253326 · Beschlussvorlage
Finanzierung der drei Bonner Betreuungsvereine in den Jahren 2025 und 2026
Kerndaten
- Nummer
- 253326
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Alt-Godesberg Hauptort
- Godesberger Allee
- Kölnstraße
- Stiftsgasse
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253326 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Finanzierung der drei Bonner Betreuungsvereine in den Jahren 2025 und 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur Sicherung der Existenz der drei Bonner Betreuungsvereine werden in den Jahren 2025 - 436.654,00 EUR und 2026 - 429.534,00 EUR an Zuschuss gewährt. Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter ist ausgeschlossen. Der Zuschuss teilt sich auf die folgenden, von der überörtlichen Betreuungsbehörde beim Landschaftsverband Rheinland anerkannten Bonner Betreuungsvereine auf. • Betreuungsverein im Diakonischen Werk Bonn und Region e.V. Godesberger Allee 6-8, 53175 Bonn 95.625,00 EUR (2025) 105.875,00 EUR (2026) • Katholischer Verein für soziale Dienste Bonn e.V. (SkM) Kölnstraße 367, 53117 Bonn 166.294,00 EUR (2025) 176.415,00 EUR (2026) • Sozialdienst katholischer Frauen e.V., Bonn und Rhein-Sieg-Kreis (SkF) Stiftsgasse 17, 53111 Bonn 174.735,00 EUR (2025) 147.244,00 EUR (2026)Seite 1 von 19 Seite 2 Mangels nicht ausreichender gesetzlicher Vergütungsregelungen wird die zusätzliche kommunale Vereinsfinanzierung weiterhin eine langfristige sein müssen. Von Seiten der Verwaltung wurde mit der Erstellung des Haushaltes 2025/26 eine Fortsetzung der Bezuschussung geplant. Damit kann den Vereinen die gewünschte Planungssicherheit in Aussicht gestellt werden. Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit stimmt der weiterführenden finanziellen Förderung der drei Bonner Betreuungsvereine unter Berücksichtigung der notwendigen Anpassung an die sich deutlich verschlechternde Entwicklung der Betreuungskapazitäten im Bereich der Berufsbetreuung und der notwendigen Sicherstellung des Subsidiaritätsprinzips wie folgt zu. 1. Die Auszahlung der bereitstehenden und gedeckten Mittel zur Förderung der drei Bonner Betreuungsvereine für das Haushaltsjahr 2025 wird genehmigt. 2. Die Auszahlung der bereitstehenden und gedeckten Mittel zur Förderung für die drei Bonner Betreuungsvereine für das Haushaltsjahr 2026 wird genehmigt, einschließlich etwaiger überplanmäßiger Mittelanforderungen, unter Vorbehalt deren Genehmigung. Begründung Neben den bekannten Schließungen von Betreuungsvereinen in den „neuen Bundesländern“, zeichnet sich weiterhin auch in unmittelbarer Nachbarschaft ein Vereinssterben ab. So hat der BV Caritas Verband Köln – nach 30 Jahren - zum 30. Juni 2023 seine Arbeit eingestellt. Mit weiteren Schließungen oder Einstellung der Arbeit im Zusammenhang mit Berentung älterer Vereinsmitarbeiter*innen und des Fachkräftemangels ist laut den Vereinen weiterhin zu rechnen, sofern eine kommunale Förderung nicht erfolgt. Kommunale Förderungen sind mittlerweile in der überwiegenden Anzahl der Nachbarkommunen und im gesamten Bundesgebiet eher die Regel als die Ausnahme. Die unter einer freiwilligen Förderung verortete finanzielle Unterstützung muss faktisch als notwendige