253257 · Mitteilungsvorlage
Jahresabschluss 2024 der Müllverwertungsanlage Bonn GmbH
Kerndaten
- Nummer
- 253257
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 06.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253257 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Jahresabschluss 2024 der Müllverwertungsanlage Bonn GmbH Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.07.2025 Kenntnisnahme Rat 04.09.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Der von der MVA GmbH aufgestellte Jahresabschluss 2024 ist von der Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Düsseldorf geprüft worden. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Die Prüfer haben dem Jahresabschluss 2024 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 der MVA GmbH einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat der MVA GmbH hat am 23.05.2024 den Prüfungsbericht beraten und die Beschlüsse zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024 in der vorgelegten Form, zur Ergebnisverwendung und zur Entlastung der Geschäftsführung gefasst. Die Gesellschafterversammlung ist diesen Beschlüssen gefolgt, hat den Bericht des Aufsichtsrates zur Kenntnis genommen, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt und hat den Bericht mit Entsprechenserklärung zum Public Corporate Governance Kodex der Bundesstadt Bonn genehmigt. Der Aufsichtsrat der MVA ist der Empfehlung des Aufsichtsrats der SWB gefolgt, wo- nach die EversheimStuible Treuberater, Düsseldorf für die Abschlussprüfung des Jah- resabschlusses 2025 der SWB GmbH und des Konzernabschlusses beauftragt wurde und gleichermaßen auch mit der Prüfung der gesetzlichen, freiwilligen und satzungs- gemäß vorgeschriebenen Prüfungen der Jahresabschlüsse und Lageberichte der SWB- Tochtergesellschaften beauftragt werden soll. Im Einzelnen Die Gesamtleistung stieg auf 51.027 T€ (Vorjahr: 39.825 T€) und übertraf die Prognose um 1.216 T€. Das Jahresergebnis vor Ergebnisübernahme lag bei 3.140 T€, was 1.457 T€ über dem prognostizierten Wert von 1.683 T€ liegt. Hauptursachen waren gestiege- ne Umsatzerlöse (+1.464 T€), insbesondere durch höhere Erlöse aus Dampflieferungen (+833 T€) und Abfallverbrennung (+536 T€). Die Zeitverfügbarkeit der Anlage betrug 98,4 %, was über dem Vorjahresniveau und dem Planwert lag. Die Durchsatzleistung stieg auf 257.704 Mg (+8,9 % im VergleichSeite 1 von 35 Seite 2 zum Vorjahr). Die REK lieferte 168.118 Mg kommunale Abfälle (+4.090 Mg), während 94.590 Mg Gewerbeabfälle über die RETURO akquiriert wurden (+12.628 Mg). Die Umsatzerlöse stiegen um 11.423 T€ auf 50.891 T€, getrieben durch BEHG-Erlöse aus der CO-Abgabe (+5.260 T€), höhere Dampflieferungen (+5.001 T€) und gestie- gene Abfallmengen (+1.309 T€). Rund 72,2 % der Umsätze entfielen auf die Abfallver- brennung. Das Ergebnis 2024 beläuft sich auf rd. 3,1 Mio. EUR. Der nach Berücksichtigung des außenstehenden Gesellschafters verbleibende Gewinn in Höhe von rd. 2,9 Mio. EUR wird gemäß Gewinnabführungsvertrag an die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH abgeführt. Der außenstehende Gesellschafter, die Bundesstadt Bonn, erhält gemäß Gewinnab- führungsvertrag sowie dem zurückbehaltenen Nießbrauchsrecht an den Gewinnanteilen der bonnorange AöR und des REK einen Anteil in Höhe von 196.200,00 EUR. Anlage/n KeineSeite 2 von 35 Schnellmeldung Sitzung des Aufsichtsrates der MVA Bonn GmbH am Freitag, 23.05.2025, 14:00 Uhr Tagesordnung TOP Betreff Beschluss 1. Anerkennung der form- und fristgerecht zugestellten Tagesordnung einstimmig beschlossen 2. Genehmigung der Niederschriften 2.1. Genehmigung der Niederschrift der Sondersitzung vom 16.01.2025 - gemeinsamer Klimaworkshop einstimmig beschlossen 2.2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.03.2025 einstimmig geändert beschlossen bei einer Enthaltung 3. Beschlüsse 3.1. Jahresabschluss 2024 der MVA Bonn einstimmig beschlossen 3.2. Benennung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2025 der MVA Bonn einstimmig beschlossen 3.3. Feststellung Individuelles Jahresziel 2024 der Geschäftsführung der MVA Bonn GmbH, Herrn Benedikt Stapper einstimmig beschlossen 4. Mitteilungen 4.1. 1. Quartalsergebnis 2025 der MVA Bonn Zur Kenntnis genommen 4.2. Entwicklung Innovationsdreieck Zur Kenntnis genommen 4.3. Jahresbericht Risikomanagement 2025 der MVA Bonn Zur Kenntnis genommen 4.4. Reporting Emissionen 1. Quartal 2025 Zur Kenntnis genommen 4.5. Sachstand Klimaneutralität Zur Kenntnis genommen 5. VerschiedenesSeite 3 von 35 Einladung Aufsichtsrat MVA Bonn GmbH 23.05.2025 TOP 3.1: Jahresabschluss 2024 der MVA Bonn Vorlage: BV/25/119 Sachverhalt: Zu Ziffer 1.-3.: Der Lagebericht über die Tätigkeit der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024 sowie die Bilanz zum 31.12.2024 nebst Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. 31.12.2024 und Anhang sind im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Wirtschaftsprüfer enthalten. Weitere Erläuterungen hierzu werden in der Sitzung vorgetragen. Der von der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH aufgestellte Jahresabschluss 2024 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Prüfer hat daher einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Beschlussvorschlag: 1. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2024 (Bilanz zum 31.12.2024, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 und Anhang) sowie den Lagebericht der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH in der vorliegenden Form festzustellen. Das Ergebnis 2024 beläuft sich auf 3.140.306,91 EUR. Der nach Berücksichtigung des außenstehenden Gesellschafters verbleibende Gewinn in Höhe von 2.944.106,91 EUR wird gemäß Gewinnabführungsvertrag an die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH abgeführt. Der außenstehende Gesellschafter, die Bundesstadt Bonn, erhält gemäß Gewinnabführungsvertrag sowie dem zurückbehaltenen Nießbrauchsrecht an den Gewinnanteilen der bonnorange AöR und des REK einen Anteil in Höhe von 196.200,00 EUR. Die Auszahlung erfolgt nach Abzug der abzuführenden Kapitalertragsteuer am 06.06.2025. 2. Der Aufsichtsrat erteilt der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung. 3. Der Aufsichtsrat beschließt die vorliegende Fassung seines Berichtes an die Gesellschafterversammlung und bittet diese, ihm für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.Seite 4 von 35 Anlage 4 / 1 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 1 Grundlagen der Geschäftstätigkeit Geschäftsmodell der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn (MVA) Primärer Unternehmenszweck ist die sichere und umweltgerechte Entsorgung und energetische Verwer- tung der Siedlungsabfälle von Mitgliedern des Zweckverbands Rheinische Entsorgungskooperation, Bonn, (REK). Mitglieder der REK sind die Bundesstadt Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis, der Kreis Neuwied, der Rhein-Lahn-Kreis und der Kreis Ahrweiler. In die MVA gelangen die Siedlungsabfälle der Bundesstadt Bonn, des Rhein-Sieg-Kreises sowie des Kreises Ahrweiler. Die bei der Verbrennung der Abfälle freige- setzte Energie wird zur Wasserdampfproduktion genutzt. Der Wasserdampf wird zum benachbarten Heizkraftwerk der Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH, Bonn, (EnW) weitergeleitet, um dort bedarfsgerecht in Strom und Fernwärme umgewandelt zu werden. Die Energie, die aus dem Abfall gewonnen wird, reduziert somit den Verbrauch fossiler Brennstoffe und die Emission von Treib- hausgasen. Gesellschafter der MVA sind die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH, Bonn, (SWBB) mit 93,5 %, die Bundesstadt Bonn mit 2,5 %, die REK mit 2,0 % und die bonnorange AöR, Bonn, (bonnorange) mit 2,0 %. Mit Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 2015 wurde gemeinsam von der AVEA GmbH & Co. KG, Leverkusen, (AVEA) (50,0 %), der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn, (SWB) (25,0 %) und der MVA (25,0 %) die Gesellschaft refer GmbH, Leverkusen, (refer) gegründet. Aufgabe der refer ist das Manage- ment aller Reststoffe aus den Abfallentsorgungsanlagen der Gesellschafter. Im ersten Schritt wurden der refer der Abtransport und die Aufbereitung der Schlacke aus der MVA Bonn und dem Müllheizkraftwerk Leverkusen übertragen. Mit zunehmender Rohstoffknappheit gewinnt die Schlacke für die Rückgewin- nung und Vermarktung von Metallen an zunehmender Bedeutung. Am Standort Deponie Leppe ist im Auftrag der refer eine neue, innovative Rostaschenaufbereitungsanlage in Betrieb genommen worden, die den Zielen der Gesellschafter im Hinblick auf einen verbesserten Ressourcen- und Klimaschutz Rech- nung tragen soll. