← Vorlagen

253326 · Beschlussvorlage

Finanzierung der drei Bonner Betreuungsvereine in den Jahren 2025 und 2026

Nummer
253326
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg Hauptort
  • Godesberger Allee Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Stiftsgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 940,7 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (25.989 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
253326
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Finanzierung der drei Bonner Betreuungsvereine in
den Jahren 2025 und 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur Sicherung der Existenz der drei Bonner Betreuungsvereine werden in den
Jahren 2025 - 436.654,00 EUR und 2026 - 429.534,00 EUR an Zuschuss
gewährt.
Dieser Beschluss basiert auf den im Doppelhaushalt 2025/2026 geplanten
Mitteln. Haushaltswirtschaftliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen können
Anpassungen erforderlich machen. Eine Kompensation von Kürzungen Dritter
ist ausgeschlossen.
Der Zuschuss teilt sich auf die folgenden, von der überörtlichen
Betreuungsbehörde beim Landschaftsverband Rheinland anerkannten Bonner
Betreuungsvereine auf.
• Betreuungsverein im Diakonischen Werk Bonn und Region e.V.
Godesberger Allee 6-8, 53175 Bonn
95.625,00 EUR (2025)
105.875,00 EUR (2026)
• Katholischer Verein für soziale Dienste Bonn e.V. (SkM)
Kölnstraße 367, 53117 Bonn
166.294,00 EUR (2025)
176.415,00 EUR (2026)
• Sozialdienst katholischer Frauen e.V.,
Bonn und Rhein-Sieg-Kreis (SkF)
Stiftsgasse 17, 53111 Bonn
174.735,00 EUR (2025)
147.244,00 EUR (2026)Seite 1 von 19
Seite 2
Mangels nicht ausreichender gesetzlicher Vergütungsregelungen wird die
zusätzliche kommunale Vereinsfinanzierung weiterhin eine langfristige sein
müssen. Von Seiten der Verwaltung wurde mit der Erstellung des Haushaltes
2025/26 eine Fortsetzung der Bezuschussung geplant. Damit kann den
Vereinen die gewünschte Planungssicherheit in Aussicht gestellt werden.
Der Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit stimmt der
weiterführenden finanziellen Förderung der drei Bonner Betreuungsvereine
unter Berücksichtigung der notwendigen Anpassung an die sich deutlich
verschlechternde Entwicklung der Betreuungskapazitäten im Bereich der
Berufsbetreuung und der notwendigen Sicherstellung des Subsidiaritätsprinzips
wie folgt zu.
1. Die Auszahlung der bereitstehenden und gedeckten Mittel zur Förderung
der drei Bonner Betreuungsvereine für das Haushaltsjahr 2025 wird
genehmigt.
2. Die Auszahlung der bereitstehenden und gedeckten Mittel zur Förderung für
die drei Bonner Betreuungsvereine für das Haushaltsjahr 2026 wird
genehmigt, einschließlich etwaiger überplanmäßiger Mittelanforderungen,
unter Vorbehalt deren Genehmigung.
Begründung
Neben den bekannten Schließungen von Betreuungsvereinen in den „neuen
Bundesländern“, zeichnet sich weiterhin auch in unmittelbarer Nachbarschaft
ein Vereinssterben ab. So hat der BV Caritas Verband Köln – nach 30 Jahren -
zum 30. Juni 2023 seine Arbeit eingestellt. Mit weiteren Schließungen oder
Einstellung der Arbeit im Zusammenhang mit Berentung älterer
Vereinsmitarbeiter*innen und des Fachkräftemangels ist laut den Vereinen
weiterhin zu rechnen, sofern eine kommunale Förderung nicht erfolgt.
Kommunale Förderungen sind mittlerweile in der überwiegenden Anzahl der
Nachbarkommunen und im gesamten Bundesgebiet eher die Regel als die
Ausnahme. Die unter einer freiwilligen Förderung verortete finanzielle
Unterstützung muss faktisch als notwendige Förderung betrachtet werden. An
dieser Stelle muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass es sich bei der
benötigten Unterstützung nicht um eine gesetzliche Vorschrift nach SGB in
Bezug auf eine Grundversorgung an sozialen Hilfeangeboten handelt, sondern
um eine gesetzliche Vorrangigkeit der Betreuerpersonen gegenüber der
Betreuungsbehörde als “Ausfallbürge”.