Förderung betrachtet werden. An dieser Stelle muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass es sich bei der benötigten Unterstützung nicht um eine gesetzliche Vorschrift nach SGB in Bezug auf eine Grundversorgung an sozialen Hilfeangeboten handelt, sondern um eine gesetzliche Vorrangigkeit der Betreuerpersonen gegenüber der Betreuungsbehörde als “Ausfallbürge”. Das Amt für Soziales und Wohnen hält eine weitergehende Förderung der drei Bonner Betreuungsvereine daher für unabdingbar notwendig. Die vom Gesetzgeber 2019 erlassene pauschale Finanzierung (Vergütung und Aufwandsentschädigung) der Berufsbetreuer (BB)/Vereinsbetreuer (VB) beinhaltet keine Dynamisierung. Vor dem Hintergrund mehrfacher Tarifabschlüsse sowie anderer Kostensteigerungen manifestiert sicher daher eine fortwährende Unterfinanzierung in den Personalkosten. Der Gesetzgeber hat das Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz (VBVG), ab dem 01.01.2026 geltend reformiert, leider aber ohne eine entsprechende DynamikSeite 2 von 19 Seite 3 einzubauen. Schon jetzt lässt sich deshalb absehen, dass diese Reform nur zu einer geringen Vergütungsverbesserung führen und nicht geeignet sein wird, Betreuungsvereine und andere Berufsbetreuer “solide” aufzustellen und einen Anreiz dafür zu schaffen, diesen Beruf zu ergreifen. Die Unterfinanzierung bedroht weiterhin die Existenz der für uns tätigen Betreuungsvereine, wie diese in Ihren Anträgen 2023 selbst deutlich machten. Hinzu kommt die als erheblich zu beschreibende Verringerung der Kapazitäten an Berufsbetreuenden insgesamt. Sollte eine Vereinsschließung eintreten, stehen zur Kompensation so gut wie keine ausreichenden Kapazitäten im Feld der Berufsbetreuenden zur Verfügung, so dass die Betreuungsbehörde gemäß § 1818 Abs. 4 BGB in vollem Umfang die Aufgaben und zusätzlich die vereinsbezogenen Querschnittsaufgaben sicherzustellen hat. Die von den Betreuungsvereinen zu erbringenden Aufgaben sind allesamt gesetzliche Pflichtaufgaben nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und dem Betreuungsrecht (BGB). Einem steigenden Bedarf an rechtlicher Betreuung durch höhere Lebenserwartung, Fachkräftemangel und erschwerten, zum Teil kostenintensiven Zugang zum Berufsfeld durch die letzte Gesetzesreform, steht ein eklatanter Mangel an Neuregistrierungen von Berufsbetreuenden, eine steigende Anzahl von aus Altersgründen aufhörenden Berufsbetreuern sowie der mögliche Wegfall von Betreuungsvereinen durch Unterfinanzierung diametral gegenüber. Vergleicht man die aktuelle Situation im Jahr 2025 mit dem Vorjahr 2024, wird der deutliche Rückgang der in Bonn registrierten Betreuenden sichtbar. Die Zahl der registrierten Berufsbetreuenden ist um 8,1% gesunken, die Gesamtzahl der registrierten Betreuenden (inkl. Vereinsbetreuenden) hat sich um 7,4% reduziert. Dies ist besonders bedenklich, da im Jahr 2024 lediglich 2 neue Registrierungen von Berufsbetreuenden erfolgten und im laufenden Jahr 2025 bisher keine einzige. Gleichzeitig mussten im Jahr 2024 bereits 6 Löschungen von Registrierungen hingenommen werden. Für 2025 sind bereits 3 weitere Löschungen bekannt. Die Betreuungsfälle mussten auf die vorhandenen Berufs- und