← Vorlagen

253265-03 · Beschlussvorlage: Auftrag

SPD-Antrag: Prüfung von Vorfragen für ein mögliches Baugebiet Am Bismarckturm; hier: N-Vorlage

Nummer
253265-03
Art
Beschlussvorlage: Auftrag
Veröffentlicht
04.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Friedrich-Ebert-Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Am Bismarckturm Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg
  • Elisabethstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Muffendorfer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Am Kreuter Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Poppelsdorfer Allee Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  1. Sitzung des Hauptausschusses 30.06.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 14.07.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 101,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 253265 SPD-Antrag: Prüfung von Vorfragen für ein mögliches Baugebiet Am Bismarckturm

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (20.156 Zeichen)
Beschlussvorlage: Auftrag
öffentlich
253265-03
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
SPD-Antrag: Prüfung von Vorfragen für ein
mögliches Baugebiet Am Bismarckturm; hier: N-
Vorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2026 Empfehlung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
20.05.2026 Empfehlung
Hauptausschuss 02.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die unbebaute Fläche unterhalb des Bismarckturms, begrenzt durch
Elisabethstraße, Muffendorfer Straße, Am Kreuter und Friedrich-Ebert-Straße,
könnte Raum für ein Wohngebiet mit 800 bis 1.000 Wohnungen auf
städtebaulich, ökologisch und sozial vorbildlichem Standard bieten. Um die
Geeignetheit dieser Fläche beurteilen zu können, wird die Verwaltung
gebeten, im Rahmen einer Vorprüfung, insbesondere wegen der schwierigen
Fragen des Landschaftsschutzes und der Wahrung des Mikroklima, die
folgenden Vorfragen zu klären:
1. Die Verwaltung prüft,
a. ob die Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden
kann und welche Bedingungen dafür eingehalten werden müssen;
b. welche ökologische und städteplanerische Bedeutung das dort
ausgewiesene schutzwürdige Biotop besitzt;
c. welche ökologische Bedeutung die Trockenwiese im Rahmen des REWE-
Projekts „Pro Planet“ besitzt.
2. Die Stadtverwaltung prüft, ob auf dieser Fläche eine Bebauung so
angeordnet werden kann, dass der Kaltluftzufluss für die vorhandene
Bebauung nicht substantiell gestört wird, und welche Rahmenbedingungen
dafür eingehalten werden müssen.
3. Die Stadtverwaltung benennt geeignete Ersatzflächen für die in diesem
Bereich gelegenen Kleingärten am Rande der Stadt.
4. Die Stadtverwaltung prüft, welche Voraussetzungen geschaffen werdenSeite 1 von 8
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
müssten, damit die Stadtentwicklungsgesellschaft rechtlich und organisatorisch
in die Lage versetzt wird,
a. die gesamten Flächen vor Erlass einer neuen Bauleitplanung zu erwerben
und
b. das Gelände anschließend anhand sozialer Kriterien (Ziele des Bonner
Baulandmodells für größere Gebäude, Einheimischenmodell für Ein- bis
Dreifamilienhäuser) zu vermarkten.
5. Für den Fall einer positiven Beantwortung dieser Vorfragen wird die
Stadtverwaltung beauftragt, zeitnah einen Runden Tisch mit fachkundigen
Akteuren aus der Stadtgesellschaft – beispielsweise Vertreter*innen von
Immobilienbesitzer*innen und Mieter*innen, Kirchen, Sozialverbänden,
Naturschutzverbänden, Verkehrsverbänden, Schulen und Kindergärten,
Mandatsträger*innen, der Ortsausschüsse, der Stadtgesellschaft sowie
Anwohner*innen – einzuberufen, der Potentiale und Rahmenbedingungen einer
etwaigen Bebauung diskutiert.
Der Beschlussvorschlag beruht auf einer Anregung der BV Bad Godesberg
vom 28.01.2026. Diese wurde mit Mehrheit gegen BBB, AfD und Linke, bei
Enthaltung Grüne und BSW/SBI mit der Ergänzung in Absatz 1 "im Rahmen
einer Vorprüfung, insbesondere wegen der schwierigen Fragen des
Landschaftsschutzes und der Wahrung des Mikroklima", die auf einen mündlich
gestellten Antrag von Bzv. Satuder, CDU zurückgeht, beschlossen.
