253313 · Mitteilungsvorlage
Wohnen in Bonn Hier: Sachstand zum konzertierten städtischen Handeln zur Schaffung und Sicherung von Wohnraum und insbesondere zur Förderung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau
Kerndaten
- Nummer
- 253313
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 23.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (11.811 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 253313 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Wohnen in Bonn Hier: Sachstand zum konzertierten städtischen Handeln zur Schaffung und Sicherung von Wohnraum und insbesondere zur Förderung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 27.08.2025 Kenntnisnahme Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: I. Gesamthafte Einführung und Sachstandsdarstellung Mit DS Nr. 241643 informierte die Verwaltung über das konzertierte Agieren im Handlungsfeld ‚Wohnen‘ mit dem Ziel der Schaffung und Sicherung von Wohnraum und insbesondere der Förderung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Als verwaltungsinternes, dezernatsübergreifendes Arbeitsgremium, in welchem die maßgeblichen Themen und Aufgaben zur Querschnittsaufgabe ‚Wohnen‘ erarbeitet und aufeinander abgestimmt werden, ist die Arbeitsgruppe (AG) Wohnen & Innenentwicklung eingerichtet. Diese arbeitet an Tätigkeitsschwerpunkten von besonderer Relevanz für das Handlungsfeld ‚Wohnen‘, die in einem Arbeitsprogramm zusammengefasst sind und deren Sachstand nachfolgend erläutert wird. II. Sachstandsdarstellung Tätigkeitsschwerpunkte Neun Monate nach ihrer Einrichtung hat sich die AG Wohnen & Innenentwicklung als regelmäßig tagendes, breit aufgestelltes sowieSeite 1 von 5 Seite 2 konstruktives Arbeits- und Abstimmungsgremium zum Handlungsfeld ‚Wohnen‘ gefestigt. Die Tätigkeitsschwerpunkte des o.g. Arbeitsprogramms finden erfolgreiche Bearbeitung. Dazu wurden aus dem Kreis der Teilnehmenden für einige Tätigkeitsschwerpunkte so genannte Bearbeitungsteams gebildet, in denen eine vertiefende Auseinandersetzung mit den Inhalten stattfindet. Handlungskonzept Wohnen Mit einem ‚Handlungskonzept Wohnen Bonn‘ wird die Basis für das wohnungspolitische Handeln der Stadt gelegt, um die inhaltliche Ausrichtung und Priorisierung der Tätigkeiten der Fachdienststellen weiter zu fokussieren. Das Konzept führt die bisherigen Aktivitäten zusammen, schafft Synergien und ermöglicht eine integrierte Wirkungsbetrachtung. Die AG Wohnen & Innenentwicklung hat die Erarbeitung des Konzeptes aufgenommen, im Zuge der weiteren Ausarbeitung ist der Austausch mit den politischen Entscheider*innen sowie mit Akteur*innen des Wohnungsmarktes in geeigneten Formaten vorgesehen. So wie erforderlich, kann eine gutachterliche Unterstützung erfolgen. Die Bearbeitungsdauer des Konzeptes bis zur politischen Beratung wird mit 18 Monaten angenommen. Im Ergebnis wird ein schlankes und handlungsorientiertes Konzeptpapier entwickelt, welches geeignet ist, dynamisch auf Veränderungen zu reagieren. Die Analyse der Ausgangslage und Rahmenbedingungen für das wohnungspolitische Agieren ist abgeschlossen. Auf ihrer Grundlage gilt es im nächsten Schritt grundlegende Prämissen sowie Zielsetzungen zu entwickeln und abzustimmen. Im Rahmen der ersten Wohnungsbaukonferenz Bonn (s.u.) soll dies mit politischen Vertreter*innen sowie mit Wohnungsmarktakteur*innen reflektiert werden. Bonner Baupotenzialregister (B²PR) (DS Nr. 241741) Mit der Erarbeitung eines Bonner Baupotenzialregisters ist beabsichtigt, die in der Stadt vorliegenden Potenzialdatensätze für Wohnbauflächen in einer zentralen digitalen Plattform, welche in die städtische Urban Data Plattform (UDP) eingebunden ist, zusammen zu führen. Durch automatisierte Verfahren soll die Aktualität des Datenbestands gewährleistet werden. Die Erstellung des Bonner Baupotenzialregister (B²PR) wird durch den Bund gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Rahmen des Bundesprogramms ‚Modellprojekt Baupotenzialregister‘ im Jahr 2025 gefördert. Die