253234 · Beschlussvorlage
207. Änderung des Flächennutzungsplanes "urban dot", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Beschluss zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Kerndaten
- Nummer
- 253234
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.07.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Dottendorfer Straße
- Wasserland
- F
- In der Raste
- Karl-Barth-Straße
- Christian-Miesen-Straße
- Am Südfriedhof
- Rastenweg
- Siegburger Straße
- Friedrich-Ebert-Allee
- Saarstraße
- Markt
- Dottendorf
- Kessenich
- Alt-Godesberg
- Bonn
- Kottenforst
- Ennert
- Rheinaue
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 253234 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 207. Änderung des Flächennutzungsplanes "urban dot", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Beschluss zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Anhörung Rat 04.09.2025 Entscheidung Begründung der Eilbedürftigkeit: Diese FNP-Änderung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beschlussvorlage DS Nr. 252907 zum zugehörigen Bebauungsplan „Beschluss zur Aufstellung sowie zur Veröffentlichung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7919-1 und des Bebauungsplans Nr. 6719-5 "Christian- Miesen-/Lubig-Gelände", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf“ (TOP 6.25 im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, TOP 6.19 im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda) und soll im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB im gleichen Beratungslauf behandelt und beschlossen werden. Sollte die Vorberatung in den o.g. Fachausschüssen, die vor den Kommunalwahlen keine weitere Sitzung mehr haben, nicht erfolgen können, würde der nun anstehende Beteiligungsschritt im Verfahren zur Entwicklung der Flächen nördlich und südlich der Dottendorfer Straße aufgrund der Sitzungslücke bis zur Neukonstituierung der Fachausschüsse nach den Kommunalwahlen um mehrere Monate verzögert werden. Hiervon wäre u.a. die Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum betroffen. Die Vorlage konnte nicht mehr mit der Einladung zu den o.g. Sitzungen versandt werden, da die verwaltungsinterne Abstimmung mehr Zeit benötigte als kalkuliert worden war. Die Ziele der in dem Planungsgebiet beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung sind auch in der den Ausschüssen mit den jeweiligen Einladungen zugegangenen Vorlage DS-Nr. 252907 zu den Bebauungsplanverfahren dargelegt worden. BeschlussvorschlagSeite 1 von 73 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Der Rat beschließt I. für den dargestellten Bereich „urban dot“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf eine Flächennutzungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. II. den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung mit Umweltbericht zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Begründung 1. Allgemein Die 207. Flächennutzungsplanänderung „urban dot“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf, wird gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) parallel zum Bebauungsplan Nr. 6719-5 aufgestellt. Die Änderung wird gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt und ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der dazugehörenden Begründung mit Umweltbericht und Planzeichnung zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. 2. Plangebiet Der rund 12 ha große Geltungsbereich der 207. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bundesstadt Bonn liegt am nordöstlichen Rand des Ortsteils Dottendorf und wird im Norden durch die Flächen des Heizkraftwerkes Süd, im Nordwesten durch den Sportpark Wasserland, im Südwesten und - osten durch den Südfriedhof und im Nord- und Südosten durch die Schienentrasse der DB begrenzt. Das Plangebiet der 207. FNP-Änderung umfasst die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 6719-5, Nr. 6718-2 und Nr. 7919-1. Da der Bebauungsplan Nr. 6719-5 zeitlich vor dem Bebauungsplan Nr. 6718-2 aufgestellt wird, wird das Verfahren zur 207. Flächennutzungsplanänderung parallel zum Bebauungsplan Nr. 6719-5 durchgeführt. 3. Planungserfordernis Bisherige Darstellung: gewerbliche Baufläche (G) Grünfläche mit Zweckbestimmung „Friedhof“ Künftige Darstellung: gemischte Baufläche (M) Grünfläche Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt den Änderungsbereich wesentlich als gewerbliche Baufläche (G) dar, rund 2,8 ha im Süden des Änderungsbereichs sind als Grünfläche dargestellt. Die Ausweisung einer gemischten Baufläche (M) wird gewählt, um als zukünftige städtebauliche Konzeption die Entwicklung eines urbanen Raumes in Mischnutzung zu ermöglichen und nicht auf eine rein gewerbliche Entwicklung abzustellen.Seite 2 von 73 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 4. Anpassung an die Ziele der Raumordnung Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg (GEP Bonn/ Rhein-Sieg) legt den Bereich als Bereich für Allgemeinen Siedlungsbereich fest. Auch mit Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln vom 10.12.2021 (RR 72/2021) ergeben sich für den FNP-Änderungsbereich keine raumordnerischen Änderungen (Stand erneute Offenlage November 2024). Die Übereinstimmung der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Zielen der Landesplanung gemäß § 34 Absatz 1 LPlG (Landesplanungsgesetz NRW) wurde mit Schreiben vom 28.05.2024 durch die Bezirksregierung Köln bestätigt. 5. Bisheriges Planverfahren Die 207. Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 6719-5 (DS 252907) aufgestellt. Die Beteiligung erfolgt im zweistufigen Verfahren, d.h. es erfolgte bereits eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren vom 15.03. bis 29.03.2023 – sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB im Flächennutzungsplanverfahren vom 14.08 bis 16.09.2024. Die eingegangenen Stellungnahmen, ihre Auswertung sowie entsprechende Abwägungsvorschläge finden sich in Anhang 3 (Abwägung Stellungnahmen). 6. Beschluss Mit vorliegender Beschlussvorlage wird gem. Ziff. 1 empfohlen, die Aufstellung der 207. Flächennutzungsplanänderung „urban dot“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Ebenso soll auf Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (siehe Anlagen) gem. Ziff. 2 die Durchführung der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Die Veröffentlichung sowie die öffentliche Auslegung zum Flächennutzungsplanverfahren werden im weiteren Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB parallel zum B-Plan Nr. 6719-5 durchgeführt. Anlage/n 1 207_Urban dot_Planzeichnung (öffentlich) 2 207_urban dot_Begründung+UB_Veröffentlichung (öffentlich) 3 207_Urban dot_Abwägung STN TöB_frühzeitige (öffentlich)Seite 3 von 73 Dienstleistung und VerwaltungDienstleistung und Verwaltung Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt 61-1 Kartengrundlage: Amt für Bodenmanagement und Geoinformation. In Zweifelsfällen sind die Darstellungen des Originalplanes mit allen beschlossenen Änderungen im Maßstab 1 :15000 verbindlich. ±± 1 . A u s f e r t i g u n g 1:5.0001:5.000 Änderungsbereich B U N D E S S TA D T B O N N - F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N 2 0 7 . F l ä c h e n n u t z u n g s p l a n ä n d e r u n g Kartengrundlage: Amtliche Basiskarte Amt für Bodenmanagement und Geoinformation 0 50 100 150 200 250 300 350 m 1:5.000 Die Oberbürgermeisterin Maßstab: Stadtentwicklung 61-12 Stadtplanungsamt Bonn Überschwemmungsgebiet Stadtgrenze Fährstelle Sichtflugkarte Hangelar CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) Tiefliegender Verkehrsweg Gemischte Baufläche mit erhöhtem Grünanteil Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Gewerbliche Baufläche Gewerbliche Baufläche mit erhöhtem Grünanteil Sonderbaufläche Sonderbaufläche mit parkartigem Charakter Sonderbaufläche für Hauptstadteinrichtungen Sonderbaufläche für Hauptstadteinrichtungen mit parkartigem Charakter Fläche für Versorgungsanlagen Kläranlage Wasserwerk Elektrizitätswerk Müllbeseitungs- anlage Pumpwerk Fernheizwerk Umspannwerk Wasserbehälter Fläche für den Gemeinbedarf J B Bildungszentrum Krankenhaus Jugendherberge Hallenbad Feuerwehr Jugenheim Freizeitheim Bürgerzentrum Sportlichen Zwecken dienende Einrichtung Schule Altenheim Kirche und kirch- liche Einrichtung Kindergarten Verwaltung Theater Post Sozialen Zwecken dienende Einrichtung Fläche für die Forstwirtschaft Fläche für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Fläche für die Land- und Forstwirtschaft Fläche für die Landwirtschaft Landschaftsschutz Naturschutz Natur- und Landschaftsschutzgebiet N L ! ! Wasserschutzzone Wasserschutzzone 1 - 3 Bereich denkmalgeschützter Mehrheiten von baulichen Anlagen Sanierungsgebiet Entwicklungsbereich Mit umweltgefährdenden Stoffen belasteter Boden Nachrichtliche Darstellungen Fläche für Bahnanlagen ! ! ! ! ! ! Parkplatz Lärmschutzanlage Wasserfläche - See Hauptverkehrsstraße Straßenbahn Stadtbahn ! ! Ergänzung des Stadtbahnnetzes (grobe Zielkonzeption) Parkanlage Sportplatz Zeltplatz Friedhof Dauerkleingärten Freibad Grünfläche Auszug aus dem rechtswirksamen FNP, Stand Mai 2025 207. FNP-Änderung "urban dot" Dieser Plan ist vom Rat der Stadt Bonn am ...................20......als Flächennutzungsplanänderung beschlossen worden. Für den Inhalt des Planentwurfes und die Richtigkeit der Katastergrundlagen. Stand der Plangrundlage: Mai 2025 Bonn, den .....................20........ Die Oberbürgermeisterin In Vertretung Im Auftrag Im Auftrag Die Oberbürgermeisterin In Vertretung ................................. Stadtbaurat ..................... Stadtbaurat ................................. Leiter des Amtes für Bodenmanagement u. Geoinformationen ................................. Leiterin des Stadt- planungsamtes Bonn, den ...................20....... Köln, den ................20...... Die Oberbürgermeisterin In Vertretung Bezirksregierung Köln Im Auftrag .................................................................. Stadtbaurat Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung durch Beschluss des Rates der Stadt Bonn vom ...................20......... aufgestellt worden. Dieser Plan ist gemäß § 6 (1) des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung mit Verfügung vom....................20......... genehmigt worden. Bonn, den .................20....... Bonn, den ................20...... Die Oberbürgermeisterin Im Auftrag Die Oberbürgermeisterin Im Auftrag ................................. Leiterin des Stadt- planungsamtes ................................. Leiterin des Stadt- planungsamtes Die Bekanntmachung der Genehmigung der Bezirks- regierung gem. § 6 (5) des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung ist am ...................... 20 .......... erfolgt. Dieser Plan ist damit wirksam. Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom ...............20........ bis ..............20....... veröffentlicht. Bonn, den .....................20........Seite 4 von 73 Bundesstadt Bonn 207. Änderung Flächennutzungsplan „In der Raste“ Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf Begründung mit Umweltbericht Stand: Veröffentlichung Juni 2025Seite 5 von 73 Inhalt Teil A: Begründung ............................................................................................................. 1 1. Planungsanlass, Planungsziel und Erfordernis der 207. Änderung..................... 1 1.1 Plangebiet ................................................................................................................ 1 1.2 Derzeitige und künftige Darstellung .......................................................................... 2 1.3 Planverfahren ........................................................................................................... 4 2. Planvorgaben ........................................................................................................... 4 2.1. Regionalplan ........................................................................................................... 4 2.2. Anpassung an die Ziele der Raumordnung .............................................................. 4 2. 3. Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept ........................................................... 4 2.4. Bebauungspläne und vorhandenes Planungsrecht .................................................. 5 2.5. Wohnungsbedarf ..................................................................................................... 7 3. Auswirkungen der Planung ..................................................................................... 