Die Verweisung der Anregung in den Planungsausschuss und den
Umweltausschuss zur Mitberatung wurde von Bzv. Schmidt, Volt
vorgeschlagen.
---
Die ursprüngliche Anregung basierend auf dem SPD-Antrag DS 253265 hatte
folgenden Wortlaut:
Die unbebaute Fläche unterhalb des Bismarckturms, begrenzt durch
Elisabethstraße, Muffendorfer Straße, Am Kreuter und Friedrich-Ebert-Straße,
könnte Raum für ein Wohngebiet mit 800 bis 1.000 Wohnungen auf
städtebaulich, ökologisch und sozial vorbildlichem Standard bie-ten. Um die
Geeignetheit dieser Fläche beurteilen zu können, wird die Verwaltung gebeten,
die folgenden Vorfragen zu klären:
1. Die Verwaltung prüft,
a. ob die Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden
kann und welche Bedingungen dafür eingehalten werden müssen;
b. welche ökologische und städteplanerische Bedeutung das dort
ausgewiesene schutz-würdige Biotop besitzt;
c. welche ökologische Bedeutung die Trockenwiese im Rahmen des REWE-
Projekts „Pro Planet“ besitzt.Seite 2 von 8
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2. Die Stadtverwaltung prüft, ob auf dieser Fläche eine Bebauung so
angeordnet werden kann, dass der Kaltluftzufluss für die vorhandene
Bebauung nicht substantiell gestört wird, und welche Rahmenbedingungen
dafür eingehalten werden müssen.
3. Die Stadtverwaltung benennt geeignete Ersatzflächen für die in diesem
Bereich gelegenen Kleingärten am Rande der Stadt.
4. Die Stadtverwaltung prüft, welche Voraussetzungen geschaffen werden
müssten, damit die Stadtentwicklungsgesellschaft rechtlich und organisatorisch
in die Lage versetzt wird,
a. die gesamten Flächen vor Erlass einer neuen Bauleitplanung zu erwerben
und
b. das Gelände anschließend anhand sozialer Kriterien (Ziele des Bonner
Baulandmodells für größere Gebäude, Einheimischenmodell für Ein- bis
Dreifamilienhäuser) zu ver-markten.
5. Für den Fall einer positiven Beantwortung dieser Vorfragen wird die
Stadtverwaltung beauftragt, zeitnah einen Runden Tisch mit fachkundigen
Akteuren aus der Stadtgesellschaft – beispielsweise Vertreter*innen von
Immobilienbesitzer*innen und Mieter*innen, Kirchen, Sozialverbänden,
Naturschutzverbänden, Verkehrsverbänden, Schulen und Kindergärten,
Mandatsträger*innen, der Ortsausschüsse, der Stadtgesellschaft sowie
Anwohner*innen – einzuberufen, der Potentiale und Rahmenbedingungen einer
etwaigen Bebauung diskutiert.
Die Anregung war wie folgt begründet:
Bad Godesberg leidet – wie ganz Bonn – unter massivem Wohnungsmangel. In
DS 1912779 führt die Stadtverwaltung aus, dass der Landesbetrieb IT.NRW für
die Stadt Bonn bis zum Jahr 2040 ein Bevölkerungswachstum von 12.1% auf
365.000 Einwohner prognostiziert. Durch den Zuzug von Geflüchteten in den
vergangenen Jahren ist diese Situation noch weiter verschärft worden. Der
Wohnungsmarkt ist mittlerweile so angespannt, dass es bis weit in die
Mittelschicht hinein schwierig geworden ist, eine bezahlbare Wohnung zu
finden; ganz besonders trifft dies Menschen mit geringem Einkommen und
Familien. Das beste Mittel, um explodierenden Mieten entgegenzuwirken, ist
eine Ausweitung des Wohnungsangebots.