Vereinsbetreuenden verteilt werden, was deren Kapazitäten wiederum reduziert bzw. überlastet. Noch gravierender ist der Blick auf die absehbare Zukunft. Weitere 5 Berufsbetreuende befinden sich bereits im Verfahren der Aufgabenabgabe, 7 weitere planen ihren Ruhestand und 3 können aufgrund dauerhafter Eignungsmängel keine neuen Betreuungen übernehmen. Dies bedeutet einen potenziellen Verlust von insgesamt 24 Betreuenden, was rund 27,6% der aktuell registrierten Betreuenden entspricht. Diese Entwicklung liegt trotz laufender intensiver Bemühungen hinsichtlich der Gewinnung von Interessenten vor. Die beschriebene Situation verschärft sich zusätzlich dadurch, dass die o.g. Fallzahl der erfahrenen Berufsbetreuung in der Regel zwei bis zweieinhalb neue Registrierungen benötigt, um die entstandene Lücke aufzufüllen. Die Diskrepanz zwischen dem Bedarf an rechtlichen Betreuungen und der sinkenden Zahl der zur Verfügung stehenden Betreuenden wird sich ohne eineSeite 3 von 19 Seite 4 deutliche Stärkung der Betreuungsvereine noch weiter verschärfen. Dies gefährdet die rechtliche Gleichstellung hilfsbedürftiger Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt erheblich. Die Förderung der Personal- und Sachkosten für „hauptamtlich“ beschäftigte Vereinsbetreuer des jeweiligen Betreuungsvereins sowie die Kosten für die Leitungen, anteilig ihrer Aufgabenwahrnehmung im Bereich Betreuungsführung, ist daher unumgänglich. Die institutionelle Förderung wird aufgrund des tatsächlichen erheblichen Bedarfs an neuen Berufsbetreuenden um 0,77 und 1,0 VZÄ gemäß den Anträgen von SKF und SKM, angepasst. Die Förderrichtlinie der Stadt Bonn wurde angewandt. Verwendungsnachweise sind zu erbringen. Weitere Angaben zur Kostenaufstellung sind der Anlage 3 zu entnehmen. Aus Sicht der Verwaltung wir dringend empfohlen, die finanzielle Förderung der Betreuungsvereine in Bonn nachhaltig zu sichern. So kann weiterhin eine qualifizierte Vereinsbetreuung erfolgen. Die Förderung trägt dazu bei, dass die Betreuungsbehörde nicht in großem Maßstab als Ausfallbürge verpflichtend als Leistungserbringer eintreten muss und verhindert eine dann erforderliche Ausweitung des Personalkörpers der Betreuungsbehörde. Andernfalls wäre mit erheblich höheren Kosten zu rechnen, da die Personal- und Sachkosten vollständig aufgrund rechtlich fehlender Möglichkeit einer Vereinnahmung von Vergütungsansprüchen gegen die Landesjustizkasse von der Stadt Bonn zu tragen wären. Dem subsidiären Ansinnen des Gesetzgebers entspräche eine dauerhafte Behördenbetreuung ebenfalls in keiner Weise. Finanzierung der anfallenden Mehraufwendungen: Die aktuell zur Verfügung stehenden angemeldeten Haushaltsmittel reichen nicht aus, um die vollständige Förderung der Vereine in den Jahren 2025 und 2026 zu gewährleisten. Die Abweichung ist auf die zum Zeitpunkt der Mittelanmeldung nicht prognostizierbare Entwicklung der tatsächlichen Bedarfslage, erhebliche tarifliche Anpassungen sowie eine ausschließlich auf Daten aus Vorjahren basierende Prognose zurückzuführen. Für das Haushaltsjahr 2025 kann die Deckung des entstehenden Mehraufwands durch eine interne Deckung innerhalb des Fachbereiches sichergestellt werden. Für das Haushaltsjahr 