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253316 · Beschlussvorlage

Änderung der Entgeltordnung des Theater Bonn

Nummer
253316
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Kulturausschusses 02.09.2025 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253316
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
46 Theater der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. IV
Änderung der Entgeltordnung des Theater Bonn
Beratungsfolge
Kulturausschuss 02.09.2025 Empfehlung
Rat 04.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Entgeltordnung (EO) für das Theater der Bundesstadt Bonn wird in der als
Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
Die aktuelle EO bedarf einiger Anpassungen, um in erster Linie den Service
für unser Publikum zu erhöhen. Eine Anhebung der Preise in § 2 Nummern 3
und 4 ist nicht erfolgt.
Nachfolgend wird auf die einzelnen Änderungen eingegangen:
• § 2 Nr. 5 EO:
Hier wurde die Bezüge gestrichen. Bei anderen Spielstätten ist vermehrt
der wirtschaftliche Bezug gültig, daher wird eine Kalkulation erstellt und
aufgrund dieser die Preise angemessen festgesetzt.
• § 2 Nr. 8 EO:
Es wurde die Konkretisierung für die Große Bühne im Schauspielhaus
eingefügt, da im Foyer eher geringere Preise anzusetzen sind und diese
abweichend festgesetzt werden sollen. Zudem wurden die
Einschränkungen bei den Rabatten gestrichen, sodass alle nach der EO
geltenden Rabatte gewährt werden.
• § 2 Nr. 10 EO:
Es wurde eine Konkretisierung der Veranstaltungen vorgenommen, um die
Regelung verständlicher zu machen.
• § 2 Nr. 11 EO:
Der Personenkreis ist nicht in § 8 Ziffer 6 EO genannt, sondern in § 8 Ziffer
1.3 EO. In § 8 Ziffer 6 EO wird ebenfalls auf § 8 Ziffer 1.3 EO verwiesen.
• § 2 Nr. 12 EO:Seite 1 von 25
Seite 2
Der Hinweis, dass Bonn-Ausweis-Berechtigte den Rabatt zusätzlich
erhalten, wurde in § 7 Nr. 1 EO grundsätzlich für alle Veranstaltungen des
Theater Bonn aufgenommen. Daher wird der Passus hier gestrichen.
• § 2 Nr. 13 EO:
Die Schulklasse wurde konkretisiert.
• § 2 Nr. 14 EO:
Siehe Erläuterung zu § 2 Nr. 12 EO.
• § 3 EO:
Bei Kooperationsveranstaltungen sollen grundsätzlich alle Ermäßigungen
ausgeschlossen werden.
• § 4 Nr. 5 EO:
Auch hier wurde die Schulklasse konkretisiert und der Terminus von
Lehrer/innen auf Begleitpersonen geändert, da manchmal auch Eltern
oder andere Personen die Schulklassen begleiten.
• § 4 Nr. 6 EO:
Siehe Erläuterung zu § 2 Nr. 12 EO.
• § 5 EO:
Da es an der Kasse oft Diskussionen über die Geltung (Vollendung des
27. Lebensjahres) gab, haben wir dies in „einschließlich 26 Jahre“
geändert. Zudem wurden die Nummern von der Regel zur Ausnahme
umgestellt. Die bisherige Nummer 2 ist jetzt Nummer 1, die bisherige Nr.
3, die Nummer 2. Die bisherige Nummer 1 ist jetzt Nummer 3. Nummer 4
ist unverändert.
• § 7 Nr. 1 EO:
Hier wurde der Grundsatz mit aufgenommen, dass Kinder und Jugendliche
bis einschließlich 26 Jahre mit Bonn-Ausweis den Rabatt zusätzlich zu
anderen Rabatten erhalten. Das bewirkt, dass diese Personen zum einen
50 % Rabatt nach § 5 Nr. 1 (neue Nummerierung) und zusätzlich noch
einmal 50 % auf den Bonn-Ausweis erhalten.
In den Veranstaltungen nach § 2 Nr. 16 EO (Veranstaltungen mit
herausragenden Künstlerinnen und Künstlern) ist geregelt, dass Bonn-
Ausweis-Inhaberinnen und -inhaber 75 % Rabatt erhalten. Daher findet § 7
Nr. 1 EO hier keine Anwendung.
• § 7 Nr. 2 EO:
Die kostenlose Begleitkarte für Menschen mit Schwerbehinderung kann ab
Gültigkeit dieser Entgeltordnung auch im Webshop des Theaters gebucht
werden. Daher musste der Satz, dass diese nur an der Theaterkasse
ausgegeben werden, gestrichen werden.
• § 8 Nr. 3.8 EO:
Die Freikarten können künftig nicht nur von der Marketing-Abteilung,
sondern auch für die neu gegründete Vertriebsabteilung für Aktionen
ausgegeben werden. Daher wurde dies mit aufgenommen.
• § 8 Nr. 3.9 EO (neu aufgenommen):Seite 2 von 25
Seite 3
Begleitpersonen von Schüler- und Kindergartengruppen erhalten künftig
pro 10 Kaufkarten eine Freikarte. Wenn es einen besonders hohen
Betreuungsaufwand gibt, z.B. bei Inklusionsklassen oder Förderschulen,
werden pro 10 Kaufkarten zwei Freikarten für Begleitpersonen gewährt.
Anlage/n
1 Anlage 1 (öffentlich)
2 Synopse (öffentlich)Seite 3 von 25
1
Entgeltordnung
für das Theater der Bundesstadt Bonn
- Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom XXX -
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/ SGV. NRW 2023) zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW S. 618) hat der Rat der
Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am XXX folgende Entgeltordnung beschlossen:
§ 1
Entgeltpflicht
Für den Besuch von Veranstaltungen des Theater der Bundesstadt Bonn werden privatrechtliche
Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben.
§ 2
Tageskartenpreise
1. Die Tageskartenpreise für Veranstaltungen des Theaters ermitteln sich durch Einordnung in
die Preisgruppen I, II, III, IV und V. Diese Einordnung richtet sich nach der Qualität des
einzelnen Sitzplatzes im Saal.
2. Darüber hinaus werden die einzelnen Veranstaltungen in Preiskategorien A, B, C, D, E und F
eingeordnet. Diese Einordnung richtet sich nach wirtschaftlichen Vorüberlegungen, bedingt
durch z. B. besonders preisintensive Produktionen, bei musikalischen Produktionen des
Schauspiels mit Orchester/ Musikgruppe, bei Musicals, bei Produktionen mit teuren
Mitwirkenden, bei Silvesterveranstaltungen, bei Premieren oder Repertoire, den Spieltag in
der Woche. Die Zuordnung zu den Preiskategorien und –gruppen wird von der Theaterleitung
festgelegt.
3. Für Opern, Operetten, Musicals, Tanz und ähnliche Veranstaltungen im Opernhaus, Großer
Saal gelten folgende Preise in Euro:
Kategorie
A
Kategorie
B
Kategorie
C
Kategorie
D
Kategorie
E
Kategorie
F
Preis-
gruppe I 107 90 70 60 55 50
Preis-
gruppe II 94 80 59 49 44 38
Preis-
gruppe III 83 69 48 37 32 27
Preis-
gruppe IV 60 50 36 25 25 20
Preis-
gruppe V 30 20 12 10 10 10
4. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen im Schauspielhaus Bad Godesberg und
Wortbeiträge im Opernhaus, Großer Saal, gelten folgende Preise in Euro:
Kategorie
A
Kategorie
B
Kategorie
C
Preisgruppe I 40 34 29
Preisgruppe II 33 28 23
Preisgruppe III 29 24 19
Preisgruppe IV 20 15 15
Preisgruppe V 12 9 9Seite 4 von 25
2
5. Regelungen für andere Spielstätten werden je nach Größe und Umfang der Produktion
nach wirtschaftlicher Kalkulation von der Theaterleitung festgelegt.
6. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen in der Werkstattbühne gilt ein Einheitspreis von
15,00 € auf allen Plätzen, bei Premieren wird der Einheitspreis auf 17,00 € festgesetzt.
7. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene Führungen wird auf 8,00 € festgesetzt.
Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt.
Für Sonderführungen, wie z.B. geschlossene Führungen, kann die Theaterleitung hiervon
abweichende Preise festlegen.
8. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene „Kleine Sonderveranstaltungen des
Schauspiels auf der Großen Bühne im Schauspielhaus“, wie z.B. Lesungen wird auf 18,00 €
festgesetzt. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene „Große
Sonderveranstaltungen des Schauspiels auf der Großen Bühne im Schauspielhaus“, wie
z.B. Konzerte wird auf 24,00 € festgesetzt.
9. Für Matineen, Vermittlungsgespräche zu Sonderthemen und Veranstaltungen, die
insbesondere der Anwerbung von neuem Publikum dienen, wird kein Eintritt erhoben.
10. Für Karten von Opern-, Schauspiel- und Tanzveranstaltungen, die mindestens 6 Monate vor
dem Tag der Veranstaltung gekauft werden, gilt ein Frühbucherrabatt von 20% auf die
jeweiligen Tageskartenpreise. Für Karten, die für Produktionen im Bereich des Schauspiels
im Leporello besonders frühzeitig angekündigt werden können, gilt in der dort genannten
Frist ein Frühbucherrabatt von 10%. Preisgruppe V und Kooperationsveranstaltungen gemäß
§ 3 sind in beiden Bereichen von diesem Rabatt ausgenommen.
11. Für die an den in § 8 Ziff. 1.3 aufgeführten Personenkreis auszugebenden
Vorzugskarten (Steuerkarten) gilt der unter Ziffer 4 in der Preisgruppe V Kategorie C
ausgewiesene Tageskartenpreis. Es wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben.
12. In Vorstellungen, die für Schulen oder speziell gekennzeichnet für
Kinder/Jugendliche/Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren durchgeführt bzw. von
Kindern/Jugendlichen gestaltet werden, wird grundsätzlich ein Einheitstageskartenpreis von
12,00 € für Erwachsene und von 6,00 € für Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren erhoben. Es
wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben.