im Januar 2025 gestartete Projektbearbeitung erfolgt wie in DS Nr. 241741 dargestellt. In den vergangenen Monaten konnten nach der Beauftragung von externen Dienstleistern für die inhaltliche Konzeption sowie die technische Umsetzung die Anforderungen an das Instrument B²PR definiert werden. Dies erfolgte begleitet von einer interdisziplinären, verwaltungsinternenSeite 2 von 5 Seite 3 Arbeitsgruppe sowie ergänzt durch zwei Dialogveranstaltungen mit Akteur*innen der Region und der Wohnungswirtschaft. Diese Ergebnisse dienen als Grundlage zur Erstellung des inhaltlichen Konzepts des Bonner Baupotentialregisters (B²PR) bis zum Sommer 2025. Anschließend erfolgt die Umsetzung des B²PR innerhalb der UDP. Eine Erprobungsphase wird Gelegenheit geben, das B²PR zu testen und Anpassungen vorzunehmen. Zielsetzung und gleichzeitig Förderbedingung ist es, das B²PR bis Ende 2025 fertigzustellen und die teilweise Bereitstellung von Flächeninformationen an Dritte zu prüfen. Das B²PR wird die Transparenz über vorhandene Wohnbauflächenpotenziale in der Stadt erhöhen. Es soll zukünftig ein Ausgangpunkt für die strategische Aktivierung von Wohnbauflächenpotenzialen sowie für weitere konzeptionelle Planungen sein. Zudem kann es als Basis für ein Siedlungsflächenmonitoring dienen und zur Kommunikation mit weiteren Akteur*innen (etwa Bürger*innen, Wohnungswirtschaft oder Region) Einsatz finden. Beschleunigungsmöglichkeiten für Bauleitplanverfahren Es ist Absicht der Verwaltung, das Verfahren der Bauleitplanung in Bonn effizienter zu gestalten. Auf Basis einer umfassenden Prozessanalyse im Rahmen des Projekts „Digitalisierung der Bauleitplanung“ wurden konkrete Optimierungspotenziale identifiziert und priorisiert. Im verfahrensführenden Amt (Stadtplanungsamt) wurden erste Maßnahmen zur Optimierung eingeleitet, darunter die Vereinfachung der Baulandmodell- Prüfungen, die Digitalisierung einzelner Prozessschritte sowie der Einsatz von Mustervorlagen. Die Optimierung ämterübergreifender Abstimmungs- und Bearbeitungsprozesse ist ab Sommer 2026 vorgesehen. Insgesamt hat die Prozessanalyse des Bauleitplanverfahrens zahlreiche Hebel für eine Verfahrensbeschleunigung offengelegt. Erste Optimierungsschritte sind eingeleitet, die Bearbeitung weiterer ist konkret geplant. Strategien für eine klimagerechte Innenentwicklung und Nachverdichtung (DS Nr. 241644, DS-Gruppe Nr. 252655) Mit der Definition des Klimaplan-Steckbriefs 4.2.1.1 als Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsprogramm hat sich ämterübergreifend ein Bearbeitungsteam gebildet, welches Strategien für eine klimagerechte Innenentwicklung und Nachverdichtung analog zu der Zielsetzung dieses Klimaplan-Steckbriefs entwickelt (DS Nr. 241644). Das ämterübergreifende Bearbeitungsteam präzisierte die Fragestellungen der exemplarischen Potenzialflächenbetrachtung (Testentwürfe) um prozessuale Aspekte (wie Verfahrensabläufe, Klärung von Erschließungsfragen). Unter Berücksichtigung unterschiedlicher Typologien und Kriterien traf das Bearbeitungsteam ämterübergreifend die Potenzialflächenauswahl (DSSeite 3 von 5 Seite 4 Nr. 252655). Die Eigentümer*innen der ausgewählten Potenzialflächen wurden über die Aufnahme der Arbeiten und die Zielsetzung informiert (DS Nr. 252655- 01 ST). Der prozessuale Betrachtungsansatz wird im weiteren Prozess verwaltungsintern durch das ämterübergreifende Bearbeitungsteam bearbeitet. Im weiteren Prozess des umsetzungsorientierten Betrachtungsansatzes ist zur Erarbeitung von Testentwürfen eine externe Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung ist im zweiten Quartal 2025 mit unmittelbarem Bearbeitungsbeginn nach Auftragsvergabe und einer Bearbeitungszeit von circa sechs Monaten geplant. Das ämterübergreifende Bearbeitungsteam begleitet den Prozess. Im Ergebnis ist beabsichtigt, die Erkenntnisse in einem Handlungsleitfaden zur Förderung der Innenentwicklung zugänglich zu machen. Soziale Erhaltungssatzung (DS Nr. 201565, DS Nr. 241664 und DS Nr. 253055 Vorlage Ergebnisse