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253284 · Beschlussvorlage

KLAR GmbH - Wirtschaftsplan 2026

Nummer
253284
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 07.07.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.07.2025 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
253284
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
KLAR GmbH - Wirtschaftsplan 2026
Beratungsfolge
Rat 03.07.2025 Entscheidung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
10.07.2025 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
10.07.2025 Empfehlung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt die Beschlussfassungen der
Gesellschafterversammlung der KLAR GmbH zur Kenntnis und genehmigt die
vom Vertreter der Bundesstadt Bonn in der Gesellschafterversammlung der
KLAR GmbH unter Vorbehalt gefassten Beschlüsse.
Begründung
Gemäß Gesellschaftsvertrag der KLAR GmbH entscheidet die
Gesellschafterversammlung (u.a.) über die Genehmigung des
Wirtschaftsplanes.
Der Vertreter der Bundesstadt Bonn in der Gesellschafterversammlung der
KLAR GmbH ist dem Beschlussvorschlag zum vorgelegten Wirtschaftsplan
2026 der KLAR GmbH gefolgt. Der Wirtschaftsplan wurde von der
Gesellschafterversammlung einstimmig beschlossen (Anlage).
Hintergrund zur KLAR GmbH
Die Gesellschaft hat im August 2022 ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen.
Beteiligt und Gründungsmitglieder an der Gesellschaft sind neben der
Bundesstadt Bonn, die Stadtwerke Köln GmbH (SWK), die
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) und die Klärschlammkooperation
Poolgesellschaft mbH (KKP).
Zweck der KLAR GmbH ist die Planung, der Bau und der Betrieb einer
Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) sowie der damit im Zusammenhang
stehenden Aufgaben.
Das Beteiligungsverhältnis setzt sich wie folgt zusammen:
StEB 38,21 %
SWK 24,90 %
KKP 21,40 %Seite 1 von 16
Seite 2
Stadt Bonn 15,49 %
In den Jahren 2022 bis 2029 erfolgt die Planung / Errichtung der KVA. Für das
Planjahr 2029 wird unterstellt, dass ab Juli der Regelbetrieb aufgenommen
wird. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die laufenden Betriebskosten der
Gesellschaft durch Ertragskostenzuschüsse der vier Gesellschafter gedeckt.
Im Einzelnen
Erfolgsplan
Durch die vollständige Kostenübernahme aller Gesellschafter
(Ertragszuschüsse) weist die Gesellschaft sowohl in der Erwartung 2025 als
auch in den Planjahren 2026 bis 2028 ein Ergebnis von 0 € aus.
Im Jahr 2029 und 2030 ergibt sich ein Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe
von 0,9 Mio.€ bzw. 1,7 Mio.€. Dieser resultiert aus der vertraglich garantierten
Verzinsung (inkl. Gewinnbeteiligung) des durch den Gesellschafter SWK
bereitgestellten Eigenkapitals.
Stellenplan
Die Gesellschaft beschäftig einen Geschäftsführer und eine Assistentin. Im
Plan 2026 wird ein Bauleiter und ein technischer Projektleiter/Leitung
eingestellt. Im Jahr 2027 wird ein weiterer Bauleiter eingestellt. Die beiden
Bauleiter sollen zeitlich befristet eingestellt werden und scheiden Ende 2028
bzw. Ende 2029 wieder aus dem Unternehmen aus. Im Jahr 2028 wird ein
Sachbearbeiter/Logistik eingestellt.
Der bisherige Geschäftsführer wird bis Ende 2029 das Unternehmen verlassen.
Investitionsplan
Der Investitionsplan zeigt ein fortgeschriebenes Investitionsvolumen bis zur
Fertigstellung der KVA i.H.v. 162 Mio.€ (Vj Wirtschaftsplan 152 Mio.€).
Der Kostenanstieg ergibt sich vor allem aus einer Umsetzung der
Anforderungen nach Kritis, Mehraufwand in der Mittelspannungsanlage,
Anforderungen an die Dichtheit des Klärschlammbunkers, Grundwasserhaltung
beim Bunkerbau, aktuelle Marktlage der Hauptkomponenten. Darüber hinaus
wurden bei der Entwurfsplanung nicht alle Kosten für die Architektur der
Außenfassade vom Planungsbüro berücksichtigt.
Anlage/n
1 Anlage_WPan 2026 KLAR GmbH (öffentlich)Seite 2 von 16
Wirtschaftsplan
KLAR GmbH
Wirtschaftsjahr 2026
sowie
Mittelfristplanung
2027 bis 2030Seite 3 von 16
Wirtschaftsplan 2026
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1. Einführung
Die KLAR GmbH hat im August 2022 ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen. An der
Gesellschaft sind die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB), die Stadtwerke Köln
GmbH (SWK), die Bundesstadt Bonn, sowie die Klärschlammkooperation Poolgesellschaft
mbH (KKP) beteiligt. Das Beteiligungsverhältnis setzt sich wie folgt zusammen:
StEB 38,21 %
SWK 24,90 %
Stadt Bonn 15,49 %
KKP 21,40 %
Zweck der KLAR GmbH ist die Planung, der Bau und der Betrieb einer Klärschlamm-
verbrennungsanlage (KVA) sowie der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben. Die
Gesellschafter StEB Köln, KKP und die Bundesstadt Bonn werden die bei der
Abwasserreinigung anfallenden Klärschlämme über die KVA entsorgen. Die Entsorgungs-
leistungen werden diesen Gesellschaftern entsprechend in Rechnung gestellt. Die SWK, die
keine Entsorgungsleistungen in Anspruch nimmt, soll für ihre finanzielle Beteiligung an der
Gesellschaft mit Aufnahme des Regelbetriebes eine kalkulatorische Verzinsung sowie eine
Gewinnausschüttung erhalten.
