253274 · Beschlussvorlage
Seniorenzentren der Stadt Bonn Jahresabschluss 2024
Kerndaten
- Nummer
- 253274
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253274 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Dezernat: Dez. II Seniorenzentren der Stadt Bonn Jahresabschluss 2024 Beratungsfolge Betriebsausschuss für Seniorenzentren 02.07.2025 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.07.2025 Empfehlung Rat 04.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Märkische Revi- sion GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2024 der Seniorenzentren mit einer Bilanzsumme von 18.512.598,85 EUR, einem handelsrechtlichen Jahresüberschuss von 6.011.753,33 EUR sowie den Lagebericht fest. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 6.011.753,33 EUR wird zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 1.147.606,68 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Dem Betriebsleiter der Seniorenzentren, Herrn Marc Biedinger, wird für das Jahr 2024 Entlastung erteilt. 4. Dem Betriebsausschuss der Seniorenzentren wird für das Jahr 2024 Ent- lastung erteilt. Begründung Gemäß § 4c Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) obliegt dem Rat die Fest- stellung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Senio- renzentren der Bundesstadt Bonn" und die Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. -verlustes. Gemäß § 4c EigVO obliegt dem Rat zudem die Entlastung des Betriebsaus- schusses.Seite 1 von 7 Seite 2 Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO obliegt dem Betriebsausschuss die Entlastung der Betriebsleitung. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht sind dem beigefügten Bericht des Wirtschaftsprüfers zu entnehmen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresü- berschuss in Höhe von T€ 6.012 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag T€ 182) ab. Der Jahresüberschuss ist im Wesentlichen auf die Übertragung des bebauten Grundstücks mit dem ehemaligen Gebäude der Pflegeeinrichtung St. Albertus- Magnus-Haus zu einem Ausgleichsbetrag von T€ 6.170 an das städtische Ge- bäudemanagement Bonn zurückzuführen. Da das Gebäude vollständig abge- schrieben war und lediglich das Grundstück noch mit einem Restbuchwert von T€ 189 in der Bilanz aktiviert war, ergab sich ein Buchgewinn in Höhe von rund T€ 5.981. Ohne diesen Buchgewinn hätte sich ein Jahresüberschuss von T€ 31 ergeben. Insgesamt ergibt sich somit zum Vorjahr eine Verbesserung des bereinigten Ergebnisses um T€ 213 . Nach dem abschließenden Ergebnis der auftragsgemäßen Prüfung des Jah- resabschlusses zum 31. Dezember 2024 und des Lageberichts der eigenbe- triebsähnlichen Einrichtung hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprü- fers An die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn, Bonn Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn, Bonn, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. De- zember 2024 sowie dem Anhang – einschließlich der Darstellung der Bilanzie- rungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den La- gebericht der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn, Bonn, für das Wirt- schaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt- nisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen BelangenSeite 2 von 7 Seite 3 den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nord- rhein-Westfalen nach § 21 ff. EigVO NRW in Verbindung mit den einschlä- gigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen wesentlichen Be- langen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ent- spricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü- fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresab- schlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslan- des Nordrhein-Westfalen nach §§ 21 ff. EigVO NRW in allen wesentlichen Be- langen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtli-Seite 3 von 7 Seite 4 chen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ord- nungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbe- triebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsver- ordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen nach § 21 ff. EigVO NRW und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Fer- ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstel- lung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deut- schen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeig- nete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungs- legungsprozesses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und Lagebericht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresab- schlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf- grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht ins- gesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,Seite 4 von 7 Seite 5 den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein- Westfalen nach § 21 ff. EigVO NRW entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver- merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstel- lungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurtei- le zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Ri- siko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlus- ses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lagebe- richts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der ei- genbetriebsähnlichen Einrichtung bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnah- men abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern an- gewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zu- sammenhängenden Angaben.Seite 5 von 7 Seite 6 • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den ge- setzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusam- menhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fort- führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver- pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jah- resabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizie- ren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegen- den Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbe- sondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertre- tern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen An- nahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten An- gaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prü- fungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internenSeite 6 von 7 Seite 7 Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Essen, den 26. Mai 2025 Märkische Revision GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dirk Herrmann Tim Sons Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Anlage/n 1 Seniorenzentren Prüfbericht Jahresabschluss 2024 (nichtöffentlich)Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de