9 Teil B: Umweltbericht .........................................................................................................10 1. Einleitung ................................................................................................................12 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ..................................................................................12 1.2 Inhalte und Ziele der Planung, Bedarf an Grund und Boden ....................................12 1.3 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen ..................................14 1.4 Darstellung der Umweltschutzziele in Fachplänen und Fachgesetzen .....................16 2. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen .....................................................................................................19 2.1 Schutzgut Fläche .....................................................................................................19 2.2 Schutzgut Boden .....................................................................................................20 2.3.Schutzgut Wasser ...................................................................................................23 2.4 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...............................................24 2.5 Schutzgut Klima ......................................................................................................26 2.6 Wirkungsgefüge ......................................................................................................27 2.7 Schutzgut Landschaft ..............................................................................................28Seite 6 von 73 2.8 Risiken für die menschliche Gesundheit ..................................................................29 2.9 Risiken für das kulturelle Erbe .................................................................................30 2.10 Sonstige Risiken für die Umwelt ............................................................................31 3. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich ....................................34 3.1 Vermeidungs-, Verringerungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen sowie Überwachungsmaßnahmen ..........................................................................................34 3.2 Ausgleichsmaßnahmen ...........................................................................................35 3.3 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ......................................................................35 4. Zusätzliche Angaben ..............................................................................................37 4.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren .................................................37 4.2 Hinweise auf Schwierigkeiten ..................................................................................37 4.3 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen ...............................37 5. Allgemein verständliche Zusammenfassung........................................................39 6. Referenzliste der Quellen .......................................................................................41Seite 7 von 73 1 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Teil A: Begründung 1. Planungsanlass, Planungsziel und Erfordernis der 207. Änderung Der Planungsraum der 207. Flächennutzungsplanänderung befindet sich seit den 1990er Jah- ren im Umbruch. Durch die Aufgabe industrieller Produktion nördlich und südlich der ‚Dotten- dorfer Straße‘ sind größere Brachflächen entstanden, die gemeinsam mit den südlich angren- zenden, städtischen Entwicklungsflächen im Bereich ‚In der Raste‘ eines der letzten großen, zusammenhängenden Flächenpotenziale im Bonner Stadtgebiet darstellen. Die Reaktivierung der ehemals gewerblich genutzten Flächen nördlich und südlich der ‚Dottendorfer Straße‘ und der Entwicklungsflächen ‚In der Raste‘ soll den Zielsetzungen einer mehrfachen Innenentwick- lung gerecht werden (Nutzungsvielfalt durch bauliche Entwicklung etablieren, Qualifizierung der Freiräume, Mobilitätsangebote schaffen). Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2020 in Kooperation zwischen der Stadt Bonn und den privaten Flächeneigentümer*innen ein zwei- phasiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der auf Grundlage des Sie- gerentwurfs von GBP Architekten mit HOLZWARTH Landschaftsarchitektur erarbeitete städ- tebauliche Rahmenplan, stellt die Grundlage für weitere Bebauungsplanverfahren dar (s. DS- Nr. 220458). Um die städtebauliche Ordnung und Entwicklung im Plangebiet zu sichern, be- steht in Anbetracht der zu erwartenden städtebaulichen Auswirkungen ein Planungserforder- nis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Aufgrund der Größe des Planungsraums mit verschiedenen Eigentümer*innen sowie unterschiedlicher zeitlicher Entwicklungshorizonte, werden zwei eigenständige Bebauungspläne (Nr. 7919-1 und Nr. 6719-5) aufgestellt. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bonn ist die Entwicklungsfläche überwiegend als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die Weiterentwick- lung des Gebietes von einer überwiegend gewerblichen Nutzung hin zu einem Mischgebiet mit Wohnen und nicht störendem Gewerbe entspricht insbesondere der städtebaulichen Zielset- zung der Bundesstadt Bonn, dem bestehenden und zukünftigen Bedarf an Wohnraum durch eine aktive Innenentwicklung gerecht zu werden. 1.1 Plangebiet Das ca. 12 ha große Plangebiet am nordöstlichen Rand des Ortsteils Dottendorf, welches sich nördlich und südlich der ‚Dottendorfer Straße‘ erstreckt, ist geprägt durch ehemalige industriell genutzte Brachflächen, gewerbliche Nutzung in Form von Bürobauten ergänzt durch Gewer- behallen, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, zwei größere Kindertagesstätten, ein Fit- nessstudio und unbebaute Grünflächen. Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch dieSeite 8 von 73 2 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Flächen des Heizkraftwerkes Süd, im Nordwesten durch den Sportpark Wasserland, im Süd- westen und -osten durch den Südfriedhof und im Nord- und Südosten durch die Schie- nentrasse der DB. Abb.1: Geltungsbereich der 207. Flächennutzungsplanänderung (Quelle: Kartengrundlage ABK NRW, Bearbeitung ulrich hartung gmbh, ohne Maßstab) 1.2 Derzeitige und künftige Darstellung Aktuell ist der von der 207. Änderung betroffene Teilbereich überwiegend als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Die Flächen südlich des derzeit bestehenden Hundesportplatzes sowie dieSeite 9 von 73 3 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Flächen südwestlich der Straße ‚In der Raste‘ sind als Grünflächen mit Zweckbestimmung „Friedhof“ dargestellt. Entlang der Bahnlinie ist ein Streifen über die gesamte Nord-Süd-Aus- dehnung des Plangebietes als Verkehrsfläche dargestellt, der nicht mehr Teil des Änderungs- bereichs ist. Der Bereich, der im Flächennutzungsplan als Verkehrsfläche dargestellt ist, soll zukünftig als Freihaltekorridor für eine potenzielle Erweiterung der DB-Trasse und eines Rad- schnellweges freigehalten werden und ist daher weiterhin als Verkehrsfläche dazustellen. Die Ausweisung einer gemischten Baufläche (M) wird gewählt, um als zukünftige städtebauli- che Konzeption die Entwicklung eines urbanen Raumes in Mischnutzung zu ermöglichen und nicht auf eine rein gewerbliche Entwicklung abzustellen. Im Süden wird die Darstellung der Grünfläche beibehalten, die Zweckbestimmung Friedhof entfällt. bisherige Darstellung: Gewerbliche Baufläche (G) Grünfläche mit Zweckbestimmung „Friedhof“ zukünftige Darstellung: Gemischte Baufläche (M) Grünfläche Abb.2: links: Auszug des Plangebiets der 207. FNP-Änderung aus dem rechtswirksamen FNP, rechts: beabsichtigte künftige Darstellung des Plangebiets der 207. Flächennutzungs- planänderung (Quelle: Stadt Bonn, ohne Maßstab)Seite 10 von 73 4 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 1.3 Planverfahren Die 207. Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6719-5 aufgestellt. Da der Bebauungsplan Nr. 6719-5 zeitlich vor dem Bebauungsplan Nr. 6718-2 aufgestellt wird, wird das Verfahren zur 207. Flächennutzungs- planänderung parallel zum Bebauungsplan Nr. 6719-5 durchgeführt. Die Beteiligung erfolgt im zweistufigen Verfahren, d. h. es erfolgte bereits eine frühzeitige Be- teiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu den Bebauungsplanverfahren Nrn. 6718-2 und 6719-5 vom 15.03. bis 29.03.2023, deren Ergebnisse ebenso in der Flächennut- zungsplanung Berücksichtigung finden. Im Weiteren erfolgte die Beteiligung der Träger öffent- licher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB im Flächennutzungsplanverfahren vom 14.08 bis 16.09.2024. Die formelle Beschlussfassung über die Aufstellung der 207. Änderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB erfolgt mit der Beschlussfassung über die Veröffentlichung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB. 2. Planvorgaben 2.1. Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg um- fasst räumlich u.a. die kreisfreie Stadt Bonn. In diesem ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Auch mit Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln vom 10.12.2021 (RR 72/2021) ergeben sich für den FNP-Änderungsbe- reich keine raumordnerischen Änderungen (Stand Beschlussfassung Planentwurf zur erneu- ten Offenlage 11.10.2024). 2.2. Anpassung an die Ziele der Raumordnung Die Übereinstimmung der 207. Änderung des Flächennutzungsplans mit den Zielen der Lan- desplanung gem. § 34 (1) Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) wurde durch die Bezirksregie- rung Köln mit Schreiben vom 28.05.2024 bestätigt. 2. 3. Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept Das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BEZK) 2008 mit einer Anpassung von 2012 stellt für diesen Bereich keinen zentralen Versorgungsbereich dar. Das BEZK wird derzeit fort- geschrieben. In der vorliegenden Entwurfsfassung mit Stand 12/2024 ist das Plangebiet nicht als zentraler Versorgungsbereich definiert (vgl. DS-Nr.: 240726).Seite 11 von 73 5 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Ergänzend kann hinzugefügt werden, dass das Plangebiet gem. o.g. Erhebung im Rahmen der Fortschreibung des BEZK nicht als fußläufig unterversorgter Bereich gilt. Anwohner*innen können sich durch einen Lebensmittelvollsortimenter im D-Zentrum Dottendorf an der Plei- mestraße sowie ergänzend durch einen weiteren Lebensmittelvollsortimenter in städtebaulich integrierter Lage an der Karl-Barth-Straße fußläufig nahversorgen. Gemäß dem Ziel 6.5-8 des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) ist dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegenzuwir- ken. Eine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden durch Einzelhandelsagglomerationen ist zu vermeiden. Da das Plangebiet kein zentraler Versor- gungsbereich ist, ist über die Festsetzungen auf der Ebene des Bebauungsplans dem BEZK und den Vorgaben des LEP Rechnung zu tragen. 