Zusätzliche Wohnungen in unserer Stadt sind auch im Sinne einer Stadt der
kurzen Wege wichtig. In der Stadt ist alles vorhanden, was die Menschen zum
Leben und Arbeiten brauchen, zu-dem befindet sich der ÖPNV auf einem
besseren (wenn auch nicht guten) Niveau. Die kurzen Wege, die Wohnraum in
der Stadt ermöglicht, sind gerade aus ökologischen Gründen wichtig, um die
selbstgesteckten verkehrs- und klimapolitischen Ziele zu erreichen: Der
zentrale Unter-schied zu einer Bebauung auf dem Land ist, dass Menschen, die
dort bauen, ein zweites Auto kaufen und pendeln müssen, wodurch sie
gezwungenermaßen die Verkehrs- und Umweltprobleme in Bonn verschärfen.
Denn auch auf dem Land müssen Flächen versiegelt, Bäume gefällt und gute
Böden der Nahrungsmittelproduktion entzogen werden. Der entscheidende
Vorteil ist nur, dass man nicht sieht, wie ein Stück Natur vor der eigenen
Haustür verloren geht. Das ändert aber nichts daran, dass es bei einerSeite 3 von 8
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Gesamtbetrachtung auch ökologisch negativ ist, wenn man Menschen zwingt,
aufs Land zu ziehen.
Durch die Vorgaben der Regionalplanung sowie ausgewiesener Schutzgebiete
besteht auf Bonner Stadtgebiet praktisch keine Möglichkeit zur Erweiterung des
Siedlungsraums ohne Veränderung der raumplanerischen Vorgaben. Gerade in
Bonn sind zahlreiche Schutzgebiete ausgewiesen worden, die eine
Zersiedelung der Landschaft verhindern sollten. Dieses Ziel war in den 90er-
Jahren und danach sehr berechtigt, als für lange Zeit genügend Wohnraum
vorhanden war. Diese Zeiten sind jedoch vorbei, der Zuzug von Menschen
auch und gerade nach Bonn hat zu einem substantiellen Wohnungsmangel
geführt, dem nur durch die Schaffung neuer Wohnungen in erheblichem
Ausmaß begegnet werden kann. Die vergangenen vier Jahre haben gezeigt,
dass Nachverdichtung, konsequente Nutzung von Baulücken, Ersatz von
Altbauten – auch auf Grundstücken in Bundes- und Landeseigentum – nicht
genügen können, um dem Mangel an Wohnraum zu begegnen. Insbesondere
die Bemühungen, bereits versiegelte Flächen stärker für Wohnbau zu nutzen,
haben bislang keine erkennbaren Erfolge erbracht. Daher ist es unabdingbar,
die Erschließung weiterer Neubaugebiete in den Blick zu nehmen.
Unterhalb des Bismarckturms befindet sich eine große Brachfläche, die trotz
ihrer zentrumsnahen Lage weitgehend ungenutzt und teilweise sogar
verwahrlost ist. Das Gebiet wird von Elisabethstraße, Muffendorfer Straße, Am
Kreuter und Friedrich-Ebert-Straße umschlossen, an drei Seiten grenzt
Bebauung an. Das Gebiet umfasst eine Fläche von gut sieben Hektar, von
denen etwa 2,5 Hektar dem Aloisiuskolleg und etwa 0,6 Hektar der Stadt
gehören, der Rest befindet sich in Streubesitz. Auf einem Gebiet dieser Größe
könnten – in Abhängigkeit von der Dichte der Bebauung – 800 bis 1.000
Wohnungen errichtet werden.
Im Regionalplan ist die Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen.