13. Schulklassen mit mindestens 5 Schülerinnen und Schülern, die nur einmal je Spielzeit eine
Veranstaltung in Oper oder Schauspiel besuchen möchten, zahlen 10,00 € pro Karte. Die
Karte gibt es für alle Aufführungs- termine der Familienopern, für Aufführungen, die mit
„Schulaufführung“ tituliert sind und für ausgewählte Termine von anderen Produktionen. Die
Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken.
14. Sondergruppen, die über die Abteilung für Vermittlung betreut werden, können in
Absprache mit der Theaterleitung in der Oper für 20,00 € / ermäßigt für 10,00 € und im
Schauspiel für 14,00 € / ermäßigt für 7,00 € ausgewählte Veranstaltungen besuchen.
15. In besonderen Fällen (z.B. Werbemaßnahmen, theaterpädagogische Zwecke, Sonder-
veranstaltungen, bei Großabnehmern, Gastspielen, geschlossenen Veranstaltungen, u.a.)
kann die Theaterleitung max. bis zu 70% von den vorgegebenen Preisen nach oben oder
unten abweichen. Eine Abweichung nach oben ist insbesondere bei Mehrkosten (z.B. bei
Technikanmietungen) möglich.
16. Bei der Besetzung von Veranstaltungen mit herausragenden Künstlerinnen und Künstlern
ist die Theaterleitung berechtigt, die Eintrittspreise über die in den Kategorien A festge-
setzten Preise hinaus bis zum maximal 2,5-fachen zu erhöhen. Die konkrete Festsetzung
bestimmt die Theaterleitung im Einzelfall. Inhaber*innen des Bonn-Ausweises erhalten für
diese Veranstaltungen 75 % Ermäßigung auf den Tageskartenpreis.
§ 3
Abweichung bei Kooperationsveranstaltungen
Bei Veranstaltungen, die das Theater mit einem oder mehreren Veranstaltern gemeinsam durchführt,
darf die Theaterleitung die in § 2 vorgegebene Preisgruppeneinteilung verändern und von denSeite 5 von 25
3
vorgegebenen Preisen um bis zu 30 % nach oben oder unten abweichen.
Die Ermäßigungen gem. §§ 5 bis 7 dieser Entgeltordnung entfallen.
§ 4
Abonnements
1. Wahlabonnements
Wahlabonnements werden in Anlehnung an die Preiskategorie C im Musiktheater und B im
Schauspiel zuzügl. Vorverkaufsgebühren festgesetzt. Es gelten somit folgende ermäßigte
Preise in Euro:
Abonnement Preisgruppe
I
Preisgruppe
II
Preisgruppe
III
Preisgruppe
IV
Wahlabo Oper 8er 390 330 270 200
Wahlabo Oper 6er 320 270 220 160
Wahlabo Oper 4er 230 190 150 110
Wahlabo Oper
Schauspiel
240 200 160 110
Wahlabo Schauspiel 8er 190 160 130 80
Wahlabo Schauspiel 6er 150 130 110 60
Wahlabo Schauspiel 4er 110 90 70 50
Bei Besuch einer Aufführung, die einer preiswerteren Kategorie zugeordnet ist, besteht
kein Erstattungsanspruch. Die Preisgruppe V ist hierbei ausgeschlossen.
2. Festabonnements
Bei den Festabonnements liegt die Ermäßigung bei 45 % auf die jeweilige Preiskategorie.
Die Preisgruppe V ist hierbei ausgeschlossen.
3. Abonnentinnen und Abonnenten, die ein Abonnement mit mindestens 6 Eintrittskarten
besitzen, erhalten in der Spielzeit, für die das Abonnement erworben wurde, auf den
Tageskartenpreis aller übrigen Veranstaltungen eine Ermäßigung von 10 %.
4. ABO-Regio
Die Theaterleitung ist berechtigt, Abonnentinnen und Abonnenten anderer Theater, die im
Gegenzug den Abonnentinnen und Abonnenten des Theater Bonn einen entsprechenden Rabatt
gewähren, einen Preisnachlass von 10 % zu gewähren.
5. Schulklassenabonnements
Schulklassen mit mindestens 5 Schülerinnen und Schülern, erhalten ein für eine Spielzeit
geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 € je Schüler/-in und
Begleitperson, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach Wahl in allen Sparten berechtigt. Auf
das Abonnement wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Die Theaterleitung ist berechtigt, die
freie Termin- und Platzwahl einzuschränken.
6. Wahlabonnement Jung
Kinder/Jugendliche im Alter von 0-16 Jahren erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht
übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 €, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach
Wahl in den Sparten Oper und Schauspiel berechtigt. Die Produktionen, die zur Auswahl stehen,
sind alle Produktionen von PORTAL (Oper und Schauspiel), weitere Produktionen aus dem
Abendspielplan werden von der Theaterleitung festgelegt.
Bis zu zwei begleitende Erwachsene erhalten einen Rabatt in Höhe von 25%.
7. Familien-Theatercard 1+ sowie Familien-Theatercard 2+
Ein Erwachsener erhält zum einmaligen Preis von 60,00 € für ein Jahr 30 % Rabatt auf alle
Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Premieren, Gastspielen und
Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder/Jugendliche (bis einschließlich 16 Jahre)
wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben. Die Familien-Theatercard ist nicht übertragbar.
Zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene erhalten zum einmaligen Preis von 90,00 € für
ein Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme
von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende
Kinder/Jugendliche (bis einschließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben.Seite 6 von 25
4
Die Familien-Theatercard ist nicht übertragbar.
8. Für die Entwicklung gemeinsamer Abonnementangebote zwischen dem Theater Bonn und dem
Beethoven Orchester Bonn gelten die Rabatte der Ziffern 1, 2, 5 und 6 entsprechend.
Für alle Abonnements und Ermäßigungen nach § 4 Ziffer 1 und 3 bis 6 gilt:
Das Theater ist berechtigt, Premieren, Sonderveranstaltungen und Gastspiele auszunehmen.
§ 5
Ermäßigungen für Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, und Studenten/-innen, Auszubildende
bis einschließlich 26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes
1. Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich
26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die
Tageskartenpreise aller Preisgruppen und Preiskategorien.
2. Wahlabonnements und Festabonnements werden mit einer Ermäßigung von 60% auf
den Tageskartenpreis angeboten.
3. An Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich 26
Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes werden nicht übertragbare Restkarten ab 30 Minuten vor
Vorstellungsbeginn zum Einheitspreis im Musiktheater von 10,00 €, im Schauspiel von 8,00 €
abgegeben. Ausgenommen hiervon sind Kooperationsveranstaltungen. Die Karten werden
gekennzeichnet, um Kontrollen am Einlass durchführen zu können.
4. Das Semester-Kulturticket für Studierende wird zum Einheitspreis von 3,00 € für
theatereigene Veranstaltungen nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten
angeboten. Das Theater legt die konkreten Veranstaltungen fest.
Das Semester-Kulturticket gibt es für eingeschriebene Studenten/-innen der Universität Bonn
und auch über die Vollendung des 27. Lebensjahres hinaus.
§ 6
Sonstige Rabattierungen
1. Die Theatergemeinde e.V. erhält auf die Tageskartenpreise bei Abnahme von Eintrittskarten für
Vollzahler/-innen eine Ermäßigung von 50 %, die Junge Theatergemeinde eine Ermäßigung von
60 %.
2. Gruppen von 10 und mehr Personen erhalten eine Ermäßigung von 20% auf den Tageskartenpreis
für Vollzahler. Ein Rabatt in Höhe von 30% wird für Gruppen ab 50 Personen gewährt.
3. Der Ferienpass kostet 10,00 € Schutzgebühr und berechtigt den/die Inhaber/-in, je nach
Kaufdatum, für die nächsten Herbst- und Osterferien bzw. für die nächsten Oster- und
Herbstferien Karten für alle Eigenvorstellungen des Theaters (außer Premieren und
Sonderveranstaltungen) mit einem Rabatt von 50 % gegenüber dem regulären Vollpreis zu
erwerben. Wenn der Ferienpass während der Oster- oder Herbstferien gekauft wird, gilt er für die
dann laufenden Ferien und die sich anschließenden Oster- bzw. Herbstferien. Schüler/-innen und
Studenten/-innen in Begleitung einer Ferienpass-Inhaberin bzw. eines Ferienpass-Inhabers
bezahlen für diese Vorstellungen nur 6,00 €. Alle weiteren Rabatte entfallen.
Das Theater ist berechtigt, Galas, Gastspiele und einzelne Veranstaltungen hiervon auszunehmen.
§ 7
Ermäßigungen
1. Inhaber/-innen von Bonn-Ausweisen erhalten eine Ermäßigung auf den Tageskartenpreis
entsprechend der Richtlinien über die Ausstellung des Bonn-Ausweises in der jeweils gültigen
Fassung. Kinder/Jugendliche bis 16 Jahre mit Bonn-Ausweis erhalten diesen Rabatt
zusätzlich zu anderen Rabatten. Diese Rabattierung gilt nicht für Veranstaltungen des § 2 Nr.Seite 7 von 25
5
16.
2. Menschen mit Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX erhalten auf Nachweis 50 %
Ermäßigung. Sofern ebenfalls ein Buchstabe »B« im Behindertenausweis vermerkt ist, erhält
eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte.
3. Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten NRW erhalten bei von der Theaterleitung ausgewählten
Opern- und Theateraufführungen eine Ermäßigung von 50 % auf den Tageskartenpreis.
§ 8
Vorzugskarten
1. Grundsätze
1.1. Eintrittskarten für Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn sind grundsätzlich
gegen Entgelt zu verkaufen.
1.2. Für Zwecke der Repräsentation, für Marketing und Pressevertreter/-innen sowie für
dienstliche Obliegenheiten können Eintrittskarten als Ehren-, Dienst-, Presse- und Freikarten
kostenlos ausgegeben werden.
1.3 An Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und des Beethovenorchesters, ehemalige Mitarbeiter/
-innen beider Einrichtungen, die durch Eintritt in den Ruhestand ausgeschieden sind, freie
Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/-innen kultureller und kulturpolitischer Einrichtungen von Bonn
und den Bundesländern sowie am Theater Bonn auftretende Künstler/-innen können nach
Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten in der Regel bis zu zwei Karten als Steuerkarten
grundsätzlich zum in § 2 Nr. 11 festgelegten Preis verkauft werden. Einzelne
Veranstaltungen können nach Entscheidung der Theaterleitung für städtische Mitarbeiter/-
innen zum gleichen Vorzugspreis angeboten werden, wenn ausreichend Karten kurzfristig
zur Verfügung stehen.
