253263 · Beschlussvorlage
Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2021
Kerndaten
- Nummer
- 253263
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Stadthalle Hauptort
- Markt
- Hauptbahnhof
- F
- Hohe Straße
- Rabinstraße
- Breite Straße
- Alt-Godesberg
- Dottendorf
- Duisdorf
- Pützchen
- Ippendorf
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (100.000 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 253263 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 14 Rechnungsprüfungsamt Dezernat: Dez. OB Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2021 Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 01.07.2025 Empfehlung Rat 03.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rechnungs- prüfungsamtes über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 zu Eigen und gibt auf dieser Grundlage folgende Erklärung ab: Der vom Kämmerer aufgestellte und von der Oberbürgermeisterin bestätigte Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht wird gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt. Die Prüfung hat im Ergebnis zu keinen relevanten Einwendungen ge- führt. Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen der Gesamtab- schluss und der Gesamtlagebericht mit Ausnahme der Einhaltung der in der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Fristen den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen orts- rechtlichen Bestimmungen und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage des Konzerns Bundesstadt Bonn. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat deswegen gemäß § 116 Abs. 8 i. V. m. § 96 Abs. 1 S.1 GO NRW den Gesamt- abschluss für das Jahr 2021 festzustellen. 2. Der Rat folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß vorstehender Ziffer 1. und beschließt, den Gesamtabschluss für das Jahr 2021 festzustellen. BegründungSeite 1 von 221 Seite 2 Die Kommunen haben gem. § 116 GO NRW i. V. m. § 50 ff. KomHVO NRW unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung (GoK) jedes Jahr für den Abschlussstichtag 31. De- zember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der Gesamtabschluss vermittelt einen Gesamtüberblick über die kommunale Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage, in dem er alle aus der Kern- verwaltung ausgegliederten Aufgabenbereiche sowie weitere wirtschaftliche Beteiligungen einbezieht. Hierzu hat die Gemeinde ihren Jahressabschluss und die Jahresabschlüsse ihrer wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche (vABs) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamt- bilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapital- spiegel. Er ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. In seiner Sitzung am 13.02.2025 nahm der Rat den Entwurf des jetzt zum Be- schluss anstehenden Gesamtabschlusses 2021 nach § 116 i. V. m. § 95 GO NRW zur Kenntnis und verwies ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungs- ausschuss. Zu Ziff. 1. Gemäß § 116 Abs. 8 i. V. m. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprü- fungsausschuss den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht unter Ein- beziehung des Prüfungsberichtes; zur Durchführung hat er sich entsprechend § 102 Abs. 2 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Das Rech- nungsprüfungsamt hat die betreffende Prüfung zwischenzeitlich vollzogen und einen Prüfungsbericht erstellt. Der Gesamtabschluss ist gemäß § 102 Abs. 11 GO NRW i. V. m. § 102 Abs. 3 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Stadt Bonn vermittelt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Im Rahmen der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ergaben sich keine relevanten Feststellungen. Gemäß § 116 Abs. 8 i. V. m. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss fest. Zu Ziffer 2. In der Gremienfolge beschließt der Rat anschließend auf der Grundlage der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses.Seite 2 von 221 Seite 3 Anlage/n 1 Prüfbericht und Gesamtabschluss 2021 (öffentlich)Seite 3 von 221 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes RPA Bonn Kommunale Prüfung und Beratung Herausgegeben von: Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Rechnungsprüfungsamt/Presseamt, Titelbild: @stockpics/fotolia.com, Stift: @by-studio/fotolia.comSeite 4 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn _______________________________________________________________________ I Inhaltsverzeichnis Seite A Prüfungsauftrag 1 B Allgemeines zur Durchführung der Prüfung 2 I. Gegenstand der Prüfung 2 II. Art und Umfang der Prüfung 3 III. Prüfungszeitraum und Prüfungsteam 6 C Grundsätzliche Feststellungen 6 I. Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses 6 II. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt 7 D Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung des Gesamtabschlusses 17 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 17 II. Konsolidierungskreis und Stichtag des Gesamtabschlusses 19 III. Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Abschlüsse 21 IV. Erläuterungen zur Rechnungslegung 22 V. Konsolidierungsmaßnahmen 23 VI. Gesamtbilanz, -ergebnisrechnung und -eigenkapitalspiegel 25 VII. Aussagen zum Gesamtanhang und zur Kapitalflussrechnung 26 VIII. Aussagen zum Gesamtlagebericht 29 IX. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage 31 X. Beteiligungsbericht 35 E Bestätigungsvermerk 37 Anlage Gesamtabschluss 2021Seite 5 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn _______________________________________________________________________ II Abkürzungsverzeichnis Auf die Erläuterung allgemein gebräuchlicher Abkürzungen wurde verzichtet. bonnorange DRS bonnorange AöR Deutsche Rechnungslegungsstandards EnW Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH GO NRW Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen GPA Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen HGB Handelsgesetzbuch IDR Institut der Rechnungsprüfer IDW Institut der Wirtschaftsprüfer KomHVO NRW Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH NKF Neues Kommunales Finanzmanagement REK Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation SAP Fa. SAP AG (Systeme, Anwendungen und Produkte in der Datenverarbeitung) SEM-BCS Strategic Enterprise Management Business Consolidation System (Konsolidierungssoftware der Fa. SAP) SGB Städtisches Gebäudemanagement SWB SWBB SWBBad SWBD Stadtwerke Bonn GmbH Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH Stadtwerke Bonn Bad GmbH Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH SWBV Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH VEBOWAG Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG VV WTV Verwaltungsvorschrift(en) WahnbachtalsperrenverbandSeite 6 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 1 A Prüfungsauftrag Nach § 102 Abs. 11 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht, vor Feststellung durch den Rat, durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen (Gesamtab- schlussprüfung). In die Prüfung ist die Buchführung einzubeziehen. Die Prü- fung des Gesamtabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetz- lichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die Prüfung ist so anzu- legen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die maßgeblichen Bestim- mungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Konzerns Bundesstadt Bonn wesentlich auswirken, bei gewissen- hafter Berufsausübung erkannt werden. Der Gesamtlagebericht ist dahingehend zu prüfen, ob er mit dem Gesamt- abschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Eindrücken in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich ebenfalls darauf zu erstrecken, ob die gesetzli- chen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind. Über Art und Umfang der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Bundesstadt Bonn sowie über das Ergebnis der Prüfung des Gesamtab- schlusses 2021 berichtet gemäß § 102 Abs. 11 in Verbindung mit § 102 Abs. 1 GO NRW dieser Prüfungsbericht, der in Anwendung der Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (vgl. IDW PS 450) sowie der Leitlinien zur Berichter- stattung bei kommunalen Abschlussprüfungen des Instituts der Rechnungs- prüfer (vgl. IDR Prüfungsleitlinie 260) erstellt wurde. Daneben beachtet das Rechnungsprüfungsamt die Leitlinien zur Prüfung von kommunalen Gesamtabschlüssen des IDR (vgl. IDR Prüfungsleitlinie 300).Seite 7 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 2 B Allgemeines zur Durchführung der Prüfung I. Gegenstand der Prüfung Gegenstand der Prüfung ist der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2021 mit seinen in § 50 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) aufgeführten Bestandteilen. Beim Gesamtabschluss handelt es sich nicht um ein eigenständiges, aus einer Konzernbuchhaltung abgeleitetes Rechenwerk. Vielmehr wird das Zahlenwerk aus den Einzelabschlüssen der Kommune und der einbezoge- nen verselbstständigten Aufgabenbereiche unter Berücksichtigung erfor- derlicher Anpassungen erstellt. Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung des Gesamtabschlusses und des Ge- samtlageberichts nach den Vorschriften der GO NRW bzw. der KomHVO NRW liegen in der Verantwortung der Oberbürgermeisterin der Bun- desstadt Bonn. Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es gemäß § 102 GO NRW, auf der Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben. Dazu hat die Rechnungsprüfung den Gesamtabschluss bestehend aus Ge- samtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang sowie den Ge- samtlagebericht, die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2021 des Konzerns Bun- desstadt Bonn geprüft. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages wurden die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über den Gesamtabschluss und den Gesamtla- gebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichenSeite 8 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 3 Bestimmungen über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht ge- prüft. Dagegen war die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtli- cher Tatbestände, soweit sie nicht die Ordnungsmäßigkeit von Gesamtab- schluss und Gesamtlagebericht betreffen, nicht Gegenstand unserer Prü- fung. II. Art und Umfang der Prüfung Das Rechnungsprüfungsamt der Bundesstadt Bonn hat die Prüfung nach § 102 GO NRW auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansat- zes unter Beachtung der vom IDR und IDW festgestellten Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfungen vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzufüh- ren, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist und ob der Gesamtlage- bericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der Stadt vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Gesamtab- schluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Unter Einsatz der Prüfsoftware „AuditSolutions für kommunale Prüfung“ und dem risikoorientierten Prüfungsansatz führte die Prüfungsplanung zu den folgenden Schwerpunkten: - Prüfung des Konsolidierungskreises - Einheitlichkeit der Bewertung im Konzern - Kapitalkonsolidierung - Entwicklung des Eigenkapitals und des Ergebnisses des Konzerns Bun- desstadt BonnSeite 9 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 4 - Schuldenkonsolidierung - Aufwands- und Ertragskonsolidierung - Kapitalflussrechnung - Gesamtanhang und Gesamtlagebericht Innerhalb der Planung erfolgte unter Zuhilfenahme der Prüfsoftware auch die Festlegung einer Wesentlichkeitsgrenze, die für die Beurteilung der Aus- wirkungen von festgestellten Unrichtigkeiten und Verstößen maßgeblich ist. Für die Bearbeitung der Prüffelder enthält die Software einen vollständigen Katalog an Arbeitsprogrammen, in denen die vorzunehmenden Prüfungs- handlungen konkret und detailliert vorgegeben werden. Eingeschlossen ist die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewer- tungs-, Konsolidierungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Ein- schätzungen der Oberbürgermeisterin und des Stadtkämmerers sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Gesamtabschlusses und des Gesamt- lageberichts. Sofern Jahresabschlüsse von anderen Abschlussprüfern geprüft wurden, hat die Rechnungsprüfung zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse die Prüfungser- gebnisse dieser Abschlussprüfer überprüft und verwertet (vgl. Abschnitt Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Abschlüsse). Der Gesamtanhang wurde darauf geprüft, ob die gesetzlich geforderten An- gaben vollständig und zutreffend sind. Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Gesamt- lageberichts waren die Vollständigkeit, Richtigkeit und Darstellung der im Gesamtlagebericht anzugebenden Sachverhalte. Die Angaben im Gesamt- lagebericht wurden unter Berücksichtigung der während der Abschlussprü- fung gewonnenen Erkenntnisse dahingehend beurteilt, ob sie in EinklangSeite 10 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 5 mit dem Gesamtabschluss stehen, den gesetzlichen Vorschriften entspre- chen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Bun- desstadt Bonn vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Ent- wicklung zutreffend darstellen. Im Weiteren haben wir die Überleitung der Jahresabschlüsse der Tochter- unternehmen auf die für den Konzern der Bundesstadt Bonn geltenden Vor- schriften (sog. Kommunalbilanzen II) geprüft. Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Prüfenden wurden im Hinblick auf die Prüfungsschwer- punkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesent- lichkeit bestimmt. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler mit hinreichender Sicherheit hätten erkannt werden müssen. Die Prüfdoku- mentation ist in ihrer Gesamtheit ausführlich in der eingesetzten Prüfsoft- ware „AuditSolutions für kommunale Prüfung“ digital abgebildet und hinter- legt. Die wesentlichen Aussagen und Ergebnisse der Prüfung wurden in diesem Bericht zusammengefasst. Ausgangspunkt der Prüfung war der geprüfte Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2020. Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung für das Jahr 2021 wurde darauf geachtet, dass die Eröffnungsbilanzwerte keine falschen Angaben enthalten, die den zu prüfenden Gesamtabschluss wesentlich be- einflussen und dass die zulässigen Ausweis-, Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden stetig im Zeitablauf angewendet werden. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns durch die Verwaltungsleitung und die von ihr benannten Mitarbeitenden erteilt.Seite 11 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 6 Der Kämmerer hat die Vollständigkeit des Gesamtabschlusses und des Ge- samtlageberichts zum 31. Dezember 2021 am 08.05.2025 schriftlich bestä- tigt. III. Prüfungszeitraum und Prüfungsteam An der von Februar 2025 bis Anfang Mai 2025 durchgeführten Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 sowie der Abfassung und Erstellung des Berich- tes waren beteiligt: Dr. Daniel Pütz (Prüfungsleitung), Jürgen Suhr (stellv. Prüfungsleitung), Inge Wichterich (Prüfungskoordination), Tanja Veit und Nicole Hausen. C Grundsätzliche Feststellungen I. Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2021 wurde seitens des Kämmerers am 19.12.2024 aufgestellt und unter dem gleichen Datum von der Oberbür- germeisterin bestätigt. Er wurde dem Rat zu seiner Sitzung am 13.02.2025 vorgelegt, der ihn nach Kenntnisnahme zur Prüfung an den Rechnungsprü- fungsausschuss verwiesen hat (vgl. DS-Nr. 242328). Der Gesamtabschluss 2021 wurde damit nicht gemäß § 116 Abs. 7 GO NRW „innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag“ auf- gestellt und die Frist somit um mehr als ein Jahr überschritten. In der Folge konnte die gemäß § 116 Abs. 8 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW vorgesehene Frist bis spätestens 31.12.2022 für die Prüfung des Gesamtabschlussentwurfs durch das Rechnungsprüfungsamt sowie die Feststellung desselben durch den Rat zwangsläufig nicht eingehalten wer- den. Diese seit Jahren bekannte Problemstellung erledigt sich perspektivisch, wenn alle ausstehenden Gesamtabschlüsse aufgeholt wurden.Seite 12 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 7 Der Gesamtabschluss setzt sich aus den in § 50 Abs. 1 KomHVO NRW benannten Bestandteilen zusammen: - Gesamtergebnisrechnung 2021 - Gesamtbilanz zum 31.12.2021 - Gesamtanhang - Kapitalflussrechnung - Eigenkapitalspiegel - Gesamtlagebericht II. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Die Oberbürgermeisterin und der Stadtkämmerer haben im Lagebericht und im Gesamtabschluss die wirtschaftliche Lage des Konzerns Bundesstadt Bonn beurteilt. Gemäß Ziff. 4.2.1 IDR Prüfungsleitlinie 260 hat das Rech- nungsprüfungsamt zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage Stellung zu nehmen. Aus Sicht der Rechnungsprüfung sind folgende wesentliche Aussagen zur wirtschaftlichen Lage sowie zum Geschäftsverlauf hervorzuheben: - Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Gesamtbilanz liegt mit rd. 92,3 % beim Anlagevermögen. Das Anlagevermögen besteht aus im- materiellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen und Finanzanlagen und ist langfristig im Konzern gebunden. Dabei stellen die Sachanlagen mit 5.449.613 TEUR (87,6 %) wertmäßig den größten Bilanzposten im Konzern dar. Innerhalb dieses Postens fällt insbesondere das Infrastruk- turvermögen mit 2.206.581 TEUR ins Gewicht. Diese Position umfasst 40,5 % der Sachanlagen und geht hauptsächlich auf den Bestand der Kernverwaltung sowie auf Vermögensgegenstände der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) und der Bonn-Netz GmbH zurück.Seite 13 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 8 - Das Gesamteigenkapital zum Bilanzstichtag entspricht 17,6 % der Ge- samtbilanzsumme. Auf Fremdkapital (einschließlich Sonderposten) ent- fallen dementsprechend 82,4 %. - Der Anteil an Sonderposten an der Gesamtbilanzsumme beträgt 19,6 %. Dabei werden die Sonderposten für den Gebührenausgleich ausschließlich bei der Kernverwaltung ausgewiesen. Die Sonderposten für Zuwendungen entfallen hauptsächlich auf die Bundesstadt Bonn (80,7 %) und das Städtische Gebäudemanagement Bonn - SGB (11,4 %). - Die Rückstellungen zum 31.12.2021 betragen 1.050.279 TEUR und nehmen einen Anteil von 16,9 % an der Gesamtbilanzsumme ein. Dabei machen die Pensionsrückstellungen mit 82,2 % und 862.980 TEUR den Großteil der Position aus. - Die Verbindlichkeiten werden mit 2.791.923 TEUR ausgewiesen, was einer Quote von 44,9 % entspricht. Aus dem Gesamtbestand der Ver- bindlichkeiten entfallen 62,9 % auf Verbindlichkeiten aus Investitionskre- diten und 22,4 % auf Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssiche- rung. Die Investitionskredite kommen neben der Bundesstadt Bonn hauptsächlich aus anlagenintensiven Gesellschaften (Stadtwerke Bonn GmbH - SWB, EnW, SGB und Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG - VEBOWAG). - Die ordentlichen Gesamterträge des Konzerns Bundesstadt Bonn in Höhe von 2.131.542 TEUR gehen größtenteils (31,5 %) auf die Steuern und ähnlichen Abgaben der Bundesstadt Bonn sowie die privatrechtli- chen Leistungsentgelte (28,4 %), die insbesondere die Umsatzerlöse der vollkonsolidierten Einheiten mit Dritten widerspiegeln, zurück. Ge- meinsam mit den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen machen diese Positionen 77,3 % der ordentlichen Gesamterträge aus.Seite 14 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 9 - Den ordentlichen Gesamterträgen stehen die ordentlichen Gesamtauf- wendungen mit 2.069.855 TEUR gegenüber. Den größten Anteil haben die Personalaufwendungen mit 27,9 %. Daneben fallen die Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen mit 27,4 % und die Transferaufwen- dungen mit 25,5 % ins Gewicht. - Das Gesamtfinanzergebnis fällt mit -30.701 TEUR negativ aus. Der Grund dafür liegt insbesondere in hohen Zinsbelastungen. - Aus dem wertmäßigen Überhang der Ertragspositionen im Vergleich zu den Aufwandspositionen resultiert ein positives Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 30.986 TEUR. Hinzu kommt ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von 29.903 TEUR, der im Wesent- lichen auf den Isolierungsbetrag der coronabedingten Haushaltbelas- tung zurückzuführen ist. - Das anderen Gesellschaftern zuzurechnende Ergebnis beträgt -24.269 TEUR. Somit beläuft sich der Gesamtjahresüberschuss laut Bilanz auf 36.620 TEUR. Die Aussagen zur wirtschaftlichen Lage sowie zum Geschäftsverlauf ver- mitteln insgesamt eine zutreffende Beurteilung der Lage des Konzerns Bun- desstadt Bonn. Im Gesamtlagebericht wurden nach Auffassung der Rechnungsprüfung fol- gende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung sowie zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns getroffen: - Grundsätzlich zeigen die Erfahrungen, dass für die Kernverwaltung die allgemeinen Deckungsmittel aus Steuern starken Schwankungen unter- worfen und damit schlecht zu schätzen sind. Gleichermaßen steigen dieSeite 15 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 10 Aufwendungen durch nicht beeinflussbare Tatbestände. Tarifab- schlüsse und wachsende Sozialaufwendungen stellen enorme Belas- tungen dar. Weiterhin sind als Risiken die Aufwendungen für die Beethovenhalle, steigende Zinsen, die Gewerbesteuerentwicklung so- wie der Sanierungsstau bei den städtischen Gebäuden zu nennen. Nachdem die beiden Jahre 2019 und 2020 mit einem negativen Jahres- ergebnis abgeschlossen haben, musste die bestehende Ausgleichs- rücklage weiter abgebaut werden, so dass sich das Eigenkapital vermin- dert hat. - Nach wie vor können die mit der Reform der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 verbundenen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt nicht konkret abgesehen werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 10.04.2018 die Grundsteuer in ihrer bisheri- gen Form für verfassungswidrig erklärt hatte, haben Bundestag und Bundesrat fristgerecht Ende 2019 insgesamt drei Gesetze verabschie- det, die der Umsetzung einer Grundsteuer-Reform dienen. Die Landes- regierung NRW hat Anfang Mai 2021 festgelegt, dass sie von der Öff- nungsklausel bei der Grundsteuer keinen Gebrauch macht. Damit gilt das Bundesmodell - wie in der Mehrzahl der Länder - ohne eigenes Ge- setzgebungsverfahren auch für Nordrhein-Westfalen. Die Festsetzung der Grundsteuer nach den bislang geltenden Grundlagen erfolgt noch bis einschließlich 31.12.2024. Die neu berechnete Grundsteuer wird ab dem 01.01.2025 zu zahlen sein. - Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich in 2021 insbesondere die Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gegenüber der ursprünglichen Planung (noch ohne Berücksichtigung der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie) deutlich reduziert. Zwar können die coronabedingten Haushaltsbelastungen gem. § 4 Abs. 5 NKF-CUIG (Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen HaushalteSeite 