Der Flächennutzungsplan setzt zu großen Teilen „Grünfläche“ fest. Im
Bebauungsplan 8115-38 ist das Gebiet als Fläche für die Land- und
Forstwirtschaft ausgewiesen. Gegenstand dieses Bebauungsplans sind die
Hochhäuser auf der anderen Seite der Muffendorfer Straße, die seinerzeit
Gegenstand lebhafter politischer Auseinandersetzungen waren. Laut
Bebauungsplan dient die kurz zuvor erfolgte Ausweisung der Freifläche als
Landschaftsschutzgebiet dazu, dass der Ausblick von der „beliebte[n]
Promenade mit hervorragendem Ausblick zum Siebengebirge“, der heutigen
Elisabethstraße, nicht gestört werden kann, indem „unmittelbar entlang der
Elisabethstraße keine den Ausblick zum Siebengebirge störenden Bauwerke
errichtet werden können und begrünte Flächen möglichst weit in die Stadt
vorstoßen.“ Das Gebiet liegt demgemäß auch heute noch im
Landschaftsschutzgebiet Kottenforst, es ist als Ziff. 2.11
„Landschaftsschutzgebiet Waldgebiete Lyngsberg, Cäcilienhöhe und Heiderhof
Süd“ Teil des Landschaftsplans Kottenforst. Laut der Begründung wird das
Landschaftsschutzgebiet durch die flächigen, geschlossenen Waldgebiete um
den Lyngsberg und südlich des Heiderhofes sowie die Cäcilienhöhe und die
Parkanlage des Aloisiuskollegs charakterisiert. Der Schutz erfolge
„insbesondere wegen der Waldbestände, der Altholzbestände und der
Sonderstandorte am ehemaligen Steinbruch“ sowie als siedlungsnaher
Freiraum. Da es sich bei dem Gebiet tatsächlich jedoch größtenteils um Wiesen
handelt, ist der Zusammenhang mit der Begründung des Landschaftsplans, derSeite 4 von 8
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
einen Wald erhalten möchte, nicht recht ersichtlich. Ähnlich verhält es sich mit
der Begründung des schutz-würdigen Biotops BK-5308-066 „Fuderbachtal und
Mischwaldgebiet um die Caecilienhoehe“, bei dem ebenfalls vor allem Wald
geschützt werden soll. Als Schutzzweck für dieses schutzwürdige Biotop ist der
Erhalt von „z.T. naturnahen Laubholzbeständen sowie Erhalt und Optimierung
eines Bachtales mit naturnahen Quellen“ angegeben. Auch diese Beschreibung
passt allenfalls in Randbereichen zum tatsächlichen Charakter des
vorliegenden Gebiets. Schließlich ist auf Teilen des Gebiets eine Trockenwiese
durch das REWE-Projekt „Pro Planet“ (mit dem NABU als Kooperationspartner)
angelegt, die von der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft e.V. gepflegt wird.
Die Fläche könnte hervorragend für ein Neubaugebiet auf städtebaulich,
ökologisch und sozial hohem Standard geeignet sein. Bevor jedoch eine
Entscheidung darüber getroffen werden kann, müssen verschiedene Vorfragen
geklärt werden, um beurteilen zu können, ob eine Bebauung an dieser Stelle
sinnvoll und vertretbar ist. Der vorliegende Antrag dient nicht dazu, den
Planungsprozess in Gang zu setzen, sondern Vorfragen zu klären, die für eine
gute Entscheidung erforderlich sind.
Um den angestrebten hohen städtebaulichen Standard zu erreichen und
gleichzeitig sicherzustellen, dass Menschen aus allen gesellschaftlichen
Gruppen in diesem Gebiet eine Wohnung finden können, könnte unterhalb des
Bismarckturms ein gemischtes Wohnquartier entstehen, das neben
repräsentativen Gebäuden im Kernbereich auch Raum für Mehrfamilienhäuser
und Konzeptgebäude – wie Generationenwohnen, ein Seniorenzentrum,
Studentenwohnungen, genossenschaftliches Wohnen, ein
Wohnungstauschprojekt und ähnliches – bereitstellt. Beispielhafte
Charakteristika könnten sein:
a. Grünes Band als Herzstück (vom Bismarckturm Richtung Kurpark,
hinsichtlich Gestaltung und Randbebauung an der Poppelsdorfer Allee
orientiert; dort sollen neben Freiflächen mit Bäumen auch die Flächen für die
Verkehrserschließung samt Fahrradweg untergebracht werden).
b. Raum für eine städtische Kita sowie ein städtisches Altenzentrum mit
verschiedenen Wohnformen und Freizeitmöglichkeiten sowie möglichst weitere
Konzeptgebäude.
c. Autofreies Quartier, Unterbringung von Kraftfahrzeugen in Quartiersgaragen.
d. Individuelle Bebauung, kein Investorenmodell, d.h. Erwerb, Erschließung und
Vergabe der einzelnen Grundstücke durch die Stadtentwicklungsgesellschaft
an separate Bauherren, auch anhand sozialer Kriterien.
e. Verkehrserschließung durch eine ober- oder unterirdisch geführte
Verlängerung der Stadtbahn von der Stadthalle bis zum Bismarckturm entlang
des Grünen Bands.