In den Jahren 2022 bis Mitte 2029 erfolgt die Planung, die Errichtung sowie die
Inbetriebsetzung der KVA. Ab Juli 2029 erfolgt die Inbetriebnahme der Anlage. Bis zu diesem
Zeitpunkt werden die laufenden Betriebskosten der Gesellschaft durch Ertragszuschüsse der
vier Gesellschafter gedeckt. Mit Inbetriebnahme werden die Entgelte für die Entsorgung in
einer gesonderten Kalkulation ermittelt. Diese Kalkulation wird gesondert unter dem Punkt 5
dargestellt.
2. Planungsgrundlagen
Im Rahmen dieses Wirtschaftsplans wird erstmalig seit Gründung der Gesellschaft nicht nur
die Planungs- und Bauphase dargestellt, sondern auch der Regelbetrieb. Aufgrund dessen
werden nachfolgend die relevantesten Planungsprämissen, die den einzelnen Bestandteilen
des hier vorliegenden Wirtschaftsplans zugrunde liegen, kurz dargestellt:
• Bei den Baukosten wurde eine Auslegung der KVA auf 39.000 t/TR unterstellt.
• Für die Kalkulation der Klärschlämme wurden die im Kooperationsvertrag fixierten
Klärschlammmengen in Höhe von 36.364 t/TR zugrunde gelegt.
• Die Entsorgung von externen Klärschlammmengen zur Optimierung des Auslastungs-
grads der KVA wurden nicht berücksichtigt.
• Die maschinelle Schlammeindickung (separater Gebäude) wird bei der StEB aktiviert
und auch später von dieser betrieben.
• Die Planungs- und Bauphase erstreckt sich bis Ende September 2028.
• Die sich daran anschließende Inbetriebsetzung der KVA endet mit der technischen
Abnahme der Anlage im Juni 2029.
• Ab Juli 2029 erfolgt die Inbetriebnahme der KVA.
• Während der Planungs- und Bauphase werden die nicht aktivierungsfähigen Kosten
wie anteiligen Personalkosten, die Grundstückspacht sowie sämtlicheSeite 4 von 16
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Verwaltungsaufwendungen (vgl. sonstige betriebliche Aufwendungen) allen vier
Gesellschaftern in Form von Ertragszuschüssen in Rechnung gestellt.
• Ab 2028 erfolgt die Weiterberechnung der vorgenannten Kosten nur noch an die
Gesellschafter StEB Köln, KKP und der Bundesstadt Bonn, da die im Kooperations-
vertrag vereinbarte Deckelung der Ertragszuschüsse (sog. Deckel I) in Höhe von 3,5
Mio.€ im Jahr 2027 erstmalig überschritten wird.
• Im Jahr 2029 wird auch die zweite Deckelung in Höhe von 5,0 Mio.€ (sog. Deckel II)
überschritten.
• Wie bereits bei der Überschreitung des Deckels I wird auch bei der Überschreitung
des Deckels II weiterhin unterstellt, dass die 3 Gesellschafter die Kosten in Relation
zu ihrem Beteiligungsverhältnis an der KLAR tragen.
• Während der Inbetriebsetzungsphase werden die Betriebskosten für die Verbrennung
der angelieferten Klärschlämme aktiviert. Dies betrifft vor allem Roh-, Hilfs- u.
Betriebsstoffe sowie die technische Personalgestellung durch die RheinEnergie
sowie Dienstleistungen fremder Dritter, die nicht zu den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen zählen.
Die anfallenden Entsorgungskosten werden über die Ertragszuschüsse gedeckt.
Nebenentgelte aus der erzeugten Wärme bzw. Strom mindern die Ertragszuschüsse.
• Alle ab Juli 2029 anfallenden Kosten werden in der Kalkulation zur Ermittlung der
Entsorgungskosten herangezogen. Ertragszuschüsse fallen dementsprechend keine
mehr an.
• Die für die Gesellschafter StEB und KKP anfallenden Transportkosten per LKW
werden gemeinschaftlich auf die beiden Gesellschafter im Verhältnis der angeliefer-
ten Klärschlammmengen aufgeteilt und separat in Rechnung gestellt. Die
Bundesstadt Bonn wird ihre Transportkosten nicht über die KLAR abwickeln.
• Sämtliche Kosten sind mit 3% p.a. indexiert worden.
• Die garantierte Verzinsung sowie der garantierte Gewinnzuschlag auf die
Selbstkosten der KVA wird dem Gesellschafter SWK in Form einer Gewinnaus-
schüttung (nach Abzug der Ertragssteuern) im Folgejahr ausgeschüttet.
• Nicht benötigte Liquidität, die sich aus den Abschreibungen während des Betriebs der
KVA ergeben, werden an die Gesellschafter ausgeschüttet (EK-Rückführung).