2026 wird eine vollständige Deckung durch das Dezernat V nicht mehr möglich sein und steht eine insofern erwartbare überplanmäßige Mittelanmeldung in Aussicht. Die Gewährleistung einer Auszahlung der Fördermittel für 2026 in voller Höhe schließt daher die durch überplanmäßige Mittelanmeldung zu erzielende Deckung, unter dem Vorbehalt ihrer finalen Genehmigung, ein. Erfolgt keine Genehmigung, werden nur die zur Verfügung stehenden und gedecktenSeite 4 von 19 Seite 5 Fördermittel ausgezahlt. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2025 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.08 Betreuungsleistungen 1.50.00.05.08.01 Betreuungsleistungen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 436.654,00 € 150000508/ 72.1000 127.983,00 € 308.671,00 € Mehreinnahmen Belastungsausgleich n. BtR-BelAVO FiSt: 150000508 FiPo: 61.1000 Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 436.654,00 € Haushaltsjahr 2026 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.08 Betreuungsleistungen 1.50.00.05.08.01 Betreuungsleistungen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 5 von 19 Seite 6 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 429.534,00 € 150000508/ 72.1000 189.000,00 € 240.534,00 € Keine Deckung innerhalb des Dezernates V möglich, Deckung erfolgt aus gesamtstädtischen Haushaltsmittel Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 429.534,00 € Anlage/n 1 Anlage 1_Umfrage der AGöB zur Registrierung neuer Berufsbetreuer_innen_Stand_19.05.2025 (öffentlich) 2 Anlage 2_50-34 Tabelle zu Registrierungszahlen im Verlauf (öffentlich) 3 Anlage 3_tabellarische Übersicht der Kostenaufstellungen der drei Bonner Betreuungsvereine (Abgabevers.) (öffentlich)Seite 6 von 19 Id Kommunaler Zuständigkeitsb ereich Ihrer Betreuungsbeh örde (z.B. Stadt Bonn) Wie zufrieden sind Sie insgesamt mit der Entwicklung der Registrierungszahle n neuer Berufsbetreuerinne n im Jahr 2024 in Ihrem Zuständigkeitsberei ch? Wie viele Registrierungen neuer Berufsbetreuer *innen wurden 2024 erfolgreich durchgeführt? Wie viele der Registrier ung aus 2024 bestehen noch? Möchten Sie noch weitere Hinweise zur Situation der Gewinnung neuer Berufsbetreuer*innen mitteilen? Wenn möglich, geben Sie die aktuelle Anzahl der in Ihrem Zuständigkeitsb ereich registrierten und aktiven Berufsbetreuer *innen an. 1 Oberbergischer Kreis unzufrieden 12 12 Der vorher zu Recht befürchtete Einbruch bei der Anzahl neuer BB-Registrierungen im OBK ist 2024 zwar nicht eingetreten. Da fortwährend "alte" BB in den Ruhestand gehen, bleibt die Lage dennoch angespannt. Ob der positive Trend sich 2025 fortsetzt, ist fraglich, es sind derzeit weniger BewerberInnen "in der Pipeline" als es aufhörende BB gibt. 95 2 Kreis Heinsberg Die Situation ist bedrohlich, da der Bedarf durch die geringe Anzahl an neuen Registrierungen nicht mehr gedeckt werden kann. 8 8 131 3 Stadt Moers unzufrieden 9 9 Die Kosten für die Module werden als großes Hindernis angesehen. Die vom Gesetz her zugelassenen Betreuer (u.a. Sozialarbeiter) verfügen oftmals nicht über die notwendige Praxis und Kenntnisse zur Ausübung der Berufsbetreuung (fehlende Sachkunde). Die unklare Rechtslage (Vergütungssituation) verunsichert viele Betreuer. Es fehlen Anreize um neue Berufsbetreuer anzuwerben (zurzeit gibt es nur Auflagen). 