253284 · Beschlussvorlage
KLAR GmbH - Wirtschaftsplan 2026
Kerndaten
- Nummer
- 253284
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- F Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (33.943 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 253284 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB KLAR GmbH - Wirtschaftsplan 2026 Beratungsfolge Rat 03.07.2025 Entscheidung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.07.2025 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Empfehlung Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt die Beschlussfassungen der Gesellschafterversammlung der KLAR GmbH zur Kenntnis und genehmigt die vom Vertreter der Bundesstadt Bonn in der Gesellschafterversammlung der KLAR GmbH unter Vorbehalt gefassten Beschlüsse. Begründung Gemäß Gesellschaftsvertrag der KLAR GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung (u.a.) über die Genehmigung des Wirtschaftsplanes. Der Vertreter der Bundesstadt Bonn in der Gesellschafterversammlung der KLAR GmbH ist dem Beschlussvorschlag zum vorgelegten Wirtschaftsplan 2026 der KLAR GmbH gefolgt. Der Wirtschaftsplan wurde von der Gesellschafterversammlung einstimmig beschlossen (Anlage). Hintergrund zur KLAR GmbH Die Gesellschaft hat im August 2022 ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen. Beteiligt und Gründungsmitglieder an der Gesellschaft sind neben der Bundesstadt Bonn, die Stadtwerke Köln GmbH (SWK), die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) und die Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP). Zweck der KLAR GmbH ist die Planung, der Bau und der Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) sowie der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben. Das Beteiligungsverhältnis setzt sich wie folgt zusammen: StEB 38,21 % SWK 24,90 % KKP 21,40 %Seite 1 von 16 Seite 2 Stadt Bonn 15,49 % In den Jahren 2022 bis 2029 erfolgt die Planung / Errichtung der KVA. Für das Planjahr 2029 wird unterstellt, dass ab Juli der Regelbetrieb aufgenommen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die laufenden Betriebskosten der Gesellschaft durch Ertragskostenzuschüsse der vier Gesellschafter gedeckt. Im Einzelnen Erfolgsplan Durch die vollständige Kostenübernahme aller Gesellschafter (Ertragszuschüsse) weist die Gesellschaft sowohl in der Erwartung 2025 als auch in den Planjahren 2026 bis 2028 ein Ergebnis von 0 € aus. Im Jahr 2029 und 2030 ergibt sich ein Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von 0,9 Mio.€ bzw. 1,7 Mio.€. Dieser resultiert aus der vertraglich garantierten Verzinsung (inkl. Gewinnbeteiligung) des durch den Gesellschafter SWK bereitgestellten Eigenkapitals. Stellenplan Die Gesellschaft beschäftig einen Geschäftsführer und eine Assistentin. Im Plan 2026 wird ein Bauleiter und ein technischer Projektleiter/Leitung eingestellt. Im Jahr 2027 wird ein weiterer Bauleiter eingestellt. Die beiden Bauleiter sollen zeitlich befristet eingestellt werden und scheiden Ende 2028 bzw. Ende 2029 wieder aus dem Unternehmen aus. Im Jahr 2028 wird ein Sachbearbeiter/Logistik eingestellt. Der bisherige Geschäftsführer wird bis Ende 2029 das Unternehmen verlassen. Investitionsplan Der Investitionsplan zeigt ein fortgeschriebenes Investitionsvolumen bis zur Fertigstellung der KVA i.H.v. 162 Mio.€ (Vj Wirtschaftsplan 152 Mio.€). Der Kostenanstieg ergibt sich vor allem aus einer Umsetzung der Anforderungen nach Kritis, Mehraufwand in der Mittelspannungsanlage, Anforderungen an die Dichtheit des Klärschlammbunkers, Grundwasserhaltung beim Bunkerbau, aktuelle Marktlage der Hauptkomponenten. Darüber hinaus wurden bei der Entwurfsplanung nicht alle Kosten für die Architektur der Außenfassade vom Planungsbüro berücksichtigt. Anlage/n 1 Anlage_WPan 2026 KLAR GmbH (öffentlich)Seite 2 von 16 Wirtschaftsplan KLAR GmbH Wirtschaftsjahr 2026 sowie Mittelfristplanung 2027 bis 2030Seite 3 von 16 Wirtschaftsplan 2026 KLAR GmbH Seite 2/14 28.04.2025 1. Einführung Die KLAR GmbH hat im August 2022 ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen. An der Gesellschaft sind die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB), die Stadtwerke Köln GmbH (SWK), die Bundesstadt Bonn, sowie die Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH (KKP) beteiligt. Das Beteiligungsverhältnis setzt sich