2. Ehrenkarten
2.1 Bis zu 2 Ehrenkarten werden auf Weisung der Theaterleitung des Theater Bonn zu
besonderen Anlässen an Persönlichkeiten sowie Vertreter/-innen des öffentlichen
Lebens vergeben.
2.2. Die Platzierung der Ehrengäste wird zwischen Theaterleitung und dem Kartenservice
abgestimmt.
3. Freikarten
Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vorhandener Karten können von der Theaterleitung
Freikarten ausgegeben werden an:
3.1 ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Kulturausschusses mit Begleitperson
3.2 Inhaber/-innen von Gutscheinen für Neubürger/-innen (mit Ausnahme von Premieren,
Sondervorstellungen, Silvestervorstellungen und Gastspielen) für alle theatereigenen
Veranstaltungen
3.3 mitwirkende Dirigentinnen/Dirigenten und Solistinnen/Solisten sowie Künstlerische
Leitungsteams der Produktion anlässlich der Premiere je bis zu 2 Karten
3.4 sonstige Mitwirkende 1 Karte
3.5 Vertreter/-innen von Agenturen, die Künstler/-innen vermitteln, 1 Freikarte je Konzert /
Veranstaltung, bei denen die von ihnen vermittelten Künstler/-innen mitwirken
3.6 Verlage, deren Werke im Theater Bonn aufgeführt werden, bei entsprechender
vertraglicher Regelung bis zu zwei Freikarten je AufführungSeite 8 von 25
6
3.7 Sonderregelungen für die Vergabe von Freikarten
3.7.1. Die/ der Generalintendant/-in erhält zusätzlich zu ihrer/seiner Dienstkarte je Veranstaltung
bis zu 4 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung.
3.7.2 Die/ der Chefdirigent/-in des Theater Bonn bzw. des Beethovenorchesters erhält zusätz-
lich zu ihrer/ seiner Dienstkarte je Veranstaltung, in der sie/er als Dirigent/-in wirkt, bis zu
2 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung.
3.8 Freikarten für Marketing- und Vertriebsaktionen und im Rahmen der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
können aus repräsentativen und dienstlichen Zwecken ausgegeben werden, wenn
dadurch der allgemeine Kartenvorverkauf nicht eingeschränkt wird und zwar:
• für Vertragspartner, Zuwendungsgeber oder Sponsoren
• zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen befristeter
Marketingaktionen und aufgrund des besonderen kulturpolitischen Auftrages
des Theaters.
Die Entscheidung darüber trifft die Theaterleitung.
3.9 Begleitpersonen, die Schüler- und Kindergartengruppen begleiten, erhalten pro 10 Kaufkarten
eine Freikarte. Schul- oder Kindergartengruppen welche einen erhöhten Betreuungsaufwand
haben (Inklusions-, Förderklassen etc.) erhalten pro 10 Kaufkarten zwei Freikarten für
Begleitpersonen.
4. Pressekarten
4.1 Vertreter/-innen der Bonner sowie der überregionalen und internationalen Presse- und
Medienlandschaft, die im Auftrage ihrer Redaktionen zur Ausübung dienstlicher Aufgaben
Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn aufsuchen, können auf Anordnung der
Theaterleitung Pressekarten erhalten.
4.2 Pro Pressevertreter/-in wird eine Pressekarte abgegeben.
4.3 Für Begleiter/-innen von Pressevertretern wird eine Eintrittskarte entsprechend dem Preis des
§ 2 Nr. 11 ausgegeben.
5. Dienstkarten
5.1 Zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben wird an Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und an
berechtigte Vertreter/-innen je eine Dienstkarte ausgegeben. Entscheidungsbefugt hierfür ist
die Theaterleitung bzw. deren Vertreter.
5.2 Zur Einarbeitung in die Produktionen wird Mitarbeiter/-innen, die in der Kundenberatung, der
Vermittlung oder Öffentlichkeitsarbeit tätig sind, zu einer der ersten drei Vorstellungen einer
Produktion eine Dienstkarte ausgegeben.
5.3 An die Theaterärztin/ den Theaterarzt und an die eingesetzten Mitglieder des DRK werden
ohne besondere schriftliche Anweisung je 2 Dienstkarten ausgegeben.
6. Steuerkarten
6.1 Für den unter 1.3 genannten Personenkreis können nach Verfügbarkeit vorhandener
Eintrittskarten zu allen Konzerten und Veranstaltungen des Theater Bonn für alle
Spielstätten jeweils bis zu zwei Steuerkarten angeboten werden.
6.2 Künstler/ -innen und Personal anderer Bühnen erhalten nach Vorlage des entsprechenden
Ausweises an der Abendkasse - nach Verfügbarkeit vorhandener Karten und bei
Einreichmöglichkeit - für eine Eigenveranstaltung des Theater Bonn eine Steuerkarte.
6.3 Personen, die ehrenamtlich für das Theater arbeiten, können nach Entscheidung der
Theaterleitung und bei Einreichmöglichkeit ebenfalls bis zu zwei SteuerkartenSeite 9 von 25
7
erhalten.
7. Weitere Regelungen
Ehren-, Frei- und Dienstkarten, die bis 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung an
der Abendkasse nicht abgeholt worden sind, werden dem freien Kartenverkauf zugeführt. Zu
diesem Zeitpunkt erlischt der Anspruch auf den Erhalt dieser Karten. Die/ der Berechtigte
kann persönlich im Ausnahmefall mit der Abendkasse eine auf sie/ ihn bezogene Absprache
treffen.
§ 9
Sonstige Entgelte
1. Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere Regelung getroffen wurde,
wird auf die nach den §§ 2 bis 7 anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf ein Zuschlag
von 10 % erhoben. Die sich nach Hinzurechnung des Zuschlags ergebenden Gesamtpreise
werden nach kaufmännischen Grundsätzen auf volle 10 Cent auf- oder abgerundet.
2. Bei einer durch die/den Besucher/-in verursachten Umbuchung bereits ausgedruckter
Eintrittskarten, für die Umbuchung eines Abonnentenplatzes auf einen anderen
Aufführungstag ab dem dritten Tausch sowie für den Ersatzdruck eines verlorenen
Abonnementausweises wird ein Entgelt von 5,00 € je Karte erhoben. Von der
Umtauschgebühr ausgenommen sind Inhaber/-innen von Premierenabonnements.
3. Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen des Theaters werden pauschale
Bearbeitungs- und Versandkosten geltend gemacht. Sie betragen je Versendungsvorgang
5,00 €. Dies gilt nicht für Zusendungen im Rahmen eines Abonnements.
§ 10
Dokumentationspflicht
Die Zuordnung zu den Kategorien gemäß § 2, die Abweichungen gemäß § 3 sowie die Ausgabe von
Karten gemäß §§ 7 und 8 sind prüffähig zu dokumentieren.
§ 11
Fälligkeiten
Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten bzw. zu dem in der Rechnung
ausgewiesenen Termin fällig.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt mit Beschluss des Rates in Kraft.
Gleichzeitig tritt die vom Rat der Bundesstadt Bonn am 13. Februar 2025 beschlossene
Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn außer Kraft.
Bonn, den XXX
Dörner
OberbürgermeisterinSeite 10 von 25
Synopse zur Änderung der Entgeltordnung
alt neu
Entgeltordnung
für das Theater der Bundesstadt Bonn
-Beschluss des Rates der Bundesstadt
Bonn vom 13.2.2025 -
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i
der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NRW S. 666/ SGV. NRW 2023) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 13.04.2022
(GV. NRW S. 490) hat der Rat der
Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am
13.2.2025 folgende Entgeltordnung
beschlossen:
Entgeltordnung
für das Theater der Bundesstadt Bonn
-Beschluss des Rates der Bundesstadt
Bonn vom XXX -
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i
der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NRW S. 666/ SGV. NRW 2023) zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 10. Juli 2025 (GV. NRW S. 618) hat
der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner
Sitzung am XXX folgende
Entgeltordnung beschlossen:
§ 1
Entgeltpflicht
Für den Besuch von Veranstaltungen des
Theater der Bundesstadt Bonn werden
privatrechtliche Entgelte nach den
Bestimmungen dieser Entgeltordnung
erhoben.
§ 1
Entgeltpflicht
Für den Besuch von Veranstaltungen des
Theater der Bundesstadt Bonn werden
privatrechtliche Entgelte nach den
Bestimmungen dieser Entgeltordnung
erhoben.
§ 2
Tageskartenpreise
1. Die Tageskartenpreise für
Veranstaltungen des Theaters
ermitteln sich durch Einordnung in die
Preisgruppen I, II, III, IV und V. Diese
Einordnung richtet sich nach der
Qualität des einzelnen Sitzplatzes im
Saal.
2. Darüber hinaus werden die einzelnen
Veranstaltungen in Preiskategorien A,
B, C, D, E und F eingeordnet. Diese
Einordnung richtet sich nach
wirtschaftlichen Vorüberlegungen,
bedingt durch z. B. besonders
preisintensive Produktionen, bei
musikalischen Produktionen des
Schauspiels mit Orchester/
Musikgruppe, bei Musicals, bei
Produktionen mit teuren Mitwirkenden,
bei Silvesterveranstaltungen, bei
Premieren oder Repertoire, den
Spieltag in der Woche. Die Zuordnung
zu den Preiskategorien und –gruppen
wird von der Theaterleitung festgelegt.
§ 2
Tageskartenpreise
1. Die Tageskartenpreise für
Veranstaltungen des Theaters
ermitteln sich durch Einordnung in die
Preisgruppen I, II, III, IV und V. Diese
Einordnung richtet sich nach der
Qualität des einzelnen Sitzplatzes im
Saal.