57Seite 7 von 19 4 Stadt Neuss sehr unzufrieden 3 3 54 5 Stadt Duisburg Die Situation ist bedrohlich, da der Bedarf durch die geringe Anzahl an neuen Registrierungen nicht mehr gedeckt werden kann. 3 3 Aufgrund der Altersstruktur der aktiven Betreuer*innen (ca. 30 % Ü60) ist die Akquise neuer BBT umso dringlicher! 116 6 Stadt Viersen sehr unzufrieden 2 2 Trotz Betreuergewinnungsmaßnahmen, auch der umliegenden Kommunen, gibt es hier voraussichtlich nicht genügend Bewerber*innen und neu registrierte Betreuer*innen, um die Menge der Klient*innen der absehbar in Rente gehenden Betreuer*innen in den kommenden Jahren aufzufangen. Derzeit ist die Lage noch nicht "bedrohlich", allerdings sind 20 der 35 registrierten Berufsbetreuer*innen 60 Jahre oder älter. Insbesondere diese Betreuer*innen führen häufig noch eine Vielzahl von Betreuungen, die dann neu verteilt oder von der Behörde übernommen werden müssten. 35 7 Stadt Solingen Die Situation ist bedrohlich, da der Bedarf durch die geringe Anzahl an neuen Registrierungen nicht mehr gedeckt werden kann. 4 4 56 8 Stadt Dormagen sehr unzufrieden 1 1 10Seite 8 von 19 9 Stadt Bonn Die Situation ist bedrohlich, da der Bedarf durch die geringe Anzahl an neuen Registrierungen nicht mehr gedeckt werden kann. 2 2 Durch die neu registrierten BB können die Abgänge der BB bei Weitem nicht aufgefangen werden. Hier muss auch beachtet werden, dass neu registrierte BB überwiegend Gesamtkapazitäten angeben, die erheblich unter denen der gelöschten BB liegen. 99 10 Stadt Wuppertal unzufrieden 9 7 112 11 Kreis Mettmann Die Situation ist bedrohlich, da der Bedarf durch die geringe Anzahl an neuen Registrierungen nicht mehr gedeckt werden kann. 11 11 90 12 Stadt Mülheim an der Ruhr Die Situation ist bedrohlich, da der Bedarf durch die geringe Anzahl an neuen Registrierungen nicht mehr gedeckt werden kann. 2 2 46 13 Stadt Düren zufrieden 13 13 einige wurden vorläufig registriert, wir haben regelmäßig Anfragen zum Berufsbild und führen dann Informationsgespräche. Anfangs sagen wir eine Anbindung an die Behörde zu. 51Seite 9 von 19 14 Stadt Remscheid äußerst zufrieden 9 9 nein 31 15 Kreis Euskirchen zufrieden 8 8 Ca. 10 Interessenten in 2024 haben ihre Antragstellung nicht weiter verfolgt, da sie die Sachkunde nicht nachweisen konnten und Ihnen die Module zu teuer waren. 84 16 Stadt Troisdorf zufrieden 2 1 Wir beabsichtigen die ortsansässigen Rechtsanwälte anzuschreiben. 15 17 Bergisch Gladbach zufrieden 5 4 34 18 Stadt Ratingen unzufrieden 3 3 10 19 Rhein-Kreis Neuss Die Situation ist bedrohlich, da der Bedarf durch die geringe Anzahl an neuen Registrierungen nicht mehr gedeckt werden kann. 4 2 Interesse besteht grundsätzlich. Hürden sind teilweise zu groß, z.B. erst volle Sachkunde, hoher Investition bevor der erste Fall übernommen werden darf. Zusätzlich wissen die "Neuen" vorher teilweise nicht das volle Ausmaß der neuen Tätigkeit und lassen es ehe sie so hohe Kosten in Kauf nehmen 49Seite 10 von 19 20 Stadt Köln äußerst zufrieden 70 50 Viele der Bewerber kommen übers Ehrenamt zu uns, leider haben wir noch keine