253293 · Beschlussvorlage
Erweiterte Sanierung des Freibades des Hardtbergbades
Kerndaten
- Nummer
- 253293
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Hardtbergbad Hauptort
- Im Sand
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (9.008 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 253293 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Erweiterte Sanierung des Freibades des Hardtbergbades Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 27.01.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Maßnahme „Sanierung und Erweiterung des Hardtbergbades“ wird erweitert um dringend notwendige Sanierungen im Freibad. Begründung Mit Beschluss vom 30.08.2022 hatte die Bezirksvertretung Hardtberg der Entwurfsplanung für die Sanierung und Erweiterung des Hardtbergbades zugestimmt (DS 221322). In dieser Entwurfsplanung ist eine Sanierung der Beckenköpfe im Freibad vorgesehen. In Folge der Planfortschreibung und Entwicklung des Gesamtprojektes hat sich herausgestellt, dass das Freibad und die dazugehörigen Außenanlagen in einem deutlich größeren Umfang sanierungsbedürftig ist als dies in der Entwurfsplanung zum Stand des Beschlusses (DS 221322) angenommen worden ist. Zum Zeitpunkt der damaligen Schadensaufnahme im Rahmen der Planungen für die Leistungsphasen 2 und 3 lagen diese Erkenntnisse noch nicht vor. Im Einzelnen sind folgende Sanierungsnotwendigkeiten festgestellt worden: 1. Neue Fliesenbeläge für drei Becken Die Fliesenbeläge der drei Becken sind in einem stark abgenutzten Zustand. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu großflächigen Ablösungen des Fliesenbelags in Folge einer nicht vorhandenen Abdichtung hinter dem Fliesenbelag. Ohne Erneuerung der Fliesenbeläge einschl. Herstellung eines fachgerechten Fliesenaufbaus wird es weiterhin zu Ablösungen des Fliesenbelags kommen, deren Instandhaltung jährlich - zeitlich und monetär - berücksichtigt werden muss. Um einer dauerhafte Funktionalität und Sicherheit im Beckenbereich wiederherzustellen, ist daher eine Erneuerung der Fliesenbeläge erforderlich.Seite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2. Neue Linienentwässerungen Im gesamten Freibadbereich kommt es in den Anschlussbereichen der Linienentwässerungen zu Belagsabsackungen und Pflasterverschiebungen. Die Ursache liegt in Unterspülungen aufgrund defekter Anschlüsse an die Entwässerung, sowie fehlende oder defekte Anschlussfugen. Die Abdeckungen der bestehenden Betonrinnen sind zum Teil gebrochen. In einigen Abschnitten wurden beschädigte Entwässerungsrinnen bereits ausgetauscht. Durch unterschiedliche Rinnenbreiten entstehen große Anschlussfugen zum Pflasterbelag, was zusätzliche Unebenheiten verursacht. Diese Mängel führen insbesondere beim Barfußlaufen zu erheblichen Beeinträchtigungen und potenziellen Verletzungsgefahren. Daher ist eine Erneuerung der Linienentwässerung notwendig. 3. Abdichtung über Technikkeller und Tribünen Die über den Technikräumen errichtete Tribüne weist Undichtigkeiten auf. Die vorhandene Abdichtung ist aufgrund des Alters (ca. 40 Jahre) spröde und brüchig geworden und weist somit Undichtigkeiten auf. Diese machen sich durch Wassereintritt in die darunterliegenden Technik- und Schwimmmeisterräume bemerkbar. Um eine Schädigung der Bauteile, aber auch der technischen Anlagen zu verhindern, ist eine Erneuerung der Abdichtung dringend erforderlich. Hierzu müssen Pflaster und Stufen aufgenommen werden und nach Erneuerung der Abdichtungsebene nach dem aktuellen Stand der Technik wieder eingebaut werden. 4. Pflasterarbeiten Das Betonsteinpflaster im Außenbereich ist teilweise abgängig. Belagsabsackungen und Verschiebungen führen zu Stolperkanten im Bereich von Aufkantungen und Sitzstufen, die eine Unfallgefahr darstellen und beseitigt werden müssen. In mehreren Bereichen sind Aufkantungen zudem verschoben und müssen entsprechend neu verlegt oder angepasst werden. Bei den Sitzstufen und Treppen rührt dies teilweise daher, dass die Entwässerungsebene unter der im Sand verlegten Pflasterung nicht mehr funktioniert. 