Das Amt für Soziales und Wohnen hält eine weitergehende Förderung der drei
Bonner Betreuungsvereine daher für unabdingbar notwendig. Die vom
Gesetzgeber 2019 erlassene pauschale Finanzierung (Vergütung und
Aufwandsentschädigung) der Berufsbetreuer (BB)/Vereinsbetreuer (VB)
beinhaltet keine Dynamisierung. Vor dem Hintergrund mehrfacher
Tarifabschlüsse sowie anderer Kostensteigerungen manifestiert sicher daher
eine fortwährende Unterfinanzierung in den Personalkosten. Der Gesetzgeber
hat das Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz (VBVG), ab dem
01.01.2026 geltend reformiert, leider aber ohne eine entsprechende DynamikSeite 2 von 19
Seite 3
einzubauen. Schon jetzt lässt sich deshalb absehen, dass diese Reform nur zu
einer geringen Vergütungsverbesserung führen und nicht geeignet sein wird,
Betreuungsvereine und andere Berufsbetreuer “solide” aufzustellen und einen
Anreiz dafür zu schaffen, diesen Beruf zu ergreifen.
Die Unterfinanzierung bedroht weiterhin die Existenz der für uns tätigen
Betreuungsvereine, wie diese in Ihren Anträgen 2023 selbst deutlich machten.
Hinzu kommt die als erheblich zu beschreibende Verringerung der Kapazitäten
an Berufsbetreuenden insgesamt.
Sollte eine Vereinsschließung eintreten, stehen zur Kompensation so gut wie
keine ausreichenden Kapazitäten im Feld der Berufsbetreuenden zur
Verfügung, so dass die Betreuungsbehörde gemäß § 1818 Abs. 4 BGB in
vollem Umfang die Aufgaben und zusätzlich die vereinsbezogenen
Querschnittsaufgaben sicherzustellen hat. Die von den Betreuungsvereinen zu
erbringenden Aufgaben sind allesamt gesetzliche Pflichtaufgaben nach dem
Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und dem Betreuungsrecht (BGB).
Einem steigenden Bedarf an rechtlicher Betreuung durch höhere
Lebenserwartung, Fachkräftemangel und erschwerten, zum Teil
kostenintensiven Zugang zum Berufsfeld durch die letzte Gesetzesreform, steht
ein eklatanter Mangel an Neuregistrierungen von Berufsbetreuenden, eine
steigende Anzahl von aus Altersgründen aufhörenden Berufsbetreuern sowie
der mögliche Wegfall von Betreuungsvereinen durch Unterfinanzierung
diametral gegenüber.
Vergleicht man die aktuelle Situation im Jahr 2025 mit dem Vorjahr 2024, wird
der deutliche Rückgang der in Bonn registrierten Betreuenden sichtbar. Die
Zahl der registrierten Berufsbetreuenden ist um 8,1% gesunken, die
Gesamtzahl der registrierten Betreuenden (inkl. Vereinsbetreuenden) hat sich
um 7,4% reduziert. Dies ist besonders bedenklich, da im Jahr 2024 lediglich 2
neue Registrierungen von Berufsbetreuenden erfolgten und im laufenden Jahr
2025 bisher keine einzige. Gleichzeitig mussten im Jahr 2024 bereits 6
Löschungen von Registrierungen hingenommen werden. Für 2025 sind bereits
3 weitere Löschungen bekannt. Die Betreuungsfälle mussten auf die
vorhandenen Berufs- und Vereinsbetreuenden verteilt werden, was deren
Kapazitäten wiederum reduziert bzw. überlastet.
Noch gravierender ist der Blick auf die absehbare Zukunft. Weitere 5
Berufsbetreuende befinden sich bereits im Verfahren der Aufgabenabgabe, 7
weitere planen ihren Ruhestand und 3 können aufgrund dauerhafter
Eignungsmängel keine neuen Betreuungen übernehmen. Dies bedeutet einen
potenziellen Verlust von insgesamt 24 Betreuenden, was rund 27,6% der
aktuell registrierten Betreuenden entspricht.