Zugleich sollten bei einer Bebauung die Ziele des Klimaplans umgesetzt und
ein ökologisch vor-bildhaftes Quartier geschaffen werden. Neben einer
großzügigen Begrünung von Flächen und Gebäuden, auch jenseits des Grünen
Bands, soll das neue Viertel auf geringen Energiebedarf und Einsatz
regenerativer Energieträger ausgerichtet werden. Zugleich sollen die Folgen
auf die Kaltluftzufuhr sowie den Wasserhaushalt minimiert werden,
insbesondere durch eine geeignete Anordnung der Gebäude sowie die
systematische Versickerung von Oberflächenwasser.
Um eine gute soziale Durchmischung sicherzustellen, sollen sämtliche FlächenSeite 5 von 8
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
vorab durch die Stadtentwicklungsgesellschaft erworben und anschließend
unter Berücksichtigung sozialer Kriterien vermarktet werden. Bei
Mehrfamiliengebäuden kann die Vergabe von Bauflächen da-von abhängig
gemacht, dass die Anforderungen des Bonner Baulandmodells eingehalten
wer-den. Kleinere Gebäude (Ein- bis Dreifamilienhäuser) sollen in einem
Einheimischenmodell vergeben werden, das neben dem Ortsbezug und der
Eigennutzung auch Sozialfaktoren, beispiels-weise die Zahl der Kinder oder die
Errichtung geförderten Wohnraums, enthalten kann. Auf diesem Wege können
auch Flächen für Bildungseinrichtungen wie Kita oder Grundschule so-wie für
Konzeptgebäude, beispielsweise für Senioren, Studierende,
Generationenwohnen, genossenschaftliches Wohnen oder
Wohnungstauschprojekte, die momentan mangels geeigneter Flächen nicht
realisiert werden können, bereitgestellt werden.
Vor allen weiteren Schritten müssen aber wichtige planungsrechtliche,
ökologische und organisatorische Vorfragen geklärt werden, um beurteilen zu
können, ob eine Bebauung an dieser Stelle überhaupt möglich ist. Durch den
vorliegenden Antrag soll die Klärung dieser Fragen angestoßen werden, ohne
den Planungsprozess bereits jetzt zu beginnen. Zudem erscheint es sinnvoll,
schon möglichst früh die Bevölkerung einzubeziehen, um Chancen sowie
Rahmenbedingungen einer etwaigen Bebauung zu besprechen.
Im Einzelnen:
Zu 1.):
Die Begründung des Landschaftsschutzgebiets sowie des schutzwürdigen
Biotops, die sich auf das Gebiet erstrecken, lassen nicht erkennen, warum die
betreffende Fläche tatsächlich geschützt ist. Der Charakter des Gebiets stimmt
augenscheinlich nicht mit der Beschreibung und Begründung in den Satzungen
überein. Aus diesem Grund ist eine Erläuterung der Verwaltung erforderlich,
wie hoch die Schutzwürdigkeit des Gebiets tatsächlich anzusetzen und ob eine
Anpassung der Schutzgebiete möglich ist. Damit sollte zugleich deutlich
werden, welche Be-lange bei der Abwägung im Rahmen eines
Bebauungsplans berücksichtigt werden müssten.
Zu 2.):
Das Gebiet weist nach der ZURES-Planungshinweiskarte einen bedeutsamen
Kaltluftfluss auf. Die Verwaltung wird um eine Einschätzung (ggf. unter
Hinzuziehung eines Gutachters) gebeten, ob die Gebäude so ausgerichtet
werden können, dass es nicht zu nennenswerten Beeinträchtigungen der
Kaltluftzufuhr kommt.
Zu 3.):
In einem Teilbereich des Gebiets liegen Kleingärten, teilweise in gutem
Zustand, teilweise auch offenbar schon länger ungenutzt; für diese müssen
geeignete Ersatzflächen gefunden werden, bevor über eine Bebauung
nachgedacht werden kann.
