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253279-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Rückhaltebecken am Annaberger Bach

Nummer
253279-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253279 CDU-Große Anfrage: Rückhaltebecken am Annaberger Bach

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253279-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Große Anfrage: Rückhaltebecken am
Annaberger Bach
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wird sichergestellt, dass die Funktionalität des Rückhaltebeckens am An-
naberger Bach so gewährleistet ist, dass das Rückhaltebecken funktions-
tüchtig bleibt?
Antwort:
Am Oberlauf des Annaberger Bachs befinden sich zwei Sedimentfangbe-
cken. Durch die Reduzierung der Fließgeschwindigkeit kann sich in dem
Becken Sediment absetzen. Dadurch wird die Sedimentbelastung im
Bachkanal reduziert und die Rohrleitungen so vor Verschleiß und Verstop-
fung geschützt. Die primäre Funktion der Sedimentfangbecken ist nicht der
Hochwasserschutz, allerdings wird durch die Reduzierung der Sedimentbe-
lastung die Abflussleistung des Bachkanals gewährleistet.
2. Sind ausreichende mechanische Schutzvorrichtungen wie Gitter und Re-
chen vorhanden?
Antwort:
Der Einlauf in die Becken und auch der Überlauf in den Kanal sind durch
Gitter geschützt, die verhindern, dass Geröll oder Gehölz in den Bachkanal
gelangt.
3. Wie oft finden die Wartung und die Inspektion des Rückhaltebeckens statt,
um die Funktionsfähigkeit sicher zu stellen? Gibt es regelmäßige Überprü-
fungen?
Antwort:
Die Becken und ihre Gitter werden wöchentlich kontrolliert und bei Bedarf
beräumt.
4. Ist beim Rückhaltebecken auch ein Regenklärbecken konzipiert, um
Schadstoffe zu filtern?Seite 1 von 2
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Antwort:
Ein Regenklärbecken ist nicht geplant, da Regenwasser dem Bach in sei-
nem Einzugsgebiet natürlicherweise zuläuft und keiner besonderen
Klärung bedarf.
5. Sind inzwischen auch Überlegungen angestellt worden, im Verlauf des An-
naberger Bachs Rückhaltegebiete einzurichten, um Hochwasserschäden
zu minimieren?
Antwort:
Im Unterlauf verläuft der Bach bis zur Bundesautobahn offen und ist nicht
durch Bebauung begrenzt. In diesem Bereich wurde dem Bach im Zuge ei-
ner Renaturierungsmaßnahme nach EU-Wasserrahmenrichtlinie auch
Raum gegeben, sich eigendynamisch zu entwickeln. So wurde das Ge-
wässer ökologisch aufgewertet und damit gleichzeitig Platz geschaffen, wo
sich das Gewässer im Hochwasserfall ausbreiten kann.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de