Diese Entwicklung liegt trotz laufender intensiver Bemühungen hinsichtlich der
Gewinnung von Interessenten vor. Die beschriebene Situation verschärft sich
zusätzlich dadurch, dass die o.g. Fallzahl der erfahrenen Berufsbetreuung in
der Regel zwei bis zweieinhalb neue Registrierungen benötigt, um die
entstandene Lücke aufzufüllen.
Die Diskrepanz zwischen dem Bedarf an rechtlichen Betreuungen und der
sinkenden Zahl der zur Verfügung stehenden Betreuenden wird sich ohne eineSeite 3 von 19
Seite 4
deutliche Stärkung der Betreuungsvereine noch weiter verschärfen. Dies
gefährdet die rechtliche Gleichstellung hilfsbedürftiger Bürgerinnen und Bürger
in unserer Stadt erheblich.
Die Förderung der Personal- und Sachkosten für „hauptamtlich“ beschäftigte
Vereinsbetreuer des jeweiligen Betreuungsvereins sowie die Kosten für die
Leitungen, anteilig ihrer Aufgabenwahrnehmung im Bereich
Betreuungsführung, ist daher unumgänglich.
Die institutionelle Förderung wird aufgrund des tatsächlichen erheblichen
Bedarfs an neuen Berufsbetreuenden um 0,77 und 1,0 VZÄ gemäß den
Anträgen von SKF und SKM, angepasst. Die Förderrichtlinie der Stadt Bonn
wurde angewandt. Verwendungsnachweise sind zu erbringen. Weitere
Angaben zur Kostenaufstellung sind der Anlage 3 zu entnehmen.
Aus Sicht der Verwaltung wir dringend empfohlen, die finanzielle Förderung der
Betreuungsvereine in Bonn nachhaltig zu sichern. So kann weiterhin eine
qualifizierte Vereinsbetreuung erfolgen. Die Förderung trägt dazu bei, dass die
Betreuungsbehörde nicht in großem Maßstab als Ausfallbürge verpflichtend als
Leistungserbringer eintreten muss und verhindert eine dann erforderliche
Ausweitung des Personalkörpers der Betreuungsbehörde.
Andernfalls wäre mit erheblich höheren Kosten zu rechnen, da die Personal-
und Sachkosten vollständig aufgrund rechtlich fehlender Möglichkeit einer
Vereinnahmung von Vergütungsansprüchen gegen die Landesjustizkasse von
der Stadt Bonn zu tragen wären.
Dem subsidiären Ansinnen des Gesetzgebers entspräche eine dauerhafte
Behördenbetreuung ebenfalls in keiner Weise.
Finanzierung der anfallenden Mehraufwendungen:
Die aktuell zur Verfügung stehenden angemeldeten Haushaltsmittel reichen
nicht aus, um die vollständige Förderung der Vereine in den Jahren 2025 und
2026 zu gewährleisten. Die Abweichung ist auf die zum Zeitpunkt der
Mittelanmeldung nicht prognostizierbare Entwicklung der tatsächlichen
Bedarfslage, erhebliche tarifliche Anpassungen sowie eine ausschließlich auf
Daten aus Vorjahren basierende Prognose zurückzuführen.
Für das Haushaltsjahr 2025 kann die Deckung des entstehenden
Mehraufwands durch eine interne Deckung innerhalb des Fachbereiches
sichergestellt werden.
Für das Haushaltsjahr 2026 wird eine vollständige Deckung durch das
Dezernat V nicht mehr möglich sein und steht eine insofern erwartbare
überplanmäßige Mittelanmeldung in Aussicht.
