253314 · Beschlussvorlage
Neues Familienzentrum in der Bundestadt Bonn zum Kindergartenjahr 2025/2026 Kindergarten Am Apfelbaum, Im Großen Garten 5, 53117 Bonn Träger Fröbel Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH, Salierring 47-53, 50667 Köln
Kerndaten
- Nummer
- 253314
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Im großen Garten Hauptort
- Am Apfelbaum
- Buschdorf
- Tannenbusch
- Auerberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.999 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 253314 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Neues Familienzentrum in der Bundestadt Bonn zum Kindergartenjahr 2025/2026 Kindergarten Am Apfelbaum, Im Großen Garten 5, 53117 Bonn Träger Fröbel Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH, Salierring 47-53, 50667 Köln Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur Weiterentwicklung zum Familienzentrum ab dem kommenden Kindergar- tenjahr (01.08.2025) wird dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleich- stellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) folgende Einrichtung – zusätzlich zu den bereits bestehenden – benannt: ➢ Kindertageseinrichtung Fröbel-Kindergarten Am Apfelbaum, Im Großen Garten 5, 53117 Bonn Träger: Fröbel Bildung und Erziehung gemeinnützige GmbH, Salierring 47-53, 50677 Köln Begründung Mit Erlass vom 21.02.2025 informiert das Ministerium für Familie, Kinder, Ju- gend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein- Westfalen (MKJFGFI), dass die Landesregierung für das Kindergartenjahr 2025/2026 fünf Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren, die aus Vor- jahren übertragen bzw. nicht genutzt wurden, zur Verfügung stellt. Ab dem 01. August 2007 erfolgte der flächendeckende Ausbau der Familien- zentren, der kontinuierlich weitergeführt wurde. Bis zum Kindergartenjahr 2024/2025 wurden seitens des Landes NRW jährlich neue Kontingente für die Gründung neuer Familienzentren zur Verfügung gestellt. Dadurch stand der quantitative Ausbau vornehmlich im Fokus und es konnte erreicht werden, dass das Landesprogramm „Familienzentrum NRW“ flächendeckend umgesetzt und realisiert wurde. Die Jugendamtsbezirke haben in den letzten Jahren vermehrt um ÜbertragungSeite 1 von 3 Seite 2 von Kontingenten gebeten bzw. haben auf zugewiesene Kontingente verzichtet. Deshalb werden ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 nur Ressourcen für einen weiteren Ausbau von bislang nicht genutzten bzw. übertragene Kontingente zur Verfügung gestellt. Es wird gegenwärtig angestrebt die bestehenden Kapa- zitäten weiter zu optimieren und zu konzentrieren. Der Bundesstadt Bonn werden drei letztmalig verschobene Kontingente aus dem KGJ 2023/2024 und zwei verschobene Bestandskontingente aus Vorjah- ren (z. B. wegen Kita-Schließungen), insgesamt fünf, für das KGJ 2025/2026 zur Verfügung gestellt. Die Fördermittel der ausgewählten Kindertageseinrichtungen, die sich zu Fami- lienzentren weiterentwickeln möchten, sind bis spätestens 16.06.2025 (Aus- schlussfrist) beim Landschaftsverband Rheinland zu beantragen. Vorausset- zung für die Förderung neuer Familienzentren ist die Entscheidung des Ju- gendhilfeausschusses, die zum Zeitpunkt der Beantragung aber noch nicht gefasst sein muss und nachgereicht werden kann. Es liegt eine Bewerbung der Kindertageseinrichtung Fröbel-Kindergarten Am Apfelbaum, Im Großen Garten 5, 53117 Bonn, Träger: Fröbel Bildung und Er- ziehung gemeinnützige GmbH, Salierring 47-53, 50677 Köln, vor. Mit Blick auf die vom Ministerium formulierte Zielsetzung sollen in Familienzen- tren allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligten Familien, gute Bildungschancen ermöglicht werden. Unabhängig davon können weitere Fami- lienzentren auch in wenig belastenden Sozialräumen entstehen, um ein flächendeckendes Netz an Familienzentren aufzubauen. Der Fröbel-Kindergarten Am Apfelbaum liegt im Stadtteil Buschdorf. Es handelt sich hier um einen Stadtteil, der aufgrund seiner Lage und Sozialstruktur isoliert zu betrachten ist und in dem die Belastungsindikatoren eher in einen niedrigen bis mittleren Bereich liegen. Familienzentren übernehmen als Beratungs- und Bildungsstelle eine bedeuten- de Funktion. Ziel des Landesprogramms ist es, Eltern bei der Erziehung und in ihrem Familienleben zu unterstützen und auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutragen. Familienzentren arbeiten in einem Netzwerk mit verschiedenen Akteuren und leisten einen Betrag zur Prävention. Daher ist es wichtig, dass wohnortnah ein engmaschiges Netz an Familienzen- tren zur Verfügung steht. In Buschdorf gibt es kein zertifiziertes Einzelfamilien- zentrum, sondern lediglich einen Verbundpartner aus dem konfessionellen Be- reich. Die nächsten Familienzentren liegen in den Stadteilen Tannenbusch und Auerberg. Für eine nähere Anbindung und Vernetzung mit dem Stadtteil Tannenbusch ist der Ausbau eines neuen Familienzentrums in Buschdorf zu unterstützen. Durch die Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtung zu einem Familienzentrum können auch in diesem Außenbezirk wohnortnah familienunterstützende Maß- nahmen angeboten werden. Ziel des Trägers ist es Kinder und deren Familien im Stadtteil mit seinen niederschwelligen, bedarfsgerechten, alltagsnahen An- geboten zu unterstützen und damit die Bildungs- und Lebenschancen zu stär- ken.Seite 2 von 3 Seite 3 Die Verwaltung schlägt vor, die Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtung Fröbel-Kindergarten Am Apfelbaum zu einem Einzel-Familienzentrum mit ei- nem Kontingent zu fördern. Bei den hierfür bereitzustellenden Finanzmitteln handelt es sich um reine Lan- desgelder. Die Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausausgaben in gleicher Höhe. Finanzielle Auswirkungen: Kita-Jahr 2025/2026 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtung für Kin- der 1.06.02.07 Tageseinrichtung freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 25.303,62 € 151000602/ 731000 2025/2026: 25.303,62 € 151000602/ 611000 Einzahlungen / Erträge 25.303,62 € 151000602/ 611000 2025/2026 Haushaltsbelastung jährlich 0,00 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de