253244 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens für den Winterdienst, 2 Jahre, Winterperiode 2025/2026 und 2026/2027
Kerndaten
- Nummer
- 253244
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 23.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Berliner Platz Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 253244 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens für den Winterdienst, 2 Jahre, Winterperiode 2025/2026 und 2026/2027 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.07.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn für den Winterdienst 2025-2027 wird zugestimmt. Begründung Gemäß § 9 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW i.V.m. § 1 Abs. 2 Straßen- reinigungsgesetz NRW und §§ 1 Abs. II ff Straßenreinigungssatzung sowie der hierzu in der Vergangenheit ergangenen Rechtsprechung ist die Bundesstadt Bonn als Grundstückseigentümerin für die Sicherung ihrer Anliegerpflichten eigenständig verantwortlich. Die Aufgaben z.B. der Schrittwegreinigung und des Winterdienstes obliegen daher den Fachämtern, die bilanziell für die an öffentlichen Schrittwege angrenzenden Grundstücke zuständig sind. Aufgrund der Erfahrungen der ämterübergreifenden Ausschreibung 2023-2025 und der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen aufgrund der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes (nichtöffentliche DS-Nr. 252626) erfolgen die Aus- schreibungen für den Winterdienst der kommenden Winter ämterweise. Das städtische Tochterunternehmen bonnorange AöR wird zudem die Kontroll- funktion für die Durchführung der Leistungen der zu beauftragenden Fremdfir- men stichprobenartig im Rahmen einer noch abzuschließenden Beistandsver- einbarung zukünftig sicherstellen. Hierdurch wird einer Anforderung aus dem o.g. Bericht Rechnung getragen. Den Entwurf einer entsprechend von jedem Fachamt separat abzuschließenden Beistandsvereinbarung sowie das Preis- blatt wird zur Information beigefügt. Geplant sind folgende Einsätze: Monat & Anzahl:Seite 1 von 5 Seite 2 November 5x Dezember 10x Januar 10x Februar 10x März 5x 1 Saison sind 40 Einsätze, auf 2 Saisons 80 Einsätze. Die gesamte für das Amt für Umwelt und Stadtgrün zu reinigende Strecke be- trägt ca. 85km. Die Strecke wurde im Rahmen von Auswertungen gegenüber der vorherigen Ausschreibung überarbeitet. Es wurden sowohl Vorhaltekosten für Gerätschaften und Personal als auch Kosten für den konkreten Einsatz auf- grund der Ergebnisse der Vorjahre kalkuliert. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe (Bindungsgrad 1). Die zu verausgaben- den Mittel sind für den Haushalt 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzpla- nung angemeldet worden. Vergabeart öffentlich X offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2025-02703 VOB UVgO X VgV 2025 bis 2027 1.309.000€ Brutto (1.100.000€/netto) Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.13.01 1.13.03 Öffentliches Grün Friedhöfe 523500 523500 680010 6890002 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein X freigegeben vorgesehen Anlage/n 1 Muster Winterdienst Ergänzende Vereinbarung über Beistandsleistungen (öffentlich) 2 Muster Winterdienst Stadtreinigung - Preisblatt (öffentlich)Seite 2 von 5 1 Ergänzende Vereinbarung über Beistandsleistungen der bonnorange AöR zwischen der Bundesstadt Bonn, Amt 67 Berliner Platz 2, 53103 Bonn vertreten durch die Oberbürgermeisterin und der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts (nachfolgend AöR genannt) vertreten durch den Vorstand § 1 Die Liste der in § 1 der Vereinbarung über Beistandsleistungen der AöR zwischen der Bun- desstadt Bonn, Amt 67 und der bonnorange AöR vom 18.12.2012 genannten Beistandsleis- tungen erhält mit Wirkung vom 01.10.2025 folgende Ergänzung: - Überprüfung ordnungsgemäßer Winterdienstleistungen auf Basis valider Stichproben § 2 Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis jährlich zu aktualisierender Preisblätter auf Grundlage des § 6 der in § 1 genannten Vereinbarung. Sofern dort anstelle von periodischen Spitzabrechnungen Vorauszahlungen vereinbart wur- den oder eine Nachkalkulation zugelassen ist, ist die AöR verpflichtet, spätestens bis zum 15. Mai des Folgejahres eine Endabrechnung zu erstellen und der Bundesstadt Bonn Ein- sicht in die zugrundeliegenden Belege bzw. Mess- und Kontrolldaten zu gewähren. Sollte bisher eine Frist bis zum 31. März vereinbart worden sein, so wird diese im einver- nehmlich auf den 15. Mai des Folgejahres geändert. Einwendungen gegen die Richtigkeit je- der Abrechnung sind spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang der Abrechnung vor- zubringen.Seite 3 von 5 2 § 3 Die übrigen Bestimmungen der in § 1 genannten Vereinbarung vom 18.12.2012 bleiben von dieser ergänzenden Vereinbarung unberührt und gelten somit für die in § 1 genannten Leis- tungen. § 4 (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung über Beistandsleistungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung der Schriftform. (2) Sollte irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung über Beistandsleistungen rechtsun- wirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen die- ser Vereinbarung über Beistandsleistungen nicht berührt; vielmehr verpflichten sich die Vereinbarungspartner, die rechtsunwirksame Bestimmung rückwirkend zum Zeitpunkt der Unwirksamkeit durch eine andere, im wirtschaftlichen Erfolg ihr nach Möglichkeit gleich- kommende Bestimmung zu ersetzen. Ebenso werden die Vereinbarungspartner unklare oder verschiedener Auslegung fähige Bestimmungen dieser Vereinbarung über Beistands- leistungen berichtigen, bzw. solche, die fehlen sollten, in diesem Sinne aufnehmen. Bonn, den ________________________________ ________________________________ Bundesstadt Bonn bonnorange AöR Amtsleitung Amt 67 VorstandSeite 4 von 5 Stadtreinigung - Preisblatt 2 zur Vereinbarung über Beistandsleistungen zwischen der bonnorange - Anstalt des öffentli- chen Rechts und der Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt und Stadtgrün, ab dem 01.10.2025. 1. Leistungsbeschreibung /Reinigung Winterdienst Kontrollfahrt vor Städtischen Liegenschaften des Amtes 67. 2. Kalkulationsgrundlagen zur Berechnung der angemessenen Vergütung: Für die unter Ziffer 1 genannte Leistung erhält die bonnorange von der Bundesstadt Bonn eine angemessene Vergütung auf Selbstkostenbasis, mit der jede Beistandsleis- tung nach der Vereinbarung abgegolten wird (Selbstkostenerstattungspreis). Für die Be- messung der Selbstkostenerstattungspreise gelten die jeweils geltenden preisrechtli- chen Vorschriften. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung über Beistands- leistungen sind dies die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei den öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 - VO PR 30/53, zuletzt geändert durch die Verord- nung PR Nr. 1/89 vom 13.06.89 (BGBl. I S. 1094) und Art. 70 Gesetz v. 08.12.2010 so- wie die Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten - LSP - (Anlage zur VO PR 30/53). Sollte eine behördliche oder gerichtliche Preisüberprüfung ergeben, dass die geforderte Vergütung preisrechtlich unzulässig ist, so gilt die höchste preisrechtlich zulässige Vergü- tung als vereinbart (Obergrenzenregelung). Der Selbstkostenerstattungspreis beträgt 84,67 EUR/Std. pro Kontrollfahrt 3. Abrechnung und Nachkalkulation Die Abrechnung der Beistandsleistung erfolgt durch regelmäßige monatliche Abschlags- vorauszahlungen jeweils für die Monate Oktober bis März . Die Endabrechnung erfolgt nach § 6 Abs. 4 der Vereinbarung bis spätestens 15.05. des Folgejahres. 4. Zuständige Organisationseinheit beim Leistungserbringer: Geschäftsbereich 1 StadtreinigungSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de