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253291 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Mehlem, Vulkanstraße 34 - Errichtung einer Stützmauer Az.: 40192/2024

Nummer
253291
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Meckenheimer Straße Straße· Mehlem, Bad Godesberg Hauptort
  • Vulkanstraße Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
253291
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Mehlem, Vulkanstraße 34
- Errichtung einer Stützmauer
Az.: 40192/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt, den Bauantrag abzulehnen, da das Vorhaben im Geltungsbereich des
Fluchtlinienplanes Nr. FLP 31/Me liegt und dessen Vorgaben widerspricht. Im
Übrigen verstößt das Vorhaben gegen § 34 BauGB, da sich das o.g. Bauvor-
haben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Begründung
Beantragt wurde die nachträgliche Genehmigung der Errichtung einer
Stützmauer, welche grenzständig zu den beiden Nachbargrundstücken und der
rückwärtigen Schallschutzmauer errichtet wurde. In den dazugehörigen
Bauvorlagen sind neben den Stützmauern auch Aufschüttungen und die
Versiegelungen dargestellt.
Im rückwärtigen Grundstücksbereich auf dem o.g. Grundstück wurde das
Gelände massiv verändert und um 0,74 m aufgeschüttet. An der westlichen
hinteren Ecke des Grundstückes liegt das Geländeniveau nun 1,56 m höher als
das Niveau des Nachbargrundstücks, im Bereich südlich vor dem Becken 0,88
m und an der nordöstlichen Grundstücksgrenze max. 0,12 m. Zur oberen
Kante der Böschung an der Meckenheimer Straße verspringt das Gelände nun
um Höhen zwischen 2,50 m und 3,01 m.
Zusätzlich zu den Anschüttungen wurde eine umlaufende Stützmauer errichtet,
auf welcher wiederum ein Stabgitterzaun errichtet wurde. Die Stützmauer samt
Zaun liegt westlich gänzlich außerhalb der Grundstücksgrenzen und wurde
somit auf dem Flurstück 452 (Meckenheimer Straße), welches im Besitz des
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen ist, errichtet.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig,
wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt (§ 34 BauGB). Eine derartige Stützmauer inkl. der massivenSeite 1 von 3
Seite 2
Aufschüttungen findet sich in der unmittelbaren Umgebung jedoch nicht wieder
und fügt sich auch hinsichtlich der überbauten Grundstücksfläche nicht in die
Eigenart der näheren Umgebung ein.
Ebenfalls legt der Fluchtlinienplan FLP 31/Me einen 5 m Abstand zur
Straßenbegrenzungslinie „Vulkanstraße“ sowie zu Straßenbegrenzungslinie
„Meckenheimer Straße“ fest, welcher vorliegend nicht eingehalten wird.
Des Weiteren lösen die durchgeführten Geländeerhöhungen (Aufschüttungen)
Abstandsflächen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauO NRW zu den jeweiligen
Grundstücksgrenzen aus, da diese höher als 1 m über der Geländeoberfläche
sind und dazu geeignet sind, von Menschen betreten zu werden.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen (Straßen NRW), in deren Zuständigkeitsbereich die
grenzständige Schallschutzmauer liegt, Bedenken bzgl. der vorgenommenen
Geländeerhöhung (Aufschüttung) geäußert hat, da Anlieger zu der
Schallschutzwand mit ihren baulichen Anlagen mind. einen Abstand von 3 m
einhalten müssen, um regelmäßige Kontrollen an der Schallschutzwand
durchführen zu können. Dies ist vorliegend nicht mehr möglich.
Die erforderliche straßenrechtliche Zustimmung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m.
Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG
NRW) wird daher seitens dem Landesbetrieb Straßenbau NRW nicht erteilt
werden können.
Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung den Bauantrag abzulehnen.
Anlage/n
1 Lageplan Vulkanstraße 34 (öffentlich)
2 Rückansicht Vulkanstraße 34 (nichtöffentlich)
3 Amtlicher Lageplan Vulkanstraße 34 (nichtöffentlich)
4 Ansichten Vulkanstraße 34 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de