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253235 · Beschlussvorlage

Bebauungsplan 6325-1 "Kölnstr. / Otto-Hahn-Str." - Maßgabenbeschluss über die weitere Planung

Nummer
253235
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.06.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Otto-Hahn-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn Hauptort
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
253235
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bebauungsplan 6325-1 "Kölnstr. / Otto-Hahn-Str." -
Maßgabenbeschluss über die weitere Planung
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung
Beschlussvorschlag
1. Der Sachstand zum Verfahren wird zur Kenntnis genommen.
2. Die in den Themenfeldern Verkehr und Mobilität, Freiraum und
Lärmschutz genannten Maßgaben an die Planung werden
beschlossen.
Die Beschlussfassung zu Zif. 2 im Ausschuss für Wohnen, Planung und
Bauen steht unter dem Vorbehalt der Anhörung der BV Bonn.
Begründung
Vorbemerkung: Da über ein Vorhaben mit mehr als 75 Wohneinheiten und
mehr als 800 m² Verkaufsfläche beschlossen werden soll, obliegt die
Zuständigkeit für den Beschluss über das Verfahren der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB dem Ausschuss für Wohnen,
Planung und Bauen. Diese Zuständigkeitsregelung findet auch auf den
vorliegenden "vorbereitenden" Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung. Die Verwaltung bittet in diesem Fall um
vorbehaltlichen Beschluss des WoPlaBa, um die Beratung der Vorlage vor der
wahlbedingten Gremienpause abzuschließen. Die frühere Sitzung der BV Bonn
konnte aufgrund ausstehender Abstimmungen mit den Beteiligten nicht erreicht
werden. Aufgrund der hohen Priorität des Vorhabens, das eine wichtige
Versorgungslücke im wachsenden Stadtteil Buschdorfs schließt, soll die
Vorlage in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit den weiteren Verfahren
der Umgebung beraten werden (u.a. Rosenfeld).
Zuletzt wurde durch die Verwaltung mit einer Mitteilungsvorlage im Herbst 2022
über das Ergebnis des abgeschlossenen Qualifizierungsverfahrens und den
Wechsel der Vorhabenträgerin informiert (DS Nr. 221456).
Aus der Beschlusshistorie zum Vorhaben, den Anmerkungen des Preisgerichts
und den Anforderungen der Fachämter an die Planung wurde ein
Maßnahmenkatalog zusammengestellt mit dem Ziel, die für die 3(1) Beteiligung
erforderliche Planungstiefe zu erreichen. Denn zu diesem Zeitpunkt solltenSeite 1 von 4
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weitere raumwirksame Änderungen am städtebaulichen Konzept vermieden
werden. Im März 2025 fand ein gemeinsamer Termin zwischen der
Vorhabenträgerin, der Verwaltung und den politischen Fraktionen statt, der
dieses Vorgehen bestätigte. Zur Sicherung der Abstimmungsergebnisse und
der Beteiligung der Gremien in dieser Sache sollen mit dieser Vorlage die
erforderlichen Anpassungsbedarfe an der Planung benannt werden und eine
Verbindlichkeit für die nächsten Schritte bis zur Vorbereitung des Beschlusses
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3 Abs. 1 BauGB
erreicht werden.
Themenfeld Verkehr und Mobilität
• Aufstellung eines Mobilitätskonzepts mit dem Ziel die
bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl an Stellplätzen zu
reduzieren
• Durchplanung der Tiefgarage unter Berücksichtigung der tatsächlichen
Stellplatzanzahl, Ziel ist eine Minimierung der unterbauten Flächen
• Straßenraumgestaltung der Erschließungsstraße bei Beibehaltung des
erforderlichen Querschnitts mit dem Ziel der Schaffung einer höheren
Aufenthaltsqualität
Themenfeld Freiraum
• Prüfung der Baumstandorte in Bezug auf die Tiefgarage und die
Feuerwehrflächen, Ziel ist eine starke Durchgrünung des Quartiers,
insbesondere mit bodengebundenen Baumstandorten
• Optimierung der Rettungswege und der Feuerwehraufstellflächen, um
eine stärkere Durchgrünung und höhere Qualität der Aufenthaltsflächen
zu ermöglichen
• Intensivierung der Maßnahmen für das Ziel Schwammstadt
• Sicherung einer qualitätvollen Unterbringung der Abfallentsorgung
inklusive Aufstellflächen, bevorzugt sind Unterflurcontainer vorzusehen
• Sicherung der Wohnqualität in den unmittelbar an den Parkplatz
angrenzenden Wohneinheiten
Themenfeld Lärmschutz
• Ausarbeitung eines Lärmschutzkonzepts zur Sicherstellung, dass die
geplante Wohnbebauung auf dem angrenzenden Grundstück trotz der
von der Anlieferung und der Stellplatzanlage ausgehenden Emissionen
uneingeschränkt realisierbar ist.
• Planung einer begrünten Lärmschutzanlage angrenzend an den
Parkplatz
Bereits erfolgte Anpassungen
Vorbemerkung: Die im Anhang beigefügte Planung zeigt das Ergebnis des
Wettbewerbsverfahrens. Die folgend genannten Anpassungen sind in diesem
Plan nicht enthalten.
Die oberirdische Stellplatzanlage wurde teilweise entsiegelt, indem Grünstreifen
zwischen den Parkplätzen angelegt wurden, die Stellplätze mit
Rasengittersteinen ausgeführt und zusätzliche Grünpflanzungen integriert
wurden. Die Anzahl der oberirdischen Stellplätze im nördlichen Baufeld wurdeSeite 2 von 4
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auf 50 erhöht.
Durch hochbauliche Optimierungen konnte die Geschossigkeit des
Lebensmittelmarkts um ein Geschoss erhöht werden, ohne die ursprünglichen
Gebäudehöhe zu verändern. Zudem wurde ein ursprünglich dreigeschossiger
Gebäudeteil im südlichen Baufeld entlang der Otto-Hahn-Straße auf vier
Geschosse aufgestockt.
Weiteres Vorgehen
Die Planung wird von der Vorhabenträgerin in Abstimmung mit den Fachämtern
in den genannten Punkten weiter konkretisiert. Der nächste vorgesehene
Beschluss ist der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) BauGB.
Anlage/n
1 Staedtebauliche Konzeption (öffentlich)Seite 3 von 4
Städtebauliche Konzeption
6325-1 Kölnstr. / Otto-Hahn-Str., Bonn Buschdorf
Verfasser: Dewey Muller Partnerschaft mbB Architekten Stadtplaner (Köln)Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de