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253333 · Beschlussvorlage

Weiterentwicklung Seniorenzentren der Stadt Bonn Wilhelmine-Lübke-Haus

Nummer
253333
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren 02.07.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 08.09.2025 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.07.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
253333
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. II
Weiterentwicklung Seniorenzentren der Stadt Bonn
Wilhelmine-Lübke-Haus
Beratungsfolge
Betriebsausschuss für Seniorenzentren 02.07.2025 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
10.07.2025 Empfehlung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Planung für die Modernisierung des städt. Alten- und Pflegeheims „Wil-
helmine-Lübke-Haus“ wird genehmigt und die Seniorenzentren ermächtigt,
vorbehaltlich der Erteilung der Baugenehmigung, die Modernisierung zu
veranlassen.
2. Die Seniorenzentren werden zur Finanzierung der Maßnahme ermächtigt,
einen über die Regelungen des Alten- und Pflegegesetzes NRW refinan-
zierbaren Kredit in Höhe der Modernisierungskosten aufzunehmen.
Begründung
Mit DS-Nr.: 1610058 hat der Rat der Stadt Bonn die Weiterentwicklung der Se-
niorenzentren beschlossen, da die vorhandenen Einrichtungen perspektivisch
nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Nachdem die Ersatzneubauten für das St. Albertus-Magnus-Haus sowie das
Tagespflegehaus im 3. Quartal 2023 in Betrieb genommen wurden, wird der
Ersatzneubau für das Haus Elisabeth voraussichtlich zum 01.11.2025 abge-
schlossen sein. Als finaler Schritt zu der Beschlussfassung ist nun die Moderni-
sierung des Wilhelmine-Lübke-Hauses vorzunehmen.
Das Wilhelmine-Lübke-Haus ist ein fester Bestandteil der Stadtbezirke Bonn-
Duisdorf und Bonn-Hardtberg und liegt zentral zwischen dem direkt angrenzen-
den Derletal und der naheliegenden Duisdorfer Fußgängerzone.
Das Haus bietet derzeit 130 Plätze mit 92 Einzel- und 19 Doppelzimmern.
Durch die Modernisierung soll analog der bisher errichteten Ersatzneubauten
das Wohngruppenkonzept implementiert werden mit zentraler Wohnbereichs-
küche und Gemeinschaftsbereich in jeder Wohngruppe. Ferner sollen nach der
Modernisierung, ebenfalls identisch zu den Ersatzneubauten, ausschließlichSeite 1 von 9
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Einzelzimmer vorgehalten werden, da faktisch keine Nachfrage mehr nach
Doppelzimmern besteht.
Da durch die Umwandlung von Doppel- in Einzelzimmer Plätze verloren gehen,
sollen durch eine Aufstockung der dritten Etage neue Flächen geschaffen wer-
den, um die größtmögliche Anzahl von 121 Einzelzimmern zu ermöglichen.
Ein wesentlicher Modernisierungsbedarf besteht in den vorhandenen Bädern in
den Bewohnerzimmern, da sie überwiegend nicht barrierefrei und mit Bade-
wannen ausgestattet sind. Um die Barrierefreiheit herzustellen, sind die Bäder
zu vergrößern und statt der Badewannen mit bodengleichen Duschen auszu-
statten.
Die Vergrößerung der Bäder kann jedoch nur zu Lasten der Raumfläche der
dazugehörenden Bewohnerzimmer erfolgen. Aus diesem Grund sollen die vor-
handenen Balkone mit einer Vorhangfassade in die Bewohnerzimmer integriert
werden. Damit auch bei Bettlägerigkeit Blickbezüge zum Außenbereich möglich
ist, sind bodentiefe Fenster vorgesehen. Die gesamte Einrichtung ist in den von
Bewohnern genutzten Bereichen barrierefrei und weitgehend rollstuhlgerecht
geplant. Die Gestaltung der Barrierefreiheit orientiert sich dabei an der DIN
18040-2.
Die Planung unterliegt zudem den Vorgaben der Bauordnung NRW für Sonder-
bauten sowie zugehöriger Richtlinien und Verordnungen. So ist u.a. die „Richt-
linie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrich-
tungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen“ hinsichtlich des vorbeugenden
Brandschutzes berücksichtigt. Ein wichtiger Bestandteil ist die Installation einer
flächendeckenden und zur Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage.
Die bestehende Einrichtung weist darüber hinaus einen hohen Energiever-
brauch auf, der nicht mehr den aktuellen energetischen Standards entspricht.
Neben den hohen Energiekosten besteht im Sinne des Klimaschutzes dringen-
der Optimierungsbedarf, um die Energieeffizienz der Einrichtung deutlich zu
verbessern. Insofern sollen ergänzend zu der Neugestaltung der Bewohner-
zimmer und Wohngruppenstrukturen alle technischen Anlagen erneuert und
das Haus im Sinne der Ziele für den klimaneutralen Konzern 2035 ertüchtigt
werden.
Mit den vorgesehenen Veränderungen wird die Einrichtung das Energieniveau
eines KfW-Effizienzhauses 55 erreichen. Als wesentliche Maßnahmen zur
energetischen Verbesserung sind dabei die Fassadendämmung, die Installation
einer PV Anlage, die Umstellung auf Wärmepumpentechnologie und die Wär-
merückgewinnung über Lüftungsanlagen maßgeblich.
Die Kostenkalkulation wurde auf Grundlage des Planungsstandes, anhand von
Flächenkennwerten nach Baukostenindex und Erfahrungen aus den bisherigen
Baumaßnahmen ermittelt. Danach ergeben sich kalkulierte Baukosten in Höhe
von 15.683 TEUR. Da die anerkennungsfähigen Baukosten nach dem Alten-
und Pflegegesetz NRW für eine Pflegeeinrichtung mit 121 Plätzen derzeit bei
21.175 TEUR liegen, wird der refinanzierungsfähige Kostenrahmen deutlich
unterschritten. Damit wird die Modernisierung vollständig aus den Pflegesätzen
der Seniorenzentren finanziert und es entstehen keine finanziellen Auswirkun-
gen auf den städtischen Haushalt.Seite 2 von 9
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Anlage/n
1 SZB-WLH-Grundriss KG (öffentlich)
2 SZB-WLH-Grundriss EG (öffentlich)
3 SZB-WLH-Grundriss 1.OG (öffentlich)
4 SZB-WLH-Grundriss 2.OG (öffentlich)
5 SZB-WLH-Grundriss 3.OG (öffentlich)
6 SZB-WLH-Grundriss 4.OG (öffentlich)Seite 3 von 9
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Datenstand: 03.11.2026, 00:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de