2. Darüber hinaus werden die einzelnen
Veranstaltungen in Preiskategorien A,
B, C, D, E und F eingeordnet. Diese
Einordnung richtet sich nach
wirtschaftlichen Vorüberlegungen,
bedingt durch z. B. besonders
preisintensive Produktionen, bei
musikalischen Produktionen des
Schauspiels mit Orchester/
Musikgruppe, bei Musicals, bei
Produktionen mit teuren Mitwirkenden,
bei Silvesterveranstaltungen, bei
Premieren oder Repertoire, den
Spieltag in der Woche. Die Zuordnung
zu den Preiskategorien und –gruppen
wird von der Theaterleitung festgelegt.Seite 11 von 25
3. Für Opern, Operetten, Musicals, Tanz
und ähnliche Veranstaltungen im
Opernhaus, Großer Saal gelten
folgende Preise in Euro:
Kategorie
A
Kategorie
B
Kategorie
C
Preis-
gruppe I
107 90 70
Preis-
gruppe II
94 80 59
Preis-
gruppe III
83 69 48
Preis-
gruppe IV
60 50 36
Preis-
gruppe V
30 20 12
Kategorie
D
Kategorie
E
Kategorie
F
Preis-
gruppe I
60 55 50
Preis-
gruppe II
49 44 38
Preis-
gruppe III
37 32 27
Preis-
gruppe IV
25 25 20
Preis-
gruppe V
10 10 10
4. Für Schauspiel- und sonstige
Veranstaltungen im Schauspielhaus
Bad Godesberg und Wortbeiträge im
Opernhaus, Großer Saal, gelten
folgende Preise in Euro:
Kategorie
A
Kategorie
B
Kategorie
C
Preis-
gruppe I
40 34 29
Preis-
gruppe II
33 28 23
Preis-
gruppe III
29 24 19
Preis-
gruppe IV
20 15 15
Preis-
gruppe V
12 9 9
5. Regelungen für andere Spielstätten
werden je nach Größe und Umfang der
Produktion von der Theaterleitung nach
§ 2 Nr. 3,4,6 bzw. 7 dieser
Entgeltordnung festgelegt.
6. Für Schauspiel- und sonstige
Veranstaltungen in der Werkstattbühne
3. Für Opern, Operetten, Musicals, Tanz
und ähnliche Veranstaltungen im
Opernhaus, Großer Saal gelten
folgende Preise in Euro:
Kategorie
A
Kategorie
B
Kategorie
C
Preis-
gruppe I
107 90 70
Preis-
gruppe II
94 80 59
Preis-
gruppe III
83 69 48
Preis-
gruppe IV
60 50 36
Preis-
gruppe V
30 20 12
Kategorie
D
Kategorie
E
Kategorie
F
Preis-
gruppe I
60 55 50
Preis-
gruppe II
49 44 38
Preis-
gruppe III
37 32 27
Preis-
gruppe IV
25 25 20
Preis-
gruppe V
10 10 10
4. Für Schauspiel- und sonstige
Veranstaltungen im Schauspielhaus
Bad Godesberg und Wortbeiträge im
Opernhaus, Großer Saal, gelten
folgende Preise in Euro:
Kategorie
A
Kategorie
B
Kategorie
C
Preis-
gruppe I
40 34 29
Preis-
gruppe II
33 28 23
Preis-
gruppe III
29 24 19
Preis-
gruppe IV
20 15 15
Preis-
gruppe V
12 9 9
5. Regelungen für andere Spielstätten
werden je nach Größe und Umfang der
Produktion nach wirtschafticher
Kalkulation von der Theaterleitung
nach § 2 Nr. 3,4,6 bzw. 7 dieser
Entgeltordnung festgelegt.
6. Für Schauspiel- und sonstige
Veranstaltungen in der WerkstattbühneSeite 12 von 25
gilt ein Einheitspreis von 15,00 € auf
allen Plätzen, bei Premieren wird der
Einheitspreis auf 17,00 € festgesetzt.
7. Der Tageskartenpreis für im Spielplan
ausgewiesene Führungen wird auf
8,00 € festgesetzt. Kinder/Jugendliche
bis 16 Jahren haben in Begleitung
eines Erwachsenen freien Eintritt.
Für Sonderführungen, wie z.B.
geschlossene Führungen, kann die
Theaterleitung hiervon abweichende
Preise festlegen.
8. Der Tageskartenpreis für im Spielplan
ausgewiesene „KIeine Sonderver-
anstaltungen des Schauspiels“, wie
z.B. Lesungen wird auf 18,00 €
festgesetzt.
Der Tageskartenpreis für im Spielplan
ausgewiesene „Große Sonderver-
anstaltungen des Schauspiels“, wie
z.B. Konzerte wird auf 24,00 €
festgesetzt. Die in § 5 Nr. 2 genannten
Personen und Menschen mit Schwer-
behinderung erhalten die laut dieser
Entgeltordnung geltenden Rabatte.
Inhaber eines Bonn-Ausweises
erhalten zusätzlich den in § 7 Nr. 1
genannten Rabatt. Alle weiteren
Rabatte entfallen.
9. Für Matineen, Vermittlungsgespräche
zu Sonderthemen und
Veranstaltungen, die insbesondere der
Anwerbung von neuem Publikum
dienen, wird kein Eintritt erhoben.
10. Für Karten, die mindestens 6 Monate
vor dem Tag der Veranstaltung gekauft
werden, gilt ein Frühbucherrabatt von
20% auf die jeweiligen
Tageskartenpreise. Für Karten, die für
Produktionen im Bereich des
Schauspiels im Leporello besonders
frühzeitig angekündigt werden können,
gilt in der dort genannten Frist ein
Frühbucherrabatt von 10%.
Preisgruppe V und
Kooperationsveranstaltungen gemäß §
3 sind in beiden Bereichen von diesem
Rabatt ausgenommen.
11. Für die an den in § 8 Ziff. 6
aufgeführten Personenkreis
auszugebenden Vorzugskarten
(Steuerkarten) gilt der unter Ziffer 4 in
der Preisgruppe V Kategorie C
ausgewiesene Tageskartenpreis. Es
gilt ein Einheitspreis von 15,00 € auf
allen Plätzen, bei Premieren wird der
Einheitspreis auf 17,00 € festgesetzt.
7. Der Tageskartenpreis für im Spielplan
ausgewiesene Führungen wird auf
8,00 € festgesetzt. Kinder/Jugendliche
bis 16 Jahren haben in Begleitung
eines Erwachsenen freien Eintritt.
Für Sonderführungen, wie z.B.
geschlossene Führungen, kann die
Theaterleitung hiervon abweichende
Preise festlegen.
8. Der Tageskartenpreis für im Spielplan
ausgewiesene „KIeine Sonderver-
anstaltungen des Schauspiels auf der
Großen Bühne im Schauspielhaus“,
wie z.B. Lesungen wird auf 18,00 €
festgesetzt.
Der Tageskartenpreis für im Spielplan
ausgewiesene „Große Sonderver-
anstaltungen des Schauspiels auf der
Großen Bühne im Schauspielhaus“,
wie z.B. Konzerte wird auf 24,00 €
festgesetzt. Die in § 5 Nr. 2 genannten
Personen und Menschen mit Schwer-
behinderung erhalten die laut dieser
Entgeltordnung geltenden Rabatte.
Inhaber eines Bonn-Ausweises
erhalten zusätzlich den in § 7 Nr. 1
genannten Rabatt. Alle weiteren
Rabatte entfallen.
9. Für Matineen, Vermittlungsgespräche
zu Sonderthemen und
Veranstaltungen, die insbesondere der
Anwerbung von neuem Publikum
dienen, wird kein Eintritt erhoben.
10. Für Karten von Opern-, Schauspiel-
und Tanzveranstaltungen, die
mindestens 6 Monate vor dem Tag der
Veranstaltung gekauft werden, gilt ein
Frühbucherrabatt von 20% auf die
jeweiligen Tageskartenpreise. Für
Karten, die für Produktionen im Bereich
des Schauspiels im Leporello
besonders frühzeitig angekündigt
werden können, gilt in der dort
genannten Frist ein Frühbucherrabatt
von 10%. Preisgruppe V und
Kooperationsveranstaltungen gemäß §
3 sind in beiden Bereichen von diesem
Rabatt ausgenommen.
11. Für die an den in § 8 Ziff. 1.3
aufgeführten Personenkreis
auszugebenden Vorzugskarten
(Steuerkarten) gilt der unter Ziffer 4 in
der Preisgruppe V Kategorie C
ausgewiesene Tageskartenpreis. EsSeite 13 von 25
wird kein Vorverkaufszuschlag
erhoben.
12. In Vorstellungen, die für Schulen oder
speziell gekennzeichnet für
Kinder/Jugendliche/Seniorinnen und
Senioren ab 60 Jahren durchgeführt
bzw. von Kindern/Jugendlichen
gestaltet werden, wird grundsätzlich
ein Einheitstageskartenpreis von 12,00
€ für Erwachsene und von 6,00 € für
Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren
erhoben. Es wird kein
Vorverkaufszuschlag erhoben. Inhaber
eines Bonn-Ausweises erhalten
zusätzlich den in § 7 Nr. 1 genannten
Rabatt, Studierende und Menschen mit
Schwerbehinderung erhalten die laut
dieser Entgeltordnung geltenden
Rabatte. Alle weiteren Rabatte
entfallen.
13. Schulklassen, die nur einmal je
Spielzeit eine Veranstaltung in Oper
oder Schauspiel besuchen möchten,
zahlen 10,00 € pro Karte. Die Karte
gibt es für alle Aufführungstermine der
Familienopern, für Aufführungen, die
mit „Schulaufführung“ tituliert sind und
für ausgewählte Termine von anderen
Produktionen. Begleitpersonen zahlen
den gleichen Preis. Die Theaterleitung
ist berechtigt, die freie Termin- und
Platzwahl einzuschränken.
14. Sondergruppen, die über die Abteilung
für Vermittlung betreut werden, können
in Absprache mit der Theaterleitung in
der Oper für 20,00 € / ermäßigt für
10,00 € und im Schauspiel für 14,00 € /
ermäßigt für 7,00 € ausgewählte
Veranstaltungen besuchen. Bei
Kindern/Jugendlichen bis 16 Jahre mit
einem Bonn-Ausweis wird zusätzlich
der in § 7 Nr. 1 genannte Rabatt
gewährt.