Die Gewährleistung einer Auszahlung der Fördermittel für 2026 in voller Höhe
schließt daher die durch überplanmäßige Mittelanmeldung zu erzielende
Deckung, unter dem Vorbehalt ihrer finalen Genehmigung, ein. Erfolgt keine
Genehmigung, werden nur die zur Verfügung stehenden und gedecktenSeite 4 von 19
Seite 5
Fördermittel ausgezahlt.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2025
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.08 Betreuungsleistungen 1.50.00.05.08.01 Betreuungsleistungen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
436.654,00 € 150000508/
72.1000
127.983,00
€
308.671,00 € Mehreinnahmen
Belastungsausgleich
n. BtR-BelAVO
FiSt:
150000508 FiPo:
61.1000
Einzahlungen /
Erträge
0,00
€
Haushaltsbelastung
jährlich
436.654,00 €
Haushaltsjahr 2026
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.08 Betreuungsleistungen 1.50.00.05.08.01 Betreuungsleistungen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 5 von 19
Seite 6
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
429.534,00 € 150000508/
72.1000
189.000,00
€
240.534,00 € Keine Deckung
innerhalb des
Dezernates V
möglich, Deckung
erfolgt aus
gesamtstädtischen
Haushaltsmittel
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
429.534,00 €
Anlage/n
1 Anlage 1_Umfrage der AGöB zur Registrierung neuer
Berufsbetreuer_innen_Stand_19.05.2025 (öffentlich)
2 Anlage 2_50-34 Tabelle zu Registrierungszahlen im Verlauf (öffentlich)
3 Anlage 3_tabellarische Übersicht der Kostenaufstellungen der drei Bonner
Betreuungsvereine (Abgabevers.) (öffentlich)Seite 6 von 19
Id Kommunaler
Zuständigkeitsb
ereich Ihrer
Betreuungsbeh
örde (z.B. Stadt
Bonn)
Wie zufrieden sind
Sie insgesamt mit
der Entwicklung der
Registrierungszahle
n neuer
Berufsbetreuerinne
n im Jahr 2024 in
Ihrem
Zuständigkeitsberei
ch?
Wie viele
Registrierungen
neuer
Berufsbetreuer
*innen wurden
2024
erfolgreich
durchgeführt?
Wie viele
der
Registrier
ung aus
2024
bestehen
noch?
Möchten Sie noch weitere Hinweise zur Situation der
Gewinnung neuer Berufsbetreuer*innen mitteilen?
Wenn möglich,
geben Sie die
aktuelle Anzahl
der in Ihrem
Zuständigkeitsb
ereich
registrierten
und aktiven
Berufsbetreuer
*innen an.
1 Oberbergischer
Kreis
unzufrieden 12 12 Der vorher zu Recht befürchtete Einbruch bei der Anzahl
neuer BB-Registrierungen im OBK ist 2024 zwar nicht
eingetreten. Da fortwährend "alte" BB in den Ruhestand
gehen, bleibt die Lage dennoch angespannt. Ob der
positive Trend sich 2025 fortsetzt, ist fraglich, es sind
derzeit weniger BewerberInnen "in der Pipeline" als es
aufhörende BB gibt.
95
2 Kreis Heinsberg Die Situation ist
bedrohlich, da der
Bedarf durch die
geringe Anzahl an
neuen
Registrierungen
nicht mehr gedeckt
werden kann.
8 8 131
3 Stadt Moers unzufrieden 9 9 Die Kosten für die Module werden als großes Hindernis
angesehen. Die vom Gesetz her zugelassenen Betreuer
(u.a. Sozialarbeiter) verfügen oftmals nicht über die
notwendige Praxis und Kenntnisse zur Ausübung der
Berufsbetreuung (fehlende Sachkunde). Die unklare
Rechtslage (Vergütungssituation) verunsichert viele
Betreuer. Es fehlen Anreize um neue Berufsbetreuer
anzuwerben (zurzeit gibt es nur Auflagen).
57Seite 7 von 19
4 Stadt Neuss sehr unzufrieden 3 3 54
5 Stadt Duisburg Die Situation ist
bedrohlich, da der
Bedarf durch die
geringe Anzahl an
neuen
Registrierungen
nicht mehr gedeckt
werden kann.
3 3 Aufgrund der Altersstruktur der aktiven Betreuer*innen
(ca. 30 % Ü60) ist die Akquise neuer BBT umso dringlicher!