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen In Deutschland sind rund 100 Thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) im Jahr 2024 in Betrieb. Das gesamte Mengenaufkommen der TAB in Deutschland ist insgesamt stabil. Der Anteil der in den TAB entsorgten Siedlungsabfälle gegenüber vorbehandelten Abfällen geht laut Statistiken der Interessens- gemeinschaft der thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) kontinuierlich langsam zurück. Die thermische Gesamtleistung der TAB in Deutschland erhöht sich dagegen aufgrund moderat steigender Heizwerte. Die Thermische Abfallbehandlung entsorgt zuverlässig nicht recycelbare Abfälle und erzeugt damit verlässliche und bezahlbare Energie für Strom- und Fernwärmekunden. Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz nehmen dabei einen zunehmenden Stellenwert in der Kreislaufwirtschaft ein und stellen TABs mit der Lieferung für hochwertige Sekundärrohstoffe, der Erschließung neuer Mi- neralik-Ressourcen sowie der Zielsetzung von CO2-Minderungszielen vor neue Herausforderungen. Nach Einschätzung der Geschäftsführung muss sich die thermische Abfallverwertung langfristig – d.h.Seite 5 von 35 Anlage 4 / 2 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn mit Blick auf die kommenden 4 bis 5 Jahrzehnte- zu einer Übergangstechnologie entwickeln, die auf das Ziel einer abfallarmen und recyclingorientierten Gesellschaft einzahlt, an der Erreichung dieses Ziels pro- aktiv beteiligt ist und gleichzeitig die von ihr erwarteten Energielieferungen sicherstellt. Die Nutzung der bei der thermischen Verwertung entstehenden – als erneuerbare sowie unvermeidbar eingestufte – Abwärme hat einen hohen Stellenwert. Sie trägt zur Energieeffizienz, Ressourcenschonung, zum Klimaschutz sowie Wirtschaftlichkeit bei. Strom- und Fernwärme wird als bezahlbare Energie er- zeugt, fossile Energieträger wie Kohle und Gas werden substituiert, Treibhausgasemissionen werden durch nachhaltige Energieversorgung gesenkt, Kommunen werden bei der Umsetzung des Wämepla- nungsgesetzes (WPG) unterstützt und profitieren durch Einsparungen bei der Wärmeversorgung. Seit dem 01. Januar 2024 ist die gesamte Abfallverbrennung in das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) aufgenommen worden. Abfälle unterliegen somit der CO2-Bepreisung und Betreiber müssen für fossiles CO2 gesetzlich festgelegte Abgaben zahlen. Gleichzeitig sind sie bei der Deutschen Emissons- handelsstelle (DEHST) überwachungs- und prüfpflichtig. Der in Deutschland eingeführten BEHG-Aufschlag auf fossile Brennstoffe hat sich – entgegen Befürch- tungen - nicht auf die zu verwertenden Abfallmengen in Deutschland ausgewirkt. Auch flossen die Ab- fallströme nicht wie befürchtet ins benachbarte EU-Ausland ab. Eine Lenkungswirkung ist damit bislang noch nicht feststellbar. 2.2 Geschäftsverlauf Die für die Gesellschaft bedeutsamsten Leistungsindikatoren sind die Gesamtleistung sowie das Jahres- ergebnis (vor Ergebnisübernahme). Die Gesamtleistung beläuft sich auf 51.027 T€ (inkl. BEHG-Zuschläge) (Vorjahr 39.825 T€) und liegt mit 1.216 T€ über der im Vorjahr getätigten Prognose (49.811 T€). Die Dampferlöse liegen im Jahr 2024 mit insgesamt 833 T€ über dem Planwert. Die Erlöse aus der Abfallverbrennung (inkl. BEHG-Erlöse aus der CO₂-Abgabe) liegen um 536 T€ höher als geplant. Das Jahresergebnis (vor Ergebnisübernahme und Ausgleichszahlung) liegt im Berichtsjahr mit 3.140 T€ um 1.457 T€ über dem prognostizierten Ergebnis für 2024 in Höhe von 1.683 T€. Dies liegt im Wesent- lichen an den gegenüber dem Plan um 1.464 T€ gestiegenen Umsatzerlösen. 2.2.1 Umsatz- und Auftragsentwicklung Um einen wirtschaftlichen Betrieb einer technisch anspruchsvollen Abfallverwertungsanlage gewährleis- ten zu können, ist eine gute Auslastung bei gleichzeitiger hoher technischer Verfügbarkeit der vorhan- denen Kapazitäten unbedingte Voraussetzung. Die Zeitverfügbarkeit der MVA lag im Jahr 2024 mit 98,4 % 1,4%-Punkte sowohl über dem Vorjahresniveau, als auch über dem Planwert. Der Grund für die relativ hohe Verfügbarkeit liegt an der Einhaltung der Revisionszeiträume, Zwischenreinigungen sowie geringeren Ausfallzeiten. Aufgrund der hohen Verfügbarkeit sowie gestiegener Abfallmengen des REK und der returo lag die Durchsatzleistung im Geschäftsjahr mit 257.704 Mg über dem Planwert in Höhe von 250.500 Mg und mit 20.988 Mg oder 8,9 % über dem Vorjahreswert.Seite 6 von 35 Anlage 4 / 3 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Die REK hat aus dem Gebiet der Bundesstadt Bonn rund 67.246 Mg Siedlungsabfälle zur MVA geliefert, rd. 651 Mg mehr als im Vorjahr. Aus dem Rhein-Sieg-Kreis wurden insgesamt 88.655 Mg Abfälle ange- liefert, 3.294 Mg mehr als im Vorjahr. Aus dem Kreis Ahrweiler wurden 12.218 Mg angeliefert und damit 144 Mg mehr als im Vorjahr. Somit summierten sich die kommunalen Abfälle aus dem Zweckverbands- gebiet auf rd. 168.118 Mg, gegenüber dem Vorjahr rd. 4.090 Mg mehr. Weitere 94.590 Mg an siedlungs- abfallähnlichen Gewerbeabfällen wurden über die RETURO im Gewerbeabfallmarkt akquiriert und über die SWB in die MVA geliefert. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich hier eine Steigerung um 12.628 Mg. Der Umsatz aus Abfallverbrennung (inkl BEHG-Erlöse aus der CO₂-Abgabe) in Höhe von 33.191 T€ ist insgesamt um 6.569 T€ aufgrund der Mehrmengen kommunaler Abfälle sowie höherer Abfallpreise ge- genüber dem Vorjahr gestiegen. 2.2.2 Produktion Aus der Verbrennung der Abfälle konnte im Jahr 2024 eine abrechnungsrelevante Dampfmenge von 460.844 MWh an das benachbarte Heizkraftwerk-Nord der EnW geliefert werden. Diese ebenfalls im SWB-Konzern angesiedelte Schwestergesellschaft der MVA nutzt den Dampf überwiegend in Kraft- Wärme-Kopplung zur Erzeugung von Strom und Fernwärme. Gegenüber der Vorjahreslieferung von rd. 446.833 MWh bedeutet dies eine Steigerung um ca. 3,14 %. Seit Juli 2014 praktiziert die MVA die sogenannte Lohnverstromung, bei der die MVA aus dem eigenen Dampf auf einer beim HKW gepachteten „Kraftwerksscheibe“ den selbst benötigten Strom produzieren lässt. Die aus diesem Modell resultierende Strommenge betrug im Jahr 2024 17,60 Mio. kWh und stei- gerte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Mio. kWh. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 26,27 Mio. kWh Strom verbraucht, etwa 0,27 Mio. kWh weniger als im Vorjahr. Die Aufwendungen für den Strombezug und Netznutzungsentgelte sind gegenüber dem Vor- jahr um 442 T€ auf 1.760 T€ gesunken.Seite 7 von 35 Anlage 4 / 4 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn 2.3 Lage 2.3.1 Ertragslage Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Ertragslage der MVA im Ver- gleich zum Vorjahr: 2024 in T€ 2023 in T€ Veränderung in T€ Veränderung in % Umsatzerlöse 50.891 39.468 11.423 28,9 Andere aktivierte Eigenleistungen 16 193 -178 -91,8 Sonstige betriebliche Erträge 120 164 -44 -26,6 Gesamtleistung 51.027 39.825 11.202 28,1 Materialaufwand 27.666 19.675 7.991 40,6 Personalaufwand 8.666 7.908 758 9,6 Abschreibungen 3.646 4.648 -1.001 -21,5 Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.823 5.398 2.425 44,9 Sonstige Steuern 177 181 -5 -2,5 Gesamtaufwand 47.978 37.809 10.168 26,9 Betriebsergebnis (ohne sonstige Steuern) 3.227 2.198 1.029 46,8 Finanzergebnis 127 25 102 >100 Ordentliches Unternehmensergebnis 3.354 2.223 1.131 50,9 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 37 37 0 0,0 Jahresergebnis (vor Ergebnisübernahme) 3.140 2.005 1.135 56,6 Kennzahlen 2024 2023 Materialaufwandsquote in % 54,3 49,6 Personalaufwandsquote in % 17,0 19,9 Anzahl Mitarbeiter im Ø inkl. Auszubildende 98 99 Personalaufwand pro Kopf (FTE) in T€ 99 90 Entgegen der handelsrechtlichen Regelung wurden die sonstigen Steuern unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vor dem Betriebsergebnis gezeigt. Die Gesamtleistung ist mit 51.027 T€ (Vorjahr 39.825 T€) um 11.202 T€ gestiegen. Die Umsatzerlöse sind von 39.468 T€ im Vorjahr auf 50.891 T€ um 11.423 T€ gestiegen und sind im Wesentlichen auf die BEHG-Erlöse aus der CO₂-Abgabe in Höhe von 5.260 T€ sowie auf die um 5.001 T€ höheren Erlöse aus Dampflieferung zurückzuführen. Die Erlöse aus Abfallverbrennung (inkl. BEHG-Erlöse aus der CO₂-Abgabe) sind vor allem aufgrund der höheren Abfallmengen um 6.569 T€ gestiegen. Rund 72,2 % (Vorjahr 67,5 %) der Umsätze entfallen dabei auf die Abfallverbrennung. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 164 T€ im Vorjahr um 44 T€ auf 120 T€ im Berichtsjahr gesunken. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die um 61 T€ gesunkenen Erträge aus sonstigen Ne- bengeschäfte zurückzuführen.Seite 8 von 35 Anlage 4 / 5 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Der Gesamtaufwand belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 47.978 T€ (Vorjahr 37.809 T€). Im Vergleich zum Vorjahr ist der Materialaufwand um 7.991 T€ gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentli- chen auf gestiegene Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (5.033 T€) zurückzuführen. Diese beinhalten im Wesentlichen mit 5.136 T€ den Erwerb von CO₂-Zertifikaten für den fossilen Anteil im Abfall. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind im Wesentlichen aufgrund von höheren Auf- wendungen für den Fremdbezug für Aufträge und sonstige Fremdleistungen (2.117 T€) um 2.958 T€ gestiegen. Außerdem ist in den Aufwendungen für bezogene Leistungen eine Zuführung der Rückstel- lung für Rückbauverpflichtungen (500 T€) enthalten. Die auf die Gesamtleistung (abzgl. der sonstigen betrieblichen Erträge) bezogene Materialaufwandsquote beträgt 54,3 % (Vorjahr 49,6 %). Der Personalaufwand ist mit 8.666 T€ im Berichtsjahr um 758 T€ aufgrund der Tariferhöhungen ab dem 01. März 2024 sowie höherer Personalrückstellungen gestiegen. Bezogen auf die Gesamtleistung beläuft sich die Personalaufwandsquote im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 17,0 % (Vorjahr 19,9 %). Die Netto-Abschreibungen (gemindert um die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Zuwen- dungen zum Anlagevermögen) auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind von 4.648 T€ im Vorjahr auf 3.646 T€ im Berichtsjahr gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf die Reduzierung der Nutzungsdauer des Verwaltungsgebäudes im Vorjahr zurückzuführen, die zu einer außerplanmäßi- gen Abschreibung in Höhe von 1.203 T€ geführt hatte. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 5.398 T€ im Vorjahr um 2.425 T€ auf 7.823 T€ ge- stiegen. Dies resultiert im Wesentlichen aus der 1.221 T€ höheren Aufwendung zu der Rückstellung für nicht erbrachte Verbrennungsleistungen, die um 530 T€ höheren Verluste aus Anlagenabgängen sowie die um 325 T€ gestiegenen Aufwendungen für Geschäftsbesorgung. Aufgrund der steuerlichen Organschaft zwischen der MVA und der SWBB ergibt sich ein Körperschaft- steueraufwand nur für den Gewinnanteil der Minderheitsgesellschafter. Das Geschäftsjahr schließt mit einem positiven Ergebnis (vor Ergebnisabführung und Ausgleichszahlung) in Höhe von 3.140 T€ ab und liegt damit um 1.135 T€ über dem Ergebnis des Vorjahres (2.005 T€). Dies ist insbesondere auf einen Anstieg der Umsatzerlöse (11.423 T€), bedingt durch höhere BEHG-Erlöse aus der CO₂-Abgabe (5.260 T€), höhere Erlöse aus Dampflieferungen (5.001 T€) sowie höhere Erlöse aus der Abfallverbrennung (1.309 T€), zurückzuführen. Ebenso sind die Materialaufwendungen im Wesentlichen aufgrund höherer Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 7.991 T€ (davon Aufwendungen für BEHG in Höhe von 5.135 T€) sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 2.425 T€ gestie- gen. 2.3.2 Finanzlage Die Gesellschaft ist in den konzernweiten Cash-Pool der SWB eingebunden. Zum Geschäftsjahresende liegt der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit bei 11.177 T€ (Vor- jahr 7.329 T€) und ist im Wesentlichen auf das höhere Periodenergebnis vor Ergebnisabführung, die höheren Rückstellungen sowie auf die Abschreibungen zurückzuführen.Seite 9 von 35 Anlage 4 / 6 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -52 T€ (Vorjahr -2.071 T€) ist im Wesentlichen durch Investitionen in das Sachanlagevermögen begründet. Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -3.647 T€ (Vorjahr -1.631 T€) ist insbeson- dere auf die Tilgung von Krediten zurückzuführen. Im Einzelnen ergibt sich folgendes Bild: 2024 in T€ 2023 in T€ Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 10.630 7.329 Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -52 -2.071 Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit -3.647 -1.631 Veränderung des Finanzmittelfonds 6.931 3.627 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 1.990 -1.637 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 8.921 1.990 Die Cashflow-Marge lag bei 20,9 % (Vorjahr 18,6 %). Diese Kennzahl bildet das Verhältnis des Cash- Flows der laufenden Geschäftstätigkeit zu den Umsatzerlösen. 2.3.2.1 Kapitalstruktur Die Gesellschaft weist eine Eigenkapitalquote von 72,4 % (Vorjahr 78,3 %) aus. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt über Eigenmittel sowie langfristige Darlehen. Das Anlagevermögen ist durch Eigenkapital und mittel- bzw. langfristiges Fremdkapital zu 106,0 % (Vor- jahr 98,0 %) gedeckt und ist somit im Wesentlichen langfristig finanziert. Aufgrund der Eigenkapitalquote und aufgrund der Einbeziehung der Gesellschaft in den Cash-Pool des SWB-Konzerns sowie vor dem Hintergrund des Ergebnisabführungsvertrages, der bei Bedarf auch eine Verlustübernahme durch die SWBB vorsieht, sind Finanzierungsprobleme derzeit nicht zu erwarten. 2.3.2.2 Investitionen Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 737 T€ (Vorjahr 2.135 T€) in immaterielle Vermögensgegen- stände und Sachanlagen investiert. Bei den Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 668 T€ (Vorjahr 1.779 T€) wurde im Wesentlichen in Betriebs- und Geschäftsausstattung 397 T€ sowie in Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen (261 T€) investiert. 2.3.2.3 Liquidität Es besteht auf der Ebene der SWB ein zentrales Konzern-Cash-Management, in das die Gesellschaft einbezogen ist und mit welchem die Gesellschaft ihren kurzfristigen Finanzbedarf deckt. Per 31. Dezem- ber 2024 liegt der positive Finanzmittelfonds bei 8.921 T€ (Vorjahr 1.990 T€). Die Zahlungsfähigkeit im Geschäftsjahr 2024 war jederzeit uneingeschränkt gewährleistet.Seite 10 von 35 Anlage 4 / 7 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn 2.3.3 Vermögenslage 2024 in T€ 2023 in T€ Veränderung in T€ Veränderung in % Bilanzsumme 59.087 54.662 4.425 8,1 Anlagevermögen 42.645 46.190 -3.545 -7,7 Umlaufvermögen 16.442 8.472 7.970 94,1 Eigenkapital 42.799 42.799 Eigenkapitalquote 72,4 78,3 Sonderposten für Investitionszulage 620 708 -88 -12,4 Rückstellungen 7.617 4.292 3.324 77,4 Verbindlichkeiten 8.052 6.863 1.189 17,3 Fremdkapitalquote 27,6 21,7 Anlagendeckungsgrad II 106,0 98,0 Die Bilanzsumme der MVA ist von 54.662 T€ im Vorjahr um 4.425 T€ auf 59.087 T€ im Berichtsjahr ge- stiegen. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 42.645 T€ (Vorjahr 46.190 T€) und ist mit einem Anteil von 72,2 % (Vorjahr 84,5 %) nach wie vor bedeutendster Vermögensposten auf der Aktivseite der Bilanz. Das Umlaufvermögen ist von 8.472 T€ im Vorjahr um 7.970 T€ auf 16.442 T€ gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf die um 6.931 T€ höheren Forderungen gegen die SWB aus dem Konzern-Cash-Pool zurückzuführen. Die Rückstellungen sind von 4.292 T€ im Vorjahr um 3.324 T€ auf 7.617 T€ im Berichtsjahr gestiegen. Die Verbindlichkeiten haben sich von 6.863 T€ im Vorjahr um 1.189 T€ auf 8.052 T€ erhöht. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die um 1.136 T€ höhere Ergebnisabführung an die SWBB sowie auf die um 919 T€ höheren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Gegenläufig sind die Ver- bindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aufgrund planmäßiger Tilgung um 1.631 T€ gesunken. 2.