253265-03 · Beschlussvorlage: Auftrag
SPD-Antrag: Prüfung von Vorfragen für ein mögliches Baugebiet Am Bismarckturm; hier: N-Vorlage
Kerndaten
- Nummer
- 253265-03
- Art
- Beschlussvorlage: Auftrag
- Veröffentlicht
- 04.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Friedrich-Ebert-Straße Hauptort
- Am Bismarckturm
- Elisabethstraße
- Muffendorfer Straße
- Am Kreuter
- Poppelsdorfer Allee
- Stadthalle
- Heiderhof
- Bad Godesberg
- Bonn
- Kottenforst
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (20.156 Zeichen)
Beschlussvorlage: Auftrag öffentlich 253265-03 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III SPD-Antrag: Prüfung von Vorfragen für ein mögliches Baugebiet Am Bismarckturm; hier: N- Vorlage Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2026 Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Empfehlung Hauptausschuss 02.06.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die unbebaute Fläche unterhalb des Bismarckturms, begrenzt durch Elisabethstraße, Muffendorfer Straße, Am Kreuter und Friedrich-Ebert-Straße, könnte Raum für ein Wohngebiet mit 800 bis 1.000 Wohnungen auf städtebaulich, ökologisch und sozial vorbildlichem Standard bieten. Um die Geeignetheit dieser Fläche beurteilen zu können, wird die Verwaltung gebeten, im Rahmen einer Vorprüfung, insbesondere wegen der schwierigen Fragen des Landschaftsschutzes und der Wahrung des Mikroklima, die folgenden Vorfragen zu klären: 1. Die Verwaltung prüft, a. ob die Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden kann und welche Bedingungen dafür eingehalten werden müssen; b. welche ökologische und städteplanerische Bedeutung das dort ausgewiesene schutzwürdige Biotop besitzt; c. welche ökologische Bedeutung die Trockenwiese im Rahmen des REWE- Projekts „Pro Planet“ besitzt. 2. Die Stadtverwaltung prüft, ob auf dieser Fläche eine Bebauung so angeordnet werden kann, dass der Kaltluftzufluss für die vorhandene Bebauung nicht substantiell gestört wird, und welche Rahmenbedingungen dafür eingehalten werden müssen. 3. Die Stadtverwaltung benennt geeignete Ersatzflächen für die in diesem Bereich gelegenen Kleingärten am Rande der Stadt. 4. Die Stadtverwaltung prüft, welche Voraussetzungen geschaffen werdenSeite 1 von 8 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) müssten, damit die Stadtentwicklungsgesellschaft rechtlich und organisatorisch in die Lage versetzt wird, a. die gesamten Flächen vor Erlass einer neuen Bauleitplanung zu erwerben und b. das Gelände anschließend anhand sozialer Kriterien (Ziele des Bonner Baulandmodells für größere Gebäude, Einheimischenmodell für Ein- bis Dreifamilienhäuser) zu vermarkten. 5. Für den Fall einer positiven Beantwortung dieser Vorfragen wird die Stadtverwaltung beauftragt, zeitnah einen Runden Tisch mit fachkundigen Akteuren aus der Stadtgesellschaft – beispielsweise Vertreter*innen von Immobilienbesitzer*innen und Mieter*innen, Kirchen, Sozialverbänden, Naturschutzverbänden, Verkehrsverbänden, Schulen und Kindergärten, Mandatsträger*innen, der Ortsausschüsse, der Stadtgesellschaft sowie Anwohner*innen – einzuberufen, der Potentiale und Rahmenbedingungen einer etwaigen Bebauung diskutiert. Der Beschlussvorschlag beruht auf einer Anregung der BV Bad Godesberg vom 28.01.2026. Diese wurde mit Mehrheit gegen BBB, AfD und Linke, bei Enthaltung Grüne und BSW/SBI mit der Ergänzung in Absatz 1 "im Rahmen einer Vorprüfung, insbesondere wegen der schwierigen