← Vorlagen

253236 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Provisorische LSA über die Niederkasseler Straße Höhe Liestraße

Nummer
253236
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
28.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Liestraße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel Hauptort
  • Niederkasseler Straße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 09.07.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253236-01 ST BBB-Anfrage: Provisorische LSA über die Niederkasseler Straße Höhe Liestraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.748 Zeichen)
Große Anfrage
öffentlich
253236
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
28.05.2025
BBB-Anfrage: Provisorische LSA über die
Niederkasseler Straße Höhe Liestraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 18.06.2025 Kenntnisnahme
Fragestellung
Mit sogenanntem „Endbericht vom 22.05.2025“ teilt die Oberbürgermeisterin
mit: „Die Baustellenampel steht und wird, wenn alle technischen
Voraussetzungen vorliegen, in Kürze ausgetauscht. Der Beschluss ist erledigt.“.
Hierzu fragen wir:
1. Wie und über welchen Zeitraum wurden welche mit dem Landesbetrieb
Straßen.NRW vereinbarten Auswirkungen mit welchen Ergebnissen
beobachtet?
2. Hat der Landesbetrieb Straßen.NRW zwischenzeitlich eine endgültige
Entscheidung über die Einrichtung einer dauerhaften LSA an dieser Stelle
getroffen und wenn nein, welche Gründe führt die Landesbehörde dafür an?
3. Weshalb erachtet die Oberbürgermeisterin den Beschluss der BV Beuel als
„erledigt“, wenn dort nach wie vor nur eine provisorische LSA steht und dies
entgegen der Aussagen des städtischen Presseamtes nicht seit einigen
Wochen, sondern mittlerweile seit fast eineinhalb Jahren?
Begründung
Der Landesbetrieb Straßen.NRW hielt die Einrichtung einer Ampel sowie eine
von der Beueler Koalition geforderte Temporeduzierung auf 50
Stundenkilometer nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) für nicht
realisierbar. Wie das Presseamt seinerzeit weiter mitteilte, haben der
Landesbetrieb Straßen.NRW und das Tiefbauamt sich darauf verständigt, die
Auswirkungen der provisorischen Ampel zu beobachten und in einigen Wochen
über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Die endgültige Entscheidung
treffe die Landesbehörde. (Quelle: Bonner GA vom 24.01.2024)
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de