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253329 · Mitteilungsvorlage

Verbandsversammlung des KDN - Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister – u.a. Jahresabschluss 2023

Nummer
253329
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 04.03.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253329
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Verbandsversammlung des KDN - Dachverband
Kommunaler IT-Dienstleister – u.a.
Jahresabschluss 2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.12.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Dachverband kommunaler
ITDienstleister, Köln – KDN hat in seiner Sitzung am 04.12.2024 u.a. den
Jahresabschluss 2023 des KDN sowie den Jahresabschluss 2023 der
Tochtergesellschaft KDN.sozial beraten und festgestellt, sowie mit der PKF
Fasselt Partner mbH den Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2024 bestellt.
Weiterhin hat die Verbandsversammlung des KDN die Wirtschaftspläne 2025
des KDN und der Tochtergesellschaft KDN.sozial beraten und beschlossen.
Daneben ist der Prozess der Neustrukturierung der kommunalen IT-Landschaft
in NRW in der Verbandsversammlung beraten worden.
Kennzeichnung des Zweckverbands KDN
Die Bundesstadt Bonn ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft
“Kommunale Datenverarbeitung Nordrhein-Westfalen (KDN)”, die, um
steuerrechtliche und gemeindewirtschaftsrechtliche Einschränkungen zu
reduzieren 2003 in die Rechts- und Organisationsform eines Zweckverbandes
umgewandelt wurde. Der Zweckverband strebt eine zukunftsorientierte
Ausrichtung und konsequente Optimierung kommunaler IT- Dienstleistungen
an.
Zu diesem Zweck wird der KDN von seinen Verbandsmitgliedern fortwährend
mit der Erbringung von IT-Dienstleistungen beauftragt. Diese verbandsinternen
Beschaffungen der Verbandsmitglieder bei dem KDN können außerhalb des
Vergaberechts geschehen, weil derartige Beschaffungen beim KDN die
Voraussetzungen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit in Gestalt eines
gemeinschaftlichen In-House-Geschäfts gem. § 108 Abs. 4 Nr. 1-3 GWB
erfüllen. Es bestehen für die Mitglieder keine Abnahmeverpflichtungen
ausschließlich über den Zweckverband.
Zum 31.12.2023 hat der Zweckverband 29 Mitglieder. Die Bundesstadt Bonn
hat eine Stimme in der Verbandsversammlung und hält einen Kapitalanteil von
3.125 €.Seite 1 von 14
Seite 2
KDN.sozial
Der Zweckverband hält mit der KDN.sozial (1975 als Gemeinschaftsprojekt
AKDN-sozial; ab 2012) eine eigenbetriebliche Einrichtung um die vielfältigen
Leistungen des Sozialwesens mit Hilfe der Datenverarbeitung abzubilden und
die stetig steigenden Anforderungen in den Sozial- und Jugendämtern wirksam
zu unterstützen und zu automatisieren.
Im Einzelnen
Jahresabschlüsse
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG hat die Jahresabschlüsse und die
Lageberichte des KDN und der Tochtergesellschaft KDN.sozial für das
Geschäftsjahr 2022 geprüft und jeweils einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Die von der BDO vorgelegten
Jahresabschlussberichte wurde im Verbandsausschuss beraten und
festgestellt.
Zweckverband KDN
Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit
einer Bilanzsumme von rd. 11 Mio.€ und einem Jahresfehlbetrag von rd. -260
T€ fest. Der Jahresfehlbetrag wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag
verrechnet. Damit reduziert sich der Gewinnvortrag auf 371.229,50 €; eine
Verlustumlage ist nicht geplant.
Im Vergleich zu 2022 zeigte sich, dass der Leistungsaustausch innerhalb des
KDNs über die letzten Jahre hinweg gestiegen ist; entsprechend höhere Erlöse
wurden im Geschäftsjahr 2023 erzielt. Dennoch ergab sich ein negatives
Gesamtergebnis durch die Tarifsteigerungen des Öffentlichen Dienstes und
rückgängigen KDN-relevanten Erlösen (geringere Beratungserlöse aus der
Zusammenarbeit mit dem Land und rückgängige Erlöse aus Vergaben.
Der Verbandsvorsteher wurde satzungsgemäß entlastet.
KDN.sozial
Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit
einer Bilanzsumme von rd. 2,3 Mio.€ und einem Jahresüberschuss von 139 T€
fest. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Verbandsvorsteher und die Mitglieder des Betriebsausschusses wurden
satzungsgemäß entlastet.
Satzungsgemäß ist die öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes im
Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt (Anlage).
Wirtschaftspläne
Auf der Basis der bestehenden Leistungsbeziehungen sowie der planbaren
Daten zu zukünftigen Aktivitäten wurden die Wirtschaftspläne des KDN und der
KDN.sozial für das Geschäftsjahr 2025 erstellt, im Verbandsausschuss beraten
und von der Verbandsversammlung festgestellt.
Neustrukturierung der kommunalen IT-Landschaft in NRW
Die kommunalen Spitzenverbände in NRW und der KDN sondieren derzeit
strukturelle Maßnahmen und Anpassungen zur kommunal organisierten IT in
NRW. Zum weiteren Vorgehen erfolgt derzeit eine Organisationsberatung im
KDN, in der die Auswirkungen bei den kommunalen IT-VerbandsdienstleisternSeite 2 von 14
Seite 3
(Flächendienstleistern) sowie in den Kommunen betrachtet werden. Derzeit
erfolgen hierzu weitere Abstimmungen in den KDN-Gremien. Sobald ein
Ergebnis seitens des KDN vorliegt, wird hierüber informiert.
Zum Start soll die bestehenden IT-Dienstleister oder der KDN die Trägerschaft
übernehmen. Die endgültige Entscheidung hierzu und auch über die
Rechtsform der neuen Organisation soll auf Basis des noch ausstehenden
Rechtsgutachtens getroffen werden. Aus Sicht der Spitzenverbände soll das
Land sich insbesondere in beratender und unterstützender Funktion einbringen.
Es wird angestrebt, in bestimmten Bereichen gezielt mit dNRW und IT.NRW
zusammenzuarbeiten. Eine Trägerschaft durch das Land ist jedoch nicht
vorgesehen.
Anlage/n
1 Bekanntmachungen _ RECHT.NRW.DE (öffentlich)
2 smbl_1000_20250120_a_Anlage1_n (öffentlich)
3 smbl_1000_20250120_a_Anlage2_n (öffentlich)Seite 3 von 14
Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 7.6.2025
Jahresabschluss 2023
- abschließende Prüfvermerke zum KDN und seiner
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KDN.sozial -
Bekanntmachung
des Zweckverbandes KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienst-
leister
und seiner eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KDN.sozial
Vom 20. Januar 2025
Anliegende Prüfvermerke zu den Jahresabschlüssen des KDN -
Dachverband kommunaler IT-Dienstleister und seiner eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtung KDN.sozial zum 31. Dezember 2023 werden
hiermit veröffentlicht.
MBl. NRW. 2025 S. 365.
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
10.06.25, 14:44 Bekanntmachungen | RECHT.NRW.DE
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=1&gld_nr= 1&ugl_nr=1000&val=2025&ver=10&aufgehoben=N&keyword=&bes_id=54691 1/1Seite 4 von 14
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Datenstand: 03.11.2026, 03:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de