wie folgt zusammen: StEB 38,21 % SWK 24,90 % Stadt Bonn 15,49 % KKP 21,40 % Zweck der KLAR GmbH ist die Planung, der Bau und der Betrieb einer Klärschlamm- verbrennungsanlage (KVA) sowie der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben. Die Gesellschafter StEB Köln, KKP und die Bundesstadt Bonn werden die bei der Abwasserreinigung anfallenden Klärschlämme über die KVA entsorgen. Die Entsorgungs- leistungen werden diesen Gesellschaftern entsprechend in Rechnung gestellt. Die SWK, die keine Entsorgungsleistungen in Anspruch nimmt, soll für ihre finanzielle Beteiligung an der Gesellschaft mit Aufnahme des Regelbetriebes eine kalkulatorische Verzinsung sowie eine Gewinnausschüttung erhalten. In den Jahren 2022 bis Mitte 2029 erfolgt die Planung, die Errichtung sowie die Inbetriebsetzung der KVA. Ab Juli 2029 erfolgt die Inbetriebnahme der Anlage. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die laufenden Betriebskosten der Gesellschaft durch Ertragszuschüsse der vier Gesellschafter gedeckt. Mit Inbetriebnahme werden die Entgelte für die Entsorgung in einer gesonderten Kalkulation ermittelt. Diese Kalkulation wird gesondert unter dem Punkt 5 dargestellt. 2. Planungsgrundlagen Im Rahmen dieses Wirtschaftsplans wird erstmalig seit Gründung der Gesellschaft nicht nur die Planungs- und Bauphase dargestellt, sondern auch der Regelbetrieb. Aufgrund dessen werden nachfolgend die relevantesten Planungsprämissen, die den einzelnen Bestandteilen des hier vorliegenden Wirtschaftsplans zugrunde liegen, kurz dargestellt: • Bei den Baukosten wurde eine Auslegung der KVA auf 39.000 t/TR unterstellt. • Für die Kalkulation der Klärschlämme wurden die im Kooperationsvertrag fixierten Klärschlammmengen in Höhe von 36.364 t/TR zugrunde gelegt. • Die Entsorgung von externen Klärschlammmengen zur Optimierung des Auslastungs- grads der KVA wurden nicht berücksichtigt. • Die maschinelle Schlammeindickung (separater Gebäude) wird bei der StEB aktiviert und auch später von dieser betrieben. • Die Planungs- und Bauphase erstreckt sich bis Ende September 2028. • Die sich daran anschließende Inbetriebsetzung der KVA endet mit der technischen Abnahme der Anlage im Juni 2029. • Ab Juli 2029 erfolgt die Inbetriebnahme der KVA. • Während der Planungs- und Bauphase werden die nicht aktivierungsfähigen Kosten wie anteiligen Personalkosten, die Grundstückspacht sowie sämtlicheSeite 4 von 16 Wirtschaftsplan 2026 KLAR GmbH Seite 3/14 28.04.2025 Verwaltungsaufwendungen (vgl. sonstige betriebliche Aufwendungen) allen vier Gesellschaftern in Form von Ertragszuschüssen in Rechnung gestellt. • Ab 2028 erfolgt die Weiterberechnung der vorgenannten Kosten nur noch an die Gesellschafter StEB Köln, KKP und der Bundesstadt Bonn, da die im Kooperations- vertrag vereinbarte Deckelung der Ertragszuschüsse (sog. Deckel I) in Höhe von 3,5 Mio.€ im Jahr 2027 erstmalig überschritten wird. • Im Jahr 2029 wird auch die zweite Deckelung in Höhe von 5,0 Mio.€ (sog. Deckel II) überschritten. • Wie bereits bei der Überschreitung des Deckels I wird auch bei der Überschreitung des Deckels II weiterhin unterstellt, dass die 3 Gesellschafter die Kosten in Relation zu ihrem Beteiligungsverhältnis an der KLAR tragen. • Während der Inbetriebsetzungsphase werden die Betriebskosten für die Verbrennung der angelieferten Klärschlämme aktiviert. Dies betrifft vor allem Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe sowie die technische Personalgestellung durch die RheinEnergie sowie Dienstleistungen fremder Dritter, die nicht zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zählen. Die anfallenden Entsorgungskosten werden über die Ertragszuschüsse gedeckt. Nebenentgelte aus der erzeugten Wärme bzw. Strom mindern die Ertragszuschüsse. • Alle ab Juli 2029 anfallenden Kosten werden in der Kalkulation zur Ermittlung der Entsorgungskosten herangezogen. Ertragszuschüsse fallen dementsprechend keine mehr an. • Die für die Gesellschafter StEB und KKP anfallenden Transportkosten per LKW werden gemeinschaftlich auf die beiden Gesellschafter im Verhältnis der angeliefer- ten Klärschlammmengen aufgeteilt und separat in Rechnung gestellt. Die Bundesstadt Bonn wird ihre Transportkosten nicht über die KLAR abwickeln. • Sämtliche Kosten sind mit 3% p.a. indexiert worden. • Die garantierte Verzinsung sowie der garantierte Gewinnzuschlag auf die Selbstkosten der KVA wird dem Gesellschafter SWK in Form einer Gewinnaus- schüttung (nach Abzug der Ertragssteuern) im Folgejahr ausgeschüttet. • Nicht benötigte Liquidität, die sich aus den Abschreibungen während des Betriebs der KVA ergeben, werden an die Gesellschafter ausgeschüttet (EK-Rückführung). 