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253220-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Probeversuch einer Videoüberwachung auf einem Friedhof im Stadtbezirk Bonn

Nummer
253220-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
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  1. 253220 CDU-Antrag: Probeversuch einer Videoüberwachung auf einem Friedhof im Stadtbezirk Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253220-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
CDU-Antrag: Probeversuch einer
Videoüberwachung auf einem Friedhof im
Stadtbezirk Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Friedhöfe der Stadt Bonn sind öffentlich zugänglich. Videoüberwachungen
öffentlicher Anlagen und Flächen unterliegen engen rechtlichen Maßstäben.
Eine derartige Überwachung ist zur Gefahrenabwehr oder zur Wahrnehmung
öffentlicher Aufgaben (sofern es hierfür erforderlich ist) unter Berücksichtigung
der Verhältnismäßigkeit zulässig. Allerdings sind hierbei strenge Datenschutz-
richtlinien einzuhalten, um die Rechte und Interessen der Betroffenen zu schüt-
zen. Inwieweit eine Videoüberwachung der Eingangsbereiche zu einer Sen-
kung von Diebstählen auf Friedhöfen führen könnte, ist noch zu hinterfragen.
Durch eine, wie im Antrag geforderte Überwachung, kann nur das Betreten
oder Verlassen des grundsätzlich öffentlichen Geländes nachgewiesen werden.
Ob es zu strafrechtlich relevanten Handlungen durch diese Personen auf dem
Friedhof kommt, würde nicht dokumentiert werden. Eine komplette bildgebende
Überwachung der weitläufigen Gelände könnte aus Sicht der Verwaltung auf
keinem der Bonner Friedhöfe aufgrund des Bewuchses und der Topografie
gewährleitet werden. Hinzu kommt, dass hierdurch auch eine gewisse Kontroll-
funktion der Arbeiten der dort tätigen Mitarbeitenden durch eine entsprechende
Überwachung ermöglicht werden könnte.
Daher wäre im Rahmen der Umsetzung des Antrages bei einer positiven Be-
schlussfassung auch der Personalrat der Stadt Bonn nach dem LPVG NRW zu
beteiligen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de