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253313 · Mitteilungsvorlage

Wohnen in Bonn Hier: Sachstand zum konzertierten städtischen Handeln zur Schaffung und Sicherung von Wohnraum und insbesondere zur Förderung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau

Nummer
253313
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
23.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 08.09.2025 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.07.2025 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 27.08.2025 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253313
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Wohnen in Bonn
Hier: Sachstand zum konzertierten städtischen
Handeln zur Schaffung und Sicherung von
Wohnraum und insbesondere zur Förderung von
öffentlich gefördertem Wohnungsbau
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.07.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
10.07.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
27.08.2025 Kenntnisnahme
Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
I. Gesamthafte Einführung und Sachstandsdarstellung
Mit DS Nr. 241643 informierte die Verwaltung über das konzertierte Agieren im
Handlungsfeld ‚Wohnen‘ mit dem Ziel der Schaffung und Sicherung von
Wohnraum und insbesondere der Förderung von öffentlich gefördertem
Wohnungsbau.
Als verwaltungsinternes, dezernatsübergreifendes Arbeitsgremium, in welchem
die maßgeblichen Themen und Aufgaben zur Querschnittsaufgabe ‚Wohnen‘
erarbeitet und aufeinander abgestimmt werden, ist die Arbeitsgruppe (AG)
Wohnen & Innenentwicklung eingerichtet. Diese arbeitet an
Tätigkeitsschwerpunkten von besonderer Relevanz für das Handlungsfeld
‚Wohnen‘, die in einem Arbeitsprogramm zusammengefasst sind und deren
Sachstand nachfolgend erläutert wird.
II. Sachstandsdarstellung Tätigkeitsschwerpunkte
Neun Monate nach ihrer Einrichtung hat sich die AG Wohnen &
Innenentwicklung als regelmäßig tagendes, breit aufgestelltes sowieSeite 1 von 5
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konstruktives Arbeits- und Abstimmungsgremium zum Handlungsfeld ‚Wohnen‘
gefestigt. Die Tätigkeitsschwerpunkte des o.g. Arbeitsprogramms finden
erfolgreiche Bearbeitung. Dazu wurden aus dem Kreis der Teilnehmenden für
einige Tätigkeitsschwerpunkte so genannte Bearbeitungsteams gebildet, in
denen eine vertiefende Auseinandersetzung mit den Inhalten stattfindet.
Handlungskonzept Wohnen
Mit einem ‚Handlungskonzept Wohnen Bonn‘ wird die Basis für das
wohnungspolitische Handeln der Stadt gelegt, um die inhaltliche Ausrichtung
und Priorisierung der Tätigkeiten der Fachdienststellen weiter zu fokussieren.
Das Konzept führt die bisherigen Aktivitäten zusammen, schafft Synergien und
ermöglicht eine integrierte Wirkungsbetrachtung.
Die AG Wohnen & Innenentwicklung hat die Erarbeitung des Konzeptes
aufgenommen, im Zuge der weiteren Ausarbeitung ist der Austausch mit den
politischen Entscheider*innen sowie mit Akteur*innen des Wohnungsmarktes in
geeigneten Formaten vorgesehen. So wie erforderlich, kann eine gutachterliche
Unterstützung erfolgen. Die Bearbeitungsdauer des Konzeptes bis zur
politischen Beratung wird mit 18 Monaten angenommen. Im Ergebnis wird ein
schlankes und handlungsorientiertes Konzeptpapier entwickelt, welches
geeignet ist, dynamisch auf Veränderungen zu reagieren.
Die Analyse der Ausgangslage und Rahmenbedingungen für das
wohnungspolitische Agieren ist abgeschlossen. Auf ihrer Grundlage gilt es im
nächsten Schritt grundlegende Prämissen sowie Zielsetzungen zu entwickeln
und abzustimmen. Im Rahmen der ersten Wohnungsbaukonferenz Bonn (s.u.)
soll dies mit politischen Vertreter*innen sowie mit Wohnungsmarktakteur*innen
reflektiert werden.
Bonner Baupotenzialregister (B²PR) (DS Nr. 241741)
Mit der Erarbeitung eines Bonner Baupotenzialregisters ist beabsichtigt, die in
der Stadt vorliegenden Potenzialdatensätze für Wohnbauflächen in einer
zentralen digitalen Plattform, welche in die städtische Urban Data Plattform
(UDP) eingebunden ist, zusammen zu führen. Durch automatisierte Verfahren
soll die Aktualität des Datenbestands gewährleistet werden.
Die Erstellung des Bonner Baupotenzialregister (B²PR) wird durch den Bund
gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) im Rahmen des Bundesprogramms ‚Modellprojekt
Baupotenzialregister‘ im Jahr 2025 gefördert.