3. Gewinn- und Verlustrechnung Durch die vollständige Kostenübernahme aller Gesellschafter (Ertragszuschüsse) weist die Gesellschaft sowohl in der Erwartung 2025 als auch in den Planjahren 2026 bis 2028 ein Ergebnis von 0 € aus. Im Jahr 2029 und 2030 ergibt sich ein Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von 0,9 Mio.€ bzw. 1,7 Mio.€. Dieser resultiert aus der vertraglich garantierten Verzinsung (inkl. Gewinnbeteiligung) des durch den Gesellschafter SWK bereitgestellten Eigenkapitals.Seite 5 von 16 Wirtschaftsplan 2026 KLAR GmbH Seite 4/14 28.04.2025 Umsatzerlöse Unter den Umsatzerlösen werden die Entsorgungserlöse aus der Klärschlammverbrennung (Selbstkostenerstattung), Nebenentgelte (Fernwärme/Strom) sowie die Weiterberechnung der angefallenen Transportkosten per LKW (Gesellschafter StEB und KKP) ausgewiesen. Darüber hinaus enthalten die Umsatzerlöse Weiterberechnungserlöse für Planungs- und Koordinierungsleistungen (maschinelle Schlammeindickung / Schiffsanleger), die die KLAR für die Gesellschafter StEB Köln und Bundesstadt Bonn erbringt. In den Jahren 2025 bis 2027 fallen lediglich Erlöse für den vorgenannten Sachverhalt an. Den Erlösen stehen entsprechende Aufwendungen gegenüber. In der Erwartung 2025 wird mit Erlösen von 316 T€ gerechnet und liegt damit um 3,2 Mio.€ unter dem Plan. Im Plan wurde noch unterstellt, dass Baukosten für den Schiffsanleger und eine Druckleitung der StEB anfallen. Diese Bauleistungen werden nun direkt mit den beiden Gesellschaftern abgerechnet und nicht mehr über die KLAR. Im Plan 2026 steigen die Erlöse aufgrund der Bauleistungen für das MSE-Gebäude auf 2,4 Mio.€ an. Im Jahr 2027 und 2028 liegen die Erlöse bei rund 3,1 Mio.€. Im Jahr 2027 sind vorGuV Ist Plan Erw. Plan Plan Plan Plan Plan Beträge in T€ 2024 2025 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Umsatzerlöse 386 3.552 316 2.380 3.080 3.244 12.047 23.289 Klärschlammverbrennung/Selbstkosten 0 0 0 0 0 0 10.835 21.765 Nebenentgelte (Wärme/Stromvermarktung) 0 0 0 0 0 56 493 597 Transportkosten 0 0 0 0 0 87 720 927 Weiterbrechnungen (StEB/Stadt Bonn) 386 3.552 316 2.380 3.080 3.100 0 0 Aktivierte Eigenleistungen 173 204 175 307 543 956 809 0 Sonstige betriebliche Erträge 452 799 761 721 742 1.138 872 10 Materialaufwand -536 -3.878 -638 -2.711 -3.421 -4.167 -6.362 -9.910 Roh-/Hilfs-/Betriebsstoffe 0 0 0 0 0 -381 -999 -1.029 Pacht / Mieten -150 -314 -310 -319 -329 -337 -347 -357 Wartung u. Instandhaltung -3 -12 -12 -12 -12 -13 -833 -1.701 Tech. Personal (Fremdleistungen) 0 0 0 0 0 0 -2.009 -4.133 Entsorgungskosten 0 0 0 0 0 -249 -1.454 -1.762 Transportkosten 0 0 0 0 0 -87 -720 -927 Weiterberechnungaufwand (StEB/Stadt Bonn) -382 -3.552 -316 -2.380 -3.080 -3.100 0 0 Personalaufwand -275 -301 -276 -408 -644 -710 -540 -303 Abschreibungen -12 -12 -12 -12 -12 -12 -4.239 -8.478 Sonstige betr. Aufwendungen -243 -379 -356 -306 -318 -479 -1.354 -2.211 Dienstleistungen kfm. -58 -161 -91 -100 -100 -200 -200 -200 wirt. Beratung / Rechtsberatung -21 -60 -100 -30 -30 -60 -60 -20 JA / WP / Steuerberatung -9 -21 -10 -10 -11 -11 -30 -30 KFZ-Kosten -13 -12 -14 -22 -30 -31 -32 -16 Öffentlichkeitsarbeit etc. -75 -59 -77 -79 -82 -84 -50 -50 Versicherung -5 -6 -5 -5 -5 -6 -918 -1.830 Mieten / Pachten -38 -40 -39 -40 -41 -42 0 0 Übriger betrieblicher Aufwand -24 -18 -20 -20 -20 -45 -65 -65 Betriebsergebnis -55 -15 -30 -30 -30 -30 1.232 2.397 Finanzergebnis 55 15 30 30 30 30 30 30 Ergebnis der gew. Geschäftstätigkeit 0 0 0 0 0 0 1.262 2.427 Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 0 0 0 0 0 -403 -772 Jahresüberschuss 0 0 0 0 0 0 859 1.655Seite 6 von 16 Wirtschaftsplan 2026 KLAR GmbH Seite 5/14 28.04.2025 allem Baukosten für das MSE-Gebäude (3,0 Mio.€) enthalten und im Jahr 2028 für die Druckleitung des Schiffsanleger zur KAV (1,5 Mio.€) sowie das MSE-Gebäude (1,6 Mio.€). Ab 2028 fallen erstmalig im Rahmen der Inbetriebsetzung (4Q/2028) Nebenentgelte für Strom und Fernwärme sowie Transportkosten an. Den Transportkosten stehen entsprechende Erlöse gegenüber. Mit der Inbetriebnahme der KVA ab Juli 2029 werden erstmalig Umsätze aus der Klärschlammverbrennung (10,8 Mio.