3. Gewinn- und Verlustrechnung
Durch die vollständige Kostenübernahme aller Gesellschafter (Ertragszuschüsse) weist die
Gesellschaft sowohl in der Erwartung 2025 als auch in den Planjahren 2026 bis 2028 ein
Ergebnis von 0 € aus. Im Jahr 2029 und 2030 ergibt sich ein Jahresüberschuss nach Steuern
in Höhe von 0,9 Mio.€ bzw. 1,7 Mio.€. Dieser resultiert aus der vertraglich garantierten
Verzinsung (inkl. Gewinnbeteiligung) des durch den Gesellschafter SWK bereitgestellten
Eigenkapitals.Seite 5 von 16
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Umsatzerlöse
Unter den Umsatzerlösen werden die Entsorgungserlöse aus der Klärschlammverbrennung
(Selbstkostenerstattung), Nebenentgelte (Fernwärme/Strom) sowie die Weiterberechnung der
angefallenen Transportkosten per LKW (Gesellschafter StEB und KKP) ausgewiesen.
Darüber hinaus enthalten die Umsatzerlöse Weiterberechnungserlöse für Planungs- und
Koordinierungsleistungen (maschinelle Schlammeindickung / Schiffsanleger), die die KLAR für
die Gesellschafter StEB Köln und Bundesstadt Bonn erbringt.
In den Jahren 2025 bis 2027 fallen lediglich Erlöse für den vorgenannten Sachverhalt an. Den
Erlösen stehen entsprechende Aufwendungen gegenüber.
In der Erwartung 2025 wird mit Erlösen von 316 T€ gerechnet und liegt damit um 3,2 Mio.€
unter dem Plan. Im Plan wurde noch unterstellt, dass Baukosten für den Schiffsanleger und
eine Druckleitung der StEB anfallen. Diese Bauleistungen werden nun direkt mit den beiden
Gesellschaftern abgerechnet und nicht mehr über die KLAR.
Im Plan 2026 steigen die Erlöse aufgrund der Bauleistungen für das MSE-Gebäude auf 2,4
Mio.€ an. Im Jahr 2027 und 2028 liegen die Erlöse bei rund 3,1 Mio.€. Im Jahr 2027 sind vorGuV Ist Plan Erw. Plan Plan Plan Plan Plan
Beträge in T€ 2024 2025 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Umsatzerlöse 386 3.552 316 2.380 3.080 3.244 12.047 23.289
Klärschlammverbrennung/Selbstkosten 0 0 0 0 0 0 10.835 21.765
Nebenentgelte (Wärme/Stromvermarktung) 0 0 0 0 0 56 493 597
Transportkosten 0 0 0 0 0 87 720 927
Weiterbrechnungen (StEB/Stadt Bonn) 386 3.552 316 2.380 3.080 3.100 0 0
Aktivierte Eigenleistungen 173 204 175 307 543 956 809 0
Sonstige betriebliche Erträge 452 799 761 721 742 1.138 872 10
Materialaufwand -536 -3.878 -638 -2.711 -3.421 -4.167 -6.362 -9.910
Roh-/Hilfs-/Betriebsstoffe 0 0 0 0 0 -381 -999 -1.029
Pacht / Mieten -150 -314 -310 -319 -329 -337 -347 -357
Wartung u. Instandhaltung -3 -12 -12 -12 -12 -13 -833 -1.701
Tech. Personal (Fremdleistungen) 0 0 0 0 0 0 -2.009 -4.133
Entsorgungskosten 0 0 0 0 0 -249 -1.454 -1.762
Transportkosten 0 0 0 0 0 -87 -720 -927
Weiterberechnungaufwand (StEB/Stadt Bonn) -382 -3.552 -316 -2.380 -3.080 -3.100 0 0
Personalaufwand -275 -301 -276 -408 -644 -710 -540 -303
Abschreibungen -12 -12 -12 -12 -12 -12 -4.239 -8.478
Sonstige betr. Aufwendungen -243 -379 -356 -306 -318 -479 -1.354 -2.211
Dienstleistungen kfm. -58 -161 -91 -100 -100 -200 -200 -200
wirt. Beratung / Rechtsberatung -21 -60 -100 -30 -30 -60 -60 -20
JA / WP / Steuerberatung -9 -21 -10 -10 -11 -11 -30 -30
KFZ-Kosten -13 -12 -14 -22 -30 -31 -32 -16
Öffentlichkeitsarbeit etc. -75 -59 -77 -79 -82 -84 -50 -50
Versicherung -5 -6 -5 -5 -5 -6 -918 -1.830
Mieten / Pachten -38 -40 -39 -40 -41 -42 0 0
Übriger betrieblicher Aufwand -24 -18 -20 -20 -20 -45 -65 -65
Betriebsergebnis -55 -15 -30 -30 -30 -30 1.232 2.397
Finanzergebnis 55 15 30 30 30 30 30 30
Ergebnis der gew. Geschäftstätigkeit 0 0 0 0 0 0 1.262 2.427
Steuern vom Einkommen und Ertrag 0 0 0 0 0 0 -403 -772
Jahresüberschuss 0 0 0 0 0 0 859 1.655Seite 6 von 16
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allem Baukosten für das MSE-Gebäude (3,0 Mio.€) enthalten und im Jahr 2028 für die
Druckleitung des Schiffsanleger zur KAV (1,5 Mio.€) sowie das MSE-Gebäude (1,6 Mio.€).
Ab 2028 fallen erstmalig im Rahmen der Inbetriebsetzung (4Q/2028) Nebenentgelte für Strom
und Fernwärme sowie Transportkosten an. Den Transportkosten stehen entsprechende
Erlöse gegenüber.
Mit der Inbetriebnahme der KVA ab Juli 2029 werden erstmalig Umsätze aus der
Klärschlammverbrennung (10,8 Mio.€) generiert. Im Jahr 2030 belaufen sich diese Umsätze
auf 21,8 Mio.€ für das erste volle Betriebsjahr.
