253218-01 · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu CDU-Antrag: Neuordnung der Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich Pützstraße
Kerndaten
- Nummer
- 253218-01
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Pützstraße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.102 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253218-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu CDU-Antrag: Neuordnung der Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich Pützstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung geht im Folgenden auf die einzelnen Punkte des Antrages ein: „Die Anzahl der Abstellplätze für Fahrräder wird mindestens verdoppelt.“ • Der in der Pützstraße vorhandene Raum wird nicht dazu ausreichen, die Fahrradständeranzahl deutlich zu erhöhen bzw. gar zu verdoppeln, ohne weitere Pkw-Stellplätze dafür in Anspruch zu nehmen. „Die Anzahl der PKW-Stellplätze im Umfeld der Pützstraße wird nicht verringert“ • Ohne Flächen umzuwandeln, wird nichts Weiteres geschaffen werden können. Soll die Anzahl der Pkw-Stellplätze in selber Zahl erhalten bleiben, gibt es kaum Handlungsspielraum. „Die Ladezone in der Pützstraße bleibt erhalten (Verlagerung möglich).“ • Die Ladezone ist nach sehr langer Abstimmung und nach Bürger- und Gewerbebeteiligung an dieser Stelle installiert worden, eine Verlagerung ist aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht sinnvoll, ihre Beibehaltung wird nicht in Frage gestellt. „Die Fahrradparkplätze werden so gestaltet, dass klar wird, welche Parkplätze für kurzes und welches für langes Parken vorgesehen sind. Dieses muss durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden (z. B. besserer Diebstahlschutz und Wetterschutz, etc. für Langzeitparken).“ • Es wird grundsätzlich nicht in Langzeit- und Kurzzeitparken bei Fahrradständern unterschieden. Die Bürger*innen haben die freie Platzwahl, wo sie ihr Fahrrad anschließen möchten. Für eine Überdachung der Fahrradabstellanlagen bietet die Pützstraße aufgrund der dann gebotenen Abstandsflächen keinen ausreichenden Platz. „Im Zuge der Planung werden die beiden ungenutzten Bänke, die derzeit Parkplätze blockieren, entfernt.“ • Die Bänke sind auf expliziten Beschluss (DS-Nr. 210782) durch die Verwaltung aufgestellt worden. Die Aussage, dass sie ungenutzt seien,Seite 1 von 4 Seite 2 ist nicht korrekt. Es kann vor Ort beobachtet werden, dass die Bänke häufig benutzt werden. „Es werden geeignete Maßnahmen ergriffen die verdeutlichen, dass das Abstellen von Fahrrädern auf dem Gehweg nicht zulässig ist.“ • Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Gehweg ist nicht per se verboten, sondern zählt zum Gemeingebrauch öffentlicher Straßen. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nennt keine speziellen Parkverbote für Fahrräder. Das Fahrrad muss allerdings so abgestellt werden, dass der Fußverkehr nicht behindert wird. „Das widerrechtliche Abstellen von Fahrrädern auf den Gehwegen wird kontrolliert und sanktioniert.“ • s.o. „Die Kontrollen werden regelmäßig (mindestens 3 x pro Woche) durchgeführt.“ • s.o. „Die Abstellanlage enthält Anstellplätze für:“ - „normale“ Fahrräder - Lastenfahrräder • Die meisten Lastenräder lassen sich an normalen Fahrradanlehnbügeln abstellen. Sie sind meistens rund 50 cm länger als Standardfahrräder und kommen so meist gut an den Fahrradanlehnbügeln, die in der Regel bei Neuaufstellung den Bonner Standard darstellen, unter. Es werden gemäß oben genanntem Beschluss noch weitere Anlehnbügel in der Pützstraße angebracht werden. - Fahrräder mit Anhänger • Für Fahrradabstellanlagen, in die man Fahrräder mit Anhänger stellen könnte, reichen die vorhandenen Flächen in der Pützstraße nicht aus. Fahrräder mit Anhänger würden in den Gehweg ragen. Eine Aufstellung längs der Fahrbahn würde unverhältnismäßig viel Platz wegnehmen und die ohnehin schon nur eingeschränkten Flächen einer anderen Nutzung durch mehrere „normale“ Fahrräder oder Kfz entziehen. Grundsätzlich ist es unüblich einzuplanen, dass Fahrräder mit Anhänger in Abstellanlagen abgestellt werden. Für gewöhnlich können Fahrradanhänger relativ schnell und unkompliziert vom Fahrrad abgekoppelt werden. Es obliegt demjenigen, der ein Fahrrad abstellt, dies so zu tun, dass er oder sie andere nicht behindert. „Speziell gesicherte, kostenpflichtige Boxen für hochwertige Fahrräder“ • Auch hierfür sind innerhalb der Pützstraße aus Sicht der Verwaltung keine ausreichenden Flächen verfügbar. Bei entsprechendem Beschluss könnte geprüft werden, ob es in den umliegenden Straßen Flächen und Bedarf für Fahrradboxen gibt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Jahr 2023 ein Ortstermin stattgefunden hat, der zum Ergebnis hatte, dass die Sitzbänke andersSeite 2 von 4 Seite 3 angeordnet werden sollen, die vorhandenen alten Fahrradständer durch neue ersetzt (und laut Beschluss um weitere neue ergänzt), einige mittlerweile überflüssige Betonpoller entfernt und ein zusätzlicher Mülleimer aufgestellt werden sollen. Aufgrund anderer prioritärer Projekte bei gleichzeitigem Personalmangel konnte die Umsetzung leider bisher nicht angegangen werden, soll aber in Kürze geschehen. Die Anpassungen erfolgen entsprechend der Skizze in Anhang 1. Anlage/n 1 Übersicht Anpassung der Sitzbänke und Fahrradständer in der Pützstraße (öffentlich)Seite 3 von 4 Anpassung Fahrradständer/Sitzbänke in Pützstraße, KessenichSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de