253296-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrsmaßnahmen zur Optimierung der Sichtverhältnisse Luisenstraße/Argelanderstraße
Kerndaten
- Nummer
- 253296-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Argelanderstraße Hauptort
- Luisenstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253296-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verkehrsmaßnahmen zur Optimierung der Sichtverhältnisse Luisenstraße/Argelanderstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Seitens der Verwaltung wurde die Situation vor Ort begutachtet und es wurde festgestellt, dass die abgestellten Motorräder und Motorroller dort keine erhebliche Sichtbehinderung darstellen, um die Notwendigkeit für die Aufstellung eines Haltverbotsschildes, zusätzlich zu den bereits angebrachten Pollern, zu rechtfertigen. Aus verkehrsplanerischer Sicht kann das Anliegen grundsätzlich nachvollzogen werden. Die erforderlichen Sichtdreiecke wurden jedoch durch die Installation von roten-weißen Pfosten bereits freigeräumt. Weiterführende bauliche Maßnahmen die zu einer effektiven Verbesserung führen könnten werden nach fachlicher Einschätzung nicht gesehen. Auch eine Installation von Fahrradständern ist hier nicht möglich, da dadurch die Mindestgehwegbreiten von 1,50m unterschritten würden und die Sichtbeziehungen auf den Verkehr in der Argelanderstraße ebenso behindert werden könnten. Eine effektive Verbesserung, insbesondere das Verhinderung des regelwidrigen Abstellens von Motorrädern, ließe sich aus verkehrsplanerischer Sicht daher nur durch gezielte und regelmäßige Kontrollen erzielen. Beschlussvorschlag für die BV Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de