Aktivierte Eigenleistungen
Personalkosten, die im direkten Zusammenhang mit der Planung und Errichtung der KVA
stehen, werden als aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen und im Anlagevermögen aktiviert.
In der Erwartung 2025 sind hierfür 175 T€ vorgesehen und liegt damit auf Vorjahresniveau.
Der Rückgang zum Plan ergibt sich aus den rückläufigen Personalkosten im Vergleich zum
Plan 2025, dort war noch eine Vollzeitstelle berücksichtigt worden.
Ab 2026 steigen die aktivierten Eigenleistungen auf 307 T€, bedingt durch die Neueinstellung
von 2 Mitarbeitenden (Mitte des Jahres) an.
In den folgenden Planjahren steigen die aktivierten Eigenleistungen durch zusätzliches
Personal, sowie ab 2028 durch Verbrauchsmittel, die für die Inbetriebsetzungsphase
erforderlich sind, an. Im Jahr 2030 fallen keine aktivierten Eigenleistungen mehr an.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich insbesondere aus den sogenannten
Ertragszuschüssen zusammen. Die laufenden Aufwendungen der Gesellschaft werden in
Form eines Ertragszuschusses von den einzelnen Gesellschaftern entsprechend ihres
Beteiligungsverhältnisses getragen.
In der Erwartung 2025 fallen Ertragszuschüsse in Höhe von 751 T€ an (Plan 793 T€).
Im Plan 2026 sind Ertragszuschüsse in Höhe von 711 T€ vorgesehen. Der Rückgang ergibt
sich vor allem aus geringeren Aufwendungen für Rechtsberatung.
Im Jahr 2028 führen erstmalig anfallende Entsorgungskosten sowie zusätzliche
Personalkosten während der Inbetriebsetzung zu Ertragszuschüssen in Höhe von 1.128 T€.
Im Planjahr 2029 gehen die Ertragszuschüsse auf 862 T€ zurück, da im 2 Halbjahr die
laufenden Aufwendungen der Gesellschaft den Gesellschaftern als Entsorgungskosten
(Selbstkosten) in Rechnung gestellt werden und nicht mehr als Ertragszuschüsse. Im Jahr
2030 sind keine Ertragszuschüsse mehr erforderlich.
Materialaufwand
Unter den Materialaufwendungen werden vor allem die Kosten für Roh-/Hilfs- und
Betriebsstoffe, Pacht, Wartung/Instandhaltung, technische Personalgestellung, Transport- und
Entsorgungskosten sowie die Weiterberechnungskosten an die Gesellschaft StEB und
Bundesstadt Bonn ausgewiesen.
In der Erwartung 2025 setzen sich die Materialaufwendungen aus den Weiter-
berechnungsaufwendungen sowie den Pachtkosten zusammen. Die Kosten liegen mit 638 T€
um 3.240 T€ unter dem Plan 2025. Der Planwert 2025 basierte aus einer ersten
Kostenabschätzung des Jahres 2020/2021. Dort waren auch Baukosten für den SchiffsanlegerSeite 7 von 16
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sowie eine Druckleitung der StEB berücksichtigt worden. In der jetzigen Planung werden die
Kosten nicht über die KLAR abgewickelt, sondern direkt über die Bundesstadt Bonn bzw. die
StEB.
In 2026 (2,7 Mio.€) sowie im Geschäftsjahr 2027 (3,4 Mio.€) tragen insbesondere steigende
Weiterberechnungsaufwendungen aufgrund der Bautätigkeit zu dem Anstieg der
Materialaufwendungen bei.
Ab 2028 führen Kosten für Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe, den Klärschlammtransport und die
Entsorgung der Asche, die im Rahmen der Inbetriebsetzung erstmalig anfallen, zu einem
Anstieg der Materialaufwendungen auf insgesamt 4,2 Mio.€.
Im Jahr 2029 fallen erstmalig Kosten für den Echtbetrieb der Anlage (ab Juli 2029) an. Hierzu
gehören vor allem Fremdleistungen (technisches Personal) in Höhe von 2,0 Mio.€, Wartung
und Instandhaltung (833 T€), Verbrauchsmittel (500 T€) und Entsorgungskosten (855 T€).
Durch den Echtbetrieb erhöhen sich die Materialkosten auf 6,4 Mio.€.
Da im Jahr 2030 die KVA das erste volle Geschäftsjahr in Betrieb ist, verdoppeln sich die
vorgenannten Kosten. Die Materialaufwendungen belaufen sich auf 9,9 Mio.€.
Weiterberechnungen an die Gesellschafter StEB und Bundestadt Bonn erfolgen in den Jahren
2029/2030 nicht mehr.
Personalaufwand
In der Erwartung 2025 wird mit Personalkosten in Höhe von 276 T€ gerechnet (Plan 301 T€).
Die Gesellschaft beschäftig einen Geschäftsführer und eine Assistentin.
Im Plan 2026 wird ein Bauleiter und ein technischer Projektleiter/Leitung eingestellt.
Im Jahr 2027 wird ein weiterer Bauleiter eingestellt. Die beiden Bauleiter sollen zeitlich befristet
eingestellt werden und scheiden Ende 2028 bzw. Ende 2029 wieder aus dem Unternehmen
aus.
Im Jahr 2028 wird ein Sachbearbeiter/Logistik eingestellt.
Der bisherige Geschäftsführer wird bis Ende 2029 das Unternehmen verlassen.
Aufgrund der dargestellten Personalentwicklung ergeben sich im Plan 2026 Personalkosten in
Höhe von 408 T€. Diese steigen bis 2028 auf 710 T€ an und gehen auf 303 T€ im Jahr 2030
zurück.