16 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 11 im Land Nordrhein Westfalen) zunächst als außerordentliche Erträge neutralisiert werden, verlagern allerdings die Belastungen auf die nach- folgenden Jahre, da sie ab dem Jahr 2026 über bis zu 50 Jahre verteilt abgeschrieben oder alternativ einmalig gegen das Eigenkapital erfolgs- neutral ausgebucht werden müssen. - Es ist zu befürchten, dass der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, der am 24.02.2022 begonnen hat, erhebliche negative Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Lage und damit auch auf den städtischen Haushalt haben wird. Dies betrifft zum einen die Kosten, die mit der Auf- nahme von Ukraineflüchtlingen verbunden sind. Zum anderen ist mit deutlichen Preissteigerungen - insbesondere bei Energie und Rohstof- fen - sowie mit höheren Zinsaufwendungen zu rechnen. - Zu beachten ist, dass die Pandemie und der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine Einfluss auf fast alle konsolidierten Bereiche hat und inso- fern zu einer deutlich negativeren Entwicklung führen kann. - Die Hauptrisiken der SWB resultieren aus möglichen Steuernachforde- rungen aufgrund einer steuerlichen Betriebsprüfung sowie in den poten- ziellen Bedrohungen im IT-Bereich. Diese können u. a. in der Zerstörung des Rechenzentrums liegen oder auch im Verlust von Daten durch z. B. Schadsoftware oder auch unerlaubten Fremdzugriffen auf interne Da- ten. - Zentrales Risiko für die SWB und die Stadtwerke Bonn Beteiligungs- GmbH (SWBB) ist nach wie vor die Gefahr, dass durch eine Änderung im Körperschaftsteuergesetz der steuerliche Querverbund wegfällt. - Aufgrund der Wirkung der Datenschutz-Grundverordnung und des Ur- teils "Schrems II" des Europäischen Gerichtshofs könnte es durch un- beabsichtigte Datenschutzverstöße zu hohen Bußgeldern kommen.Seite 17 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 12 Durch vielfältige Maßnahmen organisatorischer wie operativer Natur im gesamten Konzern wird dem entgegengewirkt. - Weitere Einzelrisiken, die sich durch größere Schadenshöhen oder hohe Erwartungswerte hervorheben, liegen unter anderem in einer dro- henden Rückzahlung der Hafenförderung, sofern die Auflagen des Zu- wendungsbescheids nicht erfüllt werden. - Weiterhin sind zu nennen: mögliche zukünftige Beteiligungsverluste an der Trianel GmbH und der Trianel Gas Kraftwerk Hamm GmbH & Co. KG, die mögliche Inanspruchnahme des Trianel-Kreditrisikopools und eine mögliche Bürgschaftsinanspruchnahme durch die Kommunale Zu- satzversorgung Westfalen-Lippe (KZVW). - Bei der EnW steigt der Wettbewerbsdruck im liberalisierten Markt nach wie vor. Der Anbieterwechsel durch den Kunden sowie die kundenei- gene Umsetzung von effizienzsteigernden Maßnahmen führen zu wei- teren Absatzrückgängen. Dem wird fortlaufend durch differenzierte Mar- ketingmaßnahmen und Entwicklung von wettbewerbsfähigen Produkten entgegengesteuert. Risiken sieht die EnW mittelfristig in möglichen Preissteigerungen bei Strom und Gas, die aufgrund der aktuellen Wett- bewerbssituation nicht mehr in vollem Umfang bei den Tarifkunden durchsetzbar sind. Insbesondere im mengenstarken Sondervertrags- kundengeschäft wird versucht, dieses Risiko durch die höchstmögliche Synchronisation von Beschaffungs- und Absatzverträgen zu minimieren. Schwer einzuschätzen ist insbesondere die mögliche Beschränkung oder auch der Totalausfall der russischen Gaslieferung. Bereits im Vor- feld einer solchen Extremsituation können weitreichende Marktverwer- fungen auftreten und zu Schwierigkeiten in der Gasbeschaffung und -versorgung führen.Seite 18 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 13 - Die hohe Unbeständigkeit bei der Schaffung der gesetzlichen Rahmen- bedingungen, insbesondere durch kurzfristige Änderungen der energie- wirtschaftlichen Gesetzgebung sowie die Festlegungen der Bundes- netzagentur, prägt nach wie vor in hohem Maß die Entwicklung der Energiewirtschaft insgesamt und beeinflusst maßgebend die Risikolage der Bonn-Netz GmbH. Die betriebenen Anlagen der vorhandenen Netze unterliegen den Risiken von Betriebsstörungen und -unterbrechungen, denen durch systematische Durchführung von Wartung und Instandhal- tung sowie Entstörungsdiensten begegnet wird. Wegen der Übertragung der Strom- und Gasnetze der EnW gingen die damit verbundenen Risi- ken der EnW auf die Bonn-Netz GmbH über. Neben den Netzrisiken zählen dazu auch die Risiken im Zusammenhang mit der Leitwarte bzw. dem Betriebsgebäude. Mit Blick auf die nächsten Jahre im Regulie- rungsgeschehen hat die Bonn-Netz GmbH bereits im Jahr 2015 mit der zukünftigen Ausrichtung und der damit verbundenen wirtschaftlich opti- malen Positionierung des Verteilnetzbetriebes begonnen. Die Neustruk- turierung der Bonn-Netz GmbH als große Netzgesellschaft, bei der seit dem 1. Januar 2015 die Mitarbeitenden der technischen Betriebsführung und des Netzvertriebes direkt beim Netzbetreiber angestellt sind, und der Übergang des Eigentums der Strom- und Gasnetze von der EnW auf die Bonn-Netz GmbH zum 1. Januar 2016, bieten auch zukünftig die Chance, Kostenvorteile zu erzielen, Synergieeffekte zu schaffen und Kostenkürzungspotenzialen der Regulierungsbehörden entgegenzuwir- ken. - Betriebliche Risiken der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) mit vergleichbar sehr hohen Schadenswerten, jedoch meist mit kleinen Ein- trittswahrscheinlichkeiten, sind u. a. mögliche Zerstörungen von Be- triebshöfen durch Brände, Ausfälle von technischen Einrichtungen der Betriebsführung sowie mögliche Serienfehler von Schienenfahrzeugen, die sich aufgrund der Komplexität der eingesetzten Technik bisher nochSeite 19 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 14 nicht bemerkbar gemacht haben könnten. Als größtes betriebliches Ri- siko wird ein möglicher Terroranschlag im U-Bahn-Haltepunkt gesehen. Wie der missglückte Anschlag am oberirdischen Hauptbahnhof Bonn im Jahr 2012 zeigte, besteht eine potenzielle Bedrohung. - Die Corona-Pandemie hat sich vor allem im Rückgang der Fahrgeldein- nahmen bemerkbar gemacht. Diese wurden durch den ÖPNV-Rettungs- schirm des Bundes und der Länder kompensiert. Das mit Beginn der Corona-Pandemie hinzugekommene Risiko, dass einzelne Werkstattbe- triebe in der Gesellschaft sowie der Bus-/Bahnbetrieb nicht vollständig aufrechterhalten werden können, ist so nicht eingetroffen. Der Betrieb konnte weitestgehend aufrechterhalten werden. - Aus dem politischen Raum kommt das Bestreben, notwendige Fahr- preiserhöhungen nur noch in einem sehr geringen Maß an den Fahrgast weiterzugeben. Bei fehlender externer Kompensation ist mit einer wei- teren Verschlechterung des Unternehmensergebnisses zu rechnen. Das Risiko mit der größten Schadenshöhe ergibt sich aus der gesamt- schuldnerischen Haftung im Rahmen des Konzern-Cash-Managements. - Weitere Priorität für die Folgejahre wird es sein, durch den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur, der Weiterentwicklung von elektro- nischen Vertriebs- und Ticketlösungen sowie durch Vernetzung von di- gital übergreifenden ÖPNV-/Mobilitätsinformationen die verkehrlichen und ökologischen Vorteile des öffentlichen Personennahverkehrs im Wettbewerb zum Individualverkehr für die SWBV zu nutzen. - Als elementares Bestandsrisiko der Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) entwickelt sich in den kommenden Jahren das Alter der Anlage. 2022 wird sie 30 Jahre alt. Die MVA begegnet diesem Risiko u. a. mit einer umfassenden Zustandsanalyse des Betriebes, der Anpas-Seite 20 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 15 sung der Instandhaltungsphilosophie und der Entwicklung einer Investi- tionsstrategie (Projekt bonNova). Es besteht latent das Risiko, dass die Verbrennungsasche als ökotoxisch eingestuft wird. Dies hätte zur Kon- sequenz, dass die Schlacke zu deutlich höheren Preisen als geplant ent- sorgt werden müsste. Die Entwicklung wird über die Verbände ITAD (In- teressengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V.) und Confederation of European Waste-to-Energy Plants (CEWEP) intensiv begleitet, so dass die notwendigen Informatio- nen frühzeitig vorliegen. Durch ihre Komplexität, die Größe der Anlagen- technik und die Schnittstellen zum Heizkraftwerk Nord der EnW ist die Gesamtanlage verschiedenen betrieblichen Risiken ausgesetzt, denen durch entsprechende Maßnahmen gegengesteuert wird. Risiken mit größtem Schadenspotenzial sind hier mögliche Anlagenstillstände, die aus Grenzwertüberschreitungen sowie Ausfällen von größeren Anlagen- teilen (u. a. Wäscher, Dampfleitung zum Heizkraftwerk Nord o. ä.) resul- tieren. - Eine für die MVA zumindest temporär als Chance zu betrachtende posi- tive Auswirkung der Pandemie ist in dem Anstieg der Restabfallmengen aus privaten Haushalten zu sehen. Diese Entwicklung verbessert die ak- tuelle Auslastung über Siedlungsabfälle aus dem Einzugsgebiet des Zweckverbands Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK) und hat natürlich auch Auswirkungen auf die zu erzielenden Umsätze. - Beim SGB liegen Risiken im Bereich des Kita-Baus, der Schulen (Stich- wort: Rückkehr von G8 zu G9) mit der Schaffung von zusätzlichen 63 Klassenräumen in Bonn, dem Rechtsanspruch auf OGS-Betreuung und Großprojekten im Bereich der Kultur (Stichwort: Oper, Stadthalle Bad Godesberg usw.). Nicht zu vernachlässigen ist auch der Instandset- zungsbedarf der Sportstätten im Rahmen des Sportentwicklungskon- zeptes und die Diskussion um die Zukunft des Stadthauses. Notwendige Personalkapazitäten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind weder inSeite 21 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 16 dem notwendigen Umfang noch in der erforderlichen Zeit zu gewinnen, sondern es bedarf vielfältiger Anstrengungen, um diese für die zukünfti- gen Aufgaben zu generieren. Zunehmend ist allerdings zu beobachten, dass auch Verwaltungskräfte mit höheren Qualifikationen schwerer zu gewinnen sind; hier spielt oftmals das Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes eine Rolle. - Die COVID-19-Pandemie erfordert beim Theater der Bundesstadt Bonn weiterhin hohe Flexibilität bei der Programmplanung in der Spielzeit 2021/2022. Weiterhin war das Theater durch den schlechten baulichen Zustand der Liegenschaften und der damit verbundenen Sanierungsnot- wendigkeit, den Fachkräftemangel sowie den Klimanotstand von erheb- lichen Risiken betroffen. - Die wesentlichen Risiken der VEBOWAG beziehen sich auf Mietrück- standsrisiken. Ob die aktuellen und künftigen Maßnahmen zur Eindäm- mung der COVID-19-Pandemie und damit einhergehende Auswirkun- gen auf die finanzielle Situation der Mieterinnen und Mieter auch künftig nur geringen Einfluss auf das Zahlungsverhalten haben werden, ist zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts nicht einschätzbar. - Die Chancen liegen in der kontinuierlich verbesserten Ertragskraft zur Finanzierung der energetischen und demografischen Erneuerung der Wohnungsbestände sowie im Neubau und in der Nachverdichtung von Wohnungen auf vorhandenen Grundstücksreserven. Die Aussagen im Gesamtlagebericht spiegeln insgesamt die künftige Ent- wicklung sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung bezo- gen auf den Gesamtabschluss 2021 zutreffend wider.Seite 22 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 17 D Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung des Gesamt- abschlusses Von einer generellen Aufgliederung und Erläuterung der Bilanzpositionen, der Gesamtergebnisrechnung und