253220-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Probeversuch einer Videoüberwachung auf einem Friedhof im Stadtbezirk Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 253220-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253220-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III CDU-Antrag: Probeversuch einer Videoüberwachung auf einem Friedhof im Stadtbezirk Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Friedhöfe der Stadt Bonn sind öffentlich zugänglich. Videoüberwachungen öffentlicher Anlagen und Flächen unterliegen engen rechtlichen Maßstäben. Eine derartige Überwachung ist zur Gefahrenabwehr oder zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben (sofern es hierfür erforderlich ist) unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zulässig. Allerdings sind hierbei strenge Datenschutz- richtlinien einzuhalten, um die Rechte und Interessen der Betroffenen zu schüt- zen. Inwieweit eine Videoüberwachung der Eingangsbereiche zu einer Sen- kung von Diebstählen auf Friedhöfen führen könnte, ist noch zu hinterfragen. Durch eine, wie im Antrag geforderte Überwachung, kann nur das Betreten oder Verlassen des grundsätzlich öffentlichen Geländes nachgewiesen werden. Ob es zu strafrechtlich relevanten Handlungen durch diese Personen auf dem Friedhof kommt, würde nicht dokumentiert werden. Eine komplette bildgebende Überwachung der weitläufigen Gelände könnte aus Sicht der Verwaltung auf keinem der Bonner Friedhöfe aufgrund des Bewuchses und der Topografie gewährleitet werden. Hinzu kommt, dass hierdurch auch eine gewisse Kontroll- funktion der Arbeiten der dort tätigen Mitarbeitenden durch eine entsprechende Überwachung ermöglicht werden könnte. Daher wäre im Rahmen der Umsetzung des Antrages bei einer positiven Be- schlussfassung auch der Personalrat der Stadt Bonn nach dem LPVG NRW zu beteiligen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de