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253244 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens für den Winterdienst, 2 Jahre, Winterperiode 2025/2026 und 2026/2027

Nummer
253244
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
23.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.07.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
253244
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens für den
Winterdienst, 2 Jahre, Winterperiode 2025/2026
und 2026/2027
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
10.07.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der
Bundesstadt Bonn für den Winterdienst 2025-2027 wird zugestimmt.
Begründung
Gemäß § 9 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW i.V.m. § 1 Abs. 2 Straßen-
reinigungsgesetz NRW und §§ 1 Abs. II ff Straßenreinigungssatzung sowie der
hierzu in der Vergangenheit ergangenen Rechtsprechung ist die Bundesstadt
Bonn als Grundstückseigentümerin für die Sicherung ihrer Anliegerpflichten
eigenständig verantwortlich. Die Aufgaben z.B. der Schrittwegreinigung und
des Winterdienstes obliegen daher den Fachämtern, die bilanziell für die an
öffentlichen Schrittwege angrenzenden Grundstücke zuständig sind.
Aufgrund der Erfahrungen der ämterübergreifenden Ausschreibung 2023-2025
und der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen aufgrund der Prüfung des
Rechnungsprüfungsamtes (nichtöffentliche DS-Nr. 252626) erfolgen die Aus-
schreibungen für den Winterdienst der kommenden Winter ämterweise.
Das städtische Tochterunternehmen bonnorange AöR wird zudem die Kontroll-
funktion für die Durchführung der Leistungen der zu beauftragenden Fremdfir-
men stichprobenartig im Rahmen einer noch abzuschließenden Beistandsver-
einbarung zukünftig sicherstellen. Hierdurch wird einer Anforderung aus dem
o.g. Bericht Rechnung getragen. Den Entwurf einer entsprechend von jedem
Fachamt separat abzuschließenden Beistandsvereinbarung sowie das Preis-
blatt wird zur Information beigefügt.
Geplant sind folgende Einsätze:
Monat & Anzahl:Seite 1 von 5
Seite 2
November 5x
Dezember 10x
Januar 10x
Februar 10x
März 5x
1 Saison sind 40 Einsätze, auf 2 Saisons 80 Einsätze.
Die gesamte für das Amt für Umwelt und Stadtgrün zu reinigende Strecke be-
trägt ca. 85km. Die Strecke wurde im Rahmen von Auswertungen gegenüber
der vorherigen Ausschreibung überarbeitet. Es wurden sowohl Vorhaltekosten
für Gerätschaften und Personal als auch Kosten für den konkreten Einsatz auf-
grund der Ergebnisse der Vorjahre kalkuliert.
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe (Bindungsgrad 1). Die zu verausgaben-
den Mittel sind für den Haushalt 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzpla-
nung angemeldet worden.
Vergabeart
öffentlich X offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2025-02703 VOB UVgO X VgV 2025 bis 2027 1.309.000€
Brutto (1.100.000€/netto)
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.13.01
1.13.03
Öffentliches Grün
Friedhöfe
523500
523500
680010
6890002
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja X nein ja X nein X freigegeben vorgesehen
Anlage/n
1 Muster Winterdienst Ergänzende Vereinbarung über Beistandsleistungen
(öffentlich)
2 Muster Winterdienst Stadtreinigung - Preisblatt (öffentlich)Seite 2 von 5
1
Ergänzende Vereinbarung über Beistandsleistungen
der bonnorange AöR
zwischen
der Bundesstadt Bonn,
Amt 67
Berliner Platz 2, 53103 Bonn
vertreten durch die Oberbürgermeisterin
und
der bonnorange - Anstalt des öffentlichen Rechts
(nachfolgend AöR genannt)
vertreten durch den Vorstand
§ 1
Die Liste der in § 1 der Vereinbarung über Beistandsleistungen der AöR zwischen der Bun-
desstadt Bonn, Amt 67 und der bonnorange AöR vom 18.12.2012 genannten Beistandsleis-
tungen erhält mit Wirkung vom 01.10.2025 folgende Ergänzung:
- Überprüfung ordnungsgemäßer Winterdienstleistungen auf Basis valider Stichproben
§ 2
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis jährlich zu aktualisierender Preisblätter auf
Grundlage des § 6 der in § 1 genannten Vereinbarung.