2.4. Bebauungspläne und vorhandenes Planungsrecht Für den Änderungsbereich und seine nähere Umgebung besteht verbindliches Planungsrecht: Nördlich der ‚Dottendorfer Straße‘ im Bereich des ehem. Christian-Miesen Geländes durch die Bebauungspläne Nr. 7919-46 und -47 aus den Jahren 1965/66. Danach liegen die Grundstü- cke innerhalb eines Industriegebietes, in dem allerdings besonders geräuschvolle Anlagen ausgeschlossen sind. Baulich kann dieses Gebiet bis zu einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 und einer Baumassenzahl (BMZ) von 3,5 in offener Bauweise genutzt werden. Im Bereich des Freihaltekorridors, der sich entlang der Bahngleise der Deutschen Bahn AG erstreckt, ist teilweise ein Pflanzgebot festgesetzt. Die Festsetzungen dieser beiden Bebauungspläne schließen die Realisierung der beschriebenen, geplanten Nutzungen aus, so dass eine Ände- rung des Planungsrechts erforderlich wird. Ein Industriegebiet, auch wenn es durch den Aus- schluss besonders geräuschvoller Anlagen in der Nutzung zum Teil eingeschränkt ist, ist im Übrigen in innerstädtischer Lage, angrenzend an die bestehenden Wohngebiete in Dottendorf und Kessenich, zu konfliktträchtig und entspricht nicht mehr den heutigen planerischen Ziel- vorstellungen. Die Teilbereiche der beiden Bebauungspläne Nr. 7919-46 und -47, die von den neuen Planungen betroffen sind, werden durch den neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 6719-5 ersetzt. Südlich der ‚Dottendorfer Straße‘ im Bereich der Straße ‚In der Raste‘ werden die städtebaulichen Zielsetzungen durch die Bebauungspläne mit den Nrn. 7919-1 und 7919-5 bestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 7919-5 aus dem Jahr 1955 sollte neben der planungsrechtlichen Sicherung und Erweiterung des Südfriedhofs und der Schaffung eines neuen Industriegebietes entlang der Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG (Bonn-Koblenz) eine neue Entlastungsstraße zwischen der ‚Dottendorfer Straße‘ und der früheren StadtgrenzeSeite 12 von 73 6 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 zwischen Bonn und Bad Godesberg ermöglichen. Entsprechend wurde im Jahre 1972 der Bebauungsplan Nr. 7919-1 mit der Zielsetzung aufgestellt, im Bereich der heutigen Straße ‚In der Raste‘ ein Gewerbegebiet zu etablieren und die Flächen neu zu ordnen. Dieser setzt die Fläche der ehemaligen Großbäckerei Lubig und die südöstlich daran anschließende Brachfläche sowie die gewerblich genutzten Flächen im Bereich der Straße ‘In der Raste‘ als Gewerbegebiet fest.Zur Unterstützung und Sicherung der Ortsteilzentren wurde im Jahr 2004 der Bebauungsplan mit der Zielsetzung geändert, dass Einzelhandelsbetriebe des Lebensmittelbereiches und sonstige Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher nur ausnahmsweise zulässig sind. Der Bebauungsplan Nr. 7919-1 wird im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6719-5 geändert (3. Änderung), um das zulässige Emissionsverhalten in Hinblick auf die geplanten Entwicklungen in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne 6719-5 und 6719-2 einzuschränken. So werden die gewerblichen Nutzungen insofern eingeschränkt, dass nur Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, zulässig sind. Da das vormals als Friedhoferweiterungsfläche vorgesehene Areal bisher nicht in Anspruch genommen wurde und auch für die langfristige Bestattungsflächenplanung der Stadt Bonn als nicht mehr erforderlich bewertet wurde, hat der Rat der Stadt Bonn am 25.02.2016 eine Teilaufhebung der oben aufgeführten Bebauungspläne in diesem Bereich beschlossen (DS-Nr. 1513834), sodass diese Flächen damit planungsrechtlich teils nach § 34 BauGB, teils nach § 35 BauGB zu beurteilen sind. Entlang der südwestlichen Plangebietsgrenze setzt der Bebauungsplan Nr. 7915-5 eine öffentliche Verkehrsfläche (Entlastungsstraße) fest. Für die übrigen Flächen im Südosten sowie für den bahnparallelen Streifen trifft der Bebauungsplan aus dem Jahre 1955 keine Festsetzungen. Die Teilbereiche der beiden Bebauungspläne Nrn. 7919-1 und 7919-5, die von den neuen Planungen betroffen sind, werden durch die neu aufzustellenden Bebauungspläne Nrn. 6719-5 und 6718-2 ersetzt sowie durch die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7919- 1 geändert. Die 207. Flächennutzungsplanänderung erfolgt parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 6719-5 „Christian-Miesen-/ Lubig-Gelände“ und zur 3. Änderung Nr. 7919-1 (DS-Nr. 252907).Seite 13 von 73 7 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Abb.3: Geltungsbereiche der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne (Quelle: Kartengrundlage ABK NRW, Bearbeitung ulrich hartung gmbh, ohne Maßstab) 2.5. Wohnungsbedarf Die Neuausrichtung des Gebietes von einer überwiegend gewerblichen Nutzung hin zu einem Mischgebiet mit Wohnen und nicht störendem Gewerbe entspricht insbesondere der städte- baulichen Zielsetzung der Bundesstadt Bonn, dem bestehenden und zukünftigen Bedarf an Wohnraum durch eine aktive Innenentwicklung gerecht zu werden (vgl. Beschluss zur Nach- haltigkeitsstrategie der Stadt Bonn DS-Nr. 182770). Nach der derzeit aktuellen Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes IT.NRW, die auf der Fortschreibung des Zensus 2011 basiert, wird Bonn längerfristig deutlich wachsen.Seite 14 von 73 8 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Demnach wird die Einwohnerzahl zwischen dem 1. Januar 2021 und 1. Januar 2050 prozen- tual +8,8 Prozent zunehmen. Damit wird Bonn von allen Städten und Kreisen in NRW das stärkste Bevölkerungswachstum vorhergesagt (Quelle: Stadt Bonn1). Allein im Jahr 2022 wurde ein Wanderungssaldo (Verhältnis zwischen Zu- und Fortzügen in das Stadtgebiet Bonn) von 4.879 Personen verzeichnet, dies entspricht einer Netto-Bevölke- rungszunahme durch Zuzüge von ca. 1,5 % (Quelle: Landesdatenbank NRW, 20242). Mit der Zunahme der Wanderungsbewegung hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere im Segment preisgünstigen und geförderten Wohnraums, weiter verschärft und stellt daher eine große Herausforderung dar. Unterstrichen wird dieser Umstand durch eine Wohnraumbedarfsprognose des Bundesinstituts für Bau, Stadt- und Raumforschung (BBSR) aus dem Jahr 2025, die in diesem Zusammenhang einen jährlichen Wohnungsneubaubedarf von 1.600 Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 für die Bundesstadt Bonn beziffert. Bezogen auf die Einwohnerzahl liegt damit ein rechnerischer Neubaubedarf von 49,4 Wohnungen je 10.000 Einwohner*in vor. Auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte nimmt Bonn damit den zweithöchsten Bedarfsquotienten in Nordrhein-Westfalen ein (Quelle: BBSR, 20253). Die denkbaren Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung sind im Bonner Stadtgebiet hinsichtlich des Flä- chenpotenzials für Wohnungsbau aufgrund des hohen Anteils an Grünflächen und schützens- werten Landschaftsräumen, wie zum Beispiel den Kottenforst und den Ennert, dabei sehr be- grenzt. Mit der wachsenden Einwohner*innenzahl gewinnen Flächenpotenziale wie die Flächen an der ‚Dottendorfer Straße‘ und der Straße ‚In der Raste‘, die bisher nicht für eine Wohnnutzung zur Verfügung standen, zunehmend an Bedeutung. Die Darstellung des Gebiets als gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan ermöglicht die Festsetzung eines Urbanen Gebiets im Be- bauungsplan. Urbane Gebiete dienen dem Wohnen, sowie der Unterbringung von Gewerbe- trieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht we- sentlich stören. Die einst gewerblich genutzten Flächen sind auch zukünftig in Teilen für ge- werbliche Nutzungen vorgesehen. Der städtebauliche Leitgedanke, die Teilräume nördlich und südlich der Dottendorfer Straße als zusammenhängendes Quartier zu verbinden sowie die politische Zielsetzung einer mehrfachen Innenentwicklung haben zur Folge, dass das Gebiet 1 https://www.bonn.de/themen-entdecken/wirtschaft-wissenschaft/jahreswirtschaftsbericht-2024/stan- dortentwicklung/demographische-entwicklung.php 2 https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online?operation=abruftabelleBearbeiten&levelin- dex=1&levelid=1747292754440&auswahloperation=abruftabelleAuspraegungAuswaehlen&auswahl- verzeichnis=ordnungsstruktur&auswahlziel=werteabruf&code=12612-9k05-G&auswahltext=&werte- abruf=Werteabruf#abreadcrumb 3 https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/fachbeitraege/wohnen-immobilien/wohnungsmarkt- prognose/prognose/Downloads/t-wohnungsmarktprognose.xlsx;jsessio- nid=25DEB1C82B626C7B7A3FE593270794DD.live11313?__blob=publicationFile&v=3, zuletzt abge- rufen am 20.05.2025Seite 15 von 73 9 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 zukünftig nicht mehr rein gewerblich, sondern in Teilen auch für Wohnen entwickelt werden soll. 3. Auswirkungen der Planung Mit der vorliegen Planung werden die Voraussetzungen zur Schaffung eines gemischten Ge- biets mit der Realisierung von Wohnen und nicht störendem Gewerbe ermöglicht. Auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplans werden hierdurch keine unmittelbaren Auswirkun- gen verursacht. Insbesondere bestehen keine Abhängigkeiten zu anderen Darstellungen des Flächennutzungsplans und die Änderung kann auf die Fläche des geplanten gemischten Ge- bietes beschränkt durchgeführt werden. Auf der Planungsebene der Bebauungspläne Nr. 6718-2 und 6719-5 werden die städtebaulichen Auswirkungen detailliert untersucht und erläu- tert. Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen werden im nachfolgenden Um- weltbericht, unter Rückgriff auf die Inhalte des Umweltberichts zum Bebauungsplan Nr. 6719- 5, detailliert dargestellt. Eine Zusammenfassung findet sich unter Punkt 5 des Umweltberich- tes.Seite 16 von 73 10 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Teil B: Umweltbericht Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ................................................................................................................12 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ..................................................................................12 1.2 Inhalte und Ziele der Planung, Bedarf an Grund und Boden ....................................12 1.3 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen ..................................14 1.4 Darstellung der Umweltschutzziele in Fachplänen und Fachgesetzen .....................16 2. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen .....................................................................................................19 2.1 Schutzgut Fläche .....................................................................................................19 2.2 Schutzgut Boden .....................................................................................................20 2.3.Schutzgut Wasser ...................................................................................................23 2.4 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...............................................24 2.5 Schutzgut Klima ......................................................................................................26 2.6 Wirkungsgefüge ......................................................................................................27 2.7 Schutzgut Landschaft ..............................................................................................28 2.8 Risiken für die menschliche Gesundheit ..................................................................29 2.9 Risiken für das kulturelle Erbe .................................................................................30 2.10 Sonstige Risiken für die Umwelt ............................................................................31 3. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich ....................................34 3.1 Vermeidungs-, Verringerungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen sowie Überwachungsmaßnahmen ..........................................................................................34 3.2 Ausgleichsmaßnahmen ...........................................................................................35 3.3 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ......................................................................35 4. Zusätzliche Angaben ..............................................................................................37 4.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren .................................................37 4.2 Hinweise auf Schwierigkeiten ..................................................................................37 4.3 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen ...............................37Seite 17 von 73 11 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 5. Allgemein verständliche Zusammenfassung........................................................39 6. Referenzliste der Quellen .......................................................................................41 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Vergleich Flächennutzungen Bestand und 207. Änderung des FNP 13 Tabelle 2: Vergleich Versiegelung Bestand und Planung 20Seite 18 von 73 12 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 1. Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt, parallel zur Aufstellung / Änderung verschiedener Bebau- ungspläne, die 207. Änderung des Flächennutzugsplans 'urban dot' in einem Bereich zwischen dem Sportpark 'Wasserland', dem Heizkraftwerk 'Süd', den Bahngleisen der DB-Trasse Bonn- Koblenz und dem Südfriedhof im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf. Für den Planungsraum ist eine städtebauliche Entwicklung für ein gemischt genutztes Quartier auf ehemals gewerblich genutzten Flächen (ehem. Karosseriebau Christian Miesen und Groß- bäckerei Lubig), der gewerblich genutzten Bestandsbebauung im Bereich der Straße 'In der Raste' sowie der südlich angrenzenden Teilflächen (Friedhofserweiterungsfläche und Hunde- sportfläche) geplant. Ziel ist es, durch eine Kombination von 'Arbeiten & Wohnen' ein lebendi- ges, urbanes und zukunftsfähiges Quartier 'urban dot' zu entwickeln. Für das von der 207. FNP-Änderung betroffene Gebiet (gewerbliche Baufläche soll zu einer gemischten Baufläche geändert werden) besteht derzeit Planungsrecht in Form von vier Be- bauungsplänen (Nrn. 7919-46, 7919-47, 7919-1 und 7919-5). Diese sollen geändert bzw. durch neues Planungsrecht ersetzt werden. Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht im Rahmen der Änderung von Flächennutzungsplänen vor, dass für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen ist, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkun- gen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist ein gesonderter, selbstständiger Teil der Begründung zum Bauleitplan, dessen wesentliche Inhaltspunkte gemäß der gesetzlichen Anlage 1 nach § 2a S.2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB vorgegeben sind. 1.2 Inhalte und Ziele der Planung, Bedarf an Grund und Boden Im ca. 12 ha großen gewerblich genutzten Änderungsbereich sind weite Teile bereits bebaut oder zumindest versiegelt und überwiegend als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die Flä- chen im Süden (Erweiterungsgelände des Südfriedhofs, Hundesportplatz und angrenzende Wiese) sind als Grünflächen mit der Zweckbestimmung 'Friedhof' dargestellt. Teile der Grün- fläche soll zu einer gemischten Baufläche (M) geändert werden, um eine Entwicklung eines gemischten, urbanen Raums zu ermöglichen.Seite 19 von 73 13 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Der Planungsraum im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf, befindet sich seit den 1990er Jah- ren im Umbruch. Durch die Aufgabe industrieller Produktion sind größere Brachflächen ent- standen, die heute große Flächenentwicklungspotentiale in gesamtstädtisch zentraler Lage darstellen. Die Reaktivierung der ehemals gewerblich genutzten Flächen nördlich und südlich der Dotten- dorfer Straße unter Einbezug des Gewerbestandortes 'In der Raste' und die Entwicklung von innerstädtischen Freiflächen, soll den Zielsetzungen einer mehrfachen Innenentwicklung und einer baulichen Verdichtung gerecht werden (u.a. Nachnutzung von Brachflächen, hohe bau- liche Qualitäten, Etablierung von Nutzungsvielfalt durch bauliche Entwicklung, Qualifizierung der Freiräume, Schaffung vielseitiger Mobilitätsangebote). Abb. 1: Gegenüberstellung der Darstellungen des FNP (Bestand / Änderung) Quelle: Bundesstadt BonnSeite 20 von 73 14 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Tabelle 1: Vergleich Flächennutzungen Bestand und 207. Änderung des FNP Bestandsnutzung Fläche [ha]* geplante Nutzung Fläche [ha]* Gewerbliche Baufläche (G) 9,4 Gewerbliche Baufläche (G) 0 Gemischte Baufläche (M) 0 Gemischte Baufläche (M) 11,7 Grünflächen 2,8 Grünflächen 0,5 Gesamtfläche 12,2 Gesamtfläche 12,2 *Werte gerundet 1.3 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen Folgende im § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB definierten Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, fließen in die Umweltprüfung ein: a. die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wir- kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, b. die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des BNatSchG, c. umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Be- völkerung insgesamt, d. umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, e. die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Ab- wässern, f. die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, g. die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, h. die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsver- ordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissi- onsgrenzwerte nicht überschritten werden, i. die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d. j. Auswirkungen der Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen Gemäß § 1a BauGB ist der Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzu- gehen (Bodenschutzklausel), in die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB einzustellen. Zudem ist den Erfordernissen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung Rechnung zu tragen. In- tegrierter Bestandteil der Umweltprüfung ist auch, die Berücksichtigung der EingriffsregelungSeite 21 von 73 15 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der FFH-/SPA4-Verträglichkeitsprüfung, soweit für den Plan relevant. Darüber hinaus sind eventuelle Umweltrisiken, die Aufgrund der Anfälligkeit der zulässigen Vorhaben (Unfälle und Katastrophen) zu erwarten sind, zu betrach- ten. Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung sind von der Gemeinde für jeden Bauleit- plan festzulegen, soweit eine Ermittlung der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist. Ziel der Umweltprüfung und somit Maßstab für deren Erforderlichkeit ist die Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung. Das heißt, der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung reicht nur so weit, als durch die Planung überhaupt erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, und zwar bezogen auf jedes der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 a-j und § 1a BauGB aufgeführten Schutzgüter und Umweltbelange. Es reicht eine Prognosegenauigkeit, die sich nach vernünftigem planerischem Ermessen richtet. Für die Bewertung der Umweltauswirkungen sind insbesondere jene Strukturen und Ausprä- gungen der Schutzgüter von Bedeutung, die im Sinne des jeweiligen Fachgesetzes eine be- sondere Rolle als Funktionsträger übernehmen. Deren Funktionsfähigkeit ist unter Berücksich- tigung der gesetzlichen Zielaussagen zu schützen, zu erhalten und gegebenenfalls weiterzu- entwickeln. Aus den gesetzlichen Grundlagen können folgende allgemeine Grundsätze und Ziele abgelei- tet werden: • die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume ist auf Dauer zu sichern, • die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sind auf Dauer zu sichern, • mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig gesichert oder wiederhergestellt werden, • Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts zu sichern, • Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden, es ist auch durch Maßnahmen des Na- turschutzes und der Landschaftspflege zu schützen und zu verbessern, • Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sach- güter sind vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen, dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen ist vorzubeugen, • Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft sind auf Dauer zu sichern, 4 FFH – Flora-Fauna-Habitat, SPA - Special Protection Areas – VogelschutzgebieteSeite 22 von 73 16 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 • die Allgemeinheit und die Nachbarschaft sind vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu schützen, gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist vor- zusorgen, • die biologische Vielfalt ist zu erhalten und zu entwickeln, • historische Kulturlandschaften und –landschaftsteile von besonderer Eigenart sind zu er- halten, Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen. Die dem Umweltbericht zu Grunde liegenden Fachgutachten und Stellungnahmen sind der Referenzliste in Kap. 6 zu entnehmen. 1.4 Darstellung der Umweltschutzziele in Fachplänen und Fachgesetzen Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn / Rhein-Sieg ist der FNP-Änderungsbereich als 'Allgemeine Siedlungsbereiche' (ASB) dargestellt. Auch mit Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln vom 10.12.2021 (RR 72/2021) ergeben sich für den FNP-Änderungsbereich keine raumordnerischen Änderungen (Stand erneute Offenlage November 2024). Eine Anpassung des Regionalplans ist in Folge der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans nicht erforderlich. Flächennutzungsplan Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist der zentrale Teil des Plangebiets als 'Gewerbliche Baufläche' dargestellt (s. Abb. 1). Im Süden schließt eine Grünflächendar- stellung (Zweckbestimmung Friedhof) an. Die östliche Grenze des Plangebiets bildet der Freihaltekorridor zur Bahnstrecke Köln-Kob- lenz. Im Flächennutzungsplan wird dieser als Hauptverkehrsstraße dargestellt, die parallel zur 'Fläche für Bahnanlagen' liegt. Aufgrund der angestrebten 207. Änderung soll das Plangebiet zukünftig als gemischte Bauflä- che' und 'Grünfläche' dargestellt werden. Bebauungspläne Für das von der FNP-Änderung betroffene Gebiet besteht derzeit Planungsrecht in Form von vier Bebauungsplänen (Nrn. 7919-46, 7919-47, 7919-1 und 7919-5). Diese sollen geändert bzw. durch neues Planungsrecht ersetzt werden. Für die Flächen des ehemaligen Produktionsstandorts der Firma C. Miesen GmbH & Co. KG (privat, ca. 4,5 ha), der ehemaligen Großbäckerei der Firma LUBIG (privat, ca. 0,83 ha) und die Arrondierungsflächen der Bahntrasse nördlich der Dottendorfer Straße (städtisch, ca. 0,9 ha) wird der Bebauungsplan Nr. 6719-5 aufgestellt.Seite 23 von 73 17 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Für die unbebauten Flächen des Gewerbegebietes südlich 'In der Raste' (privat, ca. 0,9 ha) die Grünflächen des Südfriedhofs (städtisch, ca. 1,8 ha), des Hundesportplatzes und der Brachfläche (städtisch, ca. 0,8 ha) mit den Arrondierungsflächen der Bahntrasse südlich der Dottendorfer Straße (städtisch, ca. 0,9 ha) ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6718-2 vorgesehen. Planungsrechtlich ist eine Änderung der gewerblichen Bestandsnutzung 'In der Raste' (privat, ca. 3 ha) notwendig. Das GE wird zu einem eingeschränkten GE. Dies erfolgt als 3. Änderung des B-Plan 7919-1. Abb. 2: Geplante Bebauungspläne im Gebiet der FNP-Änderung Quelle: ulrich hartung gmbh Schutzgebiete, schutzwürdige Biotope und BiotopverbundSeite 24 von 73 18 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Im Umfeld des FNP-Änderungsbereichs liegen keine Schutzgebiete oder Flächen, die im Bio- topkataster des LANUV als schutzwürdige Biotope ausgewiesen sind, vor. Für diese Flächen liegen keine Meldungen für einen Biotopverbund nach dem Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege (LANUV 2019) vor. Baumschutzsatzung der Stadt Bonn Die Bundesstadt Bonn verfügt über eine Baumschutzsatzung ‘Satzung zum Schutz des Baum- bestandes in der Bundesstadt Bonn vom Juni 2000, zuletzt geändert 08.02.2012'. Demnach sind Laubbäume (außer Obstbäume bis auf Walnuss und Esskastanie) mit einem Stammumfang von >100 cm und Nadelbäume mit einem Stammumfang von >150 cm ge- schützt. Für notwendigen Fällungen von satzungsgeschützten Bäumen sollen im jeweiligen Plangebiet auf gewachsenem Boden, außerhalb des Bereichs von Tiefgaragen, Ersatzpflanzungen durch- geführt werden. Innerhalb des Plangebiets befinden sich mehrere satzungsgeschützte Bäume, u.a. an den Straßenzügen 'In der Raste' und 'Dottendorfer Straße', sowie an der Grenze zum Südfriedhof. Sonstiges Das Integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn (IFS 2012) nennt zwei Hotspots, die den Pla- nungsraum tangieren. Es handelt sich zum einen um den 'Grünzug Dottendorf' (ehemalige Südtangente), zum anderen um den 'Grünzug Bahnquartiere Kessenich'. Der 'Grünzug Dottendorf' schließt den Südfriedhof mit Erweiterungsfläche und den Hunde- übungsplatz mit ein. Hierfür soll ein verbindlicher freiraumbezogener Plan (Grünordnungsplan) erstellt werden, um die Maßnahmen zur ökologischen und gestalterischen Anreicherung zu konkretisieren. Der 'Grünzug Bahnquartiere Kessenich' grenzt westlich des FNP-Änderungsbereichs an und umfasst die Sportanlagen westlich der Christian-Miesen-Straße. Beide Grünzüge fließen inei- nander. Durch die 207. FNP-Änderung wird eine bauliche Nutzung von Teilen des Südfriedhofs, ins- besondere der Erweiterungsfläche westlich und südlich der Straße 'In der Raste' angestrebt und somit Teile des 'Grünzug Dottendorf' bebaut werden. Dies widerspricht den Zielen der des Integrierte Freiraumsystems der Stadt Bonn (IFS 2012). Überschwemmungsgebiete des Rheins und deren Zuflüsse sowie Oberflächengewässer sind im Plangebiet der FNP-Änderung nicht vorhanden.Seite 25 von 73 19 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 2. Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltaus- wirkungen Bei der 207. Änderung des Flächennutzungsplans 'urban dot' sind die Belange des Umwelt- schutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 1 (6) Nr. 7 und § 1a Baugesetzbuch getrennt nach Umweltschutzgütern zu berücksichtigen. Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formu- lierung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an der Darstellung der 207. Änderung des Flächennut- zungsplans. Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen der Umweltbelange § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB durch die Änderung entstehen können. 2.1 Schutzgut Fläche Bestand (derzeitiger Umweltzustand) Das Plangebiet der 207. Änderung des Flächennutzungsplans nördlich und südlich der Dot- tendorfer Straße weist eine Größe von ca. 14 ha auf. Die Fläche des Änderungsbereichs weist durch die vormaligen gewerblichen Nutzungen (Christian-Miesen-, Lubig-Gelände) an der Dottendorfer Straße und der Bestandsbebauung 'In der Raste' einen hohen Versiegelungsanteil auf (ca. 7 ha durch Gebäude und Wege). Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Wird der Änderungsbereich zukünftig nicht bebaut, so beträgt der Versiegelungsgrad derzeit ca. 50 %. Da aber rechtskräftige Bebauungspläne vorliegen, ist eine Zunahme des Versiege- lungsanteils im Umfeld der Straße 'In der Raste', bis auf den Teil der Friedhofserweiterung, möglich. Nach den rechtskräftigen Bebauungsplänen ist eine Versiegelung von 70 % für das C. Miesen- Gelände (ca. 3,2 ha, ausgenommen der ca. 0,6 ha Arrondierungsfläche entlang der Bahnstre- cke) und 80 % (ca. 0,7 ha) für das ehemalige Lubig-Gelände zulässig. Die Teilbereiche des Südfriedhofs, des Hundeübungsplatzes, Brachen mit Gehölzbestand und die Arrondierungsflächen der Bahnstrecke sind derzeit gering versiegelt (ca. 4,8 ha / ca. 34 %), liegen aber zum Teil ebenfalls in einem rechtkräftigen Bebauungsplan (Nr. 7919-1) mit einer zulässigen Versiegelung von 80 %. Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planszenario) Mit der 207. Änderung des Flächennutzungsplans 'urban dot' wird die Voraussetzung für eine Bebauung ehemals gewerblich genutzter Flächen und von Grünflächen geschaffen. BislangSeite 26 von 73 20 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 unversiegelte Flächen werden zukünftig als urbane Mischgebiete mit einem entsprechenden zulässigen Versiegelungsgrad ausgewiesen. Der Versiegelungsgrad kann sich bei Umsetzung der verbindlichen Bauleitplanung möglicher- weise um ca. 14 % erhöhen. Tabelle 2: Vergleich Versiegelung Bestand und Planung Überbauung und Versiegelung* Flächennutzung Bestand FNP 207 Änd. FNP versiegelte Flächen (Wege, Pflaster, Mauern, Ge- bäude) 7 ha 9 ha teilversiegelte Flächen (Schotterflächen) 0 ha 0 ha unversiegelte Flächen (Straßenbegleitgrün, Industrie- brachen, Gehölzstreifen etc.) 7 ha 5 ha entsprechender Versiegelungsgrad in % bei einer Gesamtfläche von ca. 14 ha 50 % 64 % *Werte gerundet Die vorbereitende Bauleitplanung berücksichtigt die Vorgaben gemäß § 1a Abs. 2 BauGB, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen ist. Durch die Wiedernutzbar- machung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung wer- den zusätzliche Inanspruchnahmen von Freiflächen für bauliche Nutzungen verringert und Bo- denversiegelungen auf das notwendige Maß begrenzt. Es ist zu beachten, dass durch die Widmung des Plangebiets als gewerbliche Baufläche (G) durch eine verbindliche Bauleitplanung eine Versiegelung bis zu 80 % möglich ist. Das Vorhaben der FNP-Änderung entspricht dem Grundsatz der Innenentwicklung von derzeit nicht genutzten Flächen. 2.2 Schutzgut Boden Bestand (derzeitiger Umweltzustand) Das Gelände der 207. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich in der 'Köln-Bonner Niederterrasse'. Das weitgehend ebene Gelände im städtischen Innenbereich weist Höhen zwischen ca. 59 m NHN und 63 m NHN auf.Seite 27 von 73 21 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Der in der rheinischen Niederterrasse in Bonn natürlicherweise vorkommende Auenlehm ist im FNP-Änderungsbereich durch Aufschüttungsböden größtenteils ersetzt worden Die natür- lichen Bodenfunktionen sind demnach nur noch eingeschränkt vorhanden. Der Versiegelungs- anteil ist bis auf die Erweiterungsflächen des Südfriedhofs hoch (s. Schutzgut Fläche). Auf dem ehemaligen C. Miesen- und Lubig-Gelände liegen nach dem Bodengutachten (GBU 2019) Auffüllungen aus Kiesen und Sanden mit Fremdbestandteilen aus Bauschutt, Ziegel- bruch, Asphaltstücken und Aschen vor. Darunter schließen sich die natürlichen Ablagerungen der rheinischen Niederterrasse an. In den Auffüllungshorizonten befinden sich nach Auskunft aus dem Altlastenkataster der Bun- desstadt Bonn mehrere Altstandorte. Es handelt sich um die Altstandort Nr. 7818-359 einer ehemaligen Ziegelei sowie Nr. 7818-118 einer ehemaligen Gärtnerei mit Heizöltank auf dem C. Miesen-Gelände nördlich der Dottendorfer Straße. Südlich der Dottendorfer Straße gibt es eine Altablagerung Nr. 7818-010 und 7818-806 (Alt- standort-Verdachtsfläche). Darüber hinaus liegen nach Angaben der Stadt Bonn folgende Altlastenflächen im Bereich des FNP-Änderungsbereichs vor: • AS 7818-908 (ehem. Betriebsgelände Lancôme) • AS 7818-351 (ehem. Ziegelei) • AA 7818-011 (verfüllte Grube/Heizkraftwerk) • AA 7818-092 (ehem. Panzergraben) Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Die Flächen der ehemaligen C. Miesen GmbH und der Großbäckerei Lubig liegen seit mehre- ren Jahren brach. Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind derzeit nicht erkenn- bar. Durch die zulässige Nutzung als Gewerbefläche wäre eine weitere Inanspruchnahme von na- türlichen Bodenflächen im Bereich des Südfriedhofs durch Überbauung erforderlich. Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planszenario) Im Zuge der Neugestaltung des Plangebiets werden größtenteils Flächen ohne natürlich ge- wachsene Böden beansprucht. Das Gelände weist in allen Bereichen Auffüllböden mit einem hohen Versiegelungsanteil auf. Die belasteten Bodenschichten der Auffüllböden müssen in Folge der geplanten Bebauung entfernt und entsprechend entsorgt werden. Während des Baus kann es durch die Entsiege-Seite 28 von 73 22 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 lung der Flächen zu einer potenziellen Mobilisierung von Schadstoffen im Untergrund kom- men. Damit eine Verlagerung in das Grundwasser ausgeschlossen werden kann, sind die Ver- unreinigungsbereiche auszuschachten und zu deponieren Ein Bodenmanagementkonzept nach den Qualitätskriterien aus den bodenschutzrechtlichen, abfallwirtschaftlichen und was- serwirtschaftlichen Aspekten wird empfohlen. In Folge der geplanten 207. Änderung des Flächennutzungsplans 'urban dot' kann es durch die geplante Bebauung zu einer Erhöhung des bisherigen Versiegelungsgrads insbesondere im Bereich der Erweiterungsflächen des Südfriedhofs kommen.Seite 29 von 73 23 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 2.3.Schutzgut Wasser Bestand (derzeitiger Umweltzustand) Grundwasser Die im Untergrund anstehenden Sande und Kiese der rheinischen Niederterrasse sind grund- sätzlich gute Grundwasserleiter. Im Bereich des FNP ist, je nach Wasserstand, das Grund- wasser ab 11-16 m unter Flur anzutreffen und fließt in nordöstliche Richtung zum Rhein (Ent- fernung ca. 2,3 km). Der FNP-Änderungsbereich befindet außerhalb eines Trinkwasserschutzgebiets. Oberflächenwasser / Hochwasser Oberflächengewässer und festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind im Gelände nicht vor- handen. Starkregen Nach dem Klimaatlas NRW können sich bei extremen Starkregenereignissen (90 mm/h) Was- sermassen auf dem ehemaligen C. Miesen-Gelände bis zu einem halben Meter Tiefe und süd- lich der Dottendorfer Straße in den Tiefgaragen der Bebauung 'In der Raste' und auf dem freien Feld bis 0,5 m Tiefe ansammeln. Fließendes Wasser ist bei den starken Niederschlägen nicht zu befürchten. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Eine Gefährdung des Grundwassers durch die Verunreinigungen der Auffüllböden (siehe Schutzgut Boden) durch Sickerwasser, ist nur möglich, wenn die bestehende Versiegelung aufgebrochen wird und Schadstoffe durch Niederschlagswasser mobilisiert werden. Eine Überflutung des Geländes durch Starkregen ist im Extremfall im geringen Umfang mög- lich. Das Risiko von erblichen Umweltauswirkungen ist gering. Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planszenario) Die Erhöhung des Versiegelungsgrades von ca. 50 % auf ca. 64 % führt zu einer Minderung der Grundwasserneubildung. Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen. Eingriffe in das Grundwasser ergeben sich aufgrund des hohen Flurabstands nicht. Nach den vorliegenden Bodengutachten ist eine Gefährdung des Grundwassers durch die vorhandenen Altlasten aufgrund der langen Sickerwasserpassage durch Böden mit gutem Rückhaltevermögen minimiert. Bei Beachtung eines noch zu erstellenden Bodenmanage- mentkonzepts sind Überschreitungen der Sickerwasser-Prüfwerte der BBodSchV für den Wir- kungspfad Boden - Sickerwasser – Grundwasser nicht zu erwarten.Seite 30 von 73 24 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Im Bebauungsplan sind umfangreiche Maßnahmen zur Abflussvermeidung, wie Dachbegrü- nungen, teildurchlässige Oberflächenbefestigungen, intensive Begrünung von Freiflächen und Tiefgaragen, Mulden zur Zwischenspeicherung und verzögerten Verdunstung des Oberflä- chenwassers, geplant. Versickerungen über Mulden können grundsätzlich mit ergänzenden technischen Maßnahmen realisiert werden. 2.4 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Bestand (derzeitiger Umweltzustand) Die Beurteilung des Bestands an Lebensräumen und der biologischen Vielfalt basiert auf den Erfassungen der Biotoptypen und der Kartierungen der Vögel, Säugetiere und Reptilien im Rahmen der vertiefenden Artenschutzprüfung. Biotoptypen Die Flächen der 207. Änderung des Flächennutzungsplans sind zu großen Teilen anthropogen überformt. Der Anteil an versiegelten und teilversiegelten Flächen ist insbesondere im Bereich der ehemaligen Bebauung des C. Miesen- und Lubig-Geländes sowie durch die Bürobebau- ung an der Straße 'In der Raste' hoch. Auf den ehemals gewerblich genutzten Flächen nördlich der Dottendorfer Straße hat sich eine Ruderalflur mit zunehmendem Pioniergehölz-Aufwuchs eingestellt, der regelmäßig zurückge- schnitten wird. Südlich der Dottendorfer Straße stehen große Platanen westlich der Straße 'In der Raste'. Die Erweiterungsfläche des Südfriedhofs und die Arrondierungsflächen entlang der Bahnstrecke weisen einen z.T. dichten Baumbestand auf. Die Fläche südlich der Straße 'In der Raste' liegt seit mehreren Jahren brach. Hier hat sich eine Vegetation aus Brombeere und Vorwaldgehöl- zen eingestellt. Tierlebensräume und biologische Vielfalt Die Erfassung des Vogelbestands auf dem C. Miesen- und Lubig-Gelände (RMPSL 2019) ergab den Nachweis von insgesamt 23 Arten. Bei den wenigen im Plangebiet brütenden Vo- gelarten handelt es sich hauptsächlich um verbreitete und meist ungefährdete Vogelarten. Im direkten Umfeld brütet seit mehreren Jahren erfolgreich der planungsrelevante Wanderfalke (auf dem Schornstein des Südkraftwerks).Seite 31 von 73 25 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Die fledermauskundliche Erfassung ergab eine Nutzung des Geländes durch die Zwergfleder- maus (RMPSL 2019 und 2023). Für diese Art liegen keine Hinweise auf Quartiere innerhalb des Gebiets der Planänderung vor. Die planungsrelevante Zauneidechse wurde nach intensiven Untersuchungen in 2021/22 (RMPSL) innerhalb der offenen, teilversiegelten Flächen nicht nachgewiesen. Eine Eignung des Geländes für weitere Tierarten wie artenschutzrechtlich relevante Insektenarten oder Am- phibien liegt nicht vor, da wichtige Habitatstrukturen fehlen. Bei der Artenschutzprüfung zum provisorischen Bau von Notunterkünften (Büro für Umwelt- planung 2024) im östlichen Teil des Südfriedhofs wurde der Gartenschläfer (Eliomys querci- nus) nachgewiesen. Der Lebensraum dieser Art erstreckt sich auf den unbebauten Teil südlich der Dottendorfer Straße bis zur Bahnstrecke. Biologische Vielfalt Die Biologische Vielfalt ist in den versiegelten Bereichen als gering einzustufen. Die Grenzstrukturen (Ruderalflächen) entlang der Bahnstrecke, des Südfriedhofs und südlich der Straße 'In der Raste' stellen geeignete Lebensräume für den in NRW stark gefährdeten Gartenschläfer dar. Die Vegetation weist zahlreiche Insekten als Nahrungsgrundlage auf. Die Biologische Vielfalt ist durch das Fehlen von Sonderstandorten als mäßig einzustufen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Aufgrund des regelmäßigen Rückschnitts der Ruderalvegetation auf dem C. Miesen-Gelände nördlich der Dottendorfer Straße ergibt sich keine Entwicklung natürlicher Biotope mit wertvol- len Lebensräumen. Auf der Freihalte- bzw. Arrondierungsfläche parallel zur Bahnstrecke ist derzeit nur die Erwei- terung des schmalen Rad-/Fußweges geplant. Die ehemals gärtnerisch genutzte Brache ver- buscht zunehmend. Eine Erhöhung der biologischen Vielfalt ist dadurch nicht zu erwarten. Die Lebensräume für gebäudebewohnende Vogel- und Fledermausarten, sowie des hier nachge- wiesenen Gartenschläfers bleiben bestehen. Der Baumbestand insbesondere im Umfeld des Südfriedhofs (z.B. Platanenreihe) bleibt erhalten. Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planszenario) In Folge der baulichen Umsetzung der Flächen der FNP-Änderung wird ein Großteil der un- versiegelten und mit Vegetation (Ruderalflächen, Sträucher und Bäume) bewachsenen Flä- chen bis auf die Freihaltezone parallel zur Bahnstrecke in Anspruch genommen. Der Verlust an gehölzgeprägten Biotopen auf dem Gelände der Friedhofserweiterungsgelände ist entspre- chend auszugleichen. Der Erhalt der Platanenbaumreihe zwischen Friedhof und der Straße 'In der Raste' ist anzustreben.Seite 32 von 73 26 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Der teilweise satzungsgeschützte Baumbestand wird durch die Baufeldfreimachung bzw. die Erschließungsmaßnahmen voraussichtlich weitgehend gerodet. Die zukünftigen baulichen Nutzungen führen nach den Erkenntnissen der faunistischen Erfas- sungen voraussichtlich zu keinen Verlusten von Lebensräumen wertgebender Vogel- und Fle- dermausarten, bzw. Flächen mit erhöhter biologischer Vielfalt. Schutzgebiete sind nicht betrof- fen. Es werden geeignete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen vorgeschlagen, mit denen artenschutzrechtliche Konflikte vermieden bzw. reduziert werden können. Sie bestehen aus einer zeitlichen Beschränkung der Flächeninanspruchnahme, insbesondere in Bezug auf Ro- dungsarbeiten, Hinweisen zu einer insektenfreundlichen Beleuchtung und Vermeidung von Vogelschlag sowie einer ökologischen Baubegleitung. Nur durch die verbindliche Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen kann das Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbotstat- bestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ausgeschlossen werden. Aufgrund des Nachweises des Gartenschläfers im Umfeld des Südfriedhofs ist in der weiteren (verbindlichen) Bauleitplanung ein Konzept zum dauerhaften Erhalt seines Lebensraums an- zustreben. 2.5 Schutzgut Klima Bestand (derzeitiger Umweltzustand) Das Klima im nördlichen Teil des Plangebiets (C. Miesen-Gelände) entspricht dem Gewerbe- bzw. Industrieklima (offen). Im südlichen Teil (Lubig-Gelände) entspricht es größtenteils dem Gewerbe- und Industrieklima (dicht). Der westliche Rand des Lubig-Geländes kann dem Stadt- randklima zugeordnet werden. Aus der nächtlichen Klimaanalysekarte geht hervor, dass es im Plangebiet überwiegend zu keiner nächtlichen Überwärmung kommt. Lediglich im östlichen Bereich des Lubig-Geländes ist eine schwache Überwärmung anzutreffen. Ein Luftaustausch mit ausgleichender Wirkung, insbesondere in den Nächten findet insbesondere westlich des Plangebiets im Bereich des Südfriedhofes und anderer Grünflächen statt. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Bei Nichtdurchführung der Planung ist für die versiegelten Bereiche mit thermischer Belastung, insbesondere in warmen Sommernächten, auszugehen. Eine Minderung der bestehenden Vorbelastung ist nicht zu erwarten. Aufgrund der geringen Kaltluftabflussleistung im PlangebietSeite 33 von 73 27 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 sowie der hohen Wärmeabstrahlung des bestehenden Gebäudebestands in der Nacht erge- ben sich keine ausgleichenden Wirkungen auf die Klimasituation. Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planszenario) Das Klimagutachten (Peutz 2021) kommt zu dem Ergebnis, dass die Durchlüftung innerhalb des Plangebiets aufgrund der dicht geplanten Bebauung noch weiter reduziert wird. Die Ver- änderungen der Strömungsgeschwindigkeit beschränken sich jedoch auf das Plangebiet und das nahe Umfeld. Die verminderte Durchlüftung, veränderte Verschattungssituation und die Wärmeabstrahlung der Gebäude sorgen innerhalb der Plangebietsgrenzen für Bereiche mit zum Teil bioklimati- schen Belastungen. Hiervon sind jedoch hauptsächlich Verkehrsflächen betroffen. Daher sind die Auswirkungen als eher unkritisch zu betrachten. In den Bereichen mit höherer Belastung, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind, sollte dagegen planerisch auf die Reduktion der Belastung durch Begrünung und hellen Fassaden hingearbeitet werden. 2.6 Wirkungsgefüge Bestand (derzeitiger Umweltzustand) Besondere Wechselwirkungen ergeben sich aufgrund der Vorbelastungen zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser und Klima. Diese Wechselwirkungen können auch Einflüsse auf die menschliche Gesundheit haben. Wie bereits in den vorangegangenen Kapiteln zu den Schutzgütern Boden und Wasser be- schrieben, liegen aufgrund der anthropogenen Veränderungen des Bodens mit hohen Versie- gelungsraten, keine engen Funktionsbeziehungen zu den Pufferfunktionen des Bodens und der Grundwasserneubildung vor, doch sind stellenweise Schadstoffe in den Auffüllböden ge- bunden. Nach Aussagen der Bodenuntersuchungen (GBU 20219) ist das Risiko einer Konta- minierung des Grundwassers durch Sickerwasser gering. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit kann daher in der Bestandssituation ausgeschlossen werden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) In Hinblick auf die schadstoffbelasteten Auffüllböden ist bei einer Beibehaltung der Bebauung / Versiegelung keine Freisetzung von Schadstoffen durch Sickerwasser und einer dadurch bedingten Belastung des Grundwassers zu befürchten (Boden-Wasser-Wirkungsgefüge). Erst durch eine Entsiegelung von Flächen können Schadstoffe durch Niederschläge mobilisiert werden. Die Vermeidung der Mobilisierung ist durch ein Bodenmanagementkonzept zu regeln.Seite 34 von 73 28 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planszenario) Durch die Festsetzungen im Bebauungsplan ist eine Erhöhung des Versiegelungsgrads von ca. 50 % auf 64 % möglich. Eine Verschlechterung der bereits vorbelasteten, klimatischen Ausgangssituation ist dadurch im geringen Maße zu erwarten. Eine Entlastung der klimati- schen Situation soll nur durch eine Begrünung des Plangebiets durch Baumpflanzungen und der Dachbegrünungen erreicht werden. Darüber hinaus ergeben sich Minderungen der Hitze- abstrahlung durch eine helle Gestaltung der Fassaden (Albedo-Effekt). Nur unter Beachtung von konkreten Maßnahmen können erhebliche Beeinträchtigungen des Wirkungsgefüges zwischen den Umweltschutzgütern voraussichtlich gemindert werden. So ist vor der baulichen Umsetzung ein Bodenschutzkonzept vorzulegen, das eine Gefährdung des Grundwassers durch kontaminiertes Sickerwasser verhindern soll. 2.7 Schutzgut Landschaft Bestand (derzeitiger Umweltzustand) Der FNP-Änderungsbereich befindet sich in einem gewerblich geprägten Bereich der Wohn- siedlung Kessenich und Dottendorf. Im Osten grenzt die Bahnstrecke zwischen Köln und Bonn an. Nördlich des Geländes befindet sich das Heizkraftwerk 'Süd' (Industriegebiet). Der Schorn- stein und das Kraftwerksgebäude dominieren weithin das Ortsbild. Seit der Aufgabe der gewerblichen Nutzungen liegt das unzugängliche C. Miesen-Gelände brach. Das Areal 'An der Raste' südlich der Dottendorfer Straße wurde in den 1970-80er Jah- ren gewerblich bebaut und bildet einen geschlossenen Block ohne städtebildprägende Ele- mente. Lediglich das nicht mehr genutzte Wohnhaus des Lubig-Geländes weist einen Bestand höherer Bäume auf. Südlich des FNP-Änderungsbereichs schließt sich der ca. 14 ha große Südfriedhof an, der durch einen hohen Baumbestand geprägt ist. Die Einbeziehung der östlichen Erweiterungsflä- che in den Änderungsbereich umfasst einen geringen Anteil an Bäumen. Von besonderer Be- deutung ist die Platanenreihe zwischen Friedhof und der Straße 'In der Raste' und der hohe Baumbestand an der Dottendorfer Straße im Umfeld des Bahnübergangs. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist eine gewerbliche Bebauung des derzeit brach- liegenden C. Miesen-Geländes zulässig. Dies würde zu einer deutlichen Änderung des der- zeitigen städtischen Erscheinungsbilds (raumgreifende Freifläche) führen. Bei einer Nichtnutzung des Geländes wird das Gelände und die nicht mehr genutzten Gebäude in weiterem Maß verfallen. Die vorhandenen Brachen würden sich weiter ausbreiten.Seite 35 von 73 29 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Aber auch bei einer zulässigen Wiederaufnahme der gewerblichen Nutzung ohne Bebauungs- plan würden sukzessive bauliche Anlagen entstehen, die zu keiner Verbesserung des städti- schen Erscheinungsbilds beitragen. Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planszenario) Die geplante Flächennutzungsplanänderung führt zu einer Reaktivierung der ehemals gewerb- lich genutzten Flächen nördlich und südlich der Dottendorfer Straße unter Einbezug des Ge- werbestandortes 'In der Raste' und die Entwicklung von innerstädtischen Freiflächen. Dies entspricht der Zielsetzung der Nutzung innerstädtischer Flächen (u.a. Nachnutzung von Brach- flächen, hohe bauliche Qualitäten, etc. ). Durch die Änderung von gewerblichen zu gemischten Bauflächen soll die Nutzungsvielfalt durch bauliche Entwicklung erhöht, qualifizierte Freiräume und vielseitige Mobilitätsangebote geschaffen werden. 2.8 Risiken für die menschliche Gesundheit Bestand (derzeitiger Umweltzustand) Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist durch den Güter- und Personen- schienenverkehr der angrenzenden Bahnstrecke bereits stark vorbelastet. Die schalltechni- sche Untersuchung (TÜV Rheinland Energy GmbH, 2023) kommt zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsgeräuschimmissionen nach den Orientierungswerten der DIN 18005 für Urbane Ge- biete von 60 dB(A) am Tag und 50 dB(A) in der Nacht deutlich überschritten werden. Der Teilbereich nördlich der Dottendorfer Straße weist zudem Lärmquellen durch die Nutzung der Sportanlage 'Wasserland' auf. Eine Gefahrenquelle der menschlichen Gesundheit stellen die in den Auffüllböden gebunde- nen Schadstoffen dar (siehe Altlastenstandorte im Schutzgut Boden). Ein Gefährdungsrisiko ergibt sich erst bei einer Freisetzung der Schadstoffe durch Entsiegelungen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Bei einer Nichtdurchführung der Planung ist von einer gleichbleibenden Belastung der Umge- bung durch Verkehrslärm und Schadstoffimmissionen auszugehen. Aufgrund der Flächenversiegelungen sind Schadstoffe in den Auffüllböden gebunden und kön- nen durch Niederschläge nicht, oder nur eingeschränkt mobilisiert werden und in Grundwasser gelangen. Durch eine baulich zulässige gewerbliche Bebauung könnten im Rahmen der Bau- arbeiten Schadstoffe der Altlastenstandorte freigesetzt werden und ins Grundwasser gelan- gen. Dies ist durch ein Bodenmanagementkonzept zu unterbinden.Seite 36 von 73 30 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planszenario) Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass für den Tagzeitraum von 6:00 – 22:00 Uhr mit Ausnahme der Christian-Miesen-Straße und der Straße 'In der Raste' keine Erhöhung von mehr als 3 dB der Verkehrsgeräuschimmissionen durch das Plangebiet stattfindet. Entlang der Christian-Miesen-Straße kommt es zu einer Erhöhung des Pegels um mehr als 3 dB, aber es befinden sich außerhalb des Plangebiets keine schutzbedürftigen Nut- zungen. Im Bereich der Straße in der Raste wird dagegen der Immissionsgrenzwert für Ge- werbegebiete von 69 dB(A) am Tag unterschritten. In den übrigen Bereichen ist nicht mit einer erheblichen Änderung der Verkehrsgeräuschsituation zu rechnen. Für den Nachtzeitraum von 22 – 6 Uhr kommt es nur im Bereich der Straße In der Raste punktuell zu Erhöhungen der Verkehrsgeräuschimmissionen von mehr als 3 dB. Damit wird jedoch der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Gewerbegebiete von 59 dB(A) in der Nacht eingehalten. Darüber hinaus findet kaum eine Veränderung der Verkehrsgeräuschsitu- ation in der Nacht statt. Daher sind grundsätzlich Festsetzungen zum passiven Lärmschutz gem. DIN 4109-2018 im Plangebiet erforderlich. Durch Beachtung eines Bodenschutzkonzeptes ist eine Gefährdung der menschlichen Ge- sundheit durch eine Kontamination des Grundwassers grundsätzlich zu vermeiden. 