253319-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Schulwegsicherung Brüser Damm/Réaumurstraße zur Grundschule/OGS Brüser Berg
Kerndaten
- Nummer
- 253319-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Réaumurstraße Hauptort
- Brüser Damm
- Pascalstraße
- Brüser Berg
- Hardtberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253319-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I CDU-Große Anfrage: Schulwegsicherung Brüser Damm/Réaumurstraße zur Grundschule/OGS Brüser Berg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 02.12.2025 Kenntnisnahme 1. Die Verwaltung führt bereits seit vielen Jahren mobile Geschwindigkeitskontrollen auf dem Brüser Damm durch. Die Kontrollen erfolgen in Höhe des Abenteuerweges, der Halle- sowie Réaumurstraße im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Zuletzt wurde am 16.06.2025 gegenüber der Réaumurstraße in Fahrtrichtung des Konrad-Adenauer-Damms die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung kontrolliert. In der Zeit von 12:42 bis 14:12 Uhr passierten 118 Fahrzeuge die Messstelle, wobei es zu acht Geschwindigkeitsüberschreitungen gekommen ist. In Höhe der Réaumurstraße 27 fand am 16.06.2025 ebenfalls eine mobile Geschwindigkeitskontrolle in der Zeit von 11:12 bis 12:22 Uhr statt. Hierbei passierten in Fahrtrichtung der Pascalstraße und dem Brüser Damm jeweils 18 Fahrzeuge die Messstelle. In beide Fahrtrichtungen kam es zu keinen Überschreitungen der Geschwindigkeitsbegrenzung. In den Jahren 2024/2025 fanden sechs weitere Geschwindigkeitskontrollen auf dem Brüser Damm statt. Hierbei wurden 2.676 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei überschritten 65 Fahrzeuge die Geschwindigkeitsbegrenzung. Dies entspricht einer Überschreitungsquote von 2,43%. Im Vergleich zu anderen Messstellen ist dies ein geringer Wert. 2. Grundsätzlich bestehen mehrere Querungsmöglichkeiten auf dem Brüser Damm wie beispielsweise die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Brüser Damm / Réamurstraße welche durch den Fußverkehr auch genutzt wird. Dementsprechend besteht aus Sicht der Verwaltung hier aktuell kein akuter Handlungsbedarf. 3. Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen werden in Bonn ausschließlich an sogenannten „Unfallhäufungsstellen“ installiert. Diese werden vorher durch die Unfallkommission als solche identifiziert und eingestuft. Der Brüser Damm ist nicht als Unfallhäufungsstelle eingestuft. Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen sind zudem nur zur punktuellen Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten geeignet und sind im Benehmen mit der zuständigen Polizeibehörde festzulegen. Derzeit sind alle Dialogdisplays aufgestellt, es besteht aberSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) eine Warteliste, auf die beschlossene Standorte eingetragen werden können. 4. Die Réamurstraße ist bereits Tempo 30-Zone. Auf dem Brüser Damm ist die Einrichtung von Tempo 30 hingegen nicht möglich, weil sich dieser Außerorts befindet und ein direkter Zugang zur Grundschule nicht besteht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de