Die im Januar 2025 gestartete Projektbearbeitung erfolgt wie in DS Nr. 241741
dargestellt. In den vergangenen Monaten konnten nach der Beauftragung von
externen Dienstleistern für die inhaltliche Konzeption sowie die technische
Umsetzung die Anforderungen an das Instrument B²PR definiert werden. Dies
erfolgte begleitet von einer interdisziplinären, verwaltungsinternenSeite 2 von 5
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Arbeitsgruppe sowie ergänzt durch zwei Dialogveranstaltungen mit
Akteur*innen der Region und der Wohnungswirtschaft. Diese Ergebnisse
dienen als Grundlage zur Erstellung des inhaltlichen Konzepts des Bonner
Baupotentialregisters (B²PR) bis zum Sommer 2025.
Anschließend erfolgt die Umsetzung des B²PR innerhalb der UDP. Eine
Erprobungsphase wird Gelegenheit geben, das B²PR zu testen und
Anpassungen vorzunehmen.
Zielsetzung und gleichzeitig Förderbedingung ist es, das B²PR bis Ende 2025
fertigzustellen und die teilweise Bereitstellung von Flächeninformationen an
Dritte zu prüfen.
Das B²PR wird die Transparenz über vorhandene Wohnbauflächenpotenziale in
der Stadt erhöhen. Es soll zukünftig ein Ausgangpunkt für die strategische
Aktivierung von Wohnbauflächenpotenzialen sowie für weitere konzeptionelle
Planungen sein. Zudem kann es als Basis für ein Siedlungsflächenmonitoring
dienen und zur Kommunikation mit weiteren Akteur*innen (etwa Bürger*innen,
Wohnungswirtschaft oder Region) Einsatz finden.
Beschleunigungsmöglichkeiten für Bauleitplanverfahren
Es ist Absicht der Verwaltung, das Verfahren der Bauleitplanung in Bonn
effizienter zu gestalten. Auf Basis einer umfassenden Prozessanalyse im
Rahmen des Projekts „Digitalisierung der Bauleitplanung“ wurden konkrete
Optimierungspotenziale identifiziert und priorisiert.
Im verfahrensführenden Amt (Stadtplanungsamt) wurden erste Maßnahmen zur
Optimierung eingeleitet, darunter die Vereinfachung der Baulandmodell-
Prüfungen, die Digitalisierung einzelner Prozessschritte sowie der Einsatz von
Mustervorlagen. Die Optimierung ämterübergreifender Abstimmungs- und
Bearbeitungsprozesse ist ab Sommer 2026 vorgesehen. Insgesamt hat die
Prozessanalyse des Bauleitplanverfahrens zahlreiche Hebel für eine
Verfahrensbeschleunigung offengelegt. Erste Optimierungsschritte sind
eingeleitet, die Bearbeitung weiterer ist konkret geplant.
Strategien für eine klimagerechte Innenentwicklung und Nachverdichtung (DS
Nr. 241644, DS-Gruppe Nr. 252655)
Mit der Definition des Klimaplan-Steckbriefs 4.2.1.1 als Tätigkeitsschwerpunkt
im Arbeitsprogramm hat sich ämterübergreifend ein Bearbeitungsteam gebildet,
welches Strategien für eine klimagerechte Innenentwicklung und
Nachverdichtung analog zu der Zielsetzung dieses Klimaplan-Steckbriefs
entwickelt (DS Nr. 241644).
Das ämterübergreifende Bearbeitungsteam präzisierte die Fragestellungen der
exemplarischen Potenzialflächenbetrachtung (Testentwürfe) um prozessuale
Aspekte (wie Verfahrensabläufe, Klärung von Erschließungsfragen). Unter
Berücksichtigung unterschiedlicher Typologien und Kriterien traf das
Bearbeitungsteam ämterübergreifend die Potenzialflächenauswahl (DSSeite 3 von 5
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Nr. 252655). Die Eigentümer*innen der ausgewählten Potenzialflächen wurden
über die Aufnahme der Arbeiten und die Zielsetzung informiert (DS Nr. 252655-
01 ST).
Der prozessuale Betrachtungsansatz wird im weiteren Prozess
verwaltungsintern durch das ämterübergreifende Bearbeitungsteam bearbeitet.
Im weiteren Prozess des umsetzungsorientierten Betrachtungsansatzes ist zur
Erarbeitung von Testentwürfen eine externe Beauftragung vorgesehen. Die
Beauftragung ist im zweiten Quartal 2025 mit unmittelbarem
Bearbeitungsbeginn nach Auftragsvergabe und einer Bearbeitungszeit von
circa sechs Monaten geplant. Das ämterübergreifende Bearbeitungsteam
begleitet den Prozess. Im Ergebnis ist beabsichtigt, die Erkenntnisse in einem
Handlungsleitfaden zur Förderung der Innenentwicklung zugänglich zu
machen.