15. In besonderen Fällen (z.B. Werbemaß-
nahmen, theaterpädagogische Zwecke,
Sonderveranstaltungen, bei
Großabnehmern, Gastspielen,
geschlossenen Veranstaltungen, u.a.)
kann die Theaterleitung max. bis zu
70% von den vorgegebenen Preisen
nach oben oder unten abweichen. Eine
Abweichung nach oben ist
insbesondere bei Mehrkosten (z.B. bei
Technikanmietungen) möglich.
wird kein Vorverkaufszuschlag
erhoben.
12. In Vorstellungen, die für Schulen oder
speziell gekennzeichnet für
Kinder/Jugendliche/Seniorinnen und
Senioren ab 60 Jahren durchgeführt
bzw. von Kindern/Jugendlichen
gestaltet werden, wird grundsätzlich
ein Einheitstageskartenpreis von 12,00
€ für Erwachsene und von 6,00 € für
Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren
erhoben. Es wird kein
Vorverkaufszuschlag erhoben. Inhaber
eines Bonn-Ausweises erhalten
zusätzlich den in § 7 Nr. 1 genannten
Rabatt, Studierende und Menschen mit
Schwerbehinderung erhalten die laut
dieser Entgeltordnung geltenden
Rabatte. Alle weiteren Rabatte
entfallen.
13. Schulklassen mit mindestens 5
Schülerinnen und Schülern, die nur
einmal je Spielzeit eine Veranstaltung
in Oper oder Schauspiel besuchen
möchten, zahlen 10,00 € pro Karte. Die
Karte gibt es für alle
Aufführungstermine der Familienopern,
für Aufführungen, die mit
„Schulaufführung“ tituliert sind und für
ausgewählte Termine von anderen
Produktionen. Begleitpersonen zahlen
den gleichen Preis. Die Theaterleitung
ist berechtigt, die freie Termin- und
Platzwahl einzuschränken.
14. Sondergruppen, die über die Abteilung
für Vermittlung betreut werden, können
in Absprache mit der Theaterleitung in
der Oper für 20,00 € / ermäßigt für
10,00 € und im Schauspiel für 14,00 € /
ermäßigt für 7,00 € ausgewählte
Veranstaltungen besuchen. Bei
Kindern/Jugendlichen bis 16 Jahre mit
einem Bonn-Ausweis wird zusätzlich
der in § 7 Nr. 1 genannte Rabatt
gewährt.
15. In besonderen Fällen (z.B. Werbemaß-
nahmen, theaterpädagogische Zwecke,
Sonderveranstaltungen, bei
Großabnehmern, Gastspielen,
geschlossenen Veranstaltungen, u.a.)
kann die Theaterleitung max. bis zu
70% von den vorgegebenen Preisen
nach oben oder unten abweichen. Eine
Abweichung nach oben ist
insbesondere bei Mehrkosten (z.B. bei
Technikanmietungen) möglich.Seite 14 von 25
16. Bei der Besetzung von Veranstal-
tungen mit herausragenden
Künstlerinnen und Künstlern ist die
Theaterleitung berechtigt, die Eintritts-
preise über die in den Kategorien A
festgesetzten Preise hinaus bis zum
maximal 2,5-fachen zu erhöhen. Die
konkrete Festsetzung bestimmt die
Theaterleitung im Einzelfall.
16. Bei der Besetzung von Veranstal-
tungen mit herausragenden
Künstlerinnen und Künstlern ist die
Theaterleitung berechtigt, die Eintritts-
preise über die in den Kategorien A
festgesetzten Preise hinaus bis zum
maximal 2,5-fachen zu erhöhen. Die
konkrete Festsetzung bestimmt die
Theaterleitung im Einzelfall.
§ 3
Abweichung bei Kooperationsveranstaltungen
Bei Veranstaltungen, die das Theater mit
einem oder mehreren Veranstaltern
gemeinsam durchführt, darf die
Theaterleitung die in § 2 vorgegebene
Preisgruppeneinteilung verändern und
von den vorgegebenen Preisen um bis zu
30 % nach oben oder unten abweichen.
Die Ermäßigungen gem. §§ 5 und 7
dieser Entgeltordnung entfallen.
§ 3
Abweichung bei Kooperationsveranstaltungen
Bei Veranstaltungen, die das Theater mit
einem oder mehreren Veranstaltern
gemeinsam durchführt, darf die
Theaterleitung die in § 2 vorgegebene
Preisgruppeneinteilung verändern und
von den vorgegebenen Preisen um bis zu
30 % nach oben oder unten abweichen.
Die Ermäßigungen gem. §§ 5 bis 7
dieser Entgeltordnung entfallen.
§ 4
Abonnements
1. Wahlabonnements
Wahlabonnements werden in
Anlehnung an die Preiskategorie C
im Musiktheater und B im
Schauspiel zuzügl.
Vorverkaufsgebühren festgesetzt.
Es gelten somit folgende ermäßigte
Preise in Euro:
Abonnement PG
I
PG
II
PG
III
PG
IV
Wahlabo Oper 8er 390 330 270 200
Wahlabo Oper 6er 320 270 220 160
Wahlabo Oper 4er 230 190 150 110
Wahlabo Oper
Schauspiel
240 200 160 110
Wahlabo Schauspiel
8er
190 160 130 80
Wahlabo Schauspiel
6er
150 130 110 60
Wahlabo Schauspiel
4er
110 90 70 50
Bei Besuch einer Aufführung, die
einer preiswerteren Kategorie zuge-
ordnet ist, besteht kein Erstattungs-
anspruch. Die Preisgruppe V ist
hierbei ausgeschlossen.
2. Festabonnements
Bei den Festabonnements liegt die
Ermäßigung bei 45 % auf die
jeweilige Preiskategorie.
Die Preisgruppe V ist hierbei ausge-
schlossen.
§ 4
Abonnements
1. Wahlabonnements
Wahlabonnements werden in
Anlehnung an die Preiskategorie C
im Musiktheater und B im
Schauspiel zuzügl.
Vorverkaufsgebühren festgesetzt. Es
gelten somit folgende ermäßigte
Preise in Euro:
Abonnement PG
I
PG
II
PG
III
PG
IV
Wahlabo Oper 8er 390 330 270 200
Wahlabo Oper 6er 320 270 220 160
Wahlabo Oper 4er 230 190 150 110
Wahlabo Oper
Schauspiel
240 200 160 110
Wahlabo Schauspiel
8er
190 160 130 80
Wahlabo Schauspiel
6er
150 130 110 60
Wahlabo Schauspiel
4er
110 90 70 50
Bei Besuch einer Aufführung, die
einer preiswerteren Kategorie zuge-
ordnet ist, besteht kein Erstattungs-
anspruch. Die Preisgruppe V ist
hierbei ausgeschlossen.
2. Festabonnements
Bei den Festabonnements liegt die
Ermäßigung bei 45 % auf die jeweilige
Preiskategorie.
Die Preisgruppe V ist hierbei ausge-
schlossen.Seite 15 von 25
3. Abonnentinnen und Abonnenten, die
ein Abonnement mit mindestens 6
Eintrittskarten besitzen, erhalten in der
Spielzeit, für die das Abonnement
erworben wurde, auf den Tages-
kartenpreis aller übrigen
Veranstaltungen eine Ermäßigung von
10 %.
4. ABO-Regio
Die Theaterleitung ist berechtigt,
Abonnentinnen und Abonnenten
anderer Theater, die im Gegenzug den
Abonnentinnen und Abonnenten des
Theater Bonn einen entsprechenden
Rabatt gewähren, einen Preisnachlass
von 10 % zu gewähren.
5. Schulklassenabonnements
Schulklassen erhalten ein für eine
Spielzeit geltendes nicht
übertragbares Abonnement zum Preis
von 15,00 € je Schüler/-in und
begleitender Lehrer/-innen, das zum
Besuch von 3
Vorstellungen nach Wahl in allen
Sparten berechtigt. Auf das
Abonnement wird kein
Vorverkaufszuschlag erhoben. Die
Theaterleitung ist berechtigt, die freie
Termin- und Platzwahl
einzuschränken.
6. Wahlabonnement Jung
Kinder/Jugendliche im Alter von 0-16
Jahren erhalten ein für eine Spielzeit
geltendes nicht übertragbares
Abonnement zum Preis von 15,00 €,
das zum Besuch von 3 Vorstellungen
nach Wahl in den Sparten Oper und
Schauspiel berechtigt. Die
Produktionen, die zur Auswahl
stehen, sind alle Produktionen von
PORTAL (Oper und Schauspiel),
weitere Produktionen aus dem
Abendspielplan werden von der
Theaterleitung festgelegt.
Bis zu zwei begleitende Erwachsene
erhalten einen Rabatt in Höhe von
25%.
Bei Vorlage eines Bonn- Ausweises
wird zusätzlich der in § 7 Nr. 1
genannte Rabatt gewährt.
7. Familien-Theatercard 1+ sowie
Familien-Theatercard 2+
Ein Erwachsener erhält zum
einmaligen Preis von 60,00 € für ein
Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-,
Schauspiel- oder
Tanzveranstaltungen mit Ausnahme
3. Abonnentinnen und Abonnenten, die ein
Abonnement mit mindestens 6
Eintrittskarten besitzen, erhalten in der
Spielzeit, für die das Abonnement
erworben wurde, auf den Tages-
kartenpreis aller übrigen
Veranstaltungen eine Ermäßigung von
10 %.
4. ABO-Regio
Die Theaterleitung ist berechtigt,
Abonnentinnen und Abonnenten anderer
Theater, die im Gegenzug den
Abonnentinnen und Abonnenten des
Theater Bonn einen entsprechenden
Rabatt gewähren, einen Preisnachlass
von 10 % zu gewähren.
5. Schulklassenabonnements
Schulklassen mit mindestens 5
Schülerinnen und Schülern erhalten ein
für eine Spielzeit geltendes nicht
übertragbares Abonnement zum Preis
von 15,00 € je Schüler/-in und
Begleitperson, das zum Besuch von 3
Vorstellungen nach Wahl in allen
Sparten berechtigt. Auf das
Abonnement wird kein
Vorverkaufszuschlag erhoben. Die
Theaterleitung ist berechtigt, die freie
Termin- und Platzwahl einzuschränken.
