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253293 · Beschlussvorlage

Erweiterte Sanierung des Freibades des Hardtbergbades

Nummer
253293
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.12.2025
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Hardtbergbad Straße· Hardthöhe, Hardtberg Hauptort
  • Im Sand Straße· Geislar, Beuel
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 27.01.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 592,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253293-01 Erweiterte Sanierung des Freibades des Hardtbergbades
  2. 253293-02 Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten - Projektaufruf 2026-Schwimmbäder“ für die Maßnahme "Sanierung des Freibades des Hardtbergbades"

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Beschlussvorlage
öffentlich
253293
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Erweiterte Sanierung des Freibades des
Hardtbergbades
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 27.01.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Maßnahme „Sanierung und Erweiterung des Hardtbergbades“ wird
erweitert um dringend notwendige Sanierungen im Freibad.
Begründung
Mit Beschluss vom 30.08.2022 hatte die Bezirksvertretung Hardtberg der
Entwurfsplanung für die Sanierung und Erweiterung des Hardtbergbades
zugestimmt (DS 221322). In dieser Entwurfsplanung ist eine Sanierung der
Beckenköpfe im Freibad vorgesehen.
In Folge der Planfortschreibung und Entwicklung des Gesamtprojektes hat sich
herausgestellt, dass das Freibad und die dazugehörigen Außenanlagen in
einem deutlich größeren Umfang sanierungsbedürftig ist als dies in der
Entwurfsplanung zum Stand des Beschlusses (DS 221322) angenommen
worden ist. Zum Zeitpunkt der damaligen Schadensaufnahme im Rahmen der
Planungen für die Leistungsphasen 2 und 3 lagen diese Erkenntnisse noch
nicht vor.
Im Einzelnen sind folgende Sanierungsnotwendigkeiten festgestellt worden:
1. Neue Fliesenbeläge für drei Becken
Die Fliesenbeläge der drei Becken sind in einem stark abgenutzten Zustand. In
den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu großflächigen Ablösungen
des Fliesenbelags in Folge einer nicht vorhandenen Abdichtung hinter dem
Fliesenbelag. Ohne Erneuerung der Fliesenbeläge einschl. Herstellung eines
fachgerechten Fliesenaufbaus wird es weiterhin zu Ablösungen des
Fliesenbelags kommen, deren Instandhaltung jährlich - zeitlich und monetär -
berücksichtigt werden muss. Um einer dauerhafte Funktionalität und Sicherheit
im Beckenbereich wiederherzustellen, ist daher eine Erneuerung der
Fliesenbeläge erforderlich.Seite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2. Neue Linienentwässerungen
Im gesamten Freibadbereich kommt es in den Anschlussbereichen der
Linienentwässerungen zu Belagsabsackungen und Pflasterverschiebungen.
Die Ursache liegt in Unterspülungen aufgrund defekter Anschlüsse an die
Entwässerung, sowie fehlende oder defekte Anschlussfugen. Die Abdeckungen
der bestehenden Betonrinnen sind zum Teil gebrochen. In einigen Abschnitten
wurden beschädigte Entwässerungsrinnen bereits ausgetauscht. Durch
unterschiedliche Rinnenbreiten entstehen große Anschlussfugen zum
Pflasterbelag, was zusätzliche Unebenheiten verursacht. Diese Mängel führen
insbesondere beim Barfußlaufen zu erheblichen Beeinträchtigungen und
potenziellen Verletzungsgefahren. Daher ist eine Erneuerung der
Linienentwässerung notwendig.
3. Abdichtung über Technikkeller und Tribünen
Die über den Technikräumen errichtete Tribüne weist Undichtigkeiten auf. Die
vorhandene Abdichtung ist aufgrund des Alters (ca. 40 Jahre) spröde und
brüchig geworden und weist somit Undichtigkeiten auf. Diese machen sich
durch Wassereintritt in die darunterliegenden Technik- und
Schwimmmeisterräume bemerkbar. Um eine Schädigung der Bauteile, aber
auch der technischen Anlagen zu verhindern, ist eine Erneuerung der
Abdichtung dringend erforderlich. Hierzu müssen Pflaster und Stufen
aufgenommen werden und nach Erneuerung der Abdichtungsebene nach dem
aktuellen Stand der Technik wieder eingebaut werden.
4. Pflasterarbeiten
Das Betonsteinpflaster im Außenbereich ist teilweise abgängig.
Belagsabsackungen und Verschiebungen führen zu Stolperkanten im Bereich
von Aufkantungen und Sitzstufen, die eine Unfallgefahr darstellen und beseitigt
werden müssen. In mehreren Bereichen sind Aufkantungen zudem verschoben
und müssen entsprechend neu verlegt oder angepasst werden. Bei den
Sitzstufen und Treppen rührt dies teilweise daher, dass die
Entwässerungsebene unter der im Sand verlegten Pflasterung nicht mehr
funktioniert.
5. Aktualisierung der Elektroinstallationen
In der Elektrotechnik sind Sicherheitsbeleuchtung und Blitzschutz zwingend zu
ergänzen und auf den Stand der Technik zu bringen. Weitere Anlagenteile sind
zu prüfen. Sofern der aktuelle Stand der Technik nicht eingehalten wird, sind
entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Hierbei sind insbesondere der