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage Gemessen am Alter der Anlage und im Hinblick auf die hohen realisierten ökologischen Standards sowie das für den SWB-Konzern erzielte Gesamtergebnis ist die Geschäftsführung mit dem Geschäftsverlauf und der wirtschaftlichen Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr zufrieden.Seite 11 von 35 Anlage 4 / 8 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn 3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht Branchenentwicklung Für 2025 wird mit einem leichten Rückgang bei den Siedlungsabfallmengen im Zweckverbandsgebiet gerechnet. Zur weiteren Entwicklung der Abfallmengen wurde eine Prognose-Studie für verschiedene Szenarien in Auftrag gegeben. Im Ergebnis ist zu erwarten, dass auch mittel- bis langfristig Bedarf an MVA-Kapazitäten besteht und die Auslastung der MVA Bonn bei Fortbestand der REK als sicher betrach- tet werden kann. Die Kosten für die ökologisch hochwertige Abfallverwertung werden sich instandhal- tungs- und reinvestitionsbedingt, vor allem aber auch wegen der stark steigenden Energiepreise erhö- hen. Zusätzlich muss seit 2024 der im Brennstoffemissionshandelsgesetz verankerte (BEHG)-Aufschlag mit abgerechnet werden. Kostensenkungsmaßnahmen in adäquatem Umfang sind aufgrund des Alters der Anlage nicht identifizierbar. Den REK-Mitgliedern wurde diese Entwicklung frühzeitig kommuniziert. Unternehmensentwicklung Für das Folgejahr wird mit einem Rückgang der Gesamtleistung auf 49.194 T€ gerechnet. Die MVA plant für das Wirtschaftsjahr 2025 ein positives Jahresergebnis (vor Ergebnisabführung) in einer Größenord- nung von rd. 1.189 T€. Probleme könnten die reduzierte Verfügbarkeit von notwendigen Betriebsstoffen (u.a. zur Rauchgasrei- nigung) sowie die Beschaffungszeiten von Materialien für die Instandhaltung darstellen. Als Auswirkun- gen wären Kostensteigerungen und Einschränkungen der Anlagenverfügbarkeit zu erwarten. Insgesamt rechnet die Geschäftsführung der MVA mit einem geringeren Ergebnis für 2025 und in den darauffolgenden Jahren mit gleichbleibenden bzw. leicht sinkenden Jahresergebnissen und steigenden Verbrennungspreisen für Siedlungsabfälle in den nächsten Jahren. 3.2 Risikobericht 3.2.1 Risikomanagementsystem Im SWB-Konzern bzw. den konsolidierten Gesellschaften ist ein umfassendes Risikomanagementsystem zur Umsetzung der Anforderungen nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmens- bereich (KonTraG) aufgebaut. Ziel ist das frühzeitige Erkennen von Entwicklungen, die das Potenzial ha- ben, den Fortbestand einzelner Gesellschaften zu gefährden sowie die Erarbeitung von notwendigen Steuerungsmaßnahmen. Es wurden mehrere Risikobeauftragte benannt, die mit Unterstützung des zentralen Risikomanagers des Konzerns kontinuierlich mögliche Risiken in einer Risikomanagementsoftware erfassen, bewerten und Steuerungsmaßnahmen dokumentieren. Identifizierte Risiken werden in den Dimensionen Schadens- höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert.Seite 12 von 35 Anlage 4 / 9 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Die zur Steuerung ergriffenen Maßnahmen werden in Risikoerfassungsbögen dokumentiert. Über Risi- ken mit einer Schadenshöhe, die größer als eine definierte Relevanzgrenze sind, wird quartalsweise Be- richt erstattet. Adressaten sind Geschäftsführung, Aufsichtsrat und die Gesellschafter. In regelmäßigen Abständen werden bereits identifizierte Risiken auf Veränderungen hin überprüft sowie Bewertungen und Steuerungsmaßnahmen bei Bedarf angepasst. Mit allen vorhandenen internen und externen Informationsquellen wird geprüft, ob neue Risiken hinzugekommen sind. Die Ablauf- und Aufbauorganisation ist im konzernübergreifenden Risikomanagementhandbuch darge- stellt. Dieses dient als Leitfaden für alle wesentlichen Aufgaben sowie zur Sicherstellung der dauerhaften und personenunabhängigen Funktionsfähigkeit des Risikomanagementprozesses. Der Prozess wird mit einer Datenbank unterstützt. Die Prüfung des Risikomanagementprozesses obliegt der Konzernrevision. 3.2.2 Risiken Als Bestandsrisiko entwickelt sich in den kommenden Jahren das Alter der Anlage. Die Anlage ist mitt- lerweile mehr als 30 Jahre alt, liegt damit aber auch im Durchschnittsalter der TAB in Deutschland. Die MVA begegnet diesem Risiko u. a. mit einer umfassenden Zustandsanalyse des Betriebes, der Anpassung der Instandhaltungsphilosophie und der Entwicklung einer Zukunfts- und Investitionsstrategie, die u. a. die Möglichkeit zum Neubau eines Müllheizkraftwerks beinhaltet (Projekt bonNova). Das Risiko mit der größten Schadenshöhe ergibt sich aus der gesamtschuldnerischen Haftung im Rah- men des Konzern-Cash-Managements. Die maximale Schadenshöhe ist analog zur aktuellen Kreditlinie. Der Risikoeintritt wird aufgrund der Liquiditätssituation im Konzern sowie der ergriffenen Steuerungs- maßnahme als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt. Marktrisiko Immer noch besteht latent das Risiko, dass die Verbrennungsasche als ökotoxisch eingestuft wird. Dies hätte zur Konsequenz, dass die Schlacke zu deutlich höheren Preisen als geplant entsorgt werden müsste. Die Entwicklung wird über die Verbände ITAD und Confederation of European Waste-to-Energy Plants (CEWEP) intensiv begleitet, sodass die notwendigen Informationen frühzeitig vorliegen. Lieferantenrisiko Es besteht das Risiko, dass die Abfallmengen in nicht ausreichender Höhe geliefert werden und damit die Auslastung der Anlage geringer als geplant ist. Dies hätte unmittelbare kommerzielle Folgen. Dieses Risiko betrifft sowohl den Siedlungs- als auch den Gewerbeabfall. Betriebsrisiken Durch ihre Komplexität, die Größe der Anlagentechnik und die Schnittstellen zum Heizkraftwerk Nord der EnW ist die Gesamtanlage verschiedenen betrieblichen Risiken ausgesetzt, denen durch entspre- chende Maßnahmen gegengesteuert wird. Risiken mit größtem Schadenspotenzial sind hier mögliche längere Anlagenstillstände, die aus Grenzwertüberschreitungen sowie Ausfällen von größeren Anlagen- teilen (u. a. Wäscher, Dampfleitung zum Heizkraftwerk Nord o. ä.) resultieren.Seite 13 von 35 Anlage 4 / 10 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Rechtlich-politische Rahmenbedingungen Mehr als sonstige Unternehmen ist die MVA als 100%-kommunales Unternehmen und als Abfallwirt- schaftsbetrieb zahlreichen politischen und gesetzlichen Auflagen und teils kurzfristigen Änderungen der Rahmenbedingungen unterworfen. Als aktuelles Beispiel gilt die gegenüber der EU-Planung um mehrere Jahre vorgezogene Einbeziehung deutscher Abfallverbrennungsanlagen in den CO2-Emissionshandel (BEHG-Aufschlag). Auch kann bei der Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dass eine nachträgliche preisrechtliche Prüfung durch die Bezirksregierung zu anderen Ergebnissen kommt. Aktuell ist zudem nach wie vor ungeklärt, in welcher Ausprägung sich die Änderung der Ersatzbaustoffverordnung auf die Schlackeentsorgung auswirkt. Dem wurde mit der Grün- dung der Schlackeentsorgungsgesellschaft refer begegnet: Der Partner AVEA bringt eine Deponiekapa- zität für die mineralischen Abfälle in die Gesellschaft ein, die Entsorgungssicherheit gewährleistet. Zu- dem wurde die Aufbereitungsanlage ertüchtigt und damit nicht nur die Wertstoffrückgewinnungsquote deutlich erhöht, sondern auch die Menge der abzulagernden Mineralikfraktion reduziert sowie deren Qualität verbessert. Der am 24. Februar 2022 ausgebrochene Krieg in der Ukraine hat weitreichende Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Dazu zählen hohe Inflationsraten, gestörte Lieferketten und hohe Volatilitäten auf dem Energiemarkt. Auch in der SWB-Konzerngesellschaft MVA haben sich diese Auswirkungen niederge- schlagen und insbesondere die Kostenstruktur nachhaltig geändert. Diese Risiken zeigten sich in der MVA z. B. bei deutlich erhöhten Preisen für Betriebsstoffe und bestehen auch weiterhin. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, wurden nicht identifiziert. 3.3 Chancenbericht Bereits in den 1980er Jahren hat die Umweltpolitik der Kreislaufwirtschaft als Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft höchste Priorität eingeräumt. Auch künftig wird es weiter darum gehen, möglichst um- fassend die im Abfall enthaltenen Rohstoffe und Energieträger der Wirtschaft wieder zur Verfügung zu stellen. Kreislaufwirtschaft ist eine internationale Aufgabe, zu der deutsche Unternehmen, wissenschaft- liche Einrichtungen und kommunale Praktiker mit ihrem Know-how, mit Serviceleistungen und mit mo- dernen Technologien beitragen können. Die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe aus den unterschiedlichsten Abfällen bis zur energetischen Verwertung restlicher Abfälle erfordert hochwertige Technologien, gut vernetzte Abläufe im Einklang mit Mensch und Natur sowie den Vorgaben des Gesetzgebers. Es ist gelungen, aus den Möglichkeiten der Abfallverwertung vielschichtige, wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen. Wie schwere Umweltkatastrophen der jüngeren Vergangenheit leider zunehmend aufgezeigt haben ist auch und gerade die schnelle, hygienische Entsorgung von Abfällen eine wichtige Aufgabe der Daseins- vorsorge, die von thermischen Abfallbehandlungsanlagen zu leisten ist. Der Ausbau unserer Entsor- gungskooperation REK bietet auch unter diesem Aspekt Existenz-sichernde Perspektiven. Mit einer effizienten Auskoppelung von Strom, Prozess- und Fernwärme, der Rückgewinnung von Me- tallen aus den Verbrennungsrückständen sowie der Verwertung von Schlacken als mineralische Ersatz- baustoffe liefern MVAn und MHKW wichtige Beiträge zum