116
6 Stadt Viersen sehr unzufrieden 2 2 Trotz Betreuergewinnungsmaßnahmen, auch der
umliegenden Kommunen, gibt es hier voraussichtlich nicht
genügend Bewerber*innen und neu registrierte
Betreuer*innen, um die Menge der Klient*innen der
absehbar in Rente gehenden Betreuer*innen in den
kommenden Jahren aufzufangen.
Derzeit ist die Lage noch nicht "bedrohlich", allerdings sind
20 der 35 registrierten Berufsbetreuer*innen 60 Jahre
oder älter. Insbesondere diese Betreuer*innen führen
häufig noch eine Vielzahl von Betreuungen, die dann neu
verteilt oder von der Behörde übernommen werden
müssten.
35
7 Stadt Solingen Die Situation ist
bedrohlich, da der
Bedarf durch die
geringe Anzahl an
neuen
Registrierungen
nicht mehr gedeckt
werden kann.
4 4 56
8 Stadt Dormagen sehr unzufrieden 1 1 10Seite 8 von 19
9 Stadt Bonn Die Situation ist
bedrohlich, da der
Bedarf durch die
geringe Anzahl an
neuen
Registrierungen
nicht mehr gedeckt
werden kann.
2 2 Durch die neu registrierten BB können die Abgänge der BB
bei Weitem nicht aufgefangen werden.
Hier muss auch beachtet werden, dass neu registrierte BB
überwiegend Gesamtkapazitäten angeben, die erheblich
unter denen der gelöschten BB liegen.
99
10 Stadt
Wuppertal
unzufrieden 9 7 112
11 Kreis Mettmann Die Situation ist
bedrohlich, da der
Bedarf durch die
geringe Anzahl an
neuen
Registrierungen
nicht mehr gedeckt
werden kann.
11 11 90
12 Stadt Mülheim
an der Ruhr
Die Situation ist
bedrohlich, da der
Bedarf durch die
geringe Anzahl an
neuen
Registrierungen
nicht mehr gedeckt
werden kann.
2 2 46
13 Stadt Düren zufrieden 13 13 einige wurden vorläufig registriert, wir haben regelmäßig
Anfragen zum Berufsbild und führen dann
Informationsgespräche. Anfangs sagen wir eine
Anbindung an die Behörde zu.
51Seite 9 von 19
14 Stadt
Remscheid
äußerst zufrieden 9 9 nein 31
15 Kreis Euskirchen zufrieden 8 8 Ca. 10 Interessenten in 2024 haben ihre Antragstellung
nicht weiter verfolgt, da sie die Sachkunde nicht
nachweisen konnten und Ihnen die Module zu teuer
waren.
84
16 Stadt Troisdorf zufrieden 2 1 Wir beabsichtigen die ortsansässigen Rechtsanwälte
anzuschreiben.
15
17 Bergisch
Gladbach
zufrieden 5 4 34
18 Stadt Ratingen unzufrieden 3 3 10
19 Rhein-Kreis
Neuss
Die Situation ist
bedrohlich, da der
Bedarf durch die
geringe Anzahl an
neuen
Registrierungen
nicht mehr gedeckt
werden kann.
4 2 Interesse besteht grundsätzlich. Hürden sind teilweise zu
groß, z.B. erst volle Sachkunde, hoher Investition bevor
der erste Fall übernommen werden darf. Zusätzlich wissen
die "Neuen" vorher teilweise nicht das volle Ausmaß der
neuen Tätigkeit und lassen es ehe sie so hohe Kosten in
Kauf nehmen
49Seite 10 von 19
20 Stadt Köln äußerst zufrieden 70 50 Viele der Bewerber kommen übers Ehrenamt zu uns,
leider haben wir noch keine genaue Zahl, wie viele es
tatsächlich sind. Einige bewerben sich aufgrund von
Berührungspunkten mit Berufsbetreuern, z.B. durchs
BeWo. Eine häufige Motivation ist zudem der
bevorstehende Ruhestand mit dem Wunsch des
Nebenverdienstes. Nicht zu unterschätzen ist außerdem
die Anzahl der Bewerber, die aufgrund von Praktika in den
großen Betreuungsbüros oder einfach durch
Mundpropaganda von Berufsbetreuern zu uns gelangt.
