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253218-01 · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu CDU-Antrag: Neuordnung der Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich Pützstraße

Nummer
253218-01
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Pützstraße Straße· Kessenich, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253218 CDU-Antrag: Neuordnung der Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich Pützstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253218-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu CDU-Antrag: Neuordnung der
Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich Pützstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung geht im Folgenden auf die einzelnen Punkte des Antrages
ein:
„Die Anzahl der Abstellplätze für Fahrräder wird mindestens verdoppelt.“
• Der in der Pützstraße vorhandene Raum wird nicht dazu ausreichen, die
Fahrradständeranzahl deutlich zu erhöhen bzw. gar zu verdoppeln,
ohne weitere Pkw-Stellplätze dafür in Anspruch zu nehmen.
„Die Anzahl der PKW-Stellplätze im Umfeld der Pützstraße wird nicht
verringert“
• Ohne Flächen umzuwandeln, wird nichts Weiteres geschaffen werden
können. Soll die Anzahl der Pkw-Stellplätze in selber Zahl erhalten
bleiben, gibt es kaum Handlungsspielraum.
„Die Ladezone in der Pützstraße bleibt erhalten (Verlagerung möglich).“
• Die Ladezone ist nach sehr langer Abstimmung und nach Bürger- und
Gewerbebeteiligung an dieser Stelle installiert worden, eine Verlagerung
ist aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht sinnvoll, ihre Beibehaltung
wird nicht in Frage gestellt.
„Die Fahrradparkplätze werden so gestaltet, dass klar wird, welche Parkplätze
für kurzes und welches für langes Parken vorgesehen sind. Dieses muss durch
geeignete Maßnahmen unterstützt werden (z. B. besserer Diebstahlschutz und
Wetterschutz, etc. für Langzeitparken).“
• Es wird grundsätzlich nicht in Langzeit- und Kurzzeitparken bei
Fahrradständern unterschieden. Die Bürger*innen haben die freie
Platzwahl, wo sie ihr Fahrrad anschließen möchten. Für eine
Überdachung der Fahrradabstellanlagen bietet die Pützstraße aufgrund
der dann gebotenen Abstandsflächen keinen ausreichenden Platz.
„Im Zuge der Planung werden die beiden ungenutzten Bänke, die derzeit
Parkplätze blockieren, entfernt.“
• Die Bänke sind auf expliziten Beschluss (DS-Nr. 210782) durch die
Verwaltung aufgestellt worden. Die Aussage, dass sie ungenutzt seien,Seite 1 von 4
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ist nicht korrekt. Es kann vor Ort beobachtet werden, dass die Bänke
häufig benutzt werden.
„Es werden geeignete Maßnahmen ergriffen die verdeutlichen, dass das
Abstellen von Fahrrädern auf dem Gehweg nicht zulässig ist.“
• Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Gehweg ist nicht per se
verboten, sondern zählt zum Gemeingebrauch öffentlicher Straßen. Die
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nennt keine speziellen Parkverbote
für Fahrräder. Das Fahrrad muss allerdings so abgestellt werden, dass
der Fußverkehr nicht behindert wird.
„Das widerrechtliche Abstellen von Fahrrädern auf den Gehwegen wird
kontrolliert und sanktioniert.“
• s.o.
„Die Kontrollen werden regelmäßig (mindestens 3 x pro Woche) durchgeführt.“
• s.o.
„Die Abstellanlage enthält Anstellplätze für:“
- „normale“ Fahrräder
- Lastenfahrräder
• Die meisten Lastenräder lassen sich an normalen Fahrradanlehnbügeln
abstellen. Sie sind meistens rund 50 cm länger als Standardfahrräder
und kommen so meist gut an den Fahrradanlehnbügeln, die in der
Regel bei Neuaufstellung den Bonner Standard darstellen, unter. Es
werden gemäß oben genanntem Beschluss noch weitere Anlehnbügel
in der Pützstraße angebracht werden.
- Fahrräder mit Anhänger
• Für Fahrradabstellanlagen, in die man Fahrräder mit Anhänger stellen
könnte, reichen die vorhandenen Flächen in der Pützstraße nicht aus.
Fahrräder mit Anhänger würden in den Gehweg ragen. Eine Aufstellung
längs der Fahrbahn würde unverhältnismäßig viel Platz wegnehmen
und die ohnehin schon nur eingeschränkten Flächen einer anderen
Nutzung durch mehrere „normale“ Fahrräder oder Kfz entziehen.
Grundsätzlich ist es unüblich einzuplanen, dass Fahrräder mit Anhänger
in Abstellanlagen abgestellt werden. Für gewöhnlich können
Fahrradanhänger relativ schnell und unkompliziert vom Fahrrad
abgekoppelt werden. Es obliegt demjenigen, der ein Fahrrad abstellt,
dies so zu tun, dass er oder sie andere nicht behindert.
„Speziell gesicherte, kostenpflichtige Boxen für hochwertige Fahrräder“
• Auch hierfür sind innerhalb der Pützstraße aus Sicht der Verwaltung
keine ausreichenden Flächen verfügbar. Bei entsprechendem
Beschluss könnte geprüft werden, ob es in den umliegenden Straßen
Flächen und Bedarf für Fahrradboxen gibt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Jahr 2023 ein Ortstermin
stattgefunden hat, der zum Ergebnis hatte, dass die Sitzbänke andersSeite 2 von 4
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angeordnet werden sollen, die vorhandenen alten Fahrradständer durch neue
ersetzt (und laut Beschluss um weitere neue ergänzt), einige mittlerweile
überflüssige Betonpoller entfernt und ein zusätzlicher Mülleimer aufgestellt
werden sollen. Aufgrund anderer prioritärer Projekte bei gleichzeitigem
Personalmangel konnte die Umsetzung leider bisher nicht angegangen werden,
soll aber in Kürze geschehen. Die Anpassungen erfolgen entsprechend der
Skizze in Anhang 1.
Anlage/n
1 Übersicht Anpassung der Sitzbänke und Fahrradständer in der Pützstraße
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Anpassung Fahrradständer/Sitzbänke in Pützstraße, KessenichSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 01:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de