Abschreibungen
Hierunter werden bis 2028 Abschreibungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung
ausgewiesen. Die Investitionen für die Klärschlammverbrennungsanlage werden bis zur
technischen Abnahme der Anlage (Juni 2029) als Anlagen im Bau verbucht und führen erst
nach erfolgter Abnahme zu Abschreibungen.
In der Erwartung fallen Abschreibungen von 12 T€ an. Diese Abschreibungen werden für die
Planjahre 2026 bis 2028 weiter fortgeschrieben.
Im Jahr 2029 fallen erstmalig durch die Inbetriebnahme hälftige Abschreibungen in Höhe von
4,2 Mio.€ an. Im Jahr 2030, dem ersten vollen Betriebsjahr, erhöhen sich die Abschreibungen
auf 8,5 Mio.€.Seite 8 von 16
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Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten vor allem die Kosten für kfm.
Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsleistungen, Jahresabschluss, Versich-
erungen sowie Mieten.
Im Jahr 2025 werden Aufwendungen in Höhe von 356 T€ (Plan 379 T€) erwartet. Der
Rückgang gegenüber dem Plan ergibt sich aufgrund geringerer Kosten für kfm.
Dienstleistungen. Der neue Dienstleister nimmt seine Tätigkeit erst zu einem späteren
Zeitpunkt auf als ursprünglich geplant.
Im Jahr 2026 gehen die Aufwendungen um 50 T€ auf 306 T€ zurück. Im Jahr 2026 wird im
Vergleich zu 2025 mit geringeren Rechtsberatungskosten gerechnet. Im Geschäftsjahr 2025
müssen eine Reihe von Verträgen abgeschlossen werden.
Ab dem Planjahr 2028 steigen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf 479 T€ an.
Da im letzten Quartal 2028 die Inbetriebsetzungsphase beginnt, wird auch mit zusätzlichen
Aufwendungen für kfm. Dienstleistungen gerechnet (u.a. einmalige EDV-Einrichtungskosten).
In den Planjahren 2029 und 2030 erfolgte eine erhebliche Kostensteigerung (Plan 2028 1,4
Mio.€. / Plan 2030 2,2 Mio.€). Mit der Inbetriebnahme der KVA müssen diverse
Versicherungen abgeschlossen werden. Da die Versicherer derzeit aufgrund mangelnder
Erfahrungswerte das Risikopotential beim Betrieb einer KVA nicht einschätzen können, sind
die Versicherungspolicen sehr teuer. Nach heutigem Stand wird mit Kosten von 1,8 Mio.€
gerechnet.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis beläuft sich in der Erwartung 2025 auf 30 T€ (Plan 15 T€). Im Plan wurde
mit einem frühzeitigerem Finanzmittelabfluss für die abgerechneten Planungsleistungen
gerechnet.
Der Wert wird in den Folgejahren weiter fortgeschrieben.
Steuern
Aufgrund des gewählten Geschäftsmodells und des entsprechend geplanten Betriebs-
ergebnisses von € 0 fallen in dem Betrachtungszeitraum 2025 bis 2028 keine Ertragssteuern
an.
Durch die Inbetriebnahme der KVA ab Mitte 2029 fallen auch erstmalig Ertragssteuern an.
Diese resultieren aus der vertraglich garantierten Verzinsung des durch die SWK zur
Verfügung gestellten Eigenkapitals.
4. Investitionsplan
Die Investitionsplanung basiert auf den Ergebnissen der Entwurfsplanung. Daraus ergeben
sich Baukosten in Höhe von 110,6 Mio.€ zuzüglich Nebenkosten von 25% (27,6 Mio.€) und
Sonstiges von 10 % (11,1 Mio.€). Dies ergibt Projektkosten von insgesamt 149,3 Mio.€. Die
Projektkosten wurden über den noch verbleibenden Realisierungszeitraum 2025 bis 2029 mit
3 % indexiert. Aufgrund dessen werden im Wirtschaftsplan 2026 mit Gesamtprojektkosten in
Höhe von 162,1 Mio.€ gerechnet.
Im Wirtschaftsplan 2025 beliefen sich die Gesamtprojektkosten auf Basis der Vorplanung vor
Indexierung auf 135,9 Mio.€ (mit Indexierung auf 151,7 Mio.€).
Der Kostenanstieg ergibt sich vor allem aus einer Umsetzung der Anforderungen nach Kritis,
Mehraufwand in der Mittelspannungsanlage, Anforderungen an die Dichtheit des
Klärschlammbunkers, Grundwasserhaltung beim Bunkerbau, aktuelle Marktlage der
Hauptkomponenten.Seite 9 von 16
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Darüber hinaus wurden bei der Entwurfsplanung nicht alle Kosten für die Architektur der
Außenfassade vom Planungsbüro berücksichtigt. Hieraus ergibt sich eine Differenz in Höhe
von 3,9 Mio.€.
5. Kalkulation
Den Klärschlamm anliefernden Gesellschaftern StEB, KKP und Bundesstadt Bonn werden die
Entsorgungskosten (Klärschlammverbrennung) in Höhe der sogenannten Selbstkosten in
Rechnung gestellt. Die Selbstkosten werden im Rahmen einer Kalkulation ermittelt. Hierfür
kommt das im Kooperationsvertrag (Anlage 7) hinterlegte Kalkulationsschema zur
Anwendung. Rechtliche Grundlage für die Kalkulation der Entsorgungskosten ist die
Verordnung PR30/53 über Preise bei öffentlichen Aufträgen in der jeweils gültigen Fassung
unter Berücksichtigung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG).
