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253276-02 · Mitteilungsvorlage

BBB-Anfrage Bauarbeiten im Mehlemer Spatzenbrunnenpark hier: Beantwortungen der Protokollfragen aus der Sitzung 03.12.2025

Nummer
253276-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
06.04.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme
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  1. 253276 BBB-Anfrage Bauarbeiten im Mehlemer Spatzenbrunnenpark

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253276-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage Bauarbeiten im Mehlemer
Spatzenbrunnenpark
hier: Beantwortungen der Protokollfragen aus der
Sitzung 03.12.2025
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme
Die Verwaltung beantwortet die Nachfragen von Stv. Schmitt zu Protokoll aus
der Sitzung am 03.12.2025 wie folgt:
Fragen:
• Mit welcher rechtlichen Befugnis wurden die Arbeiten im
Spatzenbrunnenpark durchgeführt, obwohl die Planungen für den Bau
der Schlossallee zu diesem Zeitpunkt noch nicht genehmigt waren und
der Bebauungsplan erst später umgesetzt wurde? Warum wurden
bereits Genehmigungen für diese Arbeiten erteilt, obwohl das
Bauvorhaben zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtsgültig war?
• Warum wurde der Bau der Trafostation und die Arbeiten im Park von
der Verwaltung genehmigt, obwohl diese Genehmigungen ohne den
rechtlich gültigen Bebauungsplan ausgestellt wurden? Wer ist
verantwortlich für diese Entscheidung, und warum wurde sie getroffen,
obwohl es aus Sicht der Fragesteller keine rechtliche Grundlage gibt?
• Die Verwaltung hat erklärt, dass die verlegten Leitungen im Park keinen
Einfluss auf zukünftige Pflanzungen haben werden. Wie ist es jedoch
möglich, dass in den Bereichen, in denen die Leitungen verlegt wurden,
künftig Bäume gepflanzt werden können, wenn dies durch die
Verlegung der Leitungen ausgeschlossen ist? Welche konkreten Pläne
gibt es, um den Park dennoch aufzuwerten, wenn die verlegten
Leitungen den zukünftigen Pflanzungen im Weg stehen?
Antwort der Verwaltung:
Die Gestattung zur Errichtung von Provisorien in Grünanlagen erfolgt
grundsätzlich unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren o.ä.. Hierbei wird
geprüft, ob solche Provisorien grundsätzlich genehmigungsfähig sind und wie
diese unter Beachtung des Baumschutzes umgesetzt werden können.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Über die vertraglichen Regelungen sind der Rückbau und die
Wiederherstellung der Fläche sichergestellt. Die Haftung und das Risiko – sollte
z. B. keine Genehmigung erteilt werden – liegen beim Gestattungsnehmenden.
Somit ist sichergestellt, dass sowohl rechtlich als auch finanziell der
Bundesstadt Bonn kein Schaden entsteht.
Da es sich um ein Provisorium handelt, welches vollständig wieder
zurückgebaut wird, sind in der Folge keine unterirdischen Infrastrukturen mehr
vorhanden, welche einer Baumpflanzung o.ä. im Wege stehen.
In Bezug auf die Aufwertung des Spatzenbrunnenparks verweist die
Verwaltung auf die Stellungnahme DS 252791-01 ST.
Anlage/n
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