2.9 Risiken für das kulturelle Erbe Bestand (derzeitiger Umweltzustand) Im FNP-Änderungsbereich und der näheren Umgebung befinden sich bis auf den Südfriedhof keine denkmalgeschützten Objekte. Der an das Plangebiet grenzende städtische Südfriedhof stellte früher den südlichen Rand Bonns zur ehemals selbstständigen Stadt Bad Godesberg dar. Er ist der zweitgrößte Friedhof der Bundesstadt. In der offiziellen Denkmalliste wird der Südfriedhof als Baudenkmal mit der Nr. A 3408 aufgeführt. Das übrige Gelände ist durch die gewerbliche Nutzung grundlegend überformt. In den topgrafischen Karten von 1891 bis 1945 (M. 1 : 25.000) ist an der Stelle der ehemaligen Großbäckerei Lubig eine Hofanlage, der sogenannte 'Dottenhof' eingezeichnet. Nähere Anga- ben zur Bedeutung dieser Anlage liegen nicht vor. Die östlich angrenzende Bahnstrecke Köln-Bonn stellt eine wichtige Verkehrsverbindung ins- besondere für den Güterverkehrstransport von Süd- nach Nordeuropa dar. Die 'Bonn-CölnerSeite 37 von 73 31 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Eisenbahn-Gesellschaft' vollendete 1844 die Bahnverbindung zwischen den beiden Großstäd- ten Köln und Bonn als eine der ersten Eisenbahnlinien im Rheinland. Ab den 1850er Jahren wurde die Bahnstrecke als 'Linke Rheinstrecke' bis nach Mainz ausgebaut. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Bei einer Nichtdurchführung der Planung ergeben sich keine erkennbaren Risiken in Bezug auf das kulturelle Erbe. Der denkmalgeschützte Südfriedhof bleibt bestehen. Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planszenario) Mit der Umsetzung der 207. Änderung des Flächennutzungsplans 'urban dot' ergeben sich durch die Inanspruchnahme von Teilbereichen des Südfriedhofs Risiken der denkmalge- schützten Anlage für das kulturelle Erbe. Der im Änderungsbereich befindliche Teil des Südfriedhofs ist Teil der Erweiterung. In diesem Teilbereich findet keine Grabnutzung statt. Seit 2010 wurde dieser Teil als Betriebshof zur Lagerung von Holz-, Kompost- und Bodenmaterial genutzt. Seit 2024 wurden dort vier Notun- terkünfte für flüchtende Personen gebaut. 2.10 Sonstige Risiken für die Umwelt Umgang mit Emissionen, Abfall und Abwasser Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abwässern und Abfällen ist durch die kommunalen Dienste oder private Firmen sichergestellt. Besondere stoffliche Emissionen aus dem Vorhab- engrundstück sind nicht zu erwarten. Es fallen ausschließlich Siedlungsabfälle an. Das Ab- wasser aus den Haushalten und Sozialräumen wird über den kommunalen Mischwasserkanal der Kläranlage zugeführt. Gewerblich-industrielle Abwässer fallen nicht an. Nutzung erneuerbarer Energien, Energieeinsparung Für das Plangebiet wurde ein Energiekonzept (Energielenkerprojects GmbH 2024), mit Wär- meversorgung durch ein kaltes Nahwärmenetz (Erdsondenfeld mit dezentralen Wärmepum- pen) und eine Stromversorgung durch Photovoltaik erstellt. Es wird ein Erdsondenfeld emp- fohlen. Durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist bereits ein verbindlicher Anteil regenerativer Energien an der Deckung des Gebäudeenergiebedarfs vorgegeben. Zusätzlich wird in der ak- tuellen BauO NRW und deren 'Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht' geregelt, dass Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf den dafür geeig- neten Dachflächen zu installieren und zu betreiben sind. Die Dachflächen mit einer Neigung von 0-5° sind meist sehr gut zur Gründachnutzung geeignet.Seite 38 von 73 32 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Mit Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen kann lokal ein erheblicher Anteil regenerativer Energie gewonnen werden. Bei Erdsonden ist rechtzeitig ein Antrag auf Erlaubnis zur Gewäs- serbenutzung zu stellen. Ggf. sind Restriktionen der Altlastenthematik und dem Grundwasser- schutz zu beachten. Zudem mindert eine kompakte Bauweise mit einem günstigen Verhältnis von Außenwandflä- che zu nutzbarem Volumen (A/V) die strukturellen Transmissionsverluste. Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen Anhaltspunkte für eine Verpflichtung zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestehen im Be- reich des Heizkraftwerks Süd, nördlich des ehemaligen C. Miesen-Gelände. Im Planungsraum gelten demnach entsprechenden angemessene Abständen oder Achtungsabständen zu Be- triebsbereichen. Sonstigen Katastrophenrisiken sind bei der Planung erfasst, soweit sie in den anzuwendenden Baunormen Berücksichtigung finden. Darüberhinausgehende Anforderungen an den Katastro- phenschutz bestehen nicht. Mit der geplanten Nutzung sind keine besonders vulnerablen Per- sonengruppen oder besondere Kultur- und Sachwerte betroffen. Kumulierung benachbarter Plangebiete Das Plangrundstück befindet sich innerhalb einer flächig bebauten Umgebung. In der Umge- bung sind bis auf den Ausbau des Heizkraftwerks Süd keine raumwirksamen Planungen zu berücksichtigen, deren aktuelle Umsetzung auf ein Zusammenwirken mit dem Vorhaben zu prüfen wäre. Der Ausbau der Bundesautobahn A 562 in Richtung A 565 durch den Kottenforst wird politisch nicht mehr verfolgt. Die Freihaltebereich der Trasse befindet sich südlich des Plangebiets. Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber Folgen des Klimawandels Aufgrund der zukünftigen höheren Anzahl von Starkregenereignissen kann die Häufigkeit tem- porärer Überschwemmungen generell zunehmen. Daher ist ein entsprechender Schutz gegen Überflutung zu gewährleisten, um Katastrophen durch Überflutungen zu minimieren. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine abflusswirksame Fläche von mehr als 800 m² aufweist, ist nach DIN 1986-100 ein Nachweis des auf dem Grundstück erforderlichen Rückhaltevolumens mit mindestens 30-jährigem Regenereignis zu erbringen. Es ist die Si- cherheit gegen Überflutung bzw. einer kontrollierten schadlosen Überflutung nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch Berechnung des auf dem Grundstück zurückzuhaltenden Nie- derschlagsvolumens bzw. der schadlosen Ableitung der auftretenden Wassermengen.Seite 39 von 73 33 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Ein für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführter Überflutungsnachweis, der basierend auf einem 100-jährlichen Regenereignis gerechnet wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass der Nachweis nach DIN 1986-100 erfüllt wird, wenn die weitere Entwässerungs- und Freiflächenplanung ein entsprechendes Volumen aufweist. Dies kann z. B. durch eine Rück- haltung im Gelände (Mulde oder Geländeneigungen bis 30 cm) oder durch Ableitung in einen Stauraum im Erdreich erfolgen. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: • gezielte Baumpflanzungen und Anlage von Grünflächen zur Verbesserung des Lokalkli- mas (wird im Bebauungsplan festgesetzt) • Dach- und Fassadenbegrünungen (wird im Bebauungsplan festgesetzt) • Oberflächen im Außenraum klimaoptimiert gestalten (helle Oberflächen, teilversiegelte Gehwege etc.) • geeignete Baumaterialien verwenden (z.B. Holzfassaden) • offene Wasserflächen schaffen zur Abkühlung der Luft durch Verdunstung • Schaffung von Rückhaltemöglichkeiten für NiederschlagswasserSeite 40 von 73 34 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 3. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich In dieser Beschreibung wird erläutert, inwieweit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden, verhindert, verringert oder ausgeglichen werden, wobei sowohl die Bau- phase als auch die Betriebsphase abzudecken ist. 3.1 Vermeidungs-, Verringerungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen sowie Überwa- chungsmaßnahmen Schutz von Boden und Wasser, Kulturgüter • Der Baustellenbetrieb hat alle einschlägigen Vorgaben im Umgang mit wasser- und bo- dengefährdenden Stoffen einzuhalten. Dabei sind gefährdende Stoffe ordnungsgemäß zu lagern, zu verarbeiten und zu entsorgen. Abfallstoffe und Baureste sind ebenfalls kontrol- liert zu entsorgen. • Die obersten Bodenschichten der Auffüllböden müssen in Folge des Baus der Gebäude und Straßen entfernt und entsprechend entsorgt werden. Während des Baus kommt es zu einer Entsiegelung der Flächen und damit zu einer potenziellen Freisetzung durch Lö- sung von Schadstoffen in das Sickerwasser. In den Verunreinigungsbereichen sind die Bodenmassen auszukoffern und zu deponieren, damit eine Verlagerung in das Grund- wasser ausgeschlossen werden kann • Die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) sind zu beachten. Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmal- behörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideg- gen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, un- verzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhal- ten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans wird durch die geplante dichte Bebauung, einen hohen Versiegelungsgrad aufweisen. Bei sommerlichen Temperaturen ist von einer Wärmebelastung auszugehen. Vor dem Hintergrund der stadtklimatischen Situation im Planungsraum ist bei der Planung und Bauausführung der thermische Komfort am Tag und in der Nacht, gerade auch im Hinblick auf den sich weiter intensivierenden Klimawandel und dem damit einhergehenden Trend zur wei- teren Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten zu berücksichtigen.Seite 41 von 73 35 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Die Neugestaltung und Entwicklung des Planungsraums sind Potenziale zur Verbesserung der stadtklimatischen Situation zu nutzen. Mit dem Ziel der mehrfachen Innenentwicklung so- wie unter Berücksichtigung des Schwammstadt-Prinzips soll den Belangen der Klimaanpas- sung und Resilienz sowie einer nachhaltigen Freiflächenentwicklung Rechnung getragen wer- den. Maßnahmen an den Gebäuden, wie Dach- und/oder Fassadenbegrünungen wirken sich zu- sätzlich positiv auf das Kleinklima aus. Um die Aufheizung von Oberflächen und damit die Wärmeabgabe in den Straßenraum so gering wie möglich zu halten, sollten dort, wo keine Begrünung möglich ist, helle Oberflächenfarben verwendet werden, die möglichst wenig Son- neneinstrahlung über den Gebäudekörper absorbieren, zugleich aber eine zu starke Reflexion kurzwelliger Strahlung vermeiden. Bezogen auf den Freiraum sollte Wert auf verschattende Elemente sowie eine Minimierung der Versiegelung gelegt werden. Oberirdische Stellplätze und deren Zufahrten sollten nach Möglichkeit mit wasserdurchlässigen Materialien oder nach Möglichkeit teilweise begrünt ausgeführt werden. Nicht überbaute Flächen, die nicht als Wege, Zu- und Ausfahrten, Stellplätze oder Nebenanlagen genutzt werden, sollten begrünt und mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden. 3.2 Ausgleichsmaßnahmen Der Ausgleichsbedarf wird in der verbindlichen Bauleitplanung ermittelt. Die Beeinträchtigun- gen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Ortsbilds können teil- weise innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden. So sind im Plangebiet die Pflanzung von lebensraumtypischen und stadtklimafesten Bäumen festzusetzen. Mindestens 70% der Flachdächer sollen extensiv begrünt werden. Des Weiteren sind größere Grünflächen einzu- planen. Ein Konzept zur Sicherstellung der Lebensräume für den schutzwürdigen Gartenschläfer ist noch aufzustellen. 3.3 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Alternative Standorte für die Realisierung der Entwicklung eines Quartiers u.a. mit Büronut- zungen wurden von der Bundesstadt Bonn geprüft. Folgende fachspezifische Bewertungskriterien wurden zu Grunde gelegt: • Aktivierung der Brachflächen ehemaliger gewerblicher Nutzungen (Innenentwicklung) • immissionsschutzrechtliche Aspekte mit Blick auf Lärmimmissionen, d.h. Vermeidung möglicher, aus der Nachbarschaft zur Bebauung resultierender Konflikte • verkehrliche Erschließung,Seite 42 von 73 36 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 • Flächenverfügbarkeit, insbesondere unter dem Aspekt, dass bestehende Liegenschaften, Nutzungen und bauliche Anlagen flächeneffizient optimiert und ein städtebaulicher Auf- wertungsprozess begonnen werden soll, • landschaftsökologische Aspekte • Ver- und Entsorgung und deren Optionen Aufgrund der oben genannten Punkte wurden keine weiteren alternativen Standorte im Blick auf verschiedene städtebauliche und landschaftsplanerische Gesichtspunkte verfolgt. Ein Großteil der Plangebietsfläche liegt seit mehreren Jahren brach.Seite 43 von 73 37 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 4. Zusätzliche Angaben 4.