€) generiert. Im Jahr 2030 belaufen sich diese Umsätze auf 21,8 Mio.€ für das erste volle Betriebsjahr. Aktivierte Eigenleistungen Personalkosten, die im direkten Zusammenhang mit der Planung und Errichtung der KVA stehen, werden als aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen und im Anlagevermögen aktiviert. In der Erwartung 2025 sind hierfür 175 T€ vorgesehen und liegt damit auf Vorjahresniveau. Der Rückgang zum Plan ergibt sich aus den rückläufigen Personalkosten im Vergleich zum Plan 2025, dort war noch eine Vollzeitstelle berücksichtigt worden. Ab 2026 steigen die aktivierten Eigenleistungen auf 307 T€, bedingt durch die Neueinstellung von 2 Mitarbeitenden (Mitte des Jahres) an. In den folgenden Planjahren steigen die aktivierten Eigenleistungen durch zusätzliches Personal, sowie ab 2028 durch Verbrauchsmittel, die für die Inbetriebsetzungsphase erforderlich sind, an. Im Jahr 2030 fallen keine aktivierten Eigenleistungen mehr an. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich insbesondere aus den sogenannten Ertragszuschüssen zusammen. Die laufenden Aufwendungen der Gesellschaft werden in Form eines Ertragszuschusses von den einzelnen Gesellschaftern entsprechend ihres Beteiligungsverhältnisses getragen. In der Erwartung 2025 fallen Ertragszuschüsse in Höhe von 751 T€ an (Plan 793 T€). Im Plan 2026 sind Ertragszuschüsse in Höhe von 711 T€ vorgesehen. Der Rückgang ergibt sich vor allem aus geringeren Aufwendungen für Rechtsberatung. Im Jahr 2028 führen erstmalig anfallende Entsorgungskosten sowie zusätzliche Personalkosten während der Inbetriebsetzung zu Ertragszuschüssen in Höhe von 1.128 T€. Im Planjahr 2029 gehen die Ertragszuschüsse auf 862 T€ zurück, da im 2 Halbjahr die laufenden Aufwendungen der Gesellschaft den Gesellschaftern als Entsorgungskosten (Selbstkosten) in Rechnung gestellt werden und nicht mehr als Ertragszuschüsse. Im Jahr 2030 sind keine Ertragszuschüsse mehr erforderlich. Materialaufwand Unter den Materialaufwendungen werden vor allem die Kosten für Roh-/Hilfs- und Betriebsstoffe, Pacht, Wartung/Instandhaltung, technische Personalgestellung, Transport- und Entsorgungskosten sowie die Weiterberechnungskosten an die Gesellschaft StEB und Bundesstadt Bonn ausgewiesen. In der Erwartung 2025 setzen sich die Materialaufwendungen aus den Weiter- berechnungsaufwendungen sowie den Pachtkosten zusammen. Die Kosten liegen mit 638 T€ um 3.240 T€ unter dem Plan 2025. Der Planwert 2025 basierte aus einer ersten Kostenabschätzung des Jahres 2020/2021. Dort waren auch Baukosten für den SchiffsanlegerSeite 7 von 16 Wirtschaftsplan 2026 KLAR GmbH Seite 6/14 28.04.2025 sowie eine Druckleitung der StEB berücksichtigt worden. In der jetzigen Planung werden die Kosten nicht über die KLAR abgewickelt, sondern direkt über die Bundesstadt Bonn bzw. die StEB. In 2026 (2,7 Mio.€) sowie im Geschäftsjahr 2027 (3,4 Mio.€) tragen insbesondere steigende Weiterberechnungsaufwendungen aufgrund der Bautätigkeit zu dem Anstieg der Materialaufwendungen bei. Ab 2028 führen Kosten für Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe, den Klärschlammtransport und die Entsorgung der Asche, die im Rahmen der Inbetriebsetzung erstmalig anfallen, zu einem Anstieg der Materialaufwendungen auf insgesamt 4,2 Mio.€. Im Jahr 2029 fallen erstmalig Kosten für den Echtbetrieb der Anlage (ab Juli 2029) an. Hierzu gehören vor allem Fremdleistungen (technisches Personal) in Höhe von 2,0 Mio.€, Wartung und Instandhaltung (833 T€), Verbrauchsmittel (500 T€) und Entsorgungskosten (855 T€). Durch den Echtbetrieb erhöhen sich die Materialkosten auf 6,4 Mio.€. Da im Jahr 2030 die KVA das erste volle Geschäftsjahr in Betrieb ist, verdoppeln sich die vorgenannten Kosten. Die Materialaufwendungen belaufen sich auf 9,9 Mio.