Fragen des Landschaftsschutzes und der Wahrung des Mikroklima", die auf einen mündlich gestellten Antrag von Bzv. Satuder, CDU zurückgeht, beschlossen. Die Verweisung der Anregung in den Planungsausschuss und den Umweltausschuss zur Mitberatung wurde von Bzv. Schmidt, Volt vorgeschlagen. --- Die ursprüngliche Anregung basierend auf dem SPD-Antrag DS 253265 hatte folgenden Wortlaut: Die unbebaute Fläche unterhalb des Bismarckturms, begrenzt durch Elisabethstraße, Muffendorfer Straße, Am Kreuter und Friedrich-Ebert-Straße, könnte Raum für ein Wohngebiet mit 800 bis 1.000 Wohnungen auf städtebaulich, ökologisch und sozial vorbildlichem Standard bie-ten. Um die Geeignetheit dieser Fläche beurteilen zu können, wird die Verwaltung gebeten, die folgenden Vorfragen zu klären: 1. Die Verwaltung prüft, a. ob die Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden kann und welche Bedingungen dafür eingehalten werden müssen; b. welche ökologische und städteplanerische Bedeutung das dort ausgewiesene schutz-würdige Biotop besitzt; c. welche ökologische Bedeutung die Trockenwiese im Rahmen des REWE- Projekts „Pro Planet“ besitzt.Seite 2 von 8 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2. Die Stadtverwaltung prüft, ob auf dieser Fläche eine Bebauung so angeordnet werden kann, dass der Kaltluftzufluss für die vorhandene Bebauung nicht substantiell gestört wird, und welche Rahmenbedingungen dafür eingehalten werden müssen. 3. Die Stadtverwaltung benennt geeignete Ersatzflächen für die in diesem Bereich gelegenen Kleingärten am Rande der Stadt. 4. Die Stadtverwaltung prüft, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssten, damit die Stadtentwicklungsgesellschaft rechtlich und organisatorisch in die Lage versetzt wird, a. die gesamten Flächen vor Erlass einer neuen Bauleitplanung zu erwerben und b. das Gelände anschließend anhand sozialer Kriterien (Ziele des Bonner Baulandmodells für größere Gebäude, Einheimischenmodell für Ein- bis Dreifamilienhäuser) zu ver-markten. 5. Für den Fall einer positiven Beantwortung dieser Vorfragen wird die Stadtverwaltung beauftragt, zeitnah einen Runden Tisch mit fachkundigen Akteuren aus der Stadtgesellschaft – beispielsweise Vertreter*innen von Immobilienbesitzer*innen und Mieter*innen, Kirchen, Sozialverbänden, Naturschutzverbänden, Verkehrsverbänden, Schulen und Kindergärten, Mandatsträger*innen, der Ortsausschüsse, der Stadtgesellschaft sowie Anwohner*innen – einzuberufen, der Potentiale und Rahmenbedingungen einer etwaigen Bebauung diskutiert. Die Anregung war wie folgt begründet: Bad Godesberg leidet – wie ganz Bonn – unter massivem Wohnungsmangel. In DS 1912779 führt die Stadtverwaltung aus, dass der Landesbetrieb IT.NRW für die Stadt Bonn bis zum Jahr 2040 ein Bevölkerungswachstum von 12.1% auf 365.000 Einwohner prognostiziert. Durch den Zuzug von Geflüchteten in den vergangenen Jahren ist diese Situation noch weiter verschärft worden. Der Wohnungsmarkt ist mittlerweile so angespannt, dass es bis weit in die Mittelschicht hinein schwierig geworden ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden; ganz besonders trifft dies Menschen mit geringem Einkommen und Familien. Das beste Mittel, um explodierenden Mieten entgegenzuwirken, ist eine Ausweitung des Wohnungsangebots. Zusätzliche Wohnungen in unserer Stadt sind auch im Sinne einer Stadt der kurzen Wege wichtig. In der Stadt ist alles vorhanden, was die Menschen zum Leben und Arbeiten