253316 · Beschlussvorlage
Änderung der Entgeltordnung des Theater Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 253316
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- F
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (66.703 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 253316 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 46 Theater der Bundesstadt Bonn Dezernat: Dez. IV Änderung der Entgeltordnung des Theater Bonn Beratungsfolge Kulturausschuss 02.09.2025 Empfehlung Rat 04.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Entgeltordnung (EO) für das Theater der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Begründung Die aktuelle EO bedarf einiger Anpassungen, um in erster Linie den Service für unser Publikum zu erhöhen. Eine Anhebung der Preise in § 2 Nummern 3 und 4 ist nicht erfolgt. Nachfolgend wird auf die einzelnen Änderungen eingegangen: • § 2 Nr. 5 EO: Hier wurde die Bezüge gestrichen. Bei anderen Spielstätten ist vermehrt der wirtschaftliche Bezug gültig, daher wird eine Kalkulation erstellt und aufgrund dieser die Preise angemessen festgesetzt. • § 2 Nr. 8 EO: Es wurde die Konkretisierung für die Große Bühne im Schauspielhaus eingefügt, da im Foyer eher geringere Preise anzusetzen sind und diese abweichend festgesetzt werden sollen. Zudem wurden die Einschränkungen bei den Rabatten gestrichen, sodass alle nach der EO geltenden Rabatte gewährt werden. • § 2 Nr. 10 EO: Es wurde eine Konkretisierung der Veranstaltungen vorgenommen, um die Regelung verständlicher zu machen. • § 2 Nr. 11 EO: Der Personenkreis ist nicht in § 8 Ziffer 6 EO genannt, sondern in § 8 Ziffer 1.3 EO. In § 8 Ziffer 6 EO wird ebenfalls auf § 8 Ziffer 1.3 EO verwiesen. • § 2 Nr. 12 EO:Seite 1 von 25 Seite 2 Der Hinweis, dass Bonn-Ausweis-Berechtigte den Rabatt zusätzlich erhalten, wurde in § 7 Nr. 1 EO grundsätzlich für alle Veranstaltungen des Theater Bonn aufgenommen. Daher wird der Passus hier gestrichen. • § 2 Nr. 13 EO: Die Schulklasse wurde konkretisiert. • § 2 Nr. 14 EO: Siehe Erläuterung zu § 2 Nr. 12 EO. • § 3 EO: Bei Kooperationsveranstaltungen sollen grundsätzlich alle Ermäßigungen ausgeschlossen werden. • § 4 Nr. 5 EO: Auch hier wurde die Schulklasse konkretisiert und der Terminus von Lehrer/innen auf Begleitpersonen geändert, da manchmal auch Eltern oder andere Personen die Schulklassen begleiten. • § 4 Nr. 6 EO: Siehe Erläuterung zu § 2 Nr. 12 EO. • § 5 EO: Da es an der Kasse oft Diskussionen über die Geltung (Vollendung des 27. Lebensjahres) gab, haben wir dies in „einschließlich 26 Jahre“ geändert. Zudem wurden die Nummern von der Regel zur Ausnahme umgestellt. Die bisherige Nummer 2 ist jetzt Nummer 1, die bisherige Nr. 3, die Nummer 2. Die bisherige Nummer 1 ist jetzt Nummer 3. Nummer 4 ist unverändert. • § 7 Nr. 1 EO: Hier wurde der Grundsatz mit aufgenommen, dass Kinder und Jugendliche bis einschließlich 26 Jahre mit Bonn-Ausweis den Rabatt zusätzlich zu anderen Rabatten erhalten. Das bewirkt, dass diese Personen zum einen 50 % Rabatt nach § 5 Nr. 1 (neue Nummerierung) und zusätzlich noch einmal 50 % auf den Bonn-Ausweis erhalten. In den Veranstaltungen nach § 2 Nr. 16 EO (Veranstaltungen mit herausragenden Künstlerinnen und Künstlern) ist geregelt, dass Bonn- Ausweis-Inhaberinnen und -inhaber 75 % Rabatt erhalten. Daher findet § 7 Nr. 1 EO hier keine Anwendung. • § 7 Nr. 2 EO: Die kostenlose Begleitkarte für Menschen mit Schwerbehinderung kann ab Gültigkeit dieser Entgeltordnung auch im Webshop des Theaters gebucht werden. Daher musste der Satz, dass diese nur an der Theaterkasse ausgegeben werden, gestrichen werden. • § 8 Nr. 3.8 EO: Die Freikarten können künftig nicht nur von der Marketing-Abteilung, sondern auch für die neu gegründete Vertriebsabteilung für Aktionen ausgegeben werden. Daher wurde dies mit aufgenommen. • § 8 Nr. 3.9 EO (neu aufgenommen):Seite 2 von 25 Seite 3 Begleitpersonen von Schüler- und Kindergartengruppen erhalten künftig pro 10 Kaufkarten eine Freikarte. Wenn es einen besonders hohen Betreuungsaufwand gibt, z.B. bei Inklusionsklassen oder Förderschulen, werden pro 10 Kaufkarten zwei Freikarten für Begleitpersonen gewährt. Anlage/n 1 Anlage 1 (öffentlich) 2 Synopse (öffentlich)Seite 3 von 25 1 Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn - Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom XXX - Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/ SGV. NRW 2023) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW S. 618) hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am XXX folgende Entgeltordnung beschlossen: § 1 Entgeltpflicht Für den Besuch von Veranstaltungen des Theater der Bundesstadt Bonn werden privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben. § 2 Tageskartenpreise 1. Die Tageskartenpreise für Veranstaltungen des Theaters ermitteln sich durch Einordnung in die Preisgruppen I, II, III, IV und V. Diese Einordnung richtet sich nach der Qualität des einzelnen Sitzplatzes im Saal. 2. Darüber hinaus werden die einzelnen Veranstaltungen in Preiskategorien A, B, C, D, E und F eingeordnet. Diese Einordnung richtet sich nach wirtschaftlichen Vorüberlegungen, bedingt durch z. B. besonders preisintensive Produktionen, bei musikalischen Produktionen des Schauspiels mit Orchester/ Musikgruppe, bei Musicals, bei Produktionen mit teuren Mitwirkenden, bei Silvesterveranstaltungen, bei Premieren oder Repertoire, den Spieltag in der Woche. Die Zuordnung zu den Preiskategorien und –gruppen wird von der Theaterleitung festgelegt. 3. Für Opern, Operetten, Musicals, Tanz und ähnliche Veranstaltungen im Opernhaus, Großer Saal gelten folgende Preise in Euro: Kategorie A Kategorie B Kategorie C Kategorie D Kategorie E Kategorie F Preis- gruppe I 107 90 70 60 55 50 Preis- gruppe II 94 80 59 49 44 38 Preis- gruppe III 83 69 48 37 32 27 Preis- gruppe IV 60 50 36 25 25 20 Preis- gruppe V 30 20 12 10 10 10 4. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen im Schauspielhaus Bad Godesberg und Wortbeiträge im Opernhaus, Großer Saal, gelten folgende Preise in Euro: Kategorie A Kategorie B Kategorie C Preisgruppe I 40 34 29 Preisgruppe II 33 28 23 Preisgruppe III 29 24 19 Preisgruppe IV 20 15 15 Preisgruppe V 12 9 9Seite 4 von 25 2 5. Regelungen für andere Spielstätten werden je nach Größe und Umfang der Produktion nach wirtschaftlicher Kalkulation von der Theaterleitung festgelegt. 6. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen in der Werkstattbühne gilt ein Einheitspreis von 15,00 € auf allen Plätzen, bei Premieren wird der Einheitspreis auf 17,00 € festgesetzt. 7. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene Führungen wird auf 8,00 € festgesetzt. Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt. Für Sonderführungen, wie z.B. geschlossene Führungen, kann die Theaterleitung hiervon abweichende Preise festlegen. 8. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene „Kleine Sonderveranstaltungen des Schauspiels auf der Großen Bühne im Schauspielhaus“, wie z.B. Lesungen wird auf 18,00 € festgesetzt. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene „Große Sonderveranstaltungen des Schauspiels auf der Großen Bühne im Schauspielhaus“, wie z.B. Konzerte wird auf 24,00 € festgesetzt. 9. Für Matineen, Vermittlungsgespräche zu Sonderthemen und Veranstaltungen, die insbesondere der Anwerbung von neuem Publikum dienen, wird kein Eintritt erhoben. 10. Für Karten von Opern-, Schauspiel- und Tanzveranstaltungen, die mindestens 6 Monate vor dem Tag der Veranstaltung gekauft werden, gilt ein Frühbucherrabatt von 20% auf die jeweiligen Tageskartenpreise. Für Karten, die für Produktionen im Bereich des Schauspiels im Leporello besonders frühzeitig angekündigt werden können, gilt in der dort genannten Frist ein Frühbucherrabatt von 10%. Preisgruppe V und Kooperationsveranstaltungen gemäß § 3 sind in beiden Bereichen von diesem Rabatt ausgenommen. 11. Für die an den in § 8 Ziff. 1.3 aufgeführten Personenkreis auszugebenden Vorzugskarten (Steuerkarten) gilt der unter Ziffer 4 in der Preisgruppe V Kategorie C ausgewiesene Tageskartenpreis. Es wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. 