Klima- und Ressourcenschutz, die über dieSeite 14 von 35 Anlage 4 / 11 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn ursprüngliche Aufgabe der Entsorgung von Abfällen im Rahmen der Daseinsvorsorge hinaus gehen. Durch die Weitergabe unseres Prozessdampfes an das HKW leisten wir konkret in Bonn einen zuneh- mend wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Energiewende. Vor dem Hintergrund weiter zunehmender Anstrengungen zum Recycling, die sich u. a. aus den rechtli- chen Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz, der Gewerbeabfallverordnung, der Pflicht zur Getrennter- fassung von Bio- und Grünabfällen aus Haushalten sowie den Recyclingzielen aus dem Kreislaufwirt- schaftsgesetz und dem EU-Kreislaufwirtschaftspaket ergeben, wird das Aufkommen traditioneller Ab- fallarten, die thermisch zu behandeln sind, sinken. Gleichzeitig sind jedoch auch Entwicklungen zu be- rücksichtigen, die potenziell zu einem Anstieg der thermisch zu behandelnden Abfälle aus Gründen des Umweltschutzes führen. Hierzu zählen beispielsweise die Umsetzung der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung), die Anforderungen an die Ablagerung der Feinfraktion aus der Aufbereitung von Bau- und Abbruchabfällen in Bezug auf die Ablagerungskriterien für die Deponie- klassen I und II, die Umsetzung der Klärschlammverordnung und Sortierreste aus Recyclingmaßnahmen. Die TAB übernehmen hier eine wichtige Funktion als Schadstoff- und Störstoffsenke, ohne die ein effi- zientes Recycling nicht möglich ist. Das Ziel der Klimaneutralilität bzw. der deutlichen Minimierung des CO₂-Austauschs bleibt ein Kernan- liegen der kommunalen Unternehmen nicht nur in Bonn. Im Rahmen des Projekts bonNova sind hierzu wesentliche Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, um sich als MVA Bonn diesen Zielsetzungen zu widmen. Die sich in diesem Prozess angestrebten Transformationsziele sind weiterhin zu verfolgen. 4 Entsprechenserklärung gemäß Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Bundesstadt Bonn Die Entsprechenserklärung wurde von der Geschäftsführung am 21. März 2025 mit folgendem Wortlaut unterschrieben: „Aufsichtsrat und Geschäftsführung erklären hiermit gemeinschaftlich, dass dem PCGK der Bundesstadt Bonn im Geschäftsjahr 2024 mit den folgend aufgeführten Abweichungen entsprochen wurde und wird.“ 1. Da die CSRD-Richtlinie bisher nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde, wird abweichend von Punkt 6.5* kein CSR-Bericht für das Geschäftsjahr 2024 erstellt. *Die Punkte beziehen sich auf die Nummerierung aus dem Public Corporate Governance Kodex der Bun- desstadt Bonn. Die Gesellschafterversammlung hat mit Umlaufbeschluss vom 28. Mai 2021 beschlossen, die Regelungen des PCGK der Bundesstadt Bonn freiwillig anzuwenden.Seite 15 von 35 Anlage 4 / 12 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn 5 Öffentliche Zwecksetzung und -erreichung gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen 5.1 Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung Die MVA ist eine Tochtergesellschaft der SWBB, die wiederum im Mehrheitseigentum der SWB, einer 100 %igen Tochtergesellschaft der Bundesstadt Bonn, steht. Gesellschafter der MVA sind ferner die bon- norange AöR, eine Anstalt öffentlichen Rechts in vollständiger Trägerschaft der der Bundesstadt Bonn, und die als Zweckverband agierende kommunale Entsorgungskooperation REK. Gegenstand der MVA ist die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur umweltverträglichen Entsor- gung von Hausmüll und sonstigen Abfällen. Diese Funktion erfüllt die MVA über die REK für die Kreise Rhein-Sieg und Ahrweiler sowie für die Bundesstadt Bonn. Sie übernimmt für die REK die aus der Da- seinsvorsorge erwachsende Aufgabe der Beseitigung der Siedlungsabfälle. Bereits mit Gründung des REK im Jahre 2009 haben Bundesstadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis diese Aufgabe der REK übertragen. Diese wiederum nutzt mit Wirkung zum 1. Januar 2016 dafür die Dienstleistung der MVA. Der Kreis Ahrweiler ist mit Wirkung zum 1. Januar 2018 gefolgt. 5.2 Einhaltung der öffentlichen Zweckerreichung Aufgrund des Deponierungsverbotes für unbehandelte Siedlungsabfälle ist und bleibt die Abfallverwer- tungsanlage ein wichtiger Eckpfeiler sowohl des Bonner Abfallwirtschaftskonzeptes als auch des Rhein- Sieg-Kreises, des Kreises Ahrweiler und ggfs. weiterer Mitglieder des Zweckverbands. Die Entsorgung der kommunalen Siedlungsabfälle war auch im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit gesichert. Die öffentliche Zweckbestimmung war und ist auch zukünftig gesichert, da die Auslastung der Anlage überwiegend durch Siedlungsabfälle kommunaler Herkunft gegeben und sich die MVA Bonn durch Verwertung und Beseitigung der ihr angedienten Abfälle auch im Übrigen Aufgaben der Abfallent- sorgung als Teil des Umweltschutzes im Sinne des § 107 Abs. 2 Nr. 4 GO NRW widmet. Der öffentliche Zweck wurde damit in 2024 erfüllt. Bonn, den 05. Mai 2025 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH Benedikt Stapper, LL.M. GeschäftsführerSeite 16 von 35 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2024 A k t i v a 31.12.2024 31.12.2023 € € € € € € A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 39.097.467,57 39.097.467,57 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche II. Gewinnvortrag 3.701.420,20 3.701.420,20 Rechte und Werte sowie Lizenzen 42.798.887,77 42.798.887,77 an solchen Rechten und Werten 587.317,00 724.000,00 B. Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen 619.689,00 708.217,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche C. Rückstellungen Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- Sonstige Rückstellungen 7.616.714,85 4.292.347,72 und anderen Bauten 33.813.518,00 35.793.707,00 2. Grundstücke und grundstücksgleiche D. Verbindlichkeiten Rechte ohne Bauten 7.677,05 7.677,05 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 591.932,15 2.223.405,32 3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.306.382,35 1.387.003,90 Bezugsanlagen 7.149.246,00 8.087.972,00 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.156.628,55 2.323.528,50 4. Verteilungsanlagen 69.565,00 74.798,00 – davon gegenüber Gesellschafter 2.944.106,91 € (i. Vj. 1.808.595,98 €) – 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 986.779,00 955.633,00 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, 6. Geleistete Anzahlungen und mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 187.974,73 160.446,69 Anlagen im Bau 18.062,41 42.044.847,46 533.358,43 45.453.145,48 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 165.151,35 165.762,19 6. Sonstige Verbindlichkeiten 643.495,51 602.512,80 III. Finanzanlagen – davon aus Steuern 614.279,34 € (i. Vj. 579.387,00 €) – Beteiligungen 12.500,00 12.500,00 8.051.564,64 6.862.659,40 42.644.664,46 46.189.645,48 B. Umlaufvermögen I. Vorräte Hilfs- und Betriebsstoffe 4.183.885,94 3.787.364,65 II. Forderungen und sonstige Vermögens- gegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 970.084,29 468.766,65 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 10.940.962,51 4.041.378,89 – davon gegen Gesellschafter 10.340,78 € (i. Vj. 6.251,43 €) – 3. Sonstige Vermögensgegenstände 346.759,06 12.257.805,86 174.456,22 4.684.601,76 III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 500,00 500,00 16.442.191,80 8.472.466,41 59.086.856,26 54.662.111,89 59.086.856,26 54.662.111,89 P a s s i v a 31.12.2024 31.12.2023Seite 17 von 35 Anlage 2 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 € € € € 1. Umsatzerlöse 50.891.454,41 39.468.180,70 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 15.774,24 193.453,27 3. Sonstige betriebliche Erträge 119.993,47 51.027.222,12 163.543,66 39.825.177,63 4. Materialaufwand a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 10.024.420,42 4.991.532,45 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 17.641.117,22 27.665.537,64 14.682.978,87 19.674.511,32 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 6.871.063,34 6.289.356,40 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.794.564,15 8.665.627,49 1.618.408,32 7.907.764,72 – davon für Altersversorgung 516.934,26 € (i. Vj. 447.985,71 €) – 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.646.373,30 4.647.776,36 – davon Auflösung Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen -88.528,00 € (i. Vj. -88.528,00 €) 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.823.117,50 5.397.577,76 Betriebsergebnis 3.226.566,19 2.197.547,47 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 137.609,74 52.631,43 – davon aus der Abzinsung von Rückstellungen 26.837,39 € (i. Vj. 35.667,75 €) – – davon an verbundene Unternehmen 110.772,35 € (i. Vj. 16.963,68 €) – 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10.484,69 27.460,14 – davon an verbundene Unternehmen 0,00 € (i. Vj. 1.093,98 €) – Finanzergebnis 127.125,05 25.171,29 Ergebnis vor Steuern 3.353.691,24 2.222.718,76 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 36.527,26 36.527,26 11. Ergebnis nach Steuern 3.317.163,98 2.186.191,50 12. Sonstige Steuern 176.857,07 181.395,52 13. Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter 196.200,00 196.200,00 14. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn 2.944.106,91 1.808.595,98 15. Jahresüberschuss 0,00 0,00 2024 2023Seite 18 von 35 Anlage 3 / 1 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anhang für das Geschäftsjahr 2024 A. Allgemeines Der Jahresabschluss der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn, (MVA), Amtsgericht Bonn, HRB 3979 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB beachtet. Darüber hinaus wurde die Gliederung der Bilanz im Sachanlagevermögen erweitert und auf der Passivseite ein Sonderposten ausgewiesen. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB beibehalten. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten und Sach- anlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen errechnen sich nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Dabei erfolgt eine Orientierung an den amtlichen Afa-Tabellen. Die Herstellungskosten der aktivierten Eigenleistungen beinhalten neben Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung verursacht ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten ab 800,01 € werden entspre- chend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu fortgeschriebenen durchschnitt- lichen Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit ihrem Nominalbe- trag. Soweit geboten, wurden bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen angemessene Einzel- wertberichtigungen gebildet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Erhaltene Investitionszulagen und -zuschüsse werden passivisch als Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen ausgewiesen. Der Ertrag aus der Auflösung, die parallel zu den Abschreibungen der bezuschussten Anlagen erfolgt, wird innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Abschrei- bungsaufwendungen saldiert.Seite 19 von 35 Anlage 3 / 2 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz lauf- zeitadäquat abgezinst. Die Bildung der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen ergibt sich aus § 5 Abs. 3 Nr. 3 des Bundes- Immisionsschutzgesetzes (BIMSchG). Die Rückstellung wird über die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Anlage ratierlich aufgebaut. Die zur Insolvenzsicherung der Altersteilzeitguthaben bestehende Rückdeckungsversicherungen werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und mit ihren korrespondierenden Verpflichtungen saldiert. Die Saldierung erfolgte mit dem Deckungskapital, welches den fortgeführten Anschaffungskosten und dem Zeitwert des Planvermögens entspricht. Soweit Unterdeckungen der Versorgungsansprüche bei der Rheinische Zusatzversorgungskassen, Köln, (RZVK) vorliegen, kann die subsidiäre Einstandspflicht der Gesellschaft als Arbeitgeber bestehen. Für diese mittelbare Pensionsverpflichtung braucht eine Rückstellung in keinem Fall gebildet zu werden (Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB). Hiervon hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen und Begründungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung C.1 Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der beigefügten Anlage. Finanzanlagen Die MVA hält eine 25-%ige Beteiligung an der refer GmbH, Leverkusen, (refer). Die refer wurde am 21. Dezember 2015 gegründet. Die Gesellschaft wies zum 31. Dezember 2024 ein Eigenkapital von 2.670 T€ und ein positives Jahresergebnis von 723 T€ aus. C.2 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 12.258 T€ (Vorjahr 4.685 T€) haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf 10.941 T€ (Vorjahr 4.041 T€) und beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB), Bonn aus dem Konzern-Cash-Pool in Höhe von 8.920 T€ (Vorjahr 1.989 T€) sowie Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von 2.010 T€ (Vorjahr 2.046 T€).Seite 20 von 35 Anlage 3 / 3 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn C.3 Eigenkapital Gemäß Gesellschaftsvertrag vom 21. November 1985 in der Fassung vom 15. Oktober 2015 beträgt das Stammkapital 39.097 T€. Das Stammkapital wurde in voller Höhe erbracht. C.4 Sonderposten für Zuwendungen zum Anlagevermögen Der Ausweis betrifft den gemäß Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Dezember 1987 gewährten Zuschuss in Höhe von 620 T€ (Vorjahr 708 T€). C.5 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 7.617 T€ (Vorjahr 4.292 T€) und setzen sich wie folgt zusammen: 2024 in T€ 2023 in T€ Unterlassene Instandhaltung 2.789 842 nicht erbrachte Verbrennungsleistungen 1.584 865 Personalrückstellungen 1.022 837 Altersteilzeitverpflichtungen (saldiert mit dem Deckungsvermögen) 975 1.047 Rückbauverpflichtung 500 0 ausstehende Lieferantenrechnungen 171 342 Übrige 576 359 Gesamt 7.617 4.292 Die Bildung der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen in Höhe von 500 T€ ergibt sich aus § 5 Abs. 3 Nr. 3 BIMSchG. Die Rückstellung wird über die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Anlage ratierlich auf- gebaut. Die Verpflichtungen aus Altersteilzeit sind durch Rückdeckungsversicherungen bei der Allianz Lebens- versicherungs AG gesichert. Die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtung aus Altersteilzeitvereinbarungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie wurden mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen beläuft sich auf 2.561 T€. Die Verrechnung erfolgte mit dem Deckungsvermögen (1.585 T€), das dem Zeitwert und den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht. Die Aufwendungen aus der Abzinsung der Rückstellung (15 T€) wurden mit den Erträgen aus dem Deckungsvermögen (34 T€) saldiert.Seite 21 von 35 Anlage 3 / 4 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn C.6 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 in Höhe von 8.052 T€ (Vorjahr 6.863 T€) ergeben sich im Einzelnen aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel: Gesamtbetrag bis mehr als davon mehr als 31.12.2024 1 Jahr 1 Jahr 5 Jahre in € in € in € in € Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 591.932,15 460.456,51 131.475,64 0,00 Vorjahr 2.223.405,32 1.631.781,32 591.624,00 65.721,44 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.306.382,35 2.306.382,35 0,00 0,00 Vorjahr 1.387.003,90 1.387.003,90 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.156.628,55 4.156.628,55 0,00 0,00 Vorjahr 2.323.528,50 2.323.528,50 0,00 0,00 -davon gegenüber Gesellschafter 2.944.106,91 2.944.106,91 0,00 0,00 Vorjahr 1.808.595,98 1.808.595,98 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 187.974,73 187.974,73 0,00 0,00 Vorjahr 160.446,69 160.446,69 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 165.151,35 165.151,35 0,00 0,00 Vorjahr 165.762,19 165.762,19 0,00 0,00 Sonstige Verbindlichkeiten 643.495,51 643.495,51 0,00 0,00 Vorjahr 602.512,80 602.512,80 0,00 0,00 Gesamt 8.051.564,64 7.920.089,00 131.475,64 0,00 Vorjahr 6.862.659,40 6.271.035,40 591.624,00 65.721,44 Davon mit einer Restlaufzeit Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten mit 4.157 T€ (Vorjahr 2.323 T€) im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung gegenüber der Stadtwerke Bonn Beteili- gungs-GmbH (SWBB), Bonn, (SWBB) in Höhe von 2.944 T€ (Vorjahr 1.809 T€) sowie mit 1.211 T€ (Vorjahr 515 T€) Verbindlichkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultier- ten wie im Vorjahr ausschließlich aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten ausschließlich sonstige Verbindlichkeiten. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbe- halte.Seite 22 von 35 Anlage 3 / 5 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn C.7 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 50.891 T€ (Vorjahr 39.469 T€) und setzen sich wie folgt zusammen: 2024 in T€ 2023 in T€ Müllverbrennung 27.931 26.623 Dampflieferung 17.512 12.511 CO2-Abgabe 5.260 0 Mieterträge 165 169 Übrige 23 166 Gesamt 50.891 39.469 Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt. C.8 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 120 T€ (Vorjahr 164 T€) beinhalten im Wesentlichen mit 37 T€ Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, mit 52 T€ sonstige Erträge aus Versicherungser- stattungen sowie mit 32 T€ sonstige Erträge aus Nebengeschäften. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 92 T€ (Vorjahr 69 T€) enthalten. C.9 Materialaufwendungen Die Materialaufwendungen in Höhe von 27.666 T€ (Vorjahr 19.675 T€) beinhalten im Wesentlichen Kos- ten für den Fremdbezug für Aufträge und sonstige Fremdleistungen (11.692 T€), Kosten für CO2-Abgabe (5.136 T€) sowie Kosten für die Reststoffentsorgung (3.441 T€). C.10 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 7.823 T€ (Vorjahr 5.398 T€) und beinhalten im Wesentlichen Kosten für die Geschäftsbesorgung (2.143 T€), Wartungs- und Inspektionskosten (855 T€), Versicherungsbeiträge (788 T€), Miet- und Leasingaufwendungen (661 T€) sowie Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten (637 T€). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 549 T€ (Vorjahr 19 T€) enthalten.Seite 23 von 35 Anlage 3 / 6 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn C.11 Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Zwischen der Gesellschaft und der Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB), Bonn, besteht seit dem 1. Januar 2007 ein Gewinnabführungsvertrag. Danach verpflichtet sich die Gesellschaft ihren ganzen Gewinn an die SWBB abzuführen. Abzuführen ist der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahres- überschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und unter Berücksichtigung der Gewinnanteile der Minderheitsgesellschafter. Im Gegenzug verpflichtet sich die SWBB, jeden wäh- rend der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen. Dementsprechend führt die Gesellschaft ihren um die Ausgleichszahlung an außenstehende Gesellschaf- ter (196 T€) geminderten Jahresüberschuss in Höhe von 2.944 T€ an die SWBB ab. D. Ergänzende Angaben D.1 Latente Steuern Die Gesellschaft ist Teil des ertragssteuerlichen Organkreises der SWBB. Entsprechende Erläuterungen zu den latenten Steuern erfolgen im Anhang der SWBB. D.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 a HGB Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, ergeben sich aus rechtsverbindlich erteilten Bestellungen. Das Gesamtbestellobligo beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 11.710 T€ und besteht ausschließlich ge- genüber Dritten. Es besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag über die kaufmännische Geschäftsbesorgung durch die SWB. Der Aufwand (einschließlich Konzernumlage) belief sich in 2024 auf 2.143 T€. Bis 2025 wird auf vertrag- licher Grundlage ein Entgelt in Höhe von 2.354 T€ erwartet. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (exklusive des Bestellobligos) beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf 2.354 T€. Die MVA ist Mitglied im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der Rheinischen Zusatzversorgungs- kasse (RZVK) mit Sitz in Köln. Die RZVK hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätz- liche Alters-, Erwerbminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzli- che Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 1. Januar 2002 ist die Höhe der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter des Beschäftigten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführten Gesamtversorgungssystem werden zusätzlich in Form einer sog. Startgutschrift berücksichtigt.Seite 24 von 35 Anlage 3 / 7 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines gleitenden Deckungsab- schnittsverfahrens finanziert. Die Höhe der Umlage wird auf der Basis gleitender Deckungsabschnitte, die jeweils einen Zeitraum von 100 Jahren umfassen, regelmäßig alle 5 Jahre überprüft und festgesetzt. Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet wor- den sind, neben den Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbe- darfs. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 hat die RZVK eine Verstetigung der Hebesätze vorgenommen, in- dem sie sich am sog. ewigen Umlagesatz von ca. 7,75 % orientiert. Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Annahmen geht die RZVK davon aus, dass die Aufwendungen für die Pflichtversicherung im umlagefinanzierten Abrechnungsverband zumindest mittelfristig nicht über den gegenwärtigen Ge- samtfinanzierungssatz von 7,75 % steigen werden. Im Jahr 2024 betrug der Umlagesatz 4,25 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Der Prozentsatz für das Sanierungsgeld betrug 3,5 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgeltes. Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte für die Beschäftigten der MVA belief sich im Ge- schäftsjahr 2024 auf 6.870 T€ für 96 anspruchsberechtigte Arbeitnehmer. D.3 Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Der überwiegende Teil des Lieferungs- und Leistungsvolumen zwischen der MVA und nahestehenden Unternehmen entfällt auf verbundene Unternehmen sowie die der Bundesstadt Bonn und ihr naheste- hende Unternehmen und ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Verbundene Unternehmen Assoziierte Unternehmen Bundesstadt Bonn sowie ihr nahestehende Unternehmen Art des Geschäfts in T€ in T€ in T€ Erbrachte Lieferungen und Leistungen und sonstige Erträge 23.487 24.239 Aufwendungen für die Geschäftsbesorgung 2.143 Übrige Empfangene Lieferungen und Leistungen und sonstige Aufwendungen 3.089 1.805 269 Kreditbürgschaft (Bürgschaftsnehmer) 592 Zinsertrag Konzern-Cash-Pool 111 Verbundene Unternehmen sind: SWB, Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW Bonn/Rhein-Sieg), Bonn, (EnW), Bonn-Netz GmbH, Bonn, (Bonn-Netz) sowie Stadtwerke Bonn Verkehrs- GmbH (SWBV), Bonn, (SWBV). Assoziiertes Unternehmen ist: referSeite 25 von 35 Anlage 3 / 8 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Der Bundesstadt Bonn nahestehende Unternehmen sind: Rheinische Entsorgungskooperation (REK), Bonn und Städtisches Gebäudemanagement (SGB), Bonn. Die Gesellschaft ist zusammen mit der SWB und den anderen verbundenen Unternehmen in ein zentrales Konzern-Cash-Management eingebunden. Gemäß Vereinbarung berechnet die SWB für Aufnahmen und Anlagen einen Zins, der sich an den monatlich gewichteten Tagesgeldzinssätzen orientiert. D.4 Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen Die MVA ist am Konzern-Cash-Pool beteiligt. Die am Cash-Pool beteiligten Gesellschaften haften ent- sprechend der Cash-Pool Vereinbarung gesamtschuldnerisch. Die Cash-Pool Inanspruchnahme wird im Rahmen des Konzern-Cash-Managements zentral überwacht und gesteuert. Der insbesondere durch die gestiegenen Energiebezugskosten temporär erhöhte Liquiditätsbedarf wird durch eine Kreditlinie (100 Mio. €) der Bundesstadt Bonn an die Cash-Pool Führerin gedeckt, sodass das Risiko einer Inan- spruchnahme als gering einzustufen ist. D.5 Belegschaft Der durchschnittliche Personalbestand – getrennt nach Mitarbeitergruppen wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: 2024 2023 Vollzeitbeschäftigte 90 93 Teilzeitbeschäftigte 4 4 Zwischensumme 94 97 Auszubildende 4 2 Gesamt 98 99 D.6 Konzernabschluss Das Unternehmen MVA wird in den Konzernabschluss der SWB mit Sitz in Bonn, welcher den größten und den kleinsten Konsolidierungskreis darstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unterneh- mensregister veröffentlicht. D.7 Honorar Abschlussprüfer Die Angaben über das Gesamthonorar des Abschlussprüfers unterbleiben, da diese in dem das Unter- nehmen einzubeziehenden Konzernabschluss der SWB zum 31. Dezember 2024 gemacht werden sollen.Seite 26 von 35 Anlage 3 / 9 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn D.8 Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat Vorsitzender Dr. Nico Janicke Dipl.-Wirtschaftsmathematiker, Bundesbeamter, Bonn Stellvertretende Vorsitzende Dr. Beate Bänsch-Baltruschat Dipl.-Chemikerin im Ruhestand, Bonn Mitglieder Helmut Wiesner Beigeordneter, Bonn Carsten Velewald Dipl.-Kaufmann, Verwaltungsangestellter Bundesstadt Bonn, Troisdorf Julia Polley Volljuristin, Referentin, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Bonn Dr. Albert Weidmann promovierter Chemiker im Ruhestand, Bonn Richard Münz Verwaltungsbeamter, Bonn (bis 30. April 2024) Sven Sadewasser Jurist, Vorstand der bonnorange AöR, Bonn (ab 01. Mai 2024)Seite 27 von 35 Anlage 3 / 10 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden folgende Sitzungsgelder gezahlt: in € Bänsch-Baltruschat, Dr. Beate 1.290,00 Janicke, Dr. Nico 1.950,00 Polley, Julia 1.290,00 Weidmann, Dr. Albert 1.200,00 Wiesner, Helmut 1.110,00 Gesamt 6.840,00 Geschäftsführung Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Manfred Becker, Buchholz (bis 30. November 2024) Dipl.