253235 · Beschlussvorlage
Bebauungsplan 6325-1 "Kölnstr. / Otto-Hahn-Str." - Maßgabenbeschluss über die weitere Planung
Kerndaten
- Nummer
- 253235
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.06.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Otto-Hahn-Straße Hauptort
- Kölnstraße
- Buschdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253235 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bebauungsplan 6325-1 "Kölnstr. / Otto-Hahn-Str." - Maßgabenbeschluss über die weitere Planung Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Entscheidung Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung Beschlussvorschlag 1. Der Sachstand zum Verfahren wird zur Kenntnis genommen. 2. Die in den Themenfeldern Verkehr und Mobilität, Freiraum und Lärmschutz genannten Maßgaben an die Planung werden beschlossen. Die Beschlussfassung zu Zif. 2 im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen steht unter dem Vorbehalt der Anhörung der BV Bonn. Begründung Vorbemerkung: Da über ein Vorhaben mit mehr als 75 Wohneinheiten und mehr als 800 m² Verkaufsfläche beschlossen werden soll, obliegt die Zuständigkeit für den Beschluss über das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB dem Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen. Diese Zuständigkeitsregelung findet auch auf den vorliegenden "vorbereitenden" Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung. Die Verwaltung bittet in diesem Fall um vorbehaltlichen Beschluss des WoPlaBa, um die Beratung der Vorlage vor der wahlbedingten Gremienpause abzuschließen. Die frühere Sitzung der BV Bonn konnte aufgrund ausstehender Abstimmungen mit den Beteiligten nicht erreicht werden. Aufgrund der hohen Priorität des Vorhabens, das eine wichtige Versorgungslücke im wachsenden Stadtteil Buschdorfs schließt, soll die Vorlage in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit den weiteren Verfahren der Umgebung beraten werden (u.a. Rosenfeld). Zuletzt wurde durch die Verwaltung mit einer Mitteilungsvorlage im Herbst 2022 über das Ergebnis des abgeschlossenen Qualifizierungsverfahrens und den Wechsel der Vorhabenträgerin informiert (DS Nr. 221456). Aus der Beschlusshistorie zum Vorhaben, den Anmerkungen des Preisgerichts und den Anforderungen der Fachämter an die Planung wurde ein Maßnahmenkatalog zusammengestellt mit dem Ziel, die für die 3(1) Beteiligung erforderliche Planungstiefe zu erreichen. Denn zu diesem Zeitpunkt solltenSeite 1 von 4 Seite 2 weitere raumwirksame Änderungen am städtebaulichen Konzept vermieden werden. Im März 2025 fand ein gemeinsamer Termin zwischen der Vorhabenträgerin, der Verwaltung und den politischen Fraktionen statt, der dieses Vorgehen bestätigte. Zur Sicherung der Abstimmungsergebnisse und der Beteiligung der Gremien in dieser Sache sollen mit dieser Vorlage die erforderlichen Anpassungsbedarfe an der Planung benannt werden und eine Verbindlichkeit für die nächsten Schritte bis zur Vorbereitung des Beschlusses über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3 Abs. 1 BauGB erreicht werden. Themenfeld Verkehr und Mobilität • Aufstellung eines Mobilitätskonzepts mit dem Ziel die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl an Stellplätzen zu reduzieren • Durchplanung der Tiefgarage unter Berücksichtigung der tatsächlichen Stellplatzanzahl, Ziel ist eine Minimierung der unterbauten Flächen • Straßenraumgestaltung der Erschließungsstraße bei Beibehaltung des erforderlichen Querschnitts mit dem Ziel der Schaffung einer höheren Aufenthaltsqualität Themenfeld Freiraum • Prüfung der Baumstandorte in Bezug auf die Tiefgarage und die Feuerwehrflächen, Ziel ist eine starke Durchgrünung des Quartiers, insbesondere mit bodengebundenen Baumstandorten • Optimierung der Rettungswege und der Feuerwehraufstellflächen, um eine stärkere Durchgrünung und höhere Qualität der Aufenthaltsflächen zu ermöglichen • Intensivierung der Maßnahmen für das Ziel Schwammstadt • Sicherung einer qualitätvollen Unterbringung der Abfallentsorgung inklusive Aufstellflächen, bevorzugt sind Unterflurcontainer vorzusehen • Sicherung der Wohnqualität in den unmittelbar an den Parkplatz angrenzenden Wohneinheiten Themenfeld Lärmschutz • Ausarbeitung eines Lärmschutzkonzepts zur Sicherstellung, dass die geplante Wohnbebauung auf dem angrenzenden Grundstück trotz der von der Anlieferung und der Stellplatzanlage ausgehenden Emissionen uneingeschränkt realisierbar ist. • Planung einer begrünten Lärmschutzanlage angrenzend an den Parkplatz Bereits erfolgte Anpassungen Vorbemerkung: Die im Anhang beigefügte Planung zeigt das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens. Die folgend genannten Anpassungen sind in diesem Plan nicht enthalten. Die oberirdische Stellplatzanlage wurde teilweise entsiegelt, indem Grünstreifen zwischen den Parkplätzen angelegt wurden, die Stellplätze mit Rasengittersteinen ausgeführt und zusätzliche Grünpflanzungen integriert wurden. Die Anzahl der oberirdischen Stellplätze im nördlichen Baufeld wurdeSeite 2 von 4 Seite 3 auf 50 erhöht. Durch hochbauliche Optimierungen konnte die Geschossigkeit des Lebensmittelmarkts um ein Geschoss erhöht werden, ohne die ursprünglichen Gebäudehöhe zu verändern. Zudem wurde ein ursprünglich dreigeschossiger Gebäudeteil im südlichen Baufeld entlang der Otto-Hahn-Straße auf vier Geschosse aufgestockt. Weiteres Vorgehen Die Planung wird von der Vorhabenträgerin in Abstimmung mit den Fachämtern in den genannten Punkten weiter konkretisiert. Der nächste vorgesehene Beschluss ist der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 (1) BauGB. Anlage/n 1 Staedtebauliche Konzeption (öffentlich)Seite 3 von 4 Städtebauliche Konzeption 6325-1 Kölnstr. / Otto-Hahn-Str., Bonn Buschdorf Verfasser: Dewey Muller Partnerschaft mbB Architekten Stadtplaner (Köln)Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de