253298-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Regelkontrollen und Erweiterung der Anwohnerparkzone D sowie Anpassung der Parkregelungen in den Abendstunden
Kerndaten
- Nummer
- 253298-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Kaiser-Karl-Ring Hauptort
- Hochstadenring
- Nordstadt
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253298-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Regelkontrollen und Erweiterung der Anwohnerparkzone D sowie Anpassung der Parkregelungen in den Abendstunden Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der vorliegende Bürgerantrag hat zum Gegenstand, regelmäßigere Kontrollen im Bereich des Hochstadenrings und des Kaiser-Karl-Rings durchzuführen, die beidseitige Zuordnung der Straßen Hochstadenring und Kaiser-Karl-Ring zur Bewohnerparkzone D sowie eine Ausweitung der Bewirtschaftungszeiten auf den Zeitraum 18:00 bis 09:00 Uhr einschließlich einer Bewirtschaftung am Sonntag umzusetzen. Das Parkraumkonzept für die Nordstadt, in der auch die Parkraumbewirtschaftung geklärt ist, wurde seinerzeit durch den Rat der Stadt beschlossen. Daher handelt es sich hierbei nicht um eine Angelegenheit, die in die Entscheidungsbefugnis der Bezirksvertretung fällt, somit ist der Bürgerantrag gesamtstädtisch zu betrachten. Zu den Kontrollen ist festzustellen, dass regelmäßige Überprüfungen durch den Verkehrsaußendienst ein wesentlicher Bestandteil des Parkraumkonzeptes sind. Diese dienen der Sicherstellung der Einhaltung der Parkregeln und sollen unrechtmäßiges Parken verhindern. Seit Einführung des Parkraumkonzeptes wurden im Hochstadenring 96 Verwarnungen und im Kaiser-Karl-Ring 174 Verwarnungen ausgesprochen. Eine flächendeckende Überwachung einzelner Straßenzüge ist aufgrund der Vielzahl von Kontrollanliegen im gesamten Stadtgebiet jedoch nicht möglich. Bürger*innen haben die Möglichkeit, Verstöße direkt der Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes (Tel.: 0228 77 33 33) zu melden, sodass anlassbezogene Kontrollen erfolgen können. Zusätzlich kann über die Internetseite www.bonn.de („Parkverstoß anzeigen“) eine private Anzeige erstattet werden. Die Abgrenzung der Bewohnerparkgebiete stützt sich auf die straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben gemäß § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO sowie die Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO, Abschnitt XI Nr. 4. Dort ist festgelegt, dass Bewohnerparkbereiche unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs und der örtlichen Gegebenheiten abzugrenzen sind. Weiterhin wird eine maximale Ausdehnung von 1 500 m empfohlen. Die Einrichtung mehrerer, klar voneinander abgegrenzter Bereiche ist zulässig undSeite 1 von 2 Seite 2 dient der eindeutigen Zuordnung von Parkberechtigungen. Die vorgenommene straßenmittige Trennung der Bewohnerparkgebiete D und I entspricht dieser Systematik. Zudem ist das Bewohnerparkgebiet D bereits an seiner Kapazitätsgrenze ausgelastet, sodass eine Erweiterung die Funktionsfähigkeit des Bewohnerparkens in diesem Bereich erheblich beeinträchtigen würde. Hinsichtlich der Bewirtschaftungszeiten ergibt sich aus dem Ratsbeschluss DS222180, dass die Zeiten zunächst auf 8:00 bis 22:00 Uhr festgelegt wurden. Grundlage dieser Entscheidung war die Verkehrserhebung im Rahmen der Konzepterstellung, die insbesondere in den Nachtstunden und am Sonntag eine deutlich geringere Auslastung festgestellt hat. Durch die flächendeckende Bewirtschaftung sollen Fremdparker verdrängt werden, sodass den Bewohnerinnen und Bewohnern mehr Parkraum zur Verfügung steht. Der Ratsbeschluss sieht ausdrücklich vor, dass die Bewirtschaftungszeiten nach einer Erprobungsphase evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden können. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Verwaltung den Bürgerantrag aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen ablehnen muss. Eine erneute Prüfung der Bewirtschaftungszeiten erfolgt im Rahmen der vorgesehenen Evaluation. Da es sich bei dem Anliegen, wie oben dargestellt, nicht um eine Angelegenheit handelt, die in die Entscheidungsbefugnis der Bezirksvertretung fällt, verweist die BV Bonn den Bürgerantrag in den Bürgerausschuss. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de