€. Weiterberechnungen an die Gesellschafter StEB und Bundestadt Bonn erfolgen in den Jahren 2029/2030 nicht mehr. Personalaufwand In der Erwartung 2025 wird mit Personalkosten in Höhe von 276 T€ gerechnet (Plan 301 T€). Die Gesellschaft beschäftig einen Geschäftsführer und eine Assistentin. Im Plan 2026 wird ein Bauleiter und ein technischer Projektleiter/Leitung eingestellt. Im Jahr 2027 wird ein weiterer Bauleiter eingestellt. Die beiden Bauleiter sollen zeitlich befristet eingestellt werden und scheiden Ende 2028 bzw. Ende 2029 wieder aus dem Unternehmen aus. Im Jahr 2028 wird ein Sachbearbeiter/Logistik eingestellt. Der bisherige Geschäftsführer wird bis Ende 2029 das Unternehmen verlassen. Aufgrund der dargestellten Personalentwicklung ergeben sich im Plan 2026 Personalkosten in Höhe von 408 T€. Diese steigen bis 2028 auf 710 T€ an und gehen auf 303 T€ im Jahr 2030 zurück. Abschreibungen Hierunter werden bis 2028 Abschreibungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen. Die Investitionen für die Klärschlammverbrennungsanlage werden bis zur technischen Abnahme der Anlage (Juni 2029) als Anlagen im Bau verbucht und führen erst nach erfolgter Abnahme zu Abschreibungen. In der Erwartung fallen Abschreibungen von 12 T€ an. Diese Abschreibungen werden für die Planjahre 2026 bis 2028 weiter fortgeschrieben. Im Jahr 2029 fallen erstmalig durch die Inbetriebnahme hälftige Abschreibungen in Höhe von 4,2 Mio.€ an. Im Jahr 2030, dem ersten vollen Betriebsjahr, erhöhen sich die Abschreibungen auf 8,5 Mio.€.Seite 8 von 16 Wirtschaftsplan 2026 KLAR GmbH Seite 7/14 28.04.2025 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten vor allem die Kosten für kfm. Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsleistungen, Jahresabschluss, Versich- erungen sowie Mieten. Im Jahr 2025 werden Aufwendungen in Höhe von 356 T€ (Plan 379 T€) erwartet. Der Rückgang gegenüber dem Plan ergibt sich aufgrund geringerer Kosten für kfm. Dienstleistungen. Der neue Dienstleister nimmt seine Tätigkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt auf als ursprünglich geplant. Im Jahr 2026 gehen die Aufwendungen um 50 T€ auf 306 T€ zurück. Im Jahr 2026 wird im Vergleich zu 2025 mit geringeren Rechtsberatungskosten gerechnet. Im Geschäftsjahr 2025 müssen eine Reihe von Verträgen abgeschlossen werden. Ab dem Planjahr 2028 steigen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf 479 T€ an. Da im letzten Quartal 2028 die Inbetriebsetzungsphase beginnt, wird auch mit zusätzlichen Aufwendungen für kfm. Dienstleistungen gerechnet (u.a. einmalige EDV-Einrichtungskosten). In den Planjahren 2029 und 2030 erfolgte eine erhebliche Kostensteigerung (Plan 2028 1,4 Mio.€. / Plan 2030 2,2 Mio.€). Mit der Inbetriebnahme der KVA müssen diverse Versicherungen abgeschlossen werden. Da die Versicherer derzeit aufgrund mangelnder Erfahrungswerte das Risikopotential beim Betrieb einer KVA nicht einschätzen können, sind die Versicherungspolicen sehr teuer. Nach heutigem Stand wird mit Kosten von 1,8 Mio.€ gerechnet. Finanzergebnis Das Finanzergebnis beläuft sich in der Erwartung 2025 auf 30 T€ (Plan 15 T€). Im Plan wurde mit einem frühzeitigerem Finanzmittelabfluss für die abgerechneten Planungsleistungen gerechnet. Der Wert wird in den Folgejahren weiter fortgeschrieben. Steuern Aufgrund des gewählten Geschäftsmodells und des entsprechend geplanten Betriebs- ergebnisses von € 0 fallen in dem Betrachtungszeitraum 2025 bis 2028 keine Ertragssteuern an. Durch die Inbetriebnahme der KVA ab Mitte 2029 fallen auch erstmalig Ertragssteuern an. Diese resultieren aus der vertraglich garantierten Verzinsung des durch die SWK zur Verfügung gestellten Eigenkapitals. 4. Investitionsplan Die Investitionsplanung basiert auf den Ergebnissen der Entwurfsplanung. Daraus ergeben sich Baukosten in Höhe von 110,6 Mio.€ zuzüglich Nebenkosten von 25% (27,6 Mio.€) und Sonstiges von 10 % (11,1 Mio.€). Dies ergibt Projektkosten von insgesamt 149,3 Mio.€. Die Projektkosten wurden über den noch verbleibenden Realisierungszeitraum 2025 bis 2029 mit 3 % indexiert. Aufgrund dessen werden im Wirtschaftsplan 2026 mit Gesamtprojektkosten in Höhe von 162,1 Mio.€ gerechnet. Im Wirtschaftsplan 2025 beliefen sich die Gesamtprojektkosten auf Basis der Vorplanung vor Indexierung auf 135,9 Mio.€ (mit Indexierung auf 151,7 Mio.€). Der Kostenanstieg ergibt sich vor allem aus einer Umsetzung der Anforderungen nach Kritis, Mehraufwand in der Mittelspannungsanlage, Anforderungen an die Dichtheit des Klärschlammbunkers, Grundwasserhaltung beim Bunkerbau, aktuelle Marktlage der Hauptkomponenten.Seite 9 von 16 Wirtschaftsplan 2026 KLAR GmbH Seite 8/14 28.04.2025 Darüber hinaus wurden bei der Entwurfsplanung nicht alle Kosten für die Architektur der Außenfassade vom Planungsbüro berücksichtigt. Hieraus ergibt sich eine Differenz in Höhe von 3,9 Mio.