Berührungsschutz, beschädigte Kabel und Isolierungen sowie möglicherweise
defekte Bauteile zu berücksichtigen. Inwieweit bei diesen Anlagenteilen eine
vollständige Erneuerung erforderlich ist oder durch gezielte Maßnahmen die
Betriebssicherheit sichergestellt werden kann, bedarf der vertieften Prüfung.Seite 2 von 5
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
6. Sicherheitsrelevante Aspekte – Erneuerung von Handläufen, Geländern
und Fliesen
Ein Großteil der vorhandenen Geländer und Umwehrungen im Freibadteil
entspricht nicht mehr den geltenden Vorschriften. Sie sind häufig zu niedrig und
bieten keinen ausreichenden Schutz. In manchen Bereichen fehlen Geländer
vollständig, insbesondere bei Betonkonstruktionen mit Bepflanzung, bei denen
die Gefahr einer Überkletterung besteht. Zudem sind viele Handläufe im
Außenbereich nicht barrierefrei ausgeführt; teilweise fehlt ein zweiter Handlauf
vollständig. Auch die Fliesen in Lauf- und Barfußbereichen müssen im Hinblick
auf ihre Rutschfestigkeit überprüft und gegebenenfalls erneuert werden.
***
Aus Sicht der Verwaltung müssen die Sanierungsarbeiten zur Ertüchtigung und
Modernisierung des Freibades zwingend in den laufenden Planungsprozess
eingebunden werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass nach Fertigstellung
des Projektes umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Freibadbereich
erforderlich werden und eine Inbetriebnahme nicht erfolgen kann.
Mit der Durchführung der Maßnahmen wird zudem die Freizeit- und
Aufenthaltsqualität des Freibades deutlich erhöht.
***
Die Kosten für die Durchführung der notwendigen Sanierungsleistungen der
vorgenannten Punkte 1-6 belaufen sich auf rund 5 Mio. € brutto einschließlich
Planungskosten. Unter Berücksichtigung einer Baupreisindexierung und eines
Risikopuffers ist von Kosten in Höhe von 6,478 Mio. € auszugehen.
Die Punkte 1, 2 und 3 sind investiv zu buchen, da durch diese Sanierungen
eine Nutzungsdauerverlängerung im Sinne des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW
erreicht wird. Punkt 5. ist ebenfalls investiv zu buchen, da die
Vermögensgegenstände “Sicherheitsbeleuchtung” und “Außenanlage” (durch
den Blitzschutz) erweitert werden. Die verbleibenden Positionen sind konsumtiv
zu veranschlagen.
Eine Zusammenstellung der Kosten ergibt sich aus dem Anhang. Zur
Finanzierung der investiv zu buchenden Kosten i.H.v. 4.528.000 € wird auf
Haushaltsreste bei der Pauschale Bäderkonzept, FiStl. 5520008038000,
zugegriffen, die konsumtiv zu buchenden Kosten i.H.v. 1.950.000 € wird die
Verwaltung zum Haushalt 2027/28 anmelden.
Produktgruppe
1.08.03
Produktgruppenbezeichnung
Bereitstellung und Betrieb von Bädern
Produkt
1.52.00.08.03.02
Produktbezeichnung
Hallenbäder/Kombibad (BgA)Seite 3 von 5
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Deckung
Auszahlungen 2027: 3.000.000 €
2028: 1.528.000 €
5520008038000/78.5300 HAR aus Vorjahren
HAR aus Vorjahren
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo 4.528.000 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Neuanmeldung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2027: 750.000 €
2028: 1.200.000 €
152000803/72.1000 2027: 750.000 €
2028: 1.200.000 €
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
insgesamt
1.950.000 €
Anlage/n
1 Kostenzusammenstellung zu DS253293 (öffentlich)Seite 4 von 5
19.11.2025
Aufstellung zu DS 253293
PM-16-00099 Sanierung und Erweiterung Hardtbergbad Investiv Konsumtiv
Kostenzusammenstellung brutto Kostenzusammenstellung brutto
200 Herrichten und Erschließen - € 200 Herrichten und Erschließen - €
300 Bauwerk – Baukonstruktion 1.928.837,80 € 300 Bauwerk – Baukonstruktion - €
400 Bauwerk – Technische Anlagen 85.000,00 € 400 Bauwerk – Technische Anlagen 623.262,50 €
500 Außenanlagen 921.665,12 € 500 Außenanlagen 627.589,04 €
600 Ausstattung und Kunstwerke - € 600 Ausstattung und Kunstwerke - €
Zwischensumme Baukosten 2.935.502,91 € Zwischensumme Baukosten 1.250.851,54 €
700 Baunebenkosten Ansatz über 20% 587.100,58 € 700 Baunebenkosten Ansatz über 20% 250.170,31 €
Brutto 3.522.603,50 € Brutto Brutto 1.501.021,85 € Brutto
Gerundet: 3.523.000,00 € Gerundet: 1.501.000,00 €
Schritt 1 (Basiswert) 10% Schritt 1 (Basiswert) 10%
Schritt 2 (projektspezifisch) 2% Schritt 2 (projektspezifisch) 2%
Risikozuschlag gesamt 12% Risikozuschlag gesamt 12%
422.760,00 € 180.120,00 €
Summe inkl. Risiko 3.945.760,00 € Summe inkl. Risiko 1.681.120,00 €
Baukostensteigerung 6% 2025-2028 582.240 € Baukostensteigerung 6% 2025-2028 268.880 €
Summe inkl. Baukostensteigerung und Risiko 4.528.000,00 € Summe inkl. Baukostensteigerung und Risiko 1.950.000,00 €
Gesamt 6.478.000,00 €
Aufstellung nach Kostengruppen für die Punkte 1.,2.,3. und 5. Aufstellung nach Kostengruppen für die Punkte 4. und 6.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 21:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de