brauchen, zu-dem befindet sich der ÖPNV auf einem besseren (wenn auch nicht guten) Niveau. Die kurzen Wege, die Wohnraum in der Stadt ermöglicht, sind gerade aus ökologischen Gründen wichtig, um die selbstgesteckten verkehrs- und klimapolitischen Ziele zu erreichen: Der zentrale Unter-schied zu einer Bebauung auf dem Land ist, dass Menschen, die dort bauen, ein zweites Auto kaufen und pendeln müssen, wodurch sie gezwungenermaßen die Verkehrs- und Umweltprobleme in Bonn verschärfen. Denn auch auf dem Land müssen Flächen versiegelt, Bäume gefällt und gute Böden der Nahrungsmittelproduktion entzogen werden. Der entscheidende Vorteil ist nur, dass man nicht sieht, wie ein Stück Natur vor der eigenen Haustür verloren geht. Das ändert aber nichts daran, dass es bei einerSeite 3 von 8 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Gesamtbetrachtung auch ökologisch negativ ist, wenn man Menschen zwingt, aufs Land zu ziehen. Durch die Vorgaben der Regionalplanung sowie ausgewiesener Schutzgebiete besteht auf Bonner Stadtgebiet praktisch keine Möglichkeit zur Erweiterung des Siedlungsraums ohne Veränderung der raumplanerischen Vorgaben. Gerade in Bonn sind zahlreiche Schutzgebiete ausgewiesen worden, die eine Zersiedelung der Landschaft verhindern sollten. Dieses Ziel war in den 90er- Jahren und danach sehr berechtigt, als für lange Zeit genügend Wohnraum vorhanden war. Diese Zeiten sind jedoch vorbei, der Zuzug von Menschen auch und gerade nach Bonn hat zu einem substantiellen Wohnungsmangel geführt, dem nur durch die Schaffung neuer Wohnungen in erheblichem Ausmaß begegnet werden kann. Die vergangenen vier Jahre haben gezeigt, dass Nachverdichtung, konsequente Nutzung von Baulücken, Ersatz von Altbauten – auch auf Grundstücken in Bundes- und Landeseigentum – nicht genügen können, um dem Mangel an Wohnraum zu begegnen. Insbesondere die Bemühungen, bereits versiegelte Flächen stärker für Wohnbau zu nutzen, haben bislang keine erkennbaren Erfolge erbracht. Daher ist es unabdingbar, die Erschließung weiterer Neubaugebiete in den Blick zu nehmen. Unterhalb des Bismarckturms befindet sich eine große Brachfläche, die trotz ihrer zentrumsnahen Lage weitgehend ungenutzt und teilweise sogar verwahrlost ist. Das Gebiet wird von Elisabethstraße, Muffendorfer Straße, Am Kreuter und Friedrich-Ebert-Straße umschlossen, an drei Seiten grenzt Bebauung an. Das Gebiet umfasst eine Fläche von gut sieben Hektar, von denen etwa 2,5 Hektar dem Aloisiuskolleg und etwa 0,6 Hektar der Stadt gehören, der Rest befindet sich in Streubesitz. Auf einem Gebiet dieser Größe könnten – in Abhängigkeit von der Dichte der Bebauung – 800 bis 1.000 Wohnungen errichtet werden. Im Regionalplan ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan setzt zu großen Teilen „Grünfläche“ fest. Im Bebauungsplan 8115-38 ist das Gebiet als Fläche für die Land- und Forstwirtschaft ausgewiesen. Gegenstand dieses Bebauungsplans sind die Hochhäuser auf der anderen Seite der Muffendorfer Straße, die seinerzeit Gegenstand lebhafter politischer Auseinandersetzungen waren. Laut Bebauungsplan dient die kurz zuvor erfolgte Ausweisung der Freifläche als Landschaftsschutzgebiet dazu, dass der Ausblick von der „beliebte[n] Promenade mit hervorragendem Ausblick zum Siebengebirge“, der heutigen Elisabethstraße, nicht gestört werden kann, indem „unmittelbar entlang der Elisabethstraße keine den Ausblick zum Siebengebirge störenden Bauwerke errichtet werden können und begrünte Flächen möglichst weit in die Stadt vorstoßen.