€. 5. Kalkulation Den Klärschlamm anliefernden Gesellschaftern StEB, KKP und Bundesstadt Bonn werden die Entsorgungskosten (Klärschlammverbrennung) in Höhe der sogenannten Selbstkosten in Rechnung gestellt. Die Selbstkosten werden im Rahmen einer Kalkulation ermittelt. Hierfür kommt das im Kooperationsvertrag (Anlage 7) hinterlegte Kalkulationsschema zur Anwendung. Rechtliche Grundlage für die Kalkulation der Entsorgungskosten ist die Verordnung PR30/53 über Preise bei öffentlichen Aufträgen in der jeweils gültigen Fassung unter Berücksichtigung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG). Die Kalkulation, die dem Wirtschaftsplan zugrunde liegt, setzt sich wie folgt zusammen:Jahr T€ IST 2022-2024 4.432 Erw. 2025 15.550 Plan 2026 45.645 Plan 2027 50.944 Plan 2028 31.513 Plan 2029 13.989 Gesamtinvest 162.072Seite 10 von 16 Wirtschaftsplan 2026 KLAR GmbH Seite 9/14 28.04.2025 In der Kalkulation für das erste Betriebsjahr (2029) fallen nur die Hälfte der Kosten an, da die Inbetriebnahme der KVA im Juli 2029 erfolgt. Bei den Wartungs- und Instandhaltungskosten wurde für das Rumpfgeschäftsjahr 2029 nur 25% der theoretisch anzusetzenden Aufwendungen für ein volles Geschäftsjahr veranschlagt. Im Folgejahr werden nur 50 % angesetzt. Mit diesen Ansätzen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es sich um eine neue Anlage handelt und die beiden Kalkulationsjahre (2029/ 2030) noch im Gewährleistungszeitraum liegen. Auf Dauer wird mit Instandhaltungs- aufwendungen in Höhe von 3,5 Mio.€ gerechnet (Preisstand 2030). Dieser Betrag ergibt sich auf Basis der Baukosten entsprechend der Entwurfsplanung (2024) in Höhe von 110,6 Mio.€ zuzüglich der sonstigen Aufwendungen in Höhe von 11,1 Mio.€. Diese Kosten wurden im Anschluss auf drei Hauptgewerke Bau, Maschinentechnik inkl. TGA und EMSR-Technik aufgeteilt. Als Instandhaltungsfaktor wurde für den Bau 1 %, die Maschinentechnik inkl. TGA 3,5 % und die EMSR-Technik 2 % angesetzt.Basis Betrag in € Basis Betrag in € 1. Kapitalkosten 5.458.587 10.819.013 1.1 Afa betriebsnotwendiges AV 4.238.911 8.477.822 1.2 Zinsen betriebsnotwendiges Kapital AB 162.072.286 157.833.375 betriebsnotwendiges Kapital EB 157.833.375 149.355.553 ø betriebsnotwendiges Kapital 159.952.830 153.594.464 kalk. Zinssatz (SWK-Anteil) 1,5438% 1.234.676 1,5438% 2.371.191 Zinserträge aus lfd. Liquidität -15.000 -30.000 2. Betriebskosten 5.638.421 11.486.958 I. Betrieb der Anlage inkl. Pacht 4.505.243 9.275.712 Verbrauchsmittel 474.982 978.462 Wartung/Instandhaltung 825.938 1.701.433 Personalkosten inkl. kfm. Personal 2.160.776 4.435.510 Pacht/Mieten 173.381 357.165 Entsorgung 855.405 1.762.134 Sonstiges/Energie 14.761 41.008 II. Verwaltungskosten KLAR GmbH lt. GuV 1.133.178 lt. GuV 2.211.246 3. Summe Selbstkosten (1 + 2) 11.097.008 22.305.971 4. Gewinnzuschlag auf Selbstkosten 0,249% 27.632 0,249% 55.542 5. Gesamtkosten (3+4) 11.124.640 22.361.513 6. Nebenentgelte/Erlöse -289.706 -596.794 7. Selbstkostenerstattungspreis (5+6) 10.834.934 21.764.719 I. Entsorgungspreis €/t (TR) netto 18.182 596 36.364 599 2029 2030Seite 11 von 16 Wirtschaftsplan 2026 KLAR GmbH Seite 10/14 28.04.2025 Die Personalkosten beinhalten vor allem die Kosten der RheinEnergie für die Gestellung des technischen Betriebspersonals (27 Mitarbeiter) in Höhe von 3,9 Mio.€ (2030). Bei der Pacht für das Grundstück wurde der im Kooperationsvertrag ursprünglich vereinbarte Entgelt in Höhe von 260 T€ p.a. berücksichtigt. Für die unbehandelte Asche werden Entsorgungskosten in Höhe von 1,8 Mio.€ (2030) unterstellt. In den Verwaltungsaufwendungen sind neben den üblichen Verwaltungsaufwendungen vor allem die Versicherungskosten für die KVA zu erwähnen, diese belaufen sich in der Kalkulation für 2030 auf 1,8 Mio.