Kapitalflussrechnung wird abgesehen, da sie nicht zum Verständnis der Gesamtaussage des Gesamtabschlusses erforderlich sind. Insoweit verweist die Rechnungsprüfung auf die Angaben im Anhang und Lagebericht. Einzelne Positionen werden im Folgenden nur dann behandelt, wenn Fest- stellungen zu treffen waren. I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Für die Erstellung des Gesamtabschlusses 2021 lag zur Regelung fachli- cher und organisatorischer Fragen die „Richtlinie zur Aufstellung des NKF- Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn“ (Gesamtabschlussrichtlinie) im Entwurf vom 09.02.2023, geändert durch Neufassung vom 04.04.2023 vor. Die Gesamtabschlussrichtlinie enthält die Regelungen für die konsolidierte Rechnungslegung und dient zur Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzie- rung und Bewertung im Konzern Bundesstadt Bonn. Als Arbeitshilfen sind der Richtlinie die Festlegungen zum Konsolidierungskreis und der örtliche Positionenplan sowie eine Übersicht der Ansprechpartner und Verantwort- lichen beigefügt. Entsprechend der Gesamtabschlussrichtlinie fassen die Gesellschaften die von ihnen zu liefernden Daten in sogenannten Meldedateien zusammen. Im Fachbereich werden die Dateien auf Plausibilität und technische Umsetz- barkeit geprüft und die Zahlen in die Konsolidierungssoftware SEM-BCS (Strategic Enterprise Management - Business Consolidation System) der Firma SAP übernommen. Mit Hilfe dieser Software findet die Konsolidierung statt.Seite 23 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 18 Das SAP-Modul SEM-BCS kann Meldedaten aus dem produktiven SAP- System sowie Stammdaten und Einzelabschlussdaten als Datei aus Nicht- SAP-Systemen übernehmen. Eine Ablieferung von buchführungsrelevan- ten Daten an das operative SAP-System findet jedoch nicht statt, insofern handelt es sich nicht um ein prüfungspflichtiges Zulieferprogramm. Der Fachbereich (bis 01.07.2021 bei Amt 20-2 angesiedelt, danach bei Amt 01-3 und seit November 2021 im Referat Beteiligungsmanagement) hat zu- letzt im Dezember 2017 eine fachliche Prüfung des SAP-Moduls BCS im Zusammenhang mit einem Systemumzug vorgenommen. Die Testdoku- mentation hierzu wurde dem Rechnungsprüfungsamt als Datei zur Verfü- gung gestellt (Stand: 17.02.2017). Ihr ist zu entnehmen, dass gegen die Anwendung weder in sachlicher noch in fachtechnischer Hinsicht Bedenken bestehen. Seitdem wurden regelmäßig bei Releasewechseln durch den Fachbereich Testungen vorgenommen. Die zum Meldepaket zugehörigen Meldedateien Bilanz und Ergebnisrech- nung sind „Excel gestützt“. Diese werden von den voll zu konsolidierenden Organisationen bearbeitet, von Abschlussprüfenden einer prüferischen Durchsicht unterzogen - soweit es sich um die Daten wesentlicher Beteili- gungen handelt - und von den Mitarbeitenden des Fachbereichs in die Kon- solidierungssoftware SAP SEM-BCS eingelesen. Die Stichprobenprüfung ergab, dass die Inhalte der Konsolidierungspakete korrekt in die Software übernommen wurden. Die im Rahmen des Gesamtabschlusses manuell vorgenommenen Bu- chungen werden in einem Belegjournal vollständig und fortlaufend festge- halten. Diese sind insoweit förmlich ordnungsgemäß und sachlich richtig. Die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ist aus Sicht der Rech- nungsprüfung gegeben.Seite 24 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 19 Der Gesamtabschluss inklusive Gesamtlagebericht, die Gesamtabschluss- richtlinie sowie die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen den gesetz- lichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Verordnungen und sonsti- gen ortsrechtlichen Bestimmungen. II. Konsolidierungskreis und Stichtag des Gesamtabschlusses Stichtag der Jahresabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sowie des Gesamtabschlusses ist mit Ausnahme des Theaters der Bundesstadt Bonn einheitlich der 31. Dezember 2021. Das Theater der Bundesstadt Bonn stellt seinen Jahresabschluss wie im Kulturbereich üblich zum 31. Juli auf. Auf die Aufstellung eines Zwischen- abschlusses zum 31.12.2021 wurde auf Grund des gleichbleibenden Ge- schäftsverlaufs und dem Fehlen von Vorgängen von besonderer Bedeutung verzichtet. Der Kreis der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Gesamtanhang angegeben. Die Angaben sind zutreffend. Der Gesamtabschluss des Konzerns der Stadt ergibt sich danach aus der Zusammenfassung und Konsolidierung des Jahresabschlusses der Bun- desstadt Bonn mit folgenden Tochterunternehmen: - Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) - Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) - Bonn Netz-GmbH - Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) - Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) - Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH (SWBD) - Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) - Stadtwerke Bonn Bad GmbH (SWBBad) - Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) - Theater der Bundesstadt BonnSeite 25 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 20 - Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB) - Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG) - bonnorange AöR (bonnorange) Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises erfolgte unverändert zur Kapi- talkonsolidierung zum 31. Dezember 2020. Für folgende Unternehmen unter maßgeblichem Einfluss der Bundesstadt Bonn wurde eine Equity-Bewertung vorgenommen: - Wahnbachtalsperrenverband (WTV) - Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK) Im Unterschied zur Vollkonsolidierung werden bei der Equity-Methode keine Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Er- träge des assoziierten Unternehmens in den Konzernabschluss übernom- men. Nur die Beteiligung wird im Konzernabschluss gezeigt, wobei diese bei der Erstbewertung mit dem Buchwert anzusetzen ist, der dem Anteil der Konzernmutter entspricht. In den Folgejahren wird der Beteiligungsbuch- wert an die Entwicklung des Eigenkapitals des Unternehmens angepasst. Die Abgrenzung der Unternehmen, für die eine Equity-Bewertung vorge- nommen wurde, erfolgte unverändert zur Equity-Bilanzierung zum 31. De- zember 2020. Folgende Unternehmen wurden letztlich gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW we- gen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Er- trags- und Finanzgesamtlage nicht in den Gesamtabschluss einbezogen: - Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement mbH (EGM) - SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH (SWBR) - Fahrbetrieb Bonn GmbH (FBG) - Vebofutur GmbH - Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH (IBFB) - Auto-Schnellfähre Bad Godesberg-Niederdollendorf GmbH (ASF)Seite 26 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 21 - Beethoven-Stiftung - Bonn Conference Center Management GmbH (BonnCC) - Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB) - Bonner City Parkraum GmbH (BCP) III. Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Abschlüsse Die in den Gesamtabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Tochterunternehmen sind nach den auf den Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn anzuwendenden Methoden ord- nungsgemäß bilanziert und bewertet. Die nach § 51 Abs. 1 KomHVO NRW i. V. m. § 308 Handelsgesetzbuch (HGB) vorgeschriebene einheitliche Be- wertung erfolgte in den für Konsolidierungszwecke aufgestellten Kommu- nalbilanzen II der Tochterunternehmen. Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verweisen wir auf die Erläuterungen im Gesamtan- hang. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 nebst Lagebericht der Bun- desstadt Bonn wurde von uns, dem Rechnungsprüfungsamt der Bun- desstadt Bonn, geprüft. Die Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen Tochter- unternehmen SWB, EnW, Bonn-Netz GmbH, SWBV, MVA, SWBD, SWBB, SWBBad, SGB, Theater, Seniorenzentren, VEBOWAG und bonnorange wurden von anderen Abschlussprüfern geprüft. Wir haben die Prüfungsberichte über die Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse zum 31.12.2021 sowie der Lageberichte 2021 der Unter- nehmen des Konsolidierungskreises kritisch durchgesehen. Ferner haben wir die Jahresabschlüsse des WTV sowie des REK, für die eine Equity-Be- wertung vorgenommen wurde, einer kritischen Durchsicht unterzogen. Demnach sind die einbezogenen Jahresabschlüsse ordnungsmäßig.Seite 27 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 22 IV. Erläuterungen zur Rechnungslegung Zur Wahrung einheitlicher Bilanzierungsgrundsätze werden die Einzelab- schlüsse der verbundenen Unternehmen im Rahmen der Erstellung der so- genannten Kommunalbilanz II übergeleitet. Dabei sind die Vermögensge- genstände und Schulden der voll zu konsolidierenden Unternehmen an die Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsgrundsätze, die für die Stadt Bonn ge- mäß NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) Anwendung finden, anzupassen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie die Er- leichterungsregelungen aus dem NKF-Modellprojekt sind gemäß § 52 Abs. 2 KomHVO NRW unter Punkt 4.4 des Gesamtanhangs erläutert. Die Vereinheitlichung der Einzelabschlüsse umfasst folgende Grundsätze: Grundsatz der Einheitlichkeit des Stichtages Der Gesamtabschluss ist zum Stichtag 31.12. eines Haushaltsjahres auf- zustellen. Beim Theater wurde auf die Erstellung eines Zwischenab- schlusses verzichtet (vgl. Ausführungen unter D I dieses Berichts). Grundsatz der einheitlichen Währung Ein Jahresabschluss in fremder Währung wurde von keinem einzubezie- henden Unternehmen aufgestellt. Vereinheitlichung von Ausweis, Ansatz und Bewertung Die Einzelabschlüsse der verbundenen Unternehmen wurden durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft. Diese wurden bei den für die Konsolidierung wesentlichen Beteiligungen auch mit der prüferischen Durchsicht der von den Gesellschaften zu übermittelnden Meldedaten beauftragt. Die prüferischen Durchsichten wurden bescheinigt. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht haben die Unternehmen erkennbare Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsanpassungen gemäß NKF in den Konsolidierungsformularsätzen selbst vorzunehmen. Die Gesamtab- schlussrichtlinie mit dem örtlichen Positionenplan gibt vor, wie die zu übernehmenden Bilanz- und Ergebnispositionen ggf. in der Konzernbi- lanz II umzugliedern sind.Seite 28 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 23 Der Gesamtabschluss 2021 wurde im Übrigen nach einheitlichen Bilanzie- rungs- und Bewertungsregeln erstellt und der Grundsatz der Einheitlichkeit beachtet. V. Konsolidierungsmaßnahmen Die an die Regelungen des NKF angepassten und neubewerteten Jahres- abschlüsse der zu konsolidierenden Unternehmen und der Jahresab- schluss der Kernverwaltung wurden zu einem Summenabschluss zusam- mengefasst. Hierzu wurden die einzelnen Bilanz- und Ergebnisrechnungs- positionen addiert. Als Grundlage wurden die Meldedaten der Gesellschaften sowie der Kern- verwaltung verwendet. Daneben erfolgten einzelne manuelle Buchungen des Fachbereichs beispielsweise im Bereich der Fortschreibung der stillen Reserven. Da im Summenabschluss noch konzerninterne Beziehungen enthalten sind, im Gesamtabschluss jedoch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage so darzustellen ist, als wenn der Konzern Stadt Bonn ein einziges Unter- nehmen ist, sind folgende Konsolidierungsmethoden anzuwenden: - Schuldenkonsolidierung - Aufwands- und Ertragskonsolidierung - Zinseliminierung - Zwischengewinneliminierung - Beteiligungsertragseliminierung - Kapitalkonsolidierung Die einzelnen Schritte bzw. Methoden der Konsolidierung wurden durch die Rechnungsprüfung nachvollzogen.Seite 29 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 24 Die innerhalb des Konsolidierungskreises bestehenden Ausleihungen, For- derungen und Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen und Rechnungsab- grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der Schulden- bzw. Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie Zinseliminierung gegeneinander aufgerech- net. Soweit Differenzen nach der Eliminierung blieben, lagen diese unter- halb der Wesentlichkeitsgrenze. Im Gesamtabschluss 2021 wurden vom für die Aufstellung zuständigen Fachbereich nach der Feststellung von Grundstücksveränderungen im Jah- resabschluss die stillen Reserven überprüft und hierbei Grundstücksüber- tragungen in Vorjahren festgestellt, die auf Gesamtabschlussebene bisher keine Berücksichtigung fanden. Hieraus ergab sich in einem Fall ein Zwi- schengewinn, der zu eliminieren war. Die Ausführungen in dem ausführlichen Buchungsvermerk wurden nach- vollzogen; es ergaben sich keine Feststellungen. Ebenso führte die Prüfung der Beteiligungsertragseliminierung zu keiner Einwendung. Die Kapitalkonsolidierung wurde gemäß § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO NRW i. V. m. § 301 Abs. 1 S. 2 HGB nach der Neubewertungsmethode vorge- nommen. Dabei erfolgte die Verrechnung mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt des (fiktiven) Erwerbs der jewei- ligen Konzernorganisationen. Die Prüfung der einbezogenen voll zu konsolidierenden Unternehmen führte zu keinen Einwendungen. Die Equity-Konsolidierung des WTV und REK wurde nach der Buchwertme- thode vorgenommen. Die Ermittlung der Wertansätze erfolgte bezogen auf die jeweiligen Erwerbszeitpunkte. Die Prüfung der Equity-Konsolidierungen ergab keine Einwendungen.Seite 30 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 25 VI. Gesamtbilanz, -ergebnisrechnung und -eigenkapitalspiegel Die Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung sind gemäß § 50 Abs. 3 KomHVO NRW entsprechend den Regelungen für den Jahresabschluss der Kommune zu gliedern, soweit ihre Eigenart keine Abweichung bedingt. Die Gesamtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung zum 31. Dezember 2021 sind im Wesentlichen gemäß den Anlagen 29 und 30 zur „VV Muster zur GO und KomHVO NRW“ aufgebaut und entsprechen formal den ge- setzlichen Anforderungen. Das Muster der Gesamtbilanz sieht auf der Passivseite zwischen „1. Eigen- kapital“ und „3. Sonderposten“ eine Position „2. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ vor. Sie ist durch die Änderung der „VV Muster zur GO und KomHVO NRW“ im November 2019 aufgenommen worden. Die passiven Unterschiedsbeträge aus den Erstkonsolidierungen bis zur Geset- zesänderung 2019 sind in der Position „1.1 Allgemeine Rücklage“ unter dem Eigenkapital dargestellt, weshalb in der Gesamtbilanz die Position „2. Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ keinen Bilanzwert ent- hält. Erst wenn in der Zukunft ein passiver Unterschiedsbetrag auszuweisen ist, geschieht dies auf dieser Position. Die Sachverhalte aus der Vergan- genheit bleiben unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Bilanzkontinu- ität unter dem Eigenkapital stehen. Auf die Ausführungen hierzu im Anhang wird verwiesen. Abweichend vom Muster der Gesamtergebnisrechnung werden die Auf- wendungen aus assoziierten Unternehmen im Gesamtabschluss der Stadt Bonn als gesonderte Position gemäß § 312 Abs. 4 Satz 2 HGB ausgewie- sen. Hierunter werden z. B. die Abschreibungen der stillen Reserven dar- gestellt. Diese zusätzliche Information in der Gesamtergebnisrechnung in Anleh- nung an die Vorschrift des HGB wird trotz Abweichung vom Muster als un- kritisch betrachtet.Seite 31 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 26 Der Gesamteigenkapitalspiegel wurde 2019 erstmals erstellt. Er gibt Auf- schluss über die Eigenkapitalstruktur und -entwicklung des „Konzerns Kom- mune“ und entspricht in seinem Aufbau der Anlage 31 zur „VV Muster zur GO und KomHVO NRW“ und damit formal den gesetzlichen Anforderungen. Die im Eigenkapitalspiegel dargestellten Werte wurden mit den Angaben in der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung verglichen; Abwei- chungen ergaben sich hierbei nicht. VII. Aussagen zum Gesamtanhang und zur Kapitalflussrechnung Gesamtanhang Der Gesamtanhang ist gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 95 Abs. 1 GO NRW als Bestandteil des Gesamtjahresabschlusses u. a. dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt. Allgemeine Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung des Anhangs bildet insbesondere § 52 Abs. 2 und 3 KomHVO NRW. So sind die für die Ge- samtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachver- ständige Dritte die Wertansätze beurteilen können. Im Rahmen der Prüfung des Gesamtanhangs getroffene Feststellungen wurden zwischenzeitlich umgesetzt. Die lediglich redaktionellen Änderun- gen sind in dem als Anlage beigefügten Gesamtabschluss 2021 berücksich- tigt. Dem Gesamtanhang ist gemäß § 50 Abs. 3 KomHVO NRW in Verbindung mit § 48 KomHVO NRW ein Gesamtverbindlichkeitenspiegel und ein Ge- samteigenkapitalspiegel als Anlage beigefügt.Seite 32 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 27 Kapitalflussrechnung Gemäß § 52 Abs. 3 KomHVO NRW ist dem Gesamtabschluss 2021 ebenso eine unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 (DRS 21) aufgestellte Kapitalflussrechnung beigefügt. Diese gilt dabei als eigenständiger Teil des Gesamtabschlusses. Die Kapitalflussrechnung soll die finanzielle Entwicklung und Lage der Stadt als Konzern ergänzend zu den Angaben, die aus dem Gesamtabschluss nicht oder nicht unmittelbar entnommen werden können, darstellen und da- mit Aufschluss über die Liquiditätssituation des Konzerns Stadt Bonn ge- ben. Die Kapitalflussrechnung 2021 entspricht formal dem Gliederungsschema des DRS 21. Zur Darstellung der Zahlungsströme als Konzern werden in der Gesamtka- pitalflussrechnung die Geschäftsvorfälle, die aus den Aktivitäten der Stadt und der voll zu konsolidierenden Gesellschaften resultieren, in Zahlungs- strömen erfasst. Die Zahlungsströme werden dabei wie folgt gegliedert: - Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit - Cashflow aus Investitionstätigkeit - Cashflow aus Finanzierungstätigkeit - Finanzmittelfonds am Ende der Periode Für die Betrachtung der laufenden Verwaltungstätigkeit wurde die indirekte Methode gewählt; das bedeutet, dass das Jahresergebnis der Gesamter- gebnisrechnung zugrunde gelegt und um die zahlungsunwirksamen Vor- gänge bereinigt wurde. Das betrifft z. B. Zu- und Abschreibungen, Änderun- gen der Rückstellungen oder die Auflösung von Sonderposten. Hier zeigte sich, dass die Kapitalflussrechnung um zwei Positionen (10 Aufwendun- gen/Erträge aus außerordentlichen Posten und 12 Einzahlung aus außer- ordentlichen Posten) ergänzt wurde, die im Vorjahr 0 EUR betrugen.Seite 33 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 28 Zur Betrachtung der Investitions- und Finanzierungstätigkeit wurde gemäß DRS 21 Nr. 42 und 47 die direkte Methode angewendet. Das bedeutet, dass die einzelnen Positionen der Ein- und Auszahlungen der Stadt Bonn und aller voll zu konsolidierenden Gesellschaften aufsummiert wurden. Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode, bestehend aus den Zahlungs- mitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, wurde gemäß DRS 21 Nr. 15 aus dem Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode, d. h. aus dem des Vorjahres und den Veränderungen der Cashflows, entwickelt. Hierbei wurde er von wechselkurs-, konsolidierungskreis- oder sonstigen bewertungsbedingten Änderungen bereinigt. Für den Gesamtabschluss 2021 wurden folgende Cashflows errechnet: Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit -173.524.759,52 EUR Cashflow aus Investitionstätigkeit -225.822.825,95 EUR Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 386.917.836,94 EUR Cashflow gesamt -12.429.748,53 EUR Finanzmittelfonds am Ende der Periode 34.769.509,77 EUR Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2021 entspricht damit den li- quiden Mitteln der Gesamtbilanz. Die Prüfung der Kapitalflussrechnung erfolgte in zwei Schritten. In einem ersten Schritt wurde die Berechnungslogik der Formeln, aus der sich jede einzelne Position der Kapitalflussrechnung ergibt, betrachtet. In einem zweiten Schritt wurde aus risikoorientierten Gesichtspunkten eine Stichprobe zur Prüfung der wertmäßigen Korrektheit der Positionen in der Kapitalflussrechnung ausgewählt. Die Prüfung ergab keine Beanstandung. Die Berechnungen waren inhaltlich plausibel sowie systematisch richtig und die geprüften Werte korrekt.Seite 34 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 29 Ferner sind gemäß § 116 Abs. 7 GO NRW am Schluss des Gesamtanhangs für die Mitglieder des Verwaltungsvorstands nach § 70 GO NRW sowie für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschie- den sind, folgende Angaben zu tätigen: - der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, - der ausgeübte Beruf, - die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes, - die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenberei- chen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form, - die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen. Die Angaben zu den Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes sowie des Rates sind in dem als Anlage beigefügten Anhang zum Gesamtab- schluss 2021 enthalten. VIII. Aussagen zum Gesamtlagebericht Die Prüfung des Gesamtlageberichtes haben wir anhand der Vorschriften des § 52 Abs. 1 KomHVO NRW vorgenommen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Gesamtlagebericht im Einklang mit dem Gesamtabschluss sowie mit den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen steht und insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Bundesstadt Bonn und ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche vermittelt. Im Rahmen der Prüfung getroffene Feststellungen wurden zwischenzeitlich umgesetzt. Die lediglich redaktionellen Änderungen sind in dem nunmehr als Anlage beigefügten Gesamtabschluss 2021 berücksichtigt.Seite 35 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 30 Der Gesamtlagebericht stellt den Geschäftsablauf mit den wichtigsten Er- gebnissen des Gesamtabschlusses und der Gesamtlage in ihren tatsächli- chen Verhältnissen dar. Wesentliche Informationen aus den Tochterunter- nehmen werden insbesondere für die SWB, das SGB, das Theater sowie die Seniorenzentren, VEBOWAG und die bonnorange hervorgehoben. Der Gesamtlagebericht beinhaltet eine ausgewogene und umfassende Analyse der Haushaltswirtschaft der Gemeinde und seiner verselbststän- digten Aufgabenbereiche. Ferner enthält der Gesamtlagebericht eine Kennzahlenanalyse auf Basis des NKF-Kennzahlenset NRW der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein- Westfalen (GPA), welches im Runderlass des Innenministeriums von 01.10.2008 beschrieben worden ist. Produktorientierte Kennzahlen finden sich lediglich in den Jahresabschlüssen der Beteiligungen und der Bun- desstadt Bonn selbst. Diese sind allerdings auch keine Pflichtangabe. Der Gesamtlagebericht enthält Ausführungen zu den wesentlichen Chan- cen und Risiken sowohl der Kernverwaltung als auch der Tochterunterneh- men im Vollkonsolidierungskreis. Die wesentlichen Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung sind aus prüferischer Sicht zutreffend dargestellt. Im Ergebnis entspricht der Gesamtlagebericht den gesetzlichen Vorschrif- ten des § 52 Abs. 1 KomHVO NRW.Seite 36 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 31 IX. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Die Gesamtbilanz zum 31.12.2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 6.219.365.673,47 EUR. Die Gesamtergebnisrechnung 2021 weist einen Gesamtjahresüberschuss im Konzern von 36.619.684,81 EUR und der Fi- nanzmittelfonds einen Endbestand von 34.769.509,77 EUR aus. Die Gesamtergebnisstruktur stellt sich wie folgt dar: Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Haushalts- jahres TEUR Ergebnis des Vorjahres TEUR + / - in TEUR + / - in % Steuern und ähnliche Abga- ben 672.050 635.129 36.921 5,81 Zuwendungen und allge- meine Umlagen 370.843 413.689 -42.846 -10,36 Sonstige Transfererträge 27.569 24.251 3.318 13,68 Öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte 201.886 190.496 11.390 5,98 Privatrechtliche Leistungs- entgelte 605.587 566.798 38.789 6,84 Kostenerstattungen und Kos- tenumlagen 115.612 108.842 6.770 6,22 Sonstige ordentliche Erträge 120.183 105.798 14.385 13,60 Aktivierte Eigenleistungen 13.614 12.437 1.177 9,46 Bestandsveränderungen 4.198 -2.751 6.949 -252,60 Ordentliche Gesamterträge 2.131.542 2.054.689 76.853 3,74Seite 37 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 32 Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Haushalts- jahres TEUR Ergebnis des Vorjahres TEUR + / - in TEUR + / - in % Personalaufwendungen -576.648 -569.231 -7.417 1,30 Versorgungsaufwendungen -36.556 -42.862 6.306 -14,71 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -567.277 -544.521 -22.756 4,18 Bilanzielle Abschreibungen -154.403 -156.414 2.011 -1,29 Transferaufwendungen -528.019 -491.880 -36.139 7,35 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen -206.953 -239.360 32.407 -13,54 Ordentliche Gesamtauf- wendungen -2.069.856 -2.044.268 -25.588 1,25 Ordentliches Gesamter- gebnis 61.686 10.421 51.265 491,94 Finanzerträge 6.217 5.838 379 6,49 Finanzaufwendungen -33.775 -37.237 3.462 -9,30 Aufwendungen aus assozi- ierten Unternehmen -3.143 -3.268 125 -3,82 Gesamtfinanzergebnis -30.701 -34.667 3.966 -11,44 Gesamtergebnis der lau- fenden Geschäftstätigkeit 30.985 -24.246 55.231 -227,79 Außerordentliche Erträge 29.903 - 29.903 - Außerordentliche Aufwen- dungen - - - - Außerordentliches Ge- samtergebnis 29.903 0 29.903 - Gesamtjahresergebnis im Konzern 60.888 -24.246 85.134 -351,13 Anderen Gesellschaftern zu- zurechnendes Ergebnis -24.269 -8.534 -15.735 184,38 Gesamtjahresergebnis laut Bilanz 36.619 -32.780 69.399 -211,71Seite 38 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 33 Die Gesamtvermögens- und Gesamtkapitalstruktur zeigt sich wie folgt: Aktiva / Passiva 31.12.2021 TEUR 31.12.2020 TEUR + / - in TEUR + / - in % Aktiva Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 29.900 - 29.900 - Immaterielle Vermögensgegen- stände 22.320 20.695 1.625 7,85 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 866.366 871.767 -5.401 -0,62 Bebaute Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte 1.625.766 1.596.526 29.240 1,83 Infrastrukturvermögen 2.206.581 2.244.838 -38.257 -1,70 Bauten auf fremdem Grund und Bo- den 1.492 1.602 -110 -6,87 Kunstgegenstände, Kulturdenkmä- ler 120.555 119.928 627 0,52 Maschinen und technische Anla- gen, Fahrzeuge 97.428 90.861 6.567 7,23 Betriebs- und Geschäftsausstattung 60.935 56.915 4.020 7,06 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 470.489 389.034 81.455 20,94 Finanzanlagen 270.723 271.104 -381 -0,14 Vorräte 64.194 50.802 13.392 26,36 Forderungen und sonstige Vermö- gensgegenstände 309.036 263.500 45.536 17,28 Wertpapiere des Umlaufvermögens - - - - Liquide Mittel 34.770 47.199 -12.429 -26,33 Aktive Rechnungsabgrenzung 38.811 38.948 -137 -0,35 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag - - - - Gesamtvermögen 6.219.366 6.063.719 155.647 2,57Seite 39 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 34 Aktiva / Passiva 31.12.2021 TEUR 31.12.2020 TEUR + / - in TEUR + / - in % Passiva Allgemeine Rücklage 873.032 885.561 -12.529 -1,41 Sonderrücklage 655 655 - - Ausgleichsrücklage 37.386 62.034 -24.648 -39,73 Gesamtjahresergebnis 36.620 -32.780 69.400 -211,71 Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter 147.297 134.926 12.371 9,17 Unterschiedsbetrag aus der Kapi- talkonsolidierung - - - - Sonderposten 1.218.420 1.226.844 -8.424 -0,69 Pensionsrückstellungen 862.980 842.073 20.907 2,48 Rückst. für Deponien und Altlasten - - - - Instandhaltungsrückstellungen 2.530 1.900 630 33,16 Steuerrückstellungen 1.077 454 623 137,22 Sonstige Rückstellungen 183.692 158.884 24.808 15,61 Anleihen - - - - Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.757.401 1.678.693 78.708 4,69 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 624.670 649.106 -24.436 -3,76 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 4.271 3.277 994 30,33 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 93.010 93.768 -758 -0,81 Sonstige Verbindlichkeiten 159.070 171.928 -12.858 -7,48 Erhaltene Anzahlungen 153.502 129.136 24.366 18,87 Passive Rechnungsabgrenzung 63.754 57.260 6.494 11,34 Gesamtkapital 6.219.366 6.063.719 155.648 2,57Seite 40 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 35 Bezüglich der für den Gesamtabschluss relevanten NKF-Kennzahlen wird an dieser Stelle auf die im Gesamtlagebericht dargestellten Kennzahlen verwiesen. Diese orientieren sich an dem im Runderlass des Innenministe- riums vom 01.10.2008 beschriebenen NKF-Kennzahlenset NRW, welches bereits für den Einzelabschluss der Bundesstadt Bonn verwendet wurde. Von dem NKF-Kennzahlenset im Einzelabschluss wurde nur insoweit ab- gewichen, als dass für den Gesamtabschluss die Kennzahlen „Drittfinanzie- rungsquote“, „Investitionsquote“, „Dynamischer Verschuldungsgrad“, „Liquidität 2. Grades“, „Steuerquote“ sowie „Sach- und Dienstleistungsin- tensität“ und „Transferaufwandsquote“ nicht dargestellt wurden. Dies ist gemäß § 52 Abs. 1 Satz 4 KomHVO NRW zulässig, wonach in die Analyse nur solche Kennzahlen einbezogen werden sollen, die für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage bedeutsam sind. In Bezug darauf, dass die Kennzahlen für die Analyse des kommunalen Jahresabschlusses und nicht des Gesamtabschlusses entwickelt wurden, ist das Fehlen der genannten Kennzahlen aus unserer Sicht nachvollzieh- bar. X. Beteiligungsbericht Nach § 117 Abs. 1 GO NRW muss eine Gemeinde einen Beteiligungsbe- richt erstellen, sofern sie von der größenabhängigen Befreiung im Zusam- menhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch macht. Im Umkehrschluss ist die Stadt Bonn von der Pflicht, einen Beteiligungsbericht nach den Vorgaben des § 117 GO NRW zu erstellen, befreit. Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 53 KomHVO muss der Gesamtab- schluss jedoch die Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den ZielenSeite 41 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 36 der Beteiligungen sowie der Erfüllung des öffentlichen Zwecks zu allen ver- selbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privat- rechtlicher Form enthalten. Zur Erfüllung dieser Anforderungen erstellt die Stadt Bonn weiterhin einen Beteiligungsbericht. Der Beteiligungsbericht 2021 enthält detaillierte Infor- mationen zu den einzelnen Beteiligungen der Stadt. In ihm werden alle Un- ternehmen aufgeführt und dargestellt, d. h. auch solche, die nicht dem Konsolidierungskreis angehören. Er vervollständigt damit den im Gesamt- abschluss vermittelten Gesamtüberblick über die wirtschaftliche Gesamt- lage der Kommune. Der Beteiligungsbericht 2021 der Bundesstadt Bonn wurde mit einer sepa- raten Vorlage (Drucksache Nr. 222104) dem Rat der Bundesstadt Bonn zu seiner Sitzung am 08.12.2022 zur Kenntnisnahme vorgelegt und wird im Gesamtabschluss benannt. Der Beteiligungsbericht zeigt sich seit 2020 im Vergleich zu den Berichten aus Vorjahren in einem veränderten Aussehen. Hintergrund hierzu sind die zwischenzeitlich in Kraft getretenen Neufassungen von Gemeindeordnung und Kommunalhaushaltsverordnung, mit denen von Seiten des Landes ein neues verbindliches Muster für den Beteiligungsbericht bereitgestellt wurde. Zum anderen wurde dieser Bericht erstmalig mit Unterstützung einer sich im Beteiligungsmanagement neu im Einsatz befindlichen Software erstellt, mit der in künftigen Jahren eine noch weitergehende, automatisierte Be- richtserstellung gewährleistet werden soll. Konkrete Inhalte des Beteiligungsberichts 2021 waren nicht Gegenstand der Prüfung des Gesamtabschlusses.Seite 42 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 37 E Bestätigungsvermerk Prüfungsurteile Wir haben den Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn - bestehend aus der Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gesamtergebnisrech- nung für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis zum 31.12. 2021 sowie dem Ge- samtanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewer- tungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er- kenntnisse entspricht der beigefügte Gesamtabschluss in allen wesentlichen Belan- gen den Vorschriften der GO NRW sowie der KomHVO NRW und ver- mittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns Bundesstadt Bonn zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021. vermittelt der beigefügte Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Bundesstadt Bonn. In allen wesentlichen Belan- gen steht dieser Gesamtlagebericht in Einklang mit dem Gesamtab- schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erklären wir in Anlehnung an § 322 HGB, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs- mäßigkeit des Gesamtabschlusses geführt hat.Seite 43 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 38 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlage- berichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und nach § 102 GO NRW unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung und der Leitlinien zur Durchführung kommuna- ler Abschlussprüfungen des IDR durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung der Rechnungsprüfung für die Prüfung des Gesamtabschlusses“ unseres Be- stätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzern- unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels- rechtlichen und kommunalrechtlichen Vorschriften Nordrhein-Westfalens und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstim- mung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Gesamtabschluss und zum Gesamtlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Ge- samtabschlusses, der den gesetzlichen Vorschriften des § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. §§ 50 ff. KomHVO NRW in allen wesentlichen Belangen ent- spricht und dafür, dass der Gesamtabschluss unter Beachtung der deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt. Ferner sind die gesetzli- chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Überein- stimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Gesamtabschlus- ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbe- absichtigten - falschen Darstellungen ist.Seite 44 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 39 Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns Bundesstadt Bonn zur Fortführung seiner Tätigkeit, d. h. der stetigen Erfüllung seiner Aufgaben zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zu- sammenhang mit der stetigen Erfüllung seiner Aufgaben, sofern einschlä- gig, anzugeben. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Gesamtlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der KomHVO entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwort- lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Gesamtlageberichts in Überein- stimmung mit den anzuwendenden Vorschriften mit der GO NRW sowie KomHVO NRW zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nach- weise für die Aussagen im Gesamtlagebericht erbringen zu können. Verantwortung der Rechnungsprüfung für die Prüfung des Gesamtab- schlusses und des Gesamtlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Gesamtlagebe- richt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Bun- desstaft Bonn vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Ge- samtabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht beinhaltet.Seite 45 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 40 Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garan- tie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 102 GO NRW unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung und der Leitlinien zur Durchführung kom- munaler Abschlussprüfungen vom IDR durchgeführte Prüfung eine wesent- liche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich an- gesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Gesamtabschlusses getroffe- nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewah- ren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reak- tion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungs- urteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsich- tigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer- kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Gesamtab- schlusses relevanten internen Kontrollsystems und den für die Prüfung des Gesamtlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umstän- den angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems des Konzerns Bundesstadt Bonn abzuge- ben.Seite 46 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 41 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise Schlussfolgerungen darüber, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zu- sammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut- same Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns Bundesstadt Bonn zur Fort- führung seiner Tätigkeit, d. h. der stetigen Erfüllung seiner Aufgaben, aufwerfen könnte. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesent- liche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlage- bericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes- sen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Be- stätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereig- nisse und Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern Bundesstadt Bonn die stetige Aufgabenerfüllung nicht mehr ohne Inan- spruchnahme finanzieller Unterstützung im Rahmen der Gewährträger- haftung des Landes sicherstellen kann. Eine Insolvenz der Bundesstadt Bonn ist nach § 128 GO i. V. m. § 12 Insolvenzordnung ausgeschlossen. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Gesamtabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Gesamt- abschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Gesamtabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Gesamtlageberichts mit dem Gesamt- abschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns Bundesstadt Bonn.Seite 47 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 42 führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Gesamtlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollzie- hen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annah- men nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien- tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungs- urteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundelie- genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un- vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zu- kunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon- trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Bonn, den 03.06.2025 gez. Daniel Pütz (Dr. Daniel Pütz) Leiter des RechnungsprüfungsamtesSeite 48 von 221 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2021 05/2025 RPA Bonn ______________________________________________________________________ 43 Anlage Gesamtabschluss 2021Seite 49 von 221 Gesamtabschluss 2021 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Gesamtabschluss 2021 Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang und GesamtlageberichtSeite 50 von 221 2 Gesamtabschluss 2021 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Inhaltsverzeichnis 1. Einführung ................................................................................................................................................................................................ 5 2. Gesamtbilanz ............................................................................................................................................................................................ 7 3. Gesamtergebnisrechnung....................................................................................................................................................................... 12 4. Gesamtanhang ....................................................................................................................................................................................... 14 4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag.......................................................................................................... 15 4.2 Angaben zum Konsolidierungskreis ...................................................................................................................................................... 16 4.2.1 Allgemeine Ausführungen .................................................................................................................................................................. 16 4.2.2 Verbundene Unternehmen................................................................................................................................................................. 23 4.2.3 Assoziierte Unternehmen................................................................................................................................................................... 24 4.3 Angaben zu den Konsolidierungsmethoden ......................................................................................................................................... 26 4.4 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ........................................................................................................................ 30 4.5 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtbilanz .................................................................................................................. 33 4.6 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtergebnisrechnung ............................................................................................... 72 4.7 Sonstige Angaben ................................................................................................................................................................................ 89 4.8 Organe und Mitgliedschaften ................................................................................................................................................................ 95 5. Anlage zum Gesamtanhang ................................................................................................................................................................. 129 6. Gesamtlagebericht ................................................................................................................................................................................ 135 6.1 Allgemeines ........................................................................................................................................................................................ 136Seite 51 von 221 3 Gesamtabschluss 2021 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 6.2 Geschäftsverlauf ................................................................................................................................................................................. 136 6.2.1 Aufgabenfelder im Konzern Bundesstadt Bonn ............................................................................................................................... 136 6.2.2 Wesentliche Informationen aus den Tochterunternehmen der Bundesstadt Bonn .......................................................................... 143 6.3 Darstellung der Gesamtlage des Konzerns ........................................................................................................................................ 149 6.3.1 Vermögens- und Schuldengesamtlage ............................................................................................................................................ 149 6.3.2 Ertrags- und Aufwandssituation ....................................................................................................................................................... 153 6.3.3 Finanzgesamtlage ........................................................................................................................................................................... 155 6.4 Kennzahlenanalyse ............................................................................................................................................................................ 155 6.4.1 Kennzahlen zur hauswirtschaftlichen Gesamtsituation .................................................................................................................... 156 6.4.2 Kennzahlen zur Vermögenslage ...................................................................................................................................................... 158 6.4.3 Kennzahlen zur Finanzlage ............................................................................................................................................................. 159 6.4.4 Kennzahlen zur Ertragslage............................................................................................................................................................. 161 6.5 Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung ............................................................................................................................. 162 Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................................................. 169Seite 52 von 221 4 Gesamtabschluss 2021 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bestätigungserklärung Gemäß § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 5 GO NRW ist von der Gemeinde ein Gesamtabschluss aufzustellen und vom Oberbürgermeister zu bestätigen. Aufgestellt: Bonn, 19.12.2024 ______gez. Fark_______ Michael Fark, Stadtkämmerer Bestätigt: Bonn, 19.12.2024 ______gez. Dörner_______ Katja Dörner, OberbürgermeisterinSeite 53 von 221 5 Gesamtabschluss 2021 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 1. EinführungSeite 54 von 221 6 Gesamtabschluss 2021 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Mit der Umstellung der Rechnungslegung für kommunale Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen auf das Neue Kommunale Finanzmanage- ment (NKF) wurden gleichzeitig Regelungen zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses getroffen. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, einen Gesamtüberblick über die kommunale Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage zu vermitteln, indem alle aus der Kernverwaltung ausgegliederten Aufgabenbereiche neben weiteren wirtschaftlichen Beteiligungen in die Betrachtung einzubeziehen sind. Damit soll gewährleistet werden, dass der Gesamtabschluss sämtliche Tätigkeitsbereiche der Gemeinde unabhängig von Organisations- oder Rechtsform so darstellt, als ob es sich um eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit „Konzern Kommune“ handelt. Zum Gesamtab- schluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres ihrer wesentlichen verselbstän- digten Aufgabenbereiche (vABs) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Der Gesamtabschluss besteht aus 1. der Gesamtergebnisrechnung, 2. der Gesamtbilanz, 3. dem Gesamtanhang, 4. der Kapitalflussrechnung und 5. dem Eigenkapitalspiegel. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Gesamtlagebericht aufzustellen. Gemäß § 117 GO NRW ist die Aufstellung eines Beteiligungsberichtes nicht mehr verpflichtend. Da sich die im Beteiligungsbericht enthal- tenen Informationen somit jedoch aus dem Gesamtabschluss ergeben müssten, wurde entschieden den Beteiligungsbericht auch weiterhin als Informationsquelle aufzustellen. Der Beteiligungsbericht 2021 ist als eigener Bericht (siehe Drucksache Nr. 222104 im Bonner Ratsin- formationssystem) beigefügt.Seite 55 von 221 7 Gesamtabschluss 2021 Bundesstadt Bonn Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2. GesamtbilanzSeite 56 von 221 8 Gesamtabschluss 2021 Gesamtbilanz Bundesstadt BonnSeite 57 von 221 9 Gesamtabschluss 2021 Gesamtbilanz Bundesstadt BonnSeite 58 von 221 10 Gesamtabschluss 2021 Gesamtbilanz Bundesstadt BonnSeite 59 von 221 11 Gesamtabschluss 2021 Gesamtbilanz Bundesstadt BonnSeite 60 von 221 12 Gesamtabschluss 2021 Bundesstadt Bonn 3. GesamtergebnisrechnungSeite 61 von 221 13 Gesamtabschluss 2021 Bundesstadt BonnSeite 62 von 221 14 Gesamtabschluss 2021 Bundesstadt Bonn 4. GesamtanhangSeite 63 von 221 15 Gesamtabschluss 2021 Bundesstadt Bonn 4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag Die Gemeinde hat gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 50 KomHVO NRW für den Schluss eines jeden Haushalts- jahres einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung (GoK) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss des gleichen Geschäftsjahres sowie die Jahresabschlüsse aller wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche (öffentlich-rechtliche und privatrechtliche) zu konsolidieren. Gemäß § 116 Abs. 2 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, dem Eigenkapital- spiegel und der Kapitalflussrechnung und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Gemäß § 117 GO NRW ist die Aufstellung des Beteiligungsberichtes nicht mehr verpflichtend. Da sich die im Beteiligungsbericht enthaltenen Informationen somit jedoch aus dem Ge- samtabschluss ergeben müssten, wurde entschieden den Beteiligungsbericht auch weiterhin als Informationsquelle aufzustellen. Der erste Gesamtabschluss war zum Stichtag 31.12.2010 aufzustellen. Die Bundesstadt Bonn legt den konsolidierten Abschluss 2021 aller wesentlichen Konzernorganisationen und der Kernverwaltung vor. In diesen wurden die Kernverwaltung, drei städtische Sondervermögen, zehn voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen sowie zwei assoziierte Unternehmen einbezogen. Wie der handelsrechtliche Konzernabschluss soll auch der Gesamtabschluss die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und ihrer Unternehmen so darstellen, als ob es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt. Aus diesem Grund sind die kon- zerninternen Leistungsbeziehungen zwischen der Kernverwaltung und ihren Töchtern sowie zwischen den Töchtern untereinander zu eliminieren. Diese Aufrechnung der internen Beziehungen wird nur bei den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises vorgenommen (siehe hierzu die Erläuterungen unter 4.2.1). Für nähere Informationen zu den einzelnen Beteiligungen der Bundesstadt Bonn wird auf den Beteiligungsbericht verwiesen. Das Geschäftsjahr für den Konzern und die konsolidierten Organisationen entspricht dem Kalenderjahr. Grundsätzlich gilt, dass Betriebe, deren Abschlussstichtage um mehr als drei Monate vom Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses abweichen, auf Basis von Zwischen- abschlüssen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses (31. Dezember) in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind.Seite 64 von 221 16 Gesamtabschluss 2021 Bundesstadt Bonn Bezüglich dieser Regelung gibt es lediglich für Betriebe im Kulturbereich Ausnahmen. Bei diesen kann – gleichbleibender Geschäftsverlauf vorausgesetzt – von der Aufstellung eines Zwischenabschlusses abgesehen werden, sofern deren Abschlussstichtag um mehr als drei Monate, aber nicht mehr als sechs Monate vom Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses abweicht. Das Theater der Bundesstadt Bonn stellt seinen Jahresabschluss zum Stichtag 31. Juli auf. Das Geschäftsjahr ist wie im Kulturbereich üblich an die Spielzeit gekoppelt, sodass auf die Erstellung eines Zwischenabschlusses, auch infolge des gleichbleibenden Geschäftsverlaufs, verzichtet wird. Vorgänge von be- sonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Theaters der Bundesstadt Bonn haben sich zwischen dem Ab- schlussstichtag des Theaters am 31. Juli 2021 und dem Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses am 31. Dezember 2021 nicht ergeben. Bei den assoziierten Unternehmen (Equity-Gesellschaften) wurden die Jahresabschlüsse zum 31.12.2021 zu Grunde gelegt. Die Gesamtergebnisrechnung ist nach den Vorschriften des NKF in Anlehnung an handelsrechtliche Regelungen (Gesamtkostenverfah- ren) gegliedert. Der Gesamtabschluss wird in EUR aufgestellt. Alle Beträge sind – soweit nicht anders angegeben – in EUR ausgewiesen. Technisch wird die Erstellung des Gesamtabschlusses bei der Bundesstadt Bonn durch die SAP-Komponente SEM-BCS (Strategic Enter- prise Management - Business Consolidation Services) unterstützt. 4.2 Angaben zum Konsolidierungskreis 4.2.1 Allgemeine Ausführungen Ausgangspunkt für die Bestimmung des Konsolidierungskreises der Bundesstadt Bonn ist die örtliche Beteiligungsstruktur zum 31.12.2021. Diese Beteiligungsstruktur bietet einen Überblick über die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Bundesstadt Bonn. Es werden die Beziehungen sowohl zu den privatrechtlichen Betrieben als auch den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mit ihren Beteili- gungsquoten und prozentualen Verflechtungen dargestellt.Seite 65 von 221 17 Gesamtabschluss 2021 Bundesstadt Bonn Ferner müssen die Verbindungen zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.B. Zweckverbände) oder den rechtlich selbstständigen Stiftungen berücksichtigt werden. Diese müssen im Rahmen der Bestimmung des Konsolidierungskreises gesondert betrachtet werden. Eine Ausnahme besteht bei den örtlichen Sparkassen. Diese dürfen weder in den Einzelabschluss noch in den Gesamtabschluss aufge- nommen werden. Die Sparkassen und ihre Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen sind somit im Gesamtabschluss nicht zu berücksich- tigen und werden wie fremde Dritte behandelt. Voraussetzungen für die Vollkonsolidierung gem. § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO NRW Verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform sind gem. § 51 KomHVO NRW im Rahmen der Vollkon- solidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen. Verbundene Unternehmen des Privatrechts einer Kommune sind im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen, wenn sie unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen oder die Kom- mune einen beherrschenden Einfluss nach dem Control-Konzept ausüben kann (§ 51 Abs. 2 KomHVO NRW). Konzept der einheitlichen Leitung: Um ein verbundenes Unternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einbeziehen zu können, muss dieses unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen. Eine einheitliche Leitung liegt in der Regel vor, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind: • Die Kommune stimmt ihre Aufgabenerfüllung mit der Aufgabenerfüllung, die dem Unternehmen übertragen wurde, ab und kann im Zweifel ihre Interessen durchsetzen. • Es besteht nicht allein die Möglichkeit der Einflussnahme, sondern sie wird auch tatsächlich ausgeübt. • Der Einfluss wird allein von der Kommune ausgeübt und nicht gemeinschaftlich mit anderen.Seite 66 von 221 18 Gesamtabschluss 2021 Bundesstadt Bonn Control-Konzept Ein beherrschender Einfluss durch die Kommune wird zwingend vermutet, wenn eine der Kontrollmöglichkeiten des § 51 Abs. 2. S. 2 Nr. 1-3 KomHVO NRW gegeben ist. Diese Kontrollrechte liegen vor, wenn der Kommune • die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht, • das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist oder • das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss aufgrund eines mit diesem Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertra- ges oder aufgrund einer Satzungsbestimmung dieses Unternehmens auszuüben. Im Gegensatz zu den Voraussetzungen der „einheitlichen Leitung" ist es hier nicht zwingend erforderlich, dass der Einfluss der Kommune auch tatsächlich ausgeübt wird. Die Bundesstadt Bonn hat sich zunächst an den Stimmrechtsverhältnissen, d.h. den Beteiligungsquoten nach dem Control-Konzept orien- tiert. Bei den Gesellschaften, deren Beteiligungsquote mehr als 50 % betrug, wurde geprüft, ob das Stimmrechtsverhältnis der Beteili- gungsquote entspricht. Dies konnte anhand der Dokumentation in den Beteiligungsakten verifiziert werden. Aufgrund der Mehrheit der Stimmrechte wurden diese Gesellschaften dann in den Vollkonsolidierungskreis übernommen.Seite 67 von 221 19 Gesamtabschluss 2021 Bundesstadt Bonn Voraussetzungen für die Equity-Methode gem. § 51 Abs. 3 KomHVO NRW Sind die Voraussetzungen für eine Vollkonsolidierung nicht erfüllt, kann der betroffene Betrieb unter bestimmten Bedingungen nach der Equity-Methode einbezogen werden. Dazu muss ein assoziiertes Unternehmen vorliegen, das unter dem maßgeblichen Einfluss der Kom- mune steht. Ein assoziiertes Unternehmen liegt vor, wenn • ein in den Gesamtabschluss einbezogener Betrieb eine Beteiligung gem. § 271 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) an einem anderen nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen Betrieb hält und • tatsächlich einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik des anderen Betriebes ausübt, wobei das Vorliegen des maßgeblichen Einflusses bei einem Stimmrechtsanteil von mindestens 20 % vermutet wird. Zur Ermittlung der Unternehmen, die nach der Equity-Methode konsolidiert werden sollen, hat sich die Bundesstadt Bonn vorrangig an den Stimmrechtsverhältnissen orientiert. Beteiligungen, an denen die Kernverwaltung unmittelbar oder mittelbar mehr als 20 % und bis zu 50 % der Anteile hält, wurden zunächst den assoziierten Unternehmen zugeordnet. Darüber hinaus wurde anhand der Gese
Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de