253291 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Mehlem, Vulkanstraße 34 - Errichtung einer Stützmauer Az.: 40192/2024
Kerndaten
- Nummer
- 253291
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Meckenheimer Straße Hauptort
- Vulkanstraße
- Mehlem
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253291 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Mehlem, Vulkanstraße 34 - Errichtung einer Stützmauer Az.: 40192/2024 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab- sichtigt, den Bauantrag abzulehnen, da das Vorhaben im Geltungsbereich des Fluchtlinienplanes Nr. FLP 31/Me liegt und dessen Vorgaben widerspricht. Im Übrigen verstößt das Vorhaben gegen § 34 BauGB, da sich das o.g. Bauvor- haben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Begründung Beantragt wurde die nachträgliche Genehmigung der Errichtung einer Stützmauer, welche grenzständig zu den beiden Nachbargrundstücken und der rückwärtigen Schallschutzmauer errichtet wurde. In den dazugehörigen Bauvorlagen sind neben den Stützmauern auch Aufschüttungen und die Versiegelungen dargestellt. Im rückwärtigen Grundstücksbereich auf dem o.g. Grundstück wurde das Gelände massiv verändert und um 0,74 m aufgeschüttet. An der westlichen hinteren Ecke des Grundstückes liegt das Geländeniveau nun 1,56 m höher als das Niveau des Nachbargrundstücks, im Bereich südlich vor dem Becken 0,88 m und an der nordöstlichen Grundstücksgrenze max. 0,12 m. Zur oberen Kante der Böschung an der Meckenheimer Straße verspringt das Gelände nun um Höhen zwischen 2,50 m und 3,01 m. Zusätzlich zu den Anschüttungen wurde eine umlaufende Stützmauer errichtet, auf welcher wiederum ein Stabgitterzaun errichtet wurde. Die Stützmauer samt Zaun liegt westlich gänzlich außerhalb der Grundstücksgrenzen und wurde somit auf dem Flurstück 452 (Meckenheimer Straße), welches im Besitz des Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen ist, errichtet. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (§ 34 BauGB). Eine derartige Stützmauer inkl. der massivenSeite 1 von 3 Seite 2 Aufschüttungen findet sich in der unmittelbaren Umgebung jedoch nicht wieder und fügt sich auch hinsichtlich der überbauten Grundstücksfläche nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Ebenfalls legt der Fluchtlinienplan FLP 31/Me einen 5 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie „Vulkanstraße“ sowie zu Straßenbegrenzungslinie „Meckenheimer Straße“ fest, welcher vorliegend nicht eingehalten wird. Des Weiteren lösen die durchgeführten Geländeerhöhungen (Aufschüttungen) Abstandsflächen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauO NRW zu den jeweiligen Grundstücksgrenzen aus, da diese höher als 1 m über der Geländeoberfläche sind und dazu geeignet sind, von Menschen betreten zu werden. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen NRW), in deren Zuständigkeitsbereich die grenzständige Schallschutzmauer liegt, Bedenken bzgl. der vorgenommenen Geländeerhöhung (Aufschüttung) geäußert hat, da Anlieger zu der Schallschutzwand mit ihren baulichen Anlagen mind. einen Abstand von 3 m einhalten müssen, um regelmäßige Kontrollen an der Schallschutzwand durchführen zu können. Dies ist vorliegend nicht mehr möglich. Die erforderliche straßenrechtliche Zustimmung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) wird daher seitens dem Landesbetrieb Straßenbau NRW nicht erteilt werden können. Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung den Bauantrag abzulehnen. Anlage/n 1 Lageplan Vulkanstraße 34 (öffentlich) 2 Rückansicht Vulkanstraße 34 (nichtöffentlich) 3 Amtlicher Lageplan Vulkanstraße 34 (nichtöffentlich) 4 Ansichten Vulkanstraße 34 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de