Zu 4.):
Um Bodenspekulation zu vermeiden und die angestrebte Durchmischung des
Gebiets sicherzustellen, ist es unerlässlich, dass die Stadt die gesamten
Flächen vor Schaffung von Baurecht er-wirbt. Bei der anschließenden
Veräußerung können die sozialen Ziele der Stadt umgesetzt wer-den. Zudem
können so die Wertsteigerungen des Bodens bei der Schaffung von BaurechtSeite 6 von 8
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
dazu genutzt werden, die nötigen Infrastruktureinrichtungen – von der
Erschließung über Bildungseinrichtungen bis hin zu dem angedachten
Stadtbahnanschluss – zu finanzieren.
Dies ist eine typische Aufgabe für die Stadtentwicklungsgesellschaft. Hier soll
geklärt werden, ob die Stadtentwicklungsgesellschaft dazu bereits heute in der
Lage ist bzw. welche Veränderungen erforderlich wären.
Zu 5.):
Die frühzeitige Einbeziehung der Stadtgesellschaft ist bei einem
Entwicklungsprojekt dieser Dimension unverzichtbar für eine gelungene
Planung. Dabei ist eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen, die nur
durch eine breite Diskussion adäquat herausgearbeitet werden können. Dazu
erscheint ein Runder Tisch sinnvoll, zu dem neben Anwohner*innen des
Gebiets auch andere Stakeholder, die oben beispielhaft aufgeführt sind,
eingeladen werden sollen. Sollte das Projekt eines Tages realisiert werden,
können die Überlegungen dieses Runden Tischs als Grundlage für ein späteres
städtebauliches Wettbewerbsverfahren dienen.
---
Der mündlich gestellte Änderungsantrag von Bzv. Satuder, CDU auf Ergänzung
des Absatzes 1 um den Zusatz "im Rahmen einer Vorprüfung, insbesondere
wegen der schwierigen Fragen des Landschaftsschutzes und der Wahrung des
Mikroklima" wurde wie folgt begründet: Die Prüfung von Voranfragen für ein
mögliches Baugebiet soll nur mit der Maßgabe erfolgen, dass diese Vorprüfung
mit der geänderten DS 253265 keine Vorfestlegung auf die Umsetzung von
bestimmten Bauvorhaben in dem Areal unterhalb des Bismarckturms ist. Es
gibt gerade im Hinblick auf den Klima- und Landschaftsschutz viele offene
Fragen, die man unbedingt abklären muss.
---
Hierzu hatte die Verwaltung unter DS 253265-02ST folgende Stellungnahme
abgegeben:
Bei Annahme des Antrages und entsprechender Beschlussfassung im
Hauptausschuss wird die Verwaltung die entsprechenden Prüfungen
durchführen.
---
Nachstehender Änderungsantrag der BBB-Bezirksfraktion DS 253265-01AA
wurde mit Mehrheit gegen BBB, AfD und Linke, bei Enthaltung BSW/SBI,
Grüne und FDP abgelehnt:
1. Entscheidung: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg spricht sich für den
dauerhaften Erhalt des im Stadtrat am 12.11.2024 im Zusammenhang mit der
Freiraumplanung (Vgl. Drucksache 231965) zur Berücksichtigung
mitbeschlossenen Gebietscharakters der Flächen unterhalb des
Bismarckturmes und mithin für die ausschließliche Nutzung des in Rede
stehenden Areals für forstwirtschaft- u. ackerbauliche sowie gärtnerische
Zwecke aus.
2. Anregung an Hauptausschuss oder Rat: Die Oberbürgermeisterin wirdSeite 7 von 8
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
beauftragt, die Re-Kultivierung der zwischen Elisabethstraße, Muffendorfer
Straße, Am Bismarckturm und Am Kreuter gelegenen städtischen Flächen aus
klimatischen Gründen und Belangen der Biodiversität mit Pfirsichbäumen in die
Wege zu leiten und mit den Eignern von Privatflächen im Gebiet ebenfalls
darüber zu verhandeln.
Anlage/n
KeineSeite 8 von 8

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de