253328 · Beschlussvorlage
Förderung des Beratungsangebotes des Vereins für Behindertensport Bonn/Rhein-Sieg e.V. in den Jahren 2025 und 2026
Kerndaten
- Nummer
- 253328
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253328 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung des Beratungsangebotes des Vereins für Behindertensport Bonn/Rhein-Sieg e.V. in den Jahren 2025 und 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein für Behindertensport Bonn/Rhein-Sieg e.V. erhält im Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 81.310 €. Der Zuschuss dient der Finanzierung des Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe insbesondere an Sportangeboten. Im Jahr 2026 beträgt die Förderung bis zu 102.097 €. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Begründung Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache Der Verein für Behindertensport Bonn-Rhein/Sieg e.V. (VfB) berät und unterstützt Menschen mit Behinderung, die ein Sport- und Freizeitangebot suchen. Dafür bekommt der Verein in den Jahren 2025 und 2026 einen Zuschuss. Der Zuschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt, diese stehen in Richtlinien, die der Rat der Stadt Bonn beschlossen hat. Die Richtlinien heißen: Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Im Jahr 2025 soll der VfB höchstens 81.310 € bekommen, in 2026 höchstens 102.097 €. Das sind die Summen, die auch im Haushalt der Stadt Bonn vorgesehen sind. Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 17.01.2024 mit den Auswirkungen des Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes auf die Leistungen zur Teilhabe von Menschen mitSeite 1 von 4 Seite 2 Behinderungen beschäftigt (DS-Nr.: 232278). Das Angebot des Vereins für Behindertensport Bonn/Rhein-Sieg e.V. (VfB) wurde aufgrund des damaligen Beschlusses im Jahr 2024 weiter finanziert. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und auf der Basis der „Richtlinie über die Gewährung von freiwilligen Zuschüssen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn zur Förderung von sozialen Maßnahmen und zur Förderung von Vereinen, Verbänden und Organisationen im sozialen Bereich – Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales“. Die Reduzierung des Gesamtförderbetrages aufgrund der Anwendung der Förderrichtlinie wird durch voraussichtlich nur geringe Defizite beim VfB verursachen. Details werden sich im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2024 zeigen. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 konnte trotz der erfolgten Konsolidierung noch ein Betrag berücksichtigt werden, der oberhalb der Richtlinienförderung liegt. So können die beiden Jahre 2025 /2026 genutzt werden, notwendige Anpassungen vorzunehmen. Der VfB wurde zu einem Zeitpunkt gegründet, an dem es noch nicht selbstverständlich war, dass Breitensportangebote für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich waren. Dies stellt sich heute etwas anders dar, die Bedeutung von inklusiven Sportangeboten für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft ist deutlich geworden. So wurde in der Bundesstadt Bonn das Netzwerk „Sport und Inklusion“ gegründet, mit dem Ziel Bonner Sportvereine für das Thema Inklusion zu gewinnen. Das Beratungsangebot des VfB ist inklusiv aufgestellt, die Teilhabe aller Bonner Bürger*innen am gesellschaftlichen und sportlichen Leben wird gefördert. Menschen mit Behinderung, die entweder aus eigenem Antrieb oder aufgrund eines ärztlichen Rates an (Rehabilitations-)Sportangeboten teilnehmen möchten, erhalten individuelle Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einem entsprechenden Angebot und bei den hierfür erforderlichen Antragsverfahren. Häufig erfolgt darüber hinaus auch Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Vergünstigungen wie zum Beispiel dem Bonn-Ausweis. So ermöglicht die Beratung den Zugang zum Rehabilitationssport oder inklusiven Sportangeboten. Dies bietet Menschen mit Behinderung Gelegenheit im geschützten Rahmen einer Gruppe wieder mehr Teilhabe zu erlangen. Die Beratung erfolgt in der Geschäftsstelle des VfB in Bonn-Beuel durch ein Team von erfahrenen Berater*innen. Dies sind zum Beispiel Diplom- Sportlehrer*innen Reha- und Behindertensport, Sportwissenschaftler*innen, Gesundheitsmanager*innen. Mit dem Zuschuss werden die Personalkosten für eine Vollzeitstelle und die entsprechenden Sach- und Overheadkosten finanziert. Neben dem Beratungsangebot hält der VfB ein umfassendes Leistungsspektrum vor, hierzu gehört ein Fahrdienst und die Unterstützung von besonderen Wohnformen bei der Gestaltung der Tagesstruktur für dieSeite 2 von 4 Seite 3 Bewohner*innen. Der VfB handelt auch als soziales Beschäftigungsunternehmen und bietet Arbeitsgelegenheiten für langzeitarbeitslose Menschen und Menschen mit seelischer Behinderung an. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2025 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl., Vereine, sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst.Träg Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 81.310,00 € 150000506/73.1000 2025 0,00 € Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 81.310,00 € Haushaltsjahr 2026 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl., Vereine, sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine, sonst.Träg Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 3 von 4 Seite 4 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 102.097,00 € 150000506/73.1000 2026 0,00 € Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 102.097,00 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de