Die Kalkulation, die dem Wirtschaftsplan zugrunde liegt, setzt sich wie folgt zusammen:Jahr T€
IST 2022-2024 4.432
Erw. 2025 15.550
Plan 2026 45.645
Plan 2027 50.944
Plan 2028 31.513
Plan 2029 13.989
Gesamtinvest 162.072Seite 10 von 16
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In der Kalkulation für das erste Betriebsjahr (2029) fallen nur die Hälfte der Kosten an, da die
Inbetriebnahme der KVA im Juli 2029 erfolgt.
Bei den Wartungs- und Instandhaltungskosten wurde für das Rumpfgeschäftsjahr 2029 nur
25% der theoretisch anzusetzenden Aufwendungen für ein volles Geschäftsjahr veranschlagt.
Im Folgejahr werden nur 50 % angesetzt. Mit diesen Ansätzen wird dem Umstand Rechnung
getragen, dass es sich um eine neue Anlage handelt und die beiden Kalkulationsjahre (2029/
2030) noch im Gewährleistungszeitraum liegen. Auf Dauer wird mit Instandhaltungs-
aufwendungen in Höhe von 3,5 Mio.€ gerechnet (Preisstand 2030). Dieser Betrag ergibt sich
auf Basis der Baukosten entsprechend der Entwurfsplanung (2024) in Höhe von 110,6 Mio.€
zuzüglich der sonstigen Aufwendungen in Höhe von 11,1 Mio.€. Diese Kosten wurden im
Anschluss auf drei Hauptgewerke Bau, Maschinentechnik inkl. TGA und EMSR-Technik
aufgeteilt. Als Instandhaltungsfaktor wurde für den Bau 1 %, die Maschinentechnik inkl. TGA
3,5 % und die EMSR-Technik 2 % angesetzt.Basis Betrag in € Basis Betrag in €
1. Kapitalkosten 5.458.587 10.819.013
1.1 Afa betriebsnotwendiges AV 4.238.911 8.477.822
1.2 Zinsen
betriebsnotwendiges Kapital AB 162.072.286 157.833.375
betriebsnotwendiges Kapital EB 157.833.375 149.355.553
ø betriebsnotwendiges Kapital 159.952.830 153.594.464
kalk. Zinssatz (SWK-Anteil) 1,5438% 1.234.676 1,5438% 2.371.191
Zinserträge aus lfd. Liquidität -15.000 -30.000
2. Betriebskosten 5.638.421 11.486.958
I. Betrieb der Anlage inkl. Pacht 4.505.243 9.275.712
Verbrauchsmittel 474.982 978.462
Wartung/Instandhaltung 825.938 1.701.433
Personalkosten inkl. kfm. Personal 2.160.776 4.435.510
Pacht/Mieten 173.381 357.165
Entsorgung 855.405 1.762.134
Sonstiges/Energie 14.761 41.008
II. Verwaltungskosten KLAR GmbH lt. GuV 1.133.178 lt. GuV 2.211.246
3. Summe Selbstkosten (1 + 2) 11.097.008 22.305.971
4. Gewinnzuschlag auf Selbstkosten 0,249% 27.632 0,249% 55.542
5. Gesamtkosten (3+4) 11.124.640 22.361.513
6. Nebenentgelte/Erlöse -289.706 -596.794
7. Selbstkostenerstattungspreis (5+6) 10.834.934 21.764.719
I. Entsorgungspreis €/t (TR) netto 18.182 596 36.364 599
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Die Personalkosten beinhalten vor allem die Kosten der RheinEnergie für die Gestellung des
technischen Betriebspersonals (27 Mitarbeiter) in Höhe von 3,9 Mio.€ (2030).
Bei der Pacht für das Grundstück wurde der im Kooperationsvertrag ursprünglich vereinbarte
Entgelt in Höhe von 260 T€ p.a. berücksichtigt.
Für die unbehandelte Asche werden Entsorgungskosten in Höhe von 1,8 Mio.€ (2030)
unterstellt.
In den Verwaltungsaufwendungen sind neben den üblichen Verwaltungsaufwendungen vor
allem die Versicherungskosten für die KVA zu erwähnen, diese belaufen sich in der Kalkulation
für 2030 auf 1,8 Mio.€ (vgl. hierzu auch die Ausführungen zu den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen in der GuV) .
Nachrichtlich werden in der nachfolgenden Übersicht die Entsorgungskosten je t/TR unter
Berücksichtigung der LKW-Transportkosten sowie der in den Jahren 2022 bis 2029
angefallenen Ertragszuschüsse.
Die Transportkosten betreffen ausschließlich die Gesellschafter StEB und KKP. Die
Transporte werden von der KLAR beauftragt und von den beiden vorgenannten Gesellschafter
gemeinschaftlich getragen.Basis Betrag in € Basis Betrag in €
I. Entsorgungspreis €/t (TR) netto 18.250 596 36.500 599
Mengen StEB in t/OS kein Transport mit LKW 30.000 60.000
Mengen Bonn in t/OS Transport auf eigene Rg. 15.000 30.000
transportierte Mengen in t/OS 27.728 55.456
Transportkosten in €/tOS 16 17
Transportkosten gesamt in € /TR 450.021 65 927.043 67
II. Entsorgungspreis inkl. Transport €/t (TR) netto 661 665
Ertragszuschüsse 2022-2029 5.341.576 5.341.576
Kosten verteilt auf 30 Jahre (€/p.a.) 178.053 5 178.053 5
III. Ensorgungskosen inkl. Transport u. Ertragszuschüsse €/t (TR) netto 666 670
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6. Finanzplan
Der Finanzmittelbedarf der KLAR GmbH nach Gesellschaftern setzt sich wie folgt zusammen
(ohne Stammkapital):
Eigenkapitalzuführung
Hier werden die im jeweiligen Jahr angeforderten Eigenkapitalzuführungen ausgewiesen. Der
tatsächliche Zahlungszeitpunkt der Gesellschafter kann gegebenenfalls hiervon abweichen.