Soziale Erhaltungssatzung (DS Nr. 201565, DS Nr. 241664 und DS Nr. 253055
Vorlage Ergebnisse zum 08.07.2025)
Der Auftrag zur Einführung des Instruments der Sozialen Erhaltungsatzung
gem. § 172 BauGB in der Bundesstadt Bonn wurde vom Rat erteilt (DS Nr.
201565 ). Mit der Mitteilungsvorlage DS Nr. 241664 hat die Verwaltung die
Politik über die erweiterte Vorgehensweise informiert. Demnach ist Grundlage
zur Einführung des Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung ein
statistikbasiertes Grobscreening zur Überprüfung des gesamten Stadtgebietes
auf Eignungsgebiete. Dies ermöglicht eine datenbasierte, nachvollziehbare
Herleitung der Gebietsauswahl für im Weiteren notwendige vertiefende
Untersuchungen. Diese sind zur Klärung der Anwendungsvoraussetzungen für
den Erlass Sozialer Erhaltungssatzungen erforderlich, um die Begründung
eines Satzungserfordernisses transparent und rechtssicher aufzuzeigen.
Im März 2025 begann die Durchführung des gesamtstädtischen
Grobscreenings durch ein externes Büro. Im Mai 2025 hat eine digitale
Informationsveranstaltung für Akteur*innen des Wohnungsmarktes in Bonn
stattgefunden, um das Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung wie die
Methodik des Grobscreenings vorzustellen.
Erste Ergebnisse des Grobscreenings werden Anfang Juni 2025 erwartet.
Diese werden verwaltungsintern reflektiert und eine fachliche Einschätzung zu
den identifizierten Eignungsgebieten und zum weiteren Vorgehen erarbeitet. In
DS Nr. 253055 werden die Ergebnisse des gesamtstädtischen Grobscreenings
sowie das weitere Vorgehen vorgestellt.
Kooperation mit Wohnungsmarktakteur*innen
Inhaltlicher Kern dieses Tätigkeitsschwerpunkts ist die Neuausrichtung der
Dialog- und Zusammenarbeit der Bundesstadt Bonn mit den
Wohnungsmarktakteur*innen, die das Wohnraumangebot des BonnerSeite 4 von 5
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Wohnungsmarktgefüges aktiv mitgestalten.
Bisher erfolgt der Dialog mit Wohnungsmarktakteur*innen in erster Linie
anlassbezogen. Ein zentrales Kooperations- und Kommunikationsformat
existiert nicht, sodass mögliche Synergien nicht immer genutzt werden können.
Vor diesem Hintergrund sowie der Überzeugung, dass wirksames
wohnungspolitisches Handeln der Stadt die Zusammenarbeit mit der
Wohnungswirtschaft braucht, steht der Vorschlag, die städtische
Kommunikation und Kooperation mit den Akteur*innen des Wohnungsmarktes
in einem Gesamtformat als Beratungsgremium zusammenzuführen, zu
verstetigen und Synergien nutzbar zu machen. Dies soll mit der
Wohnungsbaukonferenz Bonn (WoKoBo) erfolgen, welche als nichtöffentliche
Veranstaltung in halbjährlichem Rhythmus tagt. Im Rahmen der
Veranstaltungen sollen Transparenz über die aktuellen Rahmenbedingungen
des Wohnungsmarktes geschaffen, die zentralen Bausteine des
wohnungspolitischen Handelns der Stadt vorgestellt und ggf. gemeinsam Ziele
vereinbart werden.
Als Teilnehmende der Wohnungsbaukonferenz sind neben den
Wohnungsmarktakteur*innen auch die maßgeblichen Fachdienststellen der
Bundesstadt Bonn, Vertreter*innen der Ratsfraktionen sowie der
Verwaltungsspitze vorgesehen. Dies unterstreicht gegenüber den
Teilnehmenden die Bedeutsamkeit des Themas für die Stadt.
Die erste „Wohnungsbaukonferenz Bonn“ findet am 4. Juli 2025 statt. Neben
der Erläuterung der Absicht des auf Dauer angelegten Formats und der
Darstellung der laufenden Aktivitäten im Handlungsfeld ‚Wohnen‘ bildet der
Austausch mit den teilnehmenden Vertreter*innen des Wohnungsmarktes den
Kern der Konferenz, um künftige gemeinsame (Beratungs-)Themen zu
entwickeln. Eine zweite Veranstaltung, ist zum Jahresbeginn 2026 geplant.
III. Ausblick weiteres Vorgehen
In den vergangenen Monaten erarbeitete die AG Wohnen & Innenentwicklung
fundierte Ergebnisse zu den Tätigkeitsschwerpunkten des Arbeitsprogramms
„Wohnen in Bonn“. Bis zum Jahresende 2025 können zentrale weitere
Resultate erzielt werden. Entsprechend besteht die Absicht, die AG Wohnen &
Innenentwicklung als querschnittsorientierte AG und die Umsetzung des
Arbeitsprogramms fortzuführen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de