Das durchschnittliche Alter der Neubetreuer beträgt 50
Jahre
300
21 Stadt Krefeld unzufrieden 5 5 Aufgrund der notwendigen Sachkundenachweise ziehen
sich die Registrierungsverfahren in die Länge.
63
22 Stadt
Oberhausen
Die Situation ist
bedrohlich, da der
Bedarf durch die
geringe Anzahl an
neuen
Registrierungen
nicht mehr gedeckt
werden kann.
3 3 Die Situation im Bereich der Gewinnung neuer
Berufsbetreuer*innen dürfte sich dadurch erschwert
haben, dass Personen, welche nicht unter die ziemlich
knapp gefasste Ausnahmeregelung fallen, es sich finanziell
nicht leisten können, die erforderliche Sachkunde zu
erreichen.
30Seite 11 von 19
23 Stadt Essen unzufrieden 15 15 Mehr Werbung für die Tätigkeit als Berufsbetreuer*innen
machen.
156
24 Stadt
Düsseldorf
Die Situation ist
bedrohlich, da der
Bedarf durch die
geringe Anzahl an
neuen
Registrierungen
nicht mehr gedeckt
werden kann.
11 7 Die Qualität der neuen Berufsbetreuer*innen hat sich
trotz Sachkundenachweis dramatisch verschlechtert. D.h.
die reine Anzahl der tätigen Betreuer*innen ist nur
begrenzt aussagekräftig. Es bleiben der Behörde "keine"
Möglichkeiten Bewerber*innen abzulehnen, die vor der
Einführung des Registrierungsverfahren, durchaus
unberücksichtigt bleiben konnten. Zudem nehmen viele
nur mit eine geringe Anzahl von Betreuungen. Die
vollzeittätigen Betreuer*innen, die ihre Tätigkeit
professionell planen und ausbauen sind eher die
Ausnahme. Es besteht der Eindruck, dass das
Registrierungsverfahren viel Arbeit macht, der Nutzen
jedoch gering ist.
124
25 Stadt Dinslaken Die Situation ist
bedrohlich, da der
Bedarf durch die
geringe Anzahl an
neuen
Registrierungen
nicht mehr gedeckt
werden kann.
1 1 2024 wurde eine Vereinsbetreuerin registriert.
Seit der Betreuungsreform 2023 haben sich keine neuen
Berufsbetreuer gemeldet.
21Seite 12 von 19
26 Rheinisch-
Bergischer Kreis
sehr unzufrieden 1 1 Aufgrund der demographischen Entwicklung können wir
erkennen, dass es zukünftig weniger Berufsbetreuer
geben wird. Durch umfangreiche Maßnahmen, die wir
2024 gestartet haben, versuchen wir, Berufsbetreuer und
auch ehrenamtliche Fremdbetreuer zu gewinnen und zu
erhalten.
33
27 Stadt Wesel sehr unzufrieden 2 1 15
28 Rhein-Sieg-Kreis sehr unzufrieden 10 10 Eine übergeordnete Werbe- und Aufklärungs-Kampagne
wäre wünschenswert!
137
29 Kolpingstadt
Kerpen
Die Situation ist
bedrohlich, da der
Bedarf durch die
geringe Anzahl an
neuen
Registrierungen
nicht mehr gedeckt
werden kann.
0 0 Durch das Registrierungsverfahren sind die Hürden für
neue Berufsbetreuer*innen sehr hoch. In 2024 hatten sich
2 Personen für die Tätigkeit als Berufsbetreuer interessiert
und diese dann aufgrund des erforderlichen Verfahrens
nicht weiter verfolgt. Durch verzögerte Verfahren bei den
Amtsgerichten kann es bei Neubetreuern dazu kommen,
dass diese in den ersten Monaten Ihrer Tätigkeit keine
Vergütung erhalten. Bei Wissen darum, schreckt auch das
einige davon ab, Berufsbetreuer zu werden. Unsererseits
wird nun eine Werbekampagne zur Gewinnung von
Berufsbetreuern und ehrenamtlichen Betreuer*innen
aufbereitet.