5. Aktualisierung der Elektroinstallationen In der Elektrotechnik sind Sicherheitsbeleuchtung und Blitzschutz zwingend zu ergänzen und auf den Stand der Technik zu bringen. Weitere Anlagenteile sind zu prüfen. Sofern der aktuelle Stand der Technik nicht eingehalten wird, sind entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Hierbei sind insbesondere der Berührungsschutz, beschädigte Kabel und Isolierungen sowie möglicherweise defekte Bauteile zu berücksichtigen. Inwieweit bei diesen Anlagenteilen eine vollständige Erneuerung erforderlich ist oder durch gezielte Maßnahmen die Betriebssicherheit sichergestellt werden kann, bedarf der vertieften Prüfung.Seite 2 von 5 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 6. Sicherheitsrelevante Aspekte – Erneuerung von Handläufen, Geländern und Fliesen Ein Großteil der vorhandenen Geländer und Umwehrungen im Freibadteil entspricht nicht mehr den geltenden Vorschriften. Sie sind häufig zu niedrig und bieten keinen ausreichenden Schutz. In manchen Bereichen fehlen Geländer vollständig, insbesondere bei Betonkonstruktionen mit Bepflanzung, bei denen die Gefahr einer Überkletterung besteht. Zudem sind viele Handläufe im Außenbereich nicht barrierefrei ausgeführt; teilweise fehlt ein zweiter Handlauf vollständig. Auch die Fliesen in Lauf- und Barfußbereichen müssen im Hinblick auf ihre Rutschfestigkeit überprüft und gegebenenfalls erneuert werden. *** Aus Sicht der Verwaltung müssen die Sanierungsarbeiten zur Ertüchtigung und Modernisierung des Freibades zwingend in den laufenden Planungsprozess eingebunden werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass nach Fertigstellung des Projektes umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Freibadbereich erforderlich werden und eine Inbetriebnahme nicht erfolgen kann. Mit der Durchführung der Maßnahmen wird zudem die Freizeit- und Aufenthaltsqualität des Freibades deutlich erhöht. *** Die Kosten für die Durchführung der notwendigen Sanierungsleistungen der vorgenannten Punkte 1-6 belaufen sich auf rund 5 Mio. € brutto einschließlich Planungskosten. Unter Berücksichtigung einer Baupreisindexierung und eines Risikopuffers ist von Kosten in Höhe von 6,478 Mio. € auszugehen. Die Punkte 1, 2 und 3 sind investiv zu buchen, da durch diese Sanierungen eine Nutzungsdauerverlängerung im Sinne des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW erreicht wird. Punkt 5. ist ebenfalls investiv zu buchen, da die Vermögensgegenstände “Sicherheitsbeleuchtung” und “Außenanlage” (durch den Blitzschutz) erweitert werden. Die verbleibenden Positionen sind konsumtiv zu veranschlagen. Eine Zusammenstellung der Kosten ergibt sich aus dem Anhang. Zur Finanzierung der investiv zu buchenden Kosten i.H.v. 4.528.000 € wird auf Haushaltsreste bei der Pauschale Bäderkonzept, FiStl. 5520008038000, zugegriffen, die konsumtiv zu buchenden Kosten i.H.v. 1.950.000 € wird die Verwaltung zum Haushalt 2027/28 anmelden. Produktgruppe 1.08.03 Produktgruppenbezeichnung Bereitstellung und Betrieb von Bädern Produkt 1.52.00.08.03.02 Produktbezeichnung Hallenbäder/Kombibad (BgA)Seite 3 von 5 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Deckung Auszahlungen 2027: 3.000.000 € 2028: 1.528.000 € 5520008038000/78.5300 HAR aus Vorjahren HAR aus Vorjahren Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 4.528.000 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Brutto Finanzstelle / FiPos Neuanmeldung Auszahlungen / Aufwendungen 2027: 750.000 € 2028: 1.200.000 € 152000803/72.1000 2027: 750.000 € 2028: 1.200.000 € Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung insgesamt 1.950.000 € Anlage/n 1 Kostenzusammenstellung zu DS253293 (öffentlich)Seite 4 von 5 19.11.2025 Aufstellung zu DS 253293 PM-16-00099 Sanierung und Erweiterung Hardtbergbad Investiv Konsumtiv Kostenzusammenstellung brutto Kostenzusammenstellung brutto 200 Herrichten und Erschließen - € 200 Herrichten und Erschließen - € 300 Bauwerk – Baukonstruktion 1.928.837,80 € 300 Bauwerk – Baukonstruktion - € 400 Bauwerk – Technische Anlagen 85.000,00 € 400 Bauwerk – Technische Anlagen 623.262,50 € 500 Außenanlagen 921.665,12 € 500 Außenanlagen 627.589,04 € 600 Ausstattung und Kunstwerke - € 600 Ausstattung und Kunstwerke - € Zwischensumme Baukosten 2.935.502,91 € Zwischensumme Baukosten 1.250.851,54 € 700 Baunebenkosten Ansatz über 20% 587.100,58 € 700 Baunebenkosten Ansatz über 20% 250.170,31 € Brutto 3.522.603,50 € Brutto Brutto 1.501.021,85 € Brutto Gerundet: 3.523.000,00 € Gerundet: 1.501.000,00 € Schritt 1 (Basiswert) 10% Schritt 1 (Basiswert) 10% Schritt 2 (projektspezifisch) 2% Schritt 2 (projektspezifisch) 2% Risikozuschlag gesamt 12% Risikozuschlag gesamt 12% 422.760,00 € 180.120,00 € Summe inkl. Risiko 3.945.760,00 € Summe inkl. Risiko 1.681.120,00 € Baukostensteigerung 6% 2025-2028 582.240 € Baukostensteigerung 6% 2025-2028 268.880 € Summe inkl. Baukostensteigerung und Risiko 4.528.000,00 € Summe inkl. Baukostensteigerung und Risiko 1.950.000,00 € Gesamt 6.478.000,00 € Aufstellung nach Kostengruppen für die Punkte 1.,2.,3. und 5. Aufstellung nach Kostengruppen für die Punkte 4. und 6. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de