In der Erwartung 2025 entspricht die EK-Zuführung mit 13,8 Mio.€ dem Plan. Aufgrund der
hohen Liquiditätslage sind trotz eines gestiegenen Investitionsvolumens von 15,1 Mio.€ (Plan
13,8 Mio.€) voraussichtlich keine zusätzlichen Mittel durch die Gesellschafter zu erbringen. In
den Planjahren 2026 bis 2029 entspricht die Summe der EK-Zuführungen dem Investitions-
volumen.
Eigenkapitalrückführung
Im Planjahr 2030 ist erstmalig eine Rückführung des Eigenkapitals möglich.
Durch die Entsorgungskalkulation werden u.a. Einnahmen in Höhe der Abschreibungen erzielt.
Diesen Einnahmen (cash wirksam) stehen nicht cash wirksame Abschreibungen gegenüber.
Die Liquidität kann an die Gesellschafter zurückgeführt werden.
Der Betrag in Höhe von 8.478 T€ setzt sich aus den Abschreibungen des Jahres 2029 (4.239
T€) sowie den Abschreibungen der ersten Jahreshälfte 2030 (4.239 T€) zusammen. Denkbar
wäre eine Ausschüttung in 2 Tranchen p.a.. Die erste im Frühjahr und die zweite im Herbst.
Ertragszuschüsse
Es werden die Ertragszuschüsse, wie sie sich aus der GuV (Jahresabschluss bzw.
Wirtschaftsplan) der KLAR GmbH ergeben, dargestellt. Unterjährig werden Abschläge für die
Ertragszuschüsse eingefordert. Die Spitzabrechnung erfolgt im Rahmen der
Jahresabschlusserstellung. Die Zahlung, die sich aus der Spitzabrechnung (JA) ergibt, erfolgt
erst im Folgejahr und ist hier nicht dargestellt. Im Plan wird aus Vereinfachungsgründen
unterstellt, dass die Abschläge dem IST am Jahresende entsprechen
Für das Jahr 2029 wird unterstellt, dass sich die KVA im ersten Halbjahr noch im Bau befindet
und dementsprechend Ertragszuschüsse erforderlich sind (vgl. hierzu auch die Ausführung in
der GuV).
Um einen Vergleich zum Vorjahresplan zu ermöglichen, ist dieser nachfolgend aufgeführt. Die
tatsächlichen Zahlungszeitpunkte bleiben hier ebenfalls unberücksichtigt.alle Beträge in T€ Anteile Ist
2022
Ist
2023
Ist
2024
Plan
2025
Erw.
2025
Plan
2026
Plan
2027
Plan
2028
Plan
2029
Plan
2030 Gesamt
633 1.648 5.386 13.768 13.768 45.645 50.944 31.513 13.989 0 163.525
0 0 0 0 0 0 0 0 0 -8.478 -8.478
EK-Zuführung 100% 633 1.648 5.386 13.768 13.768 45.645 50.944 31.513 13.989 -8.478 155.048
SWK 24,90% 158 410 1.341 3.428 3.428 11.365 12.685 7.847 3.483 -2.111 38.607
StEB Köln 38,21% 242 630 2.058 5.261 5.261 17.441 19.466 12.041 5.345 -3.239 59.244
Stadt Bonn 15,49% 98 255 834 2.133 2.133 7.070 7.891 4.881 2.167 -1.313 24.017
KKP 21,40% 135 353 1.153 2.946 2.946 9.768 10.902 6.744 2.994 -1.814 33.180
Ertragszuschüsse 100% 328 400 430 793 751 711 732 1.128 862 0 5.342
SWK 24,90% 82 100 107 197 187 177 182 37 0 0 872
StEB Köln 38,21% 125 153 164 303 287 272 280 555 439 0 2.274
Stadt Bonn 15,49% 51 62 67 123 116 110 113 225 178 0 922
KKP 21,40% 70 86 92 170 161 152 157 311 246 0 1.274
Gesamt 100% 1.011 2.048 5.816 14.561 14.518 46.355 51.676 32.642 14.851 -8.478 160.439
SWK 24,90% 252 510 1.448 3.626 3.615 11.542 12.867 7.884 3.483 -2.111 39.491
StEB Köln 38,21% 386 783 2.222 5.564 5.548 17.712 19.745 12.596 5.784 -3.239 61.537
Stadt Bonn 15,49% 157 317 901 2.255 2.249 7.180 8.005 5.106 2.345 -1.313 24.947
KKP 21,40% 216 438 1.245 3.116 3.107 9.920 11.059 7.055 3.239 -1.814 34.465
EK-Zuführung f. Investitionen
EK-Rückführung aus AfaSeite 13 von 16
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7. Bilanz
Forderungen an Gesellschafter
Hier wird unterstellt, dass sowohl die Abschläge für die Ertragszuschüsse als auch die
Einzahlungen in die Kapitalrücklage zur Finanzierung der laufenden Investitionen unterjährig
erfolgen. Eine Spitzabrechnung der Ertragszuschüsse wird nicht dargestellt (siehe
Ausführungen Finanzplan/Ertragszuschüsse).
