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253298-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Regelkontrollen und Erweiterung der Anwohnerparkzone D sowie Anpassung der Parkregelungen in den Abendstunden

Nummer
253298-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Kaiser-Karl-Ring Straße· Castell, Bonn Hauptort
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.04.2026 Kenntnisnahme
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  1. 253298 Bürgerantrag: Regelkontrollen und Erweiterung der Anwohnerparkzone D sowie Anpassung der Parkregelungen in den Abendstunden

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253298-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Regelkontrollen und Erweiterung der
Anwohnerparkzone D sowie Anpassung der
Parkregelungen in den Abendstunden
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der vorliegende Bürgerantrag hat zum Gegenstand, regelmäßigere Kontrollen
im Bereich des Hochstadenrings und des Kaiser-Karl-Rings durchzuführen, die
beidseitige Zuordnung der Straßen Hochstadenring und Kaiser-Karl-Ring zur
Bewohnerparkzone D sowie eine Ausweitung der Bewirtschaftungszeiten auf
den Zeitraum 18:00 bis 09:00 Uhr einschließlich einer Bewirtschaftung am
Sonntag umzusetzen.
Das Parkraumkonzept für die Nordstadt, in der auch die
Parkraumbewirtschaftung geklärt ist, wurde seinerzeit durch den Rat der Stadt
beschlossen. Daher handelt es sich hierbei nicht um eine Angelegenheit, die in
die Entscheidungsbefugnis der Bezirksvertretung fällt, somit ist der
Bürgerantrag gesamtstädtisch zu betrachten.
Zu den Kontrollen ist festzustellen, dass regelmäßige Überprüfungen durch den
Verkehrsaußendienst ein wesentlicher Bestandteil des Parkraumkonzeptes
sind. Diese dienen der Sicherstellung der Einhaltung der Parkregeln und sollen
unrechtmäßiges Parken verhindern. Seit Einführung des Parkraumkonzeptes
wurden im Hochstadenring 96 Verwarnungen und im Kaiser-Karl-Ring 174
Verwarnungen ausgesprochen. Eine flächendeckende Überwachung einzelner
Straßenzüge ist aufgrund der Vielzahl von Kontrollanliegen im gesamten
Stadtgebiet jedoch nicht möglich. Bürger*innen haben die Möglichkeit,
Verstöße direkt der Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes (Tel.: 0228
77 33 33) zu melden, sodass anlassbezogene Kontrollen erfolgen können.
Zusätzlich kann über die Internetseite www.bonn.de („Parkverstoß anzeigen“)
eine private Anzeige erstattet werden.
Die Abgrenzung der Bewohnerparkgebiete stützt sich auf die
straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben gemäß § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO
sowie die Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO, Abschnitt XI Nr. 4. Dort ist
festgelegt, dass Bewohnerparkbereiche unter Berücksichtigung des
Gemeingebrauchs und der örtlichen Gegebenheiten abzugrenzen sind.
Weiterhin wird eine maximale Ausdehnung von 1 500 m empfohlen. Die
Einrichtung mehrerer, klar voneinander abgegrenzter Bereiche ist zulässig undSeite 1 von 2
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dient der eindeutigen Zuordnung von Parkberechtigungen. Die vorgenommene
straßenmittige Trennung der Bewohnerparkgebiete D und I entspricht dieser
Systematik. Zudem ist das Bewohnerparkgebiet D bereits an seiner
Kapazitätsgrenze ausgelastet, sodass eine Erweiterung die Funktionsfähigkeit
des Bewohnerparkens in diesem Bereich erheblich beeinträchtigen würde.
Hinsichtlich der Bewirtschaftungszeiten ergibt sich aus dem Ratsbeschluss
DS222180, dass die Zeiten zunächst auf 8:00 bis 22:00 Uhr festgelegt wurden.
Grundlage dieser Entscheidung war die Verkehrserhebung im Rahmen der
Konzepterstellung, die insbesondere in den Nachtstunden und am Sonntag
eine deutlich geringere Auslastung festgestellt hat. Durch die flächendeckende
Bewirtschaftung sollen Fremdparker verdrängt werden, sodass den
Bewohnerinnen und Bewohnern mehr Parkraum zur Verfügung steht. Der
Ratsbeschluss sieht ausdrücklich vor, dass die Bewirtschaftungszeiten nach
einer Erprobungsphase evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden
können.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Verwaltung den Bürgerantrag aus
straßenverkehrsrechtlichen Gründen ablehnen muss. Eine erneute Prüfung der
Bewirtschaftungszeiten erfolgt im Rahmen der vorgesehenen Evaluation.
Da es sich bei dem Anliegen, wie oben dargestellt, nicht um eine Angelegenheit
handelt, die in die Entscheidungsbefugnis der Bezirksvertretung fällt, verweist
die BV Bonn den Bürgerantrag in den Bürgerausschuss.
Anlage/n
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