Sofern dort anstelle von periodischen Spitzabrechnungen Vorauszahlungen vereinbart wur-
den oder eine Nachkalkulation zugelassen ist, ist die AöR verpflichtet, spätestens bis zum
15. Mai des Folgejahres eine Endabrechnung zu erstellen und der Bundesstadt Bonn Ein-
sicht in die zugrundeliegenden Belege bzw. Mess- und Kontrolldaten zu gewähren.
Sollte bisher eine Frist bis zum 31. März vereinbart worden sein, so wird diese im einver-
nehmlich auf den 15. Mai des Folgejahres geändert. Einwendungen gegen die Richtigkeit je-
der Abrechnung sind spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang der Abrechnung vor-
zubringen.Seite 3 von 5
2
§ 3
Die übrigen Bestimmungen der in § 1 genannten Vereinbarung vom 18.12.2012 bleiben von
dieser ergänzenden Vereinbarung unberührt und gelten somit für die in § 1 genannten Leis-
tungen.
§ 4
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung über Beistandsleistungen bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung der Schriftform.
(2) Sollte irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung über Beistandsleistungen rechtsun-
wirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen die-
ser Vereinbarung über Beistandsleistungen nicht berührt; vielmehr verpflichten sich die
Vereinbarungspartner, die rechtsunwirksame Bestimmung rückwirkend zum Zeitpunkt der
Unwirksamkeit durch eine andere, im wirtschaftlichen Erfolg ihr nach Möglichkeit gleich-
kommende Bestimmung zu ersetzen. Ebenso werden die Vereinbarungspartner unklare
oder verschiedener Auslegung fähige Bestimmungen dieser Vereinbarung über Beistands-
leistungen berichtigen, bzw. solche, die fehlen sollten, in diesem Sinne aufnehmen.
Bonn, den
________________________________ ________________________________
Bundesstadt Bonn bonnorange AöR
Amtsleitung Amt 67 VorstandSeite 4 von 5
Stadtreinigung - Preisblatt 2
zur Vereinbarung über Beistandsleistungen zwischen der bonnorange - Anstalt des öffentli-
chen Rechts und der Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt und Stadtgrün, ab dem 01.10.2025.
1. Leistungsbeschreibung /Reinigung
Winterdienst Kontrollfahrt vor Städtischen Liegenschaften des Amtes 67.
2. Kalkulationsgrundlagen zur Berechnung der angemessenen Vergütung:
Für die unter Ziffer 1 genannte Leistung erhält die bonnorange von der Bundesstadt
Bonn eine angemessene Vergütung auf Selbstkostenbasis, mit der jede Beistandsleis-
tung nach der Vereinbarung abgegolten wird (Selbstkostenerstattungspreis). Für die Be-
messung der Selbstkostenerstattungspreise gelten die jeweils geltenden preisrechtli-
chen Vorschriften. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung über Beistands-
leistungen sind dies die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei den öffentlichen
Aufträgen vom 21. November 1953 - VO PR 30/53, zuletzt geändert durch die Verord-
nung PR Nr. 1/89 vom 13.06.89 (BGBl. I S. 1094) und Art. 70 Gesetz v. 08.12.2010 so-
wie die Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten - LSP - (Anlage zur
VO PR 30/53).
Sollte eine behördliche oder gerichtliche Preisüberprüfung ergeben, dass die geforderte
Vergütung preisrechtlich unzulässig ist, so gilt die höchste preisrechtlich zulässige Vergü-
tung als vereinbart (Obergrenzenregelung).
Der Selbstkostenerstattungspreis beträgt 84,67 EUR/Std. pro Kontrollfahrt
3. Abrechnung und Nachkalkulation
Die Abrechnung der Beistandsleistung erfolgt durch regelmäßige monatliche Abschlags-
vorauszahlungen jeweils für die Monate Oktober bis März . Die Endabrechnung erfolgt
nach § 6 Abs. 4 der Vereinbarung bis spätestens 15.05. des Folgejahres.
4. Zuständige Organisationseinheit beim Leistungserbringer:
Geschäftsbereich 1 StadtreinigungSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 02:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de