genaue Zahl, wie viele es tatsächlich sind. Einige bewerben sich aufgrund von Berührungspunkten mit Berufsbetreuern, z.B. durchs BeWo. Eine häufige Motivation ist zudem der bevorstehende Ruhestand mit dem Wunsch des Nebenverdienstes. Nicht zu unterschätzen ist außerdem die Anzahl der Bewerber, die aufgrund von Praktika in den großen Betreuungsbüros oder einfach durch Mundpropaganda von Berufsbetreuern zu uns gelangt. Das durchschnittliche Alter der Neubetreuer beträgt 50 Jahre 300 21 Stadt Krefeld unzufrieden 5 5 Aufgrund der notwendigen Sachkundenachweise ziehen sich die Registrierungsverfahren in die Länge. 63 22 Stadt Oberhausen Die Situation ist bedrohlich, da der Bedarf durch die geringe Anzahl an neuen Registrierungen nicht mehr gedeckt werden kann. 3 3 Die Situation im Bereich der Gewinnung neuer Berufsbetreuer*innen dürfte sich dadurch erschwert haben, dass Personen, welche nicht unter die ziemlich knapp gefasste Ausnahmeregelung fallen, es sich finanziell nicht leisten können, die erforderliche Sachkunde zu erreichen. 30Seite 11 von 19 23 Stadt Essen unzufrieden 15 15 Mehr Werbung für die Tätigkeit als Berufsbetreuer*innen machen. 156 24 Stadt Düsseldorf Die Situation ist bedrohlich, da der Bedarf durch die geringe Anzahl an neuen Registrierungen nicht mehr gedeckt werden kann. 11 7 Die Qualität der neuen Berufsbetreuer*innen hat sich trotz Sachkundenachweis dramatisch verschlechtert. D.h. die reine Anzahl der tätigen Betreuer*innen ist nur begrenzt aussagekräftig. Es bleiben der Behörde "keine" Möglichkeiten Bewerber*innen abzulehnen, die vor der Einführung des Registrierungsverfahren, durchaus unberücksichtigt bleiben konnten. Zudem nehmen viele nur mit eine geringe Anzahl von Betreuungen. Die vollzeittätigen Betreuer*innen, die ihre Tätigkeit professionell planen und ausbauen sind eher die Ausnahme. Es besteht der Eindruck, dass das Registrierungsverfahren viel Arbeit macht, der Nutzen jedoch gering ist. 124 25 Stadt Dinslaken Die Situation ist bedrohlich, da der Bedarf durch die geringe Anzahl an neuen Registrierungen nicht mehr gedeckt werden kann. 1 1 2024 wurde eine Vereinsbetreuerin registriert. Seit der Betreuungsreform 2023 haben sich keine neuen Berufsbetreuer gemeldet. 21Seite 12 von 19 26 Rheinisch- Bergischer Kreis sehr unzufrieden 1 1 Aufgrund der demographischen Entwicklung können wir erkennen, dass es zukünftig weniger Berufsbetreuer geben wird. Durch umfangreiche Maßnahmen, die wir 2024 gestartet haben, versuchen wir, Berufsbetreuer und auch ehrenamtliche Fremdbetreuer zu gewinnen und zu erhalten. 33 27 Stadt Wesel sehr unzufrieden 2 1 15 28 Rhein-Sieg-Kreis sehr unzufrieden 10 10 Eine übergeordnete Werbe- und Aufklärungs-Kampagne wäre wünschenswert! 137 29 Kolpingstadt Kerpen Die Situation ist bedrohlich, da der Bedarf durch die geringe Anzahl an neuen Registrierungen nicht mehr gedeckt werden kann. 0 0 Durch das Registrierungsverfahren sind die Hürden für neue Berufsbetreuer*innen sehr hoch. In 2024 hatten sich 2 Personen für die Tätigkeit als Berufsbetreuer interessiert und diese dann aufgrund des erforderlichen Verfahrens nicht weiter verfolgt. Durch verzögerte Verfahren bei den Amtsgerichten kann es bei Neubetreuern dazu kommen, dass diese in den ersten Monaten Ihrer Tätigkeit keine Vergütung erhalten. Bei Wissen darum, schreckt auch das einige davon ab, Berufsbetreuer zu werden. Unsererseits wird nun eine Werbekampagne zur Gewinnung von Berufsbetreuern und ehrenamtlichen Betreuer*innen aufbereitet. 