253329 · Mitteilungsvorlage
Verbandsversammlung des KDN - Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister – u.a. Jahresabschluss 2023
Kerndaten
- Nummer
- 253329
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 08.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253329 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Verbandsversammlung des KDN - Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister – u.a. Jahresabschluss 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.12.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Dachverband kommunaler ITDienstleister, Köln – KDN hat in seiner Sitzung am 04.12.2024 u.a. den Jahresabschluss 2023 des KDN sowie den Jahresabschluss 2023 der Tochtergesellschaft KDN.sozial beraten und festgestellt, sowie mit der PKF Fasselt Partner mbH den Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2024 bestellt. Weiterhin hat die Verbandsversammlung des KDN die Wirtschaftspläne 2025 des KDN und der Tochtergesellschaft KDN.sozial beraten und beschlossen. Daneben ist der Prozess der Neustrukturierung der kommunalen IT-Landschaft in NRW in der Verbandsversammlung beraten worden. Kennzeichnung des Zweckverbands KDN Die Bundesstadt Bonn ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft “Kommunale Datenverarbeitung Nordrhein-Westfalen (KDN)”, die, um steuerrechtliche und gemeindewirtschaftsrechtliche Einschränkungen zu reduzieren 2003 in die Rechts- und Organisationsform eines Zweckverbandes umgewandelt wurde. Der Zweckverband strebt eine zukunftsorientierte Ausrichtung und konsequente Optimierung kommunaler IT- Dienstleistungen an. Zu diesem Zweck wird der KDN von seinen Verbandsmitgliedern fortwährend mit der Erbringung von IT-Dienstleistungen beauftragt. Diese verbandsinternen Beschaffungen der Verbandsmitglieder bei dem KDN können außerhalb des Vergaberechts geschehen, weil derartige Beschaffungen beim KDN die Voraussetzungen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit in Gestalt eines gemeinschaftlichen In-House-Geschäfts gem. § 108 Abs. 4 Nr. 1-3 GWB erfüllen. Es bestehen für die Mitglieder keine Abnahmeverpflichtungen ausschließlich über den Zweckverband. Zum 31.12.2023 hat der Zweckverband 29 Mitglieder. Die Bundesstadt Bonn hat eine Stimme in der Verbandsversammlung und hält einen Kapitalanteil von 3.125 €.Seite 1 von 14 Seite 2 KDN.sozial Der Zweckverband hält mit der KDN.sozial (1975 als Gemeinschaftsprojekt AKDN-sozial; ab 2012) eine eigenbetriebliche Einrichtung um die vielfältigen Leistungen des Sozialwesens mit Hilfe der Datenverarbeitung abzubilden und die stetig steigenden Anforderungen in den Sozial- und Jugendämtern wirksam zu unterstützen und zu automatisieren. Im Einzelnen Jahresabschlüsse Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG hat die Jahresabschlüsse und die Lageberichte des KDN und der Tochtergesellschaft KDN.sozial für das Geschäftsjahr 2022 geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die von der BDO vorgelegten Jahresabschlussberichte wurde im Verbandsausschuss beraten und festgestellt. Zweckverband KDN Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von rd. 11 Mio.€ und einem Jahresfehlbetrag von rd. -260 T€ fest. Der Jahresfehlbetrag wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag verrechnet. Damit reduziert sich der Gewinnvortrag auf 371.229,50 €; eine Verlustumlage ist nicht geplant. Im Vergleich zu 2022 zeigte sich, dass der Leistungsaustausch innerhalb des KDNs über die letzten Jahre hinweg gestiegen ist; entsprechend höhere Erlöse wurden im Geschäftsjahr 2023 erzielt. Dennoch ergab sich ein negatives Gesamtergebnis durch die Tarifsteigerungen des Öffentlichen Dienstes und rückgängigen KDN-relevanten Erlösen (geringere Beratungserlöse aus der Zusammenarbeit mit dem Land und rückgängige Erlöse aus Vergaben. Der Verbandsvorsteher wurde satzungsgemäß entlastet. KDN.sozial Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von rd. 2,3 Mio.€ und einem Jahresüberschuss von 139 T€ fest. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Verbandsvorsteher und die Mitglieder des Betriebsausschusses wurden satzungsgemäß entlastet. Satzungsgemäß ist die öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt (Anlage). Wirtschaftspläne Auf der Basis der bestehenden Leistungsbeziehungen sowie der planbaren Daten zu zukünftigen Aktivitäten wurden die Wirtschaftspläne des KDN und der KDN.sozial für das Geschäftsjahr 2025 erstellt, im Verbandsausschuss beraten und von der Verbandsversammlung festgestellt. Neustrukturierung der kommunalen IT-Landschaft in NRW Die kommunalen Spitzenverbände in NRW und der KDN sondieren derzeit strukturelle Maßnahmen und Anpassungen zur kommunal organisierten IT in NRW. Zum weiteren Vorgehen erfolgt derzeit eine Organisationsberatung im KDN, in der die Auswirkungen bei den kommunalen IT-VerbandsdienstleisternSeite 2 von 14 Seite 3 (Flächendienstleistern) sowie in den Kommunen betrachtet werden. Derzeit erfolgen hierzu weitere Abstimmungen in den KDN-Gremien. Sobald ein Ergebnis seitens des KDN vorliegt, wird hierüber informiert. Zum Start soll die bestehenden IT-Dienstleister oder der KDN die Trägerschaft übernehmen. Die endgültige Entscheidung hierzu und auch über die Rechtsform der neuen Organisation soll auf Basis des noch ausstehenden Rechtsgutachtens getroffen werden. Aus Sicht der Spitzenverbände soll das Land sich insbesondere in beratender und unterstützender Funktion einbringen. Es wird angestrebt, in bestimmten Bereichen gezielt mit dNRW und IT.NRW zusammenzuarbeiten. Eine Trägerschaft durch das Land ist jedoch nicht vorgesehen. Anlage/n 1 Bekanntmachungen _ RECHT.NRW.DE (öffentlich) 2 smbl_1000_20250120_a_Anlage1_n (öffentlich) 3 smbl_1000_20250120_a_Anlage2_n (öffentlich)Seite 3 von 14 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 7.6.2025 Jahresabschluss 2023 - abschließende Prüfvermerke zum KDN und seiner eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KDN.sozial - Bekanntmachung des Zweckverbandes KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienst- leister und seiner eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KDN.sozial Vom 20. Januar 2025 Anliegende Prüfvermerke zu den Jahresabschlüssen des KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister und seiner eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung KDN.sozial zum 31. Dezember 2023 werden hiermit veröffentlicht. MBl. NRW. 2025 S. 365. Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 10.06.25, 14:44 Bekanntmachungen | RECHT.NRW.DE https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=1&gld_nr= 1&ugl_nr=1000&val=2025&ver=10&aufgehoben=N&keyword=&bes_id=54691 1/1Seite 4 von 14 Seite 5 von 14 Seite 6 von 14 Seite 7 von 14 Seite 8 von 14 Seite 9 von 14 Seite 10 von 14 Seite 11 von 14 Seite 12 von 14 Seite 13 von 14 Seite 14 von 14
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de