9
30 Stadt
Mönchengladba
ch
zufrieden 7 7 Betreuerakquise:
- Werbung auf der Homepage für Betreuerregistrierungen
- Plakate (Aufhängen in den öffentlichen Orten, wie LVR,
Krankenhäuser + Hochschule)
116
31 Kreis Viersen sehr unzufrieden 4 3 52
32 Rhein-Erft-Kreis unzufrieden 11 7 53Seite 13 von 19
33 Kreis Wesel sehr unzufrieden 6 6 Aufgrund der finanziellen Risiken bei der Vergütung ist
eine Gewinnung neuer Berufsbetreuer schwer. Zum einen
ist die Unsicherheit, was der Gesetzgeber noch neu regelt.
Zum anderen ist die schleppende und oft schwierige
Abrechnung mit den Amtsgerichten ein großes Hinderniss.
Dies führt auch dazu, dass Betreuer in bestimmten
Bezirken nicht tätig werden, da es dort zu große
Schwierigkeiten mit den Abrechnungen bei den
Amtsgerichten kommt.Auch ist der Beruf und die
Aufgaben von Berufsbetreuenden oft nicht bekannt. Hier
sollte eine Informationsoffensive vom Land gestartet
werden. So könnten die niedergelassenen Anwälte zentral
und ansprechend über die Möglichkeit der beruflichen
Betreuungen informiert werden. Ebenfalls sollte der Beruf
bei der Ausbildung von Juristen und Sozialarbeitern
berücksichtigt werden. Generell sollte es eine
Berufsausbildung zu einem beruflichen Betreuer geben,
mit dessen Abschluss man auch automatisch registriert
wird.Als dritten Punkt sollte die Zusammenarbeit von
Berufsbetreuenden und die Einbindung von
Mitarbeitenden in den Betreuungsbüros vereinfacht
werden. So könnten weitere Aufgaben auf mehrere
Personen verteilt werden.
39Seite 14 von 19
34 Stadt
Leverkusen
unzufrieden 2 2 Aufgrund des demographischen Wandels werden in naher
Zukunft viele langjährige Berufsbetreuer*innen in den
Ruhestand gehen, so dass neue Betreuer*innen dringend
benötigt werden. Unter anderem aufgrund der nicht
idealen Vergütung in Verbindung mit der hohen
Verantwortung für die Betroffenen ist der Berufs des / der
Berufsbetreuer*in jedoch für viele Menschen unattraktiv.
Hinzu kommt der grundsätzliche Fachkräftemangel, der
sich auch hier wiederfindet.
37Seite 15 von 19
Kategorie Anzahl (2025) Anzahl (2024) Veränderung gegenüber 2024
Registrierte Berufsbetreuende aktuell (2025) 79 86 -8,10%
Registrierte Vereinsbetreuer aktuell (2025) 8 8 0%
Gesamt registrierte Betreuende aktuell (2025) 87 94 -7,40%
Neue Registrierungen 2024 2 - -
Neue Registrierungen 2025 aktuell 0 - -100,00%
Noch nicht entschiedene Anträge 2 - -
Löschungen 2024 6 - -
Löschungen 2025 (bisher) 3 - -
Bereits im Betreuungsaufgabe-Verfahren 5
In Vorbereitung auf den Ruhestand 7
Dauerhaft keine neuen Betreuungen (wegen
dauerhaften Eignungsmängeln) 3Seite 16 von 19
änderung gegenüber 2024Seite 17 von 19
Anlage 3)
Tabellarische Übersicht der Kostenaufstellungen der drei Bonner Betreuungsvereine (SKM,
SKF und Diakonie) für die Jahre 2025 und 2026
2025
1. Betreuungsverein im Diakonischen Werk Bonn und Region e.V.
Kosten Personal/Funktion Personalkosten Gemein- bzw.