€ (vgl. hierzu auch die Ausführungen zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der GuV) . Nachrichtlich werden in der nachfolgenden Übersicht die Entsorgungskosten je t/TR unter Berücksichtigung der LKW-Transportkosten sowie der in den Jahren 2022 bis 2029 angefallenen Ertragszuschüsse. Die Transportkosten betreffen ausschließlich die Gesellschafter StEB und KKP. Die Transporte werden von der KLAR beauftragt und von den beiden vorgenannten Gesellschafter gemeinschaftlich getragen.Basis Betrag in € Basis Betrag in € I. Entsorgungspreis €/t (TR) netto 18.250 596 36.500 599 Mengen StEB in t/OS kein Transport mit LKW 30.000 60.000 Mengen Bonn in t/OS Transport auf eigene Rg. 15.000 30.000 transportierte Mengen in t/OS 27.728 55.456 Transportkosten in €/tOS 16 17 Transportkosten gesamt in € /TR 450.021 65 927.043 67 II. Entsorgungspreis inkl. Transport €/t (TR) netto 661 665 Ertragszuschüsse 2022-2029 5.341.576 5.341.576 Kosten verteilt auf 30 Jahre (€/p.a.) 178.053 5 178.053 5 III. Ensorgungskosen inkl. Transport u. Ertragszuschüsse €/t (TR) netto 666 670 2029 2030Seite 12 von 16 Wirtschaftsplan 2026 KLAR GmbH Seite 11/14 28.04.2025 6. Finanzplan Der Finanzmittelbedarf der KLAR GmbH nach Gesellschaftern setzt sich wie folgt zusammen (ohne Stammkapital): Eigenkapitalzuführung Hier werden die im jeweiligen Jahr angeforderten Eigenkapitalzuführungen ausgewiesen. Der tatsächliche Zahlungszeitpunkt der Gesellschafter kann gegebenenfalls hiervon abweichen. In der Erwartung 2025 entspricht die EK-Zuführung mit 13,8 Mio.€ dem Plan. Aufgrund der hohen Liquiditätslage sind trotz eines gestiegenen Investitionsvolumens von 15,1 Mio.€ (Plan 13,8 Mio.€) voraussichtlich keine zusätzlichen Mittel durch die Gesellschafter zu erbringen. In den Planjahren 2026 bis 2029 entspricht die Summe der EK-Zuführungen dem Investitions- volumen. Eigenkapitalrückführung Im Planjahr 2030 ist erstmalig eine Rückführung des Eigenkapitals möglich. Durch die Entsorgungskalkulation werden u.a. Einnahmen in Höhe der Abschreibungen erzielt. Diesen Einnahmen (cash wirksam) stehen nicht cash wirksame Abschreibungen gegenüber. Die Liquidität kann an die Gesellschafter zurückgeführt werden. Der Betrag in Höhe von 8.478 T€ setzt sich aus den Abschreibungen des Jahres 2029 (4.239 T€) sowie den Abschreibungen der ersten Jahreshälfte 2030 (4.239 T€) zusammen. Denkbar wäre eine Ausschüttung in 2 Tranchen p.a.. Die erste im Frühjahr und die zweite im Herbst. Ertragszuschüsse Es werden die Ertragszuschüsse, wie sie sich aus der GuV (Jahresabschluss bzw. Wirtschaftsplan) der KLAR GmbH ergeben, dargestellt. Unterjährig werden Abschläge für die Ertragszuschüsse eingefordert. Die Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der Jahresabschlusserstellung. Die Zahlung, die sich aus der Spitzabrechnung (JA) ergibt, erfolgt erst im Folgejahr und ist hier nicht dargestellt. Im Plan wird aus Vereinfachungsgründen unterstellt, dass die Abschläge dem IST am Jahresende entsprechen Für das Jahr 2029 wird unterstellt, dass sich die KVA im ersten Halbjahr noch im Bau befindet und dementsprechend Ertragszuschüsse erforderlich sind (vgl. hierzu auch die Ausführung in der GuV). Um einen Vergleich zum Vorjahresplan zu ermöglichen, ist dieser nachfolgend aufgeführt. Die tatsächlichen Zahlungszeitpunkte bleiben hier ebenfalls unberücksichtigt.alle Beträge in T€ Anteile Ist 2022 Ist 2023 Ist 2024 Plan 2025 Erw. 2025 Plan 2026 Plan 2027 Plan 2028 Plan 2029 Plan 2030 Gesamt 633 1.648 5.386 13.768 13.768 45.645 50.944 31.513 13.989 0 163.525 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -8.478 -8.478 EK-Zuführung 100% 633 1.648 5.386 13.768 13.768 45.645 50.944 31.513 13.989 -8.478 155.048 SWK 24,90% 158 410 1.341 3.428 3.428 11.365 12.685 7.847 3.483 -2.111 38.607 StEB Köln 38,21% 242 630 2.058 5.261 5.261 17.441 19.466 12.041 5.345 -3.239 59.244 Stadt Bonn 15,49% 98 255 834 2.133 2.133 7.070 7.891 4.881 2.167 -1.313 24.017 KKP 21,40% 135 353 1.153 2.946 2.946 9.768 10.902 6.744 2.994 -1.814 33.180 Ertragszuschüsse 100% 328 400 430 793 751 711 732 1.128 862 0 5.342 SWK 24,90% 82 100 107 197 187 177 182 37 0 0 872 StEB Köln 38,21% 125 153 164 303 287 272 280 555 439 0 2.274 Stadt Bonn 15,49% 51 62 67 123 116 110 113 225 178 0 922 KKP 21,40% 70 86 92 170 161 152 157 311 246 0 1.274 Gesamt 100% 1.011 2.048 5.816 14.561 14.518 46.355 51.676 32.642 14.851 -8.478 160.439 SWK 24,90% 252 510 1.448 3.626 3.615 11.542 12.867 7.884 3.483 -2.111 39.491 StEB Köln 38,21% 386 783 2.222 5.564 5.548 17.712 19.745 12.596 5.784 -3.239 61.537 Stadt Bonn 15,49% 157 317 901 2.255 2.249 7.180 8.005 5.106 2.345 -1.313 24.947 KKP 21,40% 216 438 1.245 3.116 3.107 9.920 11.059 7.055 3.239 -1.814 34.465 EK-Zuführung f. Investitionen EK-Rückführung aus AfaSeite 