-Betriebswirt Heiko Fauth, Rheinbrohl (bis 31. Oktober 2024) LL.M. Benedikt Stapper, Lüdinghausen (ab 01. November 2024) Der Geschäftsführer Dipl.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Manfred Becker hat von der Gesellschaft erfolgsunabhän- gige Bezüge in Höhe von 251.509,72 € und erfolgsabhängige Vergütungen in Höhe von 33.087,85 € erhalten. Das Bruttogehalt beinhaltet eine individuelle Altersversorgung sowie eine Zusatzversorgung. Es wurde eine Rückstellung für eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 84.344,17 € gebildet. Der Geschäftsführer LL.M. Benedikt Stapper hat von der Gesellschaft erfolgsunabhängige Bezüge in Höhe von 35.750,96 € erhalten. Das Bruttogehalt beinhaltet eine individuelle Altersversorgung. Es wurde eine Rückstellung für eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 4.425,00 € gebildet. D.9 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres waren nicht zu verzeichnen. Bonn, den 05. Mai 2025 MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH Benedikt Stapper, LL.M. GeschäftsführerSeite 28 von 35 Stand am Zugänge Abgänge Umbuchungen Zuschüsse Stand am Stand am Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am Stand am Stand am 01.01.2024 2024 2024 2024 2024 31.12.2024 01.01.2024 2024 2024 2024 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023 € € € € € € € € € € € € € I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.431.877,87 69.004,09 3.287,59 0,00 0,00 1.497.594,37 707.877,87 205.687,09 3.287,59 0,00 910.277,37 587.317,00 724.000,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 81.061.846,62 12,01 0,00 0,00 0,00 81.061.858,63 45.268.139,62 1.980.201,01 0,00 0,00 47.248.340,63 33.813.518,00 35.793.707,00 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 7.677,05 0,00 0,00 0,00 0,00 7.677,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.677,05 7.677,05 3. Erzeugungs-, Gewinnungs- und Bezugsanlagen 123.556.673,42 261.161,41 1.964.955,37 28.790,05 0,00 121.881.669,51 115.468.701,42 1.228.677,46 1.964.955,37 0,00 114.732.423,51 7.149.246,00 8.087.972,00 4. Verteilungsanlagen 10.559.599,19 0,00 0,00 0,00 0,00 10.559.599,19 10.484.801,19 5.233,00 0,00 0,00 10.490.034,19 69.565,00 74.798,00 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.804.420,85 396.524,74 917.416,69 0,00 0,00 4.283.528,90 3.848.787,85 315.102,74 867.140,69 0,00 3.296.749,90 986.779,00 955.633,00 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 533.358,43 10.253,32 496.759,29 -28.790,05 0,00 18.062,41 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.062,41 533.358,43 220.523.575,56 667.951,48 3.379.131,35 0,00 0,00 217.812.395,69 175.070.430,08 3.529.214,21 2.832.096,06 0,00 175.767.548,23 42.044.847,46 45.453.145,48 III. Finanzanlagen Beteiligungen 12.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.500,00 12.500,00 Anlagevermögen gesamt 221.967.953,43 736.955,57 3.382.418,94 0,00 0,00 219.322.490,06 175.778.307,95 3.734.901,30 2.835.383,65 0,00 176.677.825,60 42.644.664,46 46.189.645,48 Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Anschaffungs-und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte Anlage zum AnhangSeite 29 von 35 Bestätigungsvermerk / 1 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, Bonn - beste- hend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ un- seres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deut- schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermit- telt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informati- onen“ genannten weiteren Bestandteile des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwor- tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestä- tigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anfor- derungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten PrüfungsnachweiseSeite 30 von 35 Bestätigungsvermerk / 2 ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab- schluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen In- formationen umfassen: • die in Abschnitt 4 des Lageberichts enthaltene Entsprechenserklärung gemäß Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Bundesstadt Bonn. Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen - mit Ausnahme des geprüften Jahresab- schlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerungen hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresab- schluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we- sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Über- einstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von we- sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.Seite 31 von 35 Bestätigungsvermerk / 3 Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwort- lich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten ent- gegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen we- sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnah- men (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermögli- chen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetz- lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge- führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich ange- sehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.Seite 32 von 35 Bestätigungsvermerk / 4 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jah- resabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, pla- nen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlan- gen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für un- sere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultie- rende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen ange- messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertre- ter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Ver- treter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine we- sentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesent- liche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazuge- hörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizie- ren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unse- res Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstä- tigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell- schaft vermittelt.Seite 33 von 35 Bestätigungsvermerk / 5 • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zu- kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten An- gaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Anga- ben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zu- kunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um- fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließ- lich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Düsseldorf, den 5. Mai 2025 EversheimStuible Treuberater GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Engel Semelka Wirtschaftsprüfer WirtschaftsprüferSeite 34 von 35 Der Jahresabschluss wurde am 23. Mai 2025 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Der Aufsichtsrat hat folgenden Bericht in der Aufsichtsratssitzung am 23. Mai 2025 erstattet: Bericht des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat ist während des Geschäftsjahres 2024 in regelmäßigen Sitzungen über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet worden. Anhand der übergebenen Unterlagen und der erteilten Auskünfte hat er die Tätigkeit der Gesellschaft überwacht und die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Entscheidungen getroffen. Die im Gesellschaftsvertrag festgelegte öffentliche Zwecksetzung der Gesellschaft wurde erfüllt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Der Abschlussprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und keine Einwände erhoben. Der Aufsichtsrat nimmt den Jahresabschluss zum 31.12.2024 sowie den Lagebericht zur Kenntnis und empfiehlt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Die Gewinnverwendung erfolgt entsprechend der vereinbarten Ausgleichszahlung an den außenstehenden Gesellschafter und dem Gewinnabführungsvertrag mit der Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH. Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung, dem Betriebsrat sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit aus. Bonn, im Mai 2025 Der Vorsitzende des Aufsichtsrates Dr. Nico JanickeSeite 35 von 35
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de