9 30 Stadt Mönchengladba ch zufrieden 7 7 Betreuerakquise: - Werbung auf der Homepage für Betreuerregistrierungen - Plakate (Aufhängen in den öffentlichen Orten, wie LVR, Krankenhäuser + Hochschule) 116 31 Kreis Viersen sehr unzufrieden 4 3 52 32 Rhein-Erft-Kreis unzufrieden 11 7 53Seite 13 von 19 33 Kreis Wesel sehr unzufrieden 6 6 Aufgrund der finanziellen Risiken bei der Vergütung ist eine Gewinnung neuer Berufsbetreuer schwer. Zum einen ist die Unsicherheit, was der Gesetzgeber noch neu regelt. Zum anderen ist die schleppende und oft schwierige Abrechnung mit den Amtsgerichten ein großes Hinderniss. Dies führt auch dazu, dass Betreuer in bestimmten Bezirken nicht tätig werden, da es dort zu große Schwierigkeiten mit den Abrechnungen bei den Amtsgerichten kommt.Auch ist der Beruf und die Aufgaben von Berufsbetreuenden oft nicht bekannt. Hier sollte eine Informationsoffensive vom Land gestartet werden. So könnten die niedergelassenen Anwälte zentral und ansprechend über die Möglichkeit der beruflichen Betreuungen informiert werden. Ebenfalls sollte der Beruf bei der Ausbildung von Juristen und Sozialarbeitern berücksichtigt werden. Generell sollte es eine Berufsausbildung zu einem beruflichen Betreuer geben, mit dessen Abschluss man auch automatisch registriert wird.Als dritten Punkt sollte die Zusammenarbeit von Berufsbetreuenden und die Einbindung von Mitarbeitenden in den Betreuungsbüros vereinfacht werden. So könnten weitere Aufgaben auf mehrere Personen verteilt werden. 39Seite 14 von 19 34 Stadt Leverkusen unzufrieden 2 2 Aufgrund des demographischen Wandels werden in naher Zukunft viele langjährige Berufsbetreuer*innen in den Ruhestand gehen, so dass neue Betreuer*innen dringend benötigt werden. Unter anderem aufgrund der nicht idealen Vergütung in Verbindung mit der hohen Verantwortung für die Betroffenen ist der Berufs des / der Berufsbetreuer*in jedoch für viele Menschen unattraktiv. Hinzu kommt der grundsätzliche Fachkräftemangel, der sich auch hier wiederfindet. 37Seite 15 von 19 Kategorie Anzahl (2025) Anzahl (2024) Veränderung gegenüber 2024 Registrierte Berufsbetreuende aktuell (2025) 79 86 -8,10% Registrierte Vereinsbetreuer aktuell (2025) 8 8 0% Gesamt registrierte Betreuende aktuell (2025) 87 94 -7,40% Neue Registrierungen 2024 2 - - Neue Registrierungen 2025 aktuell 0 - -100,00% Noch nicht entschiedene Anträge 2 - - Löschungen 2024 6 - - Löschungen 2025 (bisher) 3 - - Bereits im Betreuungsaufgabe-Verfahren 5 In Vorbereitung auf den Ruhestand 7 Dauerhaft keine neuen Betreuungen (wegen dauerhaften Eignungsmängeln) 3Seite 16 von 19 änderung gegenüber 2024Seite 17 von 19 Anlage 3) Tabellarische Übersicht der Kostenaufstellungen der drei Bonner Betreuungsvereine (SKM, SKF und Diakonie) für die Jahre 2025 und 2026 2025 1. Betreuungsverein im Diakonischen Werk Bonn und Region e.V. Kosten Personal/Funktion Personalkosten Gemein- bzw. Overheadkosten 