13 von 16 Wirtschaftsplan 2026 KLAR GmbH Seite 12/14 28.04.2025Seite 14 von 16 Wirtschaftsplan 2026 KLAR GmbH Seite 13/14 28.04.2025 7. Bilanz Forderungen an Gesellschafter Hier wird unterstellt, dass sowohl die Abschläge für die Ertragszuschüsse als auch die Einzahlungen in die Kapitalrücklage zur Finanzierung der laufenden Investitionen unterjährig erfolgen. Eine Spitzabrechnung der Ertragszuschüsse wird nicht dargestellt (siehe Ausführungen Finanzplan/Ertragszuschüsse). In den Jahren 2029 und 2030 wird unterstellt, dass die Gesellschafter, die Klärschlämme anliefern, unterjährig Abschläge entrichten. Aus Vereinfachungsgründen wird im Plan unterstellt, dass die Planabschläge für die Entsorgung mit den IST-Kosten deckungsgleich sind. Liquide Mittel In den Jahren 2029/2030 erhöhen sich die liquiden Mittel aufgrund der noch nicht ausge- schütteten Abschreibungen sowie noch nicht gezahlter Dividende an die SWK auf 6,3 bzw. 6,9 Mio.€. Verbindlichkeiten Gesellschafter Im Jahr 2029 wird unterstellt, dass die kalkulatorischen Zinsen sowie der garantierte Gewinnanteil, der auf die SWK entfällt, erst im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelt wird und vorher keine Abschläge erfolgt sind.Ist Ist Erw. Plan Plan Plan Plan Plan Beträge in T€ 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Aktiva A. Anlagevermögen 1.406 4.461 19.999 65.632 116.564 148.065 157.815 149.337 B. Umlaufvermögen 2.069 4.414 2.291 2.304 2.315 2.326 7.464 7.930 Forderungen L+L 0 0 0 0 0 0 0 0 Forderungen an Gesellschafter 1.130 1.241 200 200 150 150 0 0 Sonstige Vermögensgegestände 162 96 100 100 100 100 100 50 Liquide Mittel 777 3.077 1.991 2.004 2.065 2.076 7.364 7.880 C. RAP 5 3 6 5 5 5 5 5 Bilanzsumme 3.480 8.879 22.295 67.940 118.884 150.396 165.284 157.273 PassivaA. Eigenkapital 2.331 7.717 21.485 67.129 118.073 149.587 164.434 156.753 Gezeichnetes Kapital 50 50 50 50 50 50 50 50 Kapitalrücklage 2.281 7.667 21.435 67.079 118.023 149.537 163.525 155.048 davon EK-Zuführung 2281 7.667 21.435 67.079 118.023 149.537 163.525 163.525 davon EK-Rückführung 0 0 0 0 0 0 0 -8.478 Gewinn- Verlustvortrag 0 0 0 0 0 0 859 1.655 B. Rückstellungen 38 790 450 450 450 450 450 100 C. Verbindlichkeiten 1.111 372 360 360 360 360 400 420 Verbindlichkeiten L u.L 943 284 300 300 300 300 300 300 Verbindlichkeiten Gesellschafter 164 83 50 50 50 50 50 50 sonstige Verbindlichkeiten 5 4 10 10 10 10 50 70 Bilanzsumme 3.480 8.879 22.295 67.940 118.884 150.397 165.284 157.273Seite 15 von 16 Wirtschaftsplan 2026 KLAR GmbH Seite 14/14 28.04.2025 8. Kapitalflussrechnung 9. StellenplanIst Plan Erw. Plan Plan Plan Plan Plan Beträge in T€ 2024 2025 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Periodenergebnis 0 0 0 0 0 0 859 1.655 + Abschreibungen Anlagevermögen 12 12 12 12 12 12 4.239 8.478 - Zinserträge -55 -15 -30 -30 -30 -30 -30 -30 -/+ Zu-/Abnahme der Ford. u. sonstigen Vermögens 766 0 226 0 50 0 150 50 +/- Zu-/Abnahme der Rückstellungen 752 0 -340 0 0 0 0 -350 +/- Zu-/Abnahme Verbindlichkeiten -740 0 -11 0 0 0 40 20 I. = Cashflow aus lfd. Geschäftstätigkeit 735 -3 -143 -18 32 -18 5.258 9.823 - Auszahlungen Investitionen Anlagevermögen -3.067 -13.768 -15.550 -45.645 -50.944 -31.513 -13.989 0 II. = Cashflow aus Investitionstätigkeit -3.067 -13.768 -15.550 -45.645 -50.944 -31.513 -13.989 0 + Einzahlung in die Kapitalrücklage 4.577 13.768 14.577 45.645 50.944 31.513 13.989 0 - Rückzahlung an Gesellschafter (EK-Rückführung) 0 0 0 0 0 -8.478 - gezahlte Dividende an Gesellsschafter 0 -859 + Zinserträge 55 15 30 30 30 30 30 30 III. = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 4.632 13.783 14.607 45.675 50.974 31.543 14.019 -9.307 +/- Zahlungswirk. Veränd. Finanzmittelb. (Ʃ = I., II.; III.) 2.300 13 -1.086 12 62 11 5.288 516 +/- Finanzmittelbestand per 1.1. 777 1.200 3.077 1.991 2.004 2.065 2.076 7.364 = Finanzmittelbestand am Ende der Periode 3.077 1.213 1.991 2.004 2.065 2.076 7.364 7.880Position 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Projektleiter/GF 1 1 1 1 0,5 - kfm. Mitarbeiter/-in 0,8 0,8 0,8 1 1 1 Bauleiter/-in Anlagenbau - 0,5 1 1 1 - Bauleiter/-in Rohleitungsbau - - 1 1 - - stellvertr. Gesamtprojektleiter/-in - 0,5 1 1 1 1 kfm. Mitarbeiter/-in - - - 1 1 1 Gesamt in VZÄ 1,8 2,8 4,8 6 4,5 3Seite 16 von 16
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de