zum 08.07.2025) Der Auftrag zur Einführung des Instruments der Sozialen Erhaltungsatzung gem. § 172 BauGB in der Bundesstadt Bonn wurde vom Rat erteilt (DS Nr. 201565 ). Mit der Mitteilungsvorlage DS Nr. 241664 hat die Verwaltung die Politik über die erweiterte Vorgehensweise informiert. Demnach ist Grundlage zur Einführung des Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung ein statistikbasiertes Grobscreening zur Überprüfung des gesamten Stadtgebietes auf Eignungsgebiete. Dies ermöglicht eine datenbasierte, nachvollziehbare Herleitung der Gebietsauswahl für im Weiteren notwendige vertiefende Untersuchungen. Diese sind zur Klärung der Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen erforderlich, um die Begründung eines Satzungserfordernisses transparent und rechtssicher aufzuzeigen. Im März 2025 begann die Durchführung des gesamtstädtischen Grobscreenings durch ein externes Büro. Im Mai 2025 hat eine digitale Informationsveranstaltung für Akteur*innen des Wohnungsmarktes in Bonn stattgefunden, um das Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung wie die Methodik des Grobscreenings vorzustellen. Erste Ergebnisse des Grobscreenings werden Anfang Juni 2025 erwartet. Diese werden verwaltungsintern reflektiert und eine fachliche Einschätzung zu den identifizierten Eignungsgebieten und zum weiteren Vorgehen erarbeitet. In DS Nr. 253055 werden die Ergebnisse des gesamtstädtischen Grobscreenings sowie das weitere Vorgehen vorgestellt. Kooperation mit Wohnungsmarktakteur*innen Inhaltlicher Kern dieses Tätigkeitsschwerpunkts ist die Neuausrichtung der Dialog- und Zusammenarbeit der Bundesstadt Bonn mit den Wohnungsmarktakteur*innen, die das Wohnraumangebot des BonnerSeite 4 von 5 Seite 5 Wohnungsmarktgefüges aktiv mitgestalten. Bisher erfolgt der Dialog mit Wohnungsmarktakteur*innen in erster Linie anlassbezogen. Ein zentrales Kooperations- und Kommunikationsformat existiert nicht, sodass mögliche Synergien nicht immer genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund sowie der Überzeugung, dass wirksames wohnungspolitisches Handeln der Stadt die Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft braucht, steht der Vorschlag, die städtische Kommunikation und Kooperation mit den Akteur*innen des Wohnungsmarktes in einem Gesamtformat als Beratungsgremium zusammenzuführen, zu verstetigen und Synergien nutzbar zu machen. Dies soll mit der Wohnungsbaukonferenz Bonn (WoKoBo) erfolgen, welche als nichtöffentliche Veranstaltung in halbjährlichem Rhythmus tagt. Im Rahmen der Veranstaltungen sollen Transparenz über die aktuellen Rahmenbedingungen des Wohnungsmarktes geschaffen, die zentralen Bausteine des wohnungspolitischen Handelns der Stadt vorgestellt und ggf. gemeinsam Ziele vereinbart werden. Als Teilnehmende der Wohnungsbaukonferenz sind neben den Wohnungsmarktakteur*innen auch die maßgeblichen Fachdienststellen der Bundesstadt Bonn, Vertreter*innen der Ratsfraktionen sowie der Verwaltungsspitze vorgesehen. Dies unterstreicht gegenüber den Teilnehmenden die Bedeutsamkeit des Themas für die Stadt. Die erste „Wohnungsbaukonferenz Bonn“ findet am 4. Juli 2025 statt. Neben der Erläuterung der Absicht des auf Dauer angelegten Formats und der Darstellung der laufenden Aktivitäten im Handlungsfeld ‚Wohnen‘ bildet der Austausch mit den teilnehmenden Vertreter*innen des Wohnungsmarktes den Kern der Konferenz, um künftige gemeinsame (Beratungs-)Themen zu entwickeln. Eine zweite Veranstaltung, ist zum Jahresbeginn 2026 geplant. III. Ausblick weiteres Vorgehen In den vergangenen Monaten erarbeitete die AG Wohnen & Innenentwicklung fundierte Ergebnisse zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Arbeitsprogramms „Wohnen in Bonn“. Bis zum Jahresende 2025 können zentrale weitere Resultate erzielt werden. Entsprechend besteht die Absicht, die AG Wohnen & Innenentwicklung als querschnittsorientierte AG und die Umsetzung des Arbeitsprogramms fortzuführen. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de