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253328 · Beschlussvorlage

Förderung des Beratungsangebotes des Vereins für Behindertensport Bonn/Rhein-Sieg e.V. in den Jahren 2025 und 2026

Nummer
253328
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253328
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung des Beratungsangebotes des Vereins
für Behindertensport Bonn/Rhein-Sieg e.V. in den
Jahren 2025 und 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein für Behindertensport Bonn/Rhein-Sieg e.V. erhält im Jahr 2025
einen Zuschuss in Höhe von bis zu 81.310 €. Der Zuschuss dient der
Finanzierung des Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung zur
Teilhabe insbesondere an Sportangeboten.
Im Jahr 2026 beträgt die Förderung bis zu 102.097 €.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten
Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können
Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter
ist ausgeschlossen.
Begründung
Kurzzusammenfassung in Einfacher Sprache
Der Verein für Behindertensport Bonn-Rhein/Sieg e.V. (VfB) berät und
unterstützt Menschen mit Behinderung, die ein Sport- und Freizeitangebot
suchen. Dafür bekommt der Verein in den Jahren 2025 und 2026 einen
Zuschuss. Der Zuschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt,
diese stehen in Richtlinien, die der Rat der Stadt Bonn beschlossen hat. Die
Richtlinien heißen: Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales. Im Jahr 2025
soll der VfB höchstens 81.310 € bekommen, in 2026 höchstens 102.097 €. Das
sind die Summen, die auch im Haushalt der Stadt Bonn vorgesehen sind.
Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit hat sich zuletzt in seiner
Sitzung am 17.01.2024 mit den Auswirkungen des Inkrafttretens des
Bundesteilhabegesetzes auf die Leistungen zur Teilhabe von Menschen mitSeite 1 von 4
Seite 2
Behinderungen beschäftigt (DS-Nr.: 232278).
Das Angebot des Vereins für Behindertensport Bonn/Rhein-Sieg e.V. (VfB)
wurde aufgrund des damaligen Beschlusses im Jahr 2024 weiter finanziert.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel und auf der Basis der „Richtlinie über die Gewährung von
freiwilligen Zuschüssen auf dem Gebiet der Bundesstadt Bonn zur Förderung
von sozialen Maßnahmen und zur Förderung von Vereinen, Verbänden und
Organisationen im sozialen Bereich – Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse
Soziales“.
Die Reduzierung des Gesamtförderbetrages aufgrund der Anwendung der
Förderrichtlinie wird durch voraussichtlich nur geringe Defizite beim VfB
verursachen. Details werden sich im Rahmen der
Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2024 zeigen. Im Rahmen der
Haushaltsplanung 2025/2026 konnte trotz der erfolgten Konsolidierung noch
ein Betrag berücksichtigt werden, der oberhalb der Richtlinienförderung liegt.
So können die beiden Jahre 2025 /2026 genutzt werden, notwendige
Anpassungen vorzunehmen.
Der VfB wurde zu einem Zeitpunkt gegründet, an dem es noch nicht
selbstverständlich war, dass Breitensportangebote für Menschen mit
Behinderung barrierefrei zugänglich waren. Dies stellt sich heute etwas anders
dar, die Bedeutung von inklusiven Sportangeboten für die Teilhabe von
Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft ist deutlich geworden. So
wurde in der Bundesstadt Bonn das Netzwerk „Sport und Inklusion“ gegründet,
mit dem Ziel Bonner Sportvereine für das Thema Inklusion zu gewinnen.
Das Beratungsangebot des VfB ist inklusiv aufgestellt, die Teilhabe aller
Bonner Bürger*innen am gesellschaftlichen und sportlichen Leben wird
gefördert.
Menschen mit Behinderung, die entweder aus eigenem Antrieb oder aufgrund
eines ärztlichen Rates an (Rehabilitations-)Sportangeboten teilnehmen
möchten, erhalten individuelle Beratung und Unterstützung bei der Suche nach
einem entsprechenden Angebot und bei den hierfür erforderlichen
Antragsverfahren. Häufig erfolgt darüber hinaus auch Unterstützung bei der
Inanspruchnahme von Vergünstigungen wie zum Beispiel dem Bonn-Ausweis.
So ermöglicht die Beratung den Zugang zum Rehabilitationssport oder
inklusiven Sportangeboten. Dies bietet Menschen mit Behinderung Gelegenheit
im geschützten Rahmen einer Gruppe wieder mehr Teilhabe zu erlangen.
Die Beratung erfolgt in der Geschäftsstelle des VfB in Bonn-Beuel durch ein
Team von erfahrenen Berater*innen. Dies sind zum Beispiel Diplom-
Sportlehrer*innen Reha- und Behindertensport, Sportwissenschaftler*innen,
Gesundheitsmanager*innen.
Mit dem Zuschuss werden die Personalkosten für eine Vollzeitstelle und die
entsprechenden Sach- und Overheadkosten finanziert.
Neben dem Beratungsangebot hält der VfB ein umfassendes
Leistungsspektrum vor, hierzu gehört ein Fahrdienst und die Unterstützung von
besonderen Wohnformen bei der Gestaltung der Tagesstruktur für dieSeite 2 von 4
Seite 3
Bewohner*innen. Der VfB handelt auch als soziales
Beschäftigungsunternehmen und bietet Arbeitsgelegenheiten für
langzeitarbeitslose Menschen und Menschen mit seelischer Behinderung an.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2025
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,
Vereine, sonst.Träg.
15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,
sonst.Träg
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
81.310,00 € 150000506/73.1000 2025 0,00 €
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
81.310,00 €
Haushaltsjahr 2026
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,
Vereine, sonst.Träg.
15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,
sonst.Träg
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 3 von 4
Seite 4
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
102.097,00 € 150000506/73.1000 2026 0,00 €
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
102.097,00 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de