12. In Vorstellungen, die für Schulen oder speziell gekennzeichnet für Kinder/Jugendliche/Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren durchgeführt bzw. von Kindern/Jugendlichen gestaltet werden, wird grundsätzlich ein Einheitstageskartenpreis von 12,00 € für Erwachsene und von 6,00 € für Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren erhoben. Es wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. 13. Schulklassen mit mindestens 5 Schülerinnen und Schülern, die nur einmal je Spielzeit eine Veranstaltung in Oper oder Schauspiel besuchen möchten, zahlen 10,00 € pro Karte. Die Karte gibt es für alle Aufführungs- termine der Familienopern, für Aufführungen, die mit „Schulaufführung“ tituliert sind und für ausgewählte Termine von anderen Produktionen. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken. 14. Sondergruppen, die über die Abteilung für Vermittlung betreut werden, können in Absprache mit der Theaterleitung in der Oper für 20,00 € / ermäßigt für 10,00 € und im Schauspiel für 14,00 € / ermäßigt für 7,00 € ausgewählte Veranstaltungen besuchen. 15. In besonderen Fällen (z.B. Werbemaßnahmen, theaterpädagogische Zwecke, Sonder- veranstaltungen, bei Großabnehmern, Gastspielen, geschlossenen Veranstaltungen, u.a.) kann die Theaterleitung max. bis zu 70% von den vorgegebenen Preisen nach oben oder unten abweichen. Eine Abweichung nach oben ist insbesondere bei Mehrkosten (z.B. bei Technikanmietungen) möglich. 16. Bei der Besetzung von Veranstaltungen mit herausragenden Künstlerinnen und Künstlern ist die Theaterleitung berechtigt, die Eintrittspreise über die in den Kategorien A festge- setzten Preise hinaus bis zum maximal 2,5-fachen zu erhöhen. Die konkrete Festsetzung bestimmt die Theaterleitung im Einzelfall. Inhaber*innen des Bonn-Ausweises erhalten für diese Veranstaltungen 75 % Ermäßigung auf den Tageskartenpreis. § 3 Abweichung bei Kooperationsveranstaltungen Bei Veranstaltungen, die das Theater mit einem oder mehreren Veranstaltern gemeinsam durchführt, darf die Theaterleitung die in § 2 vorgegebene Preisgruppeneinteilung verändern und von denSeite 5 von 25 3 vorgegebenen Preisen um bis zu 30 % nach oben oder unten abweichen. Die Ermäßigungen gem. §§ 5 bis 7 dieser Entgeltordnung entfallen. § 4 Abonnements 1. Wahlabonnements Wahlabonnements werden in Anlehnung an die Preiskategorie C im Musiktheater und B im Schauspiel zuzügl. Vorverkaufsgebühren festgesetzt. Es gelten somit folgende ermäßigte Preise in Euro: Abonnement Preisgruppe I Preisgruppe II Preisgruppe III Preisgruppe IV Wahlabo Oper 8er 390 330 270 200 Wahlabo Oper 6er 320 270 220 160 Wahlabo Oper 4er 230 190 150 110 Wahlabo Oper Schauspiel 240 200 160 110 Wahlabo Schauspiel 8er 190 160 130 80 Wahlabo Schauspiel 6er 150 130 110 60 Wahlabo Schauspiel 4er 110 90 70 50 Bei Besuch einer Aufführung, die einer preiswerteren Kategorie zugeordnet ist, besteht kein Erstattungsanspruch. Die Preisgruppe V ist hierbei ausgeschlossen. 2. Festabonnements Bei den Festabonnements liegt die Ermäßigung bei 45 % auf die jeweilige Preiskategorie. Die Preisgruppe V ist hierbei ausgeschlossen. 3. Abonnentinnen und Abonnenten, die ein Abonnement mit mindestens 6 Eintrittskarten besitzen, erhalten in der Spielzeit, für die das Abonnement erworben wurde, auf den Tageskartenpreis aller übrigen Veranstaltungen eine Ermäßigung von 10 %. 4. ABO-Regio Die Theaterleitung ist berechtigt, Abonnentinnen und Abonnenten anderer Theater, die im Gegenzug den Abonnentinnen und Abonnenten des Theater Bonn einen entsprechenden Rabatt gewähren, einen Preisnachlass von 10 % zu gewähren. 5. Schulklassenabonnements Schulklassen mit mindestens 5 Schülerinnen und Schülern, erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 € je Schüler/-in und Begleitperson, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach Wahl in allen Sparten berechtigt. Auf das Abonnement wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken. 6. Wahlabonnement Jung Kinder/Jugendliche im Alter von 0-16 Jahren erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 €, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach Wahl in den Sparten Oper und Schauspiel berechtigt. Die Produktionen, die zur Auswahl stehen, sind alle Produktionen von PORTAL (Oper und Schauspiel), weitere Produktionen aus dem Abendspielplan werden von der Theaterleitung festgelegt. Bis zu zwei begleitende Erwachsene erhalten einen Rabatt in Höhe von 25%. 7. Familien-Theatercard 1+ sowie Familien-Theatercard 2+ Ein Erwachsener erhält zum einmaligen Preis von 60,00 € für ein Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder/Jugendliche (bis einschließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben. Die Familien-Theatercard ist nicht übertragbar. Zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene erhalten zum einmaligen Preis von 90,00 € für ein Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder/Jugendliche (bis einschließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben.Seite 6 von 25 4 Die Familien-Theatercard ist nicht übertragbar. 8. Für die Entwicklung gemeinsamer Abonnementangebote zwischen dem Theater Bonn und dem Beethoven Orchester Bonn gelten die Rabatte der Ziffern 1, 2, 5 und 6 entsprechend. Für alle Abonnements und Ermäßigungen nach § 4 Ziffer 1 und 3 bis 6 gilt: Das Theater ist berechtigt, Premieren, Sonderveranstaltungen und Gastspiele auszunehmen. § 5 Ermäßigungen für Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, und Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich 26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes 1. Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich 26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Tageskartenpreise aller Preisgruppen und Preiskategorien. 2. Wahlabonnements und Festabonnements werden mit einer Ermäßigung von 60% auf den Tageskartenpreis angeboten. 3. An Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich 26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes werden nicht übertragbare Restkarten ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn zum Einheitspreis im Musiktheater von 10,00 €, im Schauspiel von 8,00 € abgegeben. Ausgenommen hiervon sind Kooperationsveranstaltungen. Die Karten werden gekennzeichnet, um Kontrollen am Einlass durchführen zu können. 4. Das Semester-Kulturticket für Studierende wird zum Einheitspreis von 3,00 € für theatereigene Veranstaltungen nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten angeboten. Das Theater legt die konkreten Veranstaltungen fest. Das Semester-Kulturticket gibt es für eingeschriebene Studenten/-innen der Universität Bonn und auch über die Vollendung des 27. Lebensjahres hinaus. § 6 Sonstige Rabattierungen 1. Die Theatergemeinde e.V. erhält auf die Tageskartenpreise bei Abnahme von Eintrittskarten für Vollzahler/-innen eine Ermäßigung von 50 %, die Junge Theatergemeinde eine Ermäßigung von 60 %. 2. Gruppen von 10 und mehr Personen erhalten eine Ermäßigung von 20% auf den Tageskartenpreis für Vollzahler. Ein Rabatt in Höhe von 30% wird für Gruppen ab 50 Personen gewährt. 3. Der Ferienpass kostet 10,00 € Schutzgebühr und berechtigt den/die Inhaber/-in, je nach Kaufdatum, für die nächsten Herbst- und Osterferien bzw. für die nächsten Oster- und Herbstferien Karten für alle Eigenvorstellungen des Theaters (außer Premieren und Sonderveranstaltungen) mit einem Rabatt von 50 % gegenüber dem regulären Vollpreis zu erwerben. Wenn der Ferienpass während der Oster- oder Herbstferien gekauft wird, gilt er für die dann laufenden Ferien und die sich anschließenden Oster- bzw. Herbstferien. Schüler/-innen und Studenten/-innen in Begleitung einer Ferienpass-Inhaberin bzw. eines Ferienpass-Inhabers bezahlen für diese Vorstellungen nur 6,00 €. Alle weiteren Rabatte entfallen. Das Theater ist berechtigt, Galas, Gastspiele und einzelne Veranstaltungen hiervon auszunehmen. § 7 Ermäßigungen 1. Inhaber/-innen von Bonn-Ausweisen erhalten eine Ermäßigung auf den Tageskartenpreis entsprechend der Richtlinien über die Ausstellung des Bonn-Ausweises in der jeweils gültigen Fassung. Kinder/Jugendliche bis 16 Jahre mit Bonn-Ausweis erhalten diesen Rabatt zusätzlich zu anderen Rabatten. Diese Rabattierung gilt nicht für Veranstaltungen des § 2 Nr.Seite 7 von 25 5 16. 