10% Sachkosten 15% Leitung+ Betreuungsführung 196.500,- € 19.650,- € 29.475,- € Kosten ohne Assistenzen 245.625,- € abzgl. Vergütung durch das Land bzw. den rechtl. betreuten Menschen (geschätzt) 150.000,- € zu fördernde Gesamtkosten ohne Assistenzen 95.625,- € Betreuungsführungen (durchschnittlich monatlich) 2,38 VZÄ x 45 - 50 Betreuungen = 107 - 119 Betreuungen 2026 1. Betreuungsverein im Diakonischen Werk Bonn und Region e.V. Kosten nach städtischer Vorgabe* Personal/Funktion Personalkosten Gemein- bzw. Overheadkosten 10% Sachkosten 15% Leitung+ Betreuungsführung 204.700,- € 20.470,- € 30.705,- € Kosten ohne Assistenzen 255.875,- € abzgl. Vergütung durch das Land bzw. den rechtl. betreuten Menschen (geschätzt) 150.000,- € zu fördernde Gesamtkosten ohne Assistenzen 105.875,- € Betreuungsführungen (durchschnittlich monatlich) 2,36 VZÄ x 45 - 50 Betreuungen = 106 - 118 Betreuungen 2025 2. Betreuungsverein im Katholischen Verein für soziale Dienste Bonn e.V. (skm) Kosten Personal/Funktion Personalkosten Gemein- bzw. Overheadkosten 10% Sachkosten 15% Leitung+ Betreuungsführung+ Assistenzen 373.035,- € 37.304,- € 55.955,- € Kosten 466.294,- € abzgl. Vergütung durch das Land bzw. den rechtl. betreuten Menschen (geschätzt) 300.000,- € zu fördernde Gesamtkosten 166.294,- € Betreuungsführungen (durchschnittlich monatlich) 3,95 VZÄ x 50 - 55 Betreuungen = 198 - 217 Betreuungen + neu: 1 VZÄ (ab 4. Quartal 2025)Seite 18 von 19 2026 2. Betreuungsverein im Katholischen Verein für soziale Dienste Bonn e.V. (skm) Kosten nach städtischer Vorgabe* Personal/Funktion Personalkosten Gemein- bzw. Overheadkosten 10% Sachkosten 15% Leitung+ Betreuungsführung+ Assistenzen 437.132,- € 43.713,- € 65.570,- € Kosten 546.415,- € abzgl. Vergütung durch das Land bzw. den rechtl. betreuten Menschen (geschätzt) 370.000,- € zu fördernde Gesamtkosten 176.415,- € Betreuungsführungen (durchschnittlich monatlich) 4,95 VZÄ x 50 - 55 Betreuungen = 248 – 272 Betreuungen 2025 3. Betreuungsverein im Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Bonn und Rhein-Sieg-Kreis (skf) Kosten Personal/Funktion Personalkosten Gemein- bzw. Overheadkosten 10% Sachkosten 15% Leitung+ Betreuungsführung 357.795,- € 35.780,- € 53.669,- € Kosten ohne Assistenzen 447.244,- € abzgl. Vergütung durch das Land bzw. den rechtl. betreuten Menschen (geschätzt) 272.509,- € zu fördernde Gesamtkosten ohne Assistenzen 174.735,- € Betreuungsführungen (durchschnittlich monatlich) 3,16 VZÄ x 45 - 50 Betreuungen = 142,2 - 158 Betreuungen + neu: 0,77 VZÄ (ab 4. Quartal 2025) 2026 3. Betreuungsverein im Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Bonn und Rhein-Sieg-Kreis (skf) Kosten nach städtischer Vorgabe* Personal/Funktion Personalkosten Gemein- bzw. Overheadkosten 10% Sachkosten 15% Leitung+ Betreuungsführung 357.795,- € 35.780,- € 53.669,- € Kosten ohne Assistenzen 447.244,- € abzgl. Vergütung durch das Land bzw. den rechtl. betreuten Menschen (geschätzt) 300.000,- € zu fördernde Gesamtkosten ohne Assistenzen 147.244,- € Betreuungsführungen (durchschnittlich monatlich) 3,93 VZÄ x 45 - 50 Betreuungen = 177 - 197 BetreuungenSeite 19 von 19
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de