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren Im Umweltbericht werden die Umweltschutzgüter, bezogen auf die Bestandssituation (Ba- sisszenario) untersucht und eine Prognose für die Entwicklung mit Umsetzung der Planungs- ziele bzw. bei Nichtdurchführung der Planung erstellt. Die Beurteilung der Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB erfolgt auf den vorliegenden Fachgutachten, den Planentwürfen des Wettbewerbverfahrens (Siegerentwurf von GBP Architekten mit HOLZWARTH Land- schaftsarchitektur 2020), dem Vermesserplan und den eigenen örtlich durchgeführten Unter- suchungen (Biotoptypen, Faunakartierungen). Umfang und Detaillierung orientieren sich problembezogen auf der vorliegenden Planungsvor- gabe und dem gegenwärtigen Wissensstand. 4.2 Hinweise auf Schwierigkeiten Der vorliegende Umweltbericht bezieht sich auf den Kenntnisstand des vorliegenden Entwurfs der 207. Änderung des Flächennutzungsplans 'urban dot' zur Entwicklung eines Mischgebiets nördlich und südlich der Dottendorfer Straße in Bonn-Dottendorf. Die Angaben zum naturschutzrechtlichen Eingriff, mit konkreter Benennung der Vermei- dungs- , Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden im Landschaftspflegerischen Be- gleitplan zur verbindlichen Bauleitplanung aufgeführt. Die Erhaltung der Lebensräume und der Biotopverbundfunktion des Gartenschläfers im Um- feld des Südfriedhofs ist durch ein Artenschutzkonzept darzulegen. Mögliche Schwierigkeiten ergeben durch die Umsetzung der benannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, bzw. Ausgleichsmaßnahmen. So ist vor der baulichen Umsetzung ein Bodenschutzkonzept zur Minderung der Schadenswirkung für das Grundwasser und der menschlichen Gesundheit zu erarbeiten. Des Weiteren muss die zeitliche Reihenfolge der Um- setzung der Maßnahmen zum Schutz des Gartenschläfers überwacht werden. 4.3 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen Umweltbaubegleitung und Risikomanagement Im Rahmen der baulichen Umsetzung der verbindlichen Bauleitplanung sind insbesondere die Vorgaben des Bodenschutzkonzepts (Schutz des Grundwassers vor kontaminiertem Sicker- wasser) und des Artenschutzberichts (Erhaltung der Lebensräume für den Gartenschläfer) durch Umweltbaubegleitungen zu beachten.Seite 44 von 73 38 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 Die Umweltbaubegleitung muss Sorge dafür tragen, dass alle aus den Planunterlagen resul- tierenden Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen in die entsprechenden Leis- tungsverzeichnisse der unterschiedlichen Gewerke fachlich und zeitlich richtig eingeordnet werden. Die Aufgabe der Umweltbaubegleitung ist die genehmigungskonforme Umsetzung der benannten Festsetzungen zu den Umweltschutzgütern.Seite 45 von 73 39 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 5. Allgemein verständliche Zusammenfassung Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt die 207. Änderung des Flächennutzugsplans in einem Be- reich zwischen dem Sportpark Wasserland, dem Heizkraftwerk Süd, den Bahngleisen der DB- Trasse Bonn-Koblenz und dem Südfriedhof im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf. Im Umweltbericht werden die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 BauGB betrach- tet und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beein- trächtigungen des Landschaftsbilds und des Naturhaushalts benannt. Bei der Umsetzung der verbindlichen Bauleitplanung kann es zu einer Erhöhung des derzeitigen Versiegelungsgrads von 50 auf ca. 64 % kommen. Die Änderung des Flächennutzungsplans führt bei einer Umsetzung der verbindlichen Bauleit- pläne zu einem Verlust der Bestandsvegetation. Hierbei sind insbesondere Ruderalflächen mit Sträuchern und Bäumen außerhalb der bereits versiegelten Flächen betroffen. Die ortsbildprä- genden Bäume an der Dottendorfer Straße und der Straße 'In der Raste' sind möglichst zu erhalten. Verlust von Lebensräumen wertgebender Fledermaus- und Vogelarten sind voraus- sichtlich nicht betroffen. Die Lebensräume des am Südfriedhof vorkommenden schutzwürdi- gen Gartenschläfers sind durch ein noch zu erstellendes Konzept aufrechtzuerhalten. Es liegen bis auf das Erweiterungsgelände des Südfriedfhofs keine Flächen mit natürlichen Bodenhorizonten vor. Die Auffüllböden sind meist kontaminiert. Die Schadstoffe sind durch den hohen Versiegelungsanteil gebunden. Im Rahmen der Baufeldfreimachung ist ein Boden- managementkonzept vorzulegen, das die Vorgehensweise zu den Umlagerungen, des tech- nischen Bodenaufbaus und den entsprechenden einzuhaltenden Qualitätskriterien darstellt. In der verbindlichen Bauleitplanung werden voraussichtlich umfangreiche Maßnahmen zur Ab- flussvermeidung, wie Dachbegrünungen, teildurchlässige Oberflächenbefestigungen, inten- sive Begrünung von Freiflächen und Tiefgaragen, Mulden zur Zwischenspeicherung und ver- zögerten Verdunstung des Oberflächenwassers, festgesetzt. Versickerungen auf dem Ge- lände sind ab einer bestimmten Tiefe möglich. Die hohen bioklimatischen Belastungen, die durch eine Bebauung ausgelöst werden können, sollen durch Pflanzung von zahlreichen Bäumen, einer Dachbegrünung und durch die helle Fassadengestaltung gemindert werden. Überflutungen im Starkregenfall können durch die Be- grünungsmaßnahmen abgepuffert werden. Zum Schutz von Außenlärm für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen wird die Einhaltung der Anforderungen der Luftschalldämmung empfohlen. Die Veränderung der Verkehrsgeräu- schimmissionen durch das geplante Vorhaben in der Nachbarschaft wird als nicht wesentlich eingestuft.Seite 46 von 73 40 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 In dem vorliegenden Umweltbericht zur 207. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Belange des Umweltschutzes ausreichend gewürdigt. Die Wiedernutzbarmachung bereits vor- handenen Bauflächen führt zu einem schonenden Umgang mit Grund und Boden und einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds sind zu vermeiden bzw. auszugleichen.Seite 47 von 73 41 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 6. Referenzliste der Quellen Dem vorliegenden Umweltbericht liegen sowohl Fachgutachten zur geplanten 207. Änderung des Flächennutzungsplans 'urban dot', als auch zahlreiche, öffentlich zugängliche Quellen vor. Fachgutachten • Büro für Umweltplanung (2023): Artenschutzprüfung Stufe II – Aufstellen von 4 Notunter- künften (Container) auf der Betriebshoffläche des Südfriedhofes 'In der Raste' Bonn-Dot- tendorf. I.A. Städtisches Gebäudemanagement Bonn. Bonn. • Energielenkerprojects GmbH (2024): Energieversorgungskonzept für das Quartier 'Urban dot' im Ortsteil Dottendorf der Bundesstadt Bonn. Entwurf Febr. 2024. I.A. Terrabon GmbH WID R1 Bonn GmbH Berlin. Greven. • Energielenkerprojects GmbH (2024): Mobilitätskonzept für das Quartier 'Urban dot' im Ortsteil Dottendorf der Bundesstadt Bonn. I.A. Terrabon GmbH WID R1 Bonn GmbH Ber- lin. Greven. • Geologie Bau & Umweltconsult GmbH (GBU) (2019): Geohydrologische Beurteilung zur Versickerungsfähigkeit des Untergrunds – Entwicklung ehem. Miesen- / Lubig-Gelände Dottendorfer Straße. I.A. Terrabon GmbH WID R1 Bonn GmbH Berlin. Bonn. • Geologie Bau & Umweltconsult GmbH (GBU) (2019): Geotechnische Vorerkundung – Ent- wicklung ehem. Miesen- / Lubig-Gelände Dottendorfer Straße. I.A. Terrabon GmbH WID R1 Bonn GmbH Berlin. Bonn. • IGEPA Verkehrstechnik GmbH (2019): Fachbeitrag Verkehr – Standortentwicklungen an der Dottendorfer Straße. I.A. Terrabon GmbH WID R1 Bonn GmbH Berlin. Eschweiler. • IGEPA Verkehrstechnik GmbH (2023): Fachbeitrag Verkehr – Entwicklung eines Wohn- und Büroquartiers an der Dottendorfer Straße. I.A. Terrabon GmbH WID R1 Bonn GmbH Berlin. Eschweiler. • Peutz Consult GmbH (2021): Mikroklimatische Untersuchungen für die Entwicklung eines Wohn- und Büroquartiers in Bonn-Dottendorf. I.A. Terrabon GmbH WID R1 Bonn GmbH Berlin. Düsseldorf. • RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2021): Artenschutzprüfung Stufe I (Vor- prüfung) - Stadtentwicklung 'In der Raste' südlich Dottendorfer Straße. I.A. Terrabon GmbH WID R1 Bonn GmbH Berlin. Bonn. • RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2021): Artenschutzprüfung Stufe II (vertie- fende Prüfung der Verbotstatbestände auf der Grundlage faunistischer Untersuchungen) – Bebauung der ehem. C. Miesen- und Lubig-Gelände in Bonn-Dottendorf. I.A. Terrabon GmbH WID R1 Bonn GmbH Berlin. Bonn.Seite 48 von 73 42 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 • RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten (2022): Bericht zur Zauneidechsenkartie- rung 2021/-22 – Bebauung der ehem. Karosseriefabrik C. Miesen-Gelände in Bonn-Dot- tendorf. I.A. Terrabon GmbH WID R1 Bonn GmbH Berlin. Bonn. • TÜV RHEINLAND ENERGY & Enviroment GMBH (2023): Geräuschimmissionsprognose zur Entwicklung der Plangebiete 'Miesen- und Lubiggelände' in Bonn-Dottendorf. Entwurf Okt. 2023. Köln. Sonstige Quellen und Literatur • Arbeitskreis Amphibien und Reptilien in Nordrhein-Westfalen in der Akademie für ökolo- gische Landesforschung Münster e.V. (Hrsg.). Hachtel, M., M. Schlüpmann, K. Weddeling B. Thiesmeier, A. Geiger & C. Willigalla (2011): Handbuch der Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalens, Band 1 + 2. Supplement der Zeitschrift für Feldherpetologie 16/1. Laurenti Verlag Bielefeld. • Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben – Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirt- schaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 22.12.2010 • Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist • Bezirksregierung Köln (2022): TIM-online Nordrhein-Westfalen. Abrufbar unter: https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ • Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000, Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen – Landesbetrieb, https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ abgerufen am 11.11.2024 • Bundesamt für Naturschutz, Heiland, S. (Hrgr.) (2018): Klima und Naturschutz Hand in Hand: Ein Handbuch für Kommunen, Klimaschutzbeauftragte, Stadt- und Landschaftspla- nungsbüros. Heft 4 Straßenbeleuchtung Energie sparen, Umwelt schonen. Berlin. • Bundesamt für Naturschutz, Held, M.; Hölker, F.; Jessel, B. (Hrgr.) (2013): Schutz der Nacht – Lichtverschmutzung, Biodiversität und Nachtlandschaft - Grundlagen, Folgen, Handlungsansätze, Beispiele guter Praxis. BfN-Skripten 336 Bonn Bad Godesberg. • Bundesamt für Naturschutz, Schroer, S., Huggins, B.; Böttcher, M.; Hölker, F. (Hrgr.) (2019): Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen - Anforderungen an eine nachhaltige Außenbeleuchtung. BfN-Skripten 543 Bonn Bad Godesberg. • Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258; 896), zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändertSeite 49 von 73 43 Stand: Veröffentlichung Juni 2025 • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 30. August 2021: Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vor- schriften vom 18. August 2021. Bundesanzeiger Verlag, Köln. • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (2024): Gesetz über Naturschutz und Landespflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.Juli 2009, zuletzt ge- ändert durch Art. 1 G v. 03.07.2024 • Bundesstadt Bonn (2000): Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn vom Juni 2000, zuletzt geändert 08.02.2012. • Dr. Ottfried Deutloff/Akademie für Raumforschung und Landesplanung (1978): Hydroge- ologie von Nordrhein-Westfalen, Maßstab 1: 500.000, 1. Auflage, Hannover. • Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vor- schriften vom 18. August 2021: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021, Teil I Nr. 59. • Hachtel, M., M. Schlüpmann, B. Thiesmeier & K. Weddeling (2009): Methoden der Feld- herpetologie. Supplement der Zeitschrift für Feldherpetologie 15. Laurenti Verlag Biele- feld. • Institut für Landschaftsentwicklung und Stadtplanung ILS Essen GmbH (2013): Integrier- tes Freiraumsystem der Stadt Bonn -IFS 2012 – Kurzbericht. I.A. Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt. Essen. • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV, 2022): Klimaschutz – Fachinformationssystem Klimaanpassung. Abrufbar unter: https://www.la- nuv.nrw.de/klima/klimaanpassung-in-nrw/fis-klimaanpassung-nordrhein-westfalen • LANUV (2019): Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Pla- nungsregion des Regierungsbezirks Köln. Recklinghausen. • Lichtenauer, A.; Gaiser, O.; Streckenbach, M. (2023): Praxishandbuch Bäume und Bau- stellen. Baumschutz von der Planung bis zur Ausführung. Zürich, Esslingen a. Neckar, Bochum. Eigenverlag, 408 S. • LWL-Amt für Landschafts-
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de