2. Menschen mit Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX erhalten auf Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern ebenfalls ein Buchstabe »B« im Behindertenausweis vermerkt ist, erhält eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. 3. Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten NRW erhalten bei von der Theaterleitung ausgewählten Opern- und Theateraufführungen eine Ermäßigung von 50 % auf den Tageskartenpreis. § 8 Vorzugskarten 1. Grundsätze 1.1. Eintrittskarten für Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn sind grundsätzlich gegen Entgelt zu verkaufen. 1.2. Für Zwecke der Repräsentation, für Marketing und Pressevertreter/-innen sowie für dienstliche Obliegenheiten können Eintrittskarten als Ehren-, Dienst-, Presse- und Freikarten kostenlos ausgegeben werden. 1.3 An Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und des Beethovenorchesters, ehemalige Mitarbeiter/ -innen beider Einrichtungen, die durch Eintritt in den Ruhestand ausgeschieden sind, freie Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/-innen kultureller und kulturpolitischer Einrichtungen von Bonn und den Bundesländern sowie am Theater Bonn auftretende Künstler/-innen können nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten in der Regel bis zu zwei Karten als Steuerkarten grundsätzlich zum in § 2 Nr. 11 festgelegten Preis verkauft werden. Einzelne Veranstaltungen können nach Entscheidung der Theaterleitung für städtische Mitarbeiter/- innen zum gleichen Vorzugspreis angeboten werden, wenn ausreichend Karten kurzfristig zur Verfügung stehen. 2. Ehrenkarten 2.1 Bis zu 2 Ehrenkarten werden auf Weisung der Theaterleitung des Theater Bonn zu besonderen Anlässen an Persönlichkeiten sowie Vertreter/-innen des öffentlichen Lebens vergeben. 2.2. Die Platzierung der Ehrengäste wird zwischen Theaterleitung und dem Kartenservice abgestimmt. 3. Freikarten Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vorhandener Karten können von der Theaterleitung Freikarten ausgegeben werden an: 3.1 ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Kulturausschusses mit Begleitperson 3.2 Inhaber/-innen von Gutscheinen für Neubürger/-innen (mit Ausnahme von Premieren, Sondervorstellungen, Silvestervorstellungen und Gastspielen) für alle theatereigenen Veranstaltungen 3.3 mitwirkende Dirigentinnen/Dirigenten und Solistinnen/Solisten sowie Künstlerische Leitungsteams der Produktion anlässlich der Premiere je bis zu 2 Karten 3.4 sonstige Mitwirkende 1 Karte 3.5 Vertreter/-innen von Agenturen, die Künstler/-innen vermitteln, 1 Freikarte je Konzert / Veranstaltung, bei denen die von ihnen vermittelten Künstler/-innen mitwirken 3.6 Verlage, deren Werke im Theater Bonn aufgeführt werden, bei entsprechender vertraglicher Regelung bis zu zwei Freikarten je AufführungSeite 8 von 25 6 3.7 Sonderregelungen für die Vergabe von Freikarten 3.7.1. Die/ der Generalintendant/-in erhält zusätzlich zu ihrer/seiner Dienstkarte je Veranstaltung bis zu 4 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung. 3.7.2 Die/ der Chefdirigent/-in des Theater Bonn bzw. des Beethovenorchesters erhält zusätz- lich zu ihrer/ seiner Dienstkarte je Veranstaltung, in der sie/er als Dirigent/-in wirkt, bis zu 2 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung. 3.8 Freikarten für Marketing- und Vertriebsaktionen und im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit können aus repräsentativen und dienstlichen Zwecken ausgegeben werden, wenn dadurch der allgemeine Kartenvorverkauf nicht eingeschränkt wird und zwar: • für Vertragspartner, Zuwendungsgeber oder Sponsoren • zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen befristeter Marketingaktionen und aufgrund des besonderen kulturpolitischen Auftrages des Theaters. Die Entscheidung darüber trifft die Theaterleitung. 3.9 Begleitpersonen, die Schüler- und Kindergartengruppen begleiten, erhalten pro 10 Kaufkarten eine Freikarte. Schul- oder Kindergartengruppen welche einen erhöhten Betreuungsaufwand haben (Inklusions-, Förderklassen etc.) erhalten pro 10 Kaufkarten zwei Freikarten für Begleitpersonen. 4. Pressekarten 4.1 Vertreter/-innen der Bonner sowie der überregionalen und internationalen Presse- und Medienlandschaft, die im Auftrage ihrer Redaktionen zur Ausübung dienstlicher Aufgaben Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn aufsuchen, können auf Anordnung der Theaterleitung Pressekarten erhalten. 4.2 Pro Pressevertreter/-in wird eine Pressekarte abgegeben. 4.3 Für Begleiter/-innen von Pressevertretern wird eine Eintrittskarte entsprechend dem Preis des § 2 Nr. 11 ausgegeben. 5. Dienstkarten 5.1 Zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben wird an Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und an berechtigte Vertreter/-innen je eine Dienstkarte ausgegeben. Entscheidungsbefugt hierfür ist die Theaterleitung bzw. deren Vertreter. 5.2 Zur Einarbeitung in die Produktionen wird Mitarbeiter/-innen, die in der Kundenberatung, der Vermittlung oder Öffentlichkeitsarbeit tätig sind, zu einer der ersten drei Vorstellungen einer Produktion eine Dienstkarte ausgegeben. 5.3 An die Theaterärztin/ den Theaterarzt und an die eingesetzten Mitglieder des DRK werden ohne besondere schriftliche Anweisung je 2 Dienstkarten ausgegeben. 6. Steuerkarten 6.1 Für den unter 1.3 genannten Personenkreis können nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten zu allen Konzerten und Veranstaltungen des Theater Bonn für alle Spielstätten jeweils bis zu zwei Steuerkarten angeboten werden. 6.2 Künstler/ -innen und Personal anderer Bühnen erhalten nach Vorlage des entsprechenden Ausweises an der Abendkasse - nach Verfügbarkeit vorhandener Karten und bei Einreichmöglichkeit - für eine Eigenveranstaltung des Theater Bonn eine Steuerkarte. 6.3 Personen, die ehrenamtlich für das Theater arbeiten, können nach Entscheidung der Theaterleitung und bei Einreichmöglichkeit ebenfalls bis zu zwei SteuerkartenSeite 9 von 25 7 erhalten. 7. Weitere Regelungen Ehren-, Frei- und Dienstkarten, die bis 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung an der Abendkasse nicht abgeholt worden sind, werden dem freien Kartenverkauf zugeführt. Zu diesem Zeitpunkt erlischt der Anspruch auf den Erhalt dieser Karten. Die/ der Berechtigte kann persönlich im Ausnahmefall mit der Abendkasse eine auf sie/ ihn bezogene Absprache treffen. § 9 Sonstige Entgelte 1. Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere Regelung getroffen wurde, wird auf die nach den §§ 2 bis 7 anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf ein Zuschlag von 10 % erhoben. Die sich nach Hinzurechnung des Zuschlags ergebenden Gesamtpreise werden nach kaufmännischen Grundsätzen auf volle 10 Cent auf- oder abgerundet. 2. Bei einer durch die/den Besucher/-in verursachten Umbuchung bereits ausgedruckter Eintrittskarten, für die Umbuchung eines Abonnentenplatzes auf einen anderen Aufführungstag ab dem dritten Tausch sowie für den Ersatzdruck eines verlorenen Abonnementausweises wird ein Entgelt von 5,00 € je Karte erhoben. Von der Umtauschgebühr ausgenommen sind Inhaber/-innen von Premierenabonnements. 3. Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen des Theaters werden pauschale Bearbeitungs- und Versandkosten geltend gemacht. Sie betragen je Versendungsvorgang 5,00 €. Dies gilt nicht für Zusendungen im Rahmen eines Abonnements. § 10 Dokumentationspflicht Die Zuordnung zu den Kategorien gemäß § 2, die Abweichungen gemäß § 3 sowie die Ausgabe von Karten gemäß §§ 7 und 8 sind prüffähig zu dokumentieren. § 11 Fälligkeiten Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten bzw. zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Termin fällig. § 12 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt mit Beschluss des Rates in Kraft. Gleichzeitig tritt die vom Rat der Bundesstadt Bonn am 13. Februar 2025 beschlossene Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn außer Kraft. Bonn, den XXX Dörner OberbürgermeisterinSeite 10 von 25 Synopse zur Änderung der Entgeltordnung alt neu Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn -Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 13.2.2025 - Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/ SGV. NRW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW S. 490) hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 13.2.2025 folgende Entgeltordnung beschlossen: Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn -Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom XXX - Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/ SGV. NRW 2023) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW S. 618) hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am XXX folgende Entgeltordnung beschlossen: § 1 Entgeltpflicht Für den Besuch von Veranstaltungen des Theater der Bundesstadt Bonn werden privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben. § 1 Entgeltpflicht Für den Besuch von Veranstaltungen des Theater der Bundesstadt Bonn werden privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben. § 2 Tageskartenpreise 1. Die Tageskartenpreise für Veranstaltungen des Theaters ermitteln sich durch Einordnung in die Preisgruppen I, II, III, IV und V. Diese Einordnung richtet sich nach der Qualität des einzelnen Sitzplatzes im Saal. 2. Darüber hinaus werden die einzelnen Veranstaltungen in Preiskategorien A, B, C, D, E und F eingeordnet. Diese Einordnung richtet sich nach wirtschaftlichen Vorüberlegungen, bedingt durch z. B. besonders preisintensive Produktionen, bei musikalischen Produktionen des Schauspiels mit Orchester/ Musikgruppe, bei Musicals, bei Produktionen mit teuren Mitwirkenden, bei Silvesterveranstaltungen, bei Premieren oder Repertoire, den Spieltag in der Woche. Die Zuordnung zu den Preiskategorien und –gruppen wird von der Theaterleitung festgelegt. § 2 Tageskartenpreise 1. Die Tageskartenpreise für Veranstaltungen des Theaters ermitteln sich durch Einordnung in die Preisgruppen I, II, III, IV und V. Diese Einordnung richtet sich nach der Qualität des einzelnen Sitzplatzes im Saal. 2. Darüber hinaus werden die einzelnen Veranstaltungen in Preiskategorien A, B, C, D, E und F eingeordnet. Diese Einordnung richtet sich nach wirtschaftlichen Vorüberlegungen, bedingt durch z. B. besonders preisintensive Produktionen, bei musikalischen Produktionen des Schauspiels mit Orchester/ Musikgruppe, bei Musicals, bei Produktionen mit teuren Mitwirkenden, bei Silvesterveranstaltungen, bei Premieren oder Repertoire, den Spieltag in der Woche. Die Zuordnung zu den Preiskategorien und –gruppen wird von der Theaterleitung festgelegt.Seite 11 von 25 3. Für Opern, Operetten, Musicals, Tanz und ähnliche Veranstaltungen im Opernhaus, Großer Saal gelten folgende Preise in Euro: Kategorie A Kategorie B Kategorie C Preis- gruppe I 107 90 70 Preis- gruppe II 94 80 59 Preis- gruppe III 83 69 48 Preis- gruppe IV 60 50 36 Preis- gruppe V 30 20 12 Kategorie D Kategorie E Kategorie F Preis- gruppe I 60 55 50 Preis- gruppe II 49 44 38 Preis- gruppe III 37 32 27 Preis- gruppe IV 25 25 20 Preis- gruppe V 10 10 10 4. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen im Schauspielhaus Bad Godesberg und Wortbeiträge im Opernhaus, Großer Saal, gelten folgende Preise in Euro: Kategorie A Kategorie B Kategorie C Preis- gruppe I 40 34 29 Preis- gruppe II 33 28 23 Preis- gruppe III 29 24 19 Preis- gruppe IV 20 15 15 Preis- gruppe V 12 9 9 5. Regelungen für andere Spielstätten werden je nach Größe und Umfang der Produktion von der Theaterleitung nach § 2 Nr. 3,4,6 bzw. 7 dieser Entgeltordnung festgelegt. 6. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen in der Werkstattbühne 3. Für Opern, Operetten, Musicals, Tanz und ähnliche Veranstaltungen im Opernhaus, Großer Saal gelten folgende Preise in Euro: Kategorie A Kategorie B Kategorie C Preis- gruppe I 107 90 70 Preis- gruppe II 94 80 59 Preis- gruppe III 83 69 48 Preis- gruppe IV 60 50 36 Preis- gruppe V 30 20 12 Kategorie D Kategorie E Kategorie F Preis- gruppe I 60 55 50 Preis- gruppe II 49 44 38 Preis- gruppe III 37 32 27 Preis- gruppe IV 25 25 20 Preis- gruppe V 10 10 10 4. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen im Schauspielhaus Bad Godesberg und Wortbeiträge im Opernhaus, Großer Saal, gelten folgende Preise in Euro: Kategorie A Kategorie B Kategorie C Preis- gruppe I 40 34 29 Preis- gruppe II 33 28 23 Preis- gruppe III 29 24 19 Preis- gruppe IV 20 15 15 Preis- gruppe V 12 9 9 5. Regelungen für andere Spielstätten werden je nach Größe und Umfang der Produktion nach wirtschafticher Kalkulation von der Theaterleitung nach § 2 Nr. 3,4,6 bzw. 7 dieser Entgeltordnung festgelegt. 6. Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen in der WerkstattbühneSeite 12 von 25 gilt ein Einheitspreis von 15,00 € auf allen Plätzen, bei Premieren wird der Einheitspreis auf 17,00 € festgesetzt. 7. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene Führungen wird auf 8,00 € festgesetzt. Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt. Für Sonderführungen, wie z.B. geschlossene Führungen, kann die Theaterleitung hiervon abweichende Preise festlegen. 8. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene „KIeine Sonderver- anstaltungen des Schauspiels“, wie z.B. Lesungen wird auf 18,00 € festgesetzt. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene „Große Sonderver- anstaltungen des Schauspiels“, wie z.B. Konzerte wird auf 24,00 € festgesetzt. Die in § 5 Nr. 2 genannten Personen und Menschen mit Schwer- behinderung erhalten die laut dieser Entgeltordnung geltenden Rabatte. Inhaber eines Bonn-Ausweises erhalten zusätzlich den in § 7 Nr. 1 genannten Rabatt. Alle weiteren Rabatte entfallen. 9. Für Matineen, Vermittlungsgespräche zu Sonderthemen und Veranstaltungen, die insbesondere der Anwerbung von neuem Publikum dienen, wird kein Eintritt erhoben. 10. Für Karten, die mindestens 6 Monate vor dem Tag der Veranstaltung gekauft werden, gilt ein Frühbucherrabatt von 20% auf die jeweiligen Tageskartenpreise. Für Karten, die für Produktionen im Bereich des Schauspiels im Leporello besonders frühzeitig angekündigt werden können, gilt in der dort genannten Frist ein Frühbucherrabatt von 10%. Preisgruppe V und Kooperationsveranstaltungen gemäß § 3 sind in beiden Bereichen von diesem Rabatt ausgenommen. 11. Für die an den in § 8 Ziff. 6 aufgeführten Personenkreis auszugebenden Vorzugskarten (Steuerkarten) gilt der unter Ziffer 4 in der Preisgruppe V Kategorie C ausgewiesene Tageskartenpreis. Es gilt ein Einheitspreis von 15,00 € auf allen Plätzen, bei Premieren wird der Einheitspreis auf 17,00 € festgesetzt. 7. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene Führungen wird auf 8,00 € festgesetzt. Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt. Für Sonderführungen, wie z.B. geschlossene Führungen, kann die Theaterleitung hiervon abweichende Preise festlegen. 8. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene „KIeine Sonderver- anstaltungen des Schauspiels auf der Großen Bühne im Schauspielhaus“, wie z.B. Lesungen wird auf 18,00 € festgesetzt. Der Tageskartenpreis für im Spielplan ausgewiesene „Große Sonderver- anstaltungen des Schauspiels auf der Großen Bühne im Schauspielhaus“, wie z.B. Konzerte wird auf 24,00 € festgesetzt. Die in § 5 Nr. 2 genannten Personen und Menschen mit Schwer- behinderung erhalten die laut dieser Entgeltordnung geltenden Rabatte. Inhaber eines Bonn-Ausweises erhalten zusätzlich den in § 7 Nr. 1 genannten Rabatt. Alle weiteren Rabatte entfallen. 9. Für Matineen, Vermittlungsgespräche zu Sonderthemen und Veranstaltungen, die insbesondere der Anwerbung von neuem Publikum dienen, wird kein Eintritt erhoben. 10. Für Karten von Opern-, Schauspiel- und Tanzveranstaltungen, die mindestens 6 Monate vor dem Tag der Veranstaltung gekauft werden, gilt ein Frühbucherrabatt von 20% auf die jeweiligen Tageskartenpreise. Für Karten, die für Produktionen im Bereich des Schauspiels im Leporello besonders frühzeitig angekündigt werden können, gilt in der dort genannten Frist ein Frühbucherrabatt von 10%. Preisgruppe V und Kooperationsveranstaltungen gemäß § 3 sind in beiden Bereichen von diesem Rabatt ausgenommen. 11. Für die an den in § 8 Ziff. 1.3 aufgeführten Personenkreis auszugebenden Vorzugskarten (Steuerkarten) gilt der unter Ziffer 4 in der Preisgruppe V Kategorie C ausgewiesene Tageskartenpreis. EsSeite 13 von 25 wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. 