeträge zwischen den verfügbaren Haushaltsmitteln und dem derzeit vorliegenden Antrag des HfpK entnommen werden. Jahr Haushaltsmittel Antrag HfpK Differenz 2025 50.000 € 108.000 € 58.000 € 2026 50.000 € 110.300 € 60.300 € Die anerkennungsfähigen Kosten laut Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales, liegen höher als 50.000 €. Sollten im Rahmen der detaillierten Planungen mit anderen Leistungsanbietern Haushaltsmittel verfügbar werden, wird eine Anpassung der Finanzierung von HfpK geprüft. Mit HfpK haben Gespräche zur Konsolidierungsnotwendigkeit stattgefunden, in einer Stellungnahme hatte HfpK ausgeführt, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen es dem Verein nicht ermöglichen, das Defizit aufzufangen. Ob die Maßnahmen im geplanten Umfang durchgeführt werden können, ist abhängig davon, ob zusätzliches Fundraising erfolgreich ist. HfpK weist auf folgendes hin: „Bei der gegenwärtigen Kostenstruktur der Maßnahmen bezogen auf fixe Kosten und variable Kosten, würde eine Verringerung der Veranstaltungen in erster Linie die Maßnahmen „SEELENschlau“ und „SEELENstark“ betreffen. Diese Maßnahmen sind im stärkeren Maße als „Seele trifft auf Schule“ durch variable Kosten geprägt.“ Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2025: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 9 von 11 Seite 10 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 3.404.597,00 € 150000506 / 73.1000 2025 0,00 € Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 3.404.597,00 € Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2026: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst Träg. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 3.545.877,00 € 150000506 / 73.1000 2026 0,00 € Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 3.545.877,00 €Seite 10 von 11 Seite 11 Anlage/n KeineSeite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de