253276-02 · Mitteilungsvorlage
BBB-Anfrage Bauarbeiten im Mehlemer Spatzenbrunnenpark hier: Beantwortungen der Protokollfragen aus der Sitzung 03.12.2025
Kerndaten
- Nummer
- 253276-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 06.04.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.695 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 253276-02 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage Bauarbeiten im Mehlemer Spatzenbrunnenpark hier: Beantwortungen der Protokollfragen aus der Sitzung 03.12.2025 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme Die Verwaltung beantwortet die Nachfragen von Stv. Schmitt zu Protokoll aus der Sitzung am 03.12.2025 wie folgt: Fragen: • Mit welcher rechtlichen Befugnis wurden die Arbeiten im Spatzenbrunnenpark durchgeführt, obwohl die Planungen für den Bau der Schlossallee zu diesem Zeitpunkt noch nicht genehmigt waren und der Bebauungsplan erst später umgesetzt wurde? Warum wurden bereits Genehmigungen für diese Arbeiten erteilt, obwohl das Bauvorhaben zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtsgültig war? • Warum wurde der Bau der Trafostation und die Arbeiten im Park von der Verwaltung genehmigt, obwohl diese Genehmigungen ohne den rechtlich gültigen Bebauungsplan ausgestellt wurden? Wer ist verantwortlich für diese Entscheidung, und warum wurde sie getroffen, obwohl es aus Sicht der Fragesteller keine rechtliche Grundlage gibt? • Die Verwaltung hat erklärt, dass die verlegten Leitungen im Park keinen Einfluss auf zukünftige Pflanzungen haben werden. Wie ist es jedoch möglich, dass in den Bereichen, in denen die Leitungen verlegt wurden, künftig Bäume gepflanzt werden können, wenn dies durch die Verlegung der Leitungen ausgeschlossen ist? Welche konkreten Pläne gibt es, um den Park dennoch aufzuwerten, wenn die verlegten Leitungen den zukünftigen Pflanzungen im Weg stehen? Antwort der Verwaltung: Die Gestattung zur Errichtung von Provisorien in Grünanlagen erfolgt grundsätzlich unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren o.ä.. Hierbei wird geprüft, ob solche Provisorien grundsätzlich genehmigungsfähig sind und wie diese unter Beachtung des Baumschutzes umgesetzt werden können.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Über die vertraglichen Regelungen sind der Rückbau und die Wiederherstellung der Fläche sichergestellt. Die Haftung und das Risiko – sollte z. B. keine Genehmigung erteilt werden – liegen beim Gestattungsnehmenden. Somit ist sichergestellt, dass sowohl rechtlich als auch finanziell der Bundesstadt Bonn kein Schaden entsteht. Da es sich um ein Provisorium handelt, welches vollständig wieder zurückgebaut wird, sind in der Folge keine unterirdischen Infrastrukturen mehr vorhanden, welche einer Baumpflanzung o.ä. im Wege stehen. In Bezug auf die Aufwertung des Spatzenbrunnenparks verweist die Verwaltung auf die Stellungnahme DS 252791-01 ST. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de