Overheadkosten
10%
Sachkosten
15%
Leitung+
Betreuungsführung
196.500,- € 19.650,- € 29.475,- €
Kosten ohne Assistenzen 245.625,- €
abzgl. Vergütung durch das Land bzw. den
rechtl. betreuten Menschen (geschätzt) 150.000,- €
zu fördernde Gesamtkosten
ohne Assistenzen
95.625,- €
Betreuungsführungen (durchschnittlich
monatlich) 2,38 VZÄ x 45 - 50 Betreuungen = 107 - 119
Betreuungen
2026
1. Betreuungsverein im Diakonischen Werk Bonn und Region e.V.
Kosten
nach
städtischer
Vorgabe*
Personal/Funktion Personalkosten Gemein- bzw.
Overheadkosten
10%
Sachkosten
15%
Leitung+
Betreuungsführung
204.700,- € 20.470,- € 30.705,- €
Kosten ohne Assistenzen 255.875,- €
abzgl. Vergütung durch das Land bzw. den
rechtl. betreuten Menschen (geschätzt) 150.000,- €
zu fördernde Gesamtkosten
ohne Assistenzen
105.875,- €
Betreuungsführungen (durchschnittlich
monatlich) 2,36 VZÄ x 45 - 50 Betreuungen = 106 - 118
Betreuungen
2025
2. Betreuungsverein im Katholischen Verein für soziale Dienste
Bonn e.V. (skm)
Kosten Personal/Funktion Personalkosten Gemein- bzw.
Overheadkosten
10%
Sachkosten
15%
Leitung+
Betreuungsführung+
Assistenzen
373.035,- € 37.304,- € 55.955,- €
Kosten 466.294,- €
abzgl. Vergütung durch das Land bzw. den
rechtl. betreuten Menschen (geschätzt) 300.000,- €
zu fördernde Gesamtkosten 166.294,- €
Betreuungsführungen (durchschnittlich
monatlich) 3,95 VZÄ x 50 - 55 Betreuungen = 198 - 217
Betreuungen + neu: 1 VZÄ (ab 4. Quartal 2025)Seite 18 von 19
2026
2. Betreuungsverein im Katholischen Verein für soziale Dienste
Bonn e.V. (skm)
Kosten
nach
städtischer
Vorgabe*
Personal/Funktion Personalkosten Gemein- bzw.
Overheadkosten
10%
Sachkosten
15%
Leitung+
Betreuungsführung+
Assistenzen
437.132,- € 43.713,- € 65.570,- €
Kosten 546.415,- €
abzgl. Vergütung durch das Land bzw. den
rechtl. betreuten Menschen (geschätzt) 370.000,- €
zu fördernde Gesamtkosten 176.415,- €
Betreuungsführungen (durchschnittlich
monatlich) 4,95 VZÄ x 50 - 55 Betreuungen = 248 – 272
Betreuungen
2025
3. Betreuungsverein im Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Bonn
und Rhein-Sieg-Kreis (skf)
Kosten Personal/Funktion Personalkosten Gemein- bzw.
Overheadkosten
10%
Sachkosten
15%
Leitung+
Betreuungsführung
357.795,- € 35.780,- € 53.669,- €
Kosten ohne Assistenzen 447.244,- €
abzgl. Vergütung durch das Land bzw. den
rechtl. betreuten Menschen (geschätzt) 272.509,- €
zu fördernde Gesamtkosten
ohne Assistenzen
174.735,- €
Betreuungsführungen (durchschnittlich
monatlich) 3,16 VZÄ x 45 - 50 Betreuungen = 142,2 - 158
Betreuungen + neu: 0,77 VZÄ (ab 4. Quartal
2025)
2026
3. Betreuungsverein im Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Bonn
und Rhein-Sieg-Kreis (skf)
Kosten
nach
städtischer
Vorgabe*
Personal/Funktion Personalkosten Gemein- bzw.
Overheadkosten
10%
Sachkosten
15%
Leitung+
Betreuungsführung
357.795,- € 35.780,- € 53.669,- €
Kosten ohne Assistenzen 447.244,- €
abzgl. Vergütung durch das Land bzw. den
rechtl. betreuten Menschen (geschätzt) 300.000,- €
zu fördernde Gesamtkosten
ohne Assistenzen
147.244,- €
Betreuungsführungen (durchschnittlich
monatlich) 3,93 VZÄ x 45 - 50 Betreuungen = 177 - 197
BetreuungenSeite 19 von 19

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de