“ Das Gebiet liegt demgemäß auch heute noch im Landschaftsschutzgebiet Kottenforst, es ist als Ziff. 2.11 „Landschaftsschutzgebiet Waldgebiete Lyngsberg, Cäcilienhöhe und Heiderhof Süd“ Teil des Landschaftsplans Kottenforst. Laut der Begründung wird das Landschaftsschutzgebiet durch die flächigen, geschlossenen Waldgebiete um den Lyngsberg und südlich des Heiderhofes sowie die Cäcilienhöhe und die Parkanlage des Aloisiuskollegs charakterisiert. Der Schutz erfolge „insbesondere wegen der Waldbestände, der Altholzbestände und der Sonderstandorte am ehemaligen Steinbruch“ sowie als siedlungsnaher Freiraum. Da es sich bei dem Gebiet tatsächlich jedoch größtenteils um Wiesen handelt, ist der Zusammenhang mit der Begründung des Landschaftsplans, derSeite 4 von 8 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) einen Wald erhalten möchte, nicht recht ersichtlich. Ähnlich verhält es sich mit der Begründung des schutz-würdigen Biotops BK-5308-066 „Fuderbachtal und Mischwaldgebiet um die Caecilienhoehe“, bei dem ebenfalls vor allem Wald geschützt werden soll. Als Schutzzweck für dieses schutzwürdige Biotop ist der Erhalt von „z.T. naturnahen Laubholzbeständen sowie Erhalt und Optimierung eines Bachtales mit naturnahen Quellen“ angegeben. Auch diese Beschreibung passt allenfalls in Randbereichen zum tatsächlichen Charakter des vorliegenden Gebiets. Schließlich ist auf Teilen des Gebiets eine Trockenwiese durch das REWE-Projekt „Pro Planet“ (mit dem NABU als Kooperationspartner) angelegt, die von der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft e.V. gepflegt wird. Die Fläche könnte hervorragend für ein Neubaugebiet auf städtebaulich, ökologisch und sozial hohem Standard geeignet sein. Bevor jedoch eine Entscheidung darüber getroffen werden kann, müssen verschiedene Vorfragen geklärt werden, um beurteilen zu können, ob eine Bebauung an dieser Stelle sinnvoll und vertretbar ist. Der vorliegende Antrag dient nicht dazu, den Planungsprozess in Gang zu setzen, sondern Vorfragen zu klären, die für eine gute Entscheidung erforderlich sind. Um den angestrebten hohen städtebaulichen Standard zu erreichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Menschen aus allen gesellschaftlichen Gruppen in diesem Gebiet eine Wohnung finden können, könnte unterhalb des Bismarckturms ein gemischtes Wohnquartier entstehen, das neben repräsentativen Gebäuden im Kernbereich auch Raum für Mehrfamilienhäuser und Konzeptgebäude – wie Generationenwohnen, ein Seniorenzentrum, Studentenwohnungen, genossenschaftliches Wohnen, ein Wohnungstauschprojekt und ähnliches – bereitstellt. Beispielhafte Charakteristika könnten sein: a. Grünes Band als Herzstück (vom Bismarckturm Richtung Kurpark, hinsichtlich Gestaltung und Randbebauung an der Poppelsdorfer Allee orientiert; dort sollen neben Freiflächen mit Bäumen auch die Flächen für die Verkehrserschließung samt Fahrradweg untergebracht werden). b. Raum für eine städtische Kita sowie ein städtisches Altenzentrum mit verschiedenen Wohnformen und Freizeitmöglichkeiten sowie möglichst weitere Konzeptgebäude. c. Autofreies Quartier, Unterbringung von Kraftfahrzeugen in Quartiersgaragen. d. Individuelle Bebauung, kein Investorenmodell, d.h. Erwerb, Erschließung und Vergabe der einzelnen Grundstücke durch die Stadtentwicklungsgesellschaft an separate Bauherren, auch anhand sozialer Kriterien. e. Verkehrserschließung