In den Jahren 2029 und 2030 wird unterstellt, dass die Gesellschafter, die Klärschlämme
anliefern, unterjährig Abschläge entrichten. Aus Vereinfachungsgründen wird im Plan
unterstellt, dass die Planabschläge für die Entsorgung mit den IST-Kosten deckungsgleich
sind.
Liquide Mittel
In den Jahren 2029/2030 erhöhen sich die liquiden Mittel aufgrund der noch nicht ausge-
schütteten Abschreibungen sowie noch nicht gezahlter Dividende an die SWK auf 6,3 bzw.
6,9 Mio.€.
Verbindlichkeiten Gesellschafter
Im Jahr 2029 wird unterstellt, dass die kalkulatorischen Zinsen sowie der garantierte
Gewinnanteil, der auf die SWK entfällt, erst im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelt wird
und vorher keine Abschläge erfolgt sind.Ist Ist Erw. Plan Plan Plan Plan Plan
Beträge in T€ 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Aktiva A. Anlagevermögen 1.406 4.461 19.999 65.632 116.564 148.065 157.815 149.337
B. Umlaufvermögen 2.069 4.414 2.291 2.304 2.315 2.326 7.464 7.930
Forderungen L+L 0 0 0 0 0 0 0 0
Forderungen an Gesellschafter 1.130 1.241 200 200 150 150 0 0
Sonstige Vermögensgegestände 162 96 100 100 100 100 100 50
Liquide Mittel 777 3.077 1.991 2.004 2.065 2.076 7.364 7.880
C. RAP 5 3 6 5 5 5 5 5
Bilanzsumme 3.480 8.879 22.295 67.940 118.884 150.396 165.284 157.273
PassivaA. Eigenkapital 2.331 7.717 21.485 67.129 118.073 149.587 164.434 156.753
Gezeichnetes Kapital 50 50 50 50 50 50 50 50
Kapitalrücklage 2.281 7.667 21.435 67.079 118.023 149.537 163.525 155.048
davon EK-Zuführung 2281 7.667 21.435 67.079 118.023 149.537 163.525 163.525
davon EK-Rückführung 0 0 0 0 0 0 0 -8.478
Gewinn- Verlustvortrag 0 0 0 0 0 0 859 1.655
B. Rückstellungen 38 790 450 450 450 450 450 100
C. Verbindlichkeiten 1.111 372 360 360 360 360 400 420
Verbindlichkeiten L u.L 943 284 300 300 300 300 300 300
Verbindlichkeiten Gesellschafter 164 83 50 50 50 50 50 50
sonstige Verbindlichkeiten 5 4 10 10 10 10 50 70
Bilanzsumme 3.480 8.879 22.295 67.940 118.884 150.397 165.284 157.273Seite 15 von 16
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8. Kapitalflussrechnung
9. StellenplanIst Plan Erw. Plan Plan Plan Plan Plan
Beträge in T€ 2024 2025 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Periodenergebnis 0 0 0 0 0 0 859 1.655
+ Abschreibungen Anlagevermögen 12 12 12 12 12 12 4.239 8.478
- Zinserträge -55 -15 -30 -30 -30 -30 -30 -30
-/+ Zu-/Abnahme der Ford. u. sonstigen Vermögens 766 0 226 0 50 0 150 50
+/- Zu-/Abnahme der Rückstellungen 752 0 -340 0 0 0 0 -350
+/- Zu-/Abnahme Verbindlichkeiten -740 0 -11 0 0 0 40 20
I. = Cashflow aus lfd. Geschäftstätigkeit 735 -3 -143 -18 32 -18 5.258 9.823
- Auszahlungen Investitionen Anlagevermögen -3.067 -13.768 -15.550 -45.645 -50.944 -31.513 -13.989 0
II. = Cashflow aus Investitionstätigkeit -3.067 -13.768 -15.550 -45.645 -50.944 -31.513 -13.989 0
+ Einzahlung in die Kapitalrücklage 4.577 13.768 14.577 45.645 50.944 31.513 13.989 0
- Rückzahlung an Gesellschafter (EK-Rückführung) 0 0 0 0 0 -8.478
- gezahlte Dividende an Gesellsschafter 0 -859
+ Zinserträge 55 15 30 30 30 30 30 30
III. = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 4.632 13.783 14.607 45.675 50.974 31.543 14.019 -9.307
+/- Zahlungswirk. Veränd. Finanzmittelb. (Ʃ = I., II.; III.) 2.300 13 -1.086 12 62 11 5.288 516
+/- Finanzmittelbestand per 1.1. 777 1.200 3.077 1.991 2.004 2.065 2.076 7.364
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode 3.077 1.213 1.991 2.004 2.065 2.076 7.364 7.880Position 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Projektleiter/GF 1 1 1 1 0,5 -
kfm. Mitarbeiter/-in 0,8 0,8 0,8 1 1 1
Bauleiter/-in Anlagenbau - 0,5 1 1 1 -
Bauleiter/-in Rohleitungsbau - - 1 1 - -
stellvertr. Gesamtprojektleiter/-in - 0,5 1 1 1 1
kfm. Mitarbeiter/-in - - - 1 1 1
Gesamt in VZÄ 1,8 2,8 4,8 6 4,5 3Seite 16 von 16

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Datenstand: 02.11.2026, 21:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de