12. In Vorstellungen, die für Schulen oder speziell gekennzeichnet für Kinder/Jugendliche/Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren durchgeführt bzw. von Kindern/Jugendlichen gestaltet werden, wird grundsätzlich ein Einheitstageskartenpreis von 12,00 € für Erwachsene und von 6,00 € für Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren erhoben. Es wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Inhaber eines Bonn-Ausweises erhalten zusätzlich den in § 7 Nr. 1 genannten Rabatt, Studierende und Menschen mit Schwerbehinderung erhalten die laut dieser Entgeltordnung geltenden Rabatte. Alle weiteren Rabatte entfallen. 13. Schulklassen, die nur einmal je Spielzeit eine Veranstaltung in Oper oder Schauspiel besuchen möchten, zahlen 10,00 € pro Karte. Die Karte gibt es für alle Aufführungstermine der Familienopern, für Aufführungen, die mit „Schulaufführung“ tituliert sind und für ausgewählte Termine von anderen Produktionen. Begleitpersonen zahlen den gleichen Preis. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken. 14. Sondergruppen, die über die Abteilung für Vermittlung betreut werden, können in Absprache mit der Theaterleitung in der Oper für 20,00 € / ermäßigt für 10,00 € und im Schauspiel für 14,00 € / ermäßigt für 7,00 € ausgewählte Veranstaltungen besuchen. Bei Kindern/Jugendlichen bis 16 Jahre mit einem Bonn-Ausweis wird zusätzlich der in § 7 Nr. 1 genannte Rabatt gewährt. 15. In besonderen Fällen (z.B. Werbemaß- nahmen, theaterpädagogische Zwecke, Sonderveranstaltungen, bei Großabnehmern, Gastspielen, geschlossenen Veranstaltungen, u.a.) kann die Theaterleitung max. bis zu 70% von den vorgegebenen Preisen nach oben oder unten abweichen. Eine Abweichung nach oben ist insbesondere bei Mehrkosten (z.B. bei Technikanmietungen) möglich. wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. 12. In Vorstellungen, die für Schulen oder speziell gekennzeichnet für Kinder/Jugendliche/Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren durchgeführt bzw. von Kindern/Jugendlichen gestaltet werden, wird grundsätzlich ein Einheitstageskartenpreis von 12,00 € für Erwachsene und von 6,00 € für Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren erhoben. Es wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Inhaber eines Bonn-Ausweises erhalten zusätzlich den in § 7 Nr. 1 genannten Rabatt, Studierende und Menschen mit Schwerbehinderung erhalten die laut dieser Entgeltordnung geltenden Rabatte. Alle weiteren Rabatte entfallen. 13. Schulklassen mit mindestens 5 Schülerinnen und Schülern, die nur einmal je Spielzeit eine Veranstaltung in Oper oder Schauspiel besuchen möchten, zahlen 10,00 € pro Karte. Die Karte gibt es für alle Aufführungstermine der Familienopern, für Aufführungen, die mit „Schulaufführung“ tituliert sind und für ausgewählte Termine von anderen Produktionen. Begleitpersonen zahlen den gleichen Preis. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken. 14. Sondergruppen, die über die Abteilung für Vermittlung betreut werden, können in Absprache mit der Theaterleitung in der Oper für 20,00 € / ermäßigt für 10,00 € und im Schauspiel für 14,00 € / ermäßigt für 7,00 € ausgewählte Veranstaltungen besuchen. Bei Kindern/Jugendlichen bis 16 Jahre mit einem Bonn-Ausweis wird zusätzlich der in § 7 Nr. 1 genannte Rabatt gewährt. 15. In besonderen Fällen (z.B. Werbemaß- nahmen, theaterpädagogische Zwecke, Sonderveranstaltungen, bei Großabnehmern, Gastspielen, geschlossenen Veranstaltungen, u.a.) kann die Theaterleitung max. bis zu 70% von den vorgegebenen Preisen nach oben oder unten abweichen. Eine Abweichung nach oben ist insbesondere bei Mehrkosten (z.B. bei Technikanmietungen) möglich.Seite 14 von 25 16. Bei der Besetzung von Veranstal- tungen mit herausragenden Künstlerinnen und Künstlern ist die Theaterleitung berechtigt, die Eintritts- preise über die in den Kategorien A festgesetzten Preise hinaus bis zum maximal 2,5-fachen zu erhöhen. Die konkrete Festsetzung bestimmt die Theaterleitung im Einzelfall. 16. Bei der Besetzung von Veranstal- tungen mit herausragenden Künstlerinnen und Künstlern ist die Theaterleitung berechtigt, die Eintritts- preise über die in den Kategorien A festgesetzten Preise hinaus bis zum maximal 2,5-fachen zu erhöhen. Die konkrete Festsetzung bestimmt die Theaterleitung im Einzelfall. § 3 Abweichung bei Kooperationsveranstaltungen Bei Veranstaltungen, die das Theater mit einem oder mehreren Veranstaltern gemeinsam durchführt, darf die Theaterleitung die in § 2 vorgegebene Preisgruppeneinteilung verändern und von den vorgegebenen Preisen um bis zu 30 % nach oben oder unten abweichen. Die Ermäßigungen gem. §§ 5 und 7 dieser Entgeltordnung entfallen. § 3 Abweichung bei Kooperationsveranstaltungen Bei Veranstaltungen, die das Theater mit einem oder mehreren Veranstaltern gemeinsam durchführt, darf die Theaterleitung die in § 2 vorgegebene Preisgruppeneinteilung verändern und von den vorgegebenen Preisen um bis zu 30 % nach oben oder unten abweichen. Die Ermäßigungen gem. §§ 5 bis 7 dieser Entgeltordnung entfallen. § 4 Abonnements 1. Wahlabonnements Wahlabonnements werden in Anlehnung an die Preiskategorie C im Musiktheater und B im Schauspiel zuzügl. Vorverkaufsgebühren festgesetzt. Es gelten somit folgende ermäßigte Preise in Euro: Abonnement PG I PG II PG III PG IV Wahlabo Oper 8er 390 330 270 200 Wahlabo Oper 6er 320 270 220 160 Wahlabo Oper 4er 230 190 150 110 Wahlabo Oper Schauspiel 240 200 160 110 Wahlabo Schauspiel 8er 190 160 130 80 Wahlabo Schauspiel 6er 150 130 110 60 Wahlabo Schauspiel 4er 110 90 70 50 Bei Besuch einer Aufführung, die einer preiswerteren Kategorie zuge- ordnet ist, besteht kein Erstattungs- anspruch. Die Preisgruppe V ist hierbei ausgeschlossen. 2. Festabonnements Bei den Festabonnements liegt die Ermäßigung bei 45 % auf die jeweilige Preiskategorie. Die Preisgruppe V ist hierbei ausge- schlossen. § 4 Abonnements 1. Wahlabonnements Wahlabonnements werden in Anlehnung an die Preiskategorie C im Musiktheater und B im Schauspiel zuzügl. Vorverkaufsgebühren festgesetzt. Es gelten somit folgende ermäßigte Preise in Euro: Abonnement PG I PG II PG III PG IV Wahlabo Oper 8er 390 330 270 200 Wahlabo Oper 6er 320 270 220 160 Wahlabo Oper 4er 230 190 150 110 Wahlabo Oper Schauspiel 240 200 160 110 Wahlabo Schauspiel 8er 190 160 130 80 Wahlabo Schauspiel 6er 150 130 110 60 Wahlabo Schauspiel 4er 110 90 70 50 Bei Besuch einer Aufführung, die einer preiswerteren Kategorie zuge- ordnet ist, besteht kein Erstattungs- anspruch. Die Preisgruppe V ist hierbei ausgeschlossen. 2. Festabonnements Bei den Festabonnements liegt die Ermäßigung bei 45 % auf die jeweilige Preiskategorie. Die Preisgruppe V ist hierbei ausge- schlossen.Seite 15 von 25 3. Abonnentinnen und Abonnenten, die ein Abonnement mit mindestens 6 Eintrittskarten besitzen, erhalten in der Spielzeit, für die das Abonnement erworben wurde, auf den Tages- kartenpreis aller übrigen Veranstaltungen eine Ermäßigung von 10 %. 4. ABO-Regio Die Theaterleitung ist berechtigt, Abonnentinnen und Abonnenten anderer Theater, die im Gegenzug den Abonnentinnen und Abonnenten des Theater Bonn einen entsprechenden Rabatt gewähren, einen Preisnachlass von 10 % zu gewähren. 5. Schulklassenabonnements Schulklassen erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 € je Schüler/-in und begleitender Lehrer/-innen, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach Wahl in allen Sparten berechtigt. Auf das Abonnement wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken. 6. Wahlabonnement Jung Kinder/Jugendliche im Alter von 0-16 Jahren erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 €, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach Wahl in den Sparten Oper und Schauspiel berechtigt. Die Produktionen, die zur Auswahl stehen, sind alle Produktionen von PORTAL (Oper und Schauspiel), weitere Produktionen aus dem Abendspielplan werden von der Theaterleitung festgelegt. Bis zu zwei begleitende Erwachsene erhalten einen Rabatt in Höhe von 25%. Bei Vorlage eines Bonn- Ausweises wird zusätzlich der in § 7 Nr. 1 genannte Rabatt gewährt. 7. Familien-Theatercard 1+ sowie Familien-Theatercard 2+ Ein Erwachsener erhält zum einmaligen Preis von 60,00 € für ein Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme 3. Abonnentinnen und Abonnenten, die ein Abonnement mit mindestens 6 Eintrittskarten besitzen, erhalten in der Spielzeit, für die das Abonnement erworben wurde, auf den Tages- kartenpreis aller übrigen Veranstaltungen eine Ermäßigung von 10 %. 4. ABO-Regio Die Theaterleitung ist berechtigt, Abonnentinnen und Abonnenten anderer Theater, die im Gegenzug den Abonnentinnen und Abonnenten des Theater Bonn einen entsprechenden Rabatt gewähren, einen Preisnachlass von 10 % zu gewähren. 5. Schulklassenabonnements Schulklassen mit mindestens 5 Schülerinnen und Schülern erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 € je Schüler/-in und Begleitperson, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach Wahl in allen Sparten berechtigt. Auf das Abonnement wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken. 6. Wahlabonnement Jung Kinder/Jugendliche im Alter von 0-16 Jahren erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis von 15,00 €, das zum Besuch von 3 Vorstellungen nach Wahl in den Sparten Oper und Schauspiel berechtigt. Die Produktionen, die zur Auswahl stehen, sind alle Produktionen von PORTAL (Oper und Schauspiel), weitere Produktionen aus dem Abendspielplan werden von der Theaterleitung festgelegt. Bis zu zwei begleitende Erwachsene erhalten einen Rabatt in Höhe von 25%. Bei Vorlage eines Bonn- Ausweises wird zusätzlich der in § 7 Nr. 1 genannte Rabatt gewährt. 7. Familien-Theatercard 1+ sowie Familien-Theatercard 2+ Ein Erwachsener erhält zum einmaligen Preis von 60,00 € für ein Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit AusnahmeSeite 16 von 25 von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder/Jugendliche (bis ein-schließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben. Die Familien-Theatercard ist nicht übertragbar. Zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene erhalten zum einmaligen Preis von 90,00 € für ein Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder/Jugendliche (bis einschließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben. Die Familien-Theatercard ist nicht übertragbar. 8. Für die Entwicklung gemeinsamer Abonnementangebote zwischen dem Theater Bonn und dem Beethoven Orchester Bonn gelten die Rabatte der Ziffern 1, 2, 5 und 6 entsprechend. Für alle Abonnements und Ermäßigungen nach § 4 Ziffer 1 und 3 bis 6 gilt: Das Theater ist berechtigt, Premieren, Sonderveranstaltungen und Gastspiele auszunehmen. von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder/Jugendliche (bis ein-schließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben. Die Familien-Theatercard ist nicht übertragbar. Zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene erhalten zum einmaligen Preis von 90,00 € für ein Jahr 30 % Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder/Jugendliche (bis einschließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10,00 € erhoben. Die Familien-Theatercard ist nicht übertragbar. 8. Für die Entwicklung gemeinsamer Abonnementangebote zwischen dem Theater Bonn und dem Beethoven Orchester Bonn gelten die Rabatte der Ziffern 1, 2, 5 und 6 entsprechend. Für alle Abonnements und Ermäßigungen nach § 4 Ziffer 1 und 3 bis 6 gilt: Das Theater ist berechtigt, Premieren, Sonderveranstaltungen und Gastspiele auszunehmen. § 5 Ermäßigungen für Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, und Studenten/-innen, Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes 1. An Kinder, Jugendliche, Schüler/- innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes werden nicht übertragbare Restkarten ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn zum Einheitspreis im Musiktheater von 10,00 €, im Schauspiel von 8,00 € abgegeben. Ausgenommen hiervon sind Kooperationsveranstaltungen. Die Karten werden gekennzeichnet, um Kontrollen am Einlass durchführen zu können. § 5 Ermäßigungen für Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, und Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich 26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes 1. Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich 26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Tageskartenpreise aller Preisgruppen und Preiskategorien. (bisher Nr. 2) 2. Wahlabonnements und Festabonnements werden mit einer Ermäßigung von 60% auf den Tageskartenpreis angeboten. (bisher Nr. 3)Seite 17 von 25 2. Kinder, Jugendliche, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Tageskartenpreise aller Preisgruppen und Preiskategorien. 3. Wahlabonnements und Festabonnements werden mit einer Ermäßigung von 60% auf den Tageskartenpreis angeboten. 4. Das Semester-Kulturticket für Studierende wird zum Einheitspreis von 3,00 € für theatereigene Veranstaltungen nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten angeboten. Das Theater legt die konkreten Veranstaltungen fest. Das Semester-Kulturticket gibt es für eingeschriebene Studenten/-innen der Universität Bonn und auch über die Vollendung des 27. Lebensjahres hinaus. 3. An Kinder, Jugendliche, Schüler/- innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis einschließlich 26 Jahre, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes werden nicht übertragbare Restkarten ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn zum Einheitspreis im Musiktheater von 10,00 €, im Schauspiel von 8,00 € abgegeben. Ausgenommen hiervon sind Kooperationsveranstaltungen. Die Karten werden gekennzeichnet, um Kontrollen am Einlass durchführen zu können. (bisher Nr. 1) 4. Das Semester-Kulturticket für Studierende wird zum Einheitspreis von 3,00 € für theatereigene Veranstaltungen nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten angeboten. Das Theater legt die konkreten Veranstaltungen fest. Das Semester-Kulturticket gibt es für eingeschriebene Studenten/-innen der Universität Bonn und auch über die Vollendung des 27. Lebensjahres hinaus. § 6 Sonstige Rabattierungen 1. Die Theatergemeinde e.V. erhält auf die Tageskartenpreise bei Abnahme von Eintrittskarten für Vollzahler/-innen eine Ermäßigung von 50 %, die Junge Theatergemeinde eine Ermäßigung von 60 %. 2. Gruppen von 10 und mehr Personen erhalten eine Ermäßigung von 20% auf den Tageskartenpreis für Vollzahler. Ein Rabatt in Höhe von 30% wird für Gruppen ab 50 Personen gewährt. 3. Der Ferienpass kostet 10,00 € Schutzgebühr und berechtigt den/die Inhaber/-in, je nach Kaufdatum, für die nächsten Herbst- und Osterferien bzw. für die nächsten Oster- und Herbstferien Karten für alle Eigenvorstellungen des Theaters (außer Premieren und Sonderveranstaltungen) mit einem Rabatt von 50 % gegenüber dem regulären Vollpreis zu erwerben. Wenn der Ferienpass während der Oster- oder Herbstferien gekauft wird, gilt er für die dann laufenden Ferien und die sich anschließenden Oster- bzw. § 6 Sonstige Rabattierungen 1. Die Theatergemeinde e.V. erhält auf die Tageskartenpreise bei Abnahme von Eintrittskarten für Vollzahler/-innen eine Ermäßigung von 50 %, die Junge Theatergemeinde eine Ermäßigung von 60 %. 2. Gruppen von 10 und mehr Personen erhalten eine Ermäßigung von 20% auf den Tageskartenpreis für Vollzahler. Ein Rabatt in Höhe von 30% wird für Gruppen ab 50 Personen gewährt. 3. Der Ferienpass kostet 10,00 € Schutzgebühr und berechtigt den/die Inhaber/-in, je nach Kaufdatum, für die nächsten Herbst- und Osterferien bzw. für die nächsten Oster- und Herbstferien Karten für alle Eigenvorstellungen des Theaters (außer Premieren und Sonderveranstaltungen) mit einem Rabatt von 50 % gegenüber dem regulären Vollpreis zu erwerben. Wenn der Ferienpass während der Oster- oder Herbstferien gekauft wird, gilt er für die dann laufenden Ferien und die sich anschließenden Oster- bzw.Seite 18 von 25 Herbstferien. Schüler/-innen und Studenten/-innen in Begleitung einer Ferienpass-Inhaberin bzw. eines Ferienpass-Inhabers bezahlen für diese Vorstellungen nur 6,00 €. Alle weiteren Rabatte entfallen. Das Theater ist berechtigt, Galas, Gastspiele und einzelne Veranstaltungen hiervon auszunehmen. Herbstferien. Schüler/-innen und Studenten/-innen in Begleitung einer Ferienpass-Inhaberin bzw. eines Ferienpass-Inhabers bezahlen für diese Vorstellungen nur 6,00 €. Alle weiteren Rabatte entfallen. Das Theater ist berechtigt, Galas, Gastspiele und einzelne Veranstaltungen hiervon auszunehmen. § 7 Ermäßigungen 1. Inhaber/-innen von Bonn-Ausweisen erhalten eine Ermäßigung auf den Tageskartenpreis entsprechend der Richtlinien über die Ausstellung des Bonn-Ausweises in der jeweils gültigen Fassung. 2. Menschen mit Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX erhalten auf Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern ebenfalls ein Buchstabe »B« im Behindertenausweis vermerkt ist, erhält eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. Diese Karte kann nur an der Theaterkasse ausgegeben werden. 3. Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten NRW erhalten bei von der Theaterleitung ausgewählten Opern- und Theateraufführungen eine Ermäßigung von 50 % auf den Tageskartenpreis. § 7 Ermäßigungen 1. Inhaber/-innen von Bonn-Ausweisen erhalten eine Ermäßigung auf den Tageskartenpreis entsprechend der Richtlinien über die Ausstellung des Bonn-Ausweises in der jeweils gültigen Fassung. Kinder/Jugendliche bis einschließlich 26 Jahre mit Bonn- Ausweis erhalten diesen Rabatt zusätzlich zu anderen Rabatten. Diese Rabattierung gilt nicht für Veranstaltungen des § 2 Nr. 16. 2. Menschen mit Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX erhalten auf Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern ebenfalls ein Buchstabe »B« im Behindertenausweis vermerkt ist, erhält eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. Diese Karte kann nur an der Theaterkasse ausgegeben werden. 3. Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten NRW erhalten bei von der Theaterleitung ausgewählten Opern- und Theateraufführungen eine Ermäßigung von 50 % auf den Tageskartenpreis. § 8 Vorzugskarten 1. Grundsätze 1.1. Eintrittskarten für Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn sind grundsätzlich gegen Entgelt zu verkaufen. 1.2. Für Zwecke der Repräsentation, für Marketing und Pressevertreter/-innen sowie für dienstliche Obliegenheiten können Eintrittskarten als Ehren-, Dienst-, Presse- und Freikarten kostenlos ausgegeben werden. § 8 Vorzugskarten 1. Grundsätze 1.1. Eintrittskarten für Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn sind grundsätzlich gegen Entgelt zu verkaufen. 1.2. Für Zwecke der Repräsentation, für Marketing und Pressevertreter/-innen sowie für dienstliche Obliegenheiten können Eintrittskarten als Ehren-, Dienst-, Presse- und Freikarten kostenlos ausgegeben werden.Seite 19 von 25 1.3 An Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und des Beethoven- orchesters, ehemalige Mitarbeiter/ -innen beider Einrichtungen, die durch Eintritt in den Ruhestand ausgeschieden sind, freie Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/- innen kultureller und kulturpolitischer Einrichtungen von Bonn und den Bundesländern sowie am Theater Bonn auftretende Künstler/-innen können nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten in der Regel bis zu zwei Karten als Steuerkarten grundsätzlich zum in § 2 Nr. 11 festgelegten Preis verkauft werden. Einzelne Veranstaltungen können nach Entscheidung der Theaterleitung für städtische Mitarbeiter/-innen zum gleichen Vorzugspreis angeboten werden, wenn ausreichend Karten kurzfristig zur Verfügung stehen. 2. Ehrenkarten 2.1 Bis zu 2 Ehrenkarten werden auf Weisung der Theaterleitung des Theater Bonn zu besonderen Anlässen an Persönlichkeiten sowie Vertreter/-innen des öffentlichen Lebens vergeben. 2.2. Die Platzierung der Ehrengäste wird zwischen Theaterleitung und dem Kartenservice abgestimmt. 3. Freikarten Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vorhandener Karten können von der Theaterleitung Freikarten ausgegeben werden an: 3.1 ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Kulturausschusses mit Begleitperson 3.2 Inhaber/-innen von Gutscheinen für Neubürger/-innen (mit Ausnahme von Premieren, Sondervorstellungen, Silvestervorstellungen und Gastspielen) für alle theatereigenen Veranstaltungen 3.3 mitwirkende 1.3 An Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und des Beethovenorchesters, ehemalige Mitarbeiter/ -innen beider Einrichtungen, die durch Eintritt in den Ruhestand ausgeschieden sind, freie Mitarbeiter/-innen, Mitarbeiter/- innen kultureller und kulturpolitischer Einrichtungen von Bonn und den Bundesländern sowie am Theater Bonn auftretende Künstler/-innen können nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten in der Regel bis zu zwei Karten als Steuerkarten grundsätzlich zum in § 2 Nr. 11 festgelegten Preis verkauft werden. Einzelne Veranstaltungen können nach Entscheidung der Theaterleitung für städtische Mitarbeiter/-innen zum gleichen Vorzugspreis angeboten werden, wenn ausreichend Karten kurzfristig zur Verfügung stehen. 2. Ehrenkarten 2.1 Bis zu 2 Ehrenkarten werden auf Weisung der Theaterleitung des Theater Bonn zu besonderen Anlässen an Persönlichkeiten sowie Vertreter/-innen des öffentlichen Lebens vergeben. 2.2. Die Platzierung der Ehrengäste wird zwischen Theaterleitung und dem Kartenservice abgestimmt. 3. Freikarten Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vorhandener Karten können von der Theaterleitung Freikarten ausgegeben werden an: 3.1 ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Kulturausschusses mit Begleitperson 3.2 Inhaber/-innen von Gutscheinen für Neubürger/-innen (mit Ausnahme von Premieren, Sondervorstellungen, Silvestervorstellungen und Gastspielen) für alle theatereigenen Veranstaltungen 3.3 mitwirkendeSeite 20 von 25 Dirigentinnen/Dirigenten und Solistinnen/Solisten sowie Künstlerische Leitungsteams der Produktion anlässlich der Premiere je bis zu 2 Karten 3.4 sonstige Mitwirkende 1 Karte 3.5 Vertreter/-innen von Agenturen, die Künstler/-innen vermitteln, 1 Freikarte je Konzert / Veranstaltung, bei denen die von ihnen vermittelten Künstler/-innen mitwirken 3.6 Verlage, deren Werke im Theater Bonn aufgeführt werden, bei entsprechender vertraglicher Regelung bis zu zwei Freikarten je Aufführung 3.7 Sonderregelungen für die Vergabe von Freikarten 3.7.1. Die/ der Generalintendant/-in erhält zusätzlich zu ihrer/seiner Dienstkarte je Veranstaltung bis zu 4 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung. 3.7.2 Die/ der Chefdirigent/-in des Theater Bonn bzw. des Beethovenorchesters erhält zusätz- lich zu ihrer/ seiner Dienstkarte je Veranstaltung, in der sie/er als Dirigent/-in wirkt, bis zu 2 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung. 3.8 Freikarten für Marketingaktionen und im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit können aus repräsentativen und dienstlichen Zwecken ausgegeben werden, wenn dadurch der allgemeine Kartenvorverkauf nicht eingeschränkt wird und zwar: • für Vertragspartner, Zuwendungsgeber oder Sponsoren • zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen befristeter Marketingaktionen und aufgrund des besonderen kulturpolitischen Auftrages des Theaters. Dirigentinnen/Dirigenten und Solistinnen/Solisten sowie Künstlerische Leitungsteams der Produktion anlässlich der Premiere je bis zu 2 Karten 3.4 sonstige Mitwirkende 1 Karte 3.5 Vertreter/-innen von Agenturen, die Künstler/-innen vermitteln, 1 Freikarte je Konzert / Veranstaltung, bei denen die von ihnen vermittelten Künstler/-innen mitwirken 3.6 Verlage, deren Werke im Theater Bonn aufgeführt werden, bei entsprechender vertraglicher Regelung bis zu zwei Freikarten je Aufführung 3.7 Sonderregelungen für die Vergabe von Freikarten 3.7.1. Die/ der Generalintendant/-in erhält zusätzlich zu ihrer/seiner Dienstkarte je Veranstaltung bis zu 4 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung. 3.7.2 Die/ der Chefdirigent/-in des Theater Bonn bzw. des Beethovenorchesters erhält zusätz- lich zu ihrer/ seiner Dienstkarte je Veranstaltung, in der sie/er als Dirigent/-in wirkt, bis zu 2 weitere Freikarten auf persönliche Anforderung. 3.8 Freikarten für Marketing- und Vertriebsaktionen und im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit können aus repräsentativen und dienstlichen Zwecken ausgegeben werden, wenn dadurch der allgemeine Kartenvorverkauf nicht eingeschränkt wird und zwar: • für Vertragspartner, Zuwendungsgeber oder Sponsoren • zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen befristeter Marketingaktionen und aufgrund des besonderen kulturpolitischen Auftrages des Theaters.Seite 21 von 25 Die Entscheidung darüber trifft die Theaterleitung. 4. Pressekarten 4.1 Vertreter/-innen der Bonner sowie der überregionalen und internationalen Presse- und Medienlandschaft, die im Auftrage ihrer Redaktionen zur Ausübung dienstlicher Aufgaben Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn aufsuchen, können auf Anordnung der Theaterleitung Pressekarten erhalten. 4.2 Pro Pressevertreter/-in wird eine Pressekarte abgegeben. 4.3 Für Begleiter/-innen von Pressevertretern wird eine Eintrittskarte entsprechend dem Preis des § 2 Nr. 11 ausgegeben. 5. Dienstkarten 5.1 Zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben wird an Mitarbeiter/- innen des Theater Bonn und an berechtigte Vertreter/-innen je eine Dienstkarte ausgegeben. Entscheidungsbefugt hierfür ist die Theaterleitung bzw. deren Vertreter. 5.2 Zur Einarbeitung in die Produktionen wird Mitarbeiter/- innen, die in der Kundenberatung, der Vermittlung oder Öffentlichkeitsarbeit tätig sind, zu einer der ersten drei Vorstellungen einer Produktion eine Dienstkarte ausgegeben. 5.3 An die Theaterärztin/ den Theaterarzt und an die eingesetzten Mitglieder des DRK werden ohne besondere schriftliche Anweisung je 2 Die Entscheidung darüber trifft die Theaterleitung. 3.9 Begleitpersonen, die Schüler- und Kindergartengruppen begleiten, erhalten pro 10 Kaufkarten eine Freikarte. Schul- oder Kindergartengruppen welche einen erhöhten Betreuungsaufwand haben (Inklusions-, Förderklassen etc.) erhalten pro 10 Kaufkarten zwei Freikarten für Begleitpersonen. (neu aufgenommen) 4. Pressekarten 4.1 Vertreter/-innen der Bonner sowie der überregionalen und internationalen Presse- und Medienlandschaft, die im Auftrage ihrer Redaktionen zur Ausübung dienstlicher Aufgaben Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn aufsuchen, können auf Anordnung der Theaterleitung Pressekarten erhalten. 4.2 Pro Pressevertreter/-in wird eine Pressekarte abgegeben. 4.3 Für Begleiter/-innen von Pressevertretern wird eine Eintrittskarte entsprechend dem Preis des § 2 Nr. 11 ausgegeben. 5. Dienstkarten 5.1 Zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben wird an Mitarbeiter/- innen des Theater Bonn und an berechtigte Vertreter/-innen je eine Dienstkarte ausgegeben. Entscheidungsbefugt hierfür ist die Theaterleitung bzw. deren Vertreter. 5.2 Zur Einarbeitung in die Produktionen wird Mitarbeiter/- innen, die in der Kundenberatung, der Vermittlung oder Öffentlichkeitsarbeit tätig sind, zu einer der ersten drei Vorstellungen einer Produktion eine Dienstkarte ausgegeben. 5.3 An die Theaterärztin/ den Theaterarzt und an die eingesetzten Mitglieder des DRK werden ohne besondere schriftliche Anweisung je 2Seite 22 von 25 Dienstkarten ausgegeben. 6. Steuerkarten 6.1 Für den unter 1.3 genannten Personenkreis können nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten zu allen Konzerten und Veranstaltungen des Theater Bonn für alle Spielstätten jeweils bis zu zwei Steuerkarten angeboten werden. 6.2 Künstler/ -innen und Personal anderer Bühnen erhalten nach Vorlage des entsprechenden Ausweises an der Abendkasse - nach Verfügbarkeit vorhandener Karten und bei Einreichmöglichkeit - für eine Eigenveranstaltung des Theater Bonn eine Steuerkarte. 6.3 Personen, die ehrenamtlich für das Theater arbeiten, können nach Entscheidung der Theaterleitung und bei Einreichmöglichkeit ebenfalls bis zu zwei Steuerkarten erhalten. 7. Weitere Regelungen Ehren-, Frei- und Dienstkarten, die bis 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung an der Abendkasse nicht abgeholt worden sind, werden dem freien Karten-verkauf zugeführt. Zu diesem Zeit-punkt erlischt der Anspruch auf den Erhalt dieser Karten. Die/ der Berechtigte kann persönlich im Ausnahmefall mit der Abendkasse eine auf sie/ ihn bezogene Ab-sprache treffen. Dienstkarten ausgegeben. 6. Steuerkarten 6.1 Für den unter 1.3 genannten Personenkreis können nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten zu allen Konzerten und Veranstaltungen des Theater Bonn für alle Spielstätten jeweils bis zu zwei Steuerkarten angeboten werden. 6.2 Künstler/ -innen und Personal anderer Bühnen erhalten nach Vorlage des entsprechenden Ausweises an der Abendkasse - nach Verfügbarkeit vorhandener Karten und bei Einreichmöglichkeit - für eine Eigenveranstaltung des Theater Bonn eine Steuerkarte. 6.3 Personen, die ehrenamtlich für das Theater arbeiten, können nach Entscheidung der Theaterleitung und bei Einreichmöglichkeit ebenfalls bis zu zwei Steuerkarten erhalten. 7. Weitere Regelungen Ehren-, Frei- und Dienstkarten, die bis 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung an der Abendkasse nicht abgeholt worden sind, werden dem freien Karten-verkauf zugeführt. Zu diesem Zeit-punkt erlischt der Anspruch auf den Erhalt dieser Karten. Die/ der Berechtigte kann persönlich im Ausnahmefall mit der Abendkasse eine auf sie/ ihn bezogene Ab-sprache treffen. § 9 Sonstige Entgelte 1. Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere Regelung getroffen wurde, wird auf die nach den §§ 2 bis 7 anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf ein Zuschlag von 10 % erhoben. Die sich nach Hinzurechnung des Zuschlags ergebenden Gesamtpreise werden nach kaufmännischen Grundsätzen auf volle 10 Cent auf- oder abgerundet. § 9 Sonstige Entgelte 1. Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere Regelung getroffen wurde, wird auf die nach den §§ 2 bis 7 anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf ein Zuschlag von 10 % erhoben. Die sich nach Hinzurechnung des Zuschlags ergebenden Gesamtpreise werden nach kaufmännischen Grundsätzen auf volle 10 Cent auf- oder abgerundet.Seite 23 von 25 2. Bei einer durch die/den Besucher/-in verursachten Umbuchung bereits ausgedruckter Eintrittskarten, für die Umbuchung eines Abonnentenplatzes auf einen anderen Aufführungstag ab dem dritten Tausch sowie für den Ersatzdruck eines verlorenen Abonnementaus- weises wird ein Entgelt von 5,00 € je Karte erhoben. Von der Umtauschgebühr ausgenommen sind Inhaber/- innen von Premierenabonnements. 3. Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen des Theaters werden pauschale Bearbeitungs- und Versandkosten geltend gemacht. Sie betragen je Versendungsvorgang 5,00 €. Dies gilt nicht für Zusendungen im Rahmen eines Abonnements. 2. Bei einer durch die/den Besucher/-in verursachten Umbuchung bereits ausgedruckter Eintrittskarten, für die Umbuchung eines Abonnentenplatzes auf einen anderen Aufführungstag ab dem dritten Tausch sowie für den Ersatzdruck eines verlorenen Abonnementausweises wird ein Entgelt von 5,00 € je Karte erhoben. Von der Umtauschgebühr ausgenommen sind Inhaber/- innen von Premierenabonnements. 3. Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen des Theaters werden pauschale Bearbeitungs- und Versandkosten geltend gemacht. Sie betragen je Versendungsvorgang 5,00 €. Dies gilt nicht für Zusendungen im Rahmen eines Abonnements. § 10 Dokumentationspflicht Die Zuordnung zu den Kategorien gemäß § 2, die Abweichungen gemäß § 3 sowie die Ausgabe von Karten gemäß §§ 7 und 8 sind prüffähig zu dokumentieren. § 10 Dokumentationspflicht Die Zuordnung zu den Kategorien gemäß § 2, die Abweichungen gemäß § 3 sowie die Ausgabe von Karten gemäß §§ 7 und 8 sind prüffähig zu dokumentieren. § 11 Fälligkeiten Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten bzw. zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Termin fällig. § 11 Fälligkeiten Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten bzw. zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Termin fällig. § 12 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am 01. August 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die vom Rat der Bundesstadt Bonn am 23. März 2023 beschlossene Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn außer Kraft. § 12 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt mit Beschluss des Rates in Kraft. Gleichzeitig tritt die vom Rat der Bundesstadt Bonn am 13. Februar 2025 beschlossene Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn außer Kraft. Bonn, den 19. Februar 2025 Dörner Oberbürgermeisterin Bonn, den XXX Dörner OberbürgermeisterinSeite 24 von 25 Seite 25 von 25
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de