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253314 · Beschlussvorlage

Neues Familienzentrum in der Bundestadt Bonn zum Kindergartenjahr 2025/2026 Kindergarten Am Apfelbaum, Im Großen Garten 5, 53117 Bonn Träger Fröbel Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH, Salierring 47-53, 50667 Köln

Nummer
253314
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Im großen Garten Straße· Tannenbusch, Bonn Hauptort
  • Am Apfelbaum Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253314
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Neues Familienzentrum in der Bundestadt Bonn
zum Kindergartenjahr 2025/2026
Kindergarten Am Apfelbaum, Im Großen Garten 5,
53117 Bonn
Träger Fröbel Bildung und Erziehung
gemeinnützige GmbH, Salierring 47-53, 50667 Köln
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur Weiterentwicklung zum Familienzentrum ab dem kommenden Kindergar-
tenjahr (01.08.2025) wird dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleich-
stellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI)
folgende Einrichtung – zusätzlich zu den bereits bestehenden – benannt:
➢ Kindertageseinrichtung
Fröbel-Kindergarten Am Apfelbaum, Im Großen Garten 5, 53117 Bonn
Träger: Fröbel Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH,
Salierring 47-53, 50677 Köln
Begründung
Mit Erlass vom 21.02.2025 informiert das Ministerium für Familie, Kinder, Ju-
gend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-
Westfalen (MKJFGFI), dass die Landesregierung für das Kindergartenjahr
2025/2026 fünf Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren, die aus Vor-
jahren übertragen bzw. nicht genutzt wurden, zur Verfügung stellt.
Ab dem 01. August 2007 erfolgte der flächendeckende Ausbau der Familien-
zentren, der kontinuierlich weitergeführt wurde. Bis zum Kindergartenjahr
2024/2025 wurden seitens des Landes NRW jährlich neue Kontingente für die
Gründung neuer Familienzentren zur Verfügung gestellt. Dadurch stand der
quantitative Ausbau vornehmlich im Fokus und es konnte erreicht werden, dass
das Landesprogramm „Familienzentrum NRW“ flächendeckend umgesetzt und
realisiert wurde.
Die Jugendamtsbezirke haben in den letzten Jahren vermehrt um ÜbertragungSeite 1 von 3
Seite 2
von Kontingenten gebeten bzw. haben auf zugewiesene Kontingente verzichtet.
Deshalb werden ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 nur Ressourcen für einen
weiteren Ausbau von bislang nicht genutzten bzw. übertragene Kontingente zur
Verfügung gestellt. Es wird gegenwärtig angestrebt die bestehenden Kapa-
zitäten weiter zu optimieren und zu konzentrieren.
Der Bundesstadt Bonn werden drei letztmalig verschobene Kontingente aus
dem KGJ 2023/2024 und zwei verschobene Bestandskontingente aus Vorjah-
ren (z. B. wegen Kita-Schließungen), insgesamt fünf, für das KGJ 2025/2026
zur Verfügung gestellt.
Die Fördermittel der ausgewählten Kindertageseinrichtungen, die sich zu Fami-
lienzentren weiterentwickeln möchten, sind bis spätestens 16.06.2025 (Aus-
schlussfrist) beim Landschaftsverband Rheinland zu beantragen. Vorausset-
zung für die Förderung neuer Familienzentren ist die Entscheidung des Ju-
gendhilfeausschusses, die zum Zeitpunkt der Beantragung aber noch nicht
gefasst sein muss und nachgereicht werden kann.
Es liegt eine Bewerbung der Kindertageseinrichtung Fröbel-Kindergarten Am
Apfelbaum, Im Großen Garten 5, 53117 Bonn, Träger: Fröbel Bildung und Er-
ziehung gemeinnützige GmbH, Salierring 47-53, 50677 Köln, vor.
Mit Blick auf die vom Ministerium formulierte Zielsetzung sollen in Familienzen-
tren allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligten Familien, gute
Bildungschancen ermöglicht werden. Unabhängig davon können weitere Fami-
lienzentren auch in wenig belastenden Sozialräumen entstehen, um ein
flächendeckendes Netz an Familienzentren aufzubauen.
Der Fröbel-Kindergarten Am Apfelbaum liegt im Stadtteil Buschdorf. Es handelt
sich hier um einen Stadtteil, der aufgrund seiner Lage und Sozialstruktur isoliert
zu betrachten ist und in dem die Belastungsindikatoren eher in einen niedrigen
bis mittleren Bereich liegen.
Familienzentren übernehmen als Beratungs- und Bildungsstelle eine bedeuten-
de Funktion. Ziel des Landesprogramms ist es, Eltern bei der Erziehung und in
ihrem Familienleben zu unterstützen und auch zu einer besseren Vereinbarkeit
von Familie und Beruf beizutragen. Familienzentren arbeiten in einem Netzwerk
mit verschiedenen Akteuren und leisten einen Betrag zur Prävention.
Daher ist es wichtig, dass wohnortnah ein engmaschiges Netz an Familienzen-
tren zur Verfügung steht. In Buschdorf gibt es kein zertifiziertes Einzelfamilien-
zentrum, sondern lediglich einen Verbundpartner aus dem konfessionellen Be-
reich. Die nächsten Familienzentren liegen in den Stadteilen Tannenbusch und
Auerberg.
Für eine nähere Anbindung und Vernetzung mit dem Stadtteil Tannenbusch ist
der Ausbau eines neuen Familienzentrums in Buschdorf zu unterstützen. Durch
die Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtung zu einem Familienzentrum
können auch in diesem Außenbezirk wohnortnah familienunterstützende Maß-
nahmen angeboten werden. Ziel des Trägers ist es Kinder und deren Familien
im Stadtteil mit seinen niederschwelligen, bedarfsgerechten, alltagsnahen An-
geboten zu unterstützen und damit die Bildungs- und Lebenschancen zu stär-
ken.Seite 2 von 3
Seite 3
Die Verwaltung schlägt vor, die Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtung
Fröbel-Kindergarten Am Apfelbaum zu einem Einzel-Familienzentrum mit ei-
nem Kontingent zu fördern.
Bei den hierfür bereitzustellenden Finanzmitteln handelt es sich um reine Lan-
desgelder. Die Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausausgaben in gleicher
Höhe.
Finanzielle Auswirkungen:
Kita-Jahr 2025/2026
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtung für Kin-
der
1.06.02.07 Tageseinrichtung freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
25.303,62 € 151000602/
731000
2025/2026:
25.303,62 €
151000602/
611000
Einzahlungen /
Erträge
25.303,62 € 151000602/
611000
2025/2026
Haushaltsbelastung
jährlich
0,00 €
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 03:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de