6. Wahlabonnement Jung
Kinder/Jugendliche im Alter von 0-16
Jahren erhalten ein für eine Spielzeit
geltendes nicht übertragbares
Abonnement zum Preis von 15,00 €,
das zum Besuch von 3 Vorstellungen
nach Wahl in den Sparten Oper und
Schauspiel berechtigt. Die
Produktionen, die zur Auswahl stehen,
sind alle Produktionen von PORTAL
(Oper und Schauspiel), weitere
Produktionen aus dem Abendspielplan
werden von der Theaterleitung
festgelegt.
Bis zu zwei begleitende Erwachsene
erhalten einen Rabatt in Höhe von 25%.
Bei Vorlage eines Bonn- Ausweises
wird zusätzlich der in § 7 Nr. 1
genannte Rabatt gewährt.
7. Familien-Theatercard 1+ sowie
Familien-Theatercard 2+
Ein Erwachsener erhält zum
einmaligen Preis von 60,00 € für ein
Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-,
Schauspiel- oder
Tanzveranstaltungen mit AusnahmeSeite 16 von 25
von Premieren, Gastspielen und
Sonderveranstaltungen. Für im
Haushalt lebende Kinder/Jugendliche
(bis ein-schließlich 16 Jahre) wird je
Karte ein Preis von 10,00 € erhoben.
Die Familien-Theatercard ist nicht
übertragbar.
Zwei in einem Haushalt lebende
Erwachsene erhalten zum
einmaligen Preis von 90,00 € für
ein Jahr 30 % Rabatt auf alle
Opern-, Schauspiel- oder
Tanzveranstaltungen mit
Ausnahme von Premieren,
Gastspielen und
Sonderveranstaltungen. Für im
Haushalt lebende
Kinder/Jugendliche (bis
einschließlich 16 Jahre) wird je
Karte ein Preis von 10,00 €
erhoben. Die Familien-Theatercard
ist nicht übertragbar.
8. Für die Entwicklung gemeinsamer
Abonnementangebote zwischen dem
Theater Bonn und dem Beethoven
Orchester Bonn gelten die Rabatte
der Ziffern 1, 2, 5 und 6
entsprechend.
Für alle Abonnements und Ermäßigungen
nach § 4 Ziffer 1 und 3 bis 6 gilt:
Das Theater ist berechtigt, Premieren,
Sonderveranstaltungen und Gastspiele
auszunehmen.
von Premieren, Gastspielen und
Sonderveranstaltungen. Für im
Haushalt lebende Kinder/Jugendliche
(bis ein-schließlich 16 Jahre) wird je
Karte ein Preis von 10,00 € erhoben.
Die Familien-Theatercard ist nicht
übertragbar.
Zwei in einem Haushalt lebende
Erwachsene erhalten zum
einmaligen Preis von 90,00 € für ein
Jahr 30 % Rabatt auf alle
Opern-, Schauspiel- oder
Tanzveranstaltungen mit
Ausnahme von Premieren,
Gastspielen und
Sonderveranstaltungen. Für im
Haushalt lebende
Kinder/Jugendliche (bis
einschließlich 16 Jahre) wird je Karte
ein Preis von 10,00 € erhoben. Die
Familien-Theatercard ist nicht
übertragbar.
8. Für die Entwicklung gemeinsamer
Abonnementangebote zwischen dem
Theater Bonn und dem Beethoven
Orchester Bonn gelten die Rabatte der
Ziffern 1, 2, 5 und 6 entsprechend.
Für alle Abonnements und Ermäßigungen
nach § 4 Ziffer 1 und 3 bis 6 gilt:
Das Theater ist berechtigt, Premieren,
Sonderveranstaltungen und Gastspiele
auszunehmen.
§ 5
Ermäßigungen für Kinder, Jugendliche,
Schüler/-innen, und Studenten/-innen,
Auszubildende bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres, Personen im freiwilligen
sozialen Jahr, Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes
1. An Kinder, Jugendliche, Schüler/-
innen, Studenten/-innen,
Auszubildende bis zur Vollendung des
27. Lebensjahres, Personen im
freiwilligen sozialen Jahr und
Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes
werden nicht übertragbare Restkarten
ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn
zum Einheitspreis im Musiktheater
von 10,00 €, im Schauspiel von 8,00 €
abgegeben. Ausgenommen hiervon
sind Kooperationsveranstaltungen.
Die Karten werden gekennzeichnet,
um Kontrollen am Einlass durchführen
zu können.
§ 5
Ermäßigungen für Kinder, Jugendliche,
Schüler/-innen, und Studenten/-innen,
Auszubildende bis einschließlich 26 Jahre,
Personen im freiwilligen sozialen Jahr,
Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes
1. Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen,
Studenten/-innen, Auszubildende bis
einschließlich 26 Jahre, Personen im
freiwilligen sozialen Jahr und
Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes
erhalten eine Ermäßigung von 50%
auf die Tageskartenpreise aller
Preisgruppen und Preiskategorien.
(bisher Nr. 2)
2. Wahlabonnements und
Festabonnements werden mit einer
Ermäßigung von 60% auf den
Tageskartenpreis angeboten. (bisher
Nr. 3)Seite 17 von 25
2. Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen,
Studenten/-innen, Auszubildende bis
zur Vollendung des 27. Lebensjahres,
Personen im freiwilligen sozialen Jahr
und Freiwillige im Sinne des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes
erhalten eine Ermäßigung von 50%
auf die Tageskartenpreise aller
Preisgruppen und Preiskategorien.
3. Wahlabonnements und
Festabonnements werden mit einer
Ermäßigung von 60% auf den
Tageskartenpreis angeboten.
4. Das Semester-Kulturticket für
Studierende wird zum Einheitspreis
von 3,00 € für theatereigene
Veranstaltungen nach Verfügbarkeit
vorhandener Eintrittskarten
angeboten. Das Theater legt die
konkreten Veranstaltungen fest.
Das Semester-Kulturticket gibt es für
eingeschriebene Studenten/-innen
der Universität Bonn und auch über
die Vollendung des 27. Lebensjahres
hinaus.
3. An Kinder, Jugendliche, Schüler/-
innen, Studenten/-innen,
Auszubildende bis einschließlich 26
Jahre, Personen im freiwilligen
sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne
des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
werden nicht übertragbare Restkarten
ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn
zum Einheitspreis im Musiktheater von
10,00 €, im Schauspiel von 8,00 €
abgegeben. Ausgenommen hiervon
sind Kooperationsveranstaltungen.
Die Karten werden gekennzeichnet,
um Kontrollen am Einlass durchführen
zu können. (bisher Nr. 1)
4. Das Semester-Kulturticket für
Studierende wird zum Einheitspreis
von 3,00 € für theatereigene
Veranstaltungen nach Verfügbarkeit
vorhandener Eintrittskarten
angeboten. Das Theater legt die
konkreten Veranstaltungen fest.
Das Semester-Kulturticket gibt es für
eingeschriebene Studenten/-innen
der Universität Bonn und auch über
die Vollendung des 27. Lebensjahres
hinaus.
§ 6
Sonstige Rabattierungen
1. Die Theatergemeinde e.V. erhält auf
die Tageskartenpreise bei Abnahme
von Eintrittskarten für Vollzahler/-innen
eine Ermäßigung von 50 %, die Junge
Theatergemeinde eine Ermäßigung
von 60 %.
2. Gruppen von 10 und mehr Personen
erhalten eine Ermäßigung von 20% auf
den Tageskartenpreis für Vollzahler.
Ein Rabatt in Höhe von 30% wird für
Gruppen ab 50 Personen gewährt.
3. Der Ferienpass kostet 10,00 €
Schutzgebühr und berechtigt den/die
Inhaber/-in, je nach Kaufdatum, für die
nächsten Herbst- und Osterferien bzw.
für die nächsten Oster- und
Herbstferien Karten für alle
Eigenvorstellungen des Theaters
(außer Premieren und
Sonderveranstaltungen) mit einem
Rabatt von 50 % gegenüber dem
regulären Vollpreis zu erwerben. Wenn
der Ferienpass während der Oster-
oder Herbstferien gekauft wird, gilt er
für die dann laufenden Ferien und die
sich anschließenden Oster- bzw.
§ 6
Sonstige Rabattierungen
1. Die Theatergemeinde e.V. erhält auf
die Tageskartenpreise bei Abnahme
von Eintrittskarten für Vollzahler/-innen
eine Ermäßigung von 50 %, die Junge
Theatergemeinde eine Ermäßigung
von 60 %.
2. Gruppen von 10 und mehr Personen
erhalten eine Ermäßigung von 20% auf
den Tageskartenpreis für Vollzahler.
Ein Rabatt in Höhe von 30% wird für
Gruppen ab 50 Personen gewährt.
3. Der Ferienpass kostet 10,00 €
Schutzgebühr und berechtigt den/die
Inhaber/-in, je nach Kaufdatum, für die
nächsten Herbst- und Osterferien bzw.
für die nächsten Oster- und
Herbstferien Karten für alle
Eigenvorstellungen des Theaters
(außer Premieren und
Sonderveranstaltungen) mit einem
Rabatt von 50 % gegenüber dem
regulären Vollpreis zu erwerben. Wenn
der Ferienpass während der Oster-
oder Herbstferien gekauft wird, gilt er
für die dann laufenden Ferien und die
sich anschließenden Oster- bzw.Seite 18 von 25
Herbstferien. Schüler/-innen und
Studenten/-innen in Begleitung einer
Ferienpass-Inhaberin bzw. eines
Ferienpass-Inhabers bezahlen für
diese Vorstellungen nur 6,00 €. Alle
weiteren Rabatte entfallen.
Das Theater ist berechtigt, Galas,
Gastspiele und einzelne Veranstaltungen
hiervon auszunehmen.
Herbstferien. Schüler/-innen und
Studenten/-innen in Begleitung einer
Ferienpass-Inhaberin bzw. eines
Ferienpass-Inhabers bezahlen für
diese Vorstellungen nur 6,00 €. Alle
weiteren Rabatte entfallen.
Das Theater ist berechtigt, Galas,
Gastspiele und einzelne Veranstaltungen
hiervon auszunehmen.
§ 7
Ermäßigungen
1. Inhaber/-innen von Bonn-Ausweisen
erhalten eine Ermäßigung auf den
Tageskartenpreis entsprechend der
Richtlinien über die Ausstellung des
Bonn-Ausweises in der jeweils
gültigen Fassung.
2. Menschen mit Schwerbehinderung im
Sinne des SGB IX erhalten auf
Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern
ebenfalls ein Buchstabe »B« im
Behindertenausweis vermerkt ist,
erhält eine Begleitperson eine
kostenlose Eintrittskarte. Diese Karte
kann nur an der Theaterkasse
ausgegeben werden.
3. Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten
NRW erhalten bei von der
Theaterleitung ausgewählten Opern-
und Theateraufführungen eine
Ermäßigung von 50 % auf den
Tageskartenpreis.
§ 7
Ermäßigungen
1. Inhaber/-innen von Bonn-Ausweisen
erhalten eine Ermäßigung auf den
Tageskartenpreis entsprechend der
Richtlinien über die Ausstellung des
Bonn-Ausweises in der jeweils
gültigen Fassung. Kinder/Jugendliche
bis einschließlich 26 Jahre mit Bonn-
Ausweis erhalten diesen Rabatt
zusätzlich zu anderen Rabatten.
Diese Rabattierung gilt nicht für
Veranstaltungen des § 2 Nr. 16.
2. Menschen mit Schwerbehinderung im
Sinne des SGB IX erhalten auf
Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern
ebenfalls ein Buchstabe »B« im
Behindertenausweis vermerkt ist,
erhält eine Begleitperson eine
kostenlose Eintrittskarte. Diese Karte
kann nur an der Theaterkasse
ausgegeben werden.
3. Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten
NRW erhalten bei von der
Theaterleitung ausgewählten Opern-
und Theateraufführungen eine
Ermäßigung von 50 % auf den
Tageskartenpreis.
§ 8
Vorzugskarten
1. Grundsätze
1.1. Eintrittskarten für Konzerte und
Veranstaltungen des Theater
Bonn sind grundsätzlich gegen
Entgelt zu verkaufen.
1.2. Für Zwecke der Repräsentation,
für Marketing und
Pressevertreter/-innen sowie für
dienstliche Obliegenheiten
können Eintrittskarten als Ehren-,
Dienst-, Presse- und Freikarten
kostenlos ausgegeben werden.
§ 8
Vorzugskarten
1. Grundsätze
1.1. Eintrittskarten für Konzerte und
Veranstaltungen des Theater
Bonn sind grundsätzlich gegen
Entgelt zu verkaufen.
1.2. Für Zwecke der Repräsentation,
für Marketing und
Pressevertreter/-innen sowie für
dienstliche Obliegenheiten
können Eintrittskarten als Ehren-,
Dienst-, Presse- und Freikarten
kostenlos ausgegeben werden.Seite 19 von 25
1.3 An Mitarbeiter/-innen des Theater
Bonn und des Beethoven-
orchesters,
ehemalige Mitarbeiter/
-innen beider Einrichtungen, die
durch Eintritt in den Ruhestand
ausgeschieden sind, freie
Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/-
innen kultureller und
kulturpolitischer Einrichtungen
von Bonn und den
Bundesländern sowie am Theater
Bonn auftretende Künstler/-innen
können nach Verfügbarkeit
vorhandener Eintrittskarten in der
Regel bis zu zwei Karten als
Steuerkarten grundsätzlich zum
in § 2 Nr. 11 festgelegten Preis
verkauft werden. Einzelne
Veranstaltungen können nach
Entscheidung der Theaterleitung
für städtische Mitarbeiter/-innen
zum gleichen Vorzugspreis
angeboten werden, wenn
ausreichend Karten kurzfristig zur
Verfügung stehen.
2. Ehrenkarten
2.1 Bis zu 2 Ehrenkarten werden auf
Weisung der Theaterleitung des
Theater Bonn zu besonderen
Anlässen an Persönlichkeiten
sowie Vertreter/-innen des
öffentlichen Lebens vergeben.
2.2. Die Platzierung der Ehrengäste
wird zwischen Theaterleitung und
dem Kartenservice abgestimmt.
3. Freikarten
Unter Berücksichtigung der
Verfügbarkeit vorhandener Karten
können von der Theaterleitung
Freikarten ausgegeben werden
an:
3.1 ordentliche und stellvertretende
Mitglieder des Kulturausschusses
mit Begleitperson
3.2 Inhaber/-innen von Gutscheinen
für Neubürger/-innen (mit
Ausnahme von Premieren,
Sondervorstellungen,
Silvestervorstellungen und
Gastspielen) für alle
theatereigenen Veranstaltungen
3.3 mitwirkende
1.3 An Mitarbeiter/-innen des
Theater Bonn und des
Beethovenorchesters,
ehemalige Mitarbeiter/
-innen beider Einrichtungen, die
durch Eintritt in den Ruhestand
ausgeschieden sind, freie
Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/-
innen kultureller und
kulturpolitischer Einrichtungen
von Bonn und den
Bundesländern sowie am Theater
Bonn auftretende Künstler/-innen
können nach Verfügbarkeit
vorhandener Eintrittskarten in der
Regel bis zu zwei Karten als
Steuerkarten grundsätzlich zum
in § 2 Nr. 11 festgelegten Preis
verkauft werden. Einzelne
Veranstaltungen können nach
Entscheidung der Theaterleitung
für städtische Mitarbeiter/-innen
zum gleichen Vorzugspreis
angeboten werden, wenn
ausreichend Karten kurzfristig zur
Verfügung stehen.
2. Ehrenkarten
2.1 Bis zu 2 Ehrenkarten werden auf
Weisung der Theaterleitung des
Theater Bonn zu besonderen
Anlässen an Persönlichkeiten
sowie Vertreter/-innen des
öffentlichen Lebens vergeben.
2.2. Die Platzierung der Ehrengäste
wird zwischen Theaterleitung und
dem Kartenservice abgestimmt.
3. Freikarten
Unter Berücksichtigung der
Verfügbarkeit vorhandener Karten
können von der Theaterleitung
Freikarten ausgegeben werden
an:
3.1 ordentliche und stellvertretende
Mitglieder des Kulturausschusses
mit Begleitperson
3.2 Inhaber/-innen von Gutscheinen
für Neubürger/-innen (mit
Ausnahme von Premieren,
Sondervorstellungen,
Silvestervorstellungen und
Gastspielen) für alle
theatereigenen Veranstaltungen
3.3 mitwirkendeSeite 20 von 25
Dirigentinnen/Dirigenten und
Solistinnen/Solisten sowie
Künstlerische
Leitungsteams der Produktion
anlässlich der Premiere je bis zu 2
Karten
3.4 sonstige Mitwirkende 1 Karte
3.5 Vertreter/-innen von Agenturen,
die Künstler/-innen vermitteln, 1
Freikarte je Konzert /
Veranstaltung, bei denen die von
ihnen vermittelten Künstler/-innen
mitwirken
3.6 Verlage, deren Werke im Theater
Bonn aufgeführt werden, bei
entsprechender vertraglicher
Regelung bis zu zwei Freikarten
je Aufführung
3.7 Sonderregelungen für die
Vergabe von Freikarten
3.7.1. Die/ der Generalintendant/-in
erhält zusätzlich zu ihrer/seiner
Dienstkarte je Veranstaltung bis
zu 4 weitere Freikarten auf
persönliche Anforderung.
3.7.2 Die/ der Chefdirigent/-in des
Theater Bonn bzw. des
Beethovenorchesters erhält
zusätz- lich zu ihrer/ seiner
Dienstkarte je Veranstaltung, in
der sie/er als Dirigent/-in wirkt, bis
zu 2 weitere Freikarten auf
persönliche Anforderung.
3.8 Freikarten für Marketingaktionen
und im Rahmen der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
können aus repräsentativen und
dienstlichen Zwecken ausgegeben
werden, wenn dadurch der
allgemeine Kartenvorverkauf nicht
eingeschränkt wird und zwar:
• für Vertragspartner,
Zuwendungsgeber oder
Sponsoren
• zur Pflege des nachwachsenden
Publikums, im Rahmen befristeter
Marketingaktionen und aufgrund
des besonderen kulturpolitischen
Auftrages des Theaters.
Dirigentinnen/Dirigenten und
Solistinnen/Solisten sowie
Künstlerische
Leitungsteams der Produktion
anlässlich der Premiere je bis zu
2 Karten
3.4 sonstige Mitwirkende 1 Karte
3.5 Vertreter/-innen von Agenturen,
die Künstler/-innen vermitteln, 1
Freikarte je Konzert /
Veranstaltung, bei denen die von
ihnen vermittelten Künstler/-innen
mitwirken
3.6 Verlage, deren Werke im Theater
Bonn aufgeführt werden, bei
entsprechender vertraglicher
Regelung bis zu zwei Freikarten
je Aufführung
3.7 Sonderregelungen für die
Vergabe von Freikarten
3.7.1. Die/ der Generalintendant/-in
erhält zusätzlich zu ihrer/seiner
Dienstkarte je Veranstaltung bis
zu 4 weitere Freikarten auf
persönliche Anforderung.
3.7.2 Die/ der Chefdirigent/-in des
Theater Bonn bzw. des
Beethovenorchesters erhält
zusätz- lich zu ihrer/ seiner
Dienstkarte je Veranstaltung, in
der sie/er als Dirigent/-in wirkt, bis
zu 2 weitere Freikarten auf
persönliche Anforderung.
3.8 Freikarten für Marketing- und
Vertriebsaktionen und im Rahmen
der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
können aus repräsentativen und
dienstlichen Zwecken ausgegeben
werden, wenn dadurch der
allgemeine Kartenvorverkauf nicht
eingeschränkt wird und zwar:
• für Vertragspartner,
Zuwendungsgeber oder
Sponsoren
• zur Pflege des nachwachsenden
Publikums, im Rahmen befristeter
Marketingaktionen und aufgrund
des besonderen kulturpolitischen
Auftrages des Theaters.Seite 21 von 25
Die Entscheidung darüber trifft
die Theaterleitung.
4. Pressekarten
4.1 Vertreter/-innen der Bonner sowie
der überregionalen und
internationalen Presse- und
Medienlandschaft, die im Auftrage
ihrer Redaktionen zur Ausübung
dienstlicher Aufgaben Konzerte
und Veranstaltungen des Theater
Bonn aufsuchen, können auf
Anordnung der Theaterleitung
Pressekarten erhalten.
4.2 Pro Pressevertreter/-in wird eine
Pressekarte abgegeben.
4.3 Für Begleiter/-innen von
Pressevertretern wird eine
Eintrittskarte entsprechend dem
Preis des § 2 Nr. 11 ausgegeben.
5. Dienstkarten
5.1 Zur Wahrnehmung dienstlicher
Aufgaben wird an Mitarbeiter/-
innen des Theater Bonn und an
berechtigte Vertreter/-innen je
eine Dienstkarte ausgegeben.
Entscheidungsbefugt hierfür ist
die Theaterleitung bzw. deren
Vertreter.
5.2 Zur Einarbeitung in die
Produktionen wird Mitarbeiter/-
innen, die in der Kundenberatung,
der Vermittlung oder
Öffentlichkeitsarbeit tätig sind, zu
einer der ersten drei
Vorstellungen einer Produktion
eine Dienstkarte ausgegeben.
5.3 An die Theaterärztin/ den
Theaterarzt und an die
eingesetzten Mitglieder des DRK
werden ohne besondere
schriftliche Anweisung je 2
Die Entscheidung darüber trifft
die Theaterleitung.
3.9 Begleitpersonen, die Schüler- und
Kindergartengruppen begleiten,
erhalten pro 10 Kaufkarten eine
Freikarte. Schul- oder
Kindergartengruppen welche
einen erhöhten
Betreuungsaufwand haben
(Inklusions-, Förderklassen etc.)
erhalten pro 10 Kaufkarten zwei
Freikarten für Begleitpersonen.
(neu aufgenommen)
4. Pressekarten
4.1 Vertreter/-innen der Bonner sowie
der überregionalen und
internationalen Presse- und
Medienlandschaft, die im Auftrage
ihrer Redaktionen zur Ausübung
dienstlicher Aufgaben Konzerte
und Veranstaltungen des Theater
Bonn aufsuchen, können auf
Anordnung der Theaterleitung
Pressekarten erhalten.
4.2 Pro Pressevertreter/-in wird eine
Pressekarte abgegeben.
4.3 Für Begleiter/-innen von
Pressevertretern wird eine
Eintrittskarte entsprechend dem
Preis des § 2 Nr. 11 ausgegeben.
5. Dienstkarten
5.1 Zur Wahrnehmung dienstlicher
Aufgaben wird an Mitarbeiter/-
innen des Theater Bonn und an
berechtigte Vertreter/-innen je
eine Dienstkarte ausgegeben.
Entscheidungsbefugt hierfür ist
die Theaterleitung bzw. deren
Vertreter.
5.2 Zur Einarbeitung in die
Produktionen wird Mitarbeiter/-
innen, die in der Kundenberatung,
der Vermittlung oder
Öffentlichkeitsarbeit tätig sind, zu
einer der ersten drei
Vorstellungen einer Produktion
eine Dienstkarte ausgegeben.
5.3 An die Theaterärztin/ den
Theaterarzt und an die
eingesetzten Mitglieder des DRK
werden ohne besondere
schriftliche Anweisung je 2Seite 22 von 25
Dienstkarten ausgegeben.
6. Steuerkarten
6.1 Für den unter 1.3 genannten
Personenkreis können nach
Verfügbarkeit vorhandener
Eintrittskarten zu allen Konzerten
und Veranstaltungen des Theater
Bonn für alle Spielstätten jeweils
bis zu zwei Steuerkarten
angeboten werden.
6.2 Künstler/ -innen und Personal
anderer Bühnen erhalten nach
Vorlage des entsprechenden
Ausweises an der Abendkasse -
nach Verfügbarkeit vorhandener
Karten und bei
Einreichmöglichkeit - für eine
Eigenveranstaltung des Theater
Bonn eine Steuerkarte.
6.3 Personen, die ehrenamtlich für
das Theater arbeiten, können
nach Entscheidung der
Theaterleitung und bei
Einreichmöglichkeit ebenfalls bis
zu zwei Steuerkarten erhalten.
7. Weitere Regelungen
Ehren-, Frei- und Dienstkarten,
die bis 30 Minuten vor Beginn der
jeweiligen Veranstaltung an der
Abendkasse nicht abgeholt
worden sind, werden dem freien
Karten-verkauf zugeführt. Zu
diesem Zeit-punkt erlischt der
Anspruch auf den Erhalt dieser
Karten. Die/ der Berechtigte kann
persönlich im Ausnahmefall mit
der Abendkasse eine auf sie/ ihn
bezogene Ab-sprache treffen.
Dienstkarten ausgegeben.
6. Steuerkarten
6.1 Für den unter 1.3 genannten
Personenkreis können nach
Verfügbarkeit vorhandener
Eintrittskarten zu allen Konzerten
und Veranstaltungen des Theater
Bonn für alle Spielstätten jeweils
bis zu zwei Steuerkarten
angeboten werden.
6.2 Künstler/ -innen und Personal
anderer Bühnen erhalten nach
Vorlage des entsprechenden
Ausweises an der Abendkasse -
nach Verfügbarkeit vorhandener
Karten und bei
Einreichmöglichkeit - für eine
Eigenveranstaltung des Theater
Bonn eine Steuerkarte.
6.3 Personen, die ehrenamtlich für
das Theater arbeiten, können
nach Entscheidung der
Theaterleitung und bei
Einreichmöglichkeit ebenfalls bis
zu zwei Steuerkarten erhalten.
7. Weitere Regelungen
Ehren-, Frei- und Dienstkarten,
die bis 30 Minuten vor Beginn der
jeweiligen Veranstaltung an der
Abendkasse nicht abgeholt
worden sind, werden dem freien
Karten-verkauf zugeführt. Zu
diesem Zeit-punkt erlischt der
Anspruch auf den Erhalt dieser
Karten. Die/ der Berechtigte kann
persönlich im Ausnahmefall mit
der Abendkasse eine auf sie/ ihn
bezogene Ab-sprache treffen.
§ 9
Sonstige Entgelte
1. Sofern in dieser Entgeltordnung
keine ausdrückliche andere
Regelung getroffen wurde, wird
auf die nach den §§ 2 bis 7
anfallenden Tageskartenpreise
im Vorverkauf ein Zuschlag von
10 % erhoben. Die sich nach
Hinzurechnung des Zuschlags
ergebenden Gesamtpreise
werden nach kaufmännischen
Grundsätzen auf volle 10 Cent
auf- oder abgerundet.
§ 9
Sonstige Entgelte
1. Sofern in dieser Entgeltordnung
keine ausdrückliche andere
Regelung getroffen wurde, wird
auf die nach den §§ 2 bis 7
anfallenden Tageskartenpreise
im Vorverkauf ein Zuschlag von
10 % erhoben. Die sich nach
Hinzurechnung des Zuschlags
ergebenden Gesamtpreise
werden nach kaufmännischen
Grundsätzen auf volle 10 Cent
auf- oder abgerundet.Seite 23 von 25
2. Bei einer durch die/den
Besucher/-in verursachten
Umbuchung bereits
ausgedruckter Eintrittskarten,
für die Umbuchung eines
Abonnentenplatzes auf einen
anderen Aufführungstag ab
dem dritten Tausch sowie für
den Ersatzdruck eines
verlorenen Abonnementaus-
weises wird ein Entgelt von
5,00 € je Karte erhoben. Von
der Umtauschgebühr
ausgenommen sind Inhaber/-
innen von
Premierenabonnements.
3. Beim Versand von Eintrittskarten
durch die Vorverkaufsstellen des
Theaters werden pauschale
Bearbeitungs- und Versandkosten
geltend gemacht. Sie betragen je
Versendungsvorgang 5,00 €. Dies
gilt nicht für Zusendungen im
Rahmen eines Abonnements.
2. Bei einer durch die/den
Besucher/-in verursachten
Umbuchung bereits
ausgedruckter Eintrittskarten,
für die Umbuchung eines
Abonnentenplatzes auf einen
anderen Aufführungstag ab dem
dritten Tausch sowie für den
Ersatzdruck eines verlorenen
Abonnementausweises wird ein
Entgelt von 5,00 € je Karte
erhoben. Von der
Umtauschgebühr
ausgenommen sind Inhaber/-
innen von
Premierenabonnements.
3. Beim Versand von Eintrittskarten
durch die Vorverkaufsstellen des
Theaters werden pauschale
Bearbeitungs- und Versandkosten
geltend gemacht. Sie betragen je
Versendungsvorgang 5,00 €. Dies
gilt nicht für Zusendungen im
Rahmen eines Abonnements.
§ 10
Dokumentationspflicht
Die Zuordnung zu den Kategorien gemäß §
2, die Abweichungen gemäß § 3 sowie die
Ausgabe von Karten gemäß §§ 7 und 8 sind
prüffähig zu dokumentieren.
§ 10
Dokumentationspflicht
Die Zuordnung zu den Kategorien gemäß §
2, die Abweichungen gemäß § 3 sowie die
Ausgabe von Karten gemäß §§ 7 und 8 sind
prüffähig zu dokumentieren.
§ 11
Fälligkeiten
Die Entgelte und Gebühren werden beim
Erwerb der Karten bzw. zu dem in der
Rechnung ausgewiesenen Termin fällig.
§ 11
Fälligkeiten
Die Entgelte und Gebühren werden beim
Erwerb der Karten bzw. zu dem in der
Rechnung ausgewiesenen Termin fällig.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01. August
2025 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die vom Rat der
Bundesstadt Bonn am 23. März 2023
beschlossene Entgeltordnung für das
Theater der Bundesstadt Bonn außer
Kraft.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt mit Beschluss
des Rates in Kraft.
Gleichzeitig tritt die vom Rat der
Bundesstadt Bonn am 13. Februar 2025
beschlossene Entgeltordnung für das
Theater der Bundesstadt Bonn außer
Kraft.
Bonn, den 19. Februar 2025
Dörner
Oberbürgermeisterin
Bonn, den XXX
Dörner
OberbürgermeisterinSeite 24 von 25
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Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 18:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de