durch eine ober- oder unterirdisch geführte Verlängerung der Stadtbahn von der Stadthalle bis zum Bismarckturm entlang des Grünen Bands. Zugleich sollten bei einer Bebauung die Ziele des Klimaplans umgesetzt und ein ökologisch vor-bildhaftes Quartier geschaffen werden. Neben einer großzügigen Begrünung von Flächen und Gebäuden, auch jenseits des Grünen Bands, soll das neue Viertel auf geringen Energiebedarf und Einsatz regenerativer Energieträger ausgerichtet werden. Zugleich sollen die Folgen auf die Kaltluftzufuhr sowie den Wasserhaushalt minimiert werden, insbesondere durch eine geeignete Anordnung der Gebäude sowie die systematische Versickerung von Oberflächenwasser. Um eine gute soziale Durchmischung sicherzustellen, sollen sämtliche FlächenSeite 5 von 8 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) vorab durch die Stadtentwicklungsgesellschaft erworben und anschließend unter Berücksichtigung sozialer Kriterien vermarktet werden. Bei Mehrfamiliengebäuden kann die Vergabe von Bauflächen da-von abhängig gemacht, dass die Anforderungen des Bonner Baulandmodells eingehalten wer-den. Kleinere Gebäude (Ein- bis Dreifamilienhäuser) sollen in einem Einheimischenmodell vergeben werden, das neben dem Ortsbezug und der Eigennutzung auch Sozialfaktoren, beispiels-weise die Zahl der Kinder oder die Errichtung geförderten Wohnraums, enthalten kann. Auf diesem Wege können auch Flächen für Bildungseinrichtungen wie Kita oder Grundschule so-wie für Konzeptgebäude, beispielsweise für Senioren, Studierende, Generationenwohnen, genossenschaftliches Wohnen oder Wohnungstauschprojekte, die momentan mangels geeigneter Flächen nicht realisiert werden können, bereitgestellt werden. Vor allen weiteren Schritten müssen aber wichtige planungsrechtliche, ökologische und organisatorische Vorfragen geklärt werden, um beurteilen zu können, ob eine Bebauung an dieser Stelle überhaupt möglich ist. Durch den vorliegenden Antrag soll die Klärung dieser Fragen angestoßen werden, ohne den Planungsprozess bereits jetzt zu beginnen. Zudem erscheint es sinnvoll, schon möglichst früh die Bevölkerung einzubeziehen, um Chancen sowie Rahmenbedingungen einer etwaigen Bebauung zu besprechen. Im Einzelnen: Zu 1.): Die Begründung des Landschaftsschutzgebiets sowie des schutzwürdigen Biotops, die sich auf das Gebiet erstrecken, lassen nicht erkennen, warum die betreffende Fläche tatsächlich geschützt ist. Der Charakter des Gebiets stimmt augenscheinlich nicht mit der Beschreibung und Begründung in den Satzungen überein. Aus diesem Grund ist eine Erläuterung der Verwaltung erforderlich, wie hoch die Schutzwürdigkeit des Gebiets tatsächlich anzusetzen und ob eine Anpassung der Schutzgebiete möglich ist. Damit sollte zugleich deutlich werden, welche Be-lange bei der Abwägung im Rahmen eines Bebauungsplans berücksichtigt werden müssten. Zu 2.): Das Gebiet weist nach der ZURES-Planungshinweiskarte einen bedeutsamen Kaltluftfluss auf. Die Verwaltung wird um eine Einschätzung (ggf. unter Hinzuziehung eines Gutachters) gebeten, ob die Gebäude so ausgerichtet werden können, dass es nicht zu nennenswerten Beeinträchtigungen der Kaltluftzufuhr kommt. Zu 3.): In einem Teilbereich des Gebiets liegen Kleingärten, teilweise in gutem Zustand, teilweise auch offenbar schon länger ungenutzt; für diese müssen geeignete Ersatzflächen gefunden werden, bevor über eine Bebauung nachgedacht werden kann. Zu 4.): Um Bodenspekulation zu vermeiden und die angestrebte Durchmischung des Gebiets sicherzustellen, ist es unerlässlich, dass die Stadt die gesamten Flächen vor Schaffung von Baurecht er-wirbt. Bei der anschließenden Veräußerung können die sozialen Ziele der Stadt umgesetzt wer-den. Zudem können so die Wertsteigerungen des Bodens bei der Schaffung von BaurechtSeite 6 von 8 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) dazu genutzt werden, die nötigen Infrastruktureinrichtungen – von der Erschließung über Bildungseinrichtungen bis hin zu dem angedachten Stadtbahnanschluss – zu finanzieren. Dies ist eine typische Aufgabe für die Stadtentwicklungsgesellschaft. Hier soll geklärt werden, ob die Stadtentwicklungsgesellschaft dazu bereits heute in der Lage ist bzw. welche Veränderungen erforderlich wären. Zu 5.): Die frühzeitige Einbeziehung der Stadtgesellschaft ist bei einem Entwicklungsprojekt dieser Dimension unverzichtbar für eine gelungene Planung. Dabei ist eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen, die nur durch eine breite Diskussion adäquat herausgearbeitet werden können. Dazu erscheint ein Runder Tisch sinnvoll, zu dem neben Anwohner*innen des Gebiets auch andere Stakeholder, die oben beispielhaft aufgeführt sind, eingeladen werden sollen. Sollte das Projekt eines Tages realisiert werden, können die Überlegungen dieses Runden Tischs als Grundlage für ein späteres städtebauliches Wettbewerbsverfahren dienen. --- Der mündlich gestellte Änderungsantrag von Bzv. Satuder, CDU auf Ergänzung des Absatzes 1 um den Zusatz "im Rahmen einer Vorprüfung, insbesondere wegen der schwierigen Fragen des Landschaftsschutzes und der Wahrung des Mikroklima" wurde wie folgt begründet: Die Prüfung von Voranfragen für ein mögliches Baugebiet soll nur mit der Maßgabe erfolgen, dass diese Vorprüfung mit der geänderten DS 253265 keine Vorfestlegung auf die Umsetzung von bestimmten Bauvorhaben in dem Areal unterhalb des Bismarckturms ist. Es gibt gerade im Hinblick auf den Klima- und Landschaftsschutz viele offene Fragen, die man unbedingt abklären muss. --- Hierzu hatte die Verwaltung unter DS 253265-02ST folgende Stellungnahme abgegeben: Bei Annahme des Antrages und entsprechender Beschlussfassung im Hauptausschuss wird die Verwaltung die entsprechenden Prüfungen durchführen. --- Nachstehender Änderungsantrag der BBB-Bezirksfraktion DS 253265-01AA wurde mit Mehrheit gegen BBB, AfD und Linke, bei Enthaltung BSW/SBI, Grüne und FDP abgelehnt: 1. Entscheidung: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg spricht sich für den dauerhaften Erhalt des im Stadtrat am 12.11.2024 im Zusammenhang mit der Freiraumplanung (Vgl. Drucksache 231965) zur Berücksichtigung mitbeschlossenen Gebietscharakters der Flächen unterhalb des Bismarckturmes und mithin für die ausschließliche Nutzung des in Rede stehenden Areals für forstwirtschaft- u. ackerbauliche sowie gärtnerische Zwecke aus. 2. Anregung an Hauptausschuss oder Rat: Die Oberbürgermeisterin wirdSeite 7 von 8 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) beauftragt, die Re-Kultivierung der zwischen Elisabethstraße, Muffendorfer Straße, Am Bismarckturm und Am Kreuter gelegenen städtischen Flächen aus klimatischen Gründen und Belangen der Biodiversität mit Pfirsichbäumen in die Wege zu leiten und mit den Eignern von Privatflächen